Jutüa, Montag, den 27. März 1899.
Jti 70
Knollen-
IS "
660
518
281
191,40 kg
160,50 "
47,80 "
einer Knolle
0,29 kg 0,31 " 0,17 "
Tiefste Lage 6,00 cm 8,75 " 12,50 '
Pflanzentiefe 5 cm 10 "
mit AnterHaküings-Meitage „Issustrirte Somftags-Zeiftmgff
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Die Fuldaer Zeitung' behandelt die neuesten Tagesfragen in allgemein verständlicher Weise. Die politischen Nachrichten sind kurz und übersichtlich zusammengestellt, den lokalen und provinziellen Vorkommnissen wird große Sorgfalt gewidmet und auf ein spannendes, sittlich reines Feuilleton besonders Gewicht gelegt. Zahlreiche zuverlässige Mitarbeiter in Berlin sowie in der Provinz setzen uns in den Stand, über alle wichtigen Ereignisse bedeutend früher zu berichten, als die anderen Blätter.
Die amtlichen Bekanntmachungen, sowie die Holzverkäufe, Marktberichte und ähnliche Anzeigen von allgemeiner Wichtigkeit werden aus den für unferen Leserkreis in Betracht kommenden Kreisen sämmtlich in der .Fuldaer Zeitung' veröffentlicht.
Die vollständigen Ziehungsliste» der preußischen Slaffenlotterie werde« jedeSmal tu unserer Zeitung veröffentlicht.
Mögen deshalb unsere Freunde in Stadt und Land dafür sorgen, daß die „Fuldaer Zeitung" nickt nur in jedem Wirthshause aufliegt, sondern auch in jeder katholischen Familie zu finden ist.
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Deutsches
Berlin, 25. März.
* Unter der Spitzmarke: „Die kommttvake Geöättdesteuer" schreibt die offiziöse.Berliner Korr.':
Die seit Beginn der Wirksamkeit des Kommunal- abaabengesetzes vom 14. Juli 1893 hervorgetretenen Beschwerden über eine angeblich übermäßige und ungerechtfertigte Belastung des Grund- und yausbe- sitze s bei Bertheilung des Steuerbedarfs der Gemeinden auf die verschiedenen Steuerarten haben bekanntlich auch in der laufenden Session des Landtages in zwei Anträgen ihren Niederschlag gefunden, die erne Ab
kann." _ , . . ,,, .
Die vorstehenden Darlegungen find nicht dazu anaethan, das Bedauern über die glatte Ablehnung der Anträge des Centrums in der Kommission zu mindern. Vergleicht man die bisherige Praxis mit den obigen osfiziösen Ausführungen, so wird man schwerlich eine befriedigende Parallele konstruiren können. Es ist nun abzuwarten, wie in Zukunft die Dinge sich gehalten werden. Das Centrum wird die Sache jedenfalls scharf im Auge behalten.
* Die Fürsorge für die schnkeuttaflette Jugend betreffend war im Herrenhause von den Herren v. Below-Saleske, Dr. v. Leoetzow und Geh. Kommerzienrath Schlutow der von uns bereits mitgetheilte Antrag eingebracht worden:
Die kgl. Staatsregierung aufzufordern, dahin zu wirken, schulentlassene männliche Jugend bis zum 18. Lebensjahre der Aufenthalt in Schankftätten verboteNj E^u^en gf(>id)ieittger Gewährung eines Zuschusses aus Staatsmitteln dazu angehalten werden, Einrichtungen zu treffen, um den genannten jungen Leuten zu ermöglichen, an Sonn- , und Festtagen tn angemessener Weise eine erfrischende und veredelnde Unterhaltung zu erlangen.
Die Kommission des Herrenhauses, welche diesen Antrag vorberathen hat, beantragt durch ihren Berichterstatter Graf v. Pfeil- Hausdorf, denselben in folgender Fassung anzunehmen :
Die kgl. Staatsregierung aufzufordern, dahin zu ro^l? fü/ die schulentlassene männliche und weibliche Jugend bis zum 18. Lebensjahr der Aufenthalt in Schankstätten verboten werde; .
2. die Kommunen bei gleichzeitiger Gewährung eines Zuschusses aus Staatsmitteln dazu angehalten werden, Aeltestenkollegien zu errichten, welche tm Verein mit den Ortsgeistlichen beider christlichen KonfessionenEm- richtungen treffen, um den genannten jungen Leuten es zu ermöglichen, an Sonn- und Feiertagen in angemessener Weise eine erfrischende und veredelnde Unterhaltung zu Inhalt der Nummern 2 und 3 im § 119a des Reichsgesetzes vom L Juni 1891, bett. Abänderung der Gewerbeordnung, auch auf die Befindeordnung aus-
■fcMbetat täglich, «ahme der und Feier- Vierteljahr!.
.hneBringerlohn Ad Bestellgeld m und au?«
Akts IM. 50 Pf.
Sie die Setottio« Jof. Sn«, ‘fäe Inserate I. Parzelle» in Fulda.
änderung der §§ 54, 55 und 77 des Gesetzes bezw. der zugehörigen Ausführungsbestimmungen anstreben. Diese Anträge sind am 7. Februar im Abgeordnetetenhause verhandelt und alsdann einer Vorberalhungskom- mission überwiesen worden. Letztere hat nach eingehender Prüfung des von den Antragstellern beigebrachten Beschwerdematerials keine Veranlassung gefunden, für eine Abänderung des Kommunalabgabengesetzes einzutreten, sie hat sich vielmehr lediglich damit begnügt, in einer allgemein gehaltenen Resolution die König!. Staatsregierung aufzufordern, für eine nochmalige deutlichere Hervorrebung einiger grundsätzlicher Bestimmungen des betreffenden Gesetzes Sorge zu tragen. Die Kommission hat durch ihre schließliche Stellungnahme dargethan, daß den seit Jahren wiederkehrenden Klagen über vermeintliche Verkehrtheiten der gesetzlichen Reat- steuerveranlagung eine ausreichende Unterlage fehlt. Man wird aus solcher Erkenntniß folgere dürfen, daß die Bemühungen zur Beseitigung der m einzelnen Kommunen wahrgenommenen Unzuträglichkeiten kunftigwu an denjenigen Stellen einsetzen, welche für die ö rtliche Ausführung der kommunalen Steuergesetze tn erster Linie zuständig sind. Wie in früheren Sessionen, so wurde auch diesmal im Plenum sowohl, wie m der Kommission bemängelt, daß die im Kommunalabgaben- aesetz vorgeschriebene mechanische Regelung und Abgrenzung der Steuerlasten die Hausbesitzer rm Vergleich zu den Einkommensteuerpflichtigen über das zulässige Maß hinaus beschwere. Auch diesmal wurde darauf Bezug genommen, daß durch die Steuerreform ursprünglich beabsichtigt gewesen sei, nur denjenigen wirthschast- lichen Ausgaben den Realsteuerpflichtigen aufzuerlegen, welchen diesen thatsächlich besondere Vortheile gewahren, im Uebrigen aber die Bertheilung des Gememdebe- darfs nach der Leistungsfähigkeit zu bewirken. Dem gegenüber konnte in der Kommission nachgewiesen werden, daß bereits bei Erlaß des Kommunalabgabengesetzes die Tendenz bestanden hat, den Jmmobilienbesitz hoher als das mobile Kapital zu belasten, und daß für die Gemeindebesteuerung nicht allein die Leistungsfähigkeit, sondern auch das Interesse des Steuerträgers in Betracht kommt. Die Hausbesitzer müßten eben, ohne Rücksicht auf ihre Schuldenlast, n a ch i h r e m I n t e r e s s e an den kommunalen Veranstaltungen besteuert werden. Ferner wurde klargelegt, daß die Behauptungen von einer Ueberbürdung der Realisten im Allgemeinen in Folge der Steuerregeln im § 54 des K.-A.-G. ganz und gar nicht zutreffen: wo aber m Einzelfällen eine Ueberlastung der Hausbesitzer thatsächlich hervorgetreten ist, tragen normale kommunale Verhältnisse hieran die Schuld, auf deren Beseitigung seitens der Verwaltungsorgane jederzeit hmge- arbeitet worden ist. Die von der Kommission beschlossene Resolution umfaßt drei Punkte. Sie wünscht, daß die Gemeindeaufstchtsbehörden mehr als bisher auf die Veranlagung der kommunalen Gebäudesteuer im Sinne einer Entlastung der kleinen Hausbesitzer einzuwirken versuchen. Hierzu ist zu erinnern, daß die Staatsregierung bereits mehrfach den Stadtgemeinden die Einführung besonderer Gebäudesteuerordnungen empfohlen hat, um innerhalb des im Gesetz gebotenen Spielraumes die Gewährung von Erleichterungen au einzelne Kategorien von Hausbesitzern zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke werden, wie in der Kommission her- vorqehoben wurde, im Ministerium des Innern besondere „Musterordnungen" aufgestellt. Wenn ferner die Kommission an die Staatsregierung die Aufforderung gerichtet wünscht, daß dieselbe auf Schonung der Ge- >äudesteuer gegenüber den beiden anderen Realsteuern hinwiikt und einer einseitigen Belastung der Realsteuern durch die Gemeindeorgane entgegentritt, so wird damit ein Verlangen kundgethan, dessen Erfüllung die Regr^ rung sich schon bisher hat angelegen sein lassen. Durch den Gesammtinhalt der Resolution wird aufs Neue er- roiefen, daß auch ohne Aenderung des Kommunalabgabengesetzes den Beschwerden der Gebaudesteuer- pflichligen, soweit sie berechtigt sind, abgeholsen werden
Aber wohlgemerkt, nicht nur in Abbadia < mischen sich die Jesuiten nächtlicherweile in bte I himmlischen Sachen. In Rom hatten sie am , Collegium Romanum ein Observatorium ge- 1 gründet (Pater Secchi leitete es zuletzt), da i kam die italienische Regierung, und weil sie diese , ungeschickten jesuitischen nächtlichen Beobachter I kannte, entzog sie ihnen das Observatorium und seitdem hört man nichts mehr davon, i Im Vatikan dagegen errichtete der Papst ein neues Observatorium, vertraute es wieder den Ordensleuten an und das internationale Komitee für eine photographische Himmelskarte beeilte sich, das von Mönchen geleitete päpstliche Institut um seine Mitwirkung anzugehen. Als ersten Direktor wählte dec hl. Vater den Pater Den za, welcher dazumal Direktor des königlichen Ksllegs Carlo Alberto zu Monte Calieri war. Sein Nachfolger in der Sternwarte am Vatikan war wieder ein Ordenspriester, Pater Searle, welcher früher das Observatorium an einer klerikalen Anstalt, der katholischen Universität in Washington, leitete. Erwähnen wir, daß diese Sternwarte verschieden ist von jener zu Georgetown, welche die Jesuiten erbaut haben und welche den Pater Hagen als Direktor hat. Der eben Genannte hat sich längst als Verfasser des „Repertorium der mathematischen Wissenschaften" und durch die Veröffentlichung feiner astronomischen Beobachtungen einen Namen gemacht.
Ja, diese Jesuiten! Wenn man sie so sieht, wie sie den nächtlichen Himmel durchspähen, möchte man bedauern, daß die Fernrohre erfunden worden sind. Man denke nur, wie fein sie die Engländer drangekriegt haben, fo daß jene sie als Profefforen der Universität Kalkutta an« stellten. Dort haben die Jesuiten richtig die Kühnheit gehabt, ein astronomisches und ein me« teorologisches Observatorium zu errichten, und kaum vor einigen Monaten haben sie es gewagt, eine astronomische Expedition behufs Beobachtung der letzten totalen Sonnenfinsterniß an den Fuß des Himalaya zu organisiren und nun publiziren sie Photographieen und Zeichnungen über diese Forchungsreise.
Nun, in Indien könnte man die Jesmten passtren lassen, unbegreiflich ist jedoch, wie in England selbst die Engländer zur Leitung offizieller, astronomischer Expeditionen einen Jesuiten, den Pater Perry, gestorben auf den Salutinseln, berufen konnten und nach seinem Tode eine Subskription zu seinem Andenken eröffneten, um für das Observatorium im Jesuitenkolleg Stonyhurst einen vorzüglichen astrophysischen Apparat zu stiften. Man würde zu keinem Ende kommen, wollte man alle Künste der Jesuiten aufdecken sobald sie mit den Ferngläsern bei Nacht und Finsterniß hantiren, — diese Feinde der Wlffen- schaft und freien Forschung! Wir finden sie zu Kalocsa in Ungarn und die Werke des Pater Braun, erster Direktor an der Sternwarte dortselbst, sind durch die kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien veröffentlicht worden. Dann finden wir jesuitische Sternwarten in Havana, aus welcher die Arbeiten des Pater Vines hervorgegangen sind. I" Mexiko und in China, wo die SternwarteZi-ka-War durch die Arbeiten des Paters Marc. Dechevrens, gegenwärtig Direktor der Sternwarte in I e r s e y, dem Seedienste in den chinesischen Gewässern ersprießliche Dienste geleistet hat. Aber schauen wir schließlich, wie weit die Jesuiten der Fanatismus treibt. Die französischen Jesuiten haben in Tananarivo (Madagaskar) eine herrliche Sternwarte erbaut. Zur Ehre der Wissenschaft sei festgestellt, daß die Malgachen, intelligente Leute, dieselbe beim letzten Aufstande dem Erdboden gleich gemacht haben. Aber so versessen und fanatisch sind die Jesuiten, daß sie die Sternwarte schöner und theurer wieder hergestellt haben. Der Direktor, Pater Collin, hat sogar eine Karte von Madagaskar gemacht und Frankreich hat dieselbe zum allgemeinen Gebrauche eingeführt. Bis jetzt hat kein einziger Deputirter der französischen Kammer gegen diesen jesuitischen Mißbrauch des Ministeriums interpellirt. Die Jesuitenfurcht ist also, wie man sieht, nicht so aus der Lust gegriffen, denn die Jesuiten werden sogar den Gestirnen gefährlich, um wie viel mehr Leuten, die auf Erden wandeln und deren Kopf mit — Eselsfutter angefüllt ist.
gedehnt werde; (Die hier genannten Nummern des S 119a der Gewerbeordnung besagen, daß durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes für alle Gewerbebetriebe oder gewisse Arten festgesetzt werden kann, daß der von minderjährigen Arbeitern verdiente Lohn an die Eltern oder Vormünder und nur mit deren schriftlicher Zustimmung oder nach deren Bescheinigung über den Empfang der letzten Lohnzahlung unmittelbar an die Minderjährigen gezahlt wird, und daß ferner die Gewerbetreibenden den Eltern oder Vormündern innerhalb gewlffer Fristen Mittheilung von den an minderjährige Arbeiter gezahlten Lohnbeträgen zu machen haben.)
4. schleunige Bestimmungen erlassen werden, wonach I. junge Leute unter 18 Jahren nicht ohne ausdrückliche Genehmigung derjenigen, unter deren väterlicher ober vormundschaftlicher Gewalt sie stehen, aus ihrem Hei- mathsort allein fortziehen dürfen; (Em mit dieser Nr. 4 gleichlautender Antrag ist kürzlich auch m der 14. Kommission des Abgeordnetenhauses zur Annahme gelangt.) II. die Gemeinde zur Abweisung eines Neuanziehenden dann befugt ist, wenn derselbe nicht den Nachweis einer den sittlichen und hygienischen Anforderungen entsprechenden Wohnung erbringt. Hierbei ist oas Schlafstellenunwejen zu beschränken.
Diese Tabelle'besagt, daß die auf 15 cm Tiefe gepflanzten Kartoffeln einen recht kleinen Ertrag an Zahl und Gewicht der Knollen ergaben. Bei der Pflanzung von 5 cm Tiefe wurde die größte Anzahl von Knollen mit dem höchsten Gesammtgewichte und bet 10 cm ein höheres Durchschnittsgewicht jder einzelnen Knollen, aber eine geringere Zahl derselben und em geringeres Ge< sammtgewicht wie bei 5 cm Tiefe erhalten.
Ratur und Kunstwiesen werden am vortheil- hastesten im Frühjahr vor Beginn der Vegetation bei jut abgetrocknetem Boden geeggt. Zu dieser Zeit kann das Moos am besten entfernt werden.________
Zahl der gewicht Knollen in Sa.
Einfluß der Pflanztiefe auf den Kartoffelertrag. Im vergangenen Sommer wurden von der landwirthsch. Versuchsstation der Universität Wisconsin (Amerika) Kartoffel-Anbauversuche angestellt, die hauptsächlich den Einfluß der Pflanztiefe auf den Ertrags feststellen sollten. Zu diesem Zwecke wurden die Kartoffeln am 22 Mai in drei verschiedenen Tiesen (5 10 und 15 cm) in 11)5 cm von einander entfernten Reihen mit einem Abstande von TO cm tn den Reihest gepflanzt. Der Boden war em reicher, gut vorbereiteter leichter, thoniger Lehmboden, welcher wahrend der Vegetationsperiode in üblicher Weise kultimrt wurde. Trotz der herrschenden Dürre wurde oon einer Bewässerung abgesehen. Bei der am 13. und 14. Oktober vorgenommenen Ernte ergab sich folgendes.
Von hundert ausgesetzten Knollen wurden geerntet.
Gewicht
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Druck nnd Verla« der Fuldaer Acneudruckereß pctereflwe ltr. li (Darmome).
26. Jahrgang.
Literarisches.
Herber, Hildebrand (?ater A. Gruber S J.). Der giftige Kern oder Die wahren Bestrebrngea der Freimaurerei mit Rücksicht auf neuere fre:mau« rische Bertheidigungs-Versuche aktenmaßig nach- geroiefen. I. (in sich vollständig abgeschlossener) Theil. Typische Thatsachen und Vorgänge aus dem inneren Bundesleben der fjreunaureret. 320 Seiten in 8°. Preis 3 Mark. Verlag der Germania, Berlin. . . ,
Zn Anbetracht der Verwirrung, welche die myre- lang systematisch betriebene Irreleitung des Publikums durch Pseud» - Enthüllungen anrichtete, und gegenüber den Bemühungen der Loge, den Zusammenbruch dieser Pseudo-Enthüllungen durch neue Irreführungen des Publikums für die Förderung ihrer Zwecke auszubeuten, war eine allseitige und gründliche Darlegung der „wahren Bestrebungen der Freimaurerei von beruftner Seite nicht nur höchst Wünschenswerth, sondern S^adezu nothwendig. Dieser Ausgabe hat sich P. Herrn. Gruber 8. J, dessen hervorragende Kompetenz 'U ^er Frage nicht nur m katholischen, sondern auch in urthe lsfahlgen protestantischen und selbst freimauerischen Krelsen^aner kannt ist, in dankenswerther Weise unte^ogen. Da Werk ist auf drei, in sich abgeschlossene Thette berech et, nDn denen die zwei ersten dem inneren Bunbesieoen der Freimaurerei und der dritte den Bestrebungen des Bundes nach außen gennbmet fein roerbem - $er nor^ liegende erste Theil mit dem Untertitel - «Typycye xgai
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Jesuitische Umtriebe im Finstern.
Die I e s u i t e n a n g st, schreibt ein Mitarbeiter der ,Kirchenzeitung', steckt noch vielen in den Gliedern, wie die Verhandlungen im deutschen Reichstage erst kürzlich gezeigt haben. Und sie haben Recht, jene, die nicht genug vor den finstern Umtrieben des Ordens warnen können.
Vielleicht erinnert sich jemand noch an den alten .Kikeriki" aus den siebenziger Jahren, wenn er Jesuiten mit den breiten Hüten und den Schnabelschuhen erscheinen ließ. Und von einem französischen Minister wird erzählt, daß er jeden Abend, ehe er in das Bett stieg, genaue Untersuchung anstellte, ob nicht unter dem Bette ein Jesuit verborgen sei; das ist allerdings noch über jenem einfältigen Bauern, der aufmerksam auf die Füße des Missionspaters sah, ob sie nicht die Form von Bocksklauen hätten! Je nun, die Sache ist doch nicht ganz ohne. Vor uns liegt ein Artikel des .Courier de Bruxelles', allerdings schon älteren Latums, 1. Dezember 1898; dieser enthält ganz merkwürdige Sachen, was die Jesuiten und ihre Anhänger in stiller, finsterer Nacht treiben. Man höre und — staune. In Paris starb voriges Jahr ein Gelehrter, Anton d'Abbadie, der lebenslang die Sternenkunde geliebt u>ld betrieben hatte. Diese seine Liebe zur Sternenwelt wollte er selbst nach seinem Tode fortleben lassen. Er testierte daher der französischen Akademie sein Schloß Abbadia, Departement Baffes-Pyrenees, sammt seinem Observatorium, nahm jedoch die Klausel |in das Testament, daß die Akademie aus seinem hinterlassenen Vermögen das Observatorium vervollständigen müsse, und daß sie dasselbe Ordensmännern mit der Aufgabe zu übergeben habe, daß diese noch vor 1950 einen Katalog von 500,000 Sternen anfertigen. Da muß man doch lachen über einen solchen Einfall. Zur Ehre der Gestirne wird die Akademie dieses Geschenk doch wohl abgelehnt haben? Mit Nichten! Die Aufgabe war schwierig, aber die Akademie fand die Arbeitskräfte vorzüglich. Und was das höchste ist, seit Tag und Jahr arbeiten Jesuiten unter Leitung des Paters Verschoffels, eines Belgiers, und hre Beobachtungen des Sternenhimmels und hre Berechnungen finden ungeteilten Beifall.
Vermischtes.
* Liegnih, 24. März. Der Standesbeamte der i@tabt Priebus, Bürgermeister von Prittwitz und Gastrvn sowie sein Privatschreiber Born, welche tn die Standesregister gesetzwidrige Eintragnngenge- macht, auch ganze Blätter ausgerissen hatten, sind nach der.Volksztg/ von der Strafkammer zu Sagan freigesprochen worden, weil ihnen das Bewußtsein von der Gesetzwidrigkeit ihres Handelns gefehlt habe (!!) Der Staatsanwalt hatte je drei Monate Gefängniß beantragt.
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