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FuldaerMZeitung

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M 97.

Iu0öcr, Samstag, den 30. April 1898

25. Jahrgang.

Wochen-Rundschau.

(Nachdruck verboten.)

X Fulda, 30. April.

Dem Kopfzerbrechen darüber, wann die Reichs­tagswahlen stattfinden werden, ist ein Ende gemacht, der Wahltag amtlich nunmehr festgesetzt und zwar auf Donnerstag den 16. Juni ds. Js., einen Tag später als im Jahre 1893, und einen Tag früher als man bisher angenommen hatte. Wenn man bedenkt, daß außer dem Reichstag aber auch noch die Landes­vertretungen verschiedener Einzelstaaten tagen, und daß die bedeutenderen derselben ihre Arbeiten vor Pfingsten kaum werden beenden können, wird man zugeben müssen, daß die für die Wahlagitation zur Verfügung stehende Frist äußerst knapp bemessen ist, denn sie beträgt jetzt nur noch genau sieben Wochen. Freilich, wenn in allen Wahlkreisen „normale" Verhältnisse herrschen, und Kandidaten zweier Parteien sich gegen­überständen, läge die Sache ziemlich einfach; die Agi­tation würde in den hergebrachten Bahnen sich be­wegen und die Zeit zur Wahlmache vollständig aus­reichen. Allein an eine solch „ideelle" Wahlagitation ist eben am allerwenigsten zu denken. Heftiger als je werden, wenigstens in einer erheblichen Anzahl Wahl­kreise, die einzelnen Parteien bei den bevorstehenden Wahlen sich gegenseitig anfeinden, die Zahl der Kan­didaten dürfte, namentlich dort, wo der ostelbische „Bund der Landwirthe" in Betracht kommt, größer sein, als bei irgend einer früheren Wahl und der „unlautere Wettbewerb", der Versuch: andere Kandidaten und insbesondere auch seitherige Vertreter bestimmter Wahlkreise zu verdrängen, ungeahnte Aus­dehnung nehmen, nicht zum Besten und zur Gesundung des Parteilebens. Einen Vorgeschmack davon hat ja schon das Auftreten der Leitung und der Agitatoren des „Bundes der Landwirthe" in den letzten Wochen geliefert! Die Bundesleitung hat erklärt, daß sie über­all dort, wo sich ihr nur die geringste Aussicht bietet, in die Kreise der „befreundeten" Parteien eindringen werde. Eine unübersteigliche Schranke für diese „Bundes"-Raubzüge aber gibt es doch, und diese Schranke, welche bie* „Bündler" nicht zu überschreiten wagen, ist an der Grenze der Centrums-Wahlkreise errichtet; letztere haben sie bei ihrem Wahlfeldzug gänzlich außer Berechnung gelassen, weil sie wissen, daß sie dort mit ihrer verhetzenden Agitation nichts ausrichten können. Es liegt darin für die Centrums­wähler eine außerordentliche Anerkennung: während Angehörige von fast allen andern Parteien von den „Bundes"-Agitatoren sich die Köpfe verwirren lassen, sind allein die Centrumswähler unzugängig für die Lockungen und Versprechungen der „Bündler", die, wenn sie erfüllt werden würden, den erbittertsten wirth- schaftlichen Kampf der verschiedenen Erwerbsstände gegeneinander entfesseln müßten. Dafür aber sind ge­wissenhafte katholische Wähler nimmer zu haben. Das weiß die Bundesleitung, und deshalb unter­nimmt sie nicht erst den gänzlich aussichtslosen Versuch: in Centrumswahlkreise einzudringen.

Katholische Männer werden immer nur denen ihr Vertrauen schenken und ihre Stimme geben, die im Höchsten, was es gibt, mit ihnen eines Sinnes sind: in der religiösen und sittlichen Anschauung, und diese höchsten Güter zu wahren und zu verthei- digen entschlossen sind. Wie das Centrum in Bezug auf die Wahlbewegung am günstigsten unter allen Parteien dasteht, so dürfte dies auch hinsichtlich seines Besitzsta n d es der Fall sein. Man kann wohl sagen, daß fast neun Zehntel seiner Mandate sicheren Besitz sind, in denen ein Wechsel bezw. Verlust kaum droht. Und wenn auch, wie z. B. in Bayern, in einzelnen Kreisen, hauptsächlich in Folge der wüsten Agitation des dortigen „Bauernbundes", eine gewisse Verwirrung

Die Jagd nach einem entflogenen Kanarienvogel.

Ich war soeben beschäftigt, mich zu rasiren, und hatte noch nicht den einen Thcil meines Ge­sichtes von dem Seifenschäume gesäubert, als ich meine Frau in dem anstoßenden Zimmer rufen hörte: „Mein Gott! Der Virtuos ist zum Fenster hinausgeflogen!" Virtuos war der Name ihres Lieblingskanarienvogels. Ich nahm mir die Ver- zweislung sehr zu Herzen, und, alles vergessend, stürzte ich zum Fenster, öffnete es eilends und rief hinab: „Holla, Holla! Fangen Sie den kleinen Flüchtling!"

Der Zufall wollte es, daß soeben ein Gassen­junge vorbeilief, und auf mein Rufen liefen ihm zwei Metzgerjungen, die eben Fleisch abluden, nach, in der Meinung, er habe sich bei mir der Uebertretung des siebenten Gebotes schuldig ge­macht.

Als ich sah, daß hier ein Mißverständniß ob­walte, rief ich von neuem wie ein Besefsener hinab, uno deutete auf das Nachbarhaus hin, wohin sich der kleine Deserteur geflüchtet hatte Zwar hatte bisher noch niemand das kleine Wesen bemerkt, und die, welche einerseits das Händeringen meiner Frau, die auch bei einem Fenster ihren Kopf herausstreckte, und andererseits meine ge- spenstigten Gebährden sahen — das Rasirmesser hielt ich noch immer hoch in der Hand — nahmen sich sogleich vor, ja nicht im Auditorium zu fehlen,

der Wähler eingetreten ist, die möglicherweise dazu führen kann, daß an Stelle einiger Centrumsabgeord­neten Kandidaten des „Bauernbundes" — der mit dem ostelbischen Bund der Landwirthe nicht zu ver­wechseln ist — gewählt werden, so darf dabei nicht übersehen werden, daß das nicht ein Verlust in dem Sinne wäre, als wenn eigentliche politische Gegner, wie z. B. Nationalliberale, gewählt würden; es kämen dabei nur rein wirthschaftliche, von der religiösen und politischen Ueberzeugung unab ängige Differenz­punkte in Betracht, die zudem nur vorübergehender Natur sein werden. Im Uebrigen würden alle übrigen Parteien froh sein, wenn sie so beruhigt und zuver­sichtlich dem Wahlkampf und dessen Ergebniß entgegen­sehen könnten, wie das Centrum. Auf die Aussichten und das Vorgehen dieser Parteien werden wir im Laufe der Wahlbewegung des Oeftern Anlaß haben, zurückzukommen.

Daß es bei der Nähe des Wahltermins möglich sein werde, in den Parlamenten, zunächst im Reichs­tage und im preußischen Abgeordnetenhause, bis Pfingsten beschlußfähige Häuser zusammenzuhalten, wird so ziem­lich allgemein angezweifelt, und es erscheint daher sehr fraglich, ob sämmtliche noch der Erledigung harrenden Vorlagen vor dem Schluß der Session zum Abschluß gelangen werden. Das preußische Abgeord­netenhaus hat außer der schon erwähnten Inter­pellationen über die Besteuerung der großen Waaren- häuser in der zweiten Hälfte der vorigen Woche noch eine andere Interpellation verhandelt: die vom Cen­trum eingebrachte über denMangel an ländlichen Arbeitern, zunächst allerdings in den östlichen Pro­vinzen, dessen Vorhandensein aber auch im Westen und Südwesten im Laufe der Debatte von den Rednern im Hause sowohl wie von der Regierung zugestanden wurde. Die Interpellation hatte so ziemlich dasselbe Schicksal, wie die über die großen Bazare: allgemeine Anerkennung des Mißstandes und mehr oder minder unbestimmte und ungenügende Zusagen der Regierung auf Abhilfe. Von der Antwort des Ministers war keine Partei befriedigt, und die große Mehrzahl der Redner bis in die Rechte hinein bezeichnete eine aus­giebigere Zulassung ausländischer Arbeiter für uner­läßlich. Interessant war dabei das Verhalten der „nationalen" Parteien, gegenüber dem Polenthum, dem ja die Arbeiter, die man zulassen will, angehören. Konservative und Freikonservative versicherten zwar, daß bei der Zulassung das „nationale" Moment nicht außer Betracht gelassen werden dürfe, allein sie ver­mochten nicht, den Eindruck zu verwischen, daß ihre Geldbeutel-Interessen ihnen weit wichtiger scheinen, als die „nationale" Frage, die sie sonst so gerne hervor- hecen.

Der Reichstag, welcher am Dienstag seine Arbeiten wieder ausgenommen, hat noch ein ansehnliches Pensum zu erledigen und müßte, wenn er vor Pfingsten damit fertig werden will, der Mahnung seines Präsidenten bei Eröffnung der ersten Sitzung folgen, nämlich eifrig arbeiten. Außer einigen Justizgesetzen sind namentlich die Militär-Strafprozeßreform und die sog. lex Heintze, die vom Centrum eingebrachte Vorlage zur Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit, rückständig. Beide Gesetz­entwürfe sind vollständig vorbereitet und harren und noch des Abschlusses: ersterer in dritter, letzterer in zweiter und dritter Lesung. Die Berathung der lex Heintze begann gleich in der ersten Sitzung am Dienstag — leider unter wenig versprechenden Aus­sichten: kaum ein Drittel der Abgeordneten war an­wesend, der Reichstag also nicht beschlußfähig, und eine Abstimmung konnte somit nicht stattfiuden. Es darf hier nicht verschwiegen tverden, daß am Dienstag ti’om (Zentrum mehr als die Hälfte der Mit­glieder fehlte. Es handelt sich doch um ein vom Centrum selbst eiugebrachtes Gesetz, das Jahre hindurch vergeblich angestrebt worden, von Allen, denen der erschreckend rasch fortschreitende öffentliche Sittenverfall nicht gleichgiltig ist, lebhaft begrüßt wird — und nun, wo es in der Kommission durchberathen und ange­nommen ist und der endgiltigen Annahme im Plenum des Reichstags harrt, soll es im letzten Augenblick

wenn ich, der ich gewiß mit dem Messer meiner Frau etwas anhaben wollte, ins Verhör gezogen würde.

Endlich entdeckte man den Vogel, und nun kann man sich denken, was kam. Ein Schreiner­meister und zwei seiner Gesellen brachten eine lange Leiter und stellten sie an das Nachbarhaus, aber so ungeschickt, daß zwei große Fensterscheiben ein­geschlagen wurden, die mit Geklirr auf das Straßen­pflaster herabfielen. Was mich am meisten ärgerte, war die Schadenfreude des Glashändlers, welcher mir fast gegenüber wohnte.

Endlich stieg einer der Tischler aus die Leiter, aber im selben Augenblicke kam ein Wagen, und der Kutscher, um der Menge auszuweichen, lenkte seinen Wagen mehr an die Seite, so nahe an das Trottoir, daß er an die Leiter anstieß und sie sammt dem Daraufstehenden umwarf; die Folge davon war, daß der Tischler sich das linke Bein brach.

Auf die Rufe und das Gejammer des Un­glücklichen vergrößerte sich die Menge; man wollte dem Wagen nachlaufen, aber der Kutscher peitschte die Pferde, und der Wagen entfernte sich mit einer Schnelligkeit, die ihm sonst nicht eigen zu sein schien.

Zur größten Verwirrung brachten die Fleischer auch noch den unschuldigen Gassenjungen, den sie schon in Vorahnung der größeren Strafe für die vermeintliche Dieberei mit zahlreichen Schlägen traktirten. Seine Mutter, welche sich unter der Menge befand, lamentirte, und ich bemühte mich

scheitern! Scheitern durch die Schuld von Angehörigen derjenigen Partei, die den Entwurf vorbereitet und eingebracht hat! Das wäre doch unsäglich traurig! Am nächsten Montag wird die Berathung fortgesetzt, und da muß unter allen Umständen gefordert und er­wartet werden, daß wenigstens die Centrumsmitglieder sämmtlich zur Stelle sein werden, um die frei- sinnigen Versuche, das Gesetz zu Falle zu bringen, gründlich zu durchkreuzen.

Einer der angesehensten Bundesfürsten, der König Albert von Sachsen, hat am vergangenen Freitag ein Doppel-Jubiläum gefeiert: feinen 70. Geburts­tag und die 25jährige Regierungsdauer. Das sächsische Volk und die übrigen Bundesfürsten und Regierungen wetteiferten in Ehrenbezengungen für den Jubilar, der das Fest in völliger, geistiger und körperlicher Frische beging und die nicht geringen Anstrengungen, welche der Empfang der vielen Glückwunsch-Deputationen und sonstigen Gratulanten für ihn brachte, mit unge­schwächter Kraft ertrug. Zwischen dem sächsischen Königshause und dem Volke besteht ein schönes Ver- hältniß herzlichen Vertrauens, das auch durch die frivolen Versuche protestantischer Hetzbündler: Das katholische Fürstenhaus bei der überwiegend prote­stantischen Bevölkerung zu verdächtigen, nicht erschüttert werden kann. Das hat das Jubelfest des Königs Albert von Neuem überzeugend dargethan.

In der auswärtigen Poliiik beherrscht der Krieg zwischen den Vereinigten Staaten von Nordamerika und Spanien vollständig die öffentliche Aufmerksam­keit. Beide Theile wollen, wie das ja immer der Falle ist, siegen, und doch kann es nur einer. Wenn die Gerechtigkeit der Sache zu entscheiden hätte, müßte der Sieg Spanien zufallen, aber die Ge­rechtigkeit kommt schon in völkerrechtlichen Fragen über­haupt meist recht schlecht weg; wie viel mehr noch im Kriege, in dem heute mehr als je die stärkste Faust und — der größte Beutel entscheidend sind. Den letztern besitzt zweifellos Amerika, der ihm einen schwer einzuholenden Vortheil sichert; ob es auch die erstere zur Verfügung hat, muß sich erst zeigen. Es ist min­destens fraglich, ob seine aus aller Herren Länder an­geworbenen Söldlinge, unter denen sich ein erheblicher Bruchtheil richtigen Gesindels befinden mag, den durch ihren Muth und ihre Tapferkeit bekannten Spaniern im Kampfe ebenbürtig sind, wobei schwer in's Gewicht fällt, daß die Spanier ihren von einem übermüthigen Feinde in frivolster Weise angegriffenen Boden ver- theidigen und dieses Bewußtsein befähigt zu Helden- thaten, deren feige Söldlinge nicht fähig sind. Das hat sich Anfangs dieses Jahrhunderts gerade in Spanien gezeigt, als Napoleon I. auch dieses Land sich unter­werfen wollte. Heute noch werden die Helden von Saragossa besungen, welche alle Angriffe der Franzosen siegreich abschlugen. Und zu diesen Helden gehörten auch Weiber und Kinder.

Inzwischen sind in Spanien die Cortes, die Volksvertretung, zufammengetreten; beide Theile, Kammer wie Senat, haben in einmüthiger, Heller Be­geisterung erklärt, daß die Bevölkerung entschlossen sei, lieber Gut, Blut und Leben zu opfern, als nur einen Zoll Landes von Cuba herzugeben. Spanien könnte allenfalls besiegt, nicht aber seine Ehre befleckt werden; diese werde es heldenmüthig bis zum letzten Bluts­tropfen vertheidigen. Im Volke zeigt sich höchste patriotische Opferwilligkeit; eine im Lande veranstaltete sreiwillige Sammlung zu Verthcidigungszwecken ergab alsbald eine Summe von 10 Millionen Pesetas. — Die Sympathieen allen ehrlichen Leute gehören un­zweifelhaft Spanien, dem der Sieg in diesem ihm aufgezwungenen Kriege verbleiben möge!

△ Regelung des Lehrlingswesens im Handwerke.

n.

An dieser Stelle ist schon auf die Bedingungen hingewiesen worden, unter denen nach dem neuen Handwerksgesetze der Meister einen Lehrling aus­

vergebens, sie zu beruhigen; denn je mehr ich mich anstrengte, die Sachlage begreiflich zu machen, desto weniger verstand man mich.

Mehrere Neugierige, die eben vorbei gingen und den Vogel nicht sahen, glaubten, daß ich nach der Wache rufe, deren Posten eben am Horizonte gegen den ich meinen Arm erhob, sichtbar wurde. Sie liefen dahin, und bald erschienen ein Kor­poral und drei Mann.

Zu gleicher Zeit kam auch Polizei. Beim Anblick von all' diesem Wirrwarr außer mir, fiel mir das Rasirmesser aus den Händen und traf gerade die Nase eines Mannes, welcher nach mir hinaufschauend eine Schnittwunde erhielt, auf die er wirklich nicht gefaßt war.

Da brach die Wuth los, es erhoben sich gegen mich drohend Hände und Stöcke, und ich sah, wie man Straßenpflaster aufreißen wollte, um mich zu steinigen. Bei dieser Babelsszene verlor ich gänzlich den Kopf; der Angstschweiß floß über mein Gesicht und löste die Ueberreste vom Seifenschaum auf.

Endlich kam ein Polizeikommiffar, welcher sich durch die Menge drängte. Zum Glücke war dies ein verständiger, intelligenter Mann, welcher, bevor er „zur That schritt", genau über die Sache unterrichtet sein wollte. Er ermahnte die Versammelten, sich ruhig zu verhalten.

Hierauf hörte er alle Aussagen an, und nach­dem er alles vernommen, kam er zu mir hinauf und sprach: „Mein Herr, wenn sie der Polizei

bilden kann, ebenso auf den gesetzlich vorge­schriebenen schriftlichen Lehrvertrag.

Die Innehaltung des Lehrvertrages ist im Gesetze im Interesse von Lehrling wie Meister durch eine Reihe von Bestimmungen gesichert, so bezüglich der Probezeit (mindestens vier Wochen, höchstens drei Monate), zulässige Gründe für Auflösung des Vertrages, Strafbestimmungen bei widerrechtlichem Bruche des Lehrverhältniffes durch deu Lehrling.

Die Lehrzeit ist durch Gesetz auf mindestens drei Jahre als Regel und auf höchstens vier Jahre festgesetzt (§ 130 a). Der Handwerks­kammer ist das Recht gegeben, mit Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde für die ein­zelnen Gewerbe oder Gewerbszweige nach An­hörung der betheiligten Innungen (resp. Gewerbe­kammern) die Lehrzeit genauer zu bestimmen. Dieselbe kann auch für einzelne Fälle von der Innehaltung der Lehrzeit dispensiren.

Die Lehrzeit findet ihren Abschluß durch die Gesellenprüfung. Ein Zwang zur Ablegung der Prüfung besteht nicht; doch „sollen die Innung und der Lehrherr den Lehrling anhalten, sich derselben zu unterziehen" (§ 131c). Ein indirekter Zwang besteht insoweit, als der Regel nach nur die Ablegung der Gesellenprüfung später das Recht zur Anleitung von Lehrlingen begründet.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch Prüfungsausschüsse. Bei jeder Zwangsinnung wird ein Prüfungsausschuß gebildet, bei andern Innungen nur dann, wenn ihnen die Ermächti­gung zur Abnahme der Prüfungen von der Hand­werkskammer ertheilt ist. Soweit für die Ab­nahme der Prüfungen für die einzelnen Gewerbe nicht durch Prüfungsausschüsse der Innungen und die staatlich anerkannten Lehrwerkstätten gewerb­lichen Unterrichtsanstalten und Prüfungsbehörden gesorgt ist, hat die Handwerkskammer die er­forderlichen Prüfungsausschüsse zu errichten (§ 131).

Die Prüfungsausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird von der Handwerkskammer bestellt. Von den Bei­sitzern wird bei dem Prüfungsausschuß einer Innung die Hälfte durch diese, die andere Hälfte aus der Zahl der Gesellen, welche eine Gesellen­prüfung bestanden haben, durch den Gesellen­ausschuß bestellt. Bei den von der Handwerks­kammer errichteten Prüfungsausschüssen werden auch die Beisitzer von der Handwerkskammer bestellt.

Die Prüfung hat den Nachweis zu er­bringen, daß der Lehrling die in seinem Gewerbe gebräuchlichen Handgriffe und Fertigkeiten mit genügender Sicherheit ausübt und sowohl über den Werth, die Beschaffung, Aufbewahrung und Behandlung der zu verarbeitenden Rohmaterialien, als auch über die Kennzeichen ihrer guten oder schlechten Beschaffenheit unterrichtet ist (§ 131b).

Im Uebrigen wird das Verfahren vor dem Prüfungsausschuß, der Gang der Prüfung und die Höhe der Prüfungsgebühren durch eine Prüfungsordnung geregelt, welche von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Hand­werkskammer erlaffen wird.

Durch die Prüfungsordnung kann bestimmt werden, daß die Prüfung auch in der Buch- und Rechnungsführung zu erfolgen hat. Zu dem Zwecke kann ein Sachverständiger mit vollem Stimmrecht beigezogen werden. Die Kosten der

und mir die Mühe ersparen wollen, einen Pro­zeß gegen Sie anzustrengen, so gleichen Sie sich sreunbschastlich aus. Zahlen Sie die zerbrochenen Fensterscheiben und die Leiter, lassen Sie auf Ihre Kosten das Bein des Tischlergesellen heilen und ersetzen Sie ihm mit einer Geldsumme die während der Heilung versäumten Arbeitstage; geben Sie den Fleischerjungen, welche den Gassen­jungen aufhielten, ein Trinkgeld, und dem Gassen­jungen selbst oder seiner Mutter ein Schmerzens­geld; sorgen Sie außerdem für die Reparatur der zerschnittenen Nase des Apothekenausträgers."

Ich sah ein, daß dieses das Beste sei, was ich thun könnte, und unterwarf mich also. Es kostete mich die Geschichte bei 600 Mark. Das ist doch etwas theuer für einen flüchtigen Kanarien­vogel, was er auch immer für ein „Virtuos" sein mag. Und dazu bekam ich ihn nie wieder zu sehen, denn von dem höllischen Gaffenlärm aufgescheucht, flatterte er wieder auf ein anderes Haus, wo ein grimmiger Hauskater von seinem Verstecke hinter dem Rauchfange neugierig heroor- lugte; über die ungewöhnliche Erscheinung eines schönen, gelben Vogels auf seiner Dachrinne einen Augenblick verblüfft, bemächtigte sich Kater Murr des armen Thierchens, um damit durch das offene Dachfenster auf immer zu verschwinden. Meine Frau aber war von ihrer Vorliebe für die „Ka- narien-Virtuosen" von da an gründlich kurirt. Ein schönes Kleid' hat sie in dem Jahre weniger bekommen.