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FuldaerM-Zertung

mit Nnterhaktungs-Aeikage „Issuffrirte Sonnlags-Zeitung

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Jutöa, Samstag, den 7. Januar 1899.

26. Jahrgang.

vrwk und Verlag der Fuldaer Lciieudnuke»« peteeegage Ur. 2 (Barmome).

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(Nachdruck verboten.)

rief er plötzlich in rauhem Tone, trat auf den Tisch zu und schnitt ein Stück Brod und ein Stückchen Kä e herunter. Aber er vermochte kaum den Bissen hinabzuwürgen. Den Krug da­gegen leerte er in einem Zuge, dann schlug er die wollene- Decke um sich und streckte sich auf bas einfache Lager.

Der Aufregung war die Abspannung gefolgt, und rasch schlief er ein. Aber sein Schlummer dauerte nicht lange. Er hörte, wie das Getöse, das Anfangs zu ihm heraufdrang, immer leiser vergrollte, bis die Stadt wie ausgestorben zu seinen Füßen lag, dann hörte er Stunde um Stunde den eintönigen Gesang der Nachtwächter; erst gegen drei Uhr des Morgens senkten sich aufs Neue, und diesmal bleiern^ der Schlaf auf seine Augenlider herab.

Trompetenfansaren schmetterten ihn aus dem Schlafe auf. Er fuhr jäh in die Höhe. Durch )ie Schürze, welche vor der Fensteröffnung hing, sah man den Hellen Tag schimmern. Er hob den eigenthümlichen Vorhang in die Höhe, um zu sehen, was das bedeute. Brausende Rufe mischten sich in den Schall der Trompeten, in das dumpfe Dröhnen der Pauken. Ein Blick belehrte ihn darüber, was vorging: Auf einem weißen Roffe, das den mit wallenden Strauß:r- edcrn geschmückten Kopf stolz trug, saß Mark­graf Wilhelm von Brandenburg, der soeben, umgeben von einem glänzenden Gefolge, durch das Neuthor seinen Einzug gehalten und nun auf demAltenmark vor demRathhause dieHuldigung des Domkapitels und der Bürger entgegennahm. Alles schwamm dabei in einem Meer von Wonne, es gab Freiwein und Freibier; Niemand hätte

Der Stockmeister ging, und Locana durchmaß bei dem trüben Sch ine des flackernden Tala­lichtes die schmale Zelle.

„Also so weit sind wir binnen einigen Stunden gekommen!" murmelte er vor sich hin. „Von dem hochangesehenen Rathsherrn der guten Stadt Magdeburg zu einem Elenden, dem Gegenstände des Mitleides für einen Stockmeister, deffen Brot und Dasein an einem Winke meiner Hand lag!"

Wieder ging er eine Weile hin und her:

„Ich habe sie vor mir sich bücken sehen, als ich auf das Rathhaus ging, und da ich von den Stadtknechten dahin geführt wurde, hatten sie Alle Hohn und Verachtuna für mich, als wollten sie sich dafür rächen, daß sie vor mir im Staube lagen."

Das Raffeln der Schlüffe! weckte ihn aufs Neue aus feinem Brüten. Das Mädchen kam und brachte die versprochene wollene Decke. Er starrte das Kind an, ohne ein Wort zu sprechen. Dieses erschrak fast vor dem bleichen Manne, legte die Decke stumm auf die Matratze und ent­fernte sich wieder.

„Wie sie leise den Riegel vorschiebt, um mich nicht zu kränken," sagte er, während ein bitteres Lächeln seine Lippe umspielte. „Locana! Ge­wöhne Deinen Stolz daran, Almosen zu nehmen,"

Mr, Lchwklt nnh Fackel.

Eine Erzählung aus der Geschichte der Stadt Magdeburg. Bon Philipp Wasserburg (Laicus).

führliche Beschlüsse gefaßt; der Regierungsdraht verbreitet mit Windeseile diese Beschlüffe in alle Himmelsrichtungen — und doch weiß nun nie­mand, was der Bundesrath eigentlich beschlossen hat. Das mache nach, wer kann! Aber recht gut ist es im Jntereffe unseres öffentlichen Lebens, daß diese feine Kunst, die diesmal der Bundes­rath geübt hat, nicht häufiger geübt wird. Sonst würde sich bald niemand mehr in unserem öffent­lichen Leben und in unserer Politik zurechrfinden. Eines steht fest: volksthümlich ist das Ver­halten des Bundesrathes auf keinen Fall!

Versucht man der apokalyptischen Weisheit der Bundesraths-Beschlüsse auf den Grund zu gehen, so läßt sich zunächst ein Punkt feststellen: der Bundesrath hat Lippe-Schaumburg mit seinen Ansprüchen abgewiesen. Wenn der Bundesrath sich auch gescheut hat, diese Thatsache klar und deutlich zu bekennen, so ist sie dennoch vorhanden; denn der Fürst von Schaumburg-Lippe hatte die Hilfe des Bundes­rathes gegen Lippe-Detmold angerufen, und diese Hilfe ist ihm nicht zutheil geworden. Nur insofern hat sich der Bundesrath auf den Standpunkt der fchaumburgifchen Anschauungen gestellt, als er nach dem Wunsche des Fürsten von Schaumburg-Lippe dessen persönlichen Anspruch auf die Thronfolge in Lippe-Detmold als eine staatliche Angelegenheit vor Schaum- burg-Lippe anerkannt hat. Der Bundesrath hat also'gleichzeitig der schaumburger Fürsten­familie wohl und wehe gethan.

Dieselben Grundsätze sind gegenüber den Detmoldern aus den künstlich gedrechselten Sätzen des Bundesrathes herauszudeuten. Wehe hat der Bundesrath den Detmoldern und ihrem Regenten dadurch gethan, daß er sich trotz der versteckten Abweisung der fchaumburgifchen An­sprüche jeglicher fachlichen Entscheidung in dieser Angelegenheit enthalten hat, obwohl die öffentlichen Interessen von Lippe-Detmold dringend eine bestimmte und klare Entscheidung erheischten. Aber, wenn man will, der Bundesrath hat den Detmoldern auch in einem Punkte wohl gethan: in feinen Beschlüssen steht nicht em Wort davon, daß er, der Bundesrath, die Det­molder daran hindern wolle, nunmehr die Regentschaft und Erbfolge in ihrem Lande durch Landesgefetz selbst zu regeln. Vorher hieß es, Detmold möge damit warten, bis der Bundes­rath seine Entscheidung getroffen habe. Nun hat der Bundesrath gesprochen, aber kein Wort des Widerspruches gegen eine solche landesgesetzliche Regelung. Also, Lippe-Detmold, nun mit Volldampf voraus! Fortes fortunaad- juvat — dem Thatkräftigen lächelt das Glück!

Deutsches Deich.

Berlin, 6. Januar.

0 Die Ueberfiedelu ngdes kaiserliche« Kossagers nach Berlin soll am 13. d. Mts. erfolgen. Von einem besonderen Höflichkeits-Akte des Präsidenten der französischen Repu­blik wird berichtet: Marquis de Noailles, hat sich am Donnerstag im Auftrage des Präsi-

S Entscheidung in der lippe'schen Frage.

Entscheidung und doch keine Ent- L™ -J?"9 77 f° muß man die Beschlüffe «nnzeichnen, die am letzten Donnerstag der Bundesrath tn der lippe'schen Thronfolge- «treltfrage gefaßt hat. Noch an demselben Abend find diese Beschlüsse durch den Regierungs-Tele­graphen allgemein verbreitet worden. Sie lauten rote folgt:

1. daß, nachdem die Fürstlich schaumburg- lippische Regierung der Fürstlichen lippischen Regierung das Recht bestritten hat, die Thron­folge in Lippe mit den gesetzgebenden Faktoren des Fürstenthums selbständig zu regeln, nach­dem die Fürstlich lippische Regierung abgelehnt hat, diesem Einspruch der Fürstlich schaumburg- lippischen Regierung Folge zu geben, und nach­dem hierauf die Fürstlich fchaumburg-lippische Regierung die Entscheidung des Bundesrathes angerufen hat, die Zuständigkeit des Bundesraths zur Erledigung der Streitig­keit nach Artikel 76 Abi. 1 der Reichsversaffuna begründet ist; 1 " B

2. daß zur Zeit kein hinreichender Anlaß zu einer sachlichen Erledigung gegeben ist, da ein mit den Ansprüchen Schaum­burg-Lippes unvereinbarer Fall der Thron­folge oder Regentschaft in Lippe nicht vorliegt;

3. daß durch diesen Beschluß einer späteren Entscheidung über die Wirksamkeit der Akte der lippischen Landes-Gesetzgebung gegenüber den von Schaumburg-Lippe erhobenen Thronfolge- und Regentschastsanfprüchen nicht vorgegriffen wird;

4. daß auf eine Würdigung aller weiteren • an den Bundesrath gelangten Anträge, Er­klärungen und Schriftsätze über diese Sache nicht einzugehen ist.

Was die Mehrheit des Bundesrathes mit diesen ihren Beschlüffen eigentlich sagen will, ist durch den Wortlaut dieser Beschlüsse in ein so undurchdringliches Geheimniß gehüllt, daß mau getrost sagen kann, der Bundesrath habe ein un­übertroffenes und unübertreffliches Meisterstück abgelegt in der diplomatischen Kunst, durch Worte die Gedanken zu ver­bergen. Und selbst das Eine geht nicht klar daraus hervor, ob sich denn nun der Bundes­rath für zuständig hält in dieser Frage ober nicht Vor einiger Zeit wurde berichtet, der Bundesrath werde sich für zuständig erklären; aber gleichzeitig werde er es ablehnen, in der lippe'schen Frage eine bestimmte Entscheidung zu treffen. Damals, als diese Meldung durch die Zeitungen ging, wurde sie meistentheils schlank- weg als albern bezeichnet; aber heute muß man sagen, daß die Meldung das Richtige ge­troffen hatte. Der Bundesrath hat die lippe'fche Frage in den Kreis seiner Berathungen gezogen, hat in aller Form darüber berathen und aus-

denten persönlich nach Potsdam begeben, um sich nach dem Befinden des Kaisers zu ei kundigen. Im Potsdamer Stadtschloffe wurde der Bot­schafter von der Kaiserin empfangen.

0 In einem Theile der Regierungspreffe wird bestritten, daß das Ausbleiben der Bestätigung des Bürgermeisters Kirschner alsOberbürger- meister von Berlin mit dem Friedhöfe der Märzgefallenen von 1848 etwas zu thun habe. Dem gegenüber erscheint in der Berliner demo­kratischen Presse ein Geschichtchen, wonach Herr v. Lucanus, der bekannte Leiter des kaiserlichen Cioil-Kabinets, gelegentlich eines Festmahles Herrn Kirschner gefragt habe, ob der Magistrats - Be­schluß wegen des Gitters am Friedhöfe der März­gefallenen nicht rückgängig gemacht werden könne. Herr Kirschner soll dies verneint und erwidert haben, es handele sich ja nur um die Errichtung eines einfachen Gitters, wie es jedem Friedhöfe zukomme. „Aber die Inschrift — die In­schrift!" soll Herr v. Lucanus murmelnd darauf zur Antwort gegeben haben. Die Entscheidung über die Bestätigung hängt nunmehr vom Kai­ser ab.

x Eine Denkschrift «Ser Kiautscho« hat die Regierung dem Reichstage zugehen lassen. Es ist dies der erste amtliche Bericht über das neue deutsche Schutzgebiet in Ostasten. Diese Denkschrift zerfällt in eine Einleitung und in acht einzelne Abschnitte. In der Einleitung wird als leitender Gesichtspunkt vorangeschickt, daß bei allen Maßnahmen der. Marineverwaltung in Kiautschou die wirthschaftlichen Jntereffen im Vordergründe gestanden haben, also die Entwickelung des Schutzgebietes als Handels- Kolonie. Das ist jedenfalls die amtliche Ant­wort auf verschiedene oorausgegangene Aus­führungen in einer Reihe von Zeitungen, die die Sache so dargestellt hatten, als würde eben dieser wirthschaftliche Gesichtspunkt von der Marine- Verwaltung nicht genügend berücksichtigt. Wer von beiden recht hat, wird ja wohl die Verhandlung im Reichstage zeigen. „Größtmögliche Zurück­haltung der staatlichen Organe bei Maß­nahmen auf dem Gebiete von Handel und In­dustrie, Zollfreiheit und grundsätzliche Ge­werbefreiheit; Zurücktreten der staatlichen Verwaltung zu Gunsten weit gehender Selbst­verwaltung nach Maßgabe der fortschreitenden Entwickelung des Schutzgebietes" — das be­zeichnet die Denkschrift als leitenden Grundsatz für die Haltung der staatlichen Verwaltung von Kiautschou. Für Landerwerbungen (Ab­schnitt 1) sollen folgende Grundsätze maßgebend sein: Der Gouverneur schreibt von Zeit zu Zeit öffentliche Landverkäufe aus und setzt das Mindest­gebot fest. Dem Meistbietenden wird das Land zugeschlagen. Der Benutzungszweck ist dem Gou­vernement vorher mitzntheilen, das sich eine gewisse Freiheit bei der Zuweisung der Grundstücke vor­behält. Der Freihafen (Abschn. 2) ist am 2. Sept. 1898 dem Handel aller Nationen er­öffnet worden. Weiterhin werden die Rechts­verhältnisse klar gelegt: Alle Bewohner des Gebietes ohne Unterschied der Nationalität mit Ausnahme der Chinesen sind einander in der Jurisdiktion (Rechtsprechung) gleichgestellt. Sie unterstehen dem deutschen Rechte. Die Chinesen heute geahnt, daß gestern noch eine zahlreiche kaiserliche Partei vorhanden gewesen; die ganze Stadt hallte von Hochrufen auf Wilhelm von Brandenburg, denSchützer des reinen Evangeliums, wider.

Nur Bruno Gilden, der die Stelle des Bürger­meisters vertrat, stand, in Talar und mit der goldenen Amt-ketle geschmückt, düsteren Blickes auf der Estrade vor dem Rathhause neben dem Markgrafen.

„Huldigt doch!" raunte Junker Ernst dem früheren Rathsherrn zu.

Ein höhnischer Blick des neuen einstweiligen. Bürgermeisters war die stumme,Antwort aus das Drängen des Junkers.

Erst am späten Nachmittage dieses Tages erfuhr Gerda das Loos ihres Vaters und zwar auf eine sehr peinliche Weise. Herr Peter Meyer, der uns bereits bekannte Geheimschreiber des Brandenburgers, kam, gefolgt von sechs Stadt- söldnern, und eröffnete der Jungfer, er wolle eine Untersuchung der Papiere ihres Vaters vornehmen. „Wo ist mein Vater?" fragte Gerda vor allen Dingen den Sekretarius.

„Euer Vater, Jungfer, befindet sich wohl auf« gehoben auf dem Rathhausthurm. Es ist eine hochnothpeinliche Klage gegen ihn erhoben wegen Verschwörung gegen den erlauchtesten Herrn Markgrafen. . . . "

„Das ist schändliche Lüge und Verleumdung .." „Ich will's hoffen, Jungfer, nur zeigt mir jetzt feine Bücher und Papiere, damit ich solche durchzusehen vermag."

„Ich wollte mir nur die Bemerkung ge­statten," meinte der alte dabei stehende Buch­

unterfteben nur dem deutschen Strafrechte; in bürgerlichen Rechtsfällen gilt für den Chinesen das örtliche chinesische Recht. Die weiteren Ab­schnitte behandeln das Kirchen- und Schulwesen, technisch- Anlagen, Gesundheitswesen, Vermeffung und Steuern. Die gesundheitlichen Ver- hättniffe sind vorläufig noch nicht zufriede n- neilend. Man hofft aber, dieselben so zu beff-rn, daß sie denen in der Heimath nicht wesentlich nachstehen werden. Namentlich erhofft man dies von Tsintau. Für die nächsten Jahre wird nach der Denkschrift das deutsche Reich noch den Haupttheil der Kosten tragen müssen, die das Schutzgebiet verursacht; denn die Regierung will zunächst nicht durch eine Häufung von Steuern und Abgaben das Einströmen von Handel und Gewerbe verhindern; dagegen hofft man, das Schutzgebiet werde sich alsbald als ein gut s neues Absatzgebiet für den deutschen Handel und die deutsche Industrie erweisen.

* Der vierte Kharitastag wird im Sommer dieses Jahres in Augsburg abgehalten werden. Der Vorstand des Charitasverbandes hatte, wie sich gebübrt, dies sein Vorhaben zu allererst dem Hochw. Herrn Bischof dieser Stadt, Dr. Petrus von Hötzl, unterbreitet und als Antwort die hocherfreuliche Zusicherung erhalten, daß Hoch- derselbe diesen Pian „mit lebhafter Freude be- arüße und dem Unternehmen schon im Voraus sehr gerne seinen bischöflichen Segen ertheile." Die altehrwürdige Augusta, durch ihre fast zwei- tausendjäbnge Geschichte ebenso hochberühmt wie durch den Edelsinn seiner Bewohner, wird den Cyaiitasfreunden gewiß einen herzlichen Empfang bereiten. Dazu bietet die so schön verlaufene Charitasversa tnlung am ersten Fastensonntage oes vergangenen Jahres volle Gewähr. Aber auch reiche Belehrung und Anregung werden die Besucher des Tages von dort mitnehmen. Denn gerade Augsburg bietet uns einen wahren Kranz von blühenden Wohlthätigkeitsanstalten, deren Besichtigung nicht nur aufrichtige Freude gewährt, sondern geradezu ein Anschauungsunterricht in praktischer Nächstenliebe genannt werden kann.

* Dem Reichstage ist von beut Abgeordn. Gröber (Centr.) und Genossen nachstehender Inilialiv-Antrag zugegangen: Der Reichstag wolle beschließen: Die Geschäftsordnungs-Kom­mission mit der Prüfung der Frage zu beauf­tragen, ob und in welcher Weise die Unter­schriften der beim Reichstage eingelaufenen Petitionen gegen Bekanntgabe an Personen, die dem Reichstage nicht angehören, sicher gestellt werden sollen. — Ferner ist von dem Abgeordn. Dr. Lieber und Gen. dem Reichstage folgender Antrag zugegangen: Der Reichstag wolle be­schließen: die Besoldung des Staatssekre­tärs desJnnern auf 24,000 Mark festzustel- len und die Summe des Titels 1 von 50,000 Mark auf 44,000 Mark herabzufetzen.

+ In der ZLrrdget - Kommission d es Reichstages sind als Berichterstatter für den Militär-Etat bestellt worden Graf Roon (kons.) und Freiherr von Hertling (Centr.) für die dauernden und die Abgg. Gröber (Ctr.) und Graf Klinckowström (kons.) für die ein­maligen Ausgaben. Für die neue Heeres-Vorlage sind noch keine Referenten bestimmt. Für Ma-

halter und ließ seine Fingergelenke knacken, „daß wir mit dem Herrn Markgrafen gar nichts zu schaffen haben, wir stehen unter der Jurisdiktion des Rathes . . ."

„Paperlapap!" meinte Mei er, warf hoch- rnülhig den Kops zurück und besah sich den be­scheidenen Diener von oben herab. „Wer ist man ?"

„Herr!" rief Gerda im Unwillen erglühend, „die Frage richte ich zuerst an Euch."

„Ich dächte, daß diese sechs hier" — er deutete auf die Stadtsöldner — „mir genügende Legitimation seien. Im Uebrigen heiße ich Peter Meyer, bin Geheimschreiber im Dienste Seiner Erlaucht des Markgrafen von Brandenburg, und von ihm ausdrücklich beauftragt, die Beweise für den Hochverrath Eures Vaters zu sammeln. Machen Sie mir keine Schwierigkeiten: das kann das Loos Ihres Vaters nur erschweren; er hat gestern Morgen an der Spitze der Aufrührer gestanden; das steht bereits fest."

Aber Gerda ließ sich nicht so leicht be­schwichtigen. Die Mittheilung, daß ihr Vater unter der Jurisdiktion des Rathes stände, war wie eine Heilsoffenbarung gekommen, und in jenen Zeiten, wo man noch von Alters her ge­wöhnt war, fest an seinem Rechte zu halten, war es nur zu begreiflich, wenn Gerda der Meinung war, sie brauche sich nur darauf zu berufen, um unüberwindlich zu fein.

„Mein Vater steht zu Kaiser und Reich," antwortete sie kühn, und kann darum kein Aus­rührer sein, und wenn er's ist, so hat der Kaiser ihn'zu richten, nicht Ihr. Wagt es, Hand an seine Papiere zu legen! Herr Peter Meyer, Ihr