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Letter! »origer

102.—1102.- 4 Shtmfin. tuR.8tte.6.89

t F«ld.Stadtanl.v.lS01

6.80

99.70

3 Süditalien. (Merid.)

10150 101.50

130.1t

97.20

steuerfrei.

4 Bayer. LrSb.Münch.

3 */«

94.70

„ (tNkvlb.) 94.60 .«.Würz.1909100.40

5

,Bodkr..I

67.10

6

158.50

162.2)

uni. 1904

4

5

98.60 S6L0 25.50

100.50

94.50

99.75

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96.80

180.50

158.80

155.60

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18120

99.10 89.60

1Ö2.20 10470

98B0

88.90

98.50 103.60 104.40

98.10

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94.56

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97.20

■95.-

26.75

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89— 99— qn_

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96—

, 6.90 tztttl.

VH E. 1906 vrn i9ii. abaest. .

Letzter | «orige, tour»

102.50

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101— 92.80 92.80 93.30

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100.— 100.70 92,80

100.40 9330

101— 101.50 96.20

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71—

Ruffifche Südwest gar.

, Ryäjan-Koslow Wladikawkas v. 97 gar. Portugief.E.-B.(Baira<

75.10

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QU

130.70

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139 50

L. Deutsche.

8>/d SkichSmleihe . . . i*/e Preu^. Konjol» . . r/i Ber^.itürkifche C. * F/i 8* 6t«In?, ab«.

99— 140— 106— 130— 135.2a

94- 1768V 157.1V 153.80 153.50 178—

305— 26— 4'/. 5°/»

Letzter j Boriger «out«.

BereiuSb.Rürn- berg mlk.b.1905

tztzp.-u.Wchfb. „(unvlb.)

39- 130 90 185.50 140—

4 RH..Westf.Bdkr.l910r

3*/e „ 1908t

4 Südd. Bod.-Kreditb.

95.70 96.50 1C9__

97.80

IOC .59 101— 97.10

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130.75

Norwegen Anleihe. Ocsterr. Goldrmt« .

„ Sronenrente «M>. «ifabethbahn Oesterr. Lokalbahn .

_ Silberrente

103.10 140.50

106— 130— 135.25

„ i.S. .

Oesterr. Nordwestb. v.

74 i. Ä. . . .

„ 8itA.i.@. .

Oesterr.Südb.(Lomb.)

3»/» , „XHLilXIV. 3* i „ „ unk. 1905 4AheinHyp.-Bankl902r 4 . , 1907r

3*/i , Set.xnu.xin 3*/tz .Ser^v unk. 1906 3*/• . ©et. XIX. 1906

27.80

43.20

15—

25.80

Frkf.Hypkv.vekl.(100) , , unk. 1902

, , , 1965

1 _ „ verlooSb.

BereinSbank , abg.

99.75

9130

Oester.St.-B. von 1895 Prag-Dnxer .... Raab-Oedenburg.(alte) Raab-Oedenb. von 91

„ von 97

»r. Rudolfb. fSalzkg.) Italien. Eifenb.-Obl..

„ Mittelmeer .

Livornefer

1. 6. 8. Tm.

9. Um.

10. 6m.. . ErgänzzRetz

36.80

41.90

98.70

109.10

107—

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101— 10130

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Ätzler | »ortger

9830 103.50 104.85

97.90

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9930

91.79

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93.10

98.90

Bankaktien.

Deutsche Reichsbank . . Frankfurter Bank. . . Berliner Haudelsgefellfch. Breslauer Disk.-Bank . Darmstädter Bank . . Deutsche Bank .... Deutsche Eff.< u. Wechsels. Deutsche BereinSbank . Deutsche Hypothb. Mein. DiSkonto-Kommand.-An. Dresdener Bant . . . Frankfurter Htzpothekenb. Mitteldeutsche Kreditbank Oesterr.-Ungar.-Bank . Oesterr. Kräitanftalt .

104.60

99.10

39—

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93.90

83.60

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98 20

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97.6t

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93.90

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92.50

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305.40 26.50 4'/. ü°/o

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10030

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3*/i , , 1906

3*/i Nassau. Landesbk. P

3 , 0

4 Mlzische Hyp.-Bank 3*/.

4 PommerscheHypoth.-

«ktieubk. unk. 1906

3*/i „ unk. 1906

4 Preuß.Tentral-Bod.»

Kred.-Ä. 1909 3*/i , 1906

4 Preuß. Bod.-Kred.-

A.-B. XVIII1910

8 */» „

4 . Hyp.-Aktienbk.

3*/. ,

4 Westd. Bod.-Kredit.'

Hypbk. unk. 1909 3*/. w unk. 1907 4 Württ. Hypbk. 1900r uuk.1904

BuderuS Eisenwerke Eschweiler Bergb. . . . Gelsenkirchener Bergb. . Harpener Bergb. . . . Hibernia Bergwerk . . Laurahütte......

Nrrztnslichr Koos«.

4 Bad.Präm.lOOTHlr.

4 Bayer. „ lOOTHlr. 5 Donau-Regul. 100 fl.

4 Jtal.National«Bk. strfr. 5 Oesterr. StaatSdom. . 4 Pest. Ung. Komm.-Obl.

Zer.lll4b.i02 4 „ Pfandbr. Ser. Ill

4 Schweden von 1878 3*/i ,von 1886 4 Albrechtsbahn i. Silber 4 Böhm.Westb.strfr.i.S. 5 Dux-Bodb. Em. 74 i.G. 4 Elisabethb. steuerpfl. .

Vit«*---------

p

4 «r.Hess.St^Anl.v.99 F/i , «ul., abg. . I Sächsische Rente. . 1 Württemberger v. 91 F/i . abg.

AAuSltndische.

— 2 Mk. 1 Oesterr. Gulden (Whig.) — Mk. 1.70. 1 Oesterr.-Ung. Krone — 85 Pfg. 1 holländischer Gulden = Mk 170 M. 4. 1 Dollar --- Mk. 4.20. 7 Gulden süddeutsche Währung = 12 Mk. 1 Mark Banko --- Mk. 1.50.

3 holländ.Kom. 100 fl. 3*/i Köln.Mnd.l00Thlr. 3*/e Lübecker 50 Thlr. . 3 Madrider 100 Fs.. 4 Mein.Pram.l00Thlr. 3*/b Oesterr. V.1854 250fl. 4 Oesterr. v.1860 500 fl. 3 Oldenburger 40 Thlr. 2*/i Raab-Grazer 150 fl.

incl. Anrechtscheiu 3 Türkenloose 400 fl.. Ntwerrinslichr Looft. Anbach^Sunzenl. 7 fl. . Augsburger 7 fl. . . . Braunschweiger 20 Thlr. Finnländische 10 Thlr.. Freiburger 15 FS. . . Mailänder 45 Lire . . Mailänder 10 Lire . . Meininger 7 fl.....

Reuchateler 10 FS. . . Oesterr. v. 1864 100 st.. Oesterr.Kredit v.58 lOÖfl. Pappenheimer 7 fl. . . Ungar. Staat« 100 fl. . Beuetianer 30 Lire . .

ReichSbankeDiSkoato: Lombard-Zinsftch,

l*Xl*iee«; 1 «d. Sterlina - SRI. 20.40. 1 Frc., Lira, Peseta -- 80 Pfg. 1 Oesterr. Gulden (Gold) 1 Ltrr GoL'^rbel —> PN. 330. 1 Rubel, 1 alter Kredit-Rubel — Mk. 2,16. 1 Peso ----

4 Ferdin.Nordb.v.87gar.

4 Franz Joseph Bhu.i.S.

4 Galiz. CarlLudw.Bhn.

».S0i.S. . . .

4 Kafch.-Oderb.v.S9i.G.

„ unk. 1900

„ unk. 1905

—— 3*/«, , 1907

98.4(14 Srks.tzyPbk.XIV.1900

4 . Ser. XVin 1906

Badische Anilin-u.Sodaf. Kr Farbwerke . .

Schlickert, Rürub.

„ Siemens A Halske Filzfabrik Fulda . . . Bereinigte Schuhs. Fulda Rordd. Wollkämmerei .

3*/. , _ unk. 1906

4 Hamb. Hyp.-B. 1900

4 . 1906

3*/i . abgcst..

3*/e , uuk.1905

3*/e „ „ 1908

4 Mein.Hyp.-B.uuk.1900 4 , VIK. .

4

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3 */i ,

3*/e „ „ 1907

4 Mtteld. vodü. 1909

4 8hifj.ftonj.EeB. »39 3*/i „ Goldanl. 6.94 3'/' Schweden v. 80, abg.

4 Serben (amort.) .

4 Spanische Rente .

5 Türken Zoll-Obl. .

4 Ungar. Goldrente .

4 „ Kronenrente

4*/'. 'Sisb.^ldanl.89

4*/i „ , Slbanl. 89 4*/i , Jnvestitanl.88

5 Argentinier abgest.. 4*/i „ äuß.v.88

5*/i Chinesische St.-Anl.

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4 Egypter unifizierte. 5Mekik.ko«s.äub.v.99stfr.

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-----._____

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378—

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FuidaerMIeitung

»eagapr et.

fH McmU r »aogelle» l« fl*»«.

28. Jahrgang

Iukda, Mittwoch, de» 30. Oktober 1901

32 250

Reklamen- und Auzeigentheil.

Eine Meffnspitzr voll

V-rse«-E»«rse-L^ 0«o Ganbel, Sovk-eslhöst « Filda smmalr Joseph Schmitt) »Mpch 32

Kinde s Essen? genügt, um jedem Kaffee einen drUkatrn Geschmack und eine schon« Farbe?u geben.

1 «ab ei* M«30Pf.

M m Vntat Ni flitte« XdlexNe** »etmwHIe 81. > ONmuate).

Für die Monate November und Dezember kostet die reichhaltige und täglich erscheinende,Fuldaer Zeitung' nut

erklärirng des Schuldners, vielmehr genügt jede ausdrückliche oder stillschweigende, dem Gläubiger (nicht aber einem Dritten) gegenüber erfolgte Kundgebung, aus der die Ueberzeugung deS Schuldners vom Bestehen der Forderung hervor« geht. Ferner sind Unterbrechungsgründe die Klageerhebung oder die Zustellung eines Zahlungsbefehls. Ist die Verjäh­rung unterbrochen, so läuft nach der Unterbrechung die volle Verjährungsfrist wieder von Neuem, eS wird von der vor der Unterbrechung abge- laufenen Zeit nichts eingerechnet. Außergericht­liche einfache mündliche oder schriftliche Mah­nungen unterbrmhen die Verjährung nichts

mit Zlnterhakttmgs Meikage „IlluMrle Sonntags-Zeitung"

Kiterarifchrs.

Dichterstimmen der Gegenwart. „Poetisches Organ für daS katholische Deutschland." Herausgegeben von L. Tepe van Heemstede. 16. Jahr­gang. Preis halbjährlich 2.40 M- — 2.90 Kr.

Die Dichterbimmen haben mit dem vorliegenden 1. Hefte 1902 den 17. Jahrgang begonnen. Aus dem Inhalte seien erwähnt: „An die Begeisterung" von Joh. Rothensteiner; „Die arme Magd" von M. Her­bert; „Verträumt" von Leo van Heemstede; „ßeben und Tod" von A. Jüngst; „Scheidemünzen" von W. Kreiten; „Reue" von P. Ansgar Pöllmann. Zu dem in Kunstdruck ausgesührten Porträt von Richard K r a l i k - Wien liefert P. Adolf Jnnerkofler eine größere literarisch-kritische Abhandlung. Laurenz Kiesgen wür­digt Julius Rodenberg als Lyriker und unter der Rubrik „Alte und neue Bücher" tritt der Herausgeber in scharfer Weise gegen das auf fremder Seite beliebte Todtschweigen der katholischen Schriftsteller. Außer den Gedichten und literarischen Effays kommt auch die erzählende Prosa noch zum Worte; Karl Lellmann ist mit einer packenden Geschichte aus Ostftiesland: Das Geheimniß der Hahnenburg, vertreten. „Mosaik" und eine Tafel der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels bilden den Schluß des inhaltreichen Heftes. Möge der 16. Jahrgang dieser beliebten gelben Heftchen eine weite Verbreitung unter den gebildeten Katholiken finden. Bielen ist die Zeitschrift wohl noch nicht be­kannt, diese mögen sich ein Probeheft vom Buch­händler oder von der Berlagshandlung (Pet. Weber in Baden-Baden) kommen laffen.

* Erfolg. „War die Radtour interesfant Fräulein Laura?" — „Und wie! Ich habe meine Todfeindin in ihrer neuesten Sommertoilette überradelt!"

Bestellungen werden von «llen Postan- Kalten, Hendbrieft rägern und von un­serer Eßpeditron ltzarmonie) fort­während entgegengenommen.

jeütb 11) Kkwnbckkideidk, Ich Emr MtMM «ich! «erjährell!

(Nachdruck »erboten.)

▲, Verjährung und Verjährungsfristen für kauf- «äuuische Forderungen nach dem Bürger­liche« Gesetzduche.

MU Ablauf diese« Jahres trüt eine Ver- jährung kaufmännischer Forderungen in be­deutendem Umfange ein. Rechtzeitig, mög­lichst schon jetzt, müssen deshalb die Handel- und Gewerbetreibenden — Fabrikanten, Groß- und Kleinhändler, Kaufleute und Handwerker — ihre Seschästsbücher durchsehen und ihre ausstehenden Fordenmgen daraufhin prüfen, ob und welche der- fdfett mit Ablauf diese« Jahres zu verjähren drohe», weil bis Ende Dezember Klage er­hoben oder Zahlungsbefehl dem Schuld­ner zugestellt sein muß, wenn nicht die Forde­rung verjähren und dadurch dem Handel- und Gewerbetreibenden Nachtheil entstehen soll.

Bei der Prüfung, ob eine kaufmännische Forde­rung verjährt ist, bezw. wann sie verjähren würde, muß auf Folgende« gesehen werden:

L Welche gesetzliche Verjährung«frist besteht für die Forderung?

2. Wann begann der Lauf der Verjährung«- friß?

3. Ist die Berjähmngrfrtst nicht durch gewisse Ereignisse oder durch Handlungen des Gläubigers oder Schuldners „gehemmt" «der „unterbrochen" worden?

8 196 fee Bürgerlichen Gesetzbuch« bestimmt Folgwide«:

3« pvet Jahren verjähren die Ansprüche der Kauf­leute, Fabrikanten und Handwerker für Liderung von ■eeeea, Ausführung von Arbeiten und Besorgung htmirt Geschäfte, mit Ginschluß der Auslagen; rS sei fett, daß die Leistung für den Gewerbebetrieb deS Schuldners erfolgt ist; im letzteren Valle verjähren fie tN vier Jahren.

Hiernach besteht eine zweijährige Ver- jLhrung«frist bet kaufmännischen Forderungen für die Ltefernng von Maaren und Ausführung von Arbeiten für Private und den Haushalt. Handell es sich um Forderungen für Maaren und Arbeite«, welche ein Handel- und Gewerbe­treibender einem anderen Handel- und Gewerbe­treibenden geliefert oder geleistet hat für den Ge­schäft«- bezw. Gewerbebetrieb, so unterliegen diese Fordernngen nicht einer Verjährung von zwei Jahren, sondern einer solchen von vier Jahren. Die« ist wohl zu beachten.

Rach Art. 169 de« Einführungsgesetze« finden diese Vorschriften auf die vor dem Jnkrasttteten de« Bürgerlichen Gesetzbuch« entstandenen, noch nicht verjährte» Ansprüche Anwendung.

Ist die Verjährungsfrist nach dem Bürger­lichen Gesetzbnche kürzer als nach den bisherigen

Nermifchtss-

C) Klein« Aachrkcht««. Gera. In einer Weberversammlung wurdebeschloflen, durch eine Kommisfion einen Lohntarif auszuarbeiten, auf d.fien Grundlage mit den Fabrikanten verhandelt werden soll. In der Versammlung wurde ausdrücklich betont, daß ein Streik nicht beabsichtigt sei. — Stuttgart. Der badische Hofmaler von Riedmüller ist 72 Jahre alt hier gestorben. — Sofia. Die Befreiung der amerikanischen Missionarin Stone wird stündlich erwartet. Dre Bri- gaten sollen geneigt sein, die von dem amerikanischen Konsul angebotenen 60,000 Dollar anzunehmen. — London. .Daily Mail' meldet auS Bloemfontein: Alles Geld, welches von den Buren bei den Banken im Oranjestaat deponirt war, wurde beschlagnahmt und soll zur Bezahlung der Kosten der Konzentrationslager dienen. — Brix en. Das tausendjährige Bestehen der Stadt Brixen wurde am 27. Ott. glänzend gefeiert. Nach einem Pontifikalamt im Dom bewegte sich ein historischer Festzug durch die Straßen. Arn Abend fand ein Festmahl statt. NachtS wurden die umliegenden Höhen prächtig beleuchtet. Als Bertreter des Kaisers wohnte Erzherzog Eugen der Feier 6et — Lemberg. Gin Kolli, das acht Mann kaum tragen konnten, ist der Eisenbahnpackkammer abhanden gekommen. Die Diebe trugen daS Packet in einen Garten bei Lemberg und fingen es an auszupecken. Zum Vorschein kamen — 1000 Stück Lampen! Die Diebe ließen ihre Beute fahren, alS eine Frau sie überraschte. Jedenfalls b» saßen fie mehr Körperkraft als Muth.

* Italienischer Kongreß für innere Medizi« i« 'Kisa. In der Eröffnungssttzur.g deS nationalen KongreffeS für innere Medizin in Pisa am Sonntag hielt der Minister Baccelli einen Vortrag, in wel­chem er fich ausführlich über feine Entdeckung be­treffend die Heilung der Maul- und Klauen­seuche verbreitete. Baccelli führte auS, er habe gleich nach seiner Ernennung zum Ackerbauminister gelegentlich eines Aufenthaltes in Civitavecchia erfahren, daß in der Umgebung dieser Stadt Maul- and Klauenseuche auftrete. Er habe darauf den Stadtthierarzt beauftragt, seine — BaccelliS — Methode der Sublimateinspritzung in die Venen anzuwenden, und zwar in folgenden Dosen: für Kälber 2 biS 4 Centigramm in einer ein­zigen Einspritzung je nach der Schwere deS Falle«; für ausgewachsene Thiere 4-6 Centigramm und für Stiere 6 biS 8 Centigramm; die Lö,ung sollte auf jedes Centi- gramm Sublimat 75 Milligramm Kochsalz enthalten. Sämmtliche 52 behandelten Thiere seien geheilt worden. Auch in Sardinien fden 26 so behandelte Rinder nach und nach vollständig gesund geworden, überhaupt fei überall, wo das Verfahren BaccelliS angewandt worden, schnelle und vollkommene Heilung erzielt worden. (Leb­hafter Beifall.)

• Tröstlich. Professor (ein eingegangenes Berg­werk jetaenb): „Hier an dieser Stelle herrschten früher oiel schlagende Wetter. Bor etwa drei Jabrhunderten sollen hier sogar 150 Menschen auf diese Weise umge­kommen sein." — Schülerin: „Entsetzlich 1 Die armen Leute!" — Professor: „Nun ja, gewiß Aber schließlich wären fie ja jetzt doch auch schon tobt!"

Gesetzen, so wird die kürzere Frist von dem In- krasitteien de« Bürgerlichen Gesetzbuchs abberechnet.

Es verjähren deshalb mit Ablauf dieses Jahre» auch alle diejenigen kaufmännischen Forderungen, für welche nach altem Recht eine kurze Verjäh­rungsfrist von 3, 4 oder 5 Jahren (Sachsen- Altenburg, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau, Bayern rechtsrheinisch, Bremen, Sachsen-Koburg- Gotha, Lippe-Schaumburg, Mecklenburg-Schwerin und Strelitz, Sachsen - Meiningeu, Oldenburg, Reuß ältere und jüngere Linie, Königreich Sachsen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg- Sonderthausen, Waldeck, Sachsen-Weimar-Eisenach und Württemberg) bestand. Alle vor dem 1. Januar 1900 fällig gewordenen kaufmännischen Forderungen für die Lieferung von Maaren und Ausführung von Arbeiten für Private verjähren also mit Ablauf dieses Jahres, falls die Äer- ährung nicht gehemmt oder unterbrochen worden ist

Zum Beispiel ein Handel- und Gewerbe­treibender im Königreich Sachsen, wo nach altem Recht die kurze Verjährungsfrist 3 Jahre dauerte, hat an eine« Privaten im Jahre 1899 Maaren verkauft. Rach allem Recht würde die Forderung am 31. Dezember 1902 verjähren. Weil jedoch die Berjährungrftist nach dem Bürgerlichen Ge­setzbuche kürzer ist al» nach dem alten Recht (3 Jahre), so muß die kürzere Frist (2 Jahre) vom 1. Januar 1900, dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab berechnet werden, so­daß die Forderung mll Ablauf des 31. Dezember 1901 verjährt.

Der Lauf der Verjährungsfrist be- ginnt mit dem Schluffe de» Jahre«, in welchem die Forderung fällig geworden ist. Da« Jahr, in welchem die Forderung fällig geworden ist, wird nicht mttgerechnet. Hiernach begann bei­spielsweise die Verjährung einer Forderung für Waaren, die ein Handel- und Gewerbetreibender am 5. Januar 1900 an einen Privaten ver­kaufte, zu laufen nach Ablauf deS JahreS 1900, 1. Januar 1901 ab, und die Forderung verjährt mit dem 31. Dezember 1902.

Die Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen worden. Gehemmt ist die Verjährung unter anderem, wenn und so lange die Forderung gestundet ist. Der Zeitraum, während deffen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.

Wenn beispielsweise ein Privater am 1. Dezember 1899 unter Zubilligung einer Zahlungk- ziels von drei Monaten kaufte, so begann die Verjährung der Forderung gegen ihn erst zu laufen mit dem Ablauf deS JahreS 1900 vom 1. Januar 1901 ab, da ja der Kaufpreis bis zum 1. März 1900 gestundet worden ist, eS sich michin um eine fällige Forderung deS JahreS 1900 handelt, und daS Jahr 1900 deshalb nicht mitzurechnen ist.

Unterbrochen wird die Verjährung, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspmch durch Abschlagzahlung, Sicherheits­leistung oder in anderer Weise anerkennt. ES bedarf hierzu weder eine- AnerkennungSoertragS noch auch nur einer rechtSgeschästlichen Willens-