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M 291. JuLöcr, Mittwoch, den 21. Dezember 1898. 25. Jahrgang.

.▲ Zur Maßregelung des Professors Delbück.

Gegen Dr. Hans Delbrück, Professor an der Berliner Universität, ist, wie schon gemeldet, das Disziplinarverfahren eröffnet worden. Der,Reichsanzeiger' hat dies, wie berichtet, am letzten Montag mitgetheilt, und gleichzeitig hinzu- gefügt, daß das Verfahren eingeleitet sei auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 über die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten. Dieser Paragraph stellt unter die Vorschriften des Disziplinarverfahrens denjenigen Beamten, der die ourch sein Amt ihm auferlegten Pflichten verletzt oder durch sein Verhalten in oder außer dem Amte der Achtung, des Ansehens oder des Vertrauens unwürdig zeigt, die sein Beruf erfordert. Die Mittheilung des .Reichsanzeigers' fügte, wie berichtet, sofort hinzu,daß das Disziplinar­verfahren eingeleitet worden ist wegen Delbrück's Aeußerungen über die Ausweisungen aus N o r d s ch l e s w i g in der von ibm herausgegebenen Zeitschrift .Preußische Jahrbücher'. Dies ist also nicht geschehen, weil Dr. Delbrück seine Pflichten verletzt hat in dem Amte als Universitäts-Professor. Auch deswegen kann es nicht geschehen sein, weil Prof. Delbrück des in ihn gesetzten Vertrauens sich unwürdig gezeigt hat; denn so etwas wie ein Vertrauensbruch liegt nicht vor. Also bleibt nur die eine Auffaffung übrig, daß nach der Ansicht der Regierung Profeffor Delbrück der Achtung und des Ansehens sich unwürdig gezeigt hat, die sein Beruf erfordert.

Um ein klares Bild von der Sache zu ge­winnen, muß man sich ins Gedächtniß zurückrufen, was eigentlich Prof. Delbrück in den Preuß. Jahrbüchern schrieb. Dort hieß es: „Die jüngsten Ausweisungen in Schleswig schreien zum Himmel. Wenn man in der Darstellung der deutschen Geschichte zum schleswig-holsteinischen Kriege kommt und die Unthaten her Dänen an dem verrathenen Bruderstamm schildern möchte, dann stockt die Stimme und das Wort erstirbt auf der Zunge, denn die peinliche Wahrheit legt sich dazwischen: es war alles Kinderspiel, was die Dänen damals gethan haben und was Den sittlichen Zorn des damaligen deutschen Volkes erregte, gegen die Gewaltsamkeit, mit der wir heute selbst jene Landschaft regieren. Und noch schlimmer als die Brutalität, die uns zum Abscheu der gebildeten Welt macht, ist die Verblendung, die da glaubt, mit solchen Mitteln im Kampfe der Nationaliräten dauernde Erfolge erzielen zu können. Es ist mit der nationalen Gesinnung wie mit der Religion: hinter den wahrhaft Frommen erheben sich sofort die greulichen Pfaffen, Ketzerriecher und Jnqui- sitionsrichter, um im Namen des Heiligen ihre Schändlichkeit«»! zu verüben. So hat auch die nationale Gesinnung bei uns hier und dort einen Nationalen Fanatismus erzeugt, der wild und verstockt glaubt, die Gesetze der Menschlich-

Feder. Schwert und fadid.

Eine Erzählung aus der Geschichte der Stadt Magdeburg.

Von Philipp Wasserburg (Laicus).

3 —— (Nachdruck verboten.)

Eine plötzliche Rölhe überzog Gumbert's Ge­sicht; den Becher Weines, den er in der Hand dielt, stürzte er plötzlich hinunter und während Gerda unbemerkt auf ihren Platz zur Rechten des Vaters schlüpfte, begann Gumbert:

„Herr Locana, wenn Ihr einen Augenblick Zeit für mich habt, so möchte ich ein ernstes Wörtlein mit Euch reden."

„Frisch heraus, Gumbert." antwortete Locana. «.Ich sah Dir's an den ganzen Abend, daß Du reden wolltest; wenns nichts Böses ist . . ."

„Das wolle Gott verhüten!"

„Nun denn, heraus: Ich höre!"

Und der Kaufherr neigt sich aus seinem '°effel dem jungen Manne zu.

, „Nicht hier, wenn es Euch beliebt; ich weiß ^lcht, wie das Gespräch sich dreht---ich

wucht' mein Herz Euch offenbaren!"

„Wohlan, so komm'; für so gewaltig ernste ^lnge ist diese freudige Nacht wohl nicht ge­schaffen; aber drückt Dich eine Last, die ich Dir ^bnehmen kann, dann soll dies F st ein doppelt Freudenfest werden."

Bei diesen Worten hatte sich der Kaufherr "hoben und schritt mit Gumbert einer Neben- rhüre zu, durch welche er denn auch mit ihm den «aal verließ, um in ein stilles Gemach einzu- rreten. Dorthin zog sich der Kaufherr gerne

leit mit Füßen treten zu dürfen und dem natio­nalen Gedanken, dem er zu dienen vermeint, un- verwindlichen Schaden zugesügt."

Ohne Zweifel ist die Sprache, die Profeffor Delbrück hier führt, übertrieben in ihren Aus­drücken, und gleichzeitig wendet Delbrück Ver­gleiche an, die dafür zeugen, daß er gegen die katholische Kirche etwa dieselben gehässigen Ge­sinnungen hegt, die er an dem „nationalen Fana­tismus" als fchweren Fehler gegen andere Na­tionalitäten tadelt. Nichtsdestoweniger kann man schwer begreifen, wie die Regierung sich dazu verleiten lasten konnte, gegen den Universi- täts-Profesfor das Disziplinarverfahren zu verhängen, weil dieser als S ch r i f t st e l l e r seiner Meinung in übertriebenen Ausdrücken Luft ge­macht hat. Die Regierung hat dies ohne Zweifel auf das Betreiben anderer hin gethan. Prof. Delbrück, ehedem freikonservativer Abgeordneter, hat in neuerer Zeit schon häufig seinen Partei­genossen die Meinung gesagt; und namentlich wandte er sich in neuester Zeit auch gegen das, was als fogen. Zuchthaus-Vorlage im Werden zu sein schien. Außerdem veröffentlichte er bei den letzten Wahlen zum preußischen Abgeordneten­hause im Verein mit mehreren anderen Professoren einen Aufruf gegen die Wahl der beiden konser­vativen Wahlbewerber im Wahlkreise Teltow- Beeskow-Charlottenburg. Alles das hatte dem „unglückseligen Professor Delbrück", wie in diesen Tagen ein Berliner konservatives Blatt sich aus­drückte, bett gründlichen Haß vieler seiner Partei­genossen zugezogen; und als nun die,Preuß. Jahrbücher' in der angeführten Weise gegen die Ausweisungen aus Nordschleswig zu Felde zogen, wurde in einigen konservativen Blättern ganz offen der Wunsch ausgesprochen, die Regierung möge gegen Delbrück mit dem Disziplinarver­fahren vorgehen.

Die Entscheidung darüber, was nun geschehen soll, steht in erster Linie dem Disziplinar­gericht für nicht richterliche Beamte zu, in zweiter Linie dem Staatsministerium. Der Disziplinarhof besteht aus einem Präsi­denten und außerdem zehn Mitgliedern, von denen mindestens vier dem Berliner Kammer­gericht angehören müssen; er entscheidet in der Besetzung von wenigstens sieben Mitgliedern von denen mindestens zwei dem Kammergericht angehören müssen. Die Disziplinarstrafen sind: Warnung, Verweis, Geldbuße und Entfernung aus dem Amte.

Es wird schwer sein nachzuweisen, daß Professor Dellbrück „der Achtung und des Ansehens sich unwürdig gezeigt hat". Und sehr richtig meint die nationalltberale ,National-Ztg.', die im allgemeinen die Ausweisungen billigt, es sei bedauerlich, daß die Regierung „diesem schlechten Rathe Folge geleistet hat, während sie guten Rath häufig unbefolgt läßt". Professor Delbrück hat eine glänzende Vergangenheit Durch besondere Auszeichnung wurde er als junger Mann von 21 Jahren auf dem Schlachtfelde von Gravelotte zum Offizier befördert, und später berief ihn Kronprinz Friedrich als Erzieher seines Sohnes Waldemar, des jttngern Bruders Kaiser Wilhelm's. Nach dieser Vergangenheit ist es doppelt bedeutungs-

zurück, wenn er seinen Gedanken nachhängen wollte.

„Wir sind allein, jetzt sprich," sagte er, indem er sich niederfetzte und sein Auge mit einem ge­wissen Wohlgefallen auf dem schmucken jungen Manne ruhen ließ. Dieser errölhete und schug den Blick zu Boden. Endlich begann er, anfangs stotternd, dann schneller und fester.

„Herr Locana, Ihr kennt mich jetzt feit einem halben Jahre, und ich glaube annehmen zu können, daß Ihr mit mir zufrieden seid."

„Ja, das kannst Du!" erroieberte Locana warm. „Hab' ich Dir ja boch bei bem heutigen Ehrenmale, bas ich alljährlich mit meinem Ge­sinde begehe, den Platz zu meiner Rechten ein­geräumt. "

„Ich weiß diese Ehre auch gebührend zu schätzen, und doch möcht' ich mehr, viel mehr von Euch begehren."

Das Gesicht des Kaufherrn verdüsterte sich.

„Es ist nicht gut, unzufrieden zu sein. Wo­rüber hast Du Dich zu beklagen? Was ist Dir zu gering bei mir? Würdige ich Deine Dienste nicht genügend?"

„Ich habe mich über nichts zu beklagen. Es ist mir nichts zu gering; und was ich von Euch heische, kann nicht der Lohn meiner Dienste fein, sondern ein freies Geschenk, für welches ich Euch dankbar liebe, mein Leben lang, weil ich anders es Euch nicht zu vergelten wüßte."

„Du willst wohl mein Theilhaber im Ge­schäfte werden?" antwortete im Tone der Frage der Kaufherr, und feine Stirne verdüsterte sich noch mehr.

„Höret mich an!"

voll, in den Verdacht der Achtungsunwürdigkeit zu gerathen.

Deutsches R"ch.

Berlin, 20. Dezember.

st Der Auudesrath hat heute eine Plenar­sitzung abgehalten. Dem amtlichen Berichte zu­folge hat der Bundesrath in diefer Sitzung den Entwurf eines „Gesetzes über Aenderungen undErgänzung en des Strafgesetzbuches" den zuständigen Ausschüssen zur Vorderathung überwiesen. Das ist der Gesetzentwurf, den man gemeinhin unter dem Namen der lex Heintze kennt und von dem schon vor vierzehn Tagen be­richtet wurde, daß er noch vor dem WeihnachtS- fefte dem Bundesrathe zugehen werde. Bekannt­lich hat auch die Centrumsfraktion des Reichs­tages ihren entsprechenden Antrag sofort nach der Eröffnung des Reichstages wieder einge­bracht.

4- Wenn der preußische Landtag am 16. Januar seine Sitzungen in der neuen Legis­laturperiode beginnen wird, dürfte er wohl außer dem preußischen Etat nicht sonderlich viel Arbeits­material vor finden. Nur der Gesetzentwurf über die Anstellungsverhältnisse der Kommunal- beamten wird vermuthlich bei Eröffnung des Landtages bereits fertig vorliegen. Die Kanal- Vorlagen befinden sich noch in der Vorbereitung, so baß es, wie schon vor Wochen berichtet würbe, zweifelhaft ist, ob bieselbe bem Landtage über­haupt noch in bet bevorstehenben Tagung zu- gehen wirb; unb von ber Neuregelung ber Wasserbau-Verwaltung in Preußen wirb voraussichtlich währenb ber bevorstehenben Tagung noch gar nicht die Rede sein. Bekanntlich handelt es sich bei dieser letzteren Sache darum, ob die Wasserbau-Verwaltung dem landwirthschaftlichen Ministerium unterstellt werden soll oder nicht. Wenigstens schreibt ein bekannter Offiziosus dem ,Hamb. Korr.', „so viel scheine sicher, daß im nächsten Etat noch keine Aenderung der Reffort- verhältniffe der Bauoerwaltung zur Erscheinung gelangen" werbe. 40b bem Landtage eine Vereins-Vorlage zugehen wirb ober nicht, ist ebenfalls noch ein sehr großes Räthsel. Ein nationalliberales Berliner Blatt glaubte in diesen Tagen berichten zu können, dies werde geschehen. Aber ob es recht damit hatte, läßt sich weder behaupten noch widerlegen. Thatsache freilich ist es, daß das vom Reichskanzler gegebene Ver­sprechen, das Verbindungsverbot für politische Vereine gleichzeitig mit der Einführung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft treten zu lassen, nur dann erfüllt werden kann, wenn die entsprechende Vorlage dem preußischen Landtage in der bevorstehenden Tagung zugehen würde.

* Der König und die Königin von Württemberg werden zum Geburtstage des Kaifers in Berlin eintreffen und hier einen etwa vierzehntägigen Aufenthalt nehmen.

0 Die Kerz Ies« Kirche iu Gempekhof bei Berlin wurde heute Vormittag durch den Fürstbischöflichen Delegaten Propst N eub er ein» geweiht. Die neue Kirche dient den zu einer Äuratie vereinigten Ortschaften Tempelhof, Marien- dorf, Marienfelde,Mahlow,Dankenburg undZossen.

„Ich höre ja."

„Ich kam unter dem Namen Gumbert zu Euch; Ihr fandet Gefallen an mir, obwohl ich von ber Kaufmannschaft nichts verstaub . ."

„Du hast gelernt," fiel ihm ber Kaufherr rasch unb in einem freudigeren Tone in's Wort. „Du hast's begriffen; heute kann Dir Niemand mehr sagen, daß Du von ber Kaufmannschaft nichts verstäubest, unb wären wir eine Zunft, statt eine freie Gilbe, so müßte Dir auch gegen die Satzungen der Meisterbrief zuerkannt werden. Was wahr ist, ist wahr!"

„Ich habe in meiner Lehrzeit andere Dinge gelernt," antwortete Gumbert und blickte den Kaufherrn offen an; „ich verstehe ein Schwert zu schwingen und ein Roß zu tummeln, denn ich entstamme dem edlen Geschlechte des Grafen von Schönfeld im württembergischen Kreise. Auf un­serer heimathlichen Burg im Schwarzwalde wuchs ich heran."

„Und warum seid Ihr nicht bort geblieben?“ fragte ber Kaufherr. „Doch setzt Euch; es will sich nicht ziemen, baß ber Sprcffr eines eblen Geschlechtes stehe, während ich sitze."

„Mein Vater starb," antwortete Gumbert, indem er sich niederließ. „Meine Mutter zog sich mit ihrem Leibgedinge in ein Kloster zurück; mein älterer Bruder Franz wurde Burgherr und ich bekam Schwert und Roß und eine Empfehlung an den Grafen von Pappen heim, daß er mich unter feine Reiter aufnehme. Denn es wider­strebte mir, gesunden Leibes umher zu lungern und meines Bruders Brod zu essen."

„Daran thatet Jhr wohl," sagte eifrig Locana. „Wahrhaftig, ich wüßte nichts Adeligeres, als

0 Der frühere Kultusminister und jetzige Oberlandesgerichtspräsident Iakk will die in den Bismarck'schen Memoiren ihm zugeschobene Schuld für den mißglückten Kulturkampf nicht auf sich sitzen lassen und läßt verbreiten, daß er im Januarheft der Deutschen Reoüe „Thatfächliche Ergänzungen zu Fürst Bismarcks Gedanken und Erinnerungen" veröffentlichen werde. Es ist sehr bezeichnend, daß heute Niemand mehr der Ur­heber des Kulturkampfes gewesen fein will — selbst ein Falk nicht!

0 Zum IaKe Dekvrück (vgl. den Leit­artikel. D. Red.) ist zu bemerken, daß Prof. Delbrück von dem Beschlüsse des Staatsministe­riums, das Disziplinarverfahren zu eröffnen, nicht eher Kenntniß erhalten hat, als die Nach­richt davon durch den ,Reichsanzeiger' an die Oeffentlichkeit gelangte. Dabei ist der ent­sprechende Beschluß bereits am Freitag gefaßt worden. Gleich der Berliner .National-Ztg.' wird dieser Beschluß auch in der ,Köln. Ztg.' durchaus gemißbilligt, obwohl diese noch mehr als das vorgenannte Blatt eine grundsätz­liche Freundin ber Ausweisungs-Maßregeln ist. „Wir haben — so läßt bie .Köln. Ztg.' sich ver­nehmen — bie Aeußerungen des politischen Sonderlings Hans Delbrück entschieden gemiß­billigt. Aber wir können nur unfer Bedauern darüber aussprechen, daß man sich zu dem M i ß- griffe verleiten ließ, sie zum Gegenstände eines Disziplinarverfabrens zu machen . . . Wir sprechen die Hoffnung aus, daß das unkluger Weise eingeleitete Verfahren alsbald eingestellt werden mög»."

X Im Reichstage haben, wie in der,Fuld. Ztg.' schon berichtet wurde, die Abgg. Graf Arnim (freikons.) und Dr. Hasse (natl.) als Antrag einen Gesetzentwurf eingebracht über den Krmerv und Derkust der Aeichs- und Staats­angehörigkeit. Damit wollen die Antragsteller drei Zwecke verfolgen. Den deutschen Stamm- angehörigen im Auslande soll dadurch die Er­werbung der Staats- und Reichsangehörigkeit er­leichtert werden, der Verlust erschwert, und end­lich soll die Erwerbung ber Staats- unb Reichs­angehörigkeit burch Ausländer an härtere Bedin­gungen als bisher geknüpft werben. Aus ben einzelnen Punkten des Antrages ist hervorzuheben, baß nach bem Willen ber Antragsteller entgegen bem bestchenben Brauche bie Reichsangehörigkeit burch einen zehnjährigen Aufenthalt im Auslanbe nicht verloren gehen soll; vielmehr soll bieser Ver­lust nur auf ben Antrag dessen eintreten, um ben es sich dabei handelt. Als Strafe soll der Verlust der Reichsangehörigkeit nur über den ver­hängt werden können, der sich feindseliger Hand­lungen gegen das Reich oder solcher Vergehen schuldig macht, deren Bestrafung mit Ehrverlust verbunden ist. Der Gedanke, die Zugehörigkeit zum deutschen Reiche auch bei längerem Aufent­halte im Auslande aufrecht zu erhalten, ist ohne Zweifel gut unb gefuno. Etwas bedenklicher er­scheint ber Gedanke, einem bie Reichsangehörig­keit zu nehmen, ber sich etwas zu Schulden kom­men läßt. Denn ein solcher Mann wirb ja ohne­hin bestraft von Rechtswegen. Warum soll er hoppelt bestraft werden?

0 Die Meldung, baß in der Provinz Branben-

bas Brvb, welches man ißt, zu oerbienen. So hab' ich es gehalten mein Leben lang. Bin zwar kein Graf, aber hoch gehöre ich zu ben Patrizier- Geschlechtern bieser guten Stabt, unb auch wir wissen, was Adel her Gesinnung heißt. Fahrt weiter, es lüftet mich sehr, zu wissen, warum Pappenheim Euch nicht annahm?"

„Sv zog ich benn, wenig Wochen, nachbem mein Bruber ein Weib gefreit, auf einem guten Rößlein aus meiner väterlichen Burg unb roanbte mich nach bem Halderstäbtischen, woselbst Pappen­heim lagern sollte. Unb wie ich j-nseits her Werra in das Eichsfeld kam, da bemerkte ich im Dome zu Heiligenstadt em Mädchen, das kaum bie äptyce ber Kinbheit abgestreift unb einer Blüthenrnospe glich, bie sich eben entfaltete. Herr Locana! Auch bie Häßliche, wenn sie recht innig unb fromm betet, ist schön. Es ist, als ob eine Schönheit höherer Art bie Betende umfluthet, eine Schön­heit, bie man liebt, ohne baß ein unreiner Ge­danke biefe Siebe befleckt."

„Hm," meinteLocana ziemlich enttäuscht, „unb ba seid Ihr dem Mädchen zu Gefallen von Eurem Wege abgewichen; aber wie kamt Ihr nach Magdeburg?"

„Am folgenden Tage bestieg ich mein Roß unb zog langsam die Straße gegen Duderstadt. Vor meiner Seele staub das Bild eines betenden Engels, umkleidet mit irdischer und himmlischer Schönheit, und ich meinte, mein Herz in Heiligen­stadt zurückgelassen zu haben, und ich könnte nicht leben, ohne daß ich die gleiche Luft athme wie sie. Und wie ich so einem herben Geschick nach­grübelte, das mich in des Lebensöde weiter führe, da höre ich ferne Musik. In den Schall fchmet«