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»glich, .».Ausnahme bet Eomr- und Frier« Aqe. Merteljährl.

Kijußiprri» ahnevrinaerlohri «ch Bestellgeld in Fulda und aus» MrtSlM.bÜPs.

J. p«»zelle» i« StiU. ** mit ZlnterHaltungs -Anlage „Issustrirte Sonntags-Zeitung"

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J2 241. Juwa, Samstag, den 19. Oktober 1901. 28. Jahrgang.

Britische Henkerarbeit in Südafrika.

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Die Engländer begnügen sich nicht mehr damit, gefangene Burenoffiziere standrechtlich erschießen za lassen. Sie haben jetzt damit be­gonnen, sie an den Galgen zu hängen. Gn am letzten Donnerstag verbreitetes Telegramm besagt kurz und bündig:

„Leutnant Brida aus Bethulie wurde zum Tode durch den Strang „vernrtyeilt" wegen Zerstörung eines Eisenbahnzuqes und Ermordung eines Eingeborene». Das Ur- theil wurde bestätigt."

Der Ort Bethulie liegt im Gebiete des Oranje-Freistaates. Der Burenleutnant kann also auf keinen Fall als ein Mann angesehen werden, der von England als Unterthan in An­spruch zu nehmen wäre; er gehört vielmehr einer der anerkannte» Kriegsparteien an. Die „Ber- urtheilung" des Burenleutnants Brida ist also wiederum nichts weiter, als gemeiner Mord, begangen durch englische Soldaten unter der Autorität ihrer Befehlshaber und damit auch unter der Autorität der britische» Regierung und des Königs Eduard von England.

Genau dieselbe Anschauung wird von hervor­ragenden englischen Rechtsgelehrten ver­treten. Professor Alfred Venn Dicey von der Universität Oxford spricht sich darüber in seinen Vorlesunge» über die Herrschaft des Ge- setzes in folgender Weise aus:

„Ein Kriegsgericht . . ., mit dem die Aufhebung des gewöhnlichen Gesetzes und die zeitweise Regierung eines Landes . . . durch militärische Tribunale gemeint ist, ist im englischen Gesetze unbekannt . . . Sol­daten können einen Aufstand unterdrücken, wie sie einem Einfalle Widerstand leisten können. Sie können gegen Rebellen wie gegen fremde Feinde kämpfen, aber sie haben kein Recht, unter dem Gesetze Aufstand oder Rebellion zu bestrafen . . . Jede von einem Kriegs­gerichte angeordnete Hinrichtung ist ungesetzlich und ein Mord."

Der genannte Rechtsgelehrte gehört nicht zu de» Burenfreunden, die sich in der Opposition gegen die britische Regierung befinden. Irgend- welche abfichtliche Parteinahme für die Buren ist also vollkommen ausgeschlossen. Auch hat sich ein anderer, ebenfalls hervorragender englischer Jurist, Sir Frederic Harrison, vor einer Woche in einer in London gehaltenen Rede genau ebenso ausgesprochen. Auch Sir Frederic gelangt zu dem Schlüsse, daß Hinrichtungen durch sogenannte Kriegsgerichte gemeine Morde seien, und daß derjenige, der den Tod veranlaßt habe, sei er nun etn Soldat oder ein Genera!, oder ein Gouverneur, unbedingt des Mordes schuldig befunden werden müsse. So urtheilen maßgebende Kenner des britischen Rechtes, hoch angesehene Männer, deren Name, deren Beruf, deren Stellung die Voreingenommenheit ausschließt. Was sollen

Air LrmchmspriMffi«.

Roman von O. Elster.

31 ------ (Nachdruck verboten.)

Und Else stand da und blickte mit thränen- verschleiertem Auge auf die zusammengesunkene Gestalt des über alles geliebten Mannes. Die Hände streckte sie flehend ihm entgegen und auf ihren zuckenden Lippen schwebte der letzte Ton des Liedes rote der verhallende Seufzer eines Sterbenden. Ihre Kraft war zu Ende, ihr Herz drohte zu zerspringen — sie wankte und sank be­wustlos zu Boden.

Clara von Hennersdorfs, der Bürgermeister und mehrere andere Personen eilten herbei, die Bewußtlose aufzuheben. Die Menge ließ sich nicht mehr zurückhalten; sie drängtb zur Bühne. Man rief, man weinte, man lief nach Hilfe, und in all dem Wirrwarr stand der Fürst gleich einer Statue da und starrte auf die ohnmächtige Ge­stalt, als sehe er ein Traumbild der Märchen­welt, eine überirdische Erscheinung.

Mau brachte Else fort. Der Bürgermeister war der Verzweiflung nahe. Das Konzert, sein schönes Festprogramm war grausam zerstört. Er fuhr sich mit dem Taschentuch 'über die schweiß­triefende Stirn, er fuchtelte mit dem Tuche in der Luft umher, ohne zu wiffen, was er that. Der Orchesterdirizent nahm diese Bewegung als Zeichen, daß er fortfahren sollte, er hob den Takt­stock, ließ ihn wieder fallen und durch den Saal brausten die ersten Akkorde der Weberschen „Auf­forderung zum Tanz".

Andere sagen, »ach deren Urtheil der ganze süd­afrikanische Krieg mit seiner endlosen Kette wüster Rohheiten ein einziges großes Unrecht ist, das um Rache, um Sühne zum Himmel schreit?

Das Gewerbegericht als Eimgungs- amt.

Von Geh. Justizrath Goetz e.

------ (Nachdruck verboten.)

Neben seiner gerichtlichen Thätigkeit hat das Gewerbegericht als Einigungsamt eine Auf­gabe von wichtigster, oolkswirihschaftlicher Be- deutung, nämlich Streitigkeiten zu schlichten, welche zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über die Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Arbeitsoerhältnisses entstehe», m. a. W. allen Arbeitsaussperrungen oder Arbeitsein­stellungen, welche in wirthschaftlicher Hinsicht das Wohl nicht nur der unmittelbar Betheiligten, sondern auch aller von dem betroffenen Gewerbe abhängigen Kreise so einschneidend schädigen, einen Riegel vorzuschieben. Da das Gesetz aber bis jetzt jeden Zwang vermied, so bedurfte es einer Anrufung von beiden Theilen, welche gleichzeitig — die Arbeitgeber, falls mehr als drei beteiligt find — ihre Vertreter zu be­stellen haben, wenn das Einigungsamt zum Ein­schreiten verpflichtet werden sollte. Doch konnte dasselbe auch bei der Anrufung von nur einer Seite eine Vermittelung versuche», und der Vor­sitzende aus eigener Entschließung die Parteien zur friedlichen Schlichtung der Streitpunkte ver- anlaffen. Zu Vertretern werden nur 25 Jahre alte — geeignetenfalls auch weibliche — int Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche und verfügungsfähige Personen, deren Zahl nur ausnahmsweise mehr als drei betrage» darf, be­rufen.

Als Beisitzer sollten nach den bisherigen Bestimmungen je 2 von jeder Seite theilnehmen, neben denen auch Vertrauensmänner beißet Parteien zugezogen werden konnten. Die Gerichts­mitglieder dürfen natürlich nicht an den Streitig­keiten beteiligt fein. Das Einigung-o t bemüht sich, nachdem es in gemeinsamer Verhüllung die Streilpuvkie und die für deren Beuna rlung in Betracht kommenden Verhältnisse du.cb Ver­nehmung der Vertreter beider Theile, nöthigen- fall» auch von Auskunftspersonen, festge- stellt hat, eine Vereinbarung herzustellen, welche dann durch eine von seinen Mitgliedern und den Parteivertretern unterzeichnete Bekannt­machung veröffentlicht wird. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, so erläßt da« Einigungsamt seinen Schiedsspruch, welcher den Vertretern zur Erklärung binnen einer bestimmten Frist, ob sie sich demselben unterwerfen, mitgetheiu wird; die Nichtabgabe einer Erklärung gilt als Ab­lehnung. Nach Ablauf der Frist wird der von sämmtlichen Mitgliedern des Einigungsamts unter­schriebene Schiedsspruch mit den Erklärungen der Parteien veröffentlicht. Stehen die Stimmen sämmtlicher Beisitzer und Vertrauensmänner beider Seiten sich gegenüber, so kann der Vorsitzende seiner Stimme sich enthalten und feststellen, daß kein Schiedsspruch zu Stande gekommen ist; auch da» ist dann öffentlich bekannt zu machen.

Der Herzog erwachte aus seinem Traum. Mit verwirrtem Lächeln blickte er um sich, sein Blick traf da« aufmerksam auf ihn gerichtete Auge des Freiherrn von Hannecken. Er zuckte ein wenig zusammen, er wußte sich beobachtet; seine Miene verfinsterte sich und in befehlendem Tone sprach er:

„Erkundigen Sie sich, Exzellenz, wie es der Dame geht!"

Exzellenz knickte gehorsam und demüthig zu­sammen und eilte davon.

17. .

Clara von Hennersdoiff und Paul Ahrens begleiteten Else nach Hause, welche sich in der Ruhe und Stille der gewohnten Umgebung bald von ihrer Schwäche erholte. Lächelnd beruhigte sie das Brautpaar.

„Es war thöricht von mir, mich der Auf­regung dieses öffentlichen Auftretens auszusetzen", sagte sie. „Ich habe mich überanstrengt. Aber nun ist es vorüber und ich bitte Euch, Paul und Clara, kehrt zum Feste zurück. An das Konzert wird sich ja noch ein großer Ball schließen, da dürft Ihr doch nicht fehlen."

Clara versicherte, sich nichts aus dem Ball zu machen und auch Paul erbot sich, bei Else zu bleiben. Aber der bestimmten Bitte Elses mußten sie nachgeben; sie entfernten sich wieder, nachdem sie Frau Doretten und Hans Heinrich die Pflege Elses übergeben hotten. Doch sie wollte auch den Vater und Frau Dorette Pinkepank nicht um sich haben. „Laßt mich nur ein Stündchen allein", sprach sie lächelnd, „dann bin ich wieder die Alte. Bekümmert Euch um mich überhaupt nicht, ich werde schon mit mir allein fertig."

Es leuchtet ein, daß diese ausschließlich auf den bei Streitigkeiten nicht gerade häufig vor­handenen guten Wille» beider Parteien erbaute Einrichtung nicht von der erhoffte» Wirksamkeit zur Verhinderung oder Beseitigung der für beide Theile mit schweren Opfern ver­bundenen Arbeitseinstellungen sein konnte. Ander­seits aber war schon dieser Versuch so ermuthigend gewesen, daß die Anträge von Reichstagsmit­gliedern verschiedener Parteien eine» weitere» gesetzlichen Ausbau zur Folge gehabt haben, welcher zunächst dem Vorsitzenden die be­stimmte Pflicht auferlegt, von dem Anrufen von einer Seite dem anderen Theile oder dessen Stellvertretern oder Beauftragten Kenntniß zu geben, um sich zu bemühen, daß auch dieser Theil das Einschreiten des Einigungsamtes anruft; sodann ist dem Vorsitzenden die Besugniß bei­gelegt, zur Einleitung der Verhandlung und in deren Verlause beteiligte Personen vor- zuladen und zu vernehmen, und, wen» das Einigungsamt angerufen ist, für den Fall des Nichterscheines ein Geldstrafe bis 100 Mk. anzudrohen, gegen deren Festsetzung die Be­schwerde nach den Vorschriften der Civilprozeß- ordnung stattfindet. Die Arbeitgeber können sich dabei durch ihre Prokuristen und Betriebsleiter vertreten lassen.

Sine wichtige Neuerung, welche sich den jedesmaligen Bedürf­nissen, sei es der Großindustrie, sei es des Kleingewerbes anpaßt, ist die Ersetzung der Beisitzer durch Vertrauens­männer, welche in gleicher Anzahl — min­destens je 2 — von den Betheiligtrn zu be­zeichnen, eventuell von dem Vorsitzende» zu ernennen sind und von ihm, nach Anhörung beider Theile durch noch 2 unbeteiligte Per­sonen des allgemeinen Vertrauens mit berathen- der Stimme mrstärkt werden können. Endlich ist das Einigargsamt auch für Innungs- Mitglieder und deren Arbeiter zu- gänglich gemacht. falls nicht für die Innung ein besonderes Einigungsamt besteht, welches dessen gesetzliche Erfordernisse erfüllt, insbe­sondere also kiokn Vorfihenden hat, der weder Arbeitgeber no<2 Arbeiter ist; doch können auch in diesem Falle beide Theile das Einigungsamt dmch Anrufen zum Einschreiten zuständig machen. Bei weiterer Bewährung der Einrichtung den Schiedssprüchen und Ver­gleichen später eine gewisse Vollstreckbarkeit bei­zulegen, ist bei der Berathung ausdrücklich vor­behalte» worden.

Diese gewichtige» Ergänzungen der früheren lückenhafte» Bestimmungen werden das Gesetz vom 30. Juni 1901 in die erste Reihe der Wohlfahrtseinrichtungen stellen, so daß die vom Bundesrathe nicht geteilten Bedenken der Groß­industrie auf die Dauer nicht auftecht erhalten werden können.

Deutsches Keich«

Berlin, 18. Ottober.

X Der MärcherrS»«««en. Von neuem ist die erfreuliche Thatsache zu verzeichnen, daß die Berliner Stadtverordneten fich nicht

Mister Hannecken brummte etwas in den Bart und begab sich in den Garten, wo man ihn bald wieder zwischen den Gemüsebeeten hantiren sah, dichte Dampfwolken aus feiner kurzen Pfeife ziehend. Frau Dorette aber blieb in der Nähe ihrer jungen Herrin, sie wußte wohl, daß diese Ohnmacht Elses einen ganz anderen Grund hatte, als die Hitze in dem Stadthaussaale und die Auf­legung des Konzertes. Sie wußte, daß nicht die körperlichen Kräfte Else in Stich gelassen, sondern, daß das Leid ihrer Seele sie niedergeworsen, der Kamps mit dem übermächtigen Gefühl, das noch immer in ihrem Herzen lebte. Und das machte die alte Frau besorgt und ängstlich. Mit tief­bekümmertem Ausdruck in den alten, treuen, guten Augen, setzte sie fich in eine dichte Laube des Vor­gartens, von der aus fie die Veranda und einen Theil des Zimmers Elses übersehen konnte.

Else war wieder allein ! Tiefe Stille rings­um, kein To» des lauten Festes, das man drun­ten in der Stadt feierte, klang zu ibr heraus, nur das abendliche Gezwitscher der Schwalben, welche sich in ihre Nester unter dem Dache schmiegten, unterbrach die Stille und erhöhte noch den Eindruck des Friedens, der Über dem Hause und dem Garten schwebte. Hinter den Wäldern tauchte die Sonne nieder; die Spitzen der Berge erglühten in goldigem Lichte, während drunten int Thale bereits die Schatten des Abends herrschten.

Else athmete auf und streckte in sehnsüchtiger Empfindung der sinkenden Sonne die Arme nach, als wollte fie das Leben spendende Ge­stirn des Tages zurückhalten. Aber tiefer, un­aufhaltsam tiefer sank der glühende Sonnenball.

mehr in das Schlepptau der Herren Singer und Genossen nehmen lassen in der Behandlung der verschiedenen Berliner Angelegenheiten, die mäh- rend der letzte» Woche in so lebhafter Weise die Tagespresse beschäftigt haben. In der letzten Sitzung der Stadtverordneten, die Donnerstag Abend stattfand, sind mit starker Mehrheit die Anträge abgewiesen worden, die von den Sozial­demokraten und den Radikalen zu der Märchen- bruunen«Angelegenheit eingebracht wurden, um es doch ja zum Konflikte mit der Krone zu treibe». Angenommen wurde ein Antrag des Siadtver- ordnete» Kämpf: danach wird in drei Zeile» in ruhigster Tonart der Magistrat ersucht, „ben gegenüber dem Polizeipräsidenten entwickelten Rechtsstandpunkt festzuhalten, wonach nur eine baupolizeiliche Genehmigung zur Er­richtung der Märchenbrunnen erforderlich ist." Dabei fragt es sich noch, ob der Magistrat ge­neigt ist, auch diesen gemäßigten Antrag auszu­führen. Nach der Städteordnung ist er dazu nicht verpflichtet. Oberbürgermeister Kirschner warnte selbst eindringlich vor de» radikalen An- trägen, von denen er sagte, daß sie „die Thüren von vorn herein verschlössen und einen Stand­punkt oerrathen, de» kein monarchisch gesinntes Herz seinem König gegenüber einnimmt." Von größtem Interesse ist eine Mittheilung des Ober- bürgermeisters aus der Audienz beim Kaiser im Jagdschlösse Hubertus stock: danach hat der Kaiser ausdrücklich seine Einwilligung dazu ausgesprochen, alle rechtlichen Bedenken, die bei der Be­handlung dieser Frage austauchen könnten, zum Vortrage zu bringen. Stadtbaurath Hoff- mann aber, von dem die Entwürfe für die Brunne» herstammen, erkannte die künstlerischen Bedenken des Kaisers ausdrücklich als berechtigt an und theilte mit,' daß er entsprechende Ver­besserungen vorschlagen werde. Die Sozialdemo­kraten lärmten und riefen: „Am 6. November gibt's die Antwort darauf!" An diesem Tage werden Neuwahlen zur Stadtverordneten - Ver­sammlung vorgenommen. Zur Ehre des Berliner Freisinns muß man es aber anerkenne», daß er darauf nur Gelächter als Erwiderung hatte.

+ Zolltarif und Wissenschaft. Die Freihändler stellen sich so an, als hätten sie die Wissenschaft auf ihrer Seite, die Schutzzöllner und Landwirthschastsfreande aber gegen sich. Zu den vielen Beweisen für das Gegentheil ist jetzt ein weiterer aus Leipzig Hinzuge- kommen. Dort hat Professor Stieda im Kaufmännische» Verein eine» Vortrag ge­halten über das Thema: „Industriestaat und Agrarzölle" und ist dabei von folgenden Ge­danken ausgegangen: Deutschland kann seinen Bedarf an Getreide vollkommen selbst decke», da die Landwftthschaft ihren Ertrag noch er­heblich steigern kann. Die Landwirthschast ist ein äußerst leistungsfähiges Gewerbe, daS vollen Anspruch auf Erhaltung und Förderung hat. Die Bedeutung der Industrie ist natür­lich auch nicht zu verkennen; aber wir müssen uns vor Ueberproduktion hüten, die jetzt immer bedrohlicher wird. Die Landwirthschast muß man erhalten, ohne die Industrie zu verdrängen. Der Ackerbau ist daS beste Mittel zur Verjüngung unserer Volkskrast und unserer Weltstcllung.

Die Schatten wurden länger und dunkler, die Gipfel der Berge erblaßten und nur am Himmel verkündete noch ein rosiger Schein die Stelle, wo die Sonne versunken. So verschönt die Er­innerung unser Leben mit sanftem Glanze, wenn auch das Glück längst verschwunden.

Plötzlich erschraken die kleinen neugierige» Schwalben und zogen die Köpfchen schnell in das warme, weiche, sichere Nestchen zurück. Die Gartenpforte wurde hastig geöffnet, eine hohe, dunkle Mannesgestakt trat ein, blieb eine kleine Weile stehen, schaute sich um und eilte dann auf das Haus zu und die Veranda hinauf. Ein leichter Schrei des Schreckens, der Freude, deS Jubels ertönte und als die Schwalben zaghaft ihre Köpfchen wieder hervorstreckten, da fahen sie die hohe Gestalt eines fremden Mannes die Hände Elses umfassen und hörten die flehenden Worte von feinen Lippen:

„Leg' mir die Hand aufs Haupt, auf daß ich Frieden finde —"

„Verzeihen Sie mir, Else, daß ich Sie er­schreckt habe. Aber ich vermochte nicht von hier fortzugehen, ohne von Ihnen Abschied genom­men, ohne Ihnen meinen heißesten Dank ausge­sprochen zu haben."

„Ich verdiene diese Gnade nicht, Hoheit!"

Der Herzog sprang empor, seine Stirn ver­düsterte sich.

„Weshalb erinnern Sie mich stets an meine Stellung?" sprach er finster.

„Weil man diese niemals vergessen soll!" ent­gegnete Else.

„Ab, es ist wahr! Wir Fürsten dürfen ja nicht als Mensch dem Menschen gegenüberstehen!