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Jutta, Samstag, dm 14. D^ember 1901
28. Jahrgang.
Deutsche« Keich
mit Zlnterhattungs -Meilage „Mustrirte Sonntags-Ieitung"
beruht bekanntlich auf den kleineren und mittleren Betrieben. Nur 19,3 pCt. des landwirth. fchaftlichen Pferdebrstandes waren bei der Zählung von 1895 in den Händen der »roßgrund befitzer, noch weit geringer ist der Anthril am Rindviehbestand, nämlich IP/e pCt., und am Schweinebestand, nämlich nur 6i/2 pCt., der 1895 auf den Besitz über 100 ha enifiel. In den letzten 6 Iihren werden diese Prozentsätze poch tiefer hrradgegangen sein. Hieraus ist ersichtlich, wie sehr der deutsche Bauernstand am deutschen Vtehhandel interesfirt ist. Von den mehr als 2 Milliarden Schlachtthiereri, welche unsere Landwirthschaft jährlich in den Handel, bezw. in den Konsum bringt, kommt der weitaus größte Theil aus den Händen bäuerliche Besitzer. —, «,uvr», uypi i. vnooer raun av mr
Wlag nun auch der «roßbetrüb im Berhältniß jedes fernere freiwillige Dtenstjabr dort ein er- zum gesammlen Vlehumsatz weniger Vieh auflhöhteS Kapitulationsgeld
Außerdem verlangt daS Buschmann'i'che Projekt, daß die Gemeinden zur Unterhaltung unparteiischer kommunaler Arbeitsnachweise gesetz- lich verpflichtet würden, und die Oberaufsicht über diese Arbeitslosenversicherung dem Rrichs- oerficherungSamt zufalle.
Auch daS Bufchmann'sche Projekt hat gleich den anderen gewiß manche Mängel, so z. B. ist eine Mit Verwaltung der Arbeiter bei den allgemeinen (berufsgenoffenschaftlichen) Klaffen nicht vorgesehen, obwohl die Arbeiter zwei Drittel zahlen sollen. Dagegen hat es unseres Erachtens den großen Borzug, daß »ach ihm nicht nur, wie bei der obligatorischen kommunalen Versicherung, alle Arbeiter kraft Gesetzeszwanz versichert sein und auch die Arbeitgeber zu Beiträgen herangezogen werden sollen, sondern auch eine I streng berufliche Gliederung der Versicherung verlangt wird. Letzteres dürfte wohl eine der wichtigsten Vorbedingungen für die Verwirk- lichung einer durchgreifenden Arbeitslosen»«, ficherung sein. Diese Ansicht vertrat auch der Ceutrumsabgeordnete Dr. Hitze schon 1893 im Reichstage, wobei er ebenfalls die BerufSgenoffen- schäften der Arbeitgeber — unter Heranziehung der Arbeiter zur Verwaltung — als geeignete Träger einer solchen Versicherung bezeichnet.
Möchte auf Grund dieser Vorarbeiten nun baldigst eine gesetzgeberische Behandlung der Arbeitslosenversicherung zu Stande kommen. Am schwerwiegendsten ist hiergegen zweifellos der Sin- wand, daß es unmöglich sei, stets richtig zu entscheiden, ob unverschuldete Arbeitslosigkeit vorliegt oder nicht. Hierbei gibt man sich aller- dingS häufig ganz übertriebenen Vorstellungen hin. So insbesondere, wenn man annimmt, eS würde von Seiten der Arbeiter eine förm- liche Ausplünderung organifirt werden, einer immer dem andern helfen, auf Kosten der Kaffe ein paar Tage zu faulenzen. Demgegenüber ist das Urtheil des Abgeordneten Rich. Roesike be- merkenSwertb, welcher stch in einem Vortrag * Hebet daS Berhältniß des Arbeitgebers zu seinem Arbeitnehmer" (Schmollet- Jahrbuch 1893) folgendermaßen äußert:
I den Markt bringen, als der kleinere, so steht er einzeln dem Viehhändler doch stärker gegenüber, als ein kleinerer Betrieb. Er handelt mit dem Sroßkäufer, bietet ihm eine größere Maffe an und erzielt daher beffere Preise, während der Bauer bis heute fast nur mit dem Kleinhändler sein Geschäft abschließt. Das bäuerliche Vieh durchwandert mehrere Umschlags stellen: der Klein- Sudler kaust es auf, setzt eS wieder ab an den Großhändler und erst dieser ist es durchweg, der an den Schlächter verkauft. Um die mehrfachen Ver- kaufssprsen und Gewinne dieser Zwischenstationen wird der Preis, den der Bauer erhält, verkürzt. Dazu ist der Bauer vom Viehhändler oft noch dadurchabhängig, daß er von ihm Geld entliehen | bat Auch diese Abhängigkeit wirkt preisdrückend. Ferner ist der Bauer kaum je recht unterrichtet über die Preise. Und nicht an letzter Stelle ist es zu beklagen, daß die kleineren Viehbefitzer immer noch »ach oberflächlicher Schätzung, selten nach Schlachtgewicht, fast gar nicht nach Lebendgewicht verkaufen. Allen diesen Mißständen kann der genossenschaftliche Viehoerkauf abhelfen. ES würde überdies den Vortheil haben, daß den aenoffenschastlich geeinten u»d hierdurch starken kleineren Befitzern ein Einfluß auf die Preisbildung an den großen Viehmärkten und aus die Aufstellung der PretSnotizrn erwüchse, die heute immer noch int Sinne des Viehhandels möglichst medrig gehalten werden und selten die im Durchschnitt wirklich gezahlten Preise angeben. Um solche genoffenschaftltche Viehoerkäufe in die Wege zu leiten, ist der Winter die geeignetste Zeit. Man braucht nicht überall auf dem Lande eigene ViehverwerthungSgenoffenschasten zu gründen. Es genügt, wo eine DarlehnS kaffe oder eine Bezugs- und Absatzgenoffenschaft besteht, daß diese den Viehverkauf in die Hände nehmen. Jedes Bureau eines Genoffenschaftsoerbandes, vor allem die BureauS der christlichen Bauern- vereine werden gerne ihre Mitglieder über die Art und Weise, wie das zu geschehen hat, unter» richt'". t Wo der genoffenschaftltche Viehoerkauf noch unbekannt »st, sollten daher die Landwirihe sich alsbald an ihren Bauernverein wenden, damit er ihnen zu der nothwendigen neuen Oc- ganisation verhelfe.
von 300
wiffeufchastlicher, technischer und ähnlicher Bestrebungen auf dem Gebiete der Landwirthschaft von 50 000 auf 90 000 Mark erhöht. Ihm entspricht der Fonds von 50000 Mark zu Aufwendungen für Einrichtungen und Veranstaltungen, welche allgemeinen Jntereffen des deutschen Handels und Gewerbes dienen. Der erstgenannte Fonds soll zur Förderung von Bestrebungen dienen, die auf erweiterten Absatz deutscher landmirthsch östlicher Erzeugntffe jeder Art nach ausländischen Märkten, insbesondere auf Verbreitung der Kenntniß von den Eigenschaften der deutschen Erzeugniffe in ausländischen Abnehmerkreisen abzielen, andererseits auch die Unterstützung deS Studiums ausländischer Boden- und BetriebSverhältniffe brhusS Nutzbarmachung für die deutsche Landwirthschaft zu Gute kommen. Er kommt, von vielen anderen Einzelabgaben abgesehen, namentlich auch in Betracht für Beihilfen zu wiffenschaftlicher Thäligkeit auf dem Gebiete der deutschen Bodenkultur und der Hebung deS einheimischen Biehstandes.
* AnsendsSrsorge. Die preußischen Minister des Unterrichts, für Handel und deS Innern haben an die Regierungspräsidenten unter dem 24. November d. I einen Erlaß gerichtet, in dem es heißt: »Wie wir aus den Berichten, die dem unterzeichneten Minister für Handel und Gewerbe auf Grund deS Erlasses vom 19. Januar v. I. erstattet worden find, mit Freude entnommen haben, ist es bereits in weiten Kreisen als eine wichtige Ausgabe erkannt worden, die gewerbliche männliche Jugend thunlichst vor den mancherlei Gefahren zu bewahren, die ihr heute drohen, wenn sie sich selbst überlaffen bleibt. In erster Linie suchen die konfessionellen Jünglings-, Lehrlings, und Sesellenoer- eine, daneben aber auch mancherlei andere Der- anftaltungen von gewerblichen Unternehmern, Gemeinde-, Kirchen» und Schulbehörden, anderen Korporationen und freien Bereinigungen die aus der Schule entlaßenen Knaben während ihrer freien Zeit zu sammeln und sie in angemessener Weise zu unterhalten und zu beschäftigen. Zahlreiche Geistliche, Lehrer an den Volks-, Fach- und Fortbildungsschulen, Handwerksmeister unb
o. Dre Höhe der von den allgemeinen Raffen zur Auszahlung gelangenden Unterstützungen ist verschieden, je nachdem der Arbeiter verheirathrt oder ledig ist; ferner darnach, ob der Arbeiter feine Ber- stcherungsprämien als »entäußertes- oder aber als »referverteS- Kapital betrachtet. In letzterem Falle find die Renten niedriger, dafür erhält aber die Familie des Arbeiters bei deffen Tode aus der Ber- fichermrgSkaffe die Hälfte oder ZweidrUtel der von
B Zur Frage der Arbeitslosen- Bersicheruug.
Berlin, den 13. Dezember.
* Zu den dem Reichstage demnächst vor- zulegenden Gesetzentwürfen wird voraussichtlich auch eine AoveKe zum Servistarif und der Klaffeneintbeilung der Orte gehören. Während in dem diese Materie behandelnden Gesetze vom 28. Mai 1887 eine zehnjährige Frist für die Revision der Klaffeneintheilung der Orte festgesetzt war und demgemäß die Novelle vom 26. Juli 1897 erlassen wurde, deren Besttm- mungen noch giftig sind, wurde in letzterer Novelle festgesetzt, daß die nächste Revision der Klaffeneintheilung der Orte ausnahmsweise und abweichend von den obigen Vorschriften nach spätestens fünf Jahren zu erfolgen hätte. Danach muß die neue Klaffeneintheilung der Orte un- bedingt im Jahre 1902 erfolgen. Die be- treffende Bestimmung fand sich in dem Entwurf der Servistarifnooelle des Jahres 1897, wie er von den Verbündeten Regierungen dem Reichs- tage vorgelegt wurde, nicht, sie ist auf Antrag ans dem Haufe in das Gesetz hineingebracht. .Maßgebend für den Wunsch war nicht nur das Verlangen der Durchführung der Klaffenein- iheilung nach einem anderen Prinzip, sondern auch der Umstand, daß nach den älteren Servis- tarisgesetzen jeweils die letzte Volkszählung für di« Klaffeneinthetlung maßgebend fein sollte. Da j diese 1900 erfolgte, so wurde das Jahr 1902 als das letzte Jahr der für di, neue Klaffen- eintheilung der Orte bemessenen Frist bezeichnet.
* Unsere ottn statische Mesatznngs- Arigade hat jetzt eine Stärke von 219 Offi- zieren, 51 SanitätSosstzieren, 84 oberen Beamten, 18 unteren Beamten, 4422 Mannschaften, die Zahl der Pferde beträgt 1964. Den Ossi- ziere», Sanitätsoffizieren und obere» Beamten sollen während de- Aufenthalts in Ostasien un- berittene Pferdewärter ober Burschen nicht mehr gestellt werde»; fie e>halten zur Ermiethungeines Dieners (Ruit) eine Entschädigung von 400 M. jährlich. Ende August 1902 muß ein großer Theil der Mannschaften, deren Dienstverpflichtung zu Ende geht, abgelöst werden. Der Ersatz soll, I wie im Jahre 1901, so hoch bemessen werden, I daß er zur Deckung des bis zur nächsten Ersatz- gestellung zu erwartenden Abgangs ausretcht. Um die mit der Ablösung der ausgedienten | Mannschaften verbundenen Kosten und sonstigen i Uebelstände zu mindern, sollen diejenigen Mann- schuften, die bereits 2 Jahre Dienst in China geleistet haben, vom 1. Oktober 1902 ab für
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M 287.
Meta, nngqatyta eetbet, fotoett Wefelben nicht schon bei Arbeitslosigkeit abgehoben woroen find, ohne Zinsen zurückgtzahtt.
. „ ®- Zur Kontrolle haben die Arbeitslosen an beuebigen Tagen und zu beliebigen Stunden auf verlangen bei Vertrauensmannes der BerufSgenoffenschast bei diesem zu erscheinen. Sobald fir wieder Beschäftigung gefunden haben, müffen fie dieses unter Beibringung einer Bescheinigung ihres neuen Arbeitgebers dem Vertrauensmann mittheilen. Kommen fie in einem anderen Berufszweige unter, so hat die erste Berufs,euoffenfchaft die von dem Arbeiter bei ihr eingezahlten und noch nicht abgehobenen Selber der zweiten zu überweisen.
Durch die Arbeitslosigkeit, welche sich gegen« «ärttg wieder in größerem Umfange zeigt, wird auch die Frage der Versicherung gegen Arbeit«- losigkeit von neuem angeregt. Denn nur eine wirksame Versicherung stellt ein durchgreifendes ' Mittel dar, um dem beklagenswerthen Nebel der 'Arbeitslosigkeit zu steuern. Es sind nun bisher ' mehrere Formen vorgeschlagen worden, in denen । ber Arbeiter gegen Arbeitslosigkeit geschützt werden !könnte. Eine derselben ist der „individuelle Sparzwang" nach dem Vorschläge von P-of. Schanz. Der Vorschlag von Schanz geht dahin, daß jeder Arbeiter Geld einlegen muß bis' zu einem gewissen Betrage, über den er nur verfügen darf, wenn er arbeitslos wird. Stets aber bleibt da« Geld fein Eigenthnm und fließt nicht etwa in eine allgemeine Verstcherungskaffe. Es würde ihier zu weit führen, diesen Vorschlag gebührend zu erörtern und zu kntifiren. Am meisten spricht Kibn wohl der Umstand, daß nicht jeder Ar- i» feiner Vereinzelung das zu seiner Versorgung erforderliche in ausreichendem Maße zu leisten vermag.
Wichtiger erscheint das Projekt kommunaler obligatorischer Arbeitslosen - Versicherung, »ach den Vor chlägen von Proft Adler, des "Volkspartetlers L. Sonnemann u. a., dessen Grund- züge etwa die folgenden find: Unter paritätischer Verwaltung seitens der Arbeiter und Arbeitgeber wirb von der Stadt eine Ver ficherung« kaffe ein« gesichtet, der jeder in der Stadt beschäftigte Ar- bester beitreten muß, sofern er nicht anderweit, etwa durch die Gewerkschaft, gegen Arbeitslosigkeit versichert ist. Außer den Arbeitern find auch die Unternehmer und die Gemeinde zu Beiträgen verpflichtet. Wer unverschuldet arbeitslos wirb, erhält nun entweder durch den mit ber Kaffe i verbundenen Arbeitsnachweis passende Beschäftigung angewiesen, falls solche nicht vorhanden, eine tägliche in bestimmter Weise abgestufte Unterstützung. Die Beträge find verschieden, je nach der Lohnhöhe sowie darnach, ob die Versicherten Saisonarbeiter sind ober nicht. Wer eine gewisse Zett lang keine Unterstützung bezogen hat, erhält den Beitrag eines Jahres zurück. (Alternative Ver- -ficherung.) Bet Lohnkämpfen wird eine Unterstützung nicht gewährt.
Wieder andere Vorschläge betrachten die Ar- beitslosenverficherung lediglich als freiwillige Aufgabe der Arbeiterbernf« - (Gewerk-) vereine, denen zu diesem Zwecke eine gesetzlich normirte Unterstützung seitens der Arbeitgeber und de« Staate« zu Theil werden sollte. Diesen Standpunkt vertrat z. B. Dr. Buschmann in einer vor 4 Jahren erschienenen größeren Abhandlung über Arbeitslosigkeit und Gewerkvereine, .In einer neuern, gegenwärtig besonder« beachtens- werthen Schrift („Der Kampf um Arbeit." Stuttgart, 1 Mk.) hat nun Dr. Buschmann sein erste« P ojekt wesentlich verändert, indem er jetzt eine obligatorische Versicherung vorfieht und neben de» Gewerkoeretnen die Berufsgenossenschasten der Arbeitgeber zu Trägern derselben mcche» will. Die wichtigsten Punkte diese« Projekte« sind folgende:
1. Zur Durchführung der Versicherung bedient M ber Staat der auf «rund drS UnfallgesetzeS gebildeten Berufsgenossenschasten der Arbeitgeber und der schon bestehenden vezw. noch ins Leben tretenden Berufsorganisationen der Arbeiter, soweit letztere Korporationen sich für den genannten Zweck eignen und zur Mithilfe bereit erklären. Alle diejenige» «»werbe, die zur Zeit noch nicht in Berufs,enoffen- schasten vereinigt find, haben eine entsprechende Organisation anzunehwen; die JnnungSoerbände wer- den den Bernfsgenosienschaftrn gleich geachtet.
B 2. Die Versicherung ist für alle Arbeiter und Angestellte mit einem Jahreseinkomme» bis zu 2000 Mk obligatorisch. Die Mitgliedschaft bei einer gesetzlich anerkannten freien Hilsskafle (Berufsverein) entbindet von der Verpflichtung, der allgemeinen Berstcherunas- kasie (BerusSgenoffenfchaft) beizutreten. Zwei Kassen gleichzeitig anzugehSren, ist unstatthaft.
8. Dre Aufbringung der «osten geschieht in der Weise, daß die Arbeiter zwei Drittel und die Arbeitgeber -in Drittel der erford rlichrn Beiträge — die so bemessen werden müssen, daß auch die Zurücklegung eines erheblichen Reservefonds möglich wird — zahlen. Die freien Hilfskaffen dagegen, de»en in der Regel nur die Ellte der Arbeiterschaft angehörea bletben, in ihrem eigenen Interesse, auf ihser Mitglieder angewiesen; wohl aber soll daS Reich ihnen sowohl als auch den allgemeinen langandauernden Krisen einen Zuschuß lnste« können.
I Mark erhafte». Die in Deutschland erfolgende Beschaffung ber Kleibung und Ausrüstung für die BesatzungSbrigade, sowie die Verwaltung ber Borräthe hat eine so erhebliche Arbeitslast verursacht, baß fie auf bie Dauer einem ber bestehenden Bekleibungsämter nicht übertragen werden konnte. Ma» hat deshalb ein provisorische- Bekeiöungsamt für diese Brigade in Berlin errichtet. Der Brigadekommandeur erhält eine monatliche Besoldung von 1420 Mk.; außerdem als Dienstzulage 2000 M. monatlich; die Regimentskommandeure 1120 M., Bataillmrs- tommanbeure, Stabsoffiziere 865 Mk., Haupt- leute, Rittmeister 600 M., Oberleutnants al8 Kompagnieches 425 M., Oberleutnants 300 M., Leutnants 240 Mk., Unteroffiziere in Offiziers- stellen 120 M , Unteroffiziere 36 M., Gefreite 16,50, Gemeine 13,50 Mark. Der Brigadearzt bezieht 865 M., der Chefarzt beim Feldlazarett ebenfalls 865 M. Die beiden Geistlichen (evangelisch und katholisch) beziehen 626 M.; hierzu kommen natürlich immer noch die Ausrüstungsgelder. Die Kosten dieser ostasiatischen Brigade werden unS also ziemlich hoch zu stehen kommen s
* Für die Aerl-eiknng der KyinamedaiKen ist vom Kaiser eine neue wettere Bestimmung getroffen worden, die für die Ordensverleihung Überhaupt wohl ein Novum bedeutet. Das ,B.
berichtet darüber: Der Kaiser hat nämlich bestimmt, daß die Väter derjenigen China- kämpfer, welche in China selbst oder auf der Heimreise gestorben sind, die Medaille erhalten sollen und tragen dürfen, Voraussetzung ist dabei, daß der Verleihung der Medaille an die Söhne gegebenenfalls nichts im Wege gestanden hätte. Weiterhin wird gemeldet: Zahlreichen Chinakriegern ist in der letzten Zett eine nachträgliche Ehrung zu theil geworden. Nach der Heimkehr auS Ostasien kamen viele Kommandeur- und Chefs erst dazu, auf Grund verspäteter Meldungen ober gelegentlicher Mittheilungen Über hervorragende Thate» einzelner Chtnameger zu berichte» und die Verleihung eines Ehrenzeichen- zu beantragen. Auf Anordnung des Kaiser- soll nun bei derartigen Dekorirungen respektive Vorschläge» nicht zu karg verfahre» werde», und das Kriegsmini- sterium respektive Milttär» lannet ist denn auch in solchen Fälle» nicht zurückhaltend, sondern empfiehlt durchweg die Vorschläge zur kaiserlichen Stnehm gung. Den bereit- entlaßenen Mannschaften wirb bie Dekoration durch das zuständige Bezirkskommando zugestellt.
* Im neuen RerchShaltSetat ist der Beitrag zur Jörderung de» Absatzes landwirlhschaft- Itcher Krzengnifle und zur Unterstützung
„Die Betheilt,ung der arbeitet an der Verwaltung der zu diesem Zwecke zu bildenden Kaffen wüide für eint eenügenbe Kontrolle sowie dafür bürgt», dß tin Mißbrauch, w-nn auch nicht aus,tschlofftn, so doch in sehr tngtn Srtnztn gthalttn werdtn kann. Darf t« doch als notorisch gelten, daß in den Krankenkassen die Be.treter der Arbeiter die schärfsten Kritiker ihrer «enoffen stad, daß da, wo Arbeitgeber un» Arbeitnehmer zum Vorstand gehören, gerade die ersteren es sind, welche häufig in solchen gälten Nachsicht befürworte», wo die Vertreter der Arbeiter im Jnttrefft der Berechn,kett für Ablehnung der erhobenen Ansprüche eintreten."
| Ferner muß nun eine große Zahl von Einzel- fällen anSgeschiede» werden, in denen die Un- »erschuldethett klar zu Tage liegt, nämlich alle die Fälle, in denen ein EntlaffungSgrund erficht- lich ist, insbesondere Saisonablauf ober Geschäfts- stcckang. Dieses aber find die Fälle, für welche die Arbeitslosenversicherung in erster Linie gedacht ist. Für bie übrigbleibende» Fälle aber wirb sich eine' meist befriedigende Regelung wohl finde» laffen.
Unüberwindlich find also bie Schwierigkeiten einer obligatorische» Arbeitslosenversicherung j ebenfalls nicht. Um so energischer muß barauf gedrungen werben, daß ber Staat dieser für eine friedliche Gestaltung unserer sozialen Berhältniffe so wichtigen Frage endlich ernstlich näher tritt.
iii । „
Die deutsche Viehzucht