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M 223.

mit Zlnterhatülngs Aeikage „JLustrirte Sonntags-Zeitung" peterrgasse Nr. 2 (Darmouie).

Jutöcr, Samstag, den 28. September 1901.

28. Jahrgang.

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Wochen-Hlunöfchau.

(Nachdruck verboten.)

X Fulda. 28. September.

Nicht nur Frankreich, wunderlicherweise auch Deutschland hat während der letzten Woche unter dem Eindrücke des Zarenbesuches in Frank­reich gestanden. Die Mehrzahl der deutschen Zei­tungen hat alltäglich lange Spalten hindurch darüber berichtet, was der Zar und die französischen Minister und Generäle bei jedem neuen Zusammentreffen und bei jeder frischen Gelegenheit gesagt, wie sie sich be­wegt und was für Gesichter sie dabei gemacht haben, gerade als könnte uns Deutschen nichts Wichtigeres begegnen, als wenn der russische Kaiser den Franzosen einen Besuch abstattet. Der Besuch war aber eine ziemlich selbstverständliche Sache. Er mußte einmal gemacht werden und er wird seine Wiederholung finden, weil das die Pflichten des Zaren sind als des Herrschers eines der beiden „innig mit einander verbündeten Länder". Uns kann es ganz recht sein! Der russisch-französische Zweibund hat uns noch niemals geschadet, obwohl die Franzosen ihn ursprünglich im Gegensätze zum deutschen Reiche ab­geschlossen haben. Auf Umwegen nützt er uns sogar, und zwar nicht allein als eine weitere Friedensbürg­schaft neben allen möglichen übrigen; denn er kettet Frankreich an die russischen Interessen und verhindert es an Verbindungen mit anderen Staaten zu unserem Schaden, so zu zum Beispiel mit England. Neidlos überlassen wir also den Franzosen den Zaren, was wir diesmal um so mehr konnten, als er auf einer Besuchsreise den Vorrang dem deutschen Kaiser vor der französischen Republik gelassen hatte. Das Zaren­paar ist übrigens nicht, wie vorher gesagt wurde, von Frankreich zum Besuche seiner hessischen Ver­wandten nach Darmstadt, sondern zurück über Kiel nach Rußland gereist. Auch der russische Minister des Auswärtigen, Graf Lambsdorff, hat den in der Presse angekündigten Besuch in Wien noch nicht gemacht, sondern ist zunächst von Frankreich nach Petersburg zurückgekehrt.

Unser Kaiser Wilhelm hat dagegen in­zwischen einen Besuch auf russischem Boden gemacht. Von seinem litauiscken Jagdschlösse Rominten aus ist der Kaiser in der Uniform seines russischen Grena­dier-Regimentes nach dem russischen Grenzstädtchen Wyschtyten geritten, das am 26. August zum größten Theil durch eine Feuersbrunst zerstört worden war. Natürlich war auf dem Marktplatz bald die ganze Einwohnerschaft versammelt, und dieser verkündete Kaiser Wilhelm, daß er im Auftrage des Zaren komme, um ihr in dessen Namen ein Geschenk von fünftausend Rubel zu überbringen: „Na sdorowje jewo welitscheatwo gossudarja imperatora Nikolai! Hurra! — Wohl ergehe es unserm gnädigen Kaiser Nikolai! Hurra!"

Reichskanzler Graf Bülow hat nach seinem Aufenthalte in dem Nordseebade Norderney in altge­wohnter Weise noch in Flöttb eck bei Altona sich zu kürzerer Rast angesiedelt und dort hat er sich bei einem Festmahle über die leitenden Grundsätze seiner Wirthschaftspolitik ausgelassen: der Landwirthschaft, die sich vielfach in bedrängter Lage befindet, muß vnd wird geholfen werden; die Interessen der In­dustrie verdienen die ernsteste und gewissenhafteste Berücksichtigung und ebenso unser weltumspannender Handel . . . Leider wird das Alles nicht so glatt ausgeführt sein, wie es sich aussprechen läßt. Denn einige industrielle Körperscyaft en wollen der Landwirthschäft das nicht gönnen, was die Re­gierung ihr zugedacht hat. Der Vorstand des Centralverbandes der Industriellen hat sich vor einiger Zeit schon gegen die Festlegung von Mindest­sätzen für die landwirthschaftlichen Zölle erklärt und ganz neuerdings hat der geschäftsführende Ausschuß des nationalliberalen Central-Komitees für Westfalen eine entsprechende Entschließung ge­faßt. Das entspricht nicht dem gerechten Ausgleiche der Interessen; denn was der Industrie recht ist, ist der Landwirthschaft billig, und der Tarifentwurf der Regierung sieht für die Jndustriezölle viel bedeuten­dere Erhöhungen vor, als für die landwirthschaftlichen Einfuhrzölle.

Jedenfalls wird der Zolltarif dem Reichstage eine sehr harte Nuß zu knacken aufgeben, und man rechnet schon jetzt damit, daß die Kommission des Reichstages zur Vorberathung des Zolltarifs mit diesem mindestens bis zum März beschäftigt sein werde, worauf dann erst die eigentliche Berathung im Plenum des Reichstages beginnen könne.

Das Börsengesetz mit seinen Bestimmungen gegen den Terminhandel und gegen die unbeschränkten Spekulationen in Getreide, Mühlenfabrikaten und Jn- dustriewerthen ist den Börsenleuten von jeher ein Dorn im Auge. Sie treiben fortgesetzt auf Aende- rungen des Gesetzes nach ihrem Sinne hin, und der preußische Handelsminister Möller hat sich bereit finden lassen, Besprechungen von Sachverständigen zu veranstalten in diesem Sinne. Die Kommission, die eingesetzt worden ist, um bestimmte Vorschläge auszu­arbeiten, zählt zu ihren Mitgliedern auch den Reichs­gerichtsrath Dr. Spahn, woraus man zunächst die Hoffnung schöpfen darf, daß die Börsenbäume wohl vorläufig noch nicht in den Himmel wachsen werden.

Ob der verstorbene Minister a. D. von Miquel Katholik oder Protestant war, darüber ist eine Aus­einandersetzung in den Zeitungen entstanden. ES ist daraufhin festgestellt worden, daß Miquels Vater ur­

sprünglich Katholik war und auch seinen ältesten Sohn katholisch taufen ließ. Aber der spätere Mi­nister und sechs weitere Geschwister find protestantisch getauft und erzogen worden. Auch der katholisch ge­taufte älteste Bruder wurde evangelisch konfirmirt.

Noch in allgemeiner Erinnerung ist der böse Krach in der Pommerschen Hypotheken- Aktienbank zu Berlin. Jetzt endlich ist der Bericht der eingesetzten Revisions-Kommission erschienen. Das Ergebniß der angestellten Unter­suchung ist ein sehr trauriges, das die schlimmen Be­fürchtungen von den Übeln Folgen der früher vor­handenen Mißwirthschaft eher noch übertrifft. Die Kommission ist nämlich zu dem Ergebnisse eines Ver­lustes von etwa 16 Millionen Mark an Deckungs­hypotheken und eines jährlichen Fehlbetrages an Pfand­briefzinsen von mehr als einer Million Mark gelangt. Was mit der Bank geschehen wirh, ist noch unbestimmt, ob sie nämlich in sich wieder geordnet, oder aber mit einem ähnlichen Bankunternehmen ver­schmolzen wird.

Der sozialdemokratische Parteitag ist seit Sonntag in Lübeck versammelt. Herr Ober­genosse Singer führt, wie immer, den Vorsitz, und Herr Bebel vertritt wie immer, die Vorstandschaft der Partei gegen die verschiedenen Angriffe aus der Versammlung heraus. Die „Bernfteinerei" verur­sachte wiederum sehr langwierige Auseinandersetzungen, ohne interessantere Ergebniffe zu erzielen, als früher. Ein Theil der Verhandlungen ist hinter verschlossenen Thüren geführt worden; man wagt es nicht mehr, die viele schmutzige Wäsche vor der Oeffentlichkeit zu waschen. Sie muß sehr schmutzig gewesen sein; denn aus der Partei heraus wurde lebhafter Wider­spruch gegen die geschlossenen Sitzungen erhoben, ohne daß das Eindruck bei der Parteileitung gemacht hätte.

Von den deutschen Anarchisten glaubte man daß sie sich fortan mehr zurückziehen würden, theils aus eignem Antriebe, theils in Folge eines von oben her auf sie geübten Druckes- Man hat sich aber ge­irrt mit dieser Annahme: Die deutsche Anarchisten­zeitschrift .Neues Leben' ist wieder erschienen, und am 7. Oktober soll sogar in Berlin wieder eine öffentliche Anarchisten-Versammlung stattfinden.

In.Oesterreich und Ungarn gibt es aller­hand Wahlen, so namentlich zum Landtage in Böhmen und zum Reichstage in Ungarn. In Böhmen hat sich der gesammte Großgrur »besitz zu einer Wahlvereinigung zusammengeschli-ijm, die bleibenden Charakter haben und dem » rfassungs- treuen, b.' h. eigentlich deutschliberalen Grundbesitze dauernd eine bestimmte Anzahl der Sitze im Land­tage sichern soll. Dieser Zusammenschluß v.s Grund­besitzes ist den Tschechen ein wenig in bie Glieder gefahren. Deswegen haben die Jungtschechen die Alttschechen aus dem Schmollwinkel hervorgeholt, in dem sie lange Zeit schweigend zugebracht haben, und haben mit diesen ein Wahlbündniß abgeschlossen, das für ganz Böhmen gelten soll. Möglicherweise übt auch die Vereinigung einen mildernden Einfluß auf die jungtschechischen Radaubrüder aus. In Ungarn geht es zu, wie immer bei Wahlen: Die Herren von der Regierung legen die Hand aufs Herz und schwören, daß nur reine Wahlen gemacht werden sollen, also Wahlen ohne Druck von oben her; that- sächlich arbeitet aber derselbe Regierungsapparat, wie immer, und Regierungsgelder werden ebenso aufgewandt, wie stets zuvor. Das Ergebniß wird auch dasselbe fein, wie immer sonst, nämlich eine starke regierungsliberale Mehrheit. Im Oktober soll der neue Reichstag schon wieder er­öffnet werden.

In Serbien wird Alexander, der Letzte der Obrenowitsche, vermuthlich bald abgewirthschaftet haben. Er steht augenscheinlich stark unter dem Pantoffel seiner erheblich älteren Gattin Draga, und unter deren Einfluß will er durchaus einen jüngeren Bruder derselben zum Thronfolger ernennen, den Leutnant Nikodem Lunjewiza. Das Ministe­rium und die große Mehrheit der Bevölkerung sind entschieden gegen diese Regelung der Thronfolge. Bleibt Herr Alexander eigensinnig, dann kann leicht geschehen, daß er damit seine eigene Absetzung vorbe­reitet. In Serbien würde man ihm keine Thränen nachweinen. Aber es ist selbstverständlich, daß Oefterreich sehr aufmerksam die Vorgänge in Belgrad verfolgt.

Von den französischen Kongregationen sind im Ganzen 156 Gesuche um Ermächtigung zum Bleiben in Frankreich bei der Regierung eingelaufen. Zehn davon rühren von männlichen, 146 von weib­lichen Religionsgemeinschaften her. Diese 156 Ge­sellschaften besitzen insgesammt 680 Niederlassungen. Die Benediktiner haben bereits den ungastlichen Boden der Republik verlassen, zum großen Bedauern der gesammten Bevölkerung; die Karthäuser bleiben aber. Ueber das Gehen oder Bleiben dieser Letzteren haben langwierige Verhandlungen stattge­sunden.

In England herrscht eine recht niederge­schlagene Stimmung. Die britische Flotte hat be; einem Unwetter in der Nordsee den Torpedoboot­zerstörer „Cobra" verloren mit mehr als hundert Mann Besatzung. Im Kaplande sieht es schlimmer aus, als jemals; denn die Kapholländer machen je länger, desto zahlreicher gemeinsamme Sache mit den Transvaalburen gegen die Engländer, ohne sich im1 mindesten um die berühmte Proklamation des Lord Kitchener zu kümmern. Und im Gebiete von Natal steht es nicht anders. Dort ist der Burengeneral LouiS Botha mit einem zahlreichen Kommando einge­brochen, nachdem er den Engländern bei Utrecht eine kräftige Niederlage beigebracht hatte; und andere Mißerfolge haben die britischen Waffen an anderen Orten gehabt. Der heiße südafrikanische Sommer

bricht inzwischen an und mit ihm neue Bedrängniß ür die Engländer. Letzterer Sache war noch Nie­mals mehr in Gefahr, als gerade jetzt!

Gesellschaft mit beschränkterHastung.

Bon Rechtsanwalt und Notar Alphons Mosson.

------ (Nachdruck verboten.) II.

Die unmittelbare beschränkte Haftung zeigt sich im Konkursverfahren der Genoffenschaft. Dort wird auf Antrag des Konkursverwalters n kurzem, überaus praktischen Verfahren der von jedem Genoffen einzuzahlende Haftbetrag be­rechnet und durch Beschluß des Konkursgerichts gegen den Genossen vollstreckbar gemacht.

Die Entwickelung der Genossenschaften m. b. H. ging thatsächlich besser von Statten, als die Anhänger des reinen Solidaritätsbetciebes ge­fürchtet hatten. Nur ist leider die in das Soli­daritätsprinzip geschlagene Bresche auch auf an­dere Geschäftskreise, die der Genoffenschafts­bewegung fern stehen, übergegangen. Den Anlaß bot ebenfalls um die Mitte der achtziger Jahre das Anwachsen unserer Kolonien und die Grün­dung der für sie Propaganda machenden, auf enge Kreise beschränkten Kolonialgesellschaften. Man behauptete, daß für diese die bestehenden Gesellschaftsformen des Civil- und Handelsrechts und auch die Genoflenschaftsform nicht paßten, letztere gerade deshalb, weil ihr Zweck gesetzlich beschränkt war. Zweck der Kolomalgesellschaften war es, an ein in seinen Umrissen ziemlich un- bestimmtes patriotisches Unternehmen Kapitalien zu wagen. Bei der Unsicherheit der Geschäfts- aussichten wollten die Kolonialfreunde über ein gewisses Kapital hinaus sich nicht binde», und so trat, da man diese Zwecke fördern wollte, im Jahre 1892 durch Reichsgesctz vom 20. April die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Rechtsleden -in. (S. m. b. H. im Gegensatz zur Gen. m. b. H).

Die G. m. b. H. unterscheidet sich von der Gen. m. b. H. im Wesentliche« dadurch. Saß sie jedem gesetzt* y erlaubten Zwecke dienen kann, daß ihre Mitgl-.- erzähl eine geschloffene ist und daß deren Geschösrsantheile frei veräußerlich und vererblich sind; t, 6 ferner ein Mindestetnlage- kapital von 20 000 Mark vorhanden sein muß, während bei der Gen. m. b. H. ein Minimum gesetzlich nicht festgelegt und die Mitgltederzahl unbeschränkt ist.

Die G. m. b. H. ist durch die 20000 Mk, Kapitalsminimum vor Zwergbildungen bewahrt, und sie bat hierdurch und durch ihre der Aktien­gesellschaft ähnliche Gliederung und Verwaltung, verbunden mit der freien Veräußerlichkeit der Geschäftsantheile, ein kapitalistisches Gepräge. Die Geschäfte werden bei ihr nicht durch die Mitglieder geführt, sondern durch Geschäfts- führer, die nicht Mitglieder zu sein brauchen. Diese haben fast die nämlichen Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft und dem Handels­und Konkursgericht, wie der Vorstand der Aktiengesellschaft. Ein Ausstchtsrath kann durch Statut bestellt werden, muß es aber nicht; die E-richtung der Gesellschaft kann nur durch ge- richtlich oder notariell aufgenommene« Vertrag erfolgen. Derselben Form bedarf es zur Ueber- tragung der Geschäftsantheile. Von der Genoffen­schaft unterscheidet sich die beschränkte Haf­tung der Gesellschaft dadurch, daß es bei der letzteren eine über die Ge­schäftsantheile hinausgehende Haftsumme nicht gibt und die Mitglieder somit nur mit ihrem Einlagekapital haften, also das Prinzip der beschränkten Haftung in völliger Reinheit. Wohl aber kann durch Statut das Er­fordern von Nachschüffen eingeführt werden. Diese Nachschüffe kann aber nur die Gesellschaft selber von den Mitgliedern verlangen, nicht aber können es die Gläubiger oder der Konkursver­walter, so lange die Gesellschaft den Nachsckuß nicht ausgeschrieben hat. Die Haltung deS Mit­glieds gehl in einem Falle aber über seine Ein­lagen und Nachschüffe hinaus; jedes Mitglied hastet nämlich wenigstens dafür, daß auch die anderen Mitglieder ihre Geschäftseinlagen und etwa erforderte Nachschüffe auch wirklich ein» zahlen. Damit ist der Bestand des Grund­kapitals wenigstens einigermaßen gesichert.

Wer aber als Dr itter mit der S. m. b. H. Geschäfte machen will, muß trotz aller gesetzlichen Sicherungsoorschriften dieAugen aufmache« und sich selber zu vergewtffern suchen, ob das Vermögen der Gesellschaft seine demnächstige« Ansprüche zu decken vermag. Das Grundkapital kann durch schlechte Spekulation der Geschäfts­leiter oder natürliche Eatwerthung der etwa an­geschafften Grundstücke und Maaren bereits er­heblich sich vermindert haben, ohne daß eS nach außen hin bekannt ist. Ebenso ist der Um­fang der Passiva zumeist Geschäftsgeheimniß.

Die Geschäftsführer habe» zwar die Pflicht' die jährlichen Bilanzen dem Gericht einzu- schicken; diese brauchen aber nicht veröffentlicht zu werden; nur bei Bankgesellschaften m. b. H. ist dies vorgeschrieben. Und wenn man schließlich auch beim Handelsregister die Bilanzen einsehen kann, so treffen diese doch nie für denjenigen Zeitpunkt mehr zu, in welchem man mit der Gesellschaft Geschäfte abschließen will. Es fehlt eben in Folge Nichtpublizirung der Bilanzen die Kontrolle der öffentlichen Kritik, wie sie an den Aktiengesellschaften durch geschäfts­gewandte Fachleute in den öffentlichen Blättern täglich zum Segen des Publikums geübt wird und wodurch das durchschnittliche Maß der Bo­nität der Gesellschaften beinahe wie von einem Barometer abgelesen werden kann. Als ein Mißstand ist ferner zu erwähne«, daß die Ge­schäftsleiter für schlechte Geschäftsleitung lediglich der Gesellschaft verantwortlich und schadenersatz­pflichtig sind, nicht aber den Gläubigern. Und somit ist Vorsicht gerade bei der G. m. b. H. die Mutter aller geschäftlichen Weisheit. — ES hat nicht lange gedauert, bis die G. m. b. H. fast unser geiammtes Wirthschaftsleben durch­drang; ein Blick in die täglichen Publikationen des Handelsregisters ergibt, wie zahlreich diese Gesellschaften i« die Höhe schießen und wie jie auf alle möglichen uns unmöglichen Zweige sich erstrecken. Der Bazillus der geringeren Reellität, der einmal in dem beschränkten Haftungsprinzip naturgemäß steckt, hat eben Schule gemacht. Der reelle Geschäftsmann, der für die Folgen seines Wagens auch mit seinem ganzen Vermögen haf­ten will und gerade darin seine Geschäftsehre erblickt, wird leider allmählich zu einer antiqua- rischen Seltenheit. _________

* Die fetten Aufsichtsrathspfründen.

Das Aktienwesen hat durch die Bank - Kata­strophen der letzten Zeit wieder die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gelenkt und mit Recht, denn das Unheil, welches durch diese Katastrophen nicht nur für Tausende von Aktionären und Zehn- taufende von gutgläubige« Leuten, welche ihre saueren Ersparniffe den Banken übergeben hatten, sondern auch für das ganze wirthschaftliche Leben angerichtet worden ist, steht vor aller Augen. Ueberall fragt man sich, wie ist das möglich, daß solche großartigen Bank-Paläste zu Räuber- und Diebeshöhlen werden können, und daß die feinen stolzen Herren vom Vorstande und Aufsichtsrathe dieser Banken nichts sehen und hören, was darin vorgeht, Jahr auS Jahr ein, die Jahres - Ab- schlöffe begutachten, mit ihrer Unterschrift ver- sehen, ihre hohen Gehälter einstreichen und mit den Direktoren Freundschafis - Bezeugungen aus- tauschen. Man denke, welche kolossalen Rechte solche Aktien-Gesellschaften haben und welche Macht sie dadurch ausüben, daß sie durch ihre Aktien und Pfandbriefe Hunderte van Millionen Gelder an sich ziehen und mit denselben wie mit ihrem eigenen Gelds wirthschaften können, ohne daß die Aktionäre etwas darein zu reden haben: denn die General - Versammlungen sind in der Regel nur eine von gewissen Interessenten geleitete Komödien. Daß die bisherige Organisation keinerlei Garantie für redlichen Geschäftsbetrieb bildet, ist erwiesen; aber das Interesse, welches die Oeffentlichkeit, Staat und Gesellschaft an dem Mienwesen haben, ist zu groß, als daß man dir Sache gehen taffe« könnte. Es ist schon wiederholt darauf hinge- wiesm, daß die Wurzel deS Uebels in der Per­son des Direktors liegt, und daß es deshalb nicht in das unbeschränkte Belieben der Gesell­schaft gestellt werden kann, wen sie an diesen so verantwortungsvollen Posten stellen will, sondern daß der Staat gewisse Sicherheit fordern muß, und daß auch die fortlaufende Geschäfts-Kontrolle (vielleicht durch vereidigte Bücher - Revisoren zu vollziehen) eine durchgreifende sein muß.

Das Institut der Aussichtsräthe hat fich als völlig werthlos, ja als verderblich er­wiesen und muß gänzlich umgestaltet werden. Vor allem sind die Aussichtsräthe selbst zu sehr mit den Geschäften verquickt, welche sie beauf­sichtigen sollen, und haben zu großes Jntereffe an dem möglichst großen Geschäftsgewinn, sodaß ,te dadurch in Versuchung gerathen, die Augen zuzu- drücken, wenn die Direktoren gewagte Spekulationen machen, so lange dieselben den Geschäften hohe Dividenden einbringen. Der schlagendste Beweis für die Unhaltbarkeit dieses Instituts der Auf- sichtsräthe liegt darin, daß in der Regel die- se-lben Personen Aussichtsräthe bet einer ganzen Menge, von Aktiengesellschaften sind. Der ,VorwärtS' veröffentlicht eine Liste solcher Per- sonen, die selbst Bankiers, Kommerzienräthe und Fabrikbesitzer sind, und von denen die meisten an 10—15 Geschäften als Aussichtsräthe bethetligt find und daraus ohne irgend eine entsprechende Bemühung fürstliche Einnahmen erzielen. Ueber diese Bezüge theilt der .Vorwärts' folgende« mit: