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KuldaerMZeitung
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M 264.
Woche«-Rundschau.
(Rachdrmk verboten.)
X Fulda, 19. November.
Der Termin der Reichstags-Eröffnung ist zwar amtlich noch nicht bekannt gemacht, nach allgemeiner Annahme aber auf den 3. Dezember festgesetzt. Später kann die Eröffnung kaum erfolgen, weil, wenn sie um eine weitere Woche hinausgeschoben würde, es über5 S recht überflüssig wäre, den Reichstag noch vor lachten in Anspruch zu nehmen, denn um die Mitte Dezember pflegt er gewöhnlich seine Weihnachtsferien zu beginnen. Die durch die Abwesenheit des Kaisers, der den Reichstag selbst eröffnen möchte, verursachte späte Einberufung wird sich so wie so schon in wenig angenehmer Weise, durch die Häufung des Berathungsmaterials nach den Weihnachtsserien, fühlbar machen und ein Zusammentagen von Reichstag und preuß. Landtag bis in den nächsten Sommer hinein zur Folge haben. Das kann man jetzt schon mit großer Bestimmtheit Voraussagen, weil beiden Parlamenten umfangreiche Vorlagen zugehen werden, die sich nicht so im Handumdrehen erledigen lasten.
Für den Reichstag stehen vor allen Dingen im Vordergründe: die neue Militärvorlage und die Reform der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetze. Es wird zwar in der offiziösen Presse auch von einem den Schutz Arbeitswilliger bezweckenden Gesetzentwurf, kurz: Zuchthausvorlage genannt, geredet, und es ist wohl auch nicht daran zu zweifeln, daß ein derartiger Entwurf dem Reichstage nicht erspart bleiben wird. Einstweilen aber möchten wir doch nicht annehmen, daß diese Vorlage, die zum Ueberflüssigsten gehört, was sich denken läßt, den Reichstag allzu lange in Anspruch nehmen wird; denn wie eine ganze Anzahl Prozesse der letzten Monate und die in denselben verhängten Strafen überzeugend dargethan haben, fehlt es in der bestehenden Gewerbeordnung und dem Strafgesetz weder an Bestimmungen, um willige Arbeiter vor Belästigungen und Bedrohungen von Streikern und Streikanstiftern zu schützen, noch an Paragraphen, um straffällige Individuen der letzten Art nachdrücklich und exemplarisch zu züchtigen. Wenn, wie es jetzt wiederholt geschehen ist, solche Bedroher und Anreizer ein Jahr Gefängniß erhalten, kann man ruhig annehmen, daß ihnen nach dem Absitzen dieser „Bedenkzeit" die Lust zur Wiederholung des Deliktes gründlich vergangen sein wird. Wenn der Reichstag das erwägt und dann die ihm gestellte Zumuthung: seine kostbare Zeit auf die Berathung einer durch keinerlei Nothwendigkeit gebotenen Gesetzvorlage zu verwenden, kurzer Hand ablehnt, wird er die Interessen aller in Betracht kommenden Faktoren am besten wahren.
Das meiste Interesse erregt, wie leicht begreiflich, die Militärvorlage, derenJühalt bis jetzt allerdings noch nicht bekannt ist, von der es aber kaum zweifelhaft sein dürfte, daß sie erhebliche neue Forderungen an die Steuerkraft des Volkes stellen wird. Schon seit Wochen wird das Volk durch offiziöse Federn „löffelweise" darauf vorbereitet, damit es später, wenn die Vorlage kommt, nicht allzu sehr darüber erschrecke. Als sicher darf angenommen werden, daß eine neue Organisation der Feldartillerie beantragt wird, die bedeutende Kosten verursacht; ebenso die Beschaffung einiger Spezialtruppen, für Militärtelegraphie usw. Ob auch eine Vermehrung der Infanterie gefordert wird, ist einstweilen noch im Dunkel gelosten — aus dem erwähnten Grunde, damit die Steuerzahler nicht zu frühe sich allzu sehr aufregen. Man muß aber auch in dieser Hinsicht schon um deßwillen auf Alles gefaßt sein, weil mit der Militär-Vorlage auch über die zweijährige Dienstzeit von Neuem Beschluß zu fassen ist. In der letzten, im Jahre 1893 angenommenen 9Ö,itIttär= Vorlage ist die zweijährige Dienstzeit nämlich nur für die Dauer des Quinquennats, für die nächsten fünf Jahre, vereinbart worden. Konservative Blätter, die dem Militarismus Alles, auch die Wohlfahrt des Landes, zu opfern bereit sind, rathen nun der Regierung, die zweijährige Dienstzeit zu einem Gegenstand des Handelns zu machen, das heißt: sie nur dann von Neuem zuzugestehen, wenn der Reichstag dafür eine möglichst große Heeresvermehrung bewillige. Es ist bezeichnend, daß diese „Patrioten" der Regierung die in dieser schmählichen Zumuthung liegende Gesinnung zutrauen. Natürlich kann von einer Wiedereinführung der dreijährigen Dienstzeit keine Rede fein, umso weniger, als auch nach dem Urtheil militärischer Fachleute, die zweijährige sich durchaus bewährt hat.
Die Novelle zum Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetze soll Erleichterungen in den beiden Punkten bringen, die seit dem Bestehen des Gesetzes am unangenehmsten empfunden worden sind: bezüglich des lästigen Markenklebens und der landwirthschast- lichen Versicherten. Die damit verbundenen Scherereien haben das Gesetz namentlich in Süddeutschland so unpopulär wie kaum ein anderes gemacht. Inwieweit aber hier Abhilfe geschaffen werden soll, läßt sich einstweilen nicht sagen, da auch der Inhalt des Entwurfs noch nicht bekannt ist. Etwas mißtrauisch muß der Umstand machen, daß, wie verlautet, Bayern der Novelle wenig günstig gegenüberstehen soll, was aus weitgehende Erleichterungen nicht gerade schließen läßt. Da übrigens die Vorlage dem Reichstage alsbald nach seinem Zusammentritt zugehen soll, wird „man Wohl in Kürze den Inhalt kennen lernen.
Das deutsche Kaiserpaar hat seine Orientreise nunmehr beendet. Nachdem es noch die syrischen Städte Beirut und Damaskus, sowie die Ruinen des alten heidnischen Baalstempels in Baalbeck besucht und der
Irrlöa, Samstag, den 19. November 1898.
25. Jahrgang
Kaiser hier an dem Grade des Sultans Saladin, den er den „großen Sultan", einen „Ritter ohne Furcht und Tadel" nannte, einen Kranz niedergelegt hatte, trat es am Freitag von Beirut aus die Rückreise an, die, um den schroffen Uebergang vom heißen zum kalten Klima zu mildern, ganz zur See gemacht wird. Bis zur Reichstagseröffnung wird der Kaiser jedenfalls wieder zurück fein.
In Oesterreich wurstelt das Parlament immer noch fort, und da es den Ausgleich mit Ungarn nicht zu Stande bringt, vertreibt es sich die Zeit mit Skandalszenen, so, wie sie vor Jahresfrist, zur Zeit der „großen" Obstruktion flattfanben. Auch schon bis zum Duell ist es in diesem „christlichsten" aller Parlamente gekommen, und weder das Präsidium noch die Behörden thaten ernstliche Schritte, um diesen Skandal zu verhindern. Wie in Oesterreich Alles „gemächlich" zugeht, so scheint man auch dem Zusammenbruch des Staatswesens „gemüthlich" entgegen zu schreiten, und wenn es so fortgeht, könnte es leicht mit der Wende des Jahrhunderts zusammenfallen — ein abschreckendes Bild des Nationalitätenhaders und der Mißachtung der christlichen Grundsätze im öffentlichen und im Staatsleben. In Oesterreich lebt man offiziell nämlich „interkonfessionell", d. h. konfessionslos.
In Frankreich fühlt man sich immer noch etwas verstimmt und niedergedrückt über die Niederlage, die die Republik in der Fas choda-Angelegenheit erlitten hat. Schlichter Abzug der Expedition Marchand aus dem oberen Nilgebiet, so, wie England es verlangte — das ist eine empfindliche Kränkung für die „große" Nation. Und doch blieb nichts Anderes übrig: die Engländer waren unerbittlich, verlangten die bedingungslose Räumung Faschodas und drohten für den Fall der Weigerung mit einer Demonstration ihrer mächtigen Flotte. So mußten denn die Franzosen vor den Engländern, auf die sie frütjer so von oben herunter zu blicken pflegten, zu Kreuz kriechen, ihr moskowitischer Verbündeter ließ sie im Stich. Und diese Wahrnehmung drückt vielleicht am meisten die französischen Gemüther, die gedacht haben mochten, die russische Allianz werde ihnen immer und unter allen Umständen zur Seite stehen. Man hört denn auch schon französische Stimmen, die sich über den Werth des französisch-russischen Bündniffes sehr wegwerfend aussprechen. Wären die Franzosen vernünftig, so hätte diese Erkenntniß ihnen schon längst kommen müsien.
In den Vereinigten Staaten von Nordamerika fanden am 4. d. M. die Wahlen zur Volksvertretung, für Kammer und Senat, statt. Die Demokraten hatten gehofft, es werde ihnen gelingen, die Republikaner aus der Mehrheit beider Häuser zu verdrängen; sie konnten es aber nicht erreichen. Zwar haben sie ihren Gegnern eine Anzahl Sitze abgenommen, diese ober behaupten nach wie vor den ersten Platz an der Staatskrippe, wonach in Amerika alle Parteien zunächst trachten, und auch die Eroberungspolitik, die sich jetzt den Spaniern gegenüber in so „nobler" Weise bekundet, hat durch den Sieg der Republikaner Gutheißung erfahren und wird fortgesetzt werden.
O Die Kommission für Arbeiter- Statistik.
In diesen Tagen arbeitet in Berlin die Reichs-Kommiffion für Arbeiter-Statistik. Diese Kommission besteht seit dem Jahre 1892 und ist zusammengesetzt aus 14 Mitgliedern. Süden dieser Mitglieder sind Vertreter der Regierungen der größeren deutschen Bundesstaten, sieben andere werden von den größeren Parteien des Reichstages gestellt. Für diese gegenwärtige Sitzung der Kommission für Arbeiter-Statistik gilt noch dieselbe Zusammensetzung wie sie von dem letzten Reichstage vorgenommen worden ist.
Die Aufgabe der Kommission besteht, wie ihr Name besagt, in der Anstellung von statistischen Erhebungen über die Verhältnisse der Arbeitnehmer, insbesondere über die Arbeitsdauer bei den einzelnen Gewerben; und gegenwärtig steht das Gastwirths-Gewerbe auf der Tagesordnung. Schon im Jahre 1891 erklärte der damalige preußische Handelsminister Freiherr von Berlepsch, daß die Regelung der Arbeiterzeit im Gastwirthsgewerbe nothwendig sei und daß diese Regelung durch ein besonderes Gesetz besorgt werden solle. Aber bis heute ist das Gesetz ausgeblieben, und erst jetzt gelangt, wie man sieht, die Reichs-Kommiffion für Arbeiter-Statistik zu den vor allen Dingen noth- wendigen statistischen Erhebungen. Die Regelung der Arbeitszeit durch ein besonderes Gesetz ist übrigens gar nicht nothwendig; denn bekanntlich ist der Bundesrath durch § 120 e der Gewerbe- Ordnung ermächtigt worden, Dauer, Beginn und Ende der täglich zulässigen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen für solche Gewerbe vorzuschreiben, in denen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird. Von dieser Vollmacht hat der Bundesrath beispielsweise in der bekannten Bäckerei-Verordnung Gebrauch gemacht; und ebenso könnte er davon Gebrauch machen für das Gastwirlhs - Gewerbe, wenn die Ergebnisse der angestellten Erhebungen danach ausfallen. Daran, daß sie so ausfallen müffen, kann aber kaum ein Zweifel obwalten. Schon früher sind Erhebungen über die Arbeitsoerhältniffe im Gastwirths-Gewerbe angestellt wordcn. Man begann damit i. I. 1893; im Anfänge stellte man
nur Erhebungen an „über die Arbeits- und Ge- haltsverhältniffe der Kellner und der Kellnerinnen, später dann auch über dieselben Verhältniffe beim „Küchenpersonal in Gast- und Schankwirth- schaften." Und da hat man die leider nur allzu bekannte Thatsache zweifellos bestätigt gefunden, daß in zahlreichen Betrieben die Arbeitszeit der Kellner mehr als 18, der Kellnerinnen aber bis zu 20 Stunden und theilweise noch mehr beträgt; und auch nur etwa zwei Drittheile der Kellner haben regelmäßige Ausgehzeiten.
Schon im Juni d. I. hat sich die Kommission für Arbeiter-Statistik mit diesen Dingen beschäftigt, und ausdrücklich ist damals von dem bayerischen Ministerial - Direktor v. Hermann anerkannt worden, daß „Mißstände im Gastwirths- Gewerbe festgestellt seien". Herr v. Hermann hatte einen Theil des Referates über besagten Gegenstand in der Reichs-Kommission zu erstatten. Damals im Juni handelte es sich nur noch darum, ob auch weibliche Arbeiter im Gastwirths- Gewerbe, also Kellnerinnen, als Auskunsts-Per- sonen gehört werden sollen. Ministerial-Direktor v. Hermann war dagegen. Aber die Mehrheit der Kommission stellte sich nicht auf seinen Standpunkt. Es wurde vielmehr in der richtigen Würdigung der vorliegenden Verhältniffe beschloffen, daß auch Kellnerinnen und Köchinnen zu den Vernehmungen herangezogen werden sollen. Im Ganzen werden in diesen Tagen etwa 60 Personen aus dem Gastwirths-Gewerbe von der Reichs- Kommission für Arbeiter-Statistik vernommen, davon ungefähr 20 Unternehmer und 40 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
In mehreren anderen Staaten besteht bereits eine gesetzliche Regelung der Arbeitsverhälthisse im Gastwirths-Gewerbe, die allgemein befriedigt. Man ersieht daraus von neuem, daß wir es in Deutschland mit unseren sozialpolitischen Reformen noch gar nicht etwa „so herrlich weit gebracht" haben, daß wir vielmehr in manchen sozialpolitischen Dingen hinter anderen Staaten arg zurück sind. So ist in den meisten Kantonen der Schweiz beispielsweise das Gastwirths- Gewerbe vortrefflich geregelt, sowohl hinsichtlich der Arbeitsoerhältniffe der Angestellten als auch in der Regelung der Frage, wer denn eigentlich Gastwirthschaften aufmachen darf; und da sieht man, daß in der „freien Schweiz" die Leute gesündere und praktischere Anschauungen haben als wir. So bestehen zum Beispiel im Kanton Zürich ziemlich eng gezogene Grenzen für die Verleihung einer Erlaubniß zum Betriebe einer Schankwirth- schaft. Oesterreich ferner ist uns vorangeeilt mit der Einrichtung eines besonder» Arbeits- statistischen Amtes, und noch vieles Andere ließe sich in demselben Sinne anführen.
Daß das C e n t r u m bei uns einer Beseitigung der Mißstände in den Arbeitsverhältniffen des Gastwirthesgewerbes freundlich gegenübersteht, versteht sich ganz von selbst. Denn schon im Jahre 1891 bei der Berathung der damaligen Gewerbe- Novelle hat das Centrum einen Antrag eingebracht auf die allgemeine Einführung eines Maximalarbeitstages für erwachsene Arbeiter von 11 Stunden, und neuerdings hat das Centrum wiederum seinen grundsätzlichen Standpunkt in der Beur- theilung solcher Dinge zu erkennen gegeben durch seinen Antrag, die Arbeitszeit der Arbeiter über 16 Jahre in Fabriken auf höchstens 63 Stunden wöchentlich zu bestimmen. Dieser Antrag des Centrums wurde abgelehnt, angenommen dagegen alsdann ein anderer Antrag des Centrums: die Regierungen um Erhebungen darüber zu ersuchen, in welchen gewerblichen Betrieben durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeit» zeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird und überall dort, wo dies der Fall ist, durch entsprechende Verordnungen die Arbeitszeit zu regeln.
Deutsches
Berlin, 18. November.
® Mehrfach wird aufs bestimmteste versichert, daß der KrafNegevk vo« Lippe Delmokd und die gesummte lippesche Regierung nichts zu thun haben mit der Veröffentlichung der vom Grafen an die Bundesfürsten gerichteten Denkschrift in dem Wiener Blatte. Graf Ernst zur Lippe-Biesterfeld soll vielmehr von dieser Veröffentlichung auss peinlichste berührt sein. Ist es so, dann sind der Graf-Regent und seine Regierung dazu nur zu beglückwünschen.
x Der Vollständigkeit wegen sei ein Gerücht verzeichnet, wonach der Oberpwsident von Posen Freiherr vo« Wiramorvitz Möikevdorffseinen Posten verlaffen und durch den Fr ei Herrn von der Recke ersetzt werden solle, den gegenwärtigen preußischen Minister des Innern. Nur um ein Gerücht handelt es sich, und als solches sei es hier verzeichnet. Aber es ist auffallend, wie hartnäckig sich diese Gerüchte erhalten und stets von neuem wiederkehren, sowohl von dem Rücktritte des posen'schen Oberpräsidenten als auch
Vermischte».
* Zar Nikolaus hinterließ letztes Jahr 100,000 Francs für die Armen von Paris. In den Armenbureaux sind 50,000 unterstützungsberechtigte Arme eingeschrieben, macht per Kopf 2 Frcs. Die Summe wurde eines Tages vertheilt. Nun hatte auf einem der Bnreaux ein Beamter jedes Zweifrankstück, das zur Bertheilung kam, mit einem schwarzen Strich versehen. Tags darauf sandte er einen Kaffendiener aus, um bei sämmtlichen Kneipwirthen Banknoten gegen Silber, namentlich Zweifränkler, einzuwechseln. Und diese Zweiftänkler hatten fast alle den schwarzen Strich.
Gottesdienstordrmng i« Fulda.
Sonntag, 20. Nov. Dom. 5'/», 6, 6’/« u. 7'/» Uhr hl. Messen, 7 Uhr hl. Messe und Kommunion der Schulkinder, 9 Uhr Umgang, Predigt und Amt (Vorstellung des neuen Herrn Dompfarrers), 12 Uhr hl. Messe,!'/» Uhr Andacht, 4 Uhr Pfarrbruderschaft, 7 Uhr Andacht in der Marienkapelle. — Ktabtpfarrktrche. 5'/« Uhr hl. Messe und Predigt, 6 und 7 Uhr hl. Messen, 8 Uhr hl. Messe, Predigt und Kommunion der Schulkinder, 9'/, Uhr Hochamt und Predigt, 11 und !•/» Uhr Christenlehre, 3 Uhr Bruderschaft vom hochw. Gute. — Mtchartskirchr. 10 Uhr hl. Messe. — Pfarrkirche ?um hl. Grifte. 8 Uhr Hochamt mit Predigt, 4 Uhr Andacht mit Segen. — J.-S. Mutterhaus 2 Uhr. — Frauenberg. 5, 6'/» und 8 Uhr hl. Messen, 9 Uhr Hochamt, 2 Uhr Fünf-Wunden-Bruder- schaft.
Literarische».
Heft 26 und 27 des Prachtwerkes der Leogesellschaft: ..Die katholische Ftirche «nserer Zeit «nd ihr« Diener in Wort »nd ZSikd," die soeben erschienen sind, geben uns einen überraschenden Ueberblick über die Pflege der Wissenschaft«, wie sie an den Hochschulen und sonstigen Lehr- und Erziehungsanstalten Roms unter den Augen und unter der Förderung des Papstes gedeiht. Man staunt über die Menge dieser Institute, über die großartigen Gebäude, in denen dieselben untergebracht find, über die treffliche Leitung und Organisation derselben, sowie auch über deren Erfolge und die zahlreichen Zierden der Wissenschaft und Heiligkeit, welche aus denselben hervorgegangen find. Wir lernen da im Einzelnen kennen Geschichte, Stand und Erfolge der wissenschaftlich-literarischen Lehranstalt des päpstlichen Römischen Seminars, der Lehranstalt des CoUe- gium urbinum de Propaganda fide, der Lehranstalt des Vatikanischen Seminars, der gregorianischen Universität, des Kollegiums des hl. Thomas von Aquin, des Kollegs von S. Anselmo, des Kollegs von S. Bonaventura, des seraphischen Kollegs zum hl. Franziskus für die äußeren Missionen der Konventualen, des Kollegs von S. Antonio, des Kollegs von S. Aleffio Falconieri, der päpstlichen Hochschule für Literatur kennen; dann werden uns nicht weniger als 11 päpstliche wissenschaftliche Akademien, ferner bie. berühmte Academia dei nobili ecclesiastici ausführlich und ebenso die übrigen Seminarien, als: päpstlich römisches Seminar, Seminar des hl. Petrus und Paulus für die a-rswärtig« Seminarien, französisches Seminar, Seminar des hl. Ambro- stus und Karl, sowie die Priester-Kollegien: Anima, Germanikum, Campo-Santo, Collegium urbanum de Propaganda fide, Kapranika-Kolleg, griechisches, ruthe- nisches, schottisches, irisches, englisches, englisches Pius- Kolleg, nordamerikanisches, belgisches Kolleg, Pius-Kolleg für das lateinische Amerika, illyrisches, polnisches, armenisches, bömisches, spanisches, kanadisches, maroni- tisches Kolleg, Kolleg der Missionäre vom hl. Herz«, endlich die zahlreichen Hospize und Asyle in Wort und Bild vor Augen geführt. Dieses Kapitel allein ist eine großartige Apologie des Papstthums und der Kirche Segen alle Angriffe der Gegner, als sei die Kirche reinbin des Lichtes, ber Wissenschaft, ber Aufklärung unb des Fortschrittes. Das Werk ist bekanntlich zu beziehen bie Lieferung i 1 M., durch alle Buchhandlungen, sowie von der Allg. Verlagsgesellschaft, Berlin, Fried- richsstraße 240 241.
des preußischen Ministers des Innern. Für Posen würde das einen Wechsel in dem Sinne bedeuten, daß der gemäßigte Freiherr von Wilamowitz durch einen Mann ersetzt werden würde, der vermuth- lich ganz nach dem Geschmacks der hakatistischen Polenfresser sein würde, was bei Herrn v. Wilamowitz nicht vollkommen der Fall ist.
-4- liebet die Ergebnisse der Münchener ^oftkonferenz wird berichtet, daß der Posttarif für die Zeitungen umgestaltet werden soll nach der Häufigkeit des Erscheinens der Zeitungen und nach dem Gewichte des von diesen gelieferten Papieres. Das ist sehr erfreulich. Hoffentlich dauert es nunmehr nicht ein weiteres Jahr, bis die fertige Vorlage darüber an den Reichstag gelangt. Die Privat-Postanstalten sollen angeblich nach den Münchener Beschlüssen gegen entsprechende Entschädigungen „aufgehoben" werden, bevor „die Ablösungssummen ins Ungemeffene steigen". Bisher hatte es sich nur immer um das Recht der Beförderung geschlossener Briefe gehandelt. Will man nun die privaten Postanstalten überhaupt beseitigen? Das würde ein ganz neuer Gesichtspunkt sein. Es bleibt abzuwarten, ob nicht etwa nur ein Fehler in der Berichterstattung vorliegt.
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Zur Beachtung
Es wird im Inten fse deS Publikums darauf aufmerksam gt«
, daß die äd)ten seit 16 Zahlen im Verkehr befindlich«, einer großen Anzahl angesehener Professoren und Aerzte g prüf en Apotheker Richard Brandt'S Schwnzerpillen infolge des neu« Deutschen Markenschutz-
gesetzt ein Eliqnelt wie nebenstehende Abbildung tragen.