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Iu0öa, Montag, dm 21. Oktober 1901
28. Jahrgang.
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Dom Städtchen herauf klang erneuter Jubel, dröhnten aufs neue die Böllerschüsse, die Lichter der Illumination und die farbigen Flammen deS Feuerwerks sprühten empor, das man drüben auf der Anhöhe des Klosterkamps abbrannte. Knatternd stiegen die Raketen und Schwärmer zum Himmel empor, farbige Bogen zogen die bunten Leuchtkugeln durch die schwarze Nacht, platzten hoch oben am Himmelsgewölbe mit leisem Knall und erleuchteten die Stadt und die Gegend mit hundert blendenden Lichtstrahlen. Ueber dem Stadlhause stieg eine strahlende Sonne sprühend empor und inmitten der Sonne flammte der Namenszug des Fürsten mit der HerzogSkrone darüber. Tausendstimmiger Jubel erscholl und zum Himmel hallte der Ruf: »Heil unserm Herzog!"
Langsam stieg der Herzog die Stufen der Veranda herab. Noch einmal blickte er zurück, dunkel und still lag das Häuschen da, welches seine Liebe, sein Glück umschloß, dann wandte er den Blick der in einem Flammenmeer schimmernden Stadt zu, über der sein gekrönter Namenszug leuchtete. Mit finsterem Antlitz ruhte sein Auge aus dem glänzenden Schauspiel zu lernen Füßen. Dann athmete er tief auf, seine Gestalt richtete sich straff empor und rasch durch, schritt er den kleinen Garten, gefolgt von dem Adjutanten, auf oeffen Antlitz ein spöttisches kacheln ruhte.
Liebe zum Opfer gebracht, aber weder Du noch Dein Volk ist glücklich geworden, denn Du hast Deine andere Fürstenpfllcht versäumt. Du hast Dich von Deinem Volk abgewendet, Du hast nicht mit Deinem Volke gelebt."
„Ueber der Fürstenpflicht steht die Menschen- pflrcht, Mutter. Ich bin auch nur ein Mensch und ich kann nicht vergessen."
„Und wenn Du glücklich geworden wärest, wenn Du ein glücklicher Mensch wärest, mein Sohn, würdest Du bann auch ein Volk glücklich machen?"
„Ich würde es versuchen, Mutter."
„Würdest Du Dein Volk lieben — würdest Du in seiner Mitte leben — würdest Du mit ihm Freud und Leid theilen?"
„Ja, Mutter, ich würde mein Volk lieben, denn de» Volkes Tochter hätte mich glücklich ge- macht."
„Wenn Else doch käme!"
Wie ein sehnsüchtiger Seufzer klangen die Worte durch das Gemach und zitterten nach in dem Herzen de» tiefbewegten Fürsten. Still und regungslos, mit geschlossenen Augen, mit leise athmender Brust lag die Sterbende da. Der Herzog stützte die Stirn in die Hand und blickte, in schmerzliche» Sinnen verloren, zur Erde nieder.
Sein Leben zog in diesen tief wehmüthigen Minuten an seiner Seele vorüber. Sein ruhe- loses, friedloses, ödes Leben, aus dem er sich nicht auftaffen konnte zu froher Schaffensfreude, zu glückbringender Thätizkeit. Einmal noch, im letzten Sommer, in dem kleinen Gebirgsstädtchen, hatte er gemeint, diese Schaffensfreude, diese glücklich machende Thätizkeit wiederzufinden. Die Hoffnung betrog ihn; er war einsamer, friedloser in
Frau Dorette kam aus ihrem Versteck hervor und eilte angsterfüllt in das Haus. Der alte Hans Heinrich aber schloß die Garten thür.
„9s ist zu Ende!" murmelte er und ging langsam aber mit trotzig emporgeworfenem Kopf dem Hause zu, das still und dunkel inmitten der Flammen, des höher und höher aufsprühenden Feuerwerks dalag.
18.
Tiefe Sülle herrschte in dem alterthümlichen Fükstenschloß auf hohem Bergesgipfel. Tiefe Stille herrschte auch drunten in der Stadt. Jeder bemühte sich, die alltäglichen Geschäfte so lautlos »re möglich zu verrichten; man unterhielt sich mit flüsternden Stimmen, man ging mit leisen Schritten die Straßen entlang, das Militär zog ohne Trommelgerassel, ohne Hornmufik auf Wache. Die Fürstin, die Mutter, des Herzog», die edelste Dulderin lag auf dem Sterbelager. Die Fittiche de» Todes schwebten über dem Schloß.
Im einsamen, stillen Zimmer ruhte die Sterbende. Niemand war bei ihr, als die alte, treue Kammerftau, al« ihr einziger Sohn, der Fürst de« Lande«. Im Vorzimmer saß die Oberhofmeisterin, umringt von den Damen de« Hofe«. Ernsten Gesichte» schaute die Oberhofmeisterin auf ren düsteren Schloßhof, während die Hofdamen leise mit einander flüsterten.
Wenn die Herzogin starb, dann war e» vorüber mit ihrem bequemen Leben in dem Fürsten- chloß. Der Herzog war unvermählt, er zog sich mehr und mehr in die Einsamkeit zurück, er schien die Pracht de« Hofe» zu hassen, er brauchte keinen glänzenden Hofstaat mehr. Schon jetzt fühlten sich die Damen so überflüssig hier. Wie würde es
stellung der Schädigung feiner eigenen Ehre durch die unehrenhafte That erforderlich erscheint.
5) Die Behandlung de« Zweikampfe« al« eine« besonderen Delikte« ist vielmehr je nach seinen Folgen nach den allgemeinen bezüglich der Verbrechen und Bergehen wider das Leben und der Körperverletzung geltenden Vorschriften zu bestrafen.
Der Referent betont, daß seine Leitsätze der zu wählenden Kommission als Material unterbreitet werden sollten. Heute soll dazu durch eine Abstimmung nicht Stellung genommen werden. Das Resultat der Kommissions - Berathung soll einer späteren Versammlung und demnächst dem Reichs- tage vorgelegt werden. Die Zeit zu solchen Vor- schlägen sei äußerst günstig, da er ziemlich sichere Mittheilungen darüber habe, daß die Reichsregierung in der nächsten Zeit an eine Neubearbeitung des Strafgesetzbuches Herangehen werde.
Zu den Punkten 1 und 5 hatte Herr v> Bönig! einigeEinwendungen zu machen, deren Erörterung er in der Kommissions - Berathung vorbehalten wollte. Er forderte, daß der Ehe- bruch auch dann bestraft werde, wen» die Ehe nicht geschieden sei. Im Prinzip erklärte sich der Referent damit einverstanden, meinte aber, eine Formulirung des Wunsches sei schwer, da man nicht wissen könne, ob man mit solchen Bestimmungen nicht mehr schade als nütze.
Gegen den Punkt 2 wandte sich Br. Duncker- Leipzig. Bei Beleidigungs-Klagen müffe, sobald die Klage an das Gericht vom SchiedSmann gekommen fei, der Vergleich ausgeschlossen werden.
Die Versammlung wählte hierauf eine Kommission zur Erörterung dieser Materie. Es wur- den gewählt: Dr. Antoni (katholisch) und Herr o. Bönig! (evangelisch), sowie Reichsgerichtsrath Korten.
Auf Anregung des Abg. Dr. Bachem sah man von einer Wahl von Parlamentariern in diese Kommission ab, weil es diesen lieber sein muß, wenn sie in der Berathung an leine vorliegende Form g-bunden sind.
Der Komwi'sion wurde das Recht gegeben, nach Belieben J r.-r .ften und Herren aus dem pra!« tischen Leben zu kooptiren.
Der Vorsitzea üe brachte hierauf eine Reihe von Sywpathiekund --düngen zur Verlesung, so Namens der deutschen R cdtspartei von Frhrn. v. Ho den- berg, weiter z.B. »om GrafenLacziv. Hen!el- Donnersmark und von dem Grafen Franz Xaver Schmiesing-Kerssenbrock, einer der drei Brüder, die wegen ihrer Stellung zum Duell aus der preußischen Armee ausscheiden mußten.
Als dritter Referent sprach Herr von Rütz- Halberstadt über die Form, wie in Ehrenstreitig, leiten durch ein Schiedsgericht entschieden werden könne:
Redner widersprach zunächst der Auffassung, daß die Armee nicht ohne Duellzwang fein könne. That- sächlrch wäre eine lebhafte und ausdrückliche Handhabung dr« Ehrengerichts ein absolut ausreichender Ersatz des Duells. Die Ehrengerichte müssen mit weitgehenden Machtbefugnissen ausgestattet werden. Zweckmäßig sei eS, Ehrengerichtshöfe an den Landgerichten zu bilden — eine Berufungsinstanz müsse geschaffen werden, vtel- lercht überlasse man den Parteien die Wahl der Schöffen. Bedenklich sei die BUdung von Ehren — sreigertchten für leben Fall Korporative Ehrengerichte werden die treffendste Urtheile fällen — ihre Anrufung müßte obligatorisch sein. Gibt eS eine bessere Sühne und Ehren- rettung, al« wenn ein gesummter Stand mit seiner Ehre
Dir ltwn!mtoptii?tflin.
Roman von O. Elster.
------ (Nachdruck verboten.)
werden, wenn die Herzogin, die gütige Herrin, die Augen für immer schloß?
Die Kranke dachte nicht mehr an die Hof- damen da draußen in dem Vorzimmer. Ihre Gedanken weilten bei ihrem Sohn, dem einzigen Kinde, da» ihr das Leben gelassen; ihre Gedanken wellten bei dem einsamen Mädchen, dessen Glück sie dem Wohle des Volkes zum Opfer gebracht halte.
War dies Leben des Opfers werth? Ach, angesichts des Todes, des ewigen Lebens dachte man so ganz anders über dieses vergängliche Leben!
Die Herzogin richtete sich mühsam etwas in die Höhe und tastete nach der Hand ihres Sohnes. Der Herzog beugte sich über die Sterbende.
„Wünschest Du etwas, Mutter?"
„Ist Else noch nicht da? — Ich wünschte o sehnlichst, sie noch einmal zu sehen. Sie war der letzte Sonnenstrahl meines Lebens!" Mutt?" 98830611 mu$ ’eben Augenblick eintreffen, «Und wenn sie nicht kommt? wenn sie nicht vergebe», vergessen kann?"
„Sie wird kommen, Mutter!"
„Mein Sohn, ich habe Dir, ich habe Euch ehr wehe gethan — ich weiß e» — Du bist nicht glücklich geworden und nur ein glücklicher Fürst ann sein Volk glücklich machen."
„Sprich jetzt nicht davon, Mutter. E« ist vorüber."
„Ja, es wird bald alles vorüber sein, deshalb laß mich sprechen. Du bist nicht glücklich geworden — Du hast nicht glücklich gemacht. Du hast Deine Fürstenpfllcht erfüllt. Dein Herz, Deine
durch einen Urtheilsspruch solidarisch für den schuldlos Beleidigten emtrirr? Einer Korporation nicht angehende Personen müßten, wenn sie ein Urtheil durch Standesangehörige wünschen, ein solches durch die Be- rusung ftandesgenöffischer Schöffen an dem Ehren- genchtshof des Landgerichts erreichen können. Neben den ständischen korporativen und freien muß ein staat- «cheS, Jedem erreichbares Ehrengericht bestehen. Dieser Angelpunkt kann in der ganzen Frage nicht genug be- tont werden. Redner tritt dann der Behauptung gewisser Zeitungen entgegen, die ganze Bewegung sei eine ultramontane Parteibestrebung. Unter der Einladung zur heutigen Versammlung ständen ebensoviel Katholiken wie Protestanten; auch bei der vorbereitenden Konferenz
Frankfurt a. M. sei dies Berhältniß gewesen, die AnNduellbewegung wendet sich nicht an die Konfession, geschweige denn um die Interesse einer Partei, sondern um Gewissen und Vernunft aller Gebildeten!
Fürst Löwenstein verweist auf einen sehr instruktiven Artikel über die Frage der Schiedsgerichte in Nr. 234 der Germania.
Die Versammlung be-chließt, diese ganze Frage ebenfalls der gewählten Kommission zu überweisen und darin den Referenten von Rütz und den Herrn Oberst von der Decken besonders zu delegiren.
Das letzte Referat hatte Rechtsanwalt Dr. Rumpf.München über die Obliegenheiten der Gesellschaft und insbesondere der Frauen gegenüber der Duellfrage:
Alles, auch das innerlich Rohe, Häßliche und Ge- meine soll aus dem gesellschaftlichen Verkehr der ge- bildeten Kreisen verba..: k sein; damit wird dem Duellunwesen daS Wasser abgegraben. Eine besondere Auf- gäbe haben hier die Frauen; denn sie geben den Ton tob« Gesellschaft an. Die Gesellschaft muß für die Männer eintreten, die prinzipiell in positiven Fällen em Duell ablehnten. Wer Geger des DuellS ist, muß dies auch offen bekennen. Sehr wesentlich ist die Förde- mng der Antiduellbewegung in den studentischen Kreisen. Dabei darf man nicht verkennen, daß die studentischen Mensuren dem Duellunwesen immer neue Nahrung gibt. ®ie Mensur ist mehr al« „ein harmloses, gesichtverun- ftaltenbeS Waffenspielen". Die katholische Kirche und daS Reichsgericht stellen Mensur und Duelle auf die gleiche Stufe. Zu wünschen wäre, daß sich neben den konfessionellen Studentenverbindungen, die gegen die Mensur find, auch andere studentische Kreise dafür ge- wonnen würden. Das hauptsächlichste Mittel gegen die Duellunfitte wäre ein korporativer Zusammenschluß aller Duellgegner nicht bloß in Deutschland, sondern auch in allen anderen Kulturländern. Nur starke Ber- bände können die Frage der Ehrengerichte einer prak- Hf^en 8öfung zuführen. Redner gibt hierauf eine lieber« sicht über die Antiduellbewegung in Oesterreich, Frankreich. Italien und Deutschland. Auf Veranlassung de« Fürsten zu Löwenstein haben eine Antiduellerklärung unterzeichnet über 900 fast ausschließlich akademisch ge- bildete Herren und 500 andere Herrn aus gebildeten Ständen. Bon Adligen haben unterzeichnet: 116, von Juristen 160, Aerzte 157, Professoren und Oberlehrer 122. Die Erklärung ist bereits früher in der Presse mit- getheilt.
In der Diskussion verwies zunächst Prof. Sch oll-Mainz aus die studentische Reformverbindung Adelphia in Gießen, die die Be- kämpfung des MensurunweftnS bezwecke und alle Konfessionen umfasse.
Oberbürgermeister Antoni stellte den Anrag, ein Aktionskomitee zu bilden.
Die bisherige Thätizkeit des Fürsten zu Löwenstein wurde durch Erheben von den Sitzen geehrt.
Abgeordneter Dr. Bachem betonte, daß die Agitation in der Gesellschaft das Wichtigste sei, denn auf eine solche könne sich die weitere gesetzgeberische Aktion am besten stützen. Vom deutschen Offizier stände erklärte er, alle christlich denkende Offiziere verwürfen schon jetzt das Duell
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cpc. Leipzig, den 19. Oktober 1901.
Fürst zu Löwenstein eröffnete die Besprechung, indem er das Programm der Versammlung mittheilte, worauf sich die Versammlung konstituirte. Zum Vorsitzenden wurde Fürst Löwenstein per Akklamation gewählt, zu Schriftführern: Graf Plettenberg und Prof. Scholz-Mainz. Der Vorsitzende betonte, daß bereits eine reiche Literatur in der Duellbewegung vorhanden sei und verwies besonders auf einen Artikel von Oberst a. D. von der Decken in der .Konservativen Monatsschrift 1895, „Der Ersatz des Duells".
Erster Redner war
Herr von Boenigk-Halberstadt, Syndikus der Handelskammer. Er stellte den Leitsatz auf: Der Zweikampf ist die Verbindung zweier Menschen zur Bekämpfung von Vernunft, Gewissen und deutscher Art. Das Duell gehört zu den Ueberbleibseln früherer Tage. Seine Befürworter wollen es erhalten, weil es eine alte Einrichtung ist. Wir sollen vom Alten aber nur das festhalten, was gut ist. Das Duell auf eine alte deutsche Sitte zurückzuführen, ist nicht richtig. Die Zweikämpfe im Mittelalter haben nichts mit unserem Duell zu thun. Bei jenen handelte es sich nicht um Ehrenhändel, sondern um irgendwelche Streitigkeiten, bei denen man den Ausgang des Kampfes als Gottes- urtheil hinnahm. Bei Bagatellsachen waren Zweikämpfe verboten; die Duellanten konnten gemietet werden, waren beim Zweikampf unbekannt. Die alten Urkunden melden immer nur von Gerichtsduellen, die gewissermaßen die jetzige Berufungsinstanz vertraten, aber nicht von Standesduellen. Ehrenduelle kamen erst auf, als die Gerichtsduelle verschwanden, weil man einsah, daß sie doch ein schlechtes Beweismaterial waren. Diese Auffassung vertritt schon der Sachsenspiegel von 1220 ebenso das Corpus jaris canonici. Im 16. Jahrhundert waren die Gerichtsduelle schon so gut wie fremd; von den letzten wird 1650 gemeldet. Mitte des 16. Jahrhunderts traten die Ehrenduelle auf. Wo tarn e8 her? Die deutsche Statut hat ein ausgesprochenes RechtSbewußtsein, sie äußert Haß, Rache, Fehde in im» pwfiDet gßetfe. Ein Einzwängen der Vertheidigung ju höfische Regeln ist nicht deutsche Art, daS ist ein Kampf für Salonhelden. Das Wort Duell stammt aus dem spanischen el dueilo; es ist zu uns gekommen, als der spanische König Karl V. deutscher Kaiser war und spanische höfische Sitte einführte. Ludwig XIV. stärkte biefe »emegung. Erst zu seiner Zett — in der ersten Halste des 18. Jahrhunderts — wurde das Duell allgemeiner verbreitet; die Verbote starker Monarchen vermochten es nicht mehr auSzurotten: Der zorn- und rache sprühende Germane hatte sich in die Fesseln der französischen Hofsttten schlagen lassen! Der Grund- gedanke des Duells ist: In einzelnen Kreisen der höheren Stände hat jeder jüngere Mann seinen Be- leidlger, wenn dieser gleichfalls den höheren Standen angehört, zum Duell zu fordern. Er toroie fein Gegner gälte als ehrlos, wenn sie diesem Duell aus dem Wege gehen. Welche Inkonsequenz steckt rn diesem Satze! Die höheren Stände sollen eine andere Ehre haben, wie die anderen Stände. Dabei und in den oberen Kreisen selbst noch gewisse Kategorien ausgeschlossen, so die Monarchen, Geistliche, Greise, Kruder, Familienväter ix gewissem Sinne und die Frauen. Warum diese Ausnahmen? Die Ehre ist doch ein Gefühl, daS alle haben. Im Mittelalter unter- warfen sich dem Zweikampf auch die Könige und
Frauen. Was ist das für eine Ehre, die nur von höher flehenden Menschen angetastet werden kann. Wenn mich ein nichtsnutziger Lebemann verhöhnt, muß ich ihm mein Leden zur Verfügung stellen, ist es aber ein m Ehren grau gewordener Handwerker, so bleibt meine Ehre unberührt? Man sagt, es gebe Fälle, wo bei Beleidigungen der Gegner es vorziehen dürfte, zu sterben, als unter solchen Bedingungen weiter zu leben. Ich» "bist keinen Fall, in dem man dies anerkennen muß. Fällt der Gegner im Duell, so ist doch deS Anderen Glück für immer dahin. DaS Duell ist zu allerletzt geeignet, „Genugthuung" zu verschaffen. Daß daS Duell unvernünftig, geht allein schon daraus hervor, daß häufig das Blut des Beleidigten fließt. Das Duell ist auch gegen das Gewissen. Lieber will ich als Ehrloser angesehen fein, als mein ganzes Leben das Bewußtsein mit mir tragen, einen Menschen ge» tobtet, eine Familie unglücklich gemacht zu haben. Das Duell ist auch gegen die Moral. Es steht fest, daß unsere heutige Moral, gehe sie von Religion oder von Naturrecht auS, im schroffsten Gegensatz zum Duell steht, und das wohl überall in Analogie des biblischen Spruches: Wer fein Kreuz nicht auf sich nimmt und folgt mir nach, der ist meiner nicht werth. Nicht nur Vernunft, Gewissen und Moral, sondern auch deutsche Art spricht gegen das Duell. Die Duellregeln find auf ein französisches Jokeyklubmitglied zurückzuführen; sie entsprechen nicht dem temperamentvollen und auf fofortige Erlangung von Recht bedachten Germanen. Warum hielt sich die Einrichtung so lange bei uns? In Eng- land ist infolge der Initiative eines Deutschen, des Prinzgemahls Albert, das Duell vollständig aus der Armee beseitigt. Ist unsere Ehre fraglicher? Beruht sie auf einer anfechtbareren Grundlage, wie die unserer angelsächsischen Vettern? Nein. Das Hinderniß liegt bei uns außerhalb der Ehre, — im Klaffenwillen. Dieser kann die verrücktesten Befehle geben, alle liegen vor ihm auf dem Bauch. So verlangt er, daß die Offiziere gute Christen find, und daß sie sich doch duelliren. Die Beseitigung dieses Klaffenwillens in Clvilkrelsen mache wohl keine großen Schwierigkeiten. Bezüglich der Offiziere bedürfe es eines Machtwortes de« Kaiser«. Solange die Praxi« Ludwig« XV., der das Duell zwar verwarf, aber jeden Offizier sofort entließ, wenn er das Duell ablehnte, noch in unseren deutschen Gauen gilt, so lange werden wir nichts aus- uchten. Daß unser geistig so außergewöhnlich bedeutender Kaiser dem Duell innerlich nicht hold gesinnt ist, bedarf keiner Hervorhebung, möge er das Machtwort sprechen. Möge unsere Bewegung und das Vorgehen des Reichstages gegen das Duell eine Anregung in dieser Richtung geben. Es ist eine Ironie der Weltgeschichte, daß eu8 demselben Volke, welches uns die Duellfeuche ins Land geschleppt, auch der Retter erfanden ist: Don Alphonso von Bourbon, auf be ff en Veranlassung unser verehrter Vorsitzende' sich der Mühe unterzog, die Bewegung in Deutschlaoa vorwärts zu bringen.
Als zweiter Referent sprach Oberbürgermeister Dr. Aittoai-Fulda über das Themo: „®e. etzlicher Schutz der Ehre und Bestrafung der Duelle". Redner stellte folgende Sätze auf:
P durch die gegenwärtigen Bestimmungen de« Strafgesetzbuches gewährte Schutz gegen Beleidigungen 'st k-m genügender. Insbesondere kann die Zuerkennung einer bloßen Geld-, Haft- oder Gefängnißstrafe dem Be- letbigten lerne genügende Genugthuung für die ihm widerfahrene Beleidigung gewähren.
2) ES ist deshalb die Aufnahme einer Bestimmung in das Strafgesetzbuch erforderlich, welche den Richter berechtigt, ax Stelle oder neben diesen Strafen fest- zustellen, daß der Beleidiger sich durch die Beleidigung elbst an seiner Ehre geschädigt hat.
, 8) Die unbeschränkte Zulassung des Wahrheits-
beweiseS »st zu verwerfen und der Wahrheitsbeweis nur insoweit zu gestatten, als er mit der behaupteten konkreten Thatsache in direktem Zusammenhänge steht und sofort erbracht werden kann.
Die Bestimmungen, welche sich auf den strafrechtlichen Schutz der Familienebre beziehen, find einer Revision zu unterziehen, und es ist zu erwägen, ob gegen den Verletzer der Familienehre nicht auch die Fest-