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JI3. 279.
JuLöcr, Mittwoch, den 7. Dezember 1898.
25. Jahrgang.
0 Die Eröffnung des Reichstages.
Augenscheinlich hatte man sich bemüht, diesmal der Feier der Eröffnung des Reichstages äußerlich einen besonders feierlichen Anstrich zu verleihen. Die Hinterwand des Thrones im Prunksaale des Königlichen Schlosses war mit Goldbrokat drapirt, in den vielfach der Reichsadler eingestickt war. Der Thronhimmel trug Federbüsche in den deutschen Reichsfarben, und auf der Estrade des Thrones, der mit Purpursammet bedeckt war, stand der goldene Reichs- thron, umgeben von vier niedrigeren Sesseln. Im übrigen vollzog sich der feierliche Akt in der hergebrachten Weise. Für die katholischen Mitglieder des Reichstages war ein Gottesdienst in der Hedwigskirche vorausgegangen, für die protestantischen ein solcher in der Schloßkapelle. Abgesehen von den Sozialdemokraten waren alle Parteien vertreten. Aeußerlich herrschte diesmal entschieden der Frack vor der Uniform vor. Sehr bemerkbar waren die vielen neuen Gesichter unter den erschienenen Abgeordneten. Deren gibt es diesmal ja verhältnißmäßig viele, und es war nur natürlich, daß alle die Herren, die zum ersten mal in den Reichstag gewählt wurden, auch erschienen waren, um zum ersten mal der feierlichen Eröffnung des deutschen Parlaments anzuwohnen.
In der Hofloge des Weißen Saales fand sich die Kaiserin ein, begleitet von der Prinzessin Friedrich KaLs und verschiedenen Damen des Gefolges. 12 Uhr betrat der Bundes
rath unter Führung des Reichskanzlers Fürsten zu Hohenlohe den Saal, und sofort entfernte sich der Reichskanzler wieder, um dem Kaiser die Meldung zu überbringen, daß Bundesrath und Reichstag versammelt seien. Eine Viertelstunde später kehrte der Kanzler zurück, und bald nachher erschien der Kaiser, in der Uniform des Regimentes Gardes du Korps, unter Vorantritt der Schloßgarde-Kompagnie. Als der Kaiser den Saal betrat, brachte Abg. Dr. Lingens als Alterspräsident des Reichstages ein dreifaches Hoch auf den Kaiser aus, in das alle Anwesenden begeistert einstimmten. Dann bedeckte der Kaiser das Haupt mit dem Adlerhelm und verlas folgende
Thronrede:
Geehrte Herren!
Bei dem Beginn einer neuen Legislaturperiode habe ich Sie zu mir entboten, um Sie als die gewählten Vertreter des deutschen Volkes namens der verbündeten Regierungen willkommen zu heißen; möchte es Ihrer selbstlosen Thätigkeit gelingen, die zahlreichen und wichtigen gesetzgeberischen Aufgaben, welche Jhr.r harren, einem der Wohlfahrt des Vaterlandes dienlichen Abschluß entgegenzuführen.
Der weite e Ausbau der sozialen Gesetzgebung liegt den verbündeten Regierungen nach wie vor am Herzen. Auf diesem Gebiete wird Ihnen wiederum ein Gesetzentwurf zugehen, der den Mängeln der Jnvaliditäts- und Altersversicherung in wesentlichen Beziehungen abzuhelfen sucht.
Durch eine Novelle zur Gewerbeordnung soll der den gewerblichen Arbeitern bereits gewährte Schutz vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit auf die Gehilfen und Lehrlinge im Handelsgewerbe ausgedehnt und gleichzeitig Mißständen gesteuert werden, welche sich namentlich in der Konfektionsindustrie gezeigt haben.
Eine besondere Vorlage schlägt Ihnen vor, die Zulassung. von Beauftragten zur Vertretung der Parteien im patentamtlichen Verfahren gesetzlich zu regeln.
Der Terrorismus, durch den Arbeitswillige an der Fortsetzung oder Annahme von Arbeit gehindert werden, hat einen gemeinschädlichen Umfang angenommen. Das den Arbeitern gewährte Koalitionsrecht, welches unangetastet werden soll, darf picht dazu mißbraucht werden, das höhere Recht: zu arbeiten und von der Arbeit zu leben, durch Einschüchterung oder Drohung zu vergewaltigen. Hier die persönliche Freiheit und Seibstbe- stimmung nachdrücklich zu schützen, ist nach meiner und meiner hohen Verbündeten Ueberzeugung die unabweisbare Pflicht der Staatsgewalt. Hierzu reichen aber die bestehenden Strafvorschriften nicht aus; sie bedürfen deshalb der Erweiterung und Ergänzung. Diesem Zwecke entspricht em Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältniffes, welchem Sie, wie ich zuvei sichtlich erwarte, Ihre Zustimmung nicht versagen werden.
Nach Vorschrift des Bankgesetzes ist bis zum Ablaufe des nächsten Jahres zu beschließen, ob das Privilegium der Reichsbank von neuem verlängert werden soll. Sie dürfen entsprechenden Vorschlägen entgegensetzen, welche gleichzeitig bestimmt sind, dem Reichsbank-Jn- stitute die Erfüllung seiner sinanzpolitischen Aufgaben zu erleichtern, ohne die erprobten Grundlagen unserer Bankgesetzgebung zu verlassen.
Um den Gefahren zu begegnen, die der Verkehr mit ununtersuchtem, zum menschlichen Genüsse bestimmten Fleische, sei es in- oder ausländischer Herkunft, mit sich bringt, wird von den verbündeten Regierungen die allgemeine Einführung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau erwogen. Ein diesen Gegenstand regelnder Gesetzvorschlag wird Sie, wie ich hoffe, noch in dieser Tagung beschäftigen.
Der in der vorigen Legislatur-Periode nicht verabschiedete Gesetzentwurf über einige Aenderungen auf dem Gebiete des Post-Taxwesens und der grundsätzlichen Rechte der Post wird in umgearbeiteter und erweilerterFaffung |
von neuem Ihrer Beschlußfassung unterliegen. Aus Billigkeits-Rücksichten ist darin eine Entschädigung der durch die Erweiterung des Postzwanges unmittelbar Geschädigten vorgesehen; hinzugekommen ist die Neuordnung des Post-Zeitungstarifes. Um den breiten Schichten der Mittelklassen, die kein Giro-Konto bei der Reichsbank halten können, einen billigen und bequemen Weg für die Ausgleichung kleinerer Zahlungen zu schaffen, wird beabsichtigt, ein Check- und Ausgleichungs-Verfahren durch Vermittelung der Postanstalten einzurichten.
Den Bedürfnissen des mächtig fortschreitenden Fernsprechwesens soll eine Gesetzes-Vorlage dienen, welche der Telegraphen-Verwaltung die Benutzung der öffentlichen Wege mehr als bisher sichert.
Die Einnahmen des Reiches haben auch im verflossenen Rechnungsjahre und bis zur Gegenwart eine stetig steigende Entwickelung gezeigt.
Der Reichs-Haushaltsplan sieht neben dem Aufwande für die Aenderungen der Heeres - Organisation reichliche Mittel vor für weitere Verbesserungen der Lage zahlreicher Klassen von unteren und mittleren Beamten, sowie für die Förderung allgemeiner wirthschaftlicher Interessen, besonders in den Kolonien. Wenn in Folge dessen zur Herstellung des Gleichgewichts in höherem Maße als in den letzten Jahren auf Anleihe zurückgegriffen werden muß, so ist doch bei der ungewöhnlichen Höhe der einmaligen Ausgaben zu erwarten, daß solche in auch nur annähernd so hohen Beträgen nicht wiederkehren werden, und daß mithin dieNothwendigkeit einer stärkeren Anspannung des Kredites nur vorübergehend sein wird.
Mit Rücksicht auf den bevorstehenden Ablauf des zur Zeit für die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres giltigen Gesetzes werden Ihnen zwei Gesetzesvorlagen zugehen, welche den Zweck verfolgen, wesentliche Lücken unseres Heerwesens zu beseitigen. Mit dem Anwachsen der Armee hat die Schaffung der Kommandostellen nicht überall gleichen Schritt gehalten, und es bedarf an einigen Stellen einer anderweitigen, die Einwirkung der Führer mehr gewährleistenden Gliederung der vorhandenen Verbände. Auch ist bei einzelnen Waffengattungen, um den im Ernstfälle zu stellenden Anforderungen und den Fortschritten der Technik gerecht werden zu können, eine Vervollständigung der Organisation nicht länger ausschiebbar. Hierbei soll der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reiches durch allmähliche Durchführung der nothwendigen Aenderungen Rechnung getragen werden. Ich vertraue, daß Sie sich von der dringenden Nothwendigkeit der Vorschläge der verbündeten Regierungen überzeugen und durch die Bewilligung der erforderlichen Mittel der Armee die Erfüllung ihrer hohen Aufgabe, ein zuverlässiger Schutz des Friedens und des Vaterlandes zu sein, auch in Zukunft ermöglichen werden.
Der Voranschlag für die Marine ist durch das Flottengesetz vorgezeichnet und hält sich im Rahmen, desselben.
Die Beziehungen Deutschlands zu allen auswärtigen Mächten sind unverändert freundliche. An meinem Theile mitbeizutragen zur Aufrechterhaltung unb immer größeren Festigkeit des Weltfriedens, ist das vornehmste Ziel meiner Politik.
Mit warmer Theilnahme habe ich deshalb die hochherzige Anregung meines theuren Freundes, Seiner Majestät des Kaisers von Rußland, zu dem Zusammentritt einer internationalen Konferenz begrüßt, welche dem Frieden und der bestehenden Ordnung der Dinge zu dienen bestimmt ist. Die auf der Konferenz zu Tage tretenden Vorschläge, welche jenen edlen Zweck zu fördern geeignet erscheinen, sind von Seiten meiner Regierung sympathischer Aufnahme gewiß und werden von ihr sorgfältig geprüft und behandelt werden.
Mit tiefem Schmerze und Abscheu gedenke ich des fluchwürdigen Verbrechens, das meinem treuen Bundesgenossen, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige Franz Joseph, die erlauchte Gemahlin jäh entrissen hat. Die ruchlose That, die ganz Deutschland, Fürsten und Volk, andauernd mit innigem Mitgefühl erfüllt, hat der Regierung Sr. Majestät des Königs von Italien eine Be- rathung wirksamer Maßregeln gegen die anarchistische Propaganda geboten erscheinen lassen und ihr Veranlassung zur Einberufung einer Konferenz gegeben. Die Bereitwilligkeit, mit welcher dieser dankenswerthen Einladung allerseits entsprochen worden ist, berechtigt zu der Zuversicht, daß ein richtiges Gleichmaß zwischen Rechten und Pflichten als unerläßliches Erforderniß für die gedeihliche Entwickelung der internationalen Beziehungen nicht nur theoretisch von neuem anerkannt, sondern auch durch praktisch brauchbare Schlußfolgerungen bethätigt werden wird.
Den aus unserer Neutralität im spanisch-omerikani- schen Kriege sich ergebenden völkerrechtlichen Pflichten ist Deutschland gewissenhaft und loyal nach beiden Seiten hin gerecht geworden.
Die deutschen Kolonien befinden sich in gedeihlicher Entwickelung. Den ruhestörenden Unternehmungen feindlicher Stämme sind meine Schutztruppen in Ost- und West-Afrika siegreich begegnet. Mit der Neu-Guinea-Korn- pagnie ist wegen Uebernahrne ihres Schutzgebiets auf das Reich ein Vertrag abgeschlossen worden, welcher Ihnen zur Genehmigung vorgelegt werden wird.
In Kiautschou sind die ersten Schritte zur wirth- schaftlichen Entwickelung des Schutzgebietes gethan. Die Grenze ist im Einvernehmen mit der chinesischen Regierung endgiltig festgesetzt, der Freihafen ist eröffnet worden, die Hafenbauten sind in Angriff genommen, und der Beginn des Eisenbahnbaues nach dem Hinterlande steht für die nächste Zukunft bevor.
Gestützt auf die bestehenden älteren Verträge wie auf die durch den deutsch-chinesischen Vertrag vom 6'. März ds. Js. neu erworbenen Rechte, wird meine Regierung, unter gewissenhafter Achtung der wohlerworbenen Rechte dritter Staaten, auch in Zukunft bestrebt sein, die von Jahr zu Jahr gewichtiger werdenden wirthschaftlichen Beziehungen Deutschlands mit China weiter zu entwickeln und den d utschen Reichsangehörigen den vollen, ihnen gebührenden Antheil an der wirthschaftlichen Erschließung des fernen Ostens zu sichern.
Bei meinem Aufenthalt in Konstantinopel, Palästina und Syrien ist es mir eine Freude gewesen, mich durch den Augenschein davon zu überzeugen, wie deutsche Tüchtigkeit und Sitte den im türkischen Reich lebenden Reichsangehörigen zu geachteter Stellung verholfen haben.
Mit bewegtem Herzen habe ich mit der Kaiserin und Königin, meiner Gemahlin, an den Stätten geweilt, die durch das Leiden des Erlösers der gesammten Christenheit theuer geworden sind. Dem evanglischen Bekenntnisse dort ein Gotteshaus zu errichten, war schon das sehnliche Verlangen meiner drei Vorgänger
an der Krone Preußens. Da es mir vergönnt war, jenes Verlangen zu erfüllen, und die Erlöserkirche zu Jerusalem dem Dienste des Herrn zu übergeben, ist mir ein neuer Antrieb, die mir von Gottes Gnaden verliehene Gewalt auch weiter einzusetzen für die ewigen Grundwahrheiten des Christenthums. Bon solchen Gefühlen geleitet, hat es meinem Herzen besondere Ge- nugthuung gewährt, einen langgehegten Wunsch der deutschen Katholiken durch Erwerbung eines ihnen durch weihevolle Erinnerungen geheiligten Besitzthums auf dem Berge Zion in Erfüllung zu bringen.
So gebe ich mich der Hoffnung hin, daß mein Aufenthalt im Türkischen Reiche, die ebenso gastfreundliche wie glänzende Aufnahme, die ich bei Seiner Majestät dem Sultan, entsprechend den freundschaftlichen Beziehungen der beiden Reiche, gefunden, und der begeisterte Empfang, der mir und der Kaiserin allenthalben von der osmanischen Bevölkerung bereitet wurde, dem deutschen Namen und den deutschen nationalen Interessen zu bleibendem Vortheil und Segen gereichen mögen.
Geehrte Herren! Indem ich Sie hiermit zu Ihren verantwortungsvollen Berathnngen entlasse, will ich dem Wunsche Ausdruck geben, daß die bevorstehende Legislaturperiode, durch gemeinsame Arbeit der Re- gierungen und der Volksvertretung, einen bedeutsamen Abschnitt in der geistigen und wirthschaftlichen Entwickelung unserer Volksgemeinschaft bilde.
Nach Verlesung der Thronrede trat der Reichskanzler vor den Thron und erklärte den Reichstag für eröffnet. Der Kaiser verließ hierauf nach allen Seiten huldvoll grüßend den Saal.
Die Thronrede läßt ein vollkommen geschäftsmäßiges Gepräge erkennen, und von irgendwelchen Ueberraschungen ist darin ja nicht das Geringste enthalten. Alle die Gesetzesvorlagen, die durch die Thronrede angekündigt werden, sind vorher als bevorstehend schon in der Presse angekündigt worden. Umgekehrt aber vermißt man 4n der Thronrede eine Erwähnung der lex Heintze, von der in diesen Tagen in der Presse berichtet wurde, daß die verbündeten Regierungen sie wieder an den Reichstag gelangen lassen wollten. Es würde aber sicherlich voreilig sein, wollte man nun daraus den Schluß ziehen, daß diese Absicht inzwischen schon wieder aufgegeben worden sei.
Die Aufzählung der bevorstehenden Gesetzesvorlagen läßt deutlich erkennen, ein wie ungemein bedeutungsvolles Arbeitspensum für den Reichstag bevor steht. Mit besonderer Betonung'wurden beim Verlesen der Thronrede vom Kaiser diejenigen Stellen ausgezeichnet, die den Gesetzentwurf zum Schutze der Arbeitswilligen ankündigen, die freundlichen Beziehungen des Deutschen Reiches zu allen Mächten hervorheben und die immer größere Festigung des Weltfriedens als das vornehmste Ziel unserer Politik bezeichnen. Ebenso wurde im Anschlüsse daran die Stelle heroorgehoben, in der von der Abrüstungs-Konferenz die Rede ist und dieser eine sympathische Ausnahme bei Deutschland und sorgfältige Prüfung und Behandlung zugesichert werden. Lebhafter Beifall im Saale begleitete diese Stellen der Thronrede, am wenigsten lebhaft die Stelle, an der von dem Gesetzentwürfe zum Schutze der Arbeitswilligen die Rede war. Mehrfach wurde auch unter den Abgeordneten die Meinung laut, daß am Ende gerade diese Vorlage gar nicht die außerordentliche Bedeutung haben würde, die ihr im Anfänge beigelegt worden ist. Die früher mitunter geäußerte Ansicht, daß aus diesem Gesetzentwürfe so etwas wie ein Konflikt entstehen könnte, ist ja schon vorher von der Presse ziemlich allgemein über Bord geworfen worden. Uno was die Heeresvorlage bringen wird, das muß man eben ruhig abwarten. Wie die Thronrede sagt, gibt es deren zwei, d. h. zwei getrennte Gesetzentwürfe, über deren Inhalt wir im vierten Blatte der heutigen Nummer in einem besonderen Artikel das Nähere mittheilen.
Deutsches Deich.
Berlin, 6. Dezember.
* Der Kaiser empfing heute Mittag kurz vor der Eröffnung des Reichstages eine katholische Deputation, bestehend aus den Malteser-Rittern Grafen Droste v. Vischerino, Grafen Hoensbroech und Grafen v. Praschma, welche sich für die Schenkung der „Dormitioa de la St. Vierge“ in Jerusalem bedankte.
0 Der Aeichshanshatts-Ktat für 1899 beläuft sich in Ei..nahme und Ausgabe auf 1554 530 650 Mark. Darin wird vorgesehen an dauernden Ausgaben 1300845810 Mark, an einmaligen Ausgaben im ordentlichen Etat 162473651 und im außerordentlichen Etat 91211189 Mark. Die gesammten Ausgaben übersteigen die Ausgaben des Vorjahres um 112 952 042 Mark. Nach Abzug des Reichs-Jnoaliden-Fonds (27 938539 Mark) und der Ueberweisungen an die Bundesstaaten (476 738 800 Mark) ergibt sich für die verbleibenden fortdauernden Ausgaben und die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats ein Gesammtbedarf von 958 642 922 Mk. oder ein Mehrbedarf von 44465 859 Mark
gegen das Vorjahr. Der außerordentlich? Etat schließt gegen das Vorjahr mit einem Mehr von 33417202 Mark ab. Von dem Mehrbedarf des ordentlichen Etats kommen auf die neue Organisation des Reichsheeres 6 378491 an fortdauernden und 16 283257 Mark an einmaligen Ausgaben. Von den außerordentlichen Ausgaben entfallen auf das Reichsheer 44 606 689 (28 736 898 mehr als im Vorjahre), auf die Marine 33 879 000 (4243000 mehr als im Vorjahre) und auf die Verwaltung der Reichseisenbahnen 12 725 500 Mk. — Bei den Einnahmen ist eine Reichs-Anleihe im Betrage von 89 921 189 Mark vorgesehen. Im Ganzen genommen sind die gewöhnlichen Einnahmen um 30 238599 Mark höher veranschlagt als im Vorjahre.
* Der Vorstand der KentrnmsfraKlion des Reichstags trat heute Nachmittag nach dem Schluffe der Plenarsitzung zu einer Be- rathung zusammen. Gutem Vernehmen nach hat derselbe beschlossen, der heute Abend stattfindenden Plenarsitzung der Centrumsfraktion zu empfehlen, für die morgige Wahl des Reichstagspräsidiums den Abg. Graf Ballestrem als Reichstagspräsidenten zu präsentiren.
* Eine polnische Interpellation soll dem Reichstage zugehen: welche Schritte der Reichskanzler vorhabe gegen die Veränderung polnischer Namen auf dem Standesamt nach der Verordnung eines preußischen Ministers.
+ Bemerkenswerth ist eine Kundgebung der .Süddeutschen Reichskorrespondenz' in Sachen des angekündigten Gesetzentwurfes über den Schutz für ArSeitswillige. Das genannte Organ wird von der badischen Regierung als Sprachrohr benützt und man kann aus dieser Kundgebung den Schluß ziehen, daß diese Bundesregierung mit dem Entwürfe, wie er aus dem Reichsamte des Innern hervorgegangen ist, nicht zufrieden ist. In diesem Entwürfe ist, wie mehrfach angekündigt, für die schwersten Fälle Zucht- Haus-Strafe in Aussicht genommen, in der Kundgebung der genannten Korresondenz ist dagegen gesagt, daß „der anzustrebende künftige Schutz der Arbeitswilligen durch eine dem Entwürfe der Gewerbeordnungs-Novelle von 1890 entsprechende Fassung des § 153 der Gewerbe-Ordnung ermöglicht würde. Die badische Regierung würde einer Vorlage zustimmen, welche den Inhalt des § 153 der Gewerbe-Ordnung nach dem Entwurse von 1890 wieder aufnimmt". Jene Novelle zur Gewerbe-Ordnung wußte aber nichts von Zuchthausstrafen und wollte nur ganz allgemein eine Mindeststrafe für derlei Vergehen von einem Monat Gefängniß einführen. H a r t e Bestrafung sollte nur für gewohnheitsgemäßes Vergehen in dem gedachten Sinne eintreten. Der Reichstag lehnte damals jene Novelle ab. Ein Entwurf mit noch härteren Bestimmungen würde vermuthlich also noch weniger Freunde im Reichstage finden.
* Die Ketzätter der Unterveamle« im Reiche. Der Gesetzentwurf für die Feststellung des Reichshaushaltsetats 1899 hebt bezüglich der Gehälteraufbefferung hervor, daß nach dem im großen und ganzen bereits im Vorjahr erfolgten Abschluß der Aufbefferungsbewegung immerhin noch einzelne Wünsche thetls des Reichstags, theils der einzelnen Verwaltungszweige zu beiück- sichtigen bleiben. Den Resolutionen des Reichstags wegen Erhöhung des Endgehalts der Landbriefträger von 900 auf 1000 M. und wegen Erhöhung des Anfangssatzes in der Post- schaffnerklasfe auch für die seit dem 1. April 1895 Angestellten von 800 aus 900 M. hat der Bundesrath für 1899 bereits zugestimmt. Gleichzeitig sind nun auch in allen Verwaltungen statt der Gehälter von 700 — 900 M., wie bn den Landbriesträgern, solche von 700—1000 M. und statt der mit 800 M. beginnenden Unterbeamten- gehülter überall mit 900 M. beginnende Stufenfolgen vorgesehen. Auch verschiedene Unterbeamtenstellungen, die wegen erforderlicher besonderer Schulung oder Befähigung schon jetzt mit etwas höheren Gehältern ausgestattet sind, werden zur Ausbesserung mit vorgeschlagen. In einigen Fällen ergab sich auch das Bedürfniß, Unterbeamte, die bisher solchen herausgehoben Klassen nicht an gehörten, nachträglich in dieselben zu versetzen, da die für ihre Stellungen erforderliche Ausbildung und die Art ihrer Thälig- keit über die Verhältnisse einer mechanischen Dienstleistung erheblich hinausgeht. Bei der Post- und Telegraphenverwaltung wird durch Auswerfung widerruflicher Stellenzulagen bis zu 300 M. für eine solche Heraushebung von 5000 Stellen gesorgt. Ferner hat sich bei einigen mittleren und höheren Beamten die Nothwendigkeit eines nachträglichen Ausgleichs theils durch die vermehrten Lebensbedürfnisse, theils mit Rücksicht auf das angemessene Verhältniß zu anderen Beamtenklassen oder durch inzwischen eingetretene Veränderungen der dienstlichen Stellung ergeben.