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mit Zlnterhaltungs-Meikage „Illullrirte Sonntags-Zeitung"

Druck und Verlag der Fuldaer Actiendruckeret pelersgapc Nr. - lDarmaiüe».

25. Jahrgang.

Iutöa, Dienstag, den 22. November 1898.

M 266.

0 Ausweisungen.

Das war noch unter dem eisernen Kanzler Fürst Bismarck, als russische und österreichische Staatsangehörige polnischer Abstammung in großen Massen aus den preußischen Ostprooinzen aus- gemiesen wurden, um nicht zu sagen: über die Grenze gejagt. Verbrochen hatten alle diese Leute nichts. Aber es waren Polen, und das genügte für des Fürsten Bismarck „eiserne" Politik, um diese Hunderte und Tausende von Menschen mit einem Schlage gewaltsam aus ihren Verhältnissen, aus Stellung und Brod zu '.bringen — theilweise nach voraufgegangenem Aufenthalte von vielen Jahren bei uns in Deutsch­land. Die Entrüstung, die jene Maßregeln da­mals erregten, war groß und entsprach dem Jammer und dem Elende, das durch die plötzliche und gewaltsame Ausweisung über viele von denen kam, die von ihr betroffen wurden; und diese Entrüstung war nicht etwa nur bei den Polen zu finden. Sie war allgemein vorhanden, denn allgemein erkannte man die große Härte und Ungerechtigkeit, die dieser Gewaltpolitik inne­wohnte. Und weil sie so ziemlich allgemein war, glaubte man damals, derlei Gewaltmaßregeln würden vorläufig nicht bei uns wiederkehren. Nun ist Fürst Bismarck nicht mehr Kanzler, weilt auch nicht mehr unter den Lebenden — aber siehe da, seine gewaltsame AuSweisungs-Politck feiert eine Auferstehung an vielen Orten zugleich, in Nordschleswig an der Grenze von Dänemark, in Westfalen an der holländischen Grenze, und ganz neuerdings wird berichtet, daß man auch im Großherzogthum Baden scharfe Umschau halten wolle nach Ausländern.

In Nordschleswig ebenso wie in Gronau in Westfalen sind fast ausschließlich Arbeiter und Dienstboten von der Ausweisung betroffen worden. Niemand hatte vorher etwas gehört davon, daß die Ausgewiesenen sich unliebsam bemerkbar ge­macht hätten. Sie gingen ruhig ihrer Arbeit nach und verzehrten in Stille das Brod, das sie sich ehrlich verdient hatten. Warum wurden sie ausgewiesen und konnte das überhaupt geschehen, ohne gegen bestehendes Gesetz und Recht zu ver­stoßen?

Das Recht der Ausweisung muß jede Re­gierung haben. Jede Regierung Hal es auch und übt es, nicht am wenigsten die Vereinigten Staaten von Nordamerika, die sich so viel darauf zugute thun, daß sie ein „freiesLand" sind. Auch die Schweiz mit ihrem Asylrechte läßt sich diese Befugniß nicht nehmen und macht Gebrauch von ihr, wenn es nothwendig ist. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika sucht man sich durch die Ausübung dieses Rechtes zu schützen vor der Einwanderung zweifelhafter Ele­mente aus Europa, verlumpter und verbrecherischer Existenzen; und seit dem anarchistischen Attentate in Chicago sucht man sich auch nach Möglichkeit solche Leute vom Leibe zu halten, von denen man weiß, daß sie anarchistische Gesinnungen haben. Aber sonst denkt man nicht daran, von dem Rechte der Ausweisung Gebrauch zu machen; und noch erheblich milder wird dieses Recht in der Schweiz, in England oder in Belgien gehandhabt. Auch ist man im Allgemeinen der Ansicht, daß diese

Der letzte Trieb.

Kriminal-Roman von Max Benno.

26 ------ (Nachdruck verboten.)

VI.

Die Voruntersuchung in dem großen Haberer- prozesse war geschlossen und für die Hauptver­handlung Termin angesetzt. Wesentlich Neues hatte man nicht mehr zu Tage gefördert, obgleich sämmtliche Angeschuldigte geständig waren mit Ausnahme des früheren Hinterbauern Konrad Kaller, von dem der Untersuchungsrichter auf alle feine Kreuz- und Querfragen einfach keine Antwort erhielt.

Bei diesem hatte man das Triebprotokoll mit den Anklageversen gesunden. Von wem er es aber erhalten hatte, sagte er nicht.

Da» Schweigen Kallers half dem Hauptbe­schuldigten Raimund Erdmann nicht viel. Die Belastung durch die anderen Zeugen war zu groß. Sie bestätigten durchaus die Angaben der zuerst Verhörten, daß Raimund, den sie in seinem braunen Radmantel und der Studentenmütze genau wieder erkenneu wollten, in der kritischen Nacht in Rodenbach gewesen sei und daß er Geld an sie ausgetheilt habe. Die wiederholten Betheuerungen Raimunds über die Vorgänge im Walde wies der Untersuchungsrichter, ebenso wie seinerseits der Staatsanwalt gethan hatte, als ein unglaubbares Märchen zurück. Man hatte das Gewölbe durch Sachverständige untersuchen kaffen, aber auch nicht eine einzige Spur entdeckt, die einigermaßen zu Gunsten des Verhafteten sprach. Die Herren wußten freilich nicht, daß

Ländergastfreiheit gegen gutartige Fremde eine der schönen Errungenschaften der Neuzeit sei; und mit scharfem Tadel oder mit bitterem Spotte bedenken wir die bezopften Söhne Chinas für ihr Mißtrauen und ihren Haß gegen alles, was fremd ist, was anders ist als sie selbst. Mit vollem Rechte blicken wir auf diesen Fremdenhaß des Chinesen herab als auf ein Ueberbleibsel alter barbarischer Zeiten, eine Folge mangelhafter Bildung des Geistes und der Seele.

Die Staaten also müssen das Recht der Ausweisung haben und auch üben, um sich zu schützen vor dem Zuströmen unsicherer, unlauterer, verrätherischer und verbrecherischer Volkselemente des Auslandes. Von keinem Staate kann man verlangen, daß er sich mißbrauchen lasse als eine Verbrecher-Kolonie, als eine Armenversorgungs- Anstalt oder als ein Massen-Krankenhaus für die umliegenden Nachbarstaaten. Man kann auch noch weiter gehen und sagen, daß es sich durch Gesetze wenig und gar nicht genau bestimmen läßt, in welchen Fällen und unter welchen Umständen von dem Rechte der Ausweisung Gebrauch zu machen sei und wann dagegen nicht; daß man die Aus­übung dieses Rechtes vielmehr im allgemeinen je nach der Art der einzelnen Fälle der Ermessen der ausübenden Staatsorgane, oder, wenn man will, deren Willkür überlassen muß. Aber auf der anderen Seite erfordert es unbedingt die Gerechtig­keit, daß ein moderner Rechts-Staat, noch dazu ein Staat, der nach christlichen Grundsätzen regiert sein soll und will, von dem Ausweisungs-Rechte, das ihm zusteht, nur dann Gebrauch macht, wenn es sich um die Abwehr wirklich gefährlicher oder schädlicher Bevölkerungselemente handelt.

Daß die Ausgewiesenen in Schleswig und in Gronau solche Elemente seien, kann aber von Niemand behauptet werden. Wenigstens fehlen dafür alle und jegliche Anhaltspunkte, und auch davon hat man nichts gehört, daß etwa die Ausgewiesenen als Agitatoren für die Sozial­demokratie aufgetreten seien. Die Blätter der Regierung verharren in hartnäckigem Schweigen über die Beweggründe, die bei diesen neuesten Ausweisungen- „.aßgebend waren, uiro zur Zeit kann man beim besten Willen keine anderen Gründe dafür entdecken, als daß die Leute eben Ausländer sind.

Solche Gründe aber kann man unmöglich gelten lassen. Stellen wir uns dadurch nicht auf eine Stufe mit dem niedrigen und barbarischen Fremden-Hasse der Chinesen? Ohne Zweifel nähern wir uns dieser Stufe damit bedenklich, und das kann unmöglich lobenswerth sein. Außer­dem aber verstoßen wir damit gegen den Geist unserer Handelsverträge; denn in diesen ist aus­drücklich ausgesprochen, daß dem Ausländer für Erwerbszwecke und sonst in wirthschaftlichen Sinne dieselben Rechte zustehen sollen wie dem eignen Staatsangehörigen.

Von den dänischen Arbeitern in Schles­wig war eine Störung der Ruhe und Ordnung durchaus nicht zu befürchten, noch weniger von den holländischen Arbeitern, die in der jung­ausblühenden Gewerbe-Industrie von Gronau in Westfalen Arbeit und Brod gefunden hatten. Deren Ausweisung ist als nicht zu rechtfertigen mit einem von denjenigen Beweggründen, die man heutzu-

der Neffe Haubers, Leonhard Bräuning, dessen Existenz ihnen unbekannt war, sich wenige Tage vorher in der Höhle zu schaffen gemacht und alle Fußspuren bis zur Unkenntlichkeit verwischt hatte. Die Untersuchung zog sich hauptsächlich wegen Vernehmung der vielen Zeugen durch Woche und Monate hin.

Die Vertheidiger hatten die Verweisung des Prozesses vor das Schwurgericht gefordert, drangen aber mit dieser Forderung nicht durch, so daß der sensationelle Fall vor die Strafkammer kam.

Der Sitzungssaal war schon eine Stunde vor dem Beginn der Hauptoerhandlung bis auf das letzte Plätzchen gefüllt. Insbesondere aus Wald­heim hatten sich so viele Zuhörer eingefunden, daß manche keinen Platz mehr bekamen.

Von der Freihofer'schen Familie befand sich niemand darunter, wohl aber der Bürgermeister Erdmann, der mit erdfahlem Gesichte hinter einem Pfeiler saß, wo er sich dem Anblicke des größten Theils der Anwesenden entzog.

Die Richter nahmen ihre Plätze ein, ebenso der Staatsanwalt und die Vertheidiger und der Gerichtsschreiber legte seine Akten zurecht. Die Angeklagten wurden in den Saal geführt, die Zeugen setzten sich auf die ihnen angewiesenen Bänke und die Verhandlung begann.

Sie erwies sich im großen Ganzen nur als eine Wiederholung dessen, was bereits so ziemlich allgemein bekannt war. Dabei wurde aber noch weiter festgestellt, daß die meisten Angeklagten die Familie Freihofer gar nicht gekannt und noch viel weniger etwas von den angeblichen „Sünden" derselben gewußt hatten. Dennoch aber schrieen sie wie die anderen: „wahr is". Sie waren

tage als nothwendig vorauszusetzen pflegt für solche Gewaltmaßregeln. Und leider muß man darum sagen, daß diese letzteren weder modernen Rechtsgrundsätzen entsprechen, noch auch auf dem Boden christlicher Weltanschauung stehen.

Deutsches R^ch*

Berlin, 21. November.

0 Das kaiserliche Saar ist am heutigen Vormittag aus Messina abgefahren und wird Mittwoch früh in dem österreichischen Hafen Pola ankommen. Am 24. November ist die Ankunft des kaiserlichen Paares in München angesagt. Dort soll ein zweistündiger Aufenthalt genommen werden, und dann soll die Reise weitergehen über Stuttgart nach Baden-Baden. Prinzregent Luit­pold von Bayern wird das kaiserliche Paar in München empfangen. Ob in Stuttgart ein Empfang stattfinden wird, ist noch unbestimmt. In Baden- Baden wird das kaiserliche Paar von den groß­herzoglichen Herrschaften erwartet. In Pola wiro das kaiserliche Paar von dem österreichischen Marine-Kommandanten begrüßt werden. Ein offizieller Empfang findet aber nicht statt und der Aufenthalt wird nur so lange währen, als dies für die Umladung des Gepäckes nothwendig ist.

x Vor einigen Tagen ging eine Meldung der ,Schles. Z'tg.' durch einen Theil der Presse, die den Stempel der Unwahrheit an der Stirn trug. Danach nämlich sollte der Kotz« des Herzogs vo« Aumöerland demnächst den Thron als Herzog von Braunschweig be­steigen, und damit sollte dann die Welfenfrage aus der Welt geschafft sein. Dieses letztere würde ja nur mit Freuden zu begrüßen sein; aber nach der ganzen Lage der Dinge klang die Meldung vollkommen unwahrscheinlich, und deswegen haben wir sie auch an dieser Stelle unberücksichtigt ge­lassen. Nunmehr schreibt die ,Nordd. Allgem. Ztg.' in halbamtlicher Tonart, daß alle die Mit­theilungen „jeder Begründung entbehren".

0 Das immer wiederholt verbreitete Gerücht von dem bevorstehenden Rücktritte des preu­ßischen Minlsters Ireiyerr« vo« der Mecke ist von neuem als unrichtig bezeichnet worden. Das Gleiche geschah gegenüber der Meldung, der Oberpräsident der Provinz Posen, Freiherr von Milamowitz-Möllendorf sei ebenfalls amtsmüde. Neuerdings wird nun berichtet, der Rücktrirt des letzteren solle zwar nicht sofort, aber am 1. April nächsten Jahres erfolgen.

0 Die offiziöse ,Nordd. Allg. Ztg/ bringt eine Darlegung über die Answeisunge« vo« Däne« ans N-rdschkeswig, deren Länge in merkwürdigem Gegensätze zu ihrer Inhalts­losigkeit steht. Es wird darin gesagt, daß im nördlichen Schleswig Elemente sein sollen, die „es den Deutschen verwehren wollen, deutsch zu sein, und welche in offener Empörung gegen die Landesregierung die Lostrennung von Preußen betreiben". Wenn es wirklich um solche Elemente sich handelte, dann würde Niemand der Re­gierung aus der Ausweisung derselben einen Vorwurf machen. Alle Berichte aber stimmen darin überein, daß die Ausgewiesenen fast durchweg einfache, schlichte und harmlose Arbeiter und Dienstboten sind; und von diesen wird wohl

lediglich mitgelaufen, dem Essen und Trinken, der guten Bezahlung und dem Spektakel zu­liebe.

Der Vertheidiger Raimunds gab sich alle Mühe, seinem Klienten zu helfen; er betonte namentlich, daß Raimund gar nicht über so viele Geldmittel verfügt habe; daß nur seine Gestalt und seine Kleidung von den Haberern gesehen worden sei, nicht aber auch das Gesicht; daß man ihn nicht wie die anderen auf frischer That er­griffen habe und ein thatsächlicher Beweis seiner Schuld nicht erbracht sei.

Er erzielte mit alledem augenscheinlich keinen Erfolg.

Der Staatsanwalt hielt entgegen, Studenten haben Kredit; daß Raimund sich nicht persönlich an dem Unfug betheiligt habe, sei selbstverständlich und überhaupt falle doch das Ja von fünfzig Zeugen schwerer ins Gewicht, als das Nein eines Einzelnen.

Die Erzählung der Vergewaltigung im Walde rief selbst bei den Zuhörern theilweise ein un­gläubiges Lächeln hervor.

Nach einer Weile zog das Gericht sich zur Berathung zurück. Die Herren kamen wieder und nun erfolgte der mit allgemeiner Spannung erwartete Spruch. Raimund Erdmann wurde zu drei Jahren Gefängniß verurtheilt, Konrad Kaller, obgleich er nichts gestanden hatte, als Rädelsführer zur gleichen ©träfe, Einige zu zwei Jahren und die Anderen erhielten Strafen bis zu acht Tagen Gefängniß herab.

Diese harte Buße erschien denn doch nicht gerechtfertigt, insbesondere für den gut beleu­mundeten Raimund, und das Publikum gab in

die Regierung nicht im Ernste behaupten wollen, daß sie fähig wären, Schleswig wieder vom preußischen Staate abzutrennen, lieber die Aus­weisungen von Holländern aus Gronau in West­falen schweigt sich der Osfiziosus wohlweislich vollkommen aus. Oder betrieben diese 20 oder 25 holländische Arbeiter vielleicht auch die „offene Empörung" gegen den preußischen Staat? Die Offiziösen pflegen im Allgemeinen wenig glücklich zu sein in ihrerBeweisführung. Aber man kann sagen, daß sie sich hierin diesmal stark übertroffen haben.

4- In einer anscheinend von amtlicher Stelle beeinflußten Zeitungs - Notiz wird versichert, es „liege auch nicht der geringste Grund vor, hypo­thetische Zweifel an der allein von der unpar­teiischen Auffassung der Rechtslage biftaten Stellungnahme Preußens in der Lippe- sche« Angelegenheit an den Tag zu legen". Die beste tatsächliche Stütze für diese Versiche­rung würde dadurch geschaffen werden, daß die Treibereien in der Presse aufhörten an Stellen, die man gewohnheitsgemäß gar nicht leicht mit Berliner Einflüssen in Zusammenhang bringt.

x Von Berlin aus wird der,Schles. Ztg/ geschrieben, es sei „keine Aus sicht darauf vor­handen, daß nunmehr die zweijährige Dienst- 3eit gesetzlich festgelegt" werde. Die Regierung werde vielmehr nur in eine Fortdauer des gegen­wärtigen vorläufigen Zustandes willigen und diese Verlängerung wiederum auf fünf Jahre bemessen. Denn „die schweren Bedenken, die 1.893 gegen die zweijährige Dienstzeit geltend gemacht wurden, seien auch heute noch nicht widerlegt". Die Mittheilung der ,Schles. Ztg.' macht den Eindruck, als ob sie aus amtlich be­einflußter Quelle stamme. Deswegen verdient sie einige Beachtung.

(*) Vor mehreren Monaten war, wie seiner Zeit berichtet, vom Reichs-Justizamt der Entwurf für ein Meichs-Kypothekenöank-Gesetz fertig gestellt worden. Der Entwurf wurde alsdann im .Reichsanzeiger' in seinem ganzen Wortlaute veröffentlicht, und nunmehr soll er im Monat Dezember dem Bundesralhe zur weitern Bear­beitung vorgelegt werden. Man hofft, den Reichs­tag noch im Laufe der bevorstehenden Tagung mit dem Gesetzentwürfe beschäftigen zu können.

4- Aus den übereinstimmenden Melduygest über die beabsichtigten Aendernngen Im Sok- wese» geht hervor, daß es sich nach wie vor nur um die Beförderung geschloffener Briefe durch die Privatposten und um die Ausdehnung des Postmonopols auf diese Beförderung handelt, nicht aber etwa um die vollkommene Ablösung aller privaten Postanstalten. Meldungen über den Ver­lauf der Münchener Postkonferenz hatten hier und da die Annahme aufkommen lassen, als sei neuer­dings eine solche allgemeine Ablösung beabsichtigt.

* Nach einer neuerlichen Verfügung des preußischen Landwirthschastsministers darf nun­mehr in widerruflicher Weise die Kinfnhr vo« Mirrdvieh aus Oesterreich-Ungarn nach Nordhausen stattfinden. Im Schlachthofe zu Nordhausen sind neuerdings Einrichtungen ge­troffen worden, die man als hinreichenden Schutz gegen die Einschleppung der Maul- und Klauen­seuche betrachten kann; und demgemäß ist die Einfuhr dorthin nunmehr gestattet worden.

einem unwilligen Gemurmel seine Mißbilligung kund.

Der Präsident gebot jedoch Ruhe und drohte, den Saal augenblicklich räumen zu lassen, wenn diese Kundgebung nicht aufhöre, die für daS Richterkollegium eine schwere Beleidigung sei.

Es wurden noch die üblichen Fragen gestellt, dann erfolgte der Schluß.

Der Bürgermeister Erdmann hatte sich schon vorher von seinem Platze erhoben und in den Saal begeben, was ihm der Ordnung haltende Sicherheitsmann gerne gestattete, da er persönlich mit ihm bekannt war.

Er mischte sich unter die Zeugen und trat nach Beendigung der Sitzung zu dem Vertheidiger vor, den er mit ein paar Worten ansprach.

Dieser begab sich zum Staatsanwalt und zum Präsidenten, der mit dem Kopf nickte, nachdem er eine Sekunde lang, offenbar zwischen Ab­weisung und Zusage schwankend, vor sich hinge­schaut hatte.

Der Vertheidiger brachte dem Vater Rai­munds Bescheid und dieser ging auf seinen ver- urtheilten Sohn zu.

„Raimund" flüsterte er.

Der Student wandte bei dem bekannten Klang dieser Stimme den Kopf.

Wieder brachen Thränen aus seinen Augen und laut schluchzend hing er am Halse des Vaters.

„Verliere den Muth nicht", mahnte dieser abermals mit liebevollem Blick und mehr Fassung, als er sich wohl selbst zugetraut hatte, „vertraue auf den gerechten, allwissenden Gott, der die