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mit NnterhakKlngs-Beitage „Illusirirte Sonntags-Zeitung!'
JuLöcr, Samstag, den 12. Oktober 1901.
Druck und Perlaa ter Fuldaer Xctteutra<eM* peteregage Nr. 2 Cfcarmoute).
28. Jahrgang.
Wochen-Wrrnöfcharr.
(Nachdruck verboten.)
X Fulda, 12. Oktober.
Die Berathung des Zolltarifs hat im Bundesrathe begonnen; wenigstens in den entsprechenden Ausschüssen desselben. Wie lange diese Berathung dauern werde, läßt sich heute noch nicht sagen. Immerhin möge nicht unerwähnt bleiben, daß nach einer neuerlichen Versicherung in einem halbamtlichen Organ der Reichstag bei seinem erneuten Zusammentreten am 26. November die Entwürfe des Zolltarifs und des dazu gehörigen Zolltarifgesetzes bereits fertig zu seiner Berathung vorfinden werde. Daß es so sein möge, ist sehr zu wünschen. Ob es wirklich so sein wird, bleibt abzuwarten.
Nach wie vor dreht sich der Streit der Meinungen hauptsächlich um die Gestaltung der land- wirthschaftlichen Zölle, vor allem der Getreidezölle. Auch die bayerische Abgeordnetenkammer hat fünf Tage darüber mit ihrer Regierung sich besprochen in Folge einer Interpellation, die das Centrum im Interesse der Landwirthschaft eingebracht hatte. Durchaus einmüthig ist dabei das Centrum für die bedrohte Landwirthschaft eingetreten. Leider aber haben die Vertreter der bayerischen Regierung darin nicht mit dem Centrum übereingestimmt. Herr Minister Gras Crailsheim hat die Bedeutung der Industrie außerordentlich hoch erhoben und hat sich unmittelbar dagegen ausgesprochen, daß für die vier hauptsächlichen Getreide-Arten ein gleich hoher Zollsatz eingeführt werde: man darf wohl annehmen, daß die bayerische Regierung im Bundesrathe dieselbe Stellung einnehmen werde, die den Aussprüchen der Landwirthschaft gar nicht günstig ist. Freilich hat in einer spätem Sitzung der Abgeordnetenkammer Herr Minister Freiherr von Feilitzsch den richtigen Grundsatz aufgestellt, die Einfuhrzölle für Getreide so hoch seien, daß der Getreidebau wieder lohnend werde und der deutsche Landwirth durch den Verkauf des Getreides wenigstens die Produktionskosten ersetzt bekomme; aber es scheint so, als hätten die Herren Minister ein wenig unzureichende Anschauungen über die Höhe dieser Erzeugungskosten. Denn mit den von der Regierung vorgeschlagenen Zöllen lassen sich die Preise eben nicht so regeln, daß sie diese Kosten decken würden. Ganz wunderlich aber erscheint eine Aeußerung des Ministers Freihcrrn von Feilitzsch, wonach im Großen und Ganzen die Höhe der industriellen Zölle verschwindend sein soll gegenüber der Höhe der land- wirthschaftlichen Zölle". Genau das Gegentheil lehrt ein genaues Studium des Zolltarifentwurfes der Regierung; und deshalb sprach mit vollem Rechte der Centrumsabgeordnete Domkapitular Dr. Pichler der bayerischen Regierung das Bedauern des Centrums darüber aus, daß die Regierung die Wünsche der Mehrheit des bayerischen Landtages im Bundesrathe nicht zur Geltung bringe.
Sehr rasche. Erledigung hat die Angelegenheit der Berliner Bürgermeistersrage diesmal bei der preußischen Regierung gefunden. Die Bestätigung des Herrn Kauffmann als Bürgermeister von Berlin war von vorn herein ausgeschlossen, wie sich von selbst versteht; und der Oberpräsident von Brandenburg ist nach den Bestimmungen der preußischen Städte-Ordnung berechtigt, ohne weiteres irgend einen Regierungsrath kommissarisch mit der Verwaltung der erledigten Stelle auf Kosten der Stadt Berlin zu betrauen. Das hat der Oberpräsident aber n cht gethan. Er hat der Stadt Berlin nicht Gleiches mit Gleichen vergolten, sondern hat beim Berliner Magistrate angefragt, ob dieser eine kom- miffarische Verwaltung des Postens für nöthig halte und ihm dazu einen geeigneten städtischen Beamten Vorschlägen wolle. Der Magistrat hat diese Anfrage mit Nein beantwortet. Nunmehr haben die Berliner Stadtverordneten wieder das Wort.
Uebrigens hat der Kaiser am letzten Dienstag in seinem Jagdschlösse Hubertusstock bei Eberswalde den Oberbürgermeister Kirschner und den Stadtbaurath Hoffmann von Berlin empfangen und die Herren auch zur Tafel hinzugezogen. Es sind bei dieser Gelegenheit alle die Fragen durchgesprochen worden, die gegenwärtig auf dem Gebiete der Berliner Stadtverwaltung die öffentliche Meinung beschäftigen; und daß dies in der freundlichsten Weife geschah, geht schon daraus hervor, daß der Kaiser die Berliner Herren zur Theilnahme am Mahle einlud. Dem Kaiser und der Regierung kann man also sicherlich den Vorwurf nicht machen, als ob sie etwa die strittigen Berliner Fragen allzu schneidig Lehandelten.
Die badischen Wahlmännerwa hlen sind so ausgefallen, daß an der Zusammensetzung der badischen Kammer durch diese Neuwahlen nichts von Belang geändert werden wird. Namentlich hat das Centrum seinen Besitzstand glänzend behauptet; nach wie vor wird es in der Stärke von 22 Abgeordneten in der badischen Kammer vertreten sein. Die Nationalliberalen gewinnen zwei Sitze, die Sozialdemokraten verlieren einen Sitz. Die- ist die Folge des Wahlausfalles in der Hauptstadt Karlsruhe, wo die verbündeten Sozialdemokraten und Demokraten von den ebenfalls verbündeten Freisinnigen und Nationalliberalen geschlagen worden sind. Das Centrum hatte für Karlsruhe das Loosungs- toort der Wahlenthaltung ausgegeben. Es haben
aber manche Centrumswähler entgegen dieser Parole ür die nationalliberale Liste gegen die Demokraten und Sozialdemokraten gestimmt.
Angeblich sollen auf dem deutschen Kreuzer „Gazelle" Meutereien und muthwillige Zer- törungen von Geschützmaterial vvrgekommen sein. Einige Sensationsblätter entwarfen die schrecklichsten Schilderungen von diesen Vorgängen. Aber von irgendwelcher Meuterei ist erstens auch nicht eine Spur vorgekommen. Es haben vielmehr nur einige Mannschaften, die unmittelbar vor ihrer Entlassung zur Reserve standen, einige Dummheiten in ihrem Uebermuthe angegeben, die ohne jeglich ernstere Be- deutung sind. Verhaftet wurde einzig und allem etn Obermatrose Namens Weiß, und zwar unter dem Verdachte, daß er schuld sei an dem Verschwinden einiger Geschütztheile. Das ist die ganze schreckliche „Meuterei".
Von allgemeinem Interesse ist die neuerlich vorgenommene Ersatzwa hl für das preußische Abgeordnetenhaus in dem rheinischen Wahlkreise Neuß-Gr evenbroich: Mit 415 gegen.20 Stimmen ist Gras Spee gewählt worden, Vorsitzender des Rheinischen Bauernvereins.
Die Centrumspartei hat den Verlust eines Veteranen zu beklagen: Der frühere Centrumsabgeordnete und Landgrrichtsrath a. D. G r ü t e n i n g, ehedem Vertreter des Wahlkreises Rees-Mörs im Reichstage und des Wahlkreises M.-Gladbach im preußischen Landtage, ist in Cleve im Alter von 67 Jahren gestorben. Herr Grütening war besonders mit Windthorst befreundet. Er pflegte mit ihm in Berlin zusammen zu wohnen und half ihisi vielfach bei feinen parlamentarischen Arbeiten und feinem ausgebreiteten Briefwechsel. ,
Der neue dänische Reichstag ist durch den König eröffnet worden. Zum erstenmale versammelte er sich unter einem Ministerium, dessen Zusammensetzung seiner Mehrheit entspricht; und seit langer Zeit zum erstenmal hat der König die Sitzungen des dänischen Parlaments in eigener Person eröffnet. Die von dem Monarchen verlesene Thronrede spricht die Hoffnung auf ein gedeihliches Zusammenarbeiten der Regierung und des Parlaments aus und spricht von einer Entwickelung der bürgerlichen und der politischen Freiheit und der Hebung des geistigen und wirthschast- lichen Lebens des Volkes als den beiden ersten Zielen der Regierung. Dem Lande Dänemark ist sicherlich zu wünschen, daß es endlich von dem Konflikte befreit werde, der so lange zwischen der Regierung und der demokratischen Parlamentsmehrheit bestanden hat.
Am 3. Oktober war die Frist abgelaufen für die Kongregationen in Frankreich, den Nachweis zu erbringen über den Empfang der Ermächtigung, als Ordensgenosienschast in Frankreich zu verbleiben. Die Zahl der Kongregationen betrug bisher 1663, nämlich 152 Männer- und 1511 Frauen-Orden. Von diesen haben insgesammt 910 die staatliche Genehmigung erhalten, und unter diesen wiederum nur 5 Männerorden. Aber nur etwa 450 Orden mit rund 5000 Niederlassungen haben die Regierung bisher um die vorgeschriebene Ermächtigung ersucht. Bon denjenigen Orden, die diese Ermächtigung nicht erhalten haben, hat sich ungefähr der dritte Theil dem Gesetze gefügt; und die ermächtigten Orden haben erst für den sechsten Theil ihrer Niederlassungen die vor- geschriebene Genehmigung nachgesucht. Vermuthlich wird es also noch zu Auseinandersetzungen verschiedener Art zwischen der Regierung und den Kongregationen kommen; und namentlich wird es sich dabei um eine Reihe Schulanstalten handeln, die bisher von Oidensleuten geleitet worden und von diesen jetzt ruhig weiter geführt werden, ohne daß die gesetzlichen Vorschriften erfüllt worden sind. Man überläßt es in diesen Fällen also der Regierung, ihre Maßnahmen zu treffen. Ohne theilweise heftige Auseinandersetzungen wird es dabei schwerlich abgehen.
Der San Girolamo-Streit in Rom ist beendet: .Die italienische Regierung hat sich zurückgezogen vor dem Einsprüche des österreichischen Kaisers als Patron des Hospizes. Sie hat ihren kommissarischen Verwalter fortgeschickt, und nunmehr ist durch die österreichische Botschaft beim Vatikan wieder der Rektor Pazman als Leiter des Hospizes eingesetzt worden.
In Rom ist ein dalmatinischer Anarchist aus Spalato verhaftet worden, der Glavinowitsch heißt und angeblich mit der Absicht nach Rom gekommen sein sollte, den Papst zu ermorden. Beweise für diese ursprüngliche Annahme haben sich indessen nicht vorgefunden. Nach anderer Lesart sollte der Kardinal Parocchi das Opfer des MeuchelmiEders werden. Man will ihn wegen Tragens verbotene Waffen aburtheilen und nachher ausweifen. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika vernimmt man nach wie vor nichts von neuen und strengen Maßregeln gegen die Anarchisten.
Der junge König Alexander von Serbien scheint sich im letzten Augenblick noch eines Bessern besonnen zu haben: Er hat den Vorstellungen seiner Minister Gehör geschenkt und seinen Schwager Nikodem Lunjewitza nicht zum Thronfolger erklärt. Er hat die Gelegenheit eines festlichen Empfanges in Risch benützt, um in einer Ansprache zu versichern, es handle sich nur um Ränke, die in der Thronsolgesrage gegen ihn angesponnen worden feien . . . Das wird sich natürlich nicht beweisen lassen!
Wieder einmal war ein Gerücht aufgetaucht von Versuchen, den Zwist zwischen England und den Buren auf friedliche Weise zu schlichten. Der internationale Schiedsgerichtshos im Haag sollte darum angegangen worden sein, aber das Ansinnen abgelehnt haben; es ist aber weder das Eine noch das Andere wahr. Feldmarfchall Lord Roberts hat eine Gelegenheit benützt, um in einer Ans
prache zu versichern, daß er den Krieg in Südafrika recht bald beendigt sehen möchte. Das glaubt man ihm gern — England soll nur den Anfang damit machen.
$n höchst heiterer Weise hat sich der „Krieg" zwischen den südamerikanischen Republiken Venezuela und Kolumbia in Wohlgefallen aufgelöst. Es gibt nämlich ans einmal gar keinen solchen Krieg, der vielmehr beruhen soll auf einer — nordameri- fanifdjen Zeitungsente. Die Venezolaner haben kein Geld; das ist des Räthsels wahre Lösung!
äX Die Zölle und die Brauerei.
Der Deutsche Brauerbund hat eine Eingabe beim Bundesrathe eingereicht, in der er Widerspruch erhebt gegen eine E-höhung der Zölle für Stoffe, die in der Brennerei verbraucht werden. Es heißt darin, die Fo'g- einer solchen Erhöhung werde eine schwere Schädigung der Brau-Industrie sein; ober ober die Bierpreise würden ge- steizert, oder endlich die Güte des Bieres würde erheblich herabgesetzt werden müffen. Neuerdings hat sich nun gar der HandelsoerlragS- vrrkin der Bierbrauer angenommen. Ja einer freisinnigen Versammlung in München wurde von einem Vertreter desselben die Behauptung ausgestellt, die bayerische Bierbrauerei würde unrettbar verloren fein, wenn die agrarischen Zollforderungen Gesetz werden sollten.
Bei diesen Zollforderu«gen handelt eS sich hauptsächlich um den Einfuhrzoll für die Gerste. Dieser beträgt gegenwärtig 2 Mark im Vertrags- tarif. Angenommen, der Mindestzoll für Gerste würde in Zukunft sechs Mark betragen, so würde das an höherem Zoll für ein ganzes Hektoliter Bier nicht mehr als eine Mark ausmachen, vorausgesetzt, daß die inländischen Verbraucher ausländischer Gerste den neuen Zoll in seiner Gesammthöhe tragen müßten. Daß dieses Letztere ganz sicherlich nicht der Fall sein würde, weiß jedermann, wissen die Brauer genau so gut, wie alle anderen Menschen. Man könnte also, hoch gerechnet, die Vertheuerung bei einem Hektoliter Bier allerhöchstens nur mit einer halben Markoeranschlagen. Bei besseren Gerstenpreisen wird aber auch im Jilande mehr Gerste gebaut und insolgedeffen der Verbrauch ausländischer Gerste weit geringer werden, und sollten auch die Kosten der Brauerei um 50 Pf. für das Hektoliter Bier sich erhöhen, so werden sie daran ganz bestimmt noch lange nicht zu Grunde gehen. Der E i n g a n g s- zoll für fremde Biere ist ganz kürzlich erst von vier auf sechs Mark für den Doppelzentner erhöht worden; die Einfuhr ausländischer Biere ist daraufhin erheblich zurückgegangen zum Vor- theile der deutschen Brauereien. Diese Letzteren sollten jetzt nicht wegen so unbedeutender Dinge zur Feindseligkeit gegen den unbedingt erforderlichen Zollschutz für die deutsche Landwirthschaft sich verleiten lassen. Geradezu unwahr ist es aber, daß die Einfuhr Pilsener Bieres immer mehr steige, wie die Eingabe des Brauerbundes sagt. Gerade das Gegentheil ist die Wahrheit.
Und der Hopfen braucht ganz unumgänglich nothwendig einen bessern Zollschutz. Unter ven herrschenden ungünstigen Verhältnissen ist der deutsche Hopfenbau neuerdings fortwährend zurückgegangen, von 44000 bis 45 000 Hektaren Hopfenstäche in den Jahren 1889 und 1890 auf 36000 bis 37000 Hektaren in den Jahren 1899 bis 1900 Die deutsche Bierbrauerei sollte darauf bedacht sein, den deutschen Anbau von Hopfen und Gerste auf jede nur mögliche Art zu heben und zu fördern. DaS würde ihr später selbst wieder zu gute kommen. Der deutsche Brauerbund aber befehdet mit seiner Eingabe an den Bundesrath geradezu die Landwirthschaft und bereit Gersten- unb Hopfenbau; und wenn es nach diesen Wünschen deS Brauerbund-S gehen würde, könnte das auf keinen Fall der Bierbrauerei zum Vortheil ausschlagen.
In der «Deutschen Volkswirthsch. Korresp/ wird der Vorschlag gemacht, zu Gunsten der Brauereien AuSfuhrvergütungen für Bier einzuführen, wie sie schon für Malz bestehen. Der Vorschlag ist gut und läßt sich hören. Aber der Vortheil der Brauereien darf nicht auf eine Art gesucht werden, die gleichzeitig Verderb für andere Zweige unseres wirthschaftltchen Lebens bedeutet.
Das Ueberhangs- und UebersaÜs- recht, der Grenzbanm nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuche.
Bon Rechtsanwalt und Notar W. Hohl.
(Nachdruck verboten.)
Eigenthum ist die volle rechtliche Herrschaft über eine Sache. Im Interesse des friedlichen Nebeneinanderlebens der Menschen, insbesondere von Nachbarn, ist diese volle Herrschaft gesetzlich vielfach eingeschränkt worden. Zu den pcivatrecht- lichen Eigenthums - Beschränkungen gehören auch die Bestimmungen des B.G -B. über das Hinüber
ragen von Wurzeln und Zweigen, fiber ben lieber* fall von Früchten, sowie über ben Grenzbanm-
Der Eigenthümer eines Grunbstückes kann Wurzeln eines Baumes ober eines Strauches, die von einem Nachbargrundstücke eingedrungen sind, abschnetdku und behalten. Der beeinträchtigte Eigenthümer braucht also nicht erst die Beseiti- gung der Wurzeln zu verlangen ober gar auf Freihaltung seinks Grundstückes von Wurzeln zu klagen, sondern er kann sich ohne Weitere« selbst helfen. Als Ausgleich für feine Mühe kann er die Wurzeln behalten.
Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigenthümer dem Besitzer des Nachbar-Grundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
Bei Zweigen ist also die Ausübung desSelbst- hilfrechtes davon abhängig gemacht, daß der beeinträchtigte Eigenthümer dem Besitzer deS Baumes ober Strauches zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat, welche fruchtlos verlaufen ist. Welche Frist als angemessen anzuseben ist, hat im Streitfälle der Richter zu entscheiden. Für das Beschneiden von weit ausgedehnten lebenden Hecken wird eine größere Frist zu setzen sein, als für das Beschneiden eines einzelnen Baumes. Aach werden sonstige Umstände zu berücksichtigen sein, z. B. wird dem in der Erntezeit mit Arbeiten überhäuften Nachbar mehr Spielraum gelassen werben müssen als zu anderen Zeiten. Bei werthvollen Obstbäumen wird die Frist fo zu bemessen sein, daß ein Beschneiden derselben nicht gerade in die Periode des Wachs- thums fällt, wodurch dem Nachbar erheblicher Schaden entstehen würde. Anderseits wird die Beseitigung auch hier in kurzer Frist verlangt werden können, wenn etwa der Eigenthümer auf seinem Grund und Boden ein Bauwerk errichten will. Das abgeästele Holz fällt auch bei der Be- seirigung von Zweigen Demjenigen zu, der die Beseitigung vorgenommen hat.
Dem Eigenthümer eines Grundstücks steht das Recht, Wurzeln zu beseitigen ober die Beseitigung von Zweigen zu verlangen ober gegebenen Falles selbst zu besorgen, jedoch niemals zu, wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung seines Grundstückes nicht beeinträchtigen. Eine Beeinträchtigung ist also unbedingte Voraussetzung. Läge eine solche nicht vor, dann wäre die Beseitigung der Wurzeln ober der Zweige lediglich eine Chi!s«s, der der Gesetzgeber um so mehr entgegsntreten mußte, alS dadurch unter Umständen erhebliche Werthe nutzlos zerstört werden könnten.
Bezüglich deS Ueberfalls an Bauckfrüchten bestanden in den alten Rechten im Wesentlichen zwei sich widersprechende Prinzipien. BaS eine ging dahin, daß bei überhängenden Baumfrüchten dem Eigenthümer derselben an jedem dritten Tage das Betreten des Nachbargrundstücks zum Zwecke der Abholung hinübergefallener Baumfrüchte gestattet war, das andere sprach dem Nachbar nicht nur den Ueberfall zu, sondern gab ihm auch daS Recht, die in seinem Gebiete an den Zweigen wachsenden Früchte abzubrechen. Um den durch das Betreten des Nachbargrund- stückS ober das Abbrechen vielfach entstandenen Streitigkeiten vvrzubeugen, hat das B.-G.-B. bestimmt, daß die Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hin üb erfüllen, als Früchte dieses Grund» stückS gelten, also demEigenthümer,Nutznießer, Pächter usw. desselben gehören, während die noch an den herüberragenden Zweigen hängenden Früchte dem Eigenthümer des Baumes gehören sollen. Wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauche dient, wie Landstraßen, öffentliche Plätze und dergleichen, bann verbleibt auch ber Ueberfall im Eigenthum des Baumeigenthümers.
Durchschneidet die Grenze zwischen zwei Nachbargrundstücken einen Baum da, wo er aus der Erde heraustritt, so handelt es sich um einen „Grenzbaum". Steht ein Baum auf der Grenze, sagt das B. G-B., so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Thailen. Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung deS Baumes verlangen. Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Theilen zur Last. Der Nachbar, der die Beseitigung ver- langt, hat jedoch die Kosten allein zu tragen, wenn der andere auf fein Recht an dem Baume verzichtet; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigenthum. Diese letztere Bestimmung entspricht der Billigkeit, da die Beseitigung möglicherweise mehr Kosten verursacht, als "Gewinn verschafft. Der Anspruch aus die Beseitigung ist ausgeschloffen, wenn ber Baum als Grenzzeichen bient und ben Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann. ES ist dabei wohl hauptsächlich an die Weidenbäume, die sog. Kopf-