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28. Jahrgang.

griffen, die der russtsche Finanzminifier von Witte schon mehrfach in den ihm dienstbaren Zeitungen gegen die deutschen Zollplän« zu unter­nehmen versuchte, obwohl er diese Letzteren noch gar nicht kennt. Einen Anschein guter Wahr« sckeinlichkeit hat dagegen eine Darstellung der .Berliner Neuesten Nachrichten', wonach die russische Regierung den handelspolitischen Vor­bereitungen in anderen Staaten nicht unthätig zuschaut, im Gegentheil eine im Finanzministerium gebildete Kommission damit beauftragt ist, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. „An Handelsverträgen — so liest man weiter in dieser Darstellung — als solchen ist Rußland im Großen und Ganzen nicht allzu viel gelegen. Sein Streben ist in erster Lmie darauf gerichtet, die Meistbegünstigung von denjenigen Ländern zu erlangen, die für die Aufnahme der russischen Ausfuhr hauptsächlich in Rechnung kommen; also: keine Differenzirung der russischen Ausfuhrartikel . . . Rußland möchte von seinen Jndustriezöllen nichts Nach­lassen, anderseits möchte es seiner Ausfuhr die günstigsten Absatzmöglichkeiten schaffen . . ." Das ist ja ganz russisch be­scheiden! Es ist nur die große Frage, ob die Herren in Petersburg irgendwo in der Welt ge­nügend dumme Leute finden, die ihnen auf den Leim gehen.

* Ilever die Derstärk«ug der Raufen i« de« Schake« hat der Kultusminister unter Hinweis auf den kaiserlichen Erlaß über die Schulreform, worin u. A. eine Verstärkung der bisher zu kurz bemessenen Pausen angeordnet wird, einen Erlaß an die Provinzial-Schulkollegien gerichtet. Darin wird bestimmt: 1. Die Gesammt- dauer der Pausen jedes Schultages ist in der Weise festzusetzen, daß auf jede Lehrstunde zehn Minuten Pause gerechnet werden. 2. Nach jeder Lehrstunde muß eine Pause eintceten. 3. Es bleibt den Anstaltsleitern überlaffen, die nach 1. zur Verfügung stehende Zeit auf die einzelnen Pausen nach ihrem Ermessen zu vertheilen. Jedoch finden dabei zwei Einschränkungen statt: a) die Zeitdauer jeder Pause ist mindestens so zu bemessen, daß eine ausgibige Lufterneuerung in den Klassen­zimmern eintreten kann und die Schüler die Mög­lichkeit baben, sich im Freien zu bewegen; b) nach zwer Lehl stunden hat jedesmal eine größere Pause einzutrelen.

ff Der Derketzr mit AlSÄfatzr • Karte« hat, allerdings nur im innern Verkehr der preußisch- hessischen Eisenbahn-Gemeinschaft, eine weitere Erleichterung erfahren. Bis jetzt mußte der An­tritt der Reise unmittelbar nach der Lösung der Fahrkarte erfolgen. Nunmehr hat der preußische Vrrkehrsminister verfügt, daß di« Abreise an irgend einem beliebigen Tage innerhalb der GiltigkeitSdauer angetreten werden kann. In Folge dessen braucht man sich nicht mehr, wenn man nicht will, vor überfüllten Fahrkarten-Schal- lern zu stoßen und zu drängen, sondern kann sich die Rückfahr-Karte schon vorher besorgen.

* Gin deutscher Wusdesstaat für völlige ASsch«ffu«g der Iraueuarvei« in de« IaSriKe«. Wie der ,Rhein.-W'stf. Zeitung' aus Leipzig mitgetheilt wird, hat die. herzoglich altenburarsche R aierung bei dem Bund siath

M 156.

Irrlöa, Donnerstag, den 11. Juli 1901.

• Noch etwas vom Börseugesetz.

Die schlimmen Ereignisse in der Welt der Wanken und industriellen Unternehmungen haben aufs neue sehr lebhafte Auseinandersetzungen in der Presse über das Leben und Treiben an den Börsen und über das Speknliren mit Industrie- papieren herbeigeführt. Natürlich bieten die Zeitungen, die das Jntereffe der Börsenjobber -zu vertreten haben, alles mögliche auf, um die Welt glauben zu machen, daß das Börsen­gesetz und seine Handhabung und das Gebühren der Börsen Dinge feien, die platterdings nichts miteinander zu thun hätten. Ein großes Ber­liner Freisinnsblatt stellt sich ganz erstaunt an gegenüber dem durchaus berechtigten Vorwurfe, daß die Börse sich nicht besser verschlossen ge­halten habe gegen feie Trebertrocknungsaesellschaft in Kassel: „wie um Alles in der Welt kann die Börse für die Machenschaften und das ver­brecherische Treiben jener Clique verantwortlich .werden!" — rüst ganz entrüstet die ,Bosfische Le tung' aus. „Die Börsenbehörde hat ihre Pflicht getban durch Ablehnung der Zulassung weiterer Emissionen der Kasseler Gesellschaft und damit wenigstens geholfen, das schließliche Unglück einzuschränken."

Thatsächlich aber hat die Börsenbehörde ihre Pflicht nicht in ausreichendem Maße erfüllt. Auch die Blätter, die unter ollen Umständen die Interessen der Börsenspekulation vertreten, müssen zugeben, daß die Börse von der Unsoli- dität der Kasseler Trebergesellschaft längst unter­richtet war. Die vorher angeführte Aeußerung des genannten Berliner Freisinnsblattes beweist das vollkommen. Die Börsenbehörde hätte sich also nicht nur damit begnügen sollen, die weiteren Emissionen der Kasseler Gesellschaft auszu­schließen. Sie hatte nach den Bestimmungen des § 36 des Börfengesehes auch die unzweifelhafte Verpflichtung, die vorher zngelaflenen Werth- papiere der Kasseler wieder auszuschließen, nach­dem sie sich von der Unsolidität des Unternehmens überzeugt hatte. Die Bestimmung des ange­zogenen Paragraphen lautet klipp und klar: daß die Börsenbkhörde die Verpflichtung hat, zum Börsenhandel bereits zugelaffene Werthpapiere davon wieder auszuschließen, wenn sich hinterher ergibt, daß durch den Handel mit diesen Papieren „erhebliche allgemeine Interessen geschädigt wer­den oder eine offenbare Uebervortheilung des Publikums dadurch erfolgt". Daß das Letztere hier in diesem Falle zutraf, war unbedingt klar und unzweifelhaft. Die Bö-senbehörde hat also ihre Pflicht nicht erfüllt, man mag sagen da­gegen, was man will. Und deswegen beweist auch dieser Fall von neuem, daß es durchaus nicht an der Zeit ist, die Bestimmungen des Börsengesetzes zu Gunsten eines wieder weitern - Spielraumes für die Spekulation und für das Glücksspiel mit Werthpapieren abzuschwächen; er bewerft vielmehr gerade das Gegentheil, daß die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen minde­stens in ihrer gegenwärtigen Fassung aufrecht erhalt: n, ober aber verschärft werde» müssen. Nicht lauer werden darf unsere Börsengesetzaetmng in der Kontrolle über hie Spekulation urb über das Glücksspiel mit Börsenwerthen; sondern sie HMD»

Die Namensschwestern.

Frei rach dem Englischen von Clara Rheinau. ‘8 ------ (Nachdruck verboten.)

Des Morgens hatte Herr Colville seinem eng­lischen Gehilfin die Leitung eines neuen Unter­nehmens in St. Petersburg angeboten, uno die Mittagspost hatte einen Brief aus England ge­brach!, der eine fafortiae feste Anstellung in d.er alten englischen Statu Norwich in Aussicht stellte, unter Bedingungen, die durchaus nicht unannehm­bar waren.

„Also sichen Sie nun vor der Qual einer Wahl, meine Lieben," sagte Fräulein Osborn« heiter, die auf ihren Ras aus einem Laby'inth Don Briefen und Rechnungen von dem einen Ende des langen Gemaches zu der entfernten Ecke kam, wo Aiiro- ihre kleinen Schätze, Bücher. Bilder und eine viel gebrauchte ©tuffeld aufgestellt hott«. „Ueberlegen wir jetzt reiflich das Für und Wider beider Pläne," sagte sie Platz neh­mend. „England oder Rußland? Letzteres ge­fällt mir cm wenigsten; also hören wir zuerst, was sich dafür sagen läßt,"

„Dost es eine sichere Anstellung für drei Jahre wäre," versetzte R.chard Morgan — „mit einem festen guten Gehalte, und daß ich," fügte « leise bei, „Slimee sogleich mit mir nehmen könnte."

I» holder Verwirrung mit glühenden Wangen fuhr Aimee auf. Srdulein Osborne strich ihr liebevoll über das wellige Haar: „Erschrecken Sie Aicht, mein Kind; „sogleich* bedeutet weder heute

muß int Gegentheil, wenn etwas daran „reoibirt" werden soll, im Interesse des allgemeinen Besten verschärft werden.

Das Differenzspiel, um das es sich in erster Reihe handelt, ist doch wahrhaftig nicht erst durch das gegenwärtige Börsengesetz als etwas Unreelles gekennzeichnet worden. Derselbe Rechtsbegriff be­steht von jeher, und nicht nur in Deutschland. In anderen Ländern, beispielsweise auch in England, Hai man genau dieselbe Auffaffung davon. Dort werden die zu Börsenspielzwecken abgeschlossenen Termingeschäfte ganz einfach ebenso behandelt, wie alle» andere Glücksspiel, und zwar von Alters her. „Alle Verträge und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich geschloffen, deren Gegenstand Spiel oder Wette ist, sollen null und nichtig fein. Keine Klage soll von irgend einem Gerichtshöfe an­hängig gemacht oder aufrecht erhalten werden, mit der Geld oder Geldeswerth unter der Behauptung gefordert wird, daß es durch Wettvertrag ge­wonnen fei, ober daß es bei einer dritten Person hi Erwartung des Ereignisses, über das der Wett­vertrag geschlossen ist, hinterlegt wurde ..." so bestimmt klar und zweifelsohne das englische Gesetz.

Das Böcsengesetz in seiner jetzigen Faffung geht nur dem börsenmäßigen Glücksspiel zu Leibe. Der berufsmäßig nothwendige Abschluß von Termingeschäften reeller Art wird durch das Ge­setz nicht nur nicht angefochten; im Gegentheil will das Gesetz durch die Einführung des Börsen­registers diese reellen Termingeschäfte geaen die Erhebung deS Spieleinwandes schützen. Warum lassen fich also diejenigen, die solche Geschäfte machen wollen, nicht in das Börsenregister ein­tragen? Wenn die Börse hartnäckig dieser wohl- thätigen Eintragung sich widersetzt, um fortgesetzt gesetzwidrige Geschäfte mit nicht befugten Per­sonen abzuschl eßen, bann trägt doch einzig und allein die Börse die Schuld daran, wenn Miß­stände entstehen und bet Spieleinwand von solchen nicht befugten Personen zum Schaden der ge­werbsmäßigen Spekulanten erhoben wird.

Das ist so einfach, folgerichtig und klar, daß man schwer begreifen kann, wie es möglich ist, daß um so einfache Dinge noch so lange Kämpfe nothwendiz werden und sogar preußische Staats­minister durch die Trugschlüsse der Börsenjobber zu Gunsten dieser Letzteren sich beeinflussen taffen.

Deutsches Uetch

Berlin, den 10. Juli. "

* Warm kommt die Aavak - Do,läge Mieder? So fraat die »Post' und gibt selbst darauf folgende Antwort: Wenn aus einer Äußerung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten bei der Jubiläumsfeier der Rhein- strom-Bauoerwaltung geschloffen wirb, daß die Kanalvorlage den Landtag in bet nächsten Tagung wiederum beschäftigen werbe, so scheint uns die Berechtigung dieses Schluffes keineswegs gesichert; wir zweifeln vielmehr nicht daran, baß ein definitiver Beschluß . Aber Form und Zeit­punkt der Wiedereinbringung der wasserwrrth- schaftlichen Vorlage erst bann gefaßt werden wird, wenn man Sicherheit darüber gewonnen

noch morgen, obschon Se dies ja wünschen müßten Bitte weiter, Herr Morgan. Nach Ab- lauf dieser drei Jahre wären Sie — ?“

„Genau, wo ich eben bin, ausgenommen, wenn das Unternehmen besonders gewinnbringend sich erwiese, wenn Herr Colville mit meiner arbeit jufrtebci wäre —“

„Und wenn er weitere Beschäftigung für Sie hätte," ergänzte Fräulein Osborne lächelnd. „Hm, ein solches Anerbieten scheint mir wenig verlockend. War v rspricht die andere, Herr Morgan?«

„Sie sollen Alles hören, was ich,selbst davon weiß " versetzte dieser, indem er einen Brief in weiblicher Handschrift hervorzog und oorlas, mit der Mittheilung, daß er von feiner einzigen Schwester fei.

„Bribgeham, 28. März. Mein lieber R chard!

Deinen sehr offiziell gehaltenen Neujahrsbrief von Brüssel auZ habe ich lange unbeantwortet gdaffen, wenn avch nicht gerade aus Mangel an Stoff. Die Wahrheit ist, ich wünschte meinen Weg erst ganz klar vor mir zu sehen, ehe • ich Dir folgenden Vorschlag mache,"

„Sehr richtig," bemerkte Frl. Osborne hörbar.

„Also zur Sache. Natürlich erinnerst Da Dich noch, baß wir an einem kleinen Flusse wohnen, ben Du stets einen Bach zu nennen be­liebtest. Ein auf der Südseite dieses Waffers gelegenes Befitzthurn, uns gerade gegenüber, ist vor einigen Monaten in andere Hände überae- gangen, und es scheint, daß man nun endlich ml den bisher ausgeschobenen Verbesserungen be­ginnen wolle. Unmöglich kann ich Alles schüft-

hat, unter welchen Voraussetzungen auf eine Verständigung zwischen Regierung und Landtag über die wafferwirthschastlichen Fragen gerechnet werden kann.

X I«» «e««r Aerki«er ASrgermeister- Irage. Die Verweigerung der Bestätigung des Stadtrathes Rauffmann als zweiter Bürger­meister von Berlin ist von der .Freisinnigen Zeitung' des Abg. Eugen Richter in Zusammen- bang gebracht worden mit dem frühem Hervor- treten des Herrn Kauffmann als fortschrittlicher ot>er freisinniger Redner und Agitator. Die ,greif. Ztg.' hatte, wie berichtet, die Behauptung aufgestellt, baß die fraglichen Vorgänge nicht weniger als 20 Jahre zurücklägen, und in dieser Beleuchtung gewann der Fall eine ganz eigen­artige Bedeutung grundsätzlicher Natur. Herr Kouffmann, so wurde weiter berichtet, sei da­mals richt, wie der militärische Ehrenrath bean­tragt hatte, als Offizier der Reserve mit schlichtem Abschiede entlassen worden; auf Befehl des Kaisers Wilhelm I. sei er vielmehr mit dem Charakter als Offizier verabschiedet worden. Jetzt wird die Nachricht verbreitet, Herr Rauffmann habe des­wegen die Bestätigung nicht erhalten, weil er nach den Vorschriften der Etikette nicht hoffähig fei; ein Bürgermeister von Berlin müsse ober hoffähig fein, um den Rkpräsentationspflichten zu genügen, die ihm obliegen. Es ist die Frage, ob diese Rennzeichnung der Thatsachen richtig ist, oder ob nicht etwa die „Hoffähigkeit" dazwischen gefchoben wurde, um dem ganzen Fall die grund­sätzlich politische Bedeutung zu nehmen. Daß bas Staatsministerium, obwohl es mit der Sache fich nicht besonders beschäftigt hat, durch die Ab­lehnung der Bestätigung vollkommen überrascht worden ist, wird dabei aufs neue bestätigt. Die Ueberrafchung soll um so vollkommener gewesen sein, als man im Staatsministerium vorher die Bestätigung für selbstverständlich gehalten haben soll. Der ganze Fall bleibt also nach wie vor außerordentlich merkwürdig. Auch bann, wenn man für einen Mann von den Anschauungen und politischen Gepflogenheiten des Herrn Rauff mann keine Sympathie hegt, kann man sich nicht ohne weiteres mit der Art der Erledigung dieses Falles zufrieden geben. Die Berliner Stadtverordneten werden nun einen Andern wählen, um di« kom­missarische Verwaltung des Postens zu vermeiden. Aber das letzte Wort wird noch nicht über ben Fall gesprochen fein.

X Ikntzkanh v«d der Aavdeksverlrag. Daß ble Nachricht von bet angeblichen Reise bes Grafen Bülow nach Petersburg wegen der Vorbereitung des neuen Handels­vertrages zwischen Deutschland und Ruß­land unmöglich richtig sein konnte, lag auf der Hand. Inzwischen ist die Nachricht auch un­mittelbar als falsch bezeichnet worden, aarz ab­gesehen davon, baß die anderen Reifepläne des Kanzlers von selbst die Meldung als falsch kenn­zeichnen. Von Petersburg aus möchte man nun nachträglich die Dinge so darstellen, als kümmere man sich eigentlich um die neuen Handelsver- trfige in Rußland noch gar nicht. Aber baß auch diese Darstellurrgsweife nicht zutr-ffin kann, lieet ebenfalls auf der Hand. Sie steht ja in vollkommenem W dersprucbe »u ben Kosokermn- lich erklären. Aber ich will doch beifügen, baß mein Mann, der erste Rathgeber in Westfield, bereits von Dir gesprochen und Dich als durch­aus geeignet zur Ausführung der geplanten Drai­nagen rc geschildert hat. An Dir ist eS nun, herüber zu kommen und di« Sache, die hoffent­lich nach Deinem Geschmacke ist, in Angriff zu nehmen. Noch eine zweite Aussicht: Herr Jn- geuicur Barker in Norwich, der Chef einer hoch- angesehenen Firma, sagte ganz kürzlich zu Robert, daß er eine thätige und erfahren« Kraft, keinen Anfänger, als Teilhaber suche. Uns beiden kam gleichzeitig der Gedanke, Du wärest der rechte Mann hierfür. So fragten wir ihn denn näher über seine Pläne aus und ließen ein paar Worte fallen, um die Sache für Dich in Gang zu bringen. Er erwartet vielleicht eine größere Ein­kaufssumme, als Du besitzest, aber das ließe sich leicht machen. Wenn vöihia, würbe Dir mein Mann gern etwas vorstrecken, Du standest ja stets in besonderer Gunst bei ihm. Aus Deinem letzten Briefe entnahm ich, baß Du nur zeitweilig in Brüssel beschäftigt bist; so hoffe ich, Du wirst keine Zeit Derberen, herüber zu kommen. Wenn Du immer noch den Wunsch bast, Dich dauernd in England niederzulaffen, könntest Du keine bessere Gelegenheit finden. Es sind tausend Vor­theile damit verknüpft, die ich Drr aber nur mündlich auseinandersetzen tarnt. Gib uns bald Nachricht, wann wir Dich erwarten dürfen. Deine treue Schwester

Jeffie Wilson."

„Aber dieser ganze Plan klingt ja vortreff­lich!" rief Frl. Osborne erfreut. „Ich würde keinen Augenblick zögern" — und da die zunächst

Bethetltgten der gleichen Ansicht waren, beschloß man, anzunehrnsn und danach zu handeln.

„Nur eine Schattenseite ist dabei," sagte Herr Morgan, „aber diese ist —" er zögerte mit einem viel sagenden Blick auf Aims 's gesenktes Köpfchen.

„’Äimee," schaltete Fräulein 08bom ein, „eS ist neun Uhr vorüber. Wallen Sie nicht für rwch im Schälzimmer „gute Stacht“ sagen? Ich weiß, was Sie meinen, Herr Morgan" — fuhr sie fort, als das junge Mädchen sich entfernt hatte — „Sie müßten Aiwve zurücklassev."

„So ist es. Diese Sachen in England können Wochen, ja Monate in Äy sprach nehmen. In meiner jetzigen unsicher,- Sage mich zu verheirathen, wäre unrecht; ich kann aber auch meine zukünftige Frau nicht ohne genügende Mittel hier lasse», und doch fühlen wir beibe, baß sie kein Recht habe, Ihnen zur Last zu fallen. Darf ich also —"

„Nein, Sie dürfen nicht," unterbrach 'hn Fräulein Osborne mit Wärme. „Bedenken S-e, ich war Amse's Freundin lange, ehe Sie die­selbe kannten, Herr Morgan. Bon der ersten Stunde an, da ihr Vater sie mir brachte, ein schüchternes kieims Kind von neun Jahren, und mich bat, ihr eine gute englische Erziehung zu geben, ist sie mir immer mehr ans Herz ge­wachsen. Wenn ich nicht ein halbes Dutzend Nichten in England hätte, die mich alle beerben wollen, so hätte ich Aimoe adoptirt, damals als bas Unglück über sie hereinbrach und ich ihren vollen Werth so recht kennen lernte. Alio darf von Bezahlung zwischen uns keme Rede fein. Aimöe's kleines Vermögen ist auf ihren und meinen Namen auf der belgischen Bank hinter­legt, bis zu ihrer Volljährigkeit nächsten August.