FuldaerMImtung
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mit Nnterhalümgs-Aeilage „Zllusirirte Sonntags-Zeitung" pelersgafle Nr. i lldarmouie).
M 296.
JuLöa, Mittwoch, den 28. Dezember 1898.
25. Jahrgang.
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a Beamte als Parlamentarier.
Die Stadtverwaltung von Schneidemühl hat sich möglicherweise ein großes Verdienst erworben, wenn auch gegen ihren eigenen Willen. Denn dadurch, daß sie dem Töchterschuldirektor Ernst die Kosten seiner Stellvertretung aufbürdet für die Zeit, die er fern von den Gefilden von Schneidemühl in der Ausübung seines Reichstagsmandates in Berlin zubringt, hat sie zur öffentlichen Diskuffion die Frage gestellt, wie es mit der Stellvertretung von Kommunalbeamten zu halten sei, wenn diese ein parlamentarisches Mandat annehmen. Darüber bestehen gegenwärtig in Preußen keine gesetzlichen Bestimmungen, und es ist bisher in verschiedenen solchen Fällen verschieden verfahren worden.
Diese Unsicherheit muß unbedingt lebhafte Bedenken erregen. Auf der anderen Seite kann man aber nicht gut verlangen, daß den Kommunen durch Gesetz die Verpflichtung auferlegt werden solle, in allen Fällen die Kosten der Stellvertretung für ihre Beamten zu tragen, die etwa im Parlament sich wählen lassen wollen.
Bedenken also muß es erregen, daß gar keine gesetzlichen oder verfassungsmäßigen Bestimmungen oder doch wenigstens Fingerzeige vorhanden sind, um danach die einzelnen Fälle zu deurtheilen und zu regeln, in denen Kommunal- besmte ein parlamentarisches Mandat annehmen. Es ist durchaus wünschenswerth, daß den verschiedenen parlamentarischen Körperschaften auch städtische Beamten angehören; denn in vielen Fällen werden ihre Erfahrungen und ihr Urtheil bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen von großem Nutzen sein können. Eine parlamentarische Körperschaft braucht zu gedeihlicher Arbeit Mitglieder aus allen Lebensstellungen und Berufsarten; und ohne Zweifel werden ihr nur von Nutzen solche Männer sein können, die umfangreiche Erfahrungen im städtischen Verwaltungsdienste gesammelt haben. Wenn also irgend eine Kommune grundsätzlich ihren Beamten die Annahme eines parlamentarischen Mandates unmöglich zu machen sucht, dann schädigt sie unter Umständen die allgemeinen, öffentlichen Interessen des Volkes.
Dies ist der eine Punkt, der Bedenken erregt. Dann aber gibt es noch zwei andere Punkte, die hier in demselben Sinne nicht vergeffen werden dürfen. Erstens sollte den Kommunalbeamten nicht das grundsätzlich verwehrt werden dürfen, was den Staatsbeamten grundsätzlich gestattet ist. Die Verfassung des Deutschen Reiches bestimmt, daß die Beamten zum Eintritt in den Reichstag keines Urlaubs bedürfen, und dabei wird es als selbstverständlich erachtet, daß die Kosten von deren Stellvertretung die Kaffe des Reiches oder des Staates trägt, dem sie dienen. Genau dieselben Bestimmungen bestehen in den einzelnen deutschen Bundesstaaten für die parlamentarische Thätigkeit der Staatsbeamten in den einzelnen Landtagen", und ohne Zweifel entspricht diese Art der Auffassung auch den Anschauungen, die man im Volke fast ohne Ausnahme über diesen Punkt hegt. Man geht von der Ansicht aus, daß der Beamte auch als Mitglied eines Parlamentes dem Reiche oder
ftbtr, Schwert und Fachet.
Eine Erzählung aus der Geschichte der Stadt Magdeburg.
Von Philipp Wasserburg (Laicus).
8 ------ (Nachdruck verboten.)
„General!" sagte Gumbert nach kurzem Besinnen. „Bisher habe ich nach eigenen Beweggründen gehandelt und bin Niemandem darüber Rechenschaft schuldig."
„Ihr habt Recht, Junker! Ihr habt Recht! Ich auch! Wie steht es mit dem Rath? Das frag' ich Euch als des Kaisers General. Versteht Ihr?"
„So viel ich zu beurtheilen vermochte, ist der dem vertriebenen Administrator wenig freundlich gesinnt. Man wirft ihm vor, daß er sich ein weltlich Fürstenthum aus Stadt und Gebiet habe gründen wollen, und daß er deßhalb darauf gesonnen, die Privilegien der Stadt zu untergraben. Aber ...»
„Nun aber?“ frug Pappenheim gespannt.
„Seitdem bekannt geworden ist, daß kaiserlicher Majestät Sohn . .
„Kann mir's denken, Junker! Jetzt fürchten sie mehr von dem Einen, als von dem Andern. Das bestätigt, was wir bereits wiffen. Kennt Ihr einen Bruno Gilden? Ein Gelehrter muß es sein, ein Jurist."
„Ich kenne ihn nicht, aber ich weiß, daß der Markgraf mit ihm in Briefwechsel steht.
„Ei, Junker, woher wißt Ihr denn das?"
„Zch habe ein Schreiben des Markgrafen gefunden . . .«
dem Staate dient, und man hat recht damit. Aber für die Kommunalbeamten besteht eine solche feste Regelung nicht, und mehrfach sind Fälle vorgekommen, in denen es zur Beschreitung des Rechtsweges und zu gerichtlichen Entscheidungen in dem Sinne kam, daß der Kommunalbeamte für die Kosten seiner Stellvertretung selbst aufzukommen habe.
Daraus ergibt sich das dritte Bedenken von selbst: unter den gegenwärtigen Umständen ist es der Willkür der Stadtgemeinden anheimgestellt, ob sie dem einen ihrer Beamten den Eintritt in ein Parlament gestatten, dem andern aber dieselbe Erlaubniß verweigern will, und in so wichtigen und grundsätzlich so bedeutungsvollen Fragen sollte überhaupt nichts irgend welcher Willkür überlassen sein. Nehmen wir an, in einer Stadt habe sich allmählich ein ausgesprochenes Par t e i- Regiment herausgebildet. Alsdann wird man leicht Gründe finden, um dem Kommunalbeamten, der der eignen Partei angehört, den Eintritt ins Parlament zu erleichtern, einem andern aber, der sich zu einer andern politischen Farbe bekennt, diesen Eintritt unmöglich zu machen oder doch außerordentlich zu erschweren. Und gegen solche Möglichkeiten sollte sichere Vorkehr getroffen werden.
Auf der anderen Seite ist nicht zu verkennen, daß es manchen Kommunen auch schwere Verlegenheiten bringen könnte, wenn sie durch Gesetz dazu verpslichtet würden, grundsätzlich und ohne Ausnahme allen ihren Beamten den Eintritt ins Parlament zu gestatten und die Kosten sür ihre Vertretung aufzubringen. Wenn beispielsweise eine kleine, wenig leistungsfähige Stadtgemeinde mit verhält- nißmäßig großen Opfern einen Bürgermeister anstellt, so würde sie in eine unangenehme Lage gerathen, wenn dann dieser Bürgermeister etwa ein doppeltes parlamentarisches Mandat annehmen wollte und den größeren Theil des Jahres fern von seiner Stadt in den Hauptstädten des Reiches und seines Landes zubringen würde, um seine parlamentarischen Pflichten zu erfüllen, die kommu- nalen Obliegenheiten aber zu vernachlässigen.
Zwischen beiden äußersten Möglichkeiten sollte ein Mittelweg gefunden werden. Leicht kann dies nicht sein. Aber angesichts der grundsätzlich so wichtigen Frage sollte man doch den Versuch nicht scheuen.
Deutsches Deich.
Berlin, 27. Dezember.
* Der Plan für die Wiuterfesttichkeite« am köuigkichett Aofe ist in folgender Weise festgesetzt: Am Neujahrstag wird die große Gratulationscour abgehalten. Es folgt am 15. Jan. das Ordensfest. Am 17. Januar findet die Investitur der neuen Ritter und Kapitel des hohen Ordens vom Schwarzen Adler statt. Am 28. Januar ist die große Cour, am 25. Januar der große Ball im königl. Schloß, am 1. Februar der kleine Ball, am 8. Februar der Subskriptionsball im königl. Opernhaus und am 14. Februar beschließt der Fastnachtsball die großen Hof- feste.
„Was?" schrie der Reitergeneral. „Wo habt Ihr es? Gebt es her!"
„Leider hab' ich es schon hergegeben!" meinte Gumbert ziemlich kleinlaut.
„Wie so? An wen habt Ihr das Schreiben gegeben?"
Gumbert erzählte dem General sein Abenteuer mit dem Geheimschreiber und dem Jüngling, und tauschte dafür einige keineswegs schmeichelhafte Bemerkungen ein.
„Indessen," fuhr Pappenheim fort, nachdem er seinem Aerger freien Lauf gelassen; „da das Schreiben offen war, wird es kaum etwas anderes gewesen sein, als eine Einführung oder Empfehlung, höchstens eine Vollmacht und Beglaubigung. Doch wissen wir jetzt, schwarz auf weiß, daß Umtriebe statlfinden, und dem muß entgegen gearbeitet werden. Möchtet Ihr nicht wieder nach Magdeburg zurückkehren, um dort zu sehen, was oorgeht, und von Zeit zu Zeit hierher zu berichten?"
„Spion?" fragte Gumbert entrüstet.
„Nein, Junker," meinte Pappenheim, „das würde ich Euch nicht bieten. So lange der Rath gut kaiserlich gesinnt ist, bedarf es keiner Kund- schasterei; ich will auch keine Leute an's Meffer geliefert haben, ich will wiffen, wie sich die Volksstimmung wendet."
„Das kann ich Euch jetzt schon sagen; sie wendet sich mehr und mehr dem vertriebenen Administrator zu. Ich möchte aber nicht nach Magdeburg, auch nicht mit einem ehrenvolleren Auftrag; ich will in des Kaisers Waffendienst treten, mit Gottes Hilfe mich auszeichnen, und wenn ich etwas geworden bin, und Ihr braucht
© Reichskanzler Dürst z« AoherrkoHe weilt gegenwärtig bei seinem Sohne, dem Prinzen Alexander, in Kolmar. Von dort wird er über Straßburg und Baden-Baden nach Berlin zurückkehren, wo er am nächsten Freitag wieder einzutreffen gedenkt. Am zweiten Weihnachtsfeiertage erhielt der Kanzler in Kolmar den Besuch des Statthalters von Elsaß-Lothringen, des Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg.
4- Eine sonderbar klingende Erzählung tischt die .Deutsche Volkswirthschaftliche Korrespondenz' über die eigentlichen Gründe auf, die einstmals den Kultusminister Hrafe« vo« Zedkitz-Hrützsch- ker zum Rücktritte vom Kultusministerium veranlaßten. Eigentlich soll gar nicht das Volksschulgesetz des Grafen dessen Rücktritt veranlaßt haben; sondern daran sollen Schuld getragen haben einige Bäume, die der Kultusminister im Monbijou-Park in Beplin fällen ließ, um den Platz frei zu machen für den vom Kaiser bereits genehmigten Bau eines Interims-Doms. Als dann der Kaiser kam, um nachzusehen, ob die Bäume wirklich gefällt werden müßten, waren sie der Axt bereits zum Opfer gefallen. Darauf sei der Kaiser sofort nach dem Kultusministerium gefahren, habe dort eine Unterredung mit dem Kultusminister Grafen von Zedlitz gehabt, und dieser habe dann noch an demselben Tage um seine Entlassung gebeten. Angenommen, die Sache mit dem Fällen der Bäume sei richtig, so wird dadurch noch nicht bewiesen, daß gerade sie den Grund abgab für den Rücktritt des Ministers. Wegen einer so kleinlichen Angelegenheit würde der Kaiser doch sicherlich nicht einen Minister aus seinem Amte scheiden laffen, den er hochschätzt und mit dem er sich nicht in Meinungs- Zwiespalt befindet.
0 Der AundesralH hat in seiner letzten Sitzung, wie berichtet, einen Gesetzentwurf über Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches den zuständigen Ausschüssen überwiesen. An dieser Stelle wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, daß es sich dabei um die sogenannte „lex Heintze" handelt, nicht aber um den Gesetzentwurf zum Schutze Arbeitswilliger, wie in einigen Blättern angegeben wurde. Es besteht die Hoffnung darauf, daß der Gesetzentwurf bald nach Neujahr an den Reichstag gelangen werde.
* Die Ausrüstung der gesummten Iekd ariiffertc mit dem neuen Schnellfeuergeschütz (Modell 1896) wird der Post zufolge mit dem Beginn des Jahres 1899 beendet fein. Das neue Schnellseuergeschütz hat das Kaliber von 7,7 (Zentimeter und zeichnet sich durch eine große artilleristische Wirkung, wie eine hervorragende Beweglichkeit und Schußgeschwindigkeit aus. Die Studien und Versuche zur Feststellung des Systems gehen dis zum Ende des vorigen Jahrzehnts hinauf, nachdem als Grundbedingung der Existenz ein kriegsbrauchbares, rauchloses Pulver hergestellt war. Der Allerhöchste Befehl zur Bewaffnung von vier Feldartillerie- Brigaden (der Garde-, 6., 13. und 15. Brigade) mit demselben batirt vorn Tage der (Zentenarfeier, 22. März 1897. Der Zeitraum zur Durchführung der Bewaffnung ist verhältnißmäßig kurz gewesen. Die in Aussicht genommene Aufstellung einer
dann einen Unterhändler, der offen in des Kaisers und Eurem Namen auftreten kann, so will ich mich dazu empfohlen haben."
Der General lachte still vor sich hin.
„Ei, ei !" meinte er nicht ohne einen gewissen Sarkasmus. „Ihr habt Euch Euern Lebensweg schnurgerade ausgedacht, und dabei ganz rücksichtslos auch über Kaiser und Reich verfügt. Aber Junker, der Kaiser kann doch keinen Krieg anfangen, damit Ihr mit Auszeichnung vor die Dame Eures Herzens treten könnt!"
„Das hab' ich nicht gesagt," unterbrach Gumbert tief erröthend den General.
„Das Testimonium kann ich Euch geben. Ich hab's gesagt, der Krieg ist ein furchtbar Ding, und wenn Gott dem Reiche Frieden schenkt, bann bankt ihm bafür und sucht auf anderem Wege Eure Dame zu gewinnen."
Abermals wollte Gumbert den General unterbrechen, aber diesmal sah dieser ihn scharf an und bemerkte:
„Meldet Euch draußen bei meinem Adjutanten Fruntheim als neu eingetreten in des Kaisers Heer. Laßt Euch von ihm vor Allem sagen, was Subordination ist, damit Ihr mir — fügte er lächelnd bei — fürder nicht mehr widersprechet. Der Adjutant soll Euch einem Wachtmeister zu- theilen, der Euch in das Exerzierreglement ein« weiht, und wenn Ihr dessen mächtig seid, mögt Ihr als Cornet int ersten Fähnlein meiner Kürassiere Dienst thun. Stark genug seid Ihr, den Helm und Küraß zu tragen. Gott besohlen !"
Der General winkte mit der Hand. Gumbert war entlassen; mit einer stummen Verbeugung
Anzahl von Haubitz-Abtheilungen hängt von den Ergebnissen der Berathung der Militärvorlage ab, durch welche überhaupt der Feldartillerie erst eine zur Ausnutzung der vorzüglichen Bewaffnung geeignete Organisation verliehen werden soll.
0 Man kann sich Strafe zuziehen, indem man das Andenken des Attesten Aismartk beleidigt. Das hat der Redakteur der polnischen ,Gazeta gdanska' in Danzig erfahren müssen, v. Paledzki, den das Schöffengericht dort zu 6 Wochen Hast wegen dieses Vergehens verurtheilte. Gleichzeitig ordnete das Schöffengericht sofortige Verhaftung an wegen Fluchtverdachtes. Die Ver- urtheilung ist am Dienstag erfolgt. Es wird interessant fein, die Beleidigung, die Verhandlung und Urtheilsbegründung genauer kennen zu lernen.
X Nach einer Meldung der ,Schief. Ztg/ ist von der preußischen Staatsregierung eine Erhebung darüber angeordnet worden, wie viele öSerreichische Staatsangehörige in den Jahren 1893, 1895, 1897 und 1898 aus den einzelnen preußischen Regierungsbezirken ausge- wiesen wurden. Augenscheinlich hat diese Erhebung sachlichen Zusammenhang mit den diplomatischen Auseinandersetzungen zwischen Wien und Berlin über die Rede des Grasen Thun im österreichischen Abgeordnetenhaus, in der dieser die Ausweisungen von österreichischen Staatsangehörigen aus Preußen tadelte. Daß nunmehr, nach den Erklärungen in der amtlichen ,Wiener Abendpost', dieser in Berlin als vollkommen beigelegt angesehen wird, bestätigen gleichzeitig mehrere Kundgebungen in der Presse, die man ganz augenscheinlich auf Veranlassungen von amtlicher Berliner Stelle aus zurückzuführen bat. Mit großer und aufrichtiger Befriedigung wird man überall im Deutschen Reiche von dieser erfreulichen Thatsache Kenntniß nehmen.
Ausland.
O Saris, 27. Dez. Die Verhandlungen über die geheimen Schriftstücke sind noch immer nicht zu Ende geführt. Neuerdings wird berichtet, daß der oberste Gerichtshof (Kassationshof) auf der Weigerung beharrt, dem Rechtsvertreter der Frau Dreyfus und dieser selbst diese geheimen Akten zu verschließen. Die Regierung aber will nicht haben, daß diese eine Einsicht in die Akten erlangen. Gelangt es nicht zu einer Einigung über diesen Punkt, dann wird schließlich nichts Anderes übrig bleiben, als den ehemaligen Hauptmann Dreyfus selbst von der Teufelsinsel zurückzuholen, um mit diesem in Person zu verhandeln. In sehr verständiger Weise sucht Kriegsminister Freycinet die Offiziere so viel wie möglich von politischen Kundgebungen zurückzuhalten.
+ W, 27. Dez. In seiner Verlegenheit und in seinem Aerger über viele parlamentarische Schlachten greift der ungarische Ministerpräsident Baron Banffr zu ganz außergewöhnlichen Mitteln: er fordert Mitglieder der Opposition zum Zweikampfe heraus. Der Führer der Nationalpurtei, Horanszky, hatte den Minister- präsidente-i scharf in einer Sitzung des ungarischen Abgeordnetenhauses angegriffen, und Baron entfernte er sich, um die erhaltenen Weisungen zu befolgen.
Während unter Junker den ganzen Tage über fast nickt vom Rosse kam, um alle möglichen Schwenkungen und Wendungen einzuüben, auch den Pallasch und das Faustrohr handhabte, gestalteten sich die Dinge in Magdeburg in verhältnißmäßig kurzer Z it wesentlich anders, als er sie verlassen batte.
Als Herr Peter Meyer mit seinem jungen Gefährten an der ©uberpforte angelangt war, erkundigte sich der letztere sofort um die Herberge „Zum goldenen Apfel", an deren Wirth sie empfohlen waren; sie fanden daselbst ein gutes Unterkommen für Mann und Roß, und zugleich die Mittheilung. daß Herr Bruno Gilden schon feit einer Woche täglich persönlich ungefragt habe, ob die erwarteten Gäste noch immer nicht eingetroffen seien. Sowie sie kämen, solle er ihn benachrichtigen.
„Vor Allem führt uns in das besondere Gelaß, das Ihr uns vorbehalten," sagte Herr M-yer würdevoll; „dahin sendet einen tüchtigen Jmb-ß, und bann laßt Herrn Bruno Gilden wissen, baß wir da sind."
Jetzt erst vermochte man den Geheimschreiber vollständig zu würdigen. So lange er auf dem Maulthiere saß, beeinträchtigte die beständige Ängst, daß ihm, als des Rettens ungewohntem Manne, ein Unfall zustoßen möge, seine würdevolle Haltung. Jetzt aber stand er, das pelz- oerbräntte Bareti aus dem Haupte, den Kopf in den Nucke n zurückgeworsen, die Nase parallel den Wolken, die Unterlippe verächtlich herabhängend, und gab seine Weisungen dem W:rthe, der, von