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mit Anterhattungs-Meilage „Zllnstrirte Sonntags-Zeitung" pelersgaffe Nr. 2 (Harmonie).

M 242.

JuLöa, Samstag, den 22. Oktober 1898.

25. Jahrgang.

Die geeignetste Lektüre für die langen Winter-Abende ist eine pft dcholische Tigks-Mmg.

Als solche kann das in Stadt und Kreis Fulda und den angrenzenden Gebieten gekesevste, inhattreichste und viMgste Blatt, die !! Wm ItitVg!!

O'gan der Centrumspartei Q

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aus's beste empfohlen werden.

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Wochen-Rundschau.

(Nachdruck verboten.)

X Fulda, 22. Oktober.

Der Termin zur Vornahme der Urwahlen steht nahe vor der Thürer am nächsten Donnerstag finden dieselben statt. Es sei deshalb noch ein letztes Wort in letzter Stunde an die katholischen Wähler ge­richtet. Für uns Katholiken sind die Landtagswahlen weit wichtiger und bedeutungsvoller, als für alle übrigen Parteien, weil wir höhere Güter zu ver- theidigen haben, als sie. Wir haben bei diesen Wahlen nicht nur für die höchsten Ideale einzutreten, sondern vor Allem am Wahltische uns zu erinnern, daß wir noch gar Manches von dem, was man im Kulturkampf, diesem Kampfe der Gewalt und des Unrechtes gegen das Recht, uns genommen hat, zurückzufordern haben. Es bedarf hier nicht der Aufzählung der ein­zelnen Rechte, die man uns genommen oder mindestens sehr beschränkt hat; sie sind an dieser Stelle schon oft genug hervorgehoben worden. Nur drei besonders wichtige Punkte möchten wir erwähnen: die im Kul­turkampf aufgehobenen Verfassungsartikel, die uns die volle Freiheit der Religionsübung gewähr­leisteten; die unwürdige Polizeiaufsicht, der unsere Ordensgenossenschaften unterstellt sind, und die Hinausdrängung der Kirche aus der Schule. Das sind Dinge, die vollauf genügen, einem überzeugungstreuen Centrumswähler das Blut rascher durch die Ädern fließen zu lassen, ihm zu sagen, was er am 27. Oktober zu thun, wie er an diesem Tage zu wählen hat. Es wird für die Dauer immer unerträglicher für uns, unter den aufgeführten Be­schränkungen zu stehen, die das Bewußtsein in uns Hervorrufen, daß wir eigentlich doch nur als Staat s- bürger zweiter Klasse betrachtet und behandelt werden. Dem Unmuth hierüber und der Forderung Ausdruck zu geben, daß wir nicht gewillt sind, uns

das gefallen zu lassen, sondern eine Aenderung dieser unerträglichen Lage verlangen, das ist unsere Pflicht am 27. Oktober. Dies geschieht am wirksamsten und nachdrücklichsten durch die Wahl entschiedener, selbstständiger, durch keinerlei Rücksichten an der Bethätigung ihrer Ueberzcugung gehinderter Wahl­männer.

Soweit nicht Kandidaten der eigenen Partei in Betracht kommen, also in den Wahlkreisen, wo Cen­trumskandidaturen aussichtslos sind, müssen dies­mal vor allen Dingen diejenigen Kandidaten bekämpft werden, von denen zu befürchten ist, daß sie für weitere Beschränkung unserer ohnehin schon sehr dürftigen politischen Rechte stimmen würden. Im vorigen Landtage sind bekanntlich die Vereinsgesetz-Novelle, die das Vereins- und Versammlungsrecht so schwer bedrohte, und der soge­nannte Assessorenparagraph, der die Zulassung zum Justizdienst für die ärmeren Bevölkerungsklassen beschränken sollte und so eine wichtige Klassenjustiz ge­schaffen haben würde, mit nur wenigen Stimmen ab­gelehnt worden. Dafür stimmten die beiden kon­servativen Fraktionen, denen nur sechs Stim­men an der absoluten Mehrheit fehlten. Würden sie bei den bevorstehenden Wahlen dieses Mehr von sechs Stimmen erreichen, so würden im nächsten Landtage die erwähnten beiden Gesetzentwürfe wiederkommen und dann angenommen werden. Man sieht also, was auf dem Spiele steht.

Das kaiserliche Paar ist auf seiner Orientreise am Dienstag Vormittag in Konstantinopel ange­kommen und vom Großtürken mit höchstem Pracht­aufwand empfangen worden. Er hat für seine Gäste eigens ein kleines Palais erbauen und dasselbe mit orientalischem, verschwenderischen Luxus ausstatten lassen. Das erstaunt einigermaßen, weil sonst der Sultan beständig an Geldnoth leidet und Beamte und Truppen häufig erst revoltiren müssen, um ihr Gehalt, das ihnen oft monatelang vorenthalten wird, zu er­halten. Vielleicht hat er, wie das im Orient mitunter zu geschehen pflegt, die Steuern schon für eine be­stimmte Zeit im Voraus eintreiben lasien, oder eine Anleihe ausgenommen. Uebrigens haben auch die Truppen, die bei den Paraden mitwirken und das Kaiserpaar nach Palästina begleiten, neue Uniformen erhalten, worüber sie nicht wenig erfreut sind. Der Sultan hofft anscheinend, der Kaiserbesuch werde ihm in Bezug auf die kretischen Verhältnisse von Nutzen sein. Darin aber dürfte er sich täuschen; denn erstens wird die auswärtige Politik nicht auf Grund von Höf­lichkeitsbezeugungen der Souveräne gemacht, und zweitens wird das Deutsche Reich nicht nochmals sich die Finger an Kreta verbrennen. Der erste Versuch: dort mit zu „beruhigen", ist zwar noch glimpflich für uns abgelaufen, aber er reizt nicht zur Wiederholung und wird auch sicher nicht wiederholt. Man überlasse ganz ruhig den andern Mächten die undankbare Auf­gabe, auf der unruhigen Insel Ordnung zu schaffen.

Ein Attentat soll auf den Kaiser während seiner Orientreise geplant gewesen sein. In Älexandrien, der egyptischen Hafenstadt, sind einige Personen ver­haftet worden, die man für Anarchisten hält. — Man wittert nämlich jetzt überall Anarchisten. — Es sollen Bomben bei ihnen vorgefunden worden sein, mittelst deren der Kaiser hätte getödtet werden sollen, und einige der Verhafteten seien im Begriff gewesen, nach Jerusalem abzureisen, um dort das Attentat auszu­führen. Die offiziöse ,Nordd. Allgem. Ztg.' behauptet, der Plan habe wirklich bestanden, aber die Sache klingt zum Theil doch noch so unwahrscheinlich, daß man gut thut, die bezüglichen Nachrichten einstweilen mit Vorsicht aufzunehmen. Im Uebrigen wird das Kaiserpaar von einem solchen Truppen-Gendarmen- und Polizeiaufgebot begleitet, daß es doch recht schwer werden würde, überhaupt nur in dessen Nähe zu kom­men, geschweige denn einen Anschlag auf dasselbe aus­zuführen. Diese Orientreise aber an sich dürste noch Folgen haben, an die1 gar Viele heute noch nicht denken.

In Oesterreich ist „halt noch Alles beim Alten". Man thut so, als ob der Ausgleich mit Ungarn par-

Am Abend des Lebens.

(Schluß.)

Am Montage ater erhielt der Pater anstatt des erwarteten Besuches den folgenden Brief: „Ehrwürdiger Vater! Ich bin zu feige, ich kann Sie nicht besuchen, ich ziehe es vielmehr vor, den Versuch zu machen. Ihnen dasjenige schriftlich zu erzählen, was ich schon lange Ihnen gerne gesagt hätte. Mein erstes größtes Unglück war es, daß meine erste Kommunion unwürdig war.

Am Vorabende jenes Kommuniontages, an den ich nicht ohne Schaudern denken mag, beging ich die Sünde eines groben, frevelhaften Ungehor­sams, der auch zugleich einen meiner Kameraden mit ins Verderben riß. . .

Wir waren beide voll Schrecken vor der uns drohenden Strafe und den Folgen unseres Ver­gehens und beschlossen, nichts davon zu sagen. Ich bm jetzt 78 Jahre alt, ehrwürdiger Vater, und ich schäme mich, wenn ich mich betrachte im Alter von 12 Jahren, wie ich mich dem Tische des Herrn nahte in Gesellschaft meines Kameraden, mit dem Herzen, das ein Vergehen verheimlicht hatte, obgleich mir auf das Zärtlichste zum Ver- trauen waren eingeladen worden. Es hat sich mir darüber eine Verachtung meiner selbst be­mächtigt, welche die Folter meines ganzen Lebens geworden ist.

Zwei Jahre später fuhren wir beide, mein

unglücklicher Kamerad und ich, auf dem Wasser spazieren; burch einen Unfall schlug unser Kahn um und wir fielen beide ins Wasser. Schnelle Hilfe entriß uns dem Tode — jedoch mein Freund überlebte diese Rettung nicht lange. Er starb drei Stunden später mit dem vorwurfsvollen Worten, die er mit bitterm Lächeln an mich richtete: „Unsere erste Kommunion!"

Ich blieb am Leben, um die Last dieses Todes zu tragen. Jene letzten Worte blieben wie Flammenschrift in mein Herz geschrieben! Diese schreckliche Erinnerung hat mich noch keinen Augenblick verlassen. Ich sehe dies Kind in allen meinen Gedanken. So oft ich mich freuen und erholen wollte, kam es, um mir die Freude zu verbieten. Ich habe die Einsamkeit aufgesucht und es vorgezogen allein zu bleiben, ich wollte jede Zärtlichkeit, jete Freundschaft fliehen, um niemanden theilnehmen zu lassen an dieser Last, die mich so schwer drückte. Meine Angst und meine Verlegenheit hätten ja, so glaubte ich, meinen Kindern meine Schande, meine Ge­wissensbisse verrathen! Welche Blicke der Ver­achtung und Abneigung hätte ich auf mich ge- zogen!

Nur eine Anstrengung wußte ich noch zu machen, nämlich die, meinen Bruder zu täuschen, um mir dessen Achtung zu bewahren, an dem ich mit wahrer Leidenschaft hing. Wenn ich hätte glauben müssen, er könne auf dem Grunde meines

lamentarisch erledigt werden solle, aber kein Mensch glaubt daran. Der Reichsrath beräth, kommt aber nicht vom Flecke und dabei drängt die Erledigung von Tag zu Tag mehr. Auch die beiderseitigen Quoten- Deputationen, welche die Beitragssätze der beiden Reichshälften festsetzen sollten, konnten sich nicht einigen; kurzum, es steht noch Alles auf dem alten Fleck. Neu ist nur, daß jetzt auch in Ungarn die Obstruktion, der rücksichtslose Widerstand der Opposition gegen das Ministerium Banffy beginnt, dem Vernachlässigung (!) der ungarischen Interessen vorgeworfen wird. Natür­lich wird die Erledigung der Ausgleichsfrage dadurch noch weiter erschwert. Im Uebrigen beginnt die Sache jetzt „interessant" zu werden, und man darf auf die fernere Entwickelung derselben gespannt sein.

Die Franzosen hatten sich in der vorigen Woche neben der Dreyfus-Frage noch eine „Militärver­schwörung" zugelegt, wahrscheinlich, damit die Auf­regung stets auf der richtigen Höhe bleiben soll. Eine Anzahl Generäle, der fortgesetzten Angriffe auf das Heer müde, sollten beabsichtigt haben, die Regierung zu stürzen und eine Militärdiktatur zu errichten, aus der dann schließlich das Königthum oder das Kaiserreich hervorgegangen wäre. Wie es aber häufig zu ge­schehen pflegt, erfuhr die Regierung noch im letzten Augenblicke von der Sache und „rettete" die Republik vor dem Anschlag, der ihr gedroht hatte. Die ganze Geschichte sah von Anfang an recht komödienhaft aus; es war nichts daran, und es dürften wohl Die­jenigen Recht behalten, die behaupten, die „Verschwör­ung" sei vom Ministerium Brisson, das damit seiner kümmerlichen Popularität aufhelfen wollte, und den Dreyfus-Leuten in's Werk gesetzt worden. Da in der nächsten Woche die Kammern eröffnet werden, wird man dann wohl Näheres darüber hören.

In Rom wird demnächst die von der piemon- iesischen Regierung angeregte Konferenz zur Be- rathung der von den Mächten gemeinsam zu ergrei­fenden Maßregeln gegen den Anarchismus zusammentreten. Es muthet recht eigenthümlich an, daß die Regierung desjenigen Staates, der ganz aus­gesprochen ein Produkt der Revolution ist, eine Kon­ferenz zur Bekämpfung revolutionärer, anarchistischer Umtriebe anregt, und mit Rücksicht darauf kann man sich schon so ziemlich sagen, was dabei herauskommen wird: wenig oder nichts. Das Richtige wäre, daß die übrigen Mächte der piemontesischen Regierung auf­geben, zunächst einige Ordnung in dem revolutionär gänzlich unterwühlten Italien zu schaffen und dafür zu sorgen, daß nicht fortwährend von dort aus Anar­chisten die übrigen Länder überschwemmen. Daun sollte bald geholfen sein.

Nachdem der Sultan einsehen mußte, daß die vier Schutzmächte, die Schiffe und Truppen auf Kreta haben, Ernst machen würden, hat er endlich seinen Widerstand aufgegeben und Schiffe nach der Insel geschickt, um die dort befindlichen türkischen Truppen heimzuholen. Das kann als der erste Schritt zur Lösung der kretischen Frage betrachtet werden.

Die Ausführungsbestimmungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Reichstag hat die ihm obliegende Auf­gabe hinsichtlich der Herstellung der Einheit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts erledigt. Nachdem in der letzten Tagung die Civilprozeß- ordnung und das Gesetz, betreffend die freiwillige Gesetzgebung, fertiggestellt worden find, steht von Seiten der Reichsgesetzgebung dem Inkrafttreten des neuen Rechts nichts mehr im Wege. Soweit der Reichstag noch mit einschlägigen Gesetzes­vorlagen befaßt werden wird, ist deren Zustande­kommen keine Voraussetzung für das Inkraft­treten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Hypo­thekenbankgesetz, das Gesetz über die Rechte der Inhaber von Schuldverschreibungen, die Gesetze über das Verlagsrecht und das Versicherungs­recht werden allerdings den Reichstag noch zu elenden Herzens lesen, — so wäre der Tod die sichere Folge einer solchen verhängnißvollen Ent­deckung gewesen.

Obgleich ich meine Schuld unmöglich ver- geffen konnte, obgleich alle Anstrengungen zu diesem Zwecke vergeblich waren, so wäre mir doch noch Hoffnung auf Verzeihung geblieben, wenn ich mir diese durch ein aufrichtiges Be- kenntniß zu verdienen gesucht hätte; aber ich hatte nicht den Muth dazu, und dabei erfreute ich mich — allgemeiner Hochachtung! Nur ich allein mußte mir die Achtung verweigern. Ich erkannte und erfüllte meine Pflichten gegen jedermann,— ausgenommen gegen mich selbst. Jetzt aber, wo mein Bruder tobt ist und zwar gestorben in dem Jrrthume, in dem ich ihn zeitlebens belassen habe, jetzt, wo ich die Hand berührt habe, welche er Ihnen reichte, jetzt bin ich noch weit unglück­licher.

Ehrwürdiger Vater! Ich habe Ihnen jetzt alles gesagt, ich habe nun einmal den Weg der Wahrheit betreten, ich habe denselben bi» hierher verfolgt und meinen Kopf gebeugt, — nun kom­men Sie mir zu Hilfe und helfen Sie mir, daß ich ihn wieder erheben darf."

Wer das Glück gehabt hat, den Pater Oli- vaint nach seinen Worten oder seinen Schriften zu kennen, nur der kann sich den Eindruck oor- stellen, welchen ein solcher Brief auf ihn machte. Wir wiffen nicht, was er geantwortet hat, aber

beschäftigen haben. Sie sind auch durch die Kodifikation des deutschen Privatrechts und die damit verbundene Revision des Handelsrechts ins Leben gerufen worden, aber sie haben doch keinerlei Einwirkung auf das neue Recht. Es ist für dieses völlig unerheblich, ob es in der nächsten oder erst in einer späteren Tagung des Reichstags gelingen wird, diese Gesetzesvorlage zu verabschieden.

Nicht so günstig liegt hingegen die Sache auf dem Gebiete der Landesgesetzgebung. Hier ist noch ein reichliches Maß von Arbeit zu thun, und zwar von solcher Arbeit, die unbedingt ge- than werden muß, wenn das neue Recht an dem in Aussicht genommenen Zeitpunkte in Geltung treten soll. Es ist in der letzten Zeit hie und da angeregt worden, man solle, um die Herstel­lung der Ausführungsgesetze nicht zu überstürzen, den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Gesetz­buches um ein ober mehrere Jahre ver­schieben. Dieser (gebaute bürste jeboch auf einen wenig günstigen Boden fallen. Man kann darüber streiten, ob von vornherein die Ein­führungsfrist für das Bürgerliche Gesetzbuch nicht etwas zu kurz gegriffen war. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß die Einführungsfrist hier nicht nur dazu bestimmt war, Richter und Publikum Gelegenheit zu geben, sich mit dem neuen Rechte vertraut zn machen, sondern daß noch eine große Arbeit der Gesetzgebung in der Frist zu erledigen war. Tatsächlich ist denn auch die Reichsgesetz- gebung erst in diesem Sommer mit ihrer Arbeit fertig geworden und jetzt erst kann die Landes- gefetzgebung ernstlich ihre umfangreiche Aufgabe in Angriff nehmen. Daher sind in der letzten Reichstagsseffion namentlich von dem verstorbenen Abgeorgneten v. Cuny Zweifel angeregt worden, ob es nicht vielleicht richtiger gewesen wäre, die Einführungsfrist etwas länger zu bemessen. Dabei ist aber stets darauf hingewiesen worden, daß, nachdem als Zeitpunkt für das Inkraft­treten des neuen Rechts der 1. Januar 1900 einmal festgesetzt worden ist, daran festgehalten werden müsse. Dem wird man beiftimmen müssen. Hier handelt es sich um ein Werk, das von epochemachender Bedeutung für die ganze deutsche Rechtsgeschichte werden soll. Unter allgemeiner Zustimmung hat man festgesetzt, daß dieses Werk am 1. Januar 1900 in Kraft treten soll. Würde jetzt plötzlich eine Verschiebung dieses Zeitpunktes eintreten, so würde man dies offenbar vielfach als einen Mißerfolg des ganzen Werkes an- sehen. Es würde ein Schatten auf die ganze Gesetzgebung fallen, welche die Begeisterung an derselben in weiten Kreisen abzukühlen geeignet wäre.

Schon aus diesem Grunde würde es wenig ersprießlich fein, der Anregung einer Verschiebung des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs nachzugeben, und es dürfte auch in den maßgebenden Kreisen wenigNeigung hierfür vorhanden fein. Den­noch fist nicht zu verkennen, daß gerade bei uns in Preußen noch viel zu thun ist. In Süd­deutsch land ist man theilweise schon weiter vorgeschritten. In Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen sind die Ausführungsgesetze, wenigstens im bedeutendsten Theile bereits den Landesvertretungen zugegangen. Aber auch die preußischen Ausführungsgesetze sind wie verlautet, in den Entwürfen schon fertiggestellt, und ihre Erledigung wirb eine bet ersten Aufgaben fein, mit benen sich bet neugewählte Land ta g zu befassen hat. Es ist nicht zu verkennen, daß bas folgenbe Schreiben beweist uns, baß er es verstanden hat, jenes schuldvolle, unglückliche Herz zu rühren und aufzurichten:

„Ehrwürdiger Vater! Alle Engel des Him­mels und der Erde können nicht mehr Zärtlichkeit, mehr Liebe und Trost spenden, als Sie.

Ich wollte, ich wäre in Ihrem Alter, ich würde Jesuit werden, um die Macht und das Recht zu haben, Todte wieder lebendig zu machen und diejenigen das Glück kennen zu lehren, welche ohne Sie es niemals würden gekannt haben.

Ich wünsche, baß man nach meinem Tobe erfahre, wie, bank Ihren eblen Bemühungen, Ihrer liebevollen Selbstverleugnung, bank Ihrer ergreifenben Berebtsamkeit unb Ihrem so hin­gehenden Herzen, ein nur zu schulbvoller Sünder den süßen Trost der Reue kennen unb fühlen gelernt hat . . . Dank, mein geliebter Vater, ewiger Dank!"

Diese Briefe sinb gemäß bem letzten Willen besten, ber sie geschrieben hat, ber so spät, bann aber so glücklich eine erste unroürbige Kom­munion sühnte, erst nach seinem am 1. Juni 1871 erfolgten Tobe in Paris veröffentlicht worben.