Pa»s«lle» ix StiNa. mit Zlitterhalümgs -Meikage „Mustrirte Sonntags-/
Fuldaer
und
Jutöa, Samstag, den 7. Dezember 1901.
M 281,
Erbbaurecht und Wohnungssrage.
Bon
Regierungsraath a. D. Dr. jur. E. Frh. v. d. Goltz.
(Nachdruck verboten.)
Der Altmeister der deutschen Juristen, Heinrich Dernburg, sagt in seinem Werke über das bürgerliche Recht: „Die SuperfizieS" — so wird im römischen Rechte das Erbbaurecht benannt — „trat dereinst vorzugsweise in daS Leben, um kapitalarmen Personen möglich zu machen, Gebäude für sich zu errichten, ohne nöthig zu haben, die für sie unerschwinglichen Summen zum Ankauf des Grund des Bodens autzubkzahlen. Die Form, in welcher derart Geschäfte mit solchen Zwecken abgeschloffen werden, ist vorzugsweise die Uebereignung des Grundstückes unter hypothekarischer Eintragung der rückständigen Kaufgelder. Daher wird die Begründung eines Erbbaurechtes behufs Errichtung eines Gebäudes nicht leicht mehr vorkommen. Immerhin wollte das B. G.-B. nicht verschließen, auch künftig Errbbaurechte in daS Leben zu rufen."
Die Wohnungsfrage steht gegenwärtig im Vordergründe des öffentlichen Jntereffes. Zahl« reiche Behörden und Genossenschaften sehen wir an der Arbeit, um diesen wichtigen Theil der sozialen Frage der LösunZ näher zu bringen. Ein Wohnungsgesetz ist demnächst zu erwarte». Das preußische Staatsministerium hat sich eingehend mit der Sache beschäftigt in Erlaffen vom 19. März 1901, welche lebhafte Zustimmung gefunden haben, insbesondere in einem Vortrage von Paul Lechler (Stuttgart) „Die „Wohnungs- frage und die preußischen Ministerial-Erlaffe vom 19. März 1901“.
Neben anderen Vorschlägen wird in Anregung gebracht, Grundstücke, welche sich in Eigenthum deS Fiskus oder von Gemeinden befinden, im Erbbaurecht behufs Erbauung von Wohnungen zu vergeben. Dieser Anregung ist bereits mehrfach entsprochen worden. Erwähnt sei, daß der Beamten-Wohnungsverein der Reichshauptstadt im Begriffe ist, ein fiskalisches Gelände in Erbbaurecht zur Errichtung von Wohngebäuden zu erwerben. Auch die Stadt- gemeinden Leipzig, Frankfurt a. M., Halle a. S. haben die Vergebung in Erbbaurecht behufs Hebung der WöhnungSnoth zur Anwendung gebracht.
Unter Erbbaurecht versteht man das vererbliche und veräußerliche Recht an einem fremden Grundstücke, auf oder unter seiner Oberfläche ein Bauwerk haben zu dürfen (§ 1012). Bauwerk ist allgemeiner, als der Ausdruck „Gebäude“. Unter Bauwerk sind auch Brücken, Denkmäler, Viadukte, Rohrleitungen, insbesondere auch Schienenwege inbegriffen. Wesentlich ist die bestimmte Art der Benutzung deS Bodens als Baugrund; für Pflanzungen ist die Begründung eines Erbbaurechts ausgeschloffen. Jedoch kann sich daS Erbbaurecht auf Grundstücke erstrecken, die für das Bauwerk nicht unmittelbar erforderlich, aber für deffen Benutzung von Vortheil sind; z. B. auf einen Hof oder Garten (§ 1013). Die Begründung eines Erbbaurechtes an einem Theile eines Gebäudes, ins- besondere an einem Stockwerke, ist unzulässig (§ 1014). ES ist nicht gefordert, daß daS Erdbaurecht für eine längere Zeit eingeräumt wird, ebensowenig ist eine Zeitgrenze vorgeschrieben.
Die Begründung des Erbbaurechtes fordert, entsprechend der Auflassung, die vor dem Grundbuchamte bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Theile erfolgende Erklärung der Einigung und die Eintragung im Grundbuche (§ 1015). Gleiches gilt für die Uebertragung (§ 1017). Hierzu bestimmt die Grundbuch-Ordnung (§ 7): Ist auf dem Blatte eines Grundstücks ein Erbbaurecht eingetragen, so ist auf Antrag für diese« Recht ein besonderes Grundbuchblatt anzulegen; die Anlegung erfolgt von Amtswegen, wenn das Recht veräußert oder belastet werden soll ; die Anlegung wird auf dem Blatte der Grundstücks vermerkt.
Das Erbbaurecht kann entgeltlich oder auch — was früher streitig war — unentgeltlich begründet werden, inSvesondere kann es unter gleichzeitiger Auferlegung einer mährend seines Bestehen- laufenden Rente, welche eine Reallast bildet, ins Leben gerufen werden. DaS Erbbaurecht erlischt nicht dadurch, daß daS Bauwerk untergebt (§ 1016), jedoch ist nicht ausgeschloffen, daS Gegentheil zu verabreden.
Für das Erbvaurecht gelten entsprechend die Vorschriften über Grundstücke, über den Erwerb des Eigenthums an solchem und über Eigen- thumsansprüche (§ 1017). Hierdurch wird »icht nur die Möglichkeit der dingliche» Be
lastung des Erbbaurechtes, sondern auch der Bestellung von Grunddienstbarkeiten (§ 1018) zu Gunsten desselben gewährt. Auch ist die Zwangsvollstreckung durch § 864 C. P. O. für zuläffig erklärt.
Es wird vielfach, und zwar unseres Erachtens mtt Recht, behauptet, daß auf die private Bauthätigkeit daS Erbbaurecht voraussichtlich einen nennenswerthen Einfluß nicht gewinnen wird. Weder der Grund und Boden ohne daS darauf errichtete Gebäude, noch das Gebäude ohne Grund und Boden werden viel begehrte Kauf- und Spekulationsobjekte bilden. Wer ein HauS erwerben will, wünscht auch die unbeschränkte Herrschaft über den Baugrund zu erlangen; er mag sich nicht mit dem Eigenthum am Gebäude begnügen und will sich nicht gern eine zeitliche, wenn auch vielleicht sehr weit gestellte Grenze seines Rechts gefallen laffen.
Dagegen bietet die Anwendung de« Erbbaurechts für die staatliche und kommunale Bauthätigkeit nicht zu verkennende Vorzüge. Zweckmäßige Bedingungen der Verleihung werden hierbei eine wesentliche Rolle spielen. Staat und Gemeinden werden in der Lage sein, die geeignetsten Bedingungen vorzuschreiben; sie werden leicht geneigt fein, nach Ablauf der für daS Erbbaurecht bestimmten Zeit das VertragSverhältniß zu verlängern.
Grundsteuer und sonstige Lasten müßten vertragsmäßig dem Erbbauberechtigten auferlegt werden. Die Gefahr, daß die Unter Haltung des Gebäudes in den letzten Jahren der Berechtigung vernachlässigt werden könnte, würde dadurch wirksam vorgebeugt werden, daß — wie die« bereits in einigen großen Städten geschehen — dem Berechtigten die Erstattung eines Theiles des verbauten Betrages oder des derzeitigen vollen Werthes unter der Voraussetzung zugesichert wird, daß sich das Gebäude in ordnungsmäßigem Zustande befindet.
Was die wichtige Frage der Beleihung des Erbbaurechtes betrifft, so kommt bezügl.ch der rechnerischen Grundlage vortheilhast in Betracht, daß der Bauwerth leichter zu ermitt h ist, als der Grundwerth. Wenn im Einz<! falle dem Kreditgeber der Gebäudewerth nicht genügende Sicherheit bieten sollte, so könnte Staat und Gemeinde eine Sicherungs-Hypothek am Baugründe für den aus der Beleihung des Erbbaurechts etwa entstehenden Schaden bestellen.
Vor Allem aber ist die Ermöglichung einer gesunden Bodenpolitik für Staat bezw. Gemeinde nicht gering zu veranschlagen. Sie behalten die Möglichkeit, dereinst einmal — wen» auch vielleicht erst nach vielen Jahrzehnten — Über den Grund und Boden wieder frei zu verfügen. Sie find insoweit in der Lage, eine etwaige schädliche Bodenspekulation zu verhindern, und ihre mannigfachen Aufgaben zur Pflege der Gesundheit, der Verkehrssicherheit u. s. w. zu sördern zum Wohle der Allgemeinheit. *
Dr. K. Weihnachtsbücherschau 1901.
v.
(Nachdruck verboten.)
Der Verlag von Jos. Roth in Stuttgart und Wien bietet auch in diesem Jahre eine reiche Auswahl von Neuheiten für den Weihnachtstisch. An die lieben Kleinen wendet sich ein künstlerisch ausgestattetes religiöses Bilderbuch „Fünfzehn Legenden für Kinder" von Paula Gräfin Coudenhove (mit 15 farbigen Bildern elegant gebunden 2.50 Mk.). Die verständnißvoll ausgewählten Legenden sind von der Dichterin in formgewandten Versen schlicht und liebenswürdig erzählt. Die begleitenden Bilder von Alois Greitl zeichnen sich durch gute Auffassung und gute Charakteristik aus.
Für die gereift eie Jugend, namentlich für Schüler höherer Mittelschulklassen, empfiehlt sich ein aus dem Französischen des P. Delaporte S. J. übertragenes Buch „Durch die Jahrhunderte", Geschichten und Gestalten aus den Erzählungen und Legenden des P. Delaporte ausgewählt und der frei-fromm-fröhlichen deutschen Jugend gewidmet von Bernhard Arens, 8. J. (geb. 2.50 Mk ). Diese in Frankreich sehr beliebten Zeit- und Kulturbilder sind zwar nicht, wie das Original, in Versen geschrieben, aber der Hauch der Poesie verklärt auch die deutsche Prosa. Ohne aufdringliche Moral wirkt die Lektüre erzieherisch und veredelnd.
Ein neuer Band Gedichte von M. Herbert ist für Viele ein literarisches Ereigniß. Herbert's schon in 2. Auflage erschienenen „Geistliche und weltliche Gedichte" haben in der Kritik eine so schmeichelhafte Aufnahme gefunden, daß man auf eine weitere poetische Gabe ihrer geistvollen Feder gespannt sein dürfte. „Einkehr" nennt sich das neue Bändchen (elegant gebunden mit Goldschnitt 2 Mk.). Der Titel kennzeichnet den Inhalt. Es sind in sich gekehrte, gedankentiefe Betrachtungen, meist Seelen- spiegeleien schwermüthiger oder sinnender Art, aber auch anheimelnde Zwiegespräche mit der schönen Statur, mit Blumen und Wald, mit Herbst und Winter, ernste Wahrheiten, bald in milde, bald auch in zürnende, ja zornbebende Form gekleidet. Manch' herrliches Sieb ist dem tobten Gatten geweiht. Es ist
schwer, Perlen von hervorstechendem Glanz herauszuheben. Wie ergreifenb schön ist das „Memento mori“, wie groß gedacht die „Resignation", welch' zaubervolle Poesie liegt in „Dich grüßte ich einstens im weißen Kleid", „Noch einmal", „Mild ist die Lust". Das Strafgericht über die „Seelenproletarier" in „Con- tteor" predigt Bände. Kleine Entgleisungen in Vers und Ausdruck verschwinden unter der Gesammtwirkung. M. Herbert weiß die Sprache zu meistern und den Worten Seelenmusik zu verleihen. Die Gedichte „Ebbe und Fluth" von Anton Brückner geb. mit Goldschn. 3 Mk.) erheben sich weit über die Fluth des Mittelmäßigen, daS heute so vielfach als Poesie geboten wird. Die Sprache ist edel, die Verse ließen meist glatt und rein, warme Empfindung be- eelt den Ausdruck. Im Ganzen das Werk einer ausgesprochenen dichterischen Begabung!
Zum ersten Male begegnen wir dem Führer der jungliterarischen katholischen Bewegung in München, dem Redcckteur der 'Literarischen Warte', Anton Lohr, als selbstschaffender Romandichter. „Geistig defekt?", Sittenroman ans der modernen Gesellschaft, hat er sein erstes, größeres Werk betitelt. Der Schluß löst das Räthsel der Tttelfrage. Die Haupt- Heldin, Baronin Buchheim, findet nach einem friedlosen Leben mitten im Taumel der Weltlust, deren Schlingen sie beinahe unrettbar umstrickten, im katho- lichen Glauben der Kindheit, daS Glück der Seele wieder. Ihre leichtfertigen Freunvinnen von vordem erklären die gefeierte Frau nun für „geistig defekt". Anton Lohr hat es verstanden, in wechselnden Bildern ans dem Leben der modernen Gesellschaft uns ihre geistigen und sittlichen Anschauungen mit sicherem Stift porträtgetreu zu fkizziren. Es gibt kaum eine krankhafte Stelle des modernen Heims, die nicht mit ätzender Lauge übergossen, ober wtnigstens gestreift wirb. Manche Schilberungen unb Situationen sind vielleicht allzu moralisch unb fetzen ein „wissendes" Großstadipubltkum voraus. Als Roman für junge Mädchen möchten wir auch „Geistig defekt?" nicht ohne weiteres empfehlen. Die Handlung ist im ersten Theile fesselnd entwickelt, fällt aber später merklich ab. Störend wirkt auch der allzu häufige Wechsel der Personen, deren Charaktere in Folge dessen nur in leichten Umrissen gezeichnet find. Dagegen ist der Charakter der Hauptheldin stark und scharf, wenn auch nicht sympathisch, durchgeführt. Die Sprache ist durchweg gewählt und von rythmischem Wohllaut, aber in der Sch lderung der dekadenten Ganz- und Halbweltkreise macht der Ausdruck oft zu große Zugeständnisse an das Milieu. Jedenfalls haben wir es mit einem sta> ken Talent zu thun, dem man nur rathen kann, feine Früchte ausreifen zu lassen. (Preis elegant geb. 3 M.
In zweiter Auflage erschien Handel-Magetti's kulturgeschichtliche Erzählung aus dem 18. Jahrhundert: „Meinrad Helmperger'S denkwürdiges Jahr." (Volksausgabe mit Titelbild von Wichtl; eleg. gebd. 5 Mk ) Die Kritik hat das Werk namentlich in seinen Plastischen Schilderungen der Kulturverhältnisse noch über Freytag und Ebers gestellt und mit den Romanen von Sienkiewicz verglichen. Es ist in der That eine Erzählung von fesselnder Sicherheit unb tief religiöser Kraft.
Der Roth'sche Verlag kündigt soeben das Erscheinen einer bedeutungsvollen Schrift von Prof. Dr. Albert Ehrhard (Wien) an, welche aus persönlichen Erfahrungen über die Begleitumstände der österreichischen „Los von Rom"-Bewegung herausgewachsen ist und hochwichtige religiös-kirchliche Fragen mit edlem Freimuthe behandelt. Wir hatten Gelegenheit, die ersten Aushängebogen durchzusehen. Die Schrift trägt den Titel: „Der Katholizismus und das 2O.Jahr- hundert im Lichte der kirchlichen Entwickelung der Neuzeit."
Auch die im Roih'schen Verlage erschienenen Prachtwerke: „Die Wunder der Kirche der Katakomben und Märtyrer" von Marchese di San Callisto (mit über 200 Illustrationen in reichem Originalband 12 Mk.) sei noch ein Wort wärmster Empfehlung gewidmet. Das glänzend ausgestattete Werk steht unter den Katakomben - Büchern an erster Stelle und wurde von der katholischen Presse mit großem Beifall ausgenommen.
An der Klosterpforte.
Wei,nachtsbilder von Dr. BrminZ Kaufen.
------ (Nachdruck veiboten.) (Schluß.)
Man hatte den Verwundeten sofort in das unmittelbar neben dem Kloster gelegene Krankenhaus gebracht. Wegen der Eigenart de« Falles wurde er trotz seiner Mtttellsfi feit in einem Separatzimmer behandelt. Aerzte und Schwestern wett eiferten in feiner Pflege. Wochenlang schwebte der Kranke zwischen Leben unb Tod; die meiste Zeit lag er in Fieber-Phantasien. In lichten Augenblicken durchirrten seine Augen den unbct mitten Raum und ruhten fragend auf der wartenden Nonne. Er sah nicht immer das gleiche Gesicht, weil die Schwestern sich ablösten.
In einer Nacht erwachte der Kranke plötzlich aus tiefen Träumen. „Wasser, Wasser!" waren die ersten bewußten Worte, die er seit Wochen über die Lippen brachte. Die Schwester erhob sich aus dem Lehnstuhle und beugte sich über den Kranken. Der trübe Schein des Nach lichtes fiel gerade auf ihr Gesicht; von der rechten Schläfe bis unter das Auge zog sich eine tiefe Narbe hin. Der Kranke fuhr entsetzt empor, unruhig warf er sich hin und her. Das Bewußt ein blieb, aber große Schwäche sprach aus allen Bewegungen.
Beim $totb gelöst. Als die 5u,. hatte, vernahm die Nau,. „Wie heißen Sie, Schwester.
„Benedikta." * v
„Und die hinausgegangen ist?"
„Ludmilla."
Bet dem Namen zuckte der Kranke plötzlich „ fammen.
„Was haben Sie, armer Mann?"
Seine Antwort war eine abwehrende Bewegung. Aber nach einer Weile bat er, sobald al» möglich Schwester Ludmilla wieder an sein Bett zu schicken. Der strenge Dienst ermöglichte erst nach 24 Stunden die Erfüllung dieses Wunsches.
Als am nächsten Tage Ludmilla eintrat, fand sie den Kranken überraschend gekräftigt. Derselbe machte wenig Umstände und begann nach einem langen Seufzer:
„Schwester, Sie ahnen gar nicht, wen Sie vor sich haben. — Aber verrathen Sie mich nicht, um Gotteswillen — ich überlebe es nicht."
Der verständnißlose Blick der Schwester belehrte ihn, daß er in Räthseln sprach.
Ein stummer Fmgerzeig auf die Narbe im Gesichte der Nonne machte diese erblassen.
„Wie, Sie wären es gewesen, der an jenem Abend, am vorjährigen Weihnachtsabend, den häßlichen Stein in die Kirche warf?"
Der Kranke wand sich vor Erregung. Thränen erstickten seine Stimme.
„Ja, Schwester, ich war es — ich habe es gleich darauf bereut — verrathen Sie mich nicht — heute bin ich ein Anderer, ich weiß jetzt, daß alles Lug und Verleumdung war, was über da» Kloster und die Schwestern gesagt wird."
Die Schwester legte den linken Zeigefinger auf den Mund und erhob die rechte Hand wie zum Schwur.
„Nie werde ich Sie verrathen! Wie sollte ich auch? Sie haben Schwester Brigitta das Leben gerettet"
Erst jetzt wurde dem Kranken der Zusammenhang und die Vorgeschichte Jeiner Verwundung wieder völlig klar. Bisher war die Erinnerung an Alles jehr schleierhaft gewesen.
Während Schwester Ludmilla zu Häupten seines Bette» stand, erzählte Brunner, wie er an jenem Abend, mit Gott und den Menschen zerfallen, zu seiner nichtswürdigen That schritt, ohne zu ahnen, daß ein Menschenleben in Gefahr gerieth.
„Mein Weib hatte ich im Frühjahr verloren, mein einziges Kind ist im Kloster zum guten Hirten. Neujahr sollte ich wieder dn kleines Kostgeld für fie zahlen. Ich hatte guten Verdienst, aber Monate lang nichts gezahlt. Die Schuld wurde mir erlassen, falls ich künftig pünktlich fei. Ich lebte unsolid und behielt nichts übrig. Da bekam ich einen Zorn auf die Schwestern vom guten Hirten. In der Fabrik und in den Wirthschaften wurden Schriften über die Schlechtigkeiten der Klöster verthetlt. Ich verschlang das Zeug mit Gier. Am Weihnachtsabend traf ich eine Gesellschaft, die über das Kloster und Spital St. Agatha allerlei Häßliche- zum Besten gab.“
„lieber unser Kloster?“ fragte erstaunt die Schwester.
„Ja, es werden auch Lügen gewesen sein. Man sagte, die Kranken müßten ordentlich zahlen und würden schlecht behandelt, die Schwestern sähen nur aufs Geld und ließen es sich wohl sein. Und was fie sonst noch sagten.“
Trotz der ernsten Stunde mußte Schwester Ludmilla laut au flachen.
„Ja, ich weiß es jcht bester, ich kann aus Erfadrung reden," meinte verlegen der Kranke.
„Und da haben Sie aus Zorn über daS garstige Kloster dem lieben Heiland die Scheiben einaeworfen und feine Dienerin am Kopf getroffen,“ unterbrach ihn mit einer Mischung von Wehmuth unb guter Laune die Schwester. „DaS war nicht schön von Ihnen, Brunner.“
Der Kraute erzählte dann noch, daß er nach den Weihnachtstagen den Unfall und auch den N.rmen der verletzten Norme in der Zeitung gelesen habe und seitdem in ständiger Furcht vor Entdeckung lebte.
Der Eintritt des Arztes machte dem Gespräche ein Ende. Die Befferung hielt an, und am Nachmittag meldete sich Schwester Brigitta zum Besuch, um dem „Retter ihres bischen Lebens“, wie fie fich ausdrückte, zum Danke beide Hände zu schütteln.
Es war rührend zu sehen, wie die Schwestern des Krankenhauses In Beweisen der Dankbarkeit für Brunner sich zu überbieten suchten.
Die letzten acht Tage vor dem Weihnachtsfeste vergingen Brunner wie im Fluge. Er durfte schon lesen und beschäftigte fich viel mit den ernstesten Lebensfragen. Geistlichen Zuspruch hatte er freudig angenommen. Em Franziskaner- pater, ein wellerfahrener Mann mtt milden, Hellen Augen, weilte zweimal über eine Stund« ! lang am Bette de» Kranken.