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mit Jtntersiattungs-Meilage „JssuKrirte Sonntags-Zeitung!' petersgasse llr. 2 (Larmonies.

M 102.

Jutöcr, Freitag, den 6. Mai 1898

25. Jahrgang.

= Zur Lage.

Der Reichstag beendet seine Berathungen, ohne daß der Antrag des Centrums auf Ergänzung und Aenderung des Strafgesetzbuches zum Zwecke der Bekämpfung der Unsittlichkeit, die sogenannte lex Heintze, zur Erledigung gekommen ist. Das wußten wir seit nunmehr acht Tagen.

Aber dem deutschen katholischen Volke ist noch eine andere Enttäuschung bereitet worden. Bis in die letzten Tage hinein bestand die be­stimmte Annahme, daß der Jesuiten-Antrag des Centrums noch zur Berathung gelangen würde. Indessen ist auch diese Hoffnung nicht in Erfüllung gegangen: der Reichstag schließt seine Pforten, ohne daß der Antrag des Centrums, das schmachvolle Ausnahme-Gesetz gegen die Jesuiten auszuheben, auf die Tagesordnung einer der letzten Sitzungen gesetzt worden wäre.

'Es wild gesagt, das Centrum sei nicht an der Reihe gewesen mit einem Jnitiativ- Antrage, und es hätte darum auch nicht das Verlangen stellen können, daß sein Antrag einen Vorzug erhielte vor anderen Anträgen aus der Mitte der Parteien heraus. Aber wie ist es denn — so muß man doch fragen — gekommen, daß dieser Amstand erst ganz zuletzt entdeckt worden ist? Wahr ist es freilich, daß dem Bundesrathe noch immer als unerledigte Sache der frühere Beschluß des Reichstages vorliegt, daß der zweite Paragraph des Ausnahme-Gesetzes gegen die Jesuiten aufgehoben werden möge. Und der Bundes­rath ist also thatsächlich in der Lage, durch Zu­stimmung zu diesem Beschlüsse sofort wenigstens einen Theil des Ausnahme-Gesetzes zu beseitigen, so daß in der Hauptsache nur noch das Nieder­lassungs-Verbot bestehen bleiben würde. Aber wird das der Bundesrath thun? Das glaubt niemand im Ernste; und am letzten Ende wird wieder das Centrum und das katholische Volk -beijenige Theil sein, der das Nachsehen hat.

Manchmal hört man jetzt die Ansicht aus- fprechen, die Regierung stehe dem Centrum und den Katholiken freundlicher gegen­über, als ehedem. Aber es ist schade, daß man davon so außerordentlich wenig merkt. Im preußischen Landtage tritt die Regierung den Katholiken nichts weniger als freundlich gegenüber. Dort ist alles beim alten geblieben; unb nach wie vor werden von der preußischen Regierung katholische Ordenspriester und Ordensschwestern mit stärkerem Mißtrauen behandelt und mehr vom Polizeibüttel beobachtet als Sozialdemokraten und Anarchisten. Und aus dem Bundesrathe tönen wohl ab und zu schöne Worte für die Katholiken heraus, aber an den Thaten fehlt es noch gerade so wie früher.

Freilich — so sagte DomkapitularDr.S ch ä d l e r am letzten Montag in der großen Centrums- Versammlung in München — in neuester Zeit hat sich die Taktik uns gegenüber etwas geändert, doch nur der Noth gehorchend, nicht dem eignen Triebe. Man versucht uns einzulullen mit dem

Hohe Ziele.

Roman von L. von Neidegg.

16 ------ (Nachdruck verboten.)

In seinem Zimmer wartete Hardanger's eine Ueberraschung: ein Brief seiner Mutter lag auf dem Tische. Was mag sie nur wollen, dachte er, daß sie ihrem Vorsatz untreu wird und nochmals schreibt, was sie ja nicht beabsichtigte? Eine Ver­änderung in ihren Bestimmungen? Unmöglich!

Neugierig öffnete er den Brief.

„Lieber Sohn!

„Es bleibt bei meiner Ankunft am nächsten Samstag und bei allen letzthin erwähnten Be­stimmungen. Das einzige neue ist, daß der Vater sich plötzlich entschlossen hat, uns zu begleiten, weshalb Du sür ihn auch ein Zimmer bestellen mußt. Hoffentlich gelingt es, eines zu erhalten, das nicht allzu entfernt von den unfern ist. Es bleibt eben immer etwas Mißliches, nicht ganz klar in den eigenen Plänen zu sein.

„Nun zur Beantwortung Deines soeben er­haltenen Briefes. Deinen Wunsch, jene Leute zu besuchen, die, wie Du schreibst, sich so freundlich Deiner angenommen haben, werde ich erfüllen, da ich ja dadurch zu keinem weiteren Verkehr mit ihnen mich verpflichte. Wie kommt es nur, daß Du dieflr Samariter bis jetzt nicht erwähnt hast? Wer und was sind eigentlich diese Menschen? Ist nicht etwa eine Tochter dabei? Es sähe Dir nicht gleich, ohne das Vorhandensein eines solchen Magnetes Dich von ältlichen Leuten fesseln zu lassen; sie hingegen würden Dich schwerlich ge­hätschelt haben, wäre nicht eine Nebenabsicht vor­

alten Kinderliebe: Schlaf Kindlein, schlaf! Aber im zweiten Verse heißt es dann in diesem Liede nicht: im Garten steht ein Schaf! sondern: du bist ein Schaf — nämlich, wenn du dich einlullen läßt. . . ." Richtiger und treffender kann die gegenwärtige Sachlage nicht gekennzeichnet werden. Und hoffentlich merken sich das. alle unsere Centrumswähler als R i ch t - schnür für die bevorstehenden Reichs­tagswahlen!

Deutsches Deich.

Berlin, 5. Mai.

x Der Schluß der Sitzungen des preuß. Landtages ist von der Regierung für Mitt- woch den 18. Mai in Aussicht genommen. Am nächsten Sonnabend soll im Abgeordneten­haus die 2. Berathung der Gesetzentwürfe über das Diensteinkommen der Geistlichen beginnen, und die 3. Lesung soll sich unmittelbar anschließen. Am 11. Mai soll die Kommission des Herren­hauses ihre Berathung darüber beginnen, und zum 13. Mai ist das Plenum des Herrenhauses wieder zusammenberufen.

h Wunderlich genug geht es im Königreich e Sachsen zu mit der Wereiusgesetz - Novelle der Regierung. Dort stellt sich die erste Kammer volksthümlicher an als die zweite. Diese letztere hatte in den Gesetzentwurf der Regierung die Be­stimmung ausgenommen, daß den Minderjährigen und den Frauen die Theilnahme an politischen Versammlungen untersagt sein sollte. Die erste Kammer hat diesem Beschlüsse entgegen einstim­mig auf bett Standpunkt sich gestellt, daß den Frauen das Versammlungsrecht ungeschmälert bleiben und nur den Minderjährigen die Theil­nahme an politischen Versammlungen verboten sein soll. In dieser Fassung kann man schon eher sagen, daß mit der sächsischen Novelle zum Ver­einsgesetze auch wirklich eine Reform geschaffen werde; und wahrscheinlich hat die erste Kammer in Uebereinstimmung mit der Regierung die Ver­änderung an den Beschlüssen der zweiten Kammer vorgenommen. Die Vorgänge im sächsischen Land­tage sind ein deutlicher Wegweiser dafür, wie die Reichs-Gesetzgebung sich gestalten würde, wenn im Reichstage eine unbedingte Kar­tell-Mehrheit einziehen würde — eine „Sam­mel-Mehrheit", wie man nach neuester Vorschrift sich auszudrücken hat. Alsbald würde dann eine Rückwärts - Reform des Reichstags - Wahlrechtes vorgenommen werden. Aber niemals würden wir auf eine Verbesserung der gegenwärtigen Zustände zu rechnen haben.

* Die Watzlprüfuttgskommisfion des Meichslages hat über die Ergebnisse der Wahl­prüfungen in der neunten Legislaturperiode von 1893 bis 1898 Bericht an das Plenum erstattet. Danach waren an die Wahlprüfungskommission 119 Wahlen zur Prüfung abgegeben. Davon erledigten sich: 2 durch den Tod des Abgeord­neten, 7 durch Niederlegung des Mandats und zwar 3 vor, 4 nach stattgehabter Prüfung der Wahl, 1 durch Zurücknahme des Protestes. Von den verbliebenen 109 Wahlen wurden von dem Reichstag in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Kommission ohne Beweiserhebung 72 für

Händen. Lieber Hermann, ich habe Dich oft ge­warnt und wiederhole meine Ermahnung: Lade Dir keine Fesseln auf, die hinterher sich als drückend erweisen müßten. Es geht wohl an, mit den erste» besten ein paar Stunden zu verplaudern; etwas ganz anderes ist es, lebenslänglich mit jemand aus niederer Sphäre sich zu verbinden. Vergiß nie, daß letzteres ohne meine Einwilligung nicht möglich ist, wenigstens nicht, ohne die Opfer auf­zuerlegen, denen Du — nimm mir das Wort nicht übel — nicht gewachsen bist. Ich will hoffen, daß die Warnung unnöthig ist. Es lag nur daran, sie schriftlich zu ertheilen, um mündlich alle Aus­einandersetzungen vermeiden zu können.

„In der Erwartung, Dich körperlich wohl, geistig Vernunftgründen zugänglich zu finden

Deine treue Mutter Clotilde."

Auch kluge Leute begehen hier und da einen dummen Streich, und wenn sie es thun, ist es in der Regel recht gründlich. Frau von Tennenbach hätte sich sagen sollen, daß es nicht gerathen sei, dem Sohn einen Seelenvorgang, den er sich selbst verheimlicht hatte, gewaltsam klar zu machen und ihn dadurch zu einem Entschluß zu drängen. Hermann's erstes Beginnen war, den Brief un­willig zu zerknittern; darauf zündete er eine Kerze an und verbrannte ihn an derselben, wobei sein Gesicht einen bitterbösen Ausdruck annahm. In seinen Sessel zurückgelehnt, dachte er dann lange über den Inhalt des Schriftstückes nach.

Das Bemühen seiner Mutter ging darauf hinaus, ihn fort und fort zu bevormunden und ihn mit Martha zu verheirathen, jenem unbedeuten­den Ding — dumme Gans benannte er sie in seiner gereizten Stimmung. Im Geist sah er das

giltig, darunter 29 mit Resolutionen, 6 für un- giltig, nach stattgehabter Beweiserhebung 21 für giltig, 10 für ungiltig erklärt.

Sehr interessantes Material zur Beur- theilung der Frage von der Mesieuernng der GroßwaarenHättser hat der Petitions-Kom­mission des preußischen Abgeordnetenhauses vor­gelegen. In dem Anträge Brockhausen zur Be­steuerung der großen Waarenhäuser und Versandt­geschäfte lag nämlich eine Petition aus Görlitz vor, die klar und deutlich zeigt, daß die weitere Entwickelung der großkapitalistischen Unternehm­ungen auf dem Gebiete des Detailhandels im modernen Sinne den Untergang des Klein­betriebes nothwendig herbeiführen müßte. Als Görlitz jnur 40 000 Einwohner hatte, bestanden daselbst 40 Kolonialwaarengeschäfte, die ihr gutes Auskommen fanden. Die Stadt Görlitz weist jetzt beinahe die doppelte Einwohnerzahl auf, und es bestehen nur noch 6 Kolonial­waarengeschäfte. Der ganze Kolonialwaaren- handel daselbst ruht in den Händen einer Aktien­gesellschaft mit 17 Verkaufsstellen und 7 Mill. Mark Umsatz, sowie einer Genossenschaft mit 14 Verkaufsstellen und 31/2 Millionen Mark Um­satz. Mindestens 100 selbständige Geschäfte würden ihr Brod finden, wenn diese Vereinigungen in Görlitz nicht beständen. Der Verfasser dieser Darlegung befürwortet, eine Umsatzsteuer auf sämmtliche großkapitalistischen Unternehmungen im Detailhandel und Gewerbe zu beschließen und zwar beginnend bei einem Umsatz von 200000 Mark int Jahre mit 1 pCt. und steigend bis zu 4 pCt, bei einem Umsatz von 1 Million und mehr int Jahre und diese Steuer den Kommunen zu überweisen. Als Vertreter der Regierung er­klärte in der Kommission Geh. Finanzrath Dr. Strutz, daß der Finanzminister die Absicht habe, eine Konferenz von Sachverständigen auf dem Gebiete von Handel und Gewerbe und solchen auf dem Gebiete der Kommunalbesteuerung zu­sammenzurufen zur Berathung darüber, wie dieser bedrohlichen großkapitalistischen Konkurrenz zu begegnen sei. Das Ergebniß dieser Konferenz würde int Abgeordnetenhause bekannt gegeben w.rden. Die Petitionskommission beschloß, die Petition der Königlichen Staatsregierung als Material zu überweisen und dieselbe gleichzeitig zu ersuchen, dem Landtage bei Beginn der nächsten Session einen Gesetzentwurf über die Besteuerung der Waarenhäuser und zwar in dem Sinne einer Besteuerung durch den Staat.

* Der Nervapd der katholische« ka«f- mänuische« Bereinigungen Deutschlands bat außer einer bedeutenden Steigerung seiner Mit­gliederzahl um 789 beitragzahlende Mitglieder gegenüber dem Vorjahre auch einen großen Fort­schritt in der Stellenvermittelung zu ver­zeichnen. Nach dem Bericht der Centralstelle in Aachen hat dieselbe in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März ds. Js. 97 Commis-, Verkäufer-, Reisenden- usw. -Posten, sowie 4 Lehrlings-Stellen vermittelt, gegenüber 79 bezw. 5 Stellen int ersten Quartal des Geschäftsjahres. Die Zahl der an­gemeldeten Vakanzen betrug im letzten Viertel 270, die mangels geeigneter Bewerber nicht alle besetzt werden konnten. Es kann deshalb tüchtigen jungen Leuten von tadellosem Rufe empfohlen

Mädchen vor sich mit seinem rosigen Puppen­gesichtchen, dem winzigen, beständig lächelnden Mund, dem selten andere Bemerkungen entschlüpften als ein geistloses „O freilich" oder „Ganz gewiß" oder etwa noch „Wirklich reizend". Daneben tauchte das Bild eines dunkeläugigen Mädchens auf, bei dem jedes Wort von Geist, jede geringste Be­wegung von Anmuth zeugte. In diesem Augenblick wurde ihm klar; sie war ihm theuer — Und sie? Liebte sie ihn auch? Ohne jede Selbstüberhebung glaubte er sich die Frage bejahen zu dürfen.

Der Mutter Drohung sollte ihn von seiner Liebe nicht abwendig machen, falls er erkannte, daß ausschließlich in H.dwigs Besitz das Glück seiner Zukunft liege. Daß sie ein Wesen sei, vieler Opfer werth, so recht geeignet, einen Mann dauernd zu fesseln, hatte er sich hier und da gesagt, bis zu dieser Stunde aber den Gedanken nicht zu Ende verfolgen mögen.

Molsberg hielt den jungen Offizier für ober­flächlich und unbedeutend; aber er unterschätzte ihn damit. Es mangelte diesem nicht an Verstand; grenzenlose Lässigkeit, verbunden mit Willens­schwäche, hinderten ihn allein, seine Gaben zu ver- werthen. Seine Hochschätzung der Fähigkeiten anderer wurde nur vermehrt durch das Bewußt­sein des eigenen Ungenügens. Hardanger hatte recht wohl erkannt, daß, so einfach sich Hedwig auch gab, doch ein reicher Geist in ihr wohnte. Erst bei genauerer Bekanntschaft mit ihr konnte man lernen, welch' hohe Reinheit des Empfindens ihr gegeben war; dabei zeugte ihre Beurtheilung der täglichen Vorkommnisse nur von Natürlich­keit.

Von diesem Mädchen wollte er sich nicht los­

werden, sich int Veränderungsfalle mit derselben in Verbindung zu setzen. Möge die Centralstelle in Aachen in ihrem Eifer, dieses für die heutige Zeit so nothwendige Institut immer mehr in die Höhe zu bringen, nicht erlahmen. Des Dankes der Prinzipalität und Gehilfenschaft kann sie stets gewiß sein.

* Bekanntlich war das Centrum in seiner großen Mehrheit (nur 13 stimmten dafür!) gegen die Ausdehnung des Gesetzes über die I«va- ttditäts- unb Attersversicherung auf die landwirthschaftlichen Arbeiter und Dienstboten. Wiederholte Versuche, zuletzt von Frhr. v. Hertling unternommen, eine Ab­änderung zu erzielen, waren vergebens. Nun­mehr gab Finanzminister Miquel in der Sitzung des preußischen Herrenhauses vom 27. April bei Gelegenheit der Besprechung über die Hebung des Mangels an landwirthschaftlichen Arbeitern die Erklärung ab: „Eine Reform der Alters­und Jnvaliditätsversicherung wird zu erwägen sein, da eine gerechte Vertheilung der Lasten dieser Versicherung in ländlichen Bezirken in der That wünschenswerth ist." Hoffentlich dauern diese Erwägungen nicht allzu lang, eine Revision des „Klebegesetzes" kann nur erwünscht sein. Bei der Kunde von der späten, aber doch endlichen Erkenntniß der Regierung muß man aber un- willkürttch sagen: Das Centrum hat sich auch in diesem Falle als w ah re Volks Partei erwiesen.

* Die Nr. 5 der „Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamts" vom 1. Mai 1898 ent­hält in Angelegenheiten der IlnfaKversicherrmg solgende Rekurs-Entscheidungen:

Ein Unfall, welchen ein Lokomotivführer bei einem aus Fahrlässigkeit herbeigeführten Zusammenstoß zweier Eisenbahnzüge erlitten hat, ist als ein ent­schädigungspflichtiger Unfall bei dem Eisenbahnbetriebe anerkannt worden; das instruktionswidrige Verhalten des Verletzten, welcher wegen fahrlässiger Gefährdung eines Eisenbahntransports und fahrlässiger Tödtung zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt worden ist, hat ihn nach Lage des Falles nicht aus dem Betriebe gesetzt; eine vorsätzliche Herbeiführung des Unfalls, welche den Entschädigungsanspruch ausgeschloflen hätte, ist nicht als erwiesen angenommen.

Der Wechsel der Arbeitskleidung nach Schluß der Betriebslhätigkeit ist, selbst wenn es nicht in dem hierzu bestimmten AnUe,beraum geschieht, regel­mäßig noch dem Betriebe zuzurechnen.

Der Anspruch auf Ersatz der Kosten eines vom Versicherten ohne Zuziehung der Berufsgenossenschast durchgeführten Heilverfahrens beschränkt sich auf den­jenigen Betrag, welchen die Berufsgenossenschaft selbst nach Lage der Umstände zum Zwecke des Heilverfahrens hätte aufwenden müssen und wahrscheinlich nur aufge­wendet haben würde, wenn sie rechtzeitig von der Noth- wendigkeit jenes Verfahrens in Kenntniß gesetzt worden wäre.

Auf dem Gebiete der Jnv aliditäts- und Altersversicherung werden folgende Revi­sionsentscheidungen veröffentlicht:

Die an einem Mutterhause für Kleinkinder­lehrerinnen und Gemeindepflege unter der Ober­aufsicht eines Geistlichen als Direktors beschäftigte Vor­steherin, welche wissenschaftlichen Unterricht ertheilt, in dem Kindergarten der Anstalt thätig ist und neben der Unterweisung der auszubildenden jungen Mädchen durch Belehrung und Beispiel die hauswirthschaftliche Ver­waltung leitet, ist nicht versicherungspflichtig.

Eine Krankenpflegerin, welche, ohne einem Diakonissenverbande anzugehören, im Dienste eines kirch­lichen Diakonievereins gegen eine feste Baarvergütung von jährlich 300 Mark vertragsmäßig thätig ist, unter­liegt der Versicherungspflicht.

sagen auf das nur von Vorurtheilen eingegebene Geheiß seiner Mutter hin. Wenn auch des Vaters unbilliges Testament diese zur Nutznießerin von dessen ganzem Vermögen gemacht, ihr sogar das freie Verfügungsrecht über einen Theil des­selben eingeräumt hatte, feine Freiheit wollte er sich durch diesen Umstand nicht beeinträchtigen lassen. Leider hatte er durch thörichte Ver­schwendung dasjenige angegriffen, worüber feiner Mutter das Eigenthumsrecht nicht zustand; bis zu welchem Grade dies der Fall war, war dem Leichtsinnigen nicht ganz klar, immerhin mußte er noch ziemlich Bedeutendes übrig haben. Darüber wollte er mit feinem Stiefvater Rücksprache nehmen; war dieser auch kalt und verschlossen, weit besser verkehrte es sich doch mit ihm als mit der Mutter. Er war die Ehrenhaftigkeit und Gerechtigkeit selbst; auch konnte man sehr wohl durchmerken, daß er ein Herz hatte, ein Artikel, der seiner Frau ab­handen gekommen zu sein schien.

Insofern war Hermann aber doch der Sohn seiner Mutter, daß er durchaus nicht gesonnen war, willenlos seiner Liebe sich hinzugeben. Nach langer Ucberlegung faßte er den Entschluß, ab­zureisen, ohne mit Hedwig sich ausgesprochen zu haben. Zeigte ihm dann die Trennung, daß sie zu seinem Glücke unentbehrlich sei, wollte er in Colmar ihr seine Siebe erklären. Warum denn auch nicht? In den Adelskreisen hatte er ost genug empfinden müssen, daß er nur ein Fremder, ein Eindringling sei. Die Heirath mit Martha, die einem uralten Geschlechte entstammte, sollte nach der Meinung seiner Mutter ihm willkommene Aufnahme in dieselben sichern. Weshalb aber nicht lieber seine Zukünftige aus seiner eigenen