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mit Zlntertzattungs -Meilage „ZssuKrirte Sonntags-Zeitung"
Jutöa, Samstag, den 19. Oktober 1901.
M 241
28. Jahrgang.
Aber den
Die böhmischen Landtagswahlen sind bis auf wenige gethan. Das Ergebniß ist insofern überraschend, als bei den Wahlen in den Landgemeinden die Jungtschechen sehr viele Sitze an die neue Partei der tschechischen Argrarier verloren hat. Der Uebermuth der Jungtschechen wird dadurch schnell genug gestraft. Bei den Deutschen hat, tote leider zu erwarten war, die radikale Richtung der
Daß diese »u-steuer-Pflicht nicht ohne Ein» schränkuu, sein kann, liegt in der Natur der Sache.
Man denke nur den Fall, wo der Vater bei kärglichem Verdienste der einzige Ernährer einer zahlreichen Famllie ist, oder die Tochter in Folge von Glückszufällen selbst hinreichendes Vermögen besitzt. Daher schränkt daS B. G.°v. die AuS- steuer-Pflicht der Eitern dahin ein, daß diese zur Gewährung der Luksteurr nur insoweit verpflich. tet find, als sie bet Berücksichtigung ihrer sonstige» Verpflichtungen ohne Gefährdung ihres standesgemäße« Unterhalte- dazu im Staude sind, und nicht die Tochter ein zur Beschaffung der Aussteuer ausreichendes Vermögen hat. LlSZeit- punkt, ob diese «inschräakende» Umstände vorliegen, ist der EingehungStag der Ehe entscheidend. Rach» klägliche Veränderungen kommen nicht in Betracht. Waren also die Eltern zur Zeit der Eheschließung zur Gewährung der Aussteuer außerstande, haben aber »ach diesem Zeitpunkte (etwa he Folge von GlückSzusällen) ein hinreichendes Vermögen er- worben, so brauchen sie eine solche doch nicht zu gewähre». Dagegen ist bei Beurthetlung der gegen- wärtige» Vermögensverhältniffe die Möglichkeit einer erst später eintretenden Gefährdung des standesgemäßen Unterhaltes unter Umständen wohl zu berücksichtige».
Die Aussteuer-Pflicht kann sogar gänzlich wegallen. So können die Eltern die Aussteuer verweigern, wen» sich die Tochter ohne die erforder- iche elterliche Einwilligung verheirathet. Hierbei st eine besondere Bedeutung dem Worte „erforderlich" berzumeffen. Nicht schon allein der Mangel des HeirathS» Konsenses der Eltern schließt den AuSsteuer-Anspcuch der Tochter aut, sonder» nur »er Ma»gel der erforderlichen Einwilligung. Wenn daher der verweigert« elterliche Ehe-Konen- gemäß § 1308 deS B. S. - B. durch daS BormuidschastS-Gericht ersetzt wird, so bleibt die AuSsteuer-Pflicht bestehen. Ferner sind die Elter« ur Berwetgemng der Aussteuer berechtigt, wenn ich die Tochter eine Verfehlung schuldig gemacht hat, die de» verpflichteten Slternthell »ach § 2333 >eS B. G.-B. zur Pflichttheil-Entziehung derech- t gt, wenn also z. B. die Tochter ihre Unterhalts- Pflicht gegenüber dem Elterntheil verletzt hat oder men ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel gegen )en Willen des Elterntheils führt. Endlich kann )ie Tochter keine Aussteuer verlangen, wenn sie berettS für eine frühere Ehe von dem Vater oder |
fragt Niemand. Der Erste, der diesem Schicksal anheimfiel, ist der Burenkommandant Lotter. DaS Kriegsgericht sprach ihn schuldig der Meuterei — warum erfährt Niemand — das Todesurtheil wurde sofort vollstreckt! Ganz scheußlich aber ist ein neu wfundenes Verfahren: Englische Soldaten stellen Burenfrauen vor sich, wenn sie bereit habhaft werden können, schießen auS dieser Deckung heraus Buren nieder und lassen die Burenfrauen morden durch das Feuer, mit dem die Buren auf die britischen Schüsse erwidern! In der Schule lernt man als die gräß- lichsten aller Greuel diejenigen aus dem dreißig- lährigen Kriege und aus der französischen Revolution kennen; in Zukunft müssen diejenigen als gleich entsetzlich hinzukommen, die von den Engländern in Südafrika begangen werden. Es ist eine schwache Genugthuung für die empörten Gefühle aller Kulturmenschen, daß der Burenaufstand im Kaplande immer größer» Umfang annimmt und die Engländer vergebens dagegen ankämpfen. Vollkommene Vernichtung der britischen Herrschaft in Südafrika das würde die einzige wahre Genugthuung sein!
einer angemessenen Aussteuer nicht der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung bedarf, wie dar Schenkungsversprechen und daß den Eltern nicht das dem Schenker nach den §§ 508, 530 des B. G -B. gewährte Rückforderung«- und Widerrufsrecht zusteht. Ausnahmsweise gelten jedoch auch für die Aussteuer jeden Umfanges die für die Gewährleistungspflicht des Schenker« wegen eine« Mangels im Rechte oder wegen eines Fehlers der Sache gegebenen Vorfchrfften der §§ 523, 524 B. G.-B. Aber wenn die Gewährung einer Aussteuer auch in der Regel keine Schenkung b'ldet, so ist sie doch immer eine „unentgeltliche Verfügung". Daher unterliegt die Aussteuer, welche im letzten Jahre vor der Konkurseröffnung über dar Vermögen des Vaters beziv. der Mutter der Tochter gewährt ist, der Anfechtung. Denn nach dem § 32 Ziffer 3 der Konkursordnung sind anfechtbar alle „unentgeltlichen Verfügungen", die im letzten Jahre vor der Konkurseröffnung vom Gemeinschuldner vorgenommen sind. Ein gleiches Anfechtungsrecht gewährt da« Gesetz betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eine« Schuldner« außerhalb des Konkurroerfahrens dem Gläubiger, welcher gegen seinen unpfändbaren oder voraussichtlich unpfändbaren Schuldner einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hat und dessen Forderung fällig ist.
Der Aussteuer-Anspruch ist nicht übertragbar (§ 1623 des B. G.-B.) und daher der Pfändung mcht unterworfen (§ 851 der K.-P -O.). Ferner ist demzufolge bei ihm eine Aufrechnung (§ 394 des B. G.-B.), eine NteßbrcmchS-Bestellung (§ 1069 des B. G.-B.) und eine Pfandrechts-Bestellung (§ 1274 deS B. G.-B.) ausgeschloffen. Endlich gehört der AuSsteuer-Anspruch »ege» seiner Unpfändbarkeit nicht zur KonkurSmaffe (§ 1 der Konkurs-Ordnung) und bildet keinen Unterhalts- Anspruch im Sinne des § 844 des B. S. - B. Der Aussteuer-Anspruch verjährt in einem Jahre von Eingehung der Ehe an (§ 1623 deS B.G.-B.); während der Minderjährig kett der Tochter ist jedoch dir Verjährung gehemmt (§204 deS B G.-B.).
Ob die Aussteuer trotz mangelnder Fälligkeit schon vor Eingehung der Ehe eingeklagt werden kann, mag zweifelhaft sein, muß jedoch mit Rücksicht auf den durch die neue Novelle der Cioil- prozeß-Ordnung geschoffme» § 259 bejaht werden.
। der Mutter eine Aussteuer erhalten hat. Sie muß aber eine solche wirklich erhalten haben. War z. B. bei Eingehung der ersten Ehe ihr AuSsteuer- Anspruck wegen Vorhandenseins der vorerwähn, ten Umstände ausgeschloffen, und liegen diese Umstände bei Eingehung der zweiten Ehe nicht mehr vor, haben ihr also die Eltern den Enterbungs- Grund verzieben, so kann sie nunmehr eine Aussteuer beanspruchen.
Die Aussteuer an sich begreift regelmäßig die zur ersten Haushaltungseinrichtung dienenden Gegenstände, also außer der Kleidung und Wäsche der Tochter, Wirthschafts- und Haushaltungsgegenstände. Sie muß angemessen sein, wie da« Gesetz sagt, also im Anschluß an den durch die Entscheidung des Obertribunals vom 16. Oktober 1868 aufgestellten preußisch-rechtlichen Grundsatz, sowohl den bisherigen Lebensbedürfnissen der Tochter und der Vermögenslage der Eltern, als auch den Verhältnissen, in welche die Tochter durch ihre Verheiratung tritt, entsprechen. Besteht zwischen den Eltern allgemeine Gütergemeinschaft, Errungenschaftsgemeinschaft oder Fahrnißgemeinschaft, so ist die Aussteuer in dem Umfange zu gewähren, wie wenn das Gesammtgut dem aussteuerpflichtigen Ehegatten gehörte.
Der Aussteueranspruch ist ein Anspruch besonderer Art, der in den familienrechtlichen Verhäll- nissen zwischen Eltern und Kindern wurzelt. Die Gewährung der Aussteuer ist daher keine Schenkung. Rur soweit die Aussteuer das bett' Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vater« oder der Mutter entsprechende Maß übersteigt, sieht sie das Gesetz äls Schenkung an (§ 1624 B. G.-B.). Es folgt daraus, daß da» Versprechen
Ganz unerhörte Ausschreitungen erlauben sich Die Engländer in dem Kriege gegen die Buren. Sie beginnen jetzt damit, Burenführer, die in ihre Hände fallen, hinzurichten. Nach dem Rechte dazu
Arrslarrd.
* Wien, 18. Okt. Die Obmänner-Konferenz der deutschen Parteien d-S österreichischen Reichs- ratheS beschloß, nachdem der Abgeordnete Prade die Wiederwahl zum Vizepräsidenten abgelehnt hat, der deutschen Volkspartei die Nomini- rung eines Kandidaten für diese Stelle zu über» lassen und genehmigte einstimmig die von dieser Partei ausgestellte Kandidatur deS Abgeordneten Kaiser.
X London, 18. Okt. Aus Kapstadt wird gemeldet: Man versichert, daß ein Buren-Kommando die Bai von Saloanha nördlich von Kapstadt besetzt hat. Bei Piquetberg Road fand ein Gefecht statt, in welchem die Buren zurückgeschlagen wurden. Die Engländer verloren 5 Todte, darunter einen Hauptmann. — Die hiesigen Blätter erkennen die Mögltchkeit des Bor- dringens der Buren nach Kapstadt an, erklären
Die Aussteuer-Pflicht der Eltern ihren Töchtern gegenüber.
Von Rechtsanwalt Dr. jur. A. von Hagen.
(Nachdruck »erboten.)
Während das französische Recht der Rhein- lande eine rechtliche V rt b indlichkeit der Eltern zur Aussteuer nicht kannte und das preußische allgemeine Landrecht den Töchtern wenigstens keinen im Wege der Klage erzwingbaren Anspruch auf die Aussteuer gab, sind nach dem B. G.-B. im Anschlüsse an das Gemeine Recht und an das Sächsische Gesetzbuch die Eltern zur Gewährung einer Aussteuer rechtlich verpflichtet. Diese Neuerung kann nur mit Freude begrüßt werden. Ins- besondere ist jetzt dadurch der Tochter, welcher der Ehekonseos von den Eltern ohne stichhaltigen Grund verweigert, jedoch durch den Vormund- schaftsrichter ersetzt wird (§ 1308 der B. G.B) ein im Wege der Klage erzwingbareS Recht auf die Aussteuer gegeben.
Zur Gewährung der Aussteuer sind nur die legtttmen Eltern verpflichtet. Jedoch trifft die Pflicht zurächst den Vater, selbst wenn er mit seiner Ehkfran in Gütertrennung lebt, also kein Recht an dem Vermögen seiner Frau hat. Erst wenn dieser zur Gewährung der Aussteuer außer Stande ober wenn er gestorben ist, oder wenn endlich dir Rechtsverfolgung im Inland« gegen ihn wesentlich erschwert ist, ruht die Aussteuer- Pflicht bei der Mutter.
Venezuela hat Beschwerde ,eführt. Die Beschwerde ist zunächst aber abgewiesen. Ohne Zweifel wird die Reichsregierung die Bestrafung der Schuldigen von Venezuela verlangen und auch durchsetzen.
Ein recht wunderlicher Herr scheiM Fürst Heinrich XXII. von Reuß alt. Linie zu sein. Er hat die ganz richtige Anschauung, daß es schlimm für Kinder und noch unbestrafbare jugendliche Personen sei, wenn sie zu einer Gefängnißsteafe verurtheilt würden. Aber Strafe muß doch sein, denkt der Landesvater von Reuß ält. Linie; und so verwandelt er solche Gefängmßstrafen für jugendliche Uebelthäter in Prügelstrafe, die er dann höchst eigenhändig an dm Schuldigen ausführt, ganz gleichgiltig, ob es sich um Knaben oder Mädchen handelt. Diese Strafen werden in Gegenwart der Eltern vollzogen, und es soll auch vorgekmmen sein, daß die jugendlichen!
Von Oesterreich-Ungarn wird auch immer und immer wieder behauptet, daß es zu starkem Widerspruch gegen die geplanten dmtschea Zoller- Höhungen geneigt sei. Thatsächlich scheinen die Verhältnisse so zu liegen, daß bei der Regierung in Wien . — a..™3 ___
»or mehreren Monaten, als man von den Vorschlägen leider zu erwarten war, die radikale s des neuen deutschen Tarifentwurfes noch gar nichts Alldeutschen den Sieg davongetragen, wußte, em entsprechender Entwurf bereits fertig vor» lag. Ein bekanntes Wiener Blatt brachte vor einigen Ligen eine Mittheilung dieses Inhaltes, die äugen- schemltch von offiziösem Ursprünge war. Danach ist der österreichische Entwurf seit länger als einem Vierteljahre schon fertig gedruckt. Er ift von einer Art, daß er dem deutschen Tarifentwurfe in der Höhe jder Schutzzölle nichts nachgibt; das Wiener Blatt fügte hinzu, er würde in Deutschland dasselbe Aufsehen Hervorrufen, wie vorher der deutsche Entwurf in Oesterreich. Uns kann es recht sein. Auf jeden Fall geht daraus hervor, daß auch Oesterreich- Lngarn den gegenwärtigen Handelsvertrag nicht erneuern will; unb das ist die Hauptsache dabei.
In Venezuela, von dem man nicht weiß, ob os nun Krieg mit der Nachbarrepublik Columbia hat »der nicht, hat ein blutiger Zusammenstoß ffattgefunden zwischen deutschen Seesoldaten Iild eingeborenen Polizisten In Caracas näm- w wollten die venezolanischen Polizisten einige Unter- »ffijiere von dem deutschen Kriegsschiffe Vineta fest- nehmen. Die Unteroffiziere setzten sich aber zur Wehr, da gar kein Grund für diese Gewaltmaßregel vorlag, und so kam es zu einem regelrechten Handgemenge. Die deutschen Unteroffiziere wurden schließlich durch die Uebermacht bewältigt, dann aber zum Verbinden ihrer Wundm nach einem deutschen Handelsdarnpser | gebracht, der im Hafm lag. Der Dampfer wurde *om Lande her noch beschossen. Der Kapitän der „Vineta" sandte aber 30 Mann von seiner Mann-1
Wochen-Flunö schau.
(Nachdruck verboten.)
X Fulda, 19. Oktober.
Am 17. Oktober war Graf Bülow gerade ein Jahr Reichskanzler. Nun hatten sich neulich einige Blätter das zweifelhafte Vergnügen gemacht, wieder einmal eine Kanzlerkrise an die Wand zu malen. Angeblich sollte der neue Zolltarifentwurf gegen den Willen des Kaisers verstoßen, und so sollte des Grasen Bülow Stellung unhaltbar geworden fein. Es ist ja in der Welt nichts zu dumm, es findet doch sein Publikum! Und deswegen sei allen denjenigen, die nicht klar über die Sage der Dinge sind, die allerdings nicht mehr neue Mittheilung gemacht, daß der neue Zolltarifentwurf vom Reichskanzler „im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers" dem Bunvesrathe unterbreitet worden ist. Das genügt vielleicht, um auch die Zweifler gewappnet zu machen gegen solche thörichte Ausstreuungen. Aber freilich, auch dieses erste Jahr der neuen Kanzlerschaft hat uns noch keine Klarheit über die innere Lage im allgemeinen gebracht; man könnte vielmehr keine bestimmte Antwort geben, wenn man gefragt würde darum, welche Stellung Reichskanzler Graf Bülow zu diesen und jenen inner- politischen Fragen einnimmt. Die auswärtige Politik ist glänzend versorgt. Ob das auch mit der inneren Politik der Fall ist, darüber hat man heute noch kein bestimmtes Urtheil. Deswegen ist nichts mehr zu wünschen, als daß Herr Graf von Bülow während der nächstdem bevorstehenden neuen Verhandlungen des Reichstages ein wenig mehr als wie bisher fein Visir öffnen möchte.
Die Gegner eines geeigneten Zollschutzes für unsere nationale Arbeit werden nicht müde, allerhand Schreckschüsse loszulassen. Bald soll dieses, bald jenes Land mit Zollkrieg gedroht haben oder drohen wollen für den Fall, daß Zollerhöhungen wie die vorgeschlagenen vom Deutschen Reiche eingeführt werden sollten. Zu diesen Ländern sollte angeblich auch Rumänien gehören: Die rumänische Regierung sollte ihren Berliner Gesandten davon in Kenntniß gesetzt haben, daß die Erneuerung des Handelsvertrages mtt Deutschland ausgeschlossen sei, wenn der Zolltarifentwurf der deutschen Reichsregierung mit den vor- Dch^genen Zollsätzen Gesetz werde. Nun ist an und ■für sich gerade Rumänien schwerlich das Land, von dem wir uns imponiren lassen. Aber außerdem war die ganze Nachricht eine Ente: Der rumänische Gesandte in Berlin hat in einem Schreiben an mehrere Zeitungen erklärt, daß die ganze Meldung in keiner Weise zutrifft. Es war also wieder einmal mchts.
I Tschechen haben die Uebernationalen keinen einzigen Sitz weggenommen; nur ihren deutschen Stammesbrüdern. Darum nennen sie sich vermuthlicb auch „All-deutsch^!" Bei den Wahlen zum ungarischen Reichstage haben die Regierungsliberalen nicht, wie es anfänglich hieß, eine Zweidrittelmehrheit davongetragen. Nur die starke Hälfte der Sitze ist ihnen zugefallen. Die katholische Volkspartei zieht in der alten Stärke in den neuen Reichstag ein, nämlich mit zwanzig Mitgliedern.
Allgemeine und lebhafte Theilnahme hat die Verlobung der Erzherzogin Elisabeth hervorgerufen, des einzigen Kindes des unglücklichen Kronprinzen Rudolf und der Erzherzogin Stephanie, jetzigen Gräfin Lonyay. Ihr Auserkorener ist ein Prinz Windischgrätz aus einer jüngeren Linie dieses alten und vornehmen Geschlechtes. Der Bund ent- springt einer aufrichtigen Herzensneigung.
So gern wollte König Alexander von Serbien mit feiner Gattin Draga in Petersburg vom 8 ar en empfangen werden. Aber so heftig der Wunsch auch ist, erfüllt wird er nicht. Man hat sich alle Mühe gegeben, den Zaren zur Einwilligung zu bewegen. Aber der Zar hat alle» diesen Bemühungen durch ein entschiedenes Nein ein rasches Ende bereitet. Alle ebelen Menschen beglückwünschen ihn dazu!
Der Ausstand der Bergarbeiter in Sei- Sien -st so gut wie beendet. Die meisten Bergleute nd wieder angefahren, und die sozialdemokratischen sqasl zum Dcynp- seiner verwundeten Unteroffiziere I Veranstalter des Ausstandes haben das Nachsehen, nach dem deulMn Dampfer. Die Regierung von Was in Belgien nicht gelang, soll nun nach dem
-r„ — —--------। derselben Drahtzieher in Frankreich
durchgesetzt werden, also eine allgemeine Arbeitsniederlegung her Kohlenbergleute. Es sind Ab- stimmungen in den verschiedenen Kohlenrevieren vorgenommen worben, ob der Generalstreik am 1. Nov. beginnen soll, ober nicht. Da hat nun von Denjenigen, bie ihre Stimmen abgaben, bie Mehrzahl I« gesagt. Aber ber bei weitem größte Theil ber Bergleute hat sich ber Abstimmung enthalten. Was nun werben wirb, ist noch ungewiß. Jebensalls verfügen auch in Frankreich bie sozialdemokratischen Volksverführer nicht über die Mehrheit bet Kvhlen- bergknte.
Missethäter in sehr umfangreichem Maaße ihrer Kleidung für bie Ausführung ber Strafe beraubt würben. Fürst Heinrich XXII. ist ber letzte regierenbe Fürst seiner Linie. Sein Sohn ist unheilbarem Irrsinne verfallen, ber ihn vollkommen unfähig zur Erbfolge macht. Ob Heinrich XXII. Fürst bis zu feinem Lebensenbe bleiben wird?
In Breslau hat ber E vangelische Bunb seine Generalversammlung abgehalten. Ein großer Bunbesredner, ber Professor Dr. Witte aus Halle a. b. Saale, hat babei gesagt, nur Lieberpflichten wolle ber Bund erfüllen; mit dem Vorwurfe, er sei nur zum Hetzen da, geschehe ihm bitteres Unrecht. Aber nicht nur Katholiken machen ihm diesen Vorwurf; auch von sehr vielen Protestanten wird er gegen ihn erhoben. Und daß der evangelische Adel mit sehr wenigen Ausnahmen nichts von dem Bunde wissen will, ist sattsam bekannt. Trotz Herrn Professor Witte hat denn auch wieder diese Generalversammlung bewiesen, daß besagter Vorwurf nichts weniger als unberechtigt ist. Die Verhandlungen haben das reichlich dargethan. Als Pröbchen des Geistes, von dem die Bundesversammlungen beherrscht sind, mögen die folgenden I Strophen aus einem der diesjährigen Festgesänge dienen: .
„Auf! Los von Rom!
So hallt es durch die Lande;
Nicht länger tragen wir das Joch der Schande,
Wie haben satt der Pfaffen Trug und Druck.
.... Auf! Los von Rom! Wohl hallt es alle Tage;
Doch dauert fort die alte Römerplage, Und weiter wuchert Loki's Höllensaat! . . Auf! Los von Rom!
So hallt es durch die Lande.
Aufs Los von Rom!
Zerreiß der Knechtschaft Bande,
Zerbrich das Joch das dich beschämt, entehrt!
All deutsches Volk auf Gottes weiter Erden, All deutsches Volk muß tomfrei, lutherisch werden Die Führerschaft sei dein, ostdeutsche Mark .. ."
Das genügt hoffentlich, um die „Liebesapostel" zu kennzeichnen, die im Evangelischen Bunde ihr Unwesen treiben. Der Ton dieser Reimerei erinnert an die neuen German enheid en in Oester- reich,die neuerdings nach altgermanischer Heidenart sog. „Gottesdienste" auf waldigen Bergeshöhen feiern. Der erste „Gottesdienst" dieser Art hat neulich auf dem Kapuzinerberge bei Salzburg in Oberösterreich, stattgefunden, in offenbarer Feindschaft gegen alles, das zum Christenthum sich bekennt. Und mit solchen Brüdern liebäugelt ein Bund, der sich „evangelisch" nennt!