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für 2us^ate"I. parzeller in Sulda. llttf « Petersgaife Nr. 2 (Harmonie).

M 28.

Jusöa, Samstag, den 5. Februar 1898

25. Jahrgang.

X Grenzsperre gegen amerikanisches Obst.

Noch ehe der Bundesrath den maßgebenden Beschluß gefaßt hatte, ist die Einfuhr des ameri­kanischen Obstes nach Deutschland untersagt worden. Die Grenzsperre wurde bereits im An­fang dieser Woche verhängt, und erst am Don­nerstag hat der Bundesrath den Beschluß gefaßt, daß frisches Obst und Obstbaum­pflanzen nicht mehr aus Amerika nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Die Veranlassung zu diesem Verbote liegt in der Gefahr der Einschleppung eines gefährlichen Obstschädlings, der San-Jose-Schildlaus (Aspidiotus perniciosus). Diese Schildlaus ver­heert die Obstbäume, geradeso, wie der Kolorado­käfer die Kartoffeln und die Reblaus den Wein­stock. Auch andere Bäume werden davon be­fallen. Aber vor allen Dingen sind es die Obst­bäume, die zu leiden haben, und das Thier ver­breitet sich in Amerika, so wird versichert, mit ungeheurer Schnelligkeit, und richtet die von ihm befallenen Gewächse in kurzer Zeit zu Grunde. Eine Pflanzung, worin es sich einmal eingenistet hat, wieder zu säubern, ist so gut wie unmöglich; einmal wegen dieser riesigen Vermehrung, an­dererseits wegen Mangel an wirksamen Be­kämpfungsmitteln. In Amerika ist, nachdem man Waschungen der Bäume mit allen möglichen Stoffen vergebens versucht hat, ziemlich allge­mein zur Räucherung der verlausten Pflanzen mit Blausäuregas übergangen, und schon dieser Umstand beweist, welche Gefahr die San Jose- Schildlaus mit sich bringt. Da die Räucherung selbst aber wegen der furchtbaren Giftigkeit des Blausäuregases für Menschen und Thiere sehr gefährlich ist, so wird sie dort von Leuten aus- gesührt, die sie berufsmäßig betreiben. Man spannt nur die Pflanze in ein Zelt und entwickelt unter diesem Blausäure aus Cyankalium und Schwefel­säure. Eine solche zwei bis dreimal wiederholte Räucherung soll sicher helfen.

Zuerst trat die San Joss-Schildlaus in Chile auf. Von dort wurde sie nach Kalifornien ver­schleppt, und nach der kalifornischen Stadt San Jose trägt sie auch ihren Namen. Und schließ­lich drang sie vom fernen Westen auch nach dem östlichen Theile der Vereinigten Staaten vor, wo sie ebenso große Verheerungen anrichtet, wie vor­her anderwärts. Die allgemeine Erfahrung lehrt, daß Thiere, die in dem Klima der am rikanischen Oststaaten gedeihen, auch bei uns in Deutschland fortkommen. Und da man neuerdings auf frischem Obst, das aus Nordamerika eingeführt war, in Hamburg lebende San Jose-Schildläuse entdeckte, so scheint in der Thal die dringliche Gefahr vorzuliegen, daß der Schädling auch bei uns sich einnistet. Ist aber wirklich eine solche Ge­fahr vorhanden, die dem ganzen deutschen Obst­bau mit Verderben droht, dann können gegen das rasche Verbot der amerikanischen Obsteinfuhr

* Der letzte HimMiilg non Killarney.

Eine historische Erzählung von Philipp Wasserburg (Laicus).

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Mary trat zu Egbert, um ihm zu sagen, daß ein Mahl bereitet sei, aber dieser wehrte sie freundlich ab.

„Noch hab' ich keine Zeit zum Essen, liebes Weib," sagte er. „Es ist jetzt Mittag, in zwei Stunden beginnt die Versammlung des Sept. Sende mir etwas Speise an's Felsenthor. He! Leute!" rief er dann, „es mögen Einige Hämmer, Meißel und Spitzhacken nehmen und mitkommen."

Die gewünschten Werkzeuge fanden sich dutzend­weise unter dem mitgebrachten Hausrathe, und nachdem sich einige Männer damit versehen, folgten sie dem Häuptling, der nach dem Felsen- thore voranging.

Unter der Wölbung bezeichnete Egbert rechts und links zwei Stellen, an welchen man das «ppig wuchernde Moos wegkratzen solle. Nach- •a gesehen, fand sich, daß hier der Stein wcht in einem Stücke gewachsen war. Es befand sich an beiden Stellen eine Oeffnung, ein kleines ^eitenthor, das aber mit aufeinandergeschichteten Sternen derselben Art verschlossen und dann siul einer Moosdecke verklebt worden war. Das Moos hatte in den Ritzen Wurzeln geschlagen, und jede Entdeckung unmöglich gemacht.

Ein Ausruf des Erstaunens erscholl über "lesen Fand aus jedem Munde.

»Reißt die Steine heraus!" befahl der Häupt- Zlg. Es geschah, und man hatte nun einen ^ung ypr sich, der etwa vierzig Schritte lang

und gegen die nachdrückliche und strenge Durch­führung des Verbotes keine Einwände erhoben werden. Dafür, daß eine solche dringende Ge­fahr wirklich vorhanden ist, hat die Regie­rung bisher die Nachweise noch nicht er­bracht. Es ist zu wünschen, daß dies so bald, wie möglich geschehe. Denn das Verbot der amerikanischen Obsteinfuhr greift tiefer in das wirthschaftliche Leben unseres Volkes ein, als man gemeinhin wohl annimmt. Die Einfuhr frischen Obstes nach Deutschland betrug nämlich im Jahre 1897 nicht weniger als 141,373 Tonnen im Werthe von 30'/» Millionen Mark! Natürlich wird durch das Einfuhrverbot das getrocknete Obst nicht betroffen. Die Amerikaner behaupten, daß Deutschland das amerikanische Obst nur des­wegen aussperre, um Vergeltung gegen den neuen amerikanischen Zolltarif namentlich gegen den neuen amerikanischen Zuckerzoll zu üben. Und der Draht berichtet weiter, daß der Senator D i n g l e y, der Vater des neuen Zolltarifes der Vereinigten Staaten, geäußert hat, ihm scheine es, als habe die deutsche Regierung die Einfuhr des frischen amerikanischen Obstes verboten, „um die Handelsverträge los zu werden". Denn nach der Anschauung des Herrn Dingley soll dieses Einfuhrverbot gegen den Geist der bestehenden Handelsverträge verstoßen.

Nochmals: bedroht die Einfuhr frischen amerikanischen Obstes wirklich den deutschen Obstbau, dann sollte Deutschland durch keinerlei Drohungen von der strengen Durchführung des erlassenen Verbotes sich abhalten lassen. Aber keinesfalls könnte eine solche Maßregel gerechter­weise gutgeheißen werden, wenn etwa weniger eine drohende Gefahr maßgebend war für das Einfuhrverbot, als vielmehr Rücksicht auf be­stimmte Sonderinteressen in Deutsch­land oder Vergeltungspolitik gegen den neuen amerikanischen Zolltarif. Denn für solche Experimente sind Volksnahrungsmittel nicht die geeigneten Gegenstände.

* *

Als das Vorstehende geschrieben war, ging uns der ,Reichsanzeiger' in seiner Abend-Ausgabe vom Freitag zu. Jr dieser Nummer des amtlichen Blattes befindet sich eine ausführliche Darlegung der Schildlaus-Frage. Zunächst ist daraus hervor­zuheben, daß der Bundesrath yar nicht, wie es in der zuerst versandten halbamtlichen Meldung heißt, kurzweg die Einfuhr von frischem amerikanischem Obst ganz und gar verboten hat. Nur die Einfuhr lebender Pflanzen und frischer Pflanzenabfälle ist gänzlich verboten; die Einfuhr von frischem Obst und von frischen Obstabfällen aber nur unter der Voraussetzung, daß „bei einer an der Eingangs­stelle vorgenommenen Untersuchung das"Vor­handensein der San Jose-Schildlaus festgestellt wird". Die Einfuhr von frischem amerikanischem Obst kann also fortgesetzt stalt- finden. Nur vermag man nicht recht einzu­sehen, wie die mikroskopische Untersuchung ganzer Schiffsladungen Aepfel oder Birnen eigentlich durchgeführt werden soll. Weitere Aufschlüsse sind also nöthig über das Verfahren, das man bei der Kontrolle des amerikanischen Obstes anwenden will.

sein mochte, und ein spärliches Licht durch eine hinter Buschwerk versteckte Oeffnung empfing. Der Gang reichte so weit, als der Felskegel sich nach dieser Seite erstreckte. Der Platz war un­zugänglich, und gleichwohl hatte man um die Oeffnung zu verdecken, etwas Erde in die Ritze geschafft und einen Hagedornstrauch gepflanzt, der recht gut gedieh. Im Gange selber hatte man Vertiefungen nach Art breiter Schießscharten herausgemeißelt; aber man war dabei nicht voll­ständig durchgekommen, sondern von außen bildete der Berg eine zusammenhängende Wand. Bei dem wenigen Lichte, welches durch die Oeffnung drang, bezeichnete der Häuptling die Stellen, welche man durchschlagen sollte. Um mehr Licht zu verschaffen, brachte einer eine Kienfackel herbei. Der Häuptling stürzte ihm entgegen und schob ihn mit seiner Kienfackel unsanft hinaus:

„Unglücklicher! Hier liegen zwanzig Centner Pulver!"

Jetzt begriff man, und mit rasender Wuth ging man an den Durchbruch. Man zweifelte an gar nichts mehr; ohne daß der Stamm eine Ahnung gehabt, war alles zu einer nachhaltigen Vertheidigung vorbereitet worden, und das Ge- heimniß, um welches sicher nur Wenige wußten, war von diesen Wenigen sorgfältig bewahrt worden.

Bald fiel ein Theil der Wand, und es wurde nun Heller. Während die Schießscharten zur Linken auf das Plateau gingen, und den Absturz flankirten, fand sich rechts eine in den Berg hineingehende Höhlung, die man bei der Eingrabung offenbar schon angetroffen und erweitert hatte. Einige rohe Stufen führten in einen kellerartigen Raum, in welchem rechts und links kleine Fäßchen lagerten.

Die Mittheilungen des,Reichanzeigers' geben auch Aufschluß darüber, wie und wo der Schäd­ling entdeckt worden ist. Es ist dies in dem pflanzenphysiologischen Institut der Berliner landwirthschaftlichen Hochschule durch Professor Frank geschehen. Und an dem Thatbestande ist darum nun nicht weiter zu zweifeln. Professor Frank fand die Schildlaus auf kalifornischen Birnen am 29. Januar, und zwar in zahlreichen, noch lebenden und vermehr­ungsfähigen Exemplaren.

Deutsches Deich.

Berlin, 4. Februar.

h. Ueber den § 270 der neuen Wilitär- Strafprozeß Hrdrmug ist, wie berichtet, die Entscheidung von der Kommission aufgrschoben worden. Das Centrum hat dazu einen Antrag eingebracht. Der zweite Absatz des § 270 lautet: „Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Formen der Ausschluß der Oeffentlichkeit aus Gründen der Disziplin zu erfolgen hat (vergl. § 8 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874) bestimmt der Kaiser." Die Abgg. Dr. Lieber und Genossen beantragten den Absatz dahin ab­zuändern: Unberührt bleibt die nach § 3 des Reichs­militärgesetzes vom 2. Mai 1874 dem Kaiser zustehende Befugniß, allgemeine Vorschriften da­rüber zu erlassen, unter welchen Voraussetzungen das Gericht die Oeffentlichkeit der Verhandlungen wegen Gefährdung der Disziplin auszuschließen hat.

h Zu dem Gesetze über das Dierrkeiukomrne« der Geistlichere glaubt das ,Eo. Kirchenblatt für Schlesien' „aus sicherer Quelle" berichten zu können, daß als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Ge­setzes der 1. April 1899 in Aussicht genommen sei. Finanzminister von Miquel hatte am 12. Januar im preußischen Abgeordnetenhause erklärt, daß dieses Gesetz „in diesem Jahre vielleicht nicht mehr vorgelegt werden würde"; jedenfalls könne es „in diesem Jahre nicht mehr zur Ausführung gelangen". — Aus Bayern wird berichtet, daß in der Kammer der Reichsräthe Verhandlungen mit der Regierung angeknüpft werden, um die Ungleichheit zwischen katholischen und protestan­tischen Geistlichen in der Gehaltsfrage zu „be­seitigen".

* Der Bundesrath hat in seiner letzten Sitzung am Donnerstag dem zuständigen Aus­schuß einen Gesetzentwurf überwiesen „wegen einiger Aenderungen von Bestimmungen über das Aostweserr". Was für Aenderungen das sind, kann man schließen aus den Mittheilungen, die Staatssekretär von Podbielski am Donnerstag im Reichstage gemacht hat. Danach dürfte es sich um eine Erhöhung des einfachen Briefge­wichts und um eine Herabsetzung des Briefportos in Städten handeln. Das würden dann wirklich Reformen sein. Außerdem geht dem Reichstage sicherlich noch im Laufe dieser Tagung ein Gesetz­entwurf über, genauer ausgedrückc gegen die Privatpostanstalten zu. Diesen will, "wie schon mehrfach vorher angekündigt worden ist, der neue Leiter der Reichspost das Recht auf Beförderung von geschlossenen Briefen nehmen. Darüber, daß die Privatpostanstalten dafür eine Entschädigung zu fördern berechtigt sind, kann wohl kaum im

In der Galerie fanden sich zur Seite lange schmale Kisten, von rohen Brettern zusammen­genagelt. Der Häuptling ließ dieselben hinaustragen, sie waren recht schwer, und als man sie öffnete, fand man in jeder, forgfältig in Stroh und Heu verpackt, sechs Musketen, und nach einer raschen Schätzung meinte man, es müßten zwischen dreißig und vierzig Kisten sein: Zweihundert Gewehre zum Mindesten! Bei der damaligen Zeit, in welcher die Schußwaffen so ungemein selten waren, glaubte man damit die Welt zwingen zu können. Das war ein Jubel ohne Ende, und der ganze Stamm drängte sich herzu, dem Häuptling, der alles vor­bereitet, die Hände zu küssen.

Egbert stand düsteren Blickes in Mitten der jubelnden Schaar, und wehrte ihnen ab.

„Mein Oheim war ein kinderloser Mann," sprach er endlich, halb für sich und halb für die andern. „Man hat ihn einen Knauser gescholten; man hat es ihm schwer verdacht, daß er neue Sitten einführen und auf fremden Märkten ver­kaufen wollte, was die Ländereien des Cean- Cinneth's mehr trugen, als er brauchte. Ich weiß es wohl, Ihr Männer," fuhr er mit erhobener Stimme fort, „daß im Sept das Gerede ging, man solle seinen Antheil vom Stammesland ver­kürzen ; denn er brauche für sich und die Seinen kein Geld anzuhäufen. Es hat ihn bitter gekränkt, und als er starb, hab' ich ihm in die Hand ver­sprochen, daß im Augenblicke der Gefahr sein Andenken wieder hergestellt werden solle. Dieser Augenblick ist da, und ich darf jetzt reden."

Allmählich hatte sich alles, was hier oben war, Männer, Frauen und Kinder gesammelt. Unter ihnen stand der Häuptling, den rechten Fuß

Zweifel bestehen. Und auch bei den Rednern des Reichstages herrschte darüber kaum eine Un­klarheit. Nur der konservative Redner Graf Stolberg meinte, ein vollkommenes Recht der Privatposten auf eine Entschädigung könne er nicht anerkennen. Aber auch er ist der Ansicht, daß Gründe der Billigkeit dafür sprechen.

ti Die Angelegenheit des Denkmals für die Merliner ZAärzgefallenen von 1848 kann noch immer nicht zur Ruhe kommen, und wird wohl noch einige weitere Zeit hindurch als Streit­ball zwischen dem Berliner Magistrate und den Berliner Stadtverordneten hin- und hergeschleudert werden: In der letzten Stadtverordnetenver­sammlung am Donnerstag gab der ablehnende Beschluß des Magistrats Anlaß zu einer lebhaften Debatte. Schließlich gelangte ein Antrag des Stadtverordnetenvorstehers Langerhans, einen Ausschuß von 15 Personen einzusetzen, welcher die Angelegenheit nochmals einer Berathung unterziehen soll, trotz des Widerspruchs des Ober­bürgermeisters Zelle mit großer Mehrheit zur Annahme.

* Die ISaHlprüfungskoinmisstorr des Reichstages erklärte heute die Wahlen der Ab­geordneten Merz (im 2. Badischen Wahlkreis — und DonaueschingewVillingen) — und Reich­mut h (im 1. Weimarischen Wahlkreis — Wei­mar) für ungültig.

Aus dem Reichstage.

32. Sitzung vom 4. Februar 2 Uhr.

Am Bundesrathstische v. Podbielski.

Die zweite Etats-Berathung wird bei Post- und Telegraphen-Berwaltung fortgesetzt. Die Dis­kussion über den Titel „Staatssekretär" dauert fort.

Abg. Singer (Soz.) erklärt, seine Freunde würden nicht für Gehaltserhöhung des Staatssekretärs stimmen. Im Lande wird es nicht verstanden, wenn man dem höchsten Beamten die Zulage bewilligt und ben U n t e r = beamten dieGehaltser höhungweite rh in ver­sagt wird. Auch bei Beurlaubungen treten ungerecht­fertigte Bevorzugungen höherer Beamten hervor. Die Sonntagsruhe ist ebenfalls noch nicht in wünschenswerthem Maße durchgeführt. Die Klagen von schlechter Behand­lung und Maßregelungen sind noch immer nicht verstummt.

Staatssekretär v.Aodvietski r Bezüglich derSonn- tagsruhe kann ich nur wiederholen, daß die Postverwal­tung unausgesetzt bemüht ist, den Beamten den Sonntag Nachmittag frei zu geben. Urlaub darf nur nach Maß­gabe der Verhältnisse zugestanden werden, soll nicht der ganze Betrieb in's Stocken gerathen. Ich bin aber be­reit, so viel Urlaub zuzugestehen, wie irgend möglich ist.

Abg. Kenzma»« (frs. Vp.): Auch wir wollen mög­lichst weitgehende Sonntagsruhe für die Beamten. Als dienstfreier Sonntag darf für die Beamten nur ein solcher angesehen werden, dem kein Nachtdienst voraufgegangen ist. Bei einer Reihe von Postämtern wird leider die Sonntagsruhe in dieser Weise gehandhabt. Für die Post­sekretäre wünschen wir Gleichstellung mit den Gerichts­sekretären. Bei der geplanten Personal-Reform hoffe ich, wird den Assistenten auch der Zugang zu höheren Stellen nach Ablegung des vo geschriebenen Examens eröffnet werden. Ferner ist in der Kommission ja die Verlän­gerung der Kündigungsfrist von 4 Wochen auf 3 Monate und die Verkürzung der diätarischen Beschäftigung von 12 auf 8 Jahre zugestanden worden.

Staatssekretär v. ^odviekski: Die Verfügung betr. die Verkürzung der Frist für die etatsmäßige An­stellung von 12 auf 8 Jahre und auf Ausdehnung der Kündigungsfrist ist bereits im Amtsblatte publizirt.

Abg. Dr. v. Leveh»» bittet, die Gehaltserhöhung des Staatssekretärs anzunehmen, da er mit dem Gehalt nicht auskomme.

Abg. Dr. Lingens (Cent.) tritt für Ausdehnung der Sonntagsruhe ein und erklärt, er werde in dem Be­

aus eine Gewehrkiste gesetzt, während seine Hand auf ein langes Korbschwert sich stützte.

„Das mögen jetzt zwanzig Jahre her sein," begann er. „Ich war bereits zum Tanaist ge­wählt, sonst wäre wohl nimmermehr die Würde des Cean Cinneth in der Familie O'Drentar ge­blieben. Da sprach mein Oheim Thulug zu mir und meinem Bruder Hugh: Ihr seht, wie die Sachen stehen; die Engländer greifen immer um sich im Lande, sie werden auch hierher kommen. Es ist beffer glorreich unterzugehen, als das Joch der Sklaverei auf sich zu laden; denn das ist auch Untergang, aber ein schimpflicher. Vielleicht läßt auch Gott zu, daß wir siegen; er hat dem David den Sieg über den Goliath, und dem Gedeon mit seinen dreihundert den Sieg überdie Madianiter gegeben. Aber dann müssen wir im Rechte sein, vollständig im Rechte: was immer die Eng­länder thun, fügt ihr ihnen nichts zu. Wartet, bis sie euch angreisen. Aber lasset uns auf diesen Angriff gerüstet sein. Denn nur dann wird Gott uns helfen, wenn auch wir das Unsrige thun und Recht haben."

Ein beifälliges Gemurmel lief durch die ganze Versammlung.

„Und das, Ihr Männer von Killarney, war meines Oheims Leitstern, und es ist der meine geblieben. Wie ost sind unsere jungen Leute ge­kommen und wollten zu Ormond stoßen! Ihr habt mich der Feigheit geziehen, weil ich es nicht gestaltete .... ja, der Feigheit," wiederholte er, als sich leiser Widerspruch erhob, mit gehobener Stimme, . . . „ich weiß es; und an Eurer Stelle hätte ich dasselbe gethan; nur der alte Niall hat mich vertheidigt. . . Ist es nicht so? Alter