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KuldaerMZeitung

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•"TÄX’SXrÄ'”' mit Unterhattungs-Meilage „Zssussrirte Sonntags-Zeitung"

M 285.

Juföa, Mittwoch, den 14. Dezember 1898.

25. Jahrgang.

D^Miertes

Ueber die Schulden des deutschen Reiches

schreibt Eugen Richter in der,Freisinnigen Zeitung': Bis zum Jahre 1878 war das Reich ganz schuldenfrei. Am 31. März 1878 beliefen sich die verzinslichen Schuldverschreibungen, also die Reichsschulden abgesehen von den Schatzan­weisungen und den unverzinslichen Reichskassen­scheinen, auf 72 Millionen Mark. Auch bis 1887 hatte die verzinsliche Reichsschuld den Betrag von einer halben Milliarde noch nicht überschritten. Dann aber ging es in dem letzten Jahrzehnt, wie folgt, aufwärts. Die verzinslichen Reichsanleihen betrugen am 31. März

1888 721000000 Mk.

1889 883 755 900 „ 1890 1117 981800 „ 1891 1371797 700 „ 1892 1685 567400 „ 1893 1741000000 „ 1894 1916000000 „ 1895 2081000000 „ 1896 2125 000 000 „ 1897 2141242000 „ 1898 2182246 800 „ Ende Oktober 1898 2 208 853 000 „

Somit ist die Reichsschuld auch in den letzten Jahren fortgesetzt gewachsen und zwar in den letzten sieben Monaten um 26 Millionen Mk. Dabei sind aber, wie sich aus der dem Reichstag mitgetheilten Denkschrift ergibt, am Ende Oktober 1 898 noch Anleihekredite unbegeben gewesen um Betrage von 84 739 496 Mk. Dazu würde nun die -Anleihe zu dem neuen Etat für 1899 hinzukommen, im Betrage rund 90 Millionen Mk. Daraus würde sich dann eine Verschuldung bis zum Ende des Etatsjahres 1899 ergeben von 2384 Milli­onen Mk. Selbst wenn sich bei den lieber» Weisungen an die Einzelstaaten aus den Zöllen rc. Ueberschüsse gegen den Etat ergeben und die Einzelstaaten für 1898 und 1899 auf diese Ueberschüsse zu Gunsten der Verminderung der Anleihekredite verzichten, werden wir für das Ende des neuen Etatsjahres mit einer verzins­lichen Reichsschuld von mindestens 2300 Millionen Mk. zu rechnen haben.

Alle diese Schulden sind ausgenommen bis auf einen Betrag von etwa 400 Millionen Mk. für Militär- und Marinewesen. Jene 400 Millionen Mk. entfallen auf den Bau des Nord­ostseekanals, die Einbeziehung von Hamburg und Bremen in das Zollgebiet, für Post- und Tele­graphenbauten und für ähnliche Zwecke.

Kan« die Innung speziell die Zwangs- innnng den Mitgliedern auch materielle

Uartheile diele«?

Diese Frage wird am ersten von den Hand­werkern gestellt, wenn bei ihnen die Errichtung von Innungen angeregt wird. Schon die idealen Vortheile allein, welche die Innung und besonders die Zwangsinnung dem Handwerkerstande zu bieten vermag, die Hebung des Solidari­tätsgefühles und des Standesbewußt- seins, die Regelung und Ueberwachung einer tüchtigen Ausbildung des Nachwuchses müßten jeden einsichtigen Handwerker veranlassen, die Bildung von Innungen nach Kräften zu fördern.

Alle diese Vortheile schlagen aber, wie leicht ersichtlich, zum wirthschaftlichen Nutzen des Ein­zelnen aus und bieten so mittelbar oder unmittel­bar nicht zu unterschätzende wirthschaftliche Vortheile.

Infolge der durch die Innungen geförderten besseren technischen Ausbildung der Lehrlinge und auch der Gehilfen, von der die Gesellen- und Meisterprüfungen Zeugniß geben werden, durch die stillschweigende Kontrolle der Leistungen der einzelnen Handwerker durch ihre Jnnungs- kollegen wird die Leistungsfähigkeit des einzelnen Handwerkers, wie des gejammten Standes gehoben und dadurch auch das Vertrauen der Kund­schaft zu den Handwerkern gestärkt. Kein erfahrener Handwerker wird leugnen, daß der bisherige vollständige Mangel auch nur irgend eines geringsten Befähigungsnachweises und die fehlende Kontrolle der Lehrlingsausbildung viel­fach die Leistungen und damit den Ruf des Hand­werkerstandes gemindert haben.

Zwar verbietet das Gesetz in § 100g, daß die Zwangsinnung ihren Mitgliedern Vorschriften macht über die Feststellung der Preise ihrer Maaren und Leistungen. Die For­derung ist auch berechtigt, daß kein Zwang nach dieser Richtung ausgeübt wird. Aber was steht int Wege, daß die Handwerker, welche alle zu­sammen in der Zwangsinnung vereinigt sind, freiwillig sich verständigen und gegen­seitig verpflichten, ihre soliden und gutge­arbeiteten Erzeugnisse nur zu angemessenen Preisen und nicht zu Schundpreisen abgeben. Das würde auch bei Submissionen zutreffen.

Während es den freien Innungen ausdrücklich (8 81b, Ziffer 5) gestattet ist, für ihre Mitglieder selbst gemeinsame Geschäftsbetriebe einzurichten und durch Nebenstatuten zu ordnen, verbietet das Gesetz in § 100a Abs. 2 die Errichtung derselben durch die Zwangsinnung, fügt aber bei: „Da­gegen ist dieselbe befugt, Veranstaltungen zur Förderung gemeinsamen, gewerblichen und wirth­schaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, wie die Errichtung von Vorfchußkasfen, gemeinsamen Ein- und Verkaufsgeschäften und dergleichen anzuregen

und durch Aufwendungen aus dem angefammelten Vermögen zu unterstützen." Darnach steht also nicht nur nichts int Wege, daß die Mitglieder der Zwangsinnung unter sich solche Einrichtungen treffen, sondern sie können sogar von der Innung angeregt und materiell unterstützt werden.

Gerade die Zwangsinnung ist aber am besten geeignet, diese für di« wirthschaftliche Hebung des einzelnen Handwerkers nicht hoch genug zu schätzenden Genoffenschaften einem mög­lichst weiten Kreise der Handwerker nutzbringend zu machen. Wo bisher solche Genossenschaften in freien Innungen sich gebildet haben, nahm nur eine verhältnißmäßig geringe Zahl daran theil. Wenn dieselben aber in der Zwangs­innung angeregt werden, so ist zu erwarten, daß eine allgemeinere Betheiligung auch seitens der schlechter gestellten Handwerker stattfinden wird, da zur Zwangsinnung alle Handwerker desselben Handwerkszweiges gehören. Dieselben können hier eher über den Nutzen solcher Einrichtungen belehrt werden in gegenseitiger Anregung und Aussprache. In Folge des fortwährenden Verkehrs entwickelt sich das Vertrauen zu einander und die Hindernisse des gemeinsamen Zusammengehens in geschäftlicher Beziehung, die Selbstsucht und das gegenseitige Mißtrauen werden sich nicht so leicht geltend machen. Nicht minder wichtig ist, daß diese Genoffenschafte.i dann auch eher so eingerichtet werden, daß auch die kleinen Meister daran theilnehmen können. Wenn sich dann noch die Mitglieder aller Innungen am Orte und in der Umgegend, welche schon einen Jnnungssusschuß bilden, zusammenschließen, wird die Genossenschaft leistungsfähig werden und dem gesammten Handwerke zu Gute kommen.

Auch ist, wenn möglichst alle Handwerker ge­nossenschaftlich vereinigt sind, eher zu erwarten, daß Gemeinde und Staat ihnen ihre Unter­stützung gewähren wird und insbesondere sie berücksichtigt bei Vergebung öffentlicher Arbeiten. Dadurch kann das ganze Hand­werk auf die Dauer gehoben und auch heute noch leistungsfähig gemacht werden. Die Zwangs­innung ist also wohl befähigt, dem Handwerker nicht nur ideale Vortheile, sondern auch wirth­schaftlichen Nutzen zu verschaffen.

Vermischtes.

* St« chemiUhsmeusch. Wir lesen in der St. Petersburger Zeitung: Ein eigenthümliches Schauspiel bot sich dieser Tage den Passanten der Jerusalemer Allee in Warschau dar. Von einer Menge neugieriger Gaffer umgeben, kam Schritt vor Schritt ein Bauern­wagen, auf dem ein offener Sarg stand, des Weges dahergezogen; in dem Sarge aber lag ein Greis, der die Menge mit gleichgiltigem Blicke betrachtete, und voran schritt ein junger Bauer, in testen Haltung und Gesichtsausdruck sich tiefe Trauer zu erkennen gab. Ein Schutzmann hielt den seltsamen Zug an und fragte en Bauer nach der Bedeutung desselben. Dieser erwiderte, er bringe seinen kranken Vater aus dem Hospital nach

Hause und habe unterwegs gleich einen Sarg ge' kauft. Da es dem Alten, der doch bald sterben werde, gleichgiltig sei, wo er liege habe er ihn in den Sarg gebettet. Arff Verlangen der Polizei mußte der Mann sich dazu bequemen, seinen Vater auf dem Wagen zu plaziren und den Sarg zu schließen.

* (Sitt langer Schlaf, der ohne die geringste Unter­brechung fünf Monate angedauert hat, ist kürzlich jenseits des großen Ozeans zum glücklichen Abschluß gekommen. Die Gattin eines Farmers im Staate New-Iork ist die Langschläferin: sie war aus Kummer über den jähen Tod eines ihrer Söhne in eine Schwermuth verfallen, die dem Anscheine nach in Wahnsinn auszuarten drohte. In einem ihrer Trübsinnsanfälle verließ die Frau spät Abends das Haus und wanderte meilenweit in die Nacht hinaus. Am anderen Morgen fand sie der geängstigte Ehemann, der schon glaubte, sie hätte sich in Verzweiflung das Leben genommen, fast an der Grenze seiner Ländereien unter einem Strauche in festen Schlaf versunken. Da es sich als unmöglich erwies, die Schlummernde zu wecken, transportirte man sie auf einer Bahre nach Hause. Der nach mehreren Tagen zu Rathe gezogene Arzt konnte nichts anderes thun, als der von Schlafsucht befallenen einige Injektionen zu machen, die jedoch nicht den mindesten Erfolg hatten. Es blieb nun nichts übrig, als die sonderbare Patientin ruhig schlafen zu lassen und ihr nur von Zeit zu Zeit etwas flüssige Nahrung einzuflößen. Zur großen Freude der in steter Brsorgniß lebenden Farmersfamilie erwachte die Frau eines Tages ganz von selbst, nachdem sie nahezu fünf Monate im Reich der Träume zugebracht hatte. Sie selbst glaubte nur eine einzige Nacht geschlafen zu haben, und bestand darauf, sofort aufzustehen, um ihren wirthschaftlichen Pflichten nachzukommen. Nur eins hatte sie während ihrer langen Ruhe vergessen, und das war die Erinnerung an ihren verstorbenen Sohn. Es schien ihr gar nicht in den Sinn zu kommen, daß sie jemals mehr Kinder besessen, als sie in dem Augenblick ihres Erwachens um ihr Bett versammelt sah.

* Do« de« Seitpferden des Kaisers, die der Monarch in Palästina benutzte, hat am Montag eines der werthvollsten im Marstall zu Potsdam getödtet werden müssen. Sämmtliche Pferde haben durch die Strapazen der Reise derartig gelitten, daß sie bei der Ankunft in Potsdam sofort in einen Krankenstall von den übrigen Pferden des Marstalls isolirt werden mußten.

Soudervare Hravschrifte«.

Hier liegt der Brauer Plembel, Ein warnendes Exempel, Sein Bier bracht nicht nur's Publikum, Am Ende auch ihn selber um.

Hier ruht der Bäcker Knicker, Er selber war ein Dicker, Seine Semmeln desto kleiner, O Herr, erbarm' Dich seiner!

Hier schläft der Metzger Fraß, Er starb an Uebermaß;

Von Rindernem und Schweinern, Ließ nie was an den Beinern Herr, rechne ihm nicht die Knochen an. Die er als Zuwag hingethan!

Hier lieg' ich, Jtzig'Mayer, Fing an mit einem Dreier, Bracht's auf ein Milliönchen, Thu' es mir nach mein Söhnchen!

* Köher- Kochkunst. Er (kurz verheirathet): „Mein Gott, Elise, was hat denn die Suppe heute für einen abscheulichen Geschmack? Du scheinst schlechtes Salz hineingethan zu haben." — Sie (entrüstet): „Schlechtes Salz! Wo denkst Du denn hin? Echtes Karls bader Salz!"

Hiermit bringe ich meiner werthen Kundschaft von Fulda und Umgegend mein

Kkasergefchäst,

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A. Walter. Fulde.