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"■TXXäää“- mit Ilnterhattrmgs-Meitage „IlluKrirte Sonntags-Zeitung"

M 15.

JuLöcl, Donnerstag, den 2u. Januar 1898

25. Jahrgang.

s Der letzte Häuptling von Mllarney.

Eine historische Erzählung

von Philipp Wasserburg (Laicus).

30 ------ (Nachdruck verboten )

Am anderen Morgen in aller Frühe brach das Regiment auf, und im Gefolge desselben befanden sich Lady Fitzgerald und ihre Tochter, begleitet von zwei bewaffneten Dienern, welche Sir Harry ihnen mitgegeben hatte.

Der Marsch ging nur sehr langsam voran. Man hörte von Streifschaaren, die den Weg unsicher machten. Die Quarüe. macher waren gleich am anderen Tage überfallen und nieder­gehauen worden, und so entschloß man sich, selbst zu requiriren und zu fouragiren. Das hielt aber den Zug bedeutend auf, und dazu kamen noch die kurzen Tage. Es war schon Anfang No­vember, als man den hohen Wartlhurm von Kilkenny, ein Gebäude, das zu Druidenzeiten religiösen Zwecken gedient, erblickte. Am näm­lichen Nachmittag noch zog man ein, und nun hatte man endlich wieder ein Obdach und ein ordentliches Lager. Denn seither hatten die Damen gerade so wie die andern, mit einer Schütte Stroh vorlieb nehmen müssen, und der Sattel ihrer Pferde diente ihnen als Kopfkissen. Die einzige Huldigung, die man ihrem Geschlechte sollte, bestand darin, daß die beiden Diener an ledem Abende von einigen Stangm und Pferde­decken ein primitives Zelt errichteten.

Einige Tage ruhte man in Kilkenny; dann lollte Durhams Schwadron aufbrechen, um die warnen neid) Killarney zu geleiten und ihre Ein- letzung in den Besitz des Stammgebietes nöthigen-

falls mit Waffengewalt vorzunehmen. In dieser Beziehung hatte Miß Lucy ihren Entschluß ge­faßt, und sie glaubte einen Plan ausfindig gemacht zu haben, mittels dessen sie alle Parlaments­beschlüsse umging. Da er aber nicht ganz der dem Weibe angeborenen und anerzogenen Zurück­haltung entsprach, so hütete sie sich, denselben ihrer Mutter mitzutheilen. Sie fürchtete deren Einsprache und wollte darum die Ereignisse sich so entwickeln lassen, daß ihre Mutter schließlich vor einer vollzogenen Thatsache stand.

Indessen sollte ihre Mutter gar nicht dazu kommen, ihre Billigung oder Mißbilligung aus­zusprechen; denn es trat plötzlich ein Ereigniß ein, welches Mutter und Tochter trennte und somit jede der beiden Damen zwang, auf eigene Verantwortung und nach eigenem Gutdünken zu handeln.

Schon in Kilkenny hatte man erfahren, daß ein gewisser Ralph O'Connell, der einer in der dortigen Gegend angesessenen Familie angehören sollte, aber vor langer Zeit nach Drogheda über­gesiedelt wäre, die Flüchtlinge von Longford ge­sammelt und nun an der Spitze zahlreicher Haufen das Land durchstreife. Wahres mischte sich mit Falschem. Bald erzählte man Wunderdinge von der Kühnheit des Bandenführers, bald sollte er geschlagen, gefangen oder flüchtig geworden sein: kurz Jeder glaubte, was ihm am besten gefiel. Aber eine Thalsache war, daß viele junge, kräftige Leute geregelten Verhältnissen entflohen, um sich den Äbenteurerschaaren anzuschließen, und daß diese nicht n ur von Tag zu Tag an Zahl zu­nahmen, sondern sich auch Waffen verschafften und an verschiedenen Punkten Handstreiche aus-

△ Zur Flottenvorlage.

Der um die Sache der Centrumspartei hoch­verdiente Reichstagsabgeordnete für Fulda, Herr RichardMüller, hat, wie unfern Lesern schon bekannt ist, dieser Tage eine Schrift herausge­geben, die im gegenwärtigen Augenblicke vom größten Interesse ist. Die Schrift wird vom Verfass er bezeichnet als ein „ B e i t r a g z u r K r i ti k des Flottengesetzentwurfs" und gibt ein außerordentlich klares Bild von allen Verhält­nissen, die bei der Beurtheilung der Flottenvor­lage in Frage kommen.

Zunächst bezeichnet der Verfasser die Stel­lung der Parteien zu der Frage der Ver­mehrung der Kriegsflotte während der letzten Jahre. Absolut ablehnend, so schreibt er darüber, zeigten sich nur die Sozialdemokraten, unbedingt alles bewilligend nur die Freikonser­vativen und (abgesehen vom 3. März 1894) auch die Nationalliberalen. Eine mehr oder minder entgegenkommende Haltung zeigten Konservativen und Antisemiten einerseits, das Centrum und die freisinnigen Parteien andererseits, wenn auch die „Freisinnigen" unter sich theils mehr, theils weniger Geneigtheit zur Bewilligung erkennen ließen. Das Centrum ließ sich bei Bewilligung oder Ablehnung lediglich von sachlichen Gründen leiten, einerseits von dem nachgewiesenen Bedürsniß und der Zweckmäßigkeit der geplanten Ausgaben, andererseits von der Berücksichtigung der jeweiligen Finanzlage und der Nothwendigkeit, neue Steuern zu vermeiden. Als im Frühjahr 1894 aus eben angegebenen Gründen die Finanzlage größte Sparsamkeit erforderlich machte, lehnte das Centrum im Verein mit einem Theil der Konservativen und Nationalliberalen, sämmtlichen Antisemiten und Freisinnigen die Forderungen theilweise ab; damals stimmten sogar die Hälfte der anwesenden Nationalliberalen mit den Sozial­demokraten und Freisinnigen gegen einen Theil der Forderungen. . . . Nachdem die Finanzlage sich einigermaßen gebessert hatte im Frühjahre 1895, trat das Centrum, trotz der noch immer drohenden sogenannten „kleinen Tabakfabrikat­steuer" für die Bewilligung sämmtlicher größeren Schiffsbauforderungen ein und brachte solche mit Hilfe der Nationalliberalen, Freikonservativen, freisinnigen Vereinigung und eines geringen Theils der Konservativen auch durch. Der größte Theil der Konservativen und Antisemiten (44 von 72) enthielt sich formell der Abstimmung, fehlte oder stimmte dagegen.

Sehr eingehend behandelt der Verfasser die Finanzfragen, in deren Beurtheilung er, wie bekannt, ein besonderer Meister ist. Durch genaue und folgerichtige Berechnungen gelangt der Ver­fasser zu folgenden Schlüffen: „Jnsgesammt wärm (wenn die Vorlage angenommen würde) in sieben Jahren (von 1897—1904) für etwa 228 Millio­nen Mark Schifssbauten und sonstige außer­ordentliche Ausgaben der Marineverwaltung aus Anleihen zu bestreiten. Da dies kaum angängig erscheinen dürfte, wird man zu einer stärkeren Belastung des außerordentlichen Etats kommen müssen. Dieser wird aber ohnehin schon durch die Steigerungen der fortdauernden Aus­gaben (jedes Jahr um weitere 4 Millionen steigend

auf 87 400000 Mk. im Jahre 1904 gegen 59400 000 Mk. im Jahre 1897) stark in Anspruch genommen. Deshalb scheint mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der anderen Ressorts die Er­schließung neuer Einnahmen kaum un­vermeidlich zu fein. Die Reichseinkommensteuer darf man zunächst nur für einen schönen Gedanken halten. Gegen Vermehrung der indirekten Steuern wird sich die Majorität des Reichstages mit ziemlicher Sicherheit aussprechen, solange bis etwa die neuen Zolltarife in Kraft treten können. Bis dahin vergehen aber immerhin noch einige Jahre und inzwischen bleiben uns als greifbare Deckungs­mittel vorübergehend die Erhöhung der Matri- kularbeiträge, später, vielleicht in ein oder zwei Jahren, die Abschaffung der Zuckerausfuhrprämien. Mit letzterer würde dem Reiche eine Nachein­nahme von 27-30000 000 Mk. jährlich zufallen, ohne daß damit irgend welche besondere Auf­wendungen verknüpft wären. Verhandlungen darüber sind bereits eingeleitet und dürften in Folge der durch den Kinley-Tarif geschaffenen Lage auch voraussichtlich zum Ziele führen. Dann macht der Verfasser nochmals ganz besonders darauf aufmerksam, daß es sich bei Bewilligung der Flottenvorlage gar nicht nur um eine Festlegung der Flotten-Bewilligungen nur für 7 Jahre handelt, vielmehr würde sich aus diesen Bewilligungen als unerbittliche Folge ergeben, eine Festlegung der Marine­bewilligungen des Reichstages für immer auf eine Mindest summe des jährlichen Marine­etats von 15 Millionen Mark."

„In der Begründung der Flottenvorlage — so sagt der Verfasser an einer anderen Stelle — findet sich hinsichtlich der Nothwendigkeit einer gesetzlichen Festlegung nur ein kurzer Satz: „Da über die Höhe des Sollbestandes andauernd verschiedene Anschauungen zu Tage ge­treten sind, halten es die verbündeten Regierungen für nothwendig, den Sollbestand in den Hauptschiffsklassen gesetzlich festzulegen." Wo sind die verschiedenen Anschauungen zu Tage getreten? Innerhalb der Marineverwaltung? Zwischen Marine-Amt und Reichsschatzamt? Oder innerhalb des Bundesrathes? Der Reichstag kann damit nicht gemeint sein, er war seit längeren Jahren überhaupt nicht in der Lage, in der Höh des Sollbestandes seine Anschauung zu Tage treten zu lassen, da ihm seit 1873 und 1888 kein wirkliches Programm hinsichtlich des Soll­bestandes mehr vorgelegt worden ist. Die ge­mäß der Vorlage zu Tage getretenen verschiedenen Anschauungen können sich also nur auf Ma rin e- verwaltnng und Bundesrath beziehen, bezw. auf die Veränderlichkeit der Pläne, welche zu Tage gefördert worden sind, und in dieser Richtung ist ein festes Programm, soweit es nach den gegebenen Verhältnissen überhaupt möglich ist, gewiß wünschenswerlh. Daß aber die gesetz­liche Festlegung in dieser Hinsicht eine absolute Sicherheit geben würde, muß nach den seitherigen Erfahrungen bezweifelt werden. Anderseits be­dingt die verlangte gesetzliche Festlegung, wieder Herr Reichskanzler Fürst Hohenlohe in der Sitzung vom 6. Dezember 1897 sehr richtig konstat'rte, eine „Entsagung des Reichstages". Diese Bezeichnung kann nur dahin interpretirt werden,

daß die gesetzliche Festlegung als eine Entsagung des Reichstages hinsichtlich seines verfassungs­mäßigen Rechtes der alljährlichen Ausgabe­bewilligung zu betrachten ist. Ein triftiger Grund für diese Preisgebnng eines der wenigen Rechte der Volksvertretung ist nicht vorhanden. Aus der Stellungnahme des Reichstages gegenüber früheren Vorlagen der verbündeten Regierungen läßt sich ein solcher nicht herleiten, noch ein der­artiges Verlangen rechtfertigen. Es wird künftig ohne gesetzliche Festlegung gelingen, eine dem Be- dürfniß entsprechende, starke Marine zu schaffen und zu erhalten; eine gerechte, zielbewußte und vertrauenswürdige Regierung wird von der Volks­vertretung, auch ohne dieselbe zur Preisgabe ver­fassungsmäßiger Rechte zu nöthigen, stets das­jenige erlangen können, was zur Erhaltung der Wehrkraft des Vaterlandes nothwendig ist.

„Die Marinevorlage," so schließt Abgeordneter R. Müller-Fulda seine Schrift, „muß von zwei Gesichtspunkten betrachtet werden: einerseits als das Programm einer erhöhten Geldforderung für die Zwecke der Marine, anderseits als die Beschränkung des Ausgabe-Bewilligungsrechtes des Reichstages. Man kann nicht allein die Er­haltung der deutschen Marine in zeitgemäßem, schlagfertigem Zustande als nothwendig, sondern auch deren planmäßige Verstärkung, soweit es die Finanzlage gestattet, als wünschenswerth an­sehen und gleichwohl die „gesetzliche Festlegung" als eine Beschränkung des dem Reichstage ver­fassungsmäßig zustehenden Rechtes absolut unan­nehmbar finden. Das Verlangen dieser Fest­legung ist, wie jedem Unbefangenen aus vor­stehenden Erläuterungen klar werden muß, durch nichts gerechtfertigt; es ist auch vom Admiral Hollmann noch im März 1897 als völlig un­durchführbar geschildert worden. Wenn nun dieses Verlangen gleichwohl an den Reichstag gestellt wird, so kann es nur den Zweck haben, diesen zu binden. Nicht nur auf 7 Jahre, sondern dauernd würde dessen Aus­gabe-Bewilligungsrecht bezgl. des Ma­rine-Etats so gut wie aufgehoben sein, wenn der Entwurf Annahme findet. Wie vor vier Jahren die „Finanzreform" den ersten Schritt zur Beseitigung des Einnahme-Be­willigungsrechtes bilden sollte, so heute die Ma­rine-Vorlage zur Beseitigung des Ausgabebe­willigungsrechtes. Beide Vorlagen sind einem Gedanken entsprungen, vielleicht beide in demselben Garten gewachsen? Die Marine-Vorlage hat hinsichtlich der Annahmemöglichkeit den Vortheil, daß sie nicht mit neuen Steuern verquickt ist, sondern nur mit einer Ausgabe-Erhöhung, die an und für sich vielfach Sympathien findet. Man kann jedoch sehr wohl beides trennen, die etats­mäßigen Forderungen genehmigen und doch das wichtige verfassungsmäßige Recht der alljährlichen Ausgabe-Bewilligung intakt erhalten. Für die­jenigen, der die Erhaltung der kärg­lichen Rechte der Volksvertreter ernst­haft nimmt, sollte die Entscheidung nicht zweifelhaft sein."

Dennoch wagt auch der Verfasser kein be­stimmtes Urtheil darüber zu äußern, wie die Sache mit der Flottenvorlage ausgehen wird. Er beantwortet die Frage: „Wird die Marine

führten, welche auf eine gemeinsame und nicht ungeschickte Leitung einen Schluß gestatteten.

Man erwog daher sehr ernst im Kriegsrathe, ob man wagen dürfe, hundert Pferde so weit ins Land hinein abzusenden. Denn von Kilkenny bis zu den Bergen von Killarney waren es immer dreißig bis sechsunddreißig Wegstunden, und man hatte dabei die Grafschaft Tipperary zu passiren, welche zu den verhältnißmäßig in Irland nicht zahlreichen, für einen Bandenkrieg günstigen Plätzen gehört. Aber das Gefühl der militärischen Ueber- legenheit entschied. Mit hundert Pferden ohne Gepäck, meinte Hauptmann Durham, könne man ohne Gefahr ganz Irland durchreiten.

Mitte November brach Sir Edward Durham mit den beiden Damen, deren Dienern und hundert Pferden auf, um gegen Killarney zu ziehen. Er kam auch glücklich ohne irgend ein Abenteuer bis in die wilden Gegenden, die sich längs der Grenzen der Grafschaften Tipperary, Limerick, Kerry, Cork und Waterford hinziehen.

Auf einer engen Straße zog das Fähnlein in langgestreckter Reihe. Plötzlich stockte der Zug. Die Vordersten standen bei einer etwas scharfen Biegung des Weges vor einem Verhau, welcher aus Stämmen bestand. Die Bäume waren mit den Aesten gefällt und so auf die Straße ge­schleift worden, daß sie ihre Zweige den an- rückenden Dragonern entgegenstreckten. So war es aber nicht bloß eine Reihe, sondern hinter dieser war noch eine Reihe und dann noch eine Reihe: kurz, wenn die Schwadron durch wollte, hatte sie eine nicht unbeträchtliche Arbeit zu leisten.

Hauptmann Durham ließ den Versuch machen, ob man durch den Fluß an dem Verhau herum-

des Reichstages hinsichtlich seines verfassungs- Vorlage angenommen werden, oder wird sie das Schicksal der Finanzreform theilen?" mit einem „Wer weiß?"

Deutsche* Keich.

Berlin, 19. Januar.

* „Das Kentrum rmd die indirekte» Steuer«" betitelt sich das Flugblatt Nr. 6, herausgegeben von der Centralstelle des Volksvereins für das kathol. Deutsch­land. Bekanntlich wird namentlich in den sozial­demokratischen Zeitungen dem Centrum häufig die Schuld dafür zugeschoben, daß im Deutschen Reiche auf jede Arbeiterfamilie von fünf Köpfen jährlich nicht weniger als 60 Mark an indirekten Steuern und Zöllen auf nothwendige Lebensmittel entfallen. Ungefähr das Gleiche war schon in unzähligen Flugblättern anläßlich der Reichstags­wahl im Jahre 1893 behauptet worden und wurde auch noch in einer besonderen Broschüre (Die Thätigkeit des deutschen Reichstages von 1890—1893), welche im Auftrage der sozial- demokratifchen Partei erschien, in einer die Wahr­heit entstellenden Weise dargelegt. Demgegenüber, erbringt das Flugblatt den Beweis, daß das Centrum weder die Salzsteuer, noch die Brau- fteuer eingeführt, noch jemals erhöht, und daß es bei den stattgehabten Aenderungen der Zucker-, Tabak- und Branntweinsteuer stets die Interessen der Arbeiter und ärmeren Bevölkerung überhaupt nach Kräften gewahrt hat. Wäre der Wider­stand des Centrums in den Jahren 1886 und 1894/95 nicht ausschlaggebend gewesen, so hätten wir schon längst das Branntwein-Monopol und die Tabakfabrikatsteuer mit zusammen 250,000,000 Mark jährlicher Mehrbelastung der Steuerzahler; daß dieses nicht der Fall ist, ist also in erster Linie dem Centrum zu verdanken. In gleicher Weise wird dann der Nachweis hinsichtlich der Zölle auf Getreide, Kaffee und Petroleum geführt.

X Zeitungsmeldungen zufolge soll nach der neuen ^ostdampfer Dorkage der Reichskanzler ermächtigt werden, dem Norddeutschen Lloyd für eine Erweiterung des Postdampferdienstes durch Einrichtung einer vierzehntägigen Verbindung mit China eine Erhöhung der bisher vertragsmäßig zu zahlenden Beihilfe um jährlich 1,500,000 Mark, und gleichzeitig die Unterhaltung des er­weiterten Gesammtunternehmens unter Gewährung der so erhöhten Beihilfe auf eine Dauer bis zu 15 Jahren zu übertragen. Die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit wird auf der chinesisch-japani­schen Hauptlinie für ältere Schiffe auf 13 Knoten, für neue zu erbauende auf 14 Knoten und auf der Zweiglinie auf 12,6 Knoten festgesetzt. — Außer der Postdampfervorlage wird dem Reichs­tage noch eine Novelle zur Konkurs-Ordnung zu­gehen. Mit dieser letzten soll der Kreis der Ge­setze geschlossen werden, die zugleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuche am 1. Januar 1900 in Kraft treten sollen.

X Von Anfang an haben wir an dieser Stelle dem Argwohn Ausdruck gegeben, daß ge­wisse Kreise der Regierung eine Verständigung über die Reform.des militärischen Strafpro­zesses gar nicht wollen. Jetzt kann auch die

kommen könne. Aber schon nach wenigen Schrit­ten ging das Pferd bis zum Bug im Wasser und der Boden senkte sich rasch. Das flache Ufer war auf der andern Seite.

So ließ er denn Halt machen, um die Zweige zu kappen und dann zwischen den Baumstämmen durchzureiten. Gleichzeitig saß eine Abtheilung Dragoner ab, um die nächste Höhe zu erklimmen, auf welcher sie zur Deckung der Arbeiter unten Posten fassen wollten. Denn ganz bestimmt hatte man die Bäume nicht in den Weg gewälzt, um der Schwadron nur einen Schabernack zu spielen. Man mußte vielmehr fürchten, angegriffen zu werden, so wie man erst bei der Arbeit sei.

Man kam indessen nicht einmal recht dazu, denn die Abtheilung hatte noch nicht die halbe Höhe erklommen, als es hinter allen Büschen lebendig wurde. Blitze zuckten auf, welche be­wiesen, daß auch Feuergewehre in dem Besitze der Freischaaren waren. Einzelne Dragoner kamen die Höhe herunter gekollert. Wilde Männer er­hoben sich, mit allen möglichen Waffen. „Rache für Longford!" tönte es hier. „Heilige Mutter Gottes von Armagh!" scholl es von dorten wie Sturmesruf. Ganze Kolonnen entwickelten sich, die theils mit Picken und Sensen, theils mit Schwertern bewaffnet waren, dazwischen krachten fortwährend Schüsse hinter Verstecken heraus.

„Auf die Rosse!" rief unten Hauptmann Durham. „Rechts umgekehrt! Galopp!"

Er wollte die Straße, die er gekommen, wieder zurück, als ein hinter ihnen herabstürzender Baum­stamm auch hier Hindernisse bereitete. Ein Haufe, an der Spitze Ralph O'Connell, eilte den Berg herab, um wenigstens noch Einige'zu sahen. Es