FuldaerMIeitung
Jahrgang
Juköa, Dienstag, den 1. Februar 1898
Inserate: Die ein« spalt. Garmondzeile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf.; bei Wiederholungen wird entsprechend. Rabatt gewährt.
Erscheint täglich, in. Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Vierteljährl.
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• mit Anterhallungs-Meikage „Istustrirte Somtags-Ieitung" ”•*
könnte, dann wäre ich ganz geheilt; dann käme das Bild nie mehr, und mein Kopf hörte auf zu brennen . . . Aber ich weiß, was ich thue, ich gehe wieder nach Kilkenny, dort ist er; und er muß mich sein Blut trinken lassen."
Mit diesen Worten erhob er sich vom Herde und wollte gehen.
„Aber deshalb bist Du doch nicht hierher ge« komme" bemerkte einer der Umstehendeu.
„Eia," erwiderte der Wahnsinnige, „das hätte ich wohl vergessen. Seit damals ist mein Ge- dächtniß etwas schwach geworden, und ich denke immer nur an Eines!"
„Nun, was ist's denn?" fragte der Häuptling.
„Ralph O'Connell sendet mich. Ihr wisset Ralph O'Connell."
„Ralph O'Connell?" wiederholte Egbert. „Wo hab' ich den Namen schon gehört?"
„Es ist jener Rathsherr von Drogheda," fiel Robert ein, „von welchem uns die arme Frau erzählte; jener Rathsherr, welcher Cromwell. ."
„Ich weiß, ich weiß!" sagte Egbert rasch.
„Was ist's mit dem?"
„Es kommen Dragoner hierher, Harrisons Dragoner, und wollen den Stamm der Killarney vertreiben. Sie haben ein Mädchen bei sich, das Herrin von Killarney werden soll."
Die Umstehenden sahen sich erstaunt einander an.
„Die Sache ist richtig," sagte endlich der Häuptling. „Aber die Dragoner sind bereits gestern gekommen; und heute schon wieder zurück."
„Ich weiß," antwortete der Wahnsinnige grinsend. Sie sind mir begegnet. Aber das
Wegen des Festes Maria Lichtmeß wird die nächste Nummer unseres Blattes erst am Donnerstag ausgegeben. _____
X Freie oder obligatorische Innungen?
Allenthalben regt es sich in den Handwerker- kreisen. Aus allen Theilen des Reiches wird über Versammlungen berichtet, die von Ortsbehörden, Handwerkerfreunden oder von Handwerkern selbst eitiberufen sind, um Stellung zu nehmen zu dem Handwerkerschutzgesetze vom 26. Juli 1897. Bei allen diesen Versammlungen tritt naturgemäß die Organisationsfrage in den Vordergrund, ob man sich zu Innungen zusammenschließen soll, und welche Innungen, ob freie Innungen oder ob Zwangsinnungen zu wählen sind. Nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes können solche Zwangsinnungen auf Antrag Betheiligter durch die höhere Verwaltungsbehörde mit Beitrittszwang für alle Gewerbetreibende, welche das gleiche Handwerk ober verwandte Handwerke innerhalb eines bestimmten Bezirkes ausüben, eingeführt werden. Bedingungen zur Einführung dieser Innungen sind, daß die Mehrheit der betheiligten Gewerbetreibenden der Einführung des Beitrittszwanges zustimmt, daß der Jnnungsbezirk so begrenzt ist, daß alle Mitglieder ohne Schwierigkeit an dem Genossenschaftsleben theilnehmen und die Jnnungseinrichtungen benutzen können und endlich, daß die Zahl der im Bezirke vorhandenen betheiligten Handwerker zur Bildung einer leistungsfähigen Innung ausreicht (§ 100).
Daß man sich überhaupt zu Innungen zusammenschließen soll, kann unter Handwerkern, denen der Schutz und die Hebung ihres Standes wirklich am Herzen liegt, kaum in Zweifel gezogen werden. Sie werden den Wunsch haben, sich zu organisiren und da ist die alte bewährte Form die Innung. Ebenso werden sie in den Handwerkerkammern zum Schutze und zur Förderung ihrer Interessen vertreten sein wollen. —'^Die Mitglieder der Handwerkerkammern werden aber wiederum gewählt von den Innungen und anderen gewerblichen Handwerkervereinigungen.
Erfreulicherweise haben, soweit die Zeitungsberichte einen Ueberblick gestatten, sich aber auch fast sämmtliche Handwerkerversammlungen der jüngsten Zeit im Prinzip für Zwangsinnungen erklärt. Wo das nicht geschehen ist, hat es vielfach gefehlt an gründlicher Belehrung, oder man hat sich durch entgegengesetzte Rathschläge von Behörden und anderen Personen leiten lassen, welche den Zwangsinnungen von vornherein nicht geneigt waren. Freilich hat man sich an einzelnen Orten trotz der prinzipiellen Stellungnahme für Zwangsinnungen doch nicht für sofortige Einführung derselben entschließen können und zwar meist mit der Begründung, daß man schon jetzt eine freiwillige Innung habe, die gut organisirt sei, segensreich wirkende Einrichtungen besitze und fast alle betheiligten Handwerker umfasse. Eine Zwangsinnung, wie sie das Gesetz zulasse, könne ihnen vorläufig nicht mehr Vortheile bieten. So wird z. B. berichtet von den Fleischerinnungen im Großherzogthum Hessen.
Jedoch sollte man für solche Handwerkszweige, für welche Zwangsinnungen nach § 100 möglich sind, dieselben sofort beantragen und die übrigen Handwerkszweige, deren Mitgliederzahl am Orte oder im näheren Bezirke zu gering ist, in eine freie, allgemeine Innung zusammenfassen und dann alle in einem Jnnungsausschusse vereinigen.
Ein Beweis dafür, daß den Zwangsinnungen vor den freiwilligen Innungen der Vorzug zu geben ist, läßt sich schon aus dem Umstande entnehmen, daß fast alle bisher bestehenden Innungen sich entschieden für dieselben ausgesprochen haben. Diese Innungen zählen zu ihren Mitgliedern die auf diesem Gebiete erfahrensten, intelligentesten und leistungsfähigsten Handwerker- meister der Städte, die mit vielen Gesellen arbeiten, also den Kern des städtischen Handwerkes (vergl. ,Arbeiterwohl' 1897, Heft 8—10, Seite 174). Auch auf allen allgemeinen deutschen Handwerker- agen im letzten Jahrzehnt, welche von Haud- werkerdelegirten aus allen Theilen des Reiches ' leschickt waren, wurden einmüthig Zwangsinnungen gefordert.
Ferner haben die Zwangsinnungen, weil sie alle Angehörigen desselben Handwerkszweiges umfassen, unstreitig einen größeren Einfluß auf die technische Ausbildung und sittliche Schulung und Führung aller Lehrlinge und Gesellen ihres Gewerbes. Sie selbst haben die Kontrolle über alle Gewerbsgenossen ohne Ausnahme durch von ihnen beauftragte Mitglieder auszuüben hinsichtlich der Befolgung und Innehaltung nicht nur der Innungs-Vorschriften, sondern auch der gesetzlichen Bestimmungen; sie halten selbst durch ihre eigenen Prüfungsausschüsse (§ 131) die Lehrlingsprüfungen ab. Welcher Handwerker wird nicht lieber feine Lehrlinge durch von ihm selbst gewählte Jnnungsgenosfen, welche mit den örtlichen Verhältnissen des Handwerkes vertraut sind, prüfen lassen, als durch solche, welche die Handwerkerkammer bestellt? Eine Zwangsinnung wird auch eher dazu übergehen, den Abschluß des Lehrlingsvertrages öffentlich zu machen, mit einer gewissen Feierlichkeit zu umgeben und besonders die von ihr selbst abzuhaltende Lehrlingsprüfung zu einer möglichst eindrucksvollen Jnnungsseier zu gestalten. Dadurch, sowie durch andere ihr zu Gebote stehende moralische Mittel kann sie viel allgemeiner und deshalb mit größerem Erfolge auf die Hebung des Standesbewußtseins in ihrem ganzen Handwerkszweige einwirken.
Die Zwangsinnungen sind auch ohne Zweifel deshalb leistungsfähiger, weil ihr Bestand gesichert ist. Alle Angehörigen desselben Handwerkszweiges oder verwandter Handwerke müssen Mitglieder sein und können nicht nach Gutdünken austreten, wenn ihnen etwa die Leitung nicht behagt, oder wenn ihnen die Vorschriften und Beschlüffe der Innung lästig sind. Sie müssen an den gemeinsamen Aufgaben mitarbeiten. Dagegen kann jeder, wenn auch nur am Ende des Jahres, aus der freiwilligen Innung wieder austreten; dadurch muß doch die Thätigkeit vielfach gelähmt werden. Die alten Klagen der freiwilligen Innungen werden auch für die Zukunft nicht verstummen, daß manche Mitglieder, wenn ihnen ein Opfer zugemuthet wird, mit dem Austritte drohen, so daß sie sich scheuen müssen,
mit Anforderungen an die Jnnungsmitglieder heranzutreten. Man hat diese Innungen nicht mit Unrecht mit einem Taubenschlage verglichen, in dem die Tauben willkürlich ein- und ausfliegen. In die Zwangsinnungen müssen vor allem auch die wohlhabenden Meister eintreten, die eine gesicherte Existenz haben und deshalb von der Innung sich vielleicht nicht viel Nutzen versprechen und einer freien Innung wahrscheinlich fern bleiben würden. Der Beitritt der wohlhabenden Meister hat unter anderm auch den Vortheil, daß für die armen Handwerker und für die Anfänger die Beiträge verringert werden, da alle nach der Leistungsfähigkeit (Gewerbesteuer, Zahl der Hülfskräfte rc.) beisteuern müssen. (§ 100s.)
Die Zwangsinnungen sind stets Fach in - nungen, deshalb haben sie auch ein reicheres und interessanteres Berathungsmaterial, als freie gemischte Innungen. Sie können sich eingehend über alle Einzelheiten ihres Faches unterhalten, von denen jeder Theilnehmer das Verständniß besitzt. Sie können gemeinsam aus Fachschriften ihres Gewerbes Kenntniß schöpfen, Vorträge halten laffen und so die Fachkenntniffe bei allen Mitgliedern heben. Welches Interesse hat es aber z. B. für den Schmied, der in einer allgemeinen Innung mit anderen Handwerkern zu- sammensitzt, wenn der Schneider über die Lage feines Gewerbes sich aussprechen will. Düse freien gemischten Innungen können sich nur über allgemeine Handwerkerfragen unterhalten und dieser Stoff ist bald erschöpft.
Manchen erscheint vielleicht der Beitritts- zwang für ein gedeihliches Wirken der Innung schädlich zu sein, da auch die zweifelhaften Elemente im Handwerke mit ausgenommen werden müssen. Wem aber wirklich die Ehre und das Ansehen des ganzen Handwerks bezw. des ganzen Handwerkszweiges am Herzen liegt, und wer das Pfuscherthum ganz beseitigt wissen will, der wird gerade deshalb den Zwang begrüßen. Durch den fortwährenden Verkehr, durch die kameradschaftliche Kontrole der Jnnungs- genoffen, durch.Anregung m'ftelst kleiner Strafen kann in hohem Maße auf die zweifelhaften Elemente erzieherisch eingewirkt werden. Das würde dann einer der schönsten Erfolge der Zwangsinnung fein.
Man darf gewiß unseren christlichen Handwerksmeistern so viel sittliche Kraft und religiöse Gesinnung zutrauen, daß sie alle selbstsüchtigen Regungen, infolge deren man im Berufsgenoffen nur zu leicht den Konkurrenten erblickt, bei Seite stellen werden, und alle stets das hohe und erstrebcnswerthe Ziel, das durch die Innung erreicht werden soll, im Auge behalten, nämlich durch Einigkeit endlich einmal stark zu werden und an der sittlichen und wirth- fchaftlichen Hebung des ganzen Standes und aller einzelnen Glieder desselben mit vereinten Kräften zu arbeiten.
Deutsches Reich«
Berlin, 31. Januar.
* Der Kaiser empfing heute Morgen den preußischen Landwirthschaftsrninister Freiherrn von Hammerstein in Audienz. Ohne Zweifel
hängt der Empfang zusammen mit den Agrar debatten im preußischen Abgeordnetenhause.
* Aifchof v. Inzer hat auf die Glückwünsche, die er dem Kaiser zu seinem Geburtstage sandte, folgenden telegraphischen Dank erhalten: „Herzlich erfreut durch Ihre Segenswünsche zu meinem Geburtstage spreche ich Ihnen meinen wärmsten Dank aus. Wilhelm 1. R." Bischof v. Anzer ist gegenwärtig int Missionshause in Steyl.
x Das Aistoreitduelk zwischen dem Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen, dem Grafen Wilhelm Bismarck und dem Oberpräsidialrath Dr. M a u b a ch, worüber Berliner Blätter zu berichten wußten, hat gar nicht statt gesund en. Aber Herr Dr. Maubach ist zum Geheimen Ober-Regierungsrath ernannt und in das Ministerium des Innern nach Berlin berufen worden. Einen Konflikt mit dem Oberpräsidenten Grafen Bismarck scheint er also doch gehabt zu haben; es wird darüber folgende Geschichte erzählt: Graf Bismarck gab eine Gesellschaft, zu der auch Dr. Maubach eingeladen war. Als dieser vor Eintritt in die Gesellschaftsräume noch einmal sein Arbeitszimmer int Oberpräsidialgebäude betreten wollte, fand er dieses in eine Garderobe umgewandelt. Er wußte nichts von dieser Veranstaltung und that deswegen über die Gräfin Bismarck, die dieselbe angeordnet hatte, eine abfällige Aeußerung. Diese Aeußerung wurde die Veranlassung zu dem angeblichen Zweikampfe. Wie würde die Strafe für die Herren ausgefallen sein?
* Die Sitzungen des preußischen Kerren- hanses werden in der Mitte des Monats Februar wieder ausgenommen werden. Die nächste Sitzung ist auf den 15. Februar anberaumt. Zur Berathung werden zunächst gelangen die Anträge in Sachen der schlesischen Hochwasser- Schäden, der Gesetzentwurf über das Anerbenrecht in Westfalen und der Gesetzentwurf über den Wegfall der Amtskautionen.
* Bei der Ersatzwahl zum preußischen Abgeordnetenhause im Wahlkreise Meferitz- Momst wurde mit 244 gegen 122 Stimmen der konservative Landschaftsdirektor von Staudy- Posen an Stelle des verstorbenen Herrn von Tiedemann gewählt.
ft Die Stichwahl im pfälzischen Reichstagswahlkreise Komvurg-Kusek hat dem nationalliberalen Wahlbewerber Schmitt gegen den Kandidaten des Bundes der Landwirthe Lucke den Sieg gebracht. Allem Anscheine nach sind bei der Stichwahl manche Stimmen auf Schmitt übergegangen, die bei der Hauptwahl für Lucke abgegeben worden waren. Nichtsdestoweniger bedeutet das Wahlergebniß eine gewaltige Verschiebung der Stimmenzahlen zum Schaden des nationalliberalen Regimentes in der Rheinpfalz.
* Der neue kaiserliche Erlaß Über die Aö- änderung der Maugkkasse« einzelner Beamtenkategorien bestimmt: Die Landrichter, Amtsrichter und Staatsanwälte gehören zur fünften Rangklaffe der Provinzialbeamten: ein Th eil derselben, aber nicht über die Hälfte, kann zum Landgerichts-, Amtsgerichts- oder Staatsanwaltschaftsrath vor- gesch!agen werden. Letztere gehören zur vierten Rangklaffe. Fortan kann der Hälfte der Divisions-,
* Sn letzte tzWlmg non Killarney.
Eine historische Erzählung
von Philipp Wasserburg (Laicus).
40 ------ (Nachdruck verboten.)
Diesmal brach der Narr nicht durch; er faß am Herdfeuer und verzehrte einen Topf Morgensuppe, welche Frau Mary an Stelle der unter der Fürsorge Lucy's verbrannten, gekocht hatte. Er grinste dabei vor Vergnügen und ließ mit ungemeinem Behagen die halbnackten Glieder von der Herdflamme erwärmen.
Unheimlich kontrastirle mit diesem Ausdrucke des Wohlseins ein anderer Umstand, und der Häuptling sah auch auf den ersten Blick, daß feine Frau bleich und erschrocken war; sie hielt die ganze Breite des in der Mitte stehenden ungeheueren Herdes zwischen sich und dem Wahnsinnigen. Außerdem hatte sie die eiserne Schür- stange, mit welcher sie beständig in der Gluth herumwühlte, als eine beim Gebrauch furchtbare Waffe in der Hand. Beim Eintreten der Männer athmete sie erleichtert auf.
Der Wahnsinnige hatte nämlich einen breiten ledernen Gurt umgeschnallt, welcher eine zersetzte Tunika um feine Hüften zusammenhielt. In diesem Gurte steckte ganz handgerecht ein Messer mit einer langen breiten Klinge, die noch mit Blut befleckt war; dies Blut war so neu, daß es in geronnenen Klümpchen aus der Tunika glänzte, an welcher sich beim Herausziehen und Beistecken des Messers die Klinge abwischte. Aber es war nicht das einzige Blut, was da hing; sondern die ganze Stelle war mit einer Blutkruste überzogen, die schon älter war. Diese
glänzenden noch nicht trockenen Kügelchen waren das erste Blut nicht, das an diese Tunika abgewischt wurde, wenn der Wahnsinnige das Messer in den Gurt steckte.
Aber im Augenblicke löffelte er die Suppe, die ihm gastfreundlich gereicht worden war, schmatzte dazu mit den Lippen und verzog grinsend den Mund von einem Ohr zum andern!
„He Du! Was soll's da?" fragte der Häuptling, indem er drohend vor den Wahnsinnigen trat.
„Du bist wohl der Cean-Cinneth von Killarney?" fragte der Wahnsinnige.
„Was willst Du mit ihm?" fragte der Häuptling, indem er eine direkte Bejahung vermied.
Vorsorglich hatte sich Robert hinter dem Wahnsinnigen aufgestellt und beobachtete scharf jede seiner Bewegungen. Den Häuptling beruhigte das ungemein. Er wußte, daß beim ersten verdächtigen Griff zum Messer der Arm des Irren wenigstens so lange gehalten wurde, bis man ihm die gefährliche Waffe entrissen.
Aber den Narren kümmerte das gar nicht. Er hatte eine Idee im Kopse, welcher er allein zustrebte und welche ihn für jeden anderen Gedanken unzugänglich machte.
„Nimm Dich in Acht, Cean-Cinneth von Killarney," sagte er, „die Engländer kommen, brennen alles nieder und bringen die Bräute um. Wißt Ihr, wie das ist, wenn einer eine Braut hat, und sie wird umgebracht?"
Er schaute mit vergeisterten Blicken sich im Kreise um; denn allmählich waren mehrere Irländer in die Halle getreten und umstanden ihn.
„Da stoßen sie "das Schwert in die Brust
und dann bricht das Mädchen zusammen; und war doch so lieb, und so gut und so schön..."
Der Aermste preßte die Hände vor das Gesicht und schluchzte laut.
„Dann zünden sie das Haus an," sprach er dazwischen, „und die Flamme frißt weiter und weiter den ganzen Dachstuhl, bis alles zusammenstürzt und nur noch die Brust aus den Trümmern hervorragt, die blutüberströmte Brust mit der breiten klaffenden Wunde."
Er ließ die Hände auf den Schooß sinken und das Auge schweifte wiederum von Einem zum Andern.
„Sie sagen, das sei zum wahnsinnig werden, und nennen mich den Narren von Langford. Aber ich bin's nicht," sagte er pfiffig lächelnd. „Wenn ich nur den Gedanken aus dem Kopfe herausbringen könnte: das zufammengestürzte Haus und die Brust mit der breiten klaffenden Wunde. Das kommt immer wieder. Und das thut mir weh im Kopfe. Aber ich bring's doch noch fertig. Ich kenne das Mittel, das mir hilft. Soll ich es Euch sagen?"
„Du wolltest uns ja warnen vor den Engländern," warf ihm der Häuptling ein, um ihn auf eine andere Gedankenreihe zu bringen.
„Das kommt hernach. Zuerst will ich Euch das Mittel sagen, wie ich die Bilder los werden kann. Blut ist's, Menschenblut. Aber es muß Dragonerblut sein; seht, Blut, das aus der rechten Brust strömt. Wenn man das trinkt, dann sieht man statt der Braut den Soldaten. Aber lange hält's nicht vor; dann verblaßt der Soldat und die Braut kommt wieder zum Vorschein. Aber wenn ich einmal das Blut des Obersten trinken