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mit Ilnterhaltungs -ILeilage „Iüuflrirte Sonntags-Zeitung" Vet«r!»»aSe ll». s (tariaom*
Jtl 98. JuLöa, Dienstag, den 30. April 1901.
28. Jahrgang.
Q Die soziale Bedeutung des Fürsorgeerziehungs-Gesetzes,
«eiche» mit dem 1. April d. I. in Kraft getreten und al» eine der größten sozialen Thaten unserer Zeit bezeichnet worden ist, beruht vor allem darin, daß e» dem Verbrechen an die Wurzel gehen, die wachsende Kriminalität, namentlich der Jugendlichen, durch Vorbeugung bekämpfen will.
Da» bisherige Zwangserziehungsgesetz vom Jahre 1878 hat sich deshalb als unzulänglich gezeigt, weil es nur die Kinder umfaßte, die sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hatten, nicht aber die weit größere Mehrheit der ver- «ahrlosten Jugend, die dem Verbrecherthum zu- jreibt, ohne schon direkt mit dem Strafgesetzbuch itX Konflikt gekommen zu fein. Wurden diese «ünder dann 12 Jahre alt, also strafmündig, so : konnte man nach § 56 des Reichsstraf-Gesetzbuches nur bei solchen Kindern die Zwangserziehung anwenden, die beim Begehen einer strafbaren Handlung die zur Erkenntniß ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besessen, was natürlich den meisten nicht nachzuweisen war. In der Mehrzahl der Fälle wurde nur aus kurze Freiheitsstrafen erkannt, dem besten Mittel, die Jugend dem gewerbsmäßigen Verbrecherthum entgegenzuführen.
Ausgehend von dem Gedanken, daß Straf- thaten der Jugend ein sicheres Kennzeichen mangelhafter Erziehung sind, die richtige Gegenwirkung gegen dieselben also nicht auf dem Gebiete strafrechtlicher Sühne, sondern einer richtigen Erziehung liegt, soll nun das neue Fürsorgeerziehungs-Gesetz nicht nur, wenn Strafthaten begangen, sondern auch schon, wenn solche zu befürchten sind, zur Anwendung kommen. Es soll also (§ 1) zunächst da eingreifen, wo die „Unzulänglichkeit der erziehlichen Einwirkung der Eltern oder sonstigen Erzieher oder der Schule zur Verhütung des völligen sittlichen Verderben« de» Minderjährigen eine solche Maßregel nothwendig" macht. Aber nicht nur, wenn schon Anzeichen sittlicher Verwahrlosung bei dem Kinde vorltegen, soll das Gesetz zur Geltung kommen, sondern auch dann schon, wenn die Voraussetzung de» § 1666 des bürgerlichen Gesetzbuches, aus welchem da» iganze Fürsorgeerziehungs- Gesetz hervorgegangen ist, vorliegt. Letzteres trifft dann zu, wenn „das geistige oder leibliche Wohl des Kinde» dadurch gefährdet wird, daß der Vater dar Recht der Sorge für das Kind mißbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich eine» ehrlosen oder unsittlichen Verhalten« schuldig macht." Darauf beruht die große soziale Bedeutung de» neuen Gesetze«, daß er die Quellen verstopft, au» denen das Verbrechen hervorgeht, indem e« gewissenlosen oder zur Erziehung ihrer Kinder unfähigen Eltern diese entzieht.
Bei diesen erweiterten Aufgaben der Fürsorgeerziehung steigern sich naturgemäß auch die erforderlichen finanziellen Opfer. Die Motive zum Gesetz rechnen allerdings nur mit einer Verdoppelung der Zahl der Zwangrzöglinge auf Grund des neuen Gesetze». Rach den z. B. in Elsaß- Lothringen gemachten Erfahrungen, wo ein ähnliches Gesetz bereit» seit Jahren segensreich wirkt, hat man nach einem Aufsatz in Nr. 3 der Leitschrift für Sozialwiffenschaft' mit einer vier- bis fünffachen Zahl wie bisher zu rechnen. Demnach würden 40-50000 sittlich gefährdete Kinder auf öffentliche Kosten zu erziehen fein, was auf 8—12 Mill. Mk. zu stehen käme, wovon zwei Drittel der Staat und ein Drittel der Kommunal-Verband zu tragen hat. Angesichts der großen Wirkungen, die «an von dem Inkrafttreten des Gefetzes für das Gesammtwohl erhofft, kann diese Summe als eine besonders große nicht angesehen werden, zumal ihre Anlage gegenüber anderen einer Kulturaufgabe vornehmlichster Art dient.
Eine allgemeine und unterschiedslose Anwendung des Gesetzes könnte die Gefahr mit flch bringen, daß das Gefühl der Verantwortlich leit der Eltern für ihre Kinder abgeschwächt wird, wenn nämlich durch das Gesetz den ersteren es zu leicht gemacht wird, die Sorge und Kosten der Erziehung auf Staat und Kommunal - Verbände abzuwälzen. Dem gegenüber soll die Anwendung des Gesetzes nur erfolgen, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Maßnahmen, eine geordnete Erziehung herbeizu- führen, versagen. Rach denLusführungs-ve- stimmungen ist, „bevor die Maßregel in Au-ficht genommen wird, daher sorgfältig »n Prüfe», ob nicht durch Anwendung anderer Maßnahmen, der kirchlichen Einwirkung, der Echulzucht, Armen» pflege, fretwLiger Sieberthtttgke« »der »armund-
schaftlicher Anordnungen, für welche der § 1666 deS bürgerlichen Gesetzbuches den weitesten Spielraum gewährt, der Verwahrlosung vorgebeugt oder ihr Fortgang aufgehalten werden könne." Anderseits wird die Furcht vor der Anwendung deS Gesetzes vermuthlich noch mehr wirken, als eine Anwendung desselben selbst. Die Ausstcht, daß solche Heranwachsende Kinder, von denen sie Verdienst erhoffen, ihnen entzogen werden können, wird manche Eltern nachdrücklich an eine bessere Erfüllung ihrer Eltern- pflichten erinnern, und auf eine zuchtlose Jugend dürfte in vielen Fällen allein das Wort: Fürsorge-Erziehung, welche zuletzt doch einer Zwangs - Erziehung gleichkommt, eine abschreckende Wirkung nicht versihlen.
Die fegens- und erfolgreiche Durchführung deS Gesetzes stellt an die ausführenden amtlichen Organe hohe Anforderungen; die Prüfung derjenigen Maßnahmen vornehmlich, welche vor einer tatsächlichen Anwendung des eigentlichen Gesetzes in Betracht kommen können, verlangt ein nicht geringes pädagogisches Gefühl. Diesen Anforderungen werden die in Betracht kommenden Organe der Justiz und Verwaltung um so eher genügen können, wenn sie durch eine organisirte Vereinsthätigkeit unterstützt werden. Letztere würde sich in der Weise herber- sühren lassen, wenn z. B. der Vormundschaftsrichter «n die Geistlichen, Lehrer, Gemeindevertreter, Polizeibehörden und Vorstände geeigneter Vereine, sowie an Privatpersonen aller Art seines Bezirkes die Aufforderung richtete, sich zu einem Gesammtverein für die Ausführung des Fürsorgeerziehungs-Gesetzes zusammen zu schließen. Auf katholischer Seite finden die Vincenz- und namentlich auch die Elisabeth- Vereine hier ein dankenSwerthes Feld für ihre Liebesthätigkeit, indem fie einmal zur rechten Zeit der zuständigen Stelle Anzeige von der Verwahrlosung eines Kindes machen, andererseits an der Gewinnung guter Familien und Anstnlten Mitarbeiten, in denen die Zöglinge untergebracht werden.
Wird das Gesetz sachgemäß angewendet und durchgesührt, so ist zu hoffen, daß es eine Handhabe bieten wird, die stetig wachsende Kriminalität, Verwahrlosung und Verrohung unter der Jugend zu bekämpfen und diese auf die rechte Lebensbahn zu bringen.
Aus dem Landtage.
•qp Nsgesrd»«1«-a»-. — 61. Sitzung vom 29. April.
Ohne Debatte wird in erster und zweiter Be- rathung angenommen die Novelle zum CH äusser - gelb - Tarif, ebenso nach kurzen Bemerkungen der Abgeordneten ArSmer (natl) und Dr. A«Ser (Ctr.) der Gesetzentwurf über die Abänderung von AmtSgerichtSbeztrken.
Sodann folgt die Berathung des Antrages der Abgeordneten Dr. Marth (freisinnige Bereinigung) und Wirmer (freisinnige Volkspartei): Die Regierung zu ersuchen, eine Abänderung der Gesetzes vom 27. Juni 1860 über die Feststellung der Wahlbezirke für das Abgeordnetenhaus und des Gesetzes vom 17. Mai 1867 entsprechend den in den letzten 40 Jahren eingetretenen Verschiebungen der . Bevölkerung in die Wege zu leiten.
Abgeordneter Dr. Marth führt in d-r Begründung seines bereits bekannten Antrages aus, seit 1860 habe sich die preußische Bevölk rung um 60 v. H. vermehrt, aber in den einzelnen Orten sehr ungleich. In Berlin habe sich die Bevölkerung vervierfacht, andere große Städte haben daS Doppelte und Dreifache ihrer damaligen Einwohnerzahl aufzuweisen. Die Gegnerschaft des Antrages beruhe nur auf der Furcht deS Verlustes an Mandaten. Wenn man schon an dem Dreiklassen- Wahlsystem festhalte, sollte man es auch ganz durchführen um den Kreise» mit stärkerer Einwohnerzahl diejenige Wahlberechtigung zu sichern, die ihnen zukommt nach dem Gesetze. Der Redner äußert dir Hoffnung, daß daS Centrum seinen Antrag gutheißen werde. Im vorigen Jahre habe doch Abgeordneter Dr. Porsch die grundsätzliche Berechtigung des Antrages anerkannt. Die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses nennt der Redner ein Zerrbild der Volksmeinung und dieses zu beseitigen liege auch im Jn- terefle der Regierung.
Der konservative Abgeordnete Dr.' v. Keydevrand empfiehlt Ablehnung deS Antrages. Dieser letztere sei gar nicht vereinbar mit der Bersaffung, da diese die Zahl der Wahlkreise fefisetzt und eine Aenderung nicht vorsteht.
Aus demselben Grunde spricht der freikons. Abg. Hraf Momstorf gegen den Antrag.
Die Nationalliberalen stehen dem Anträge, wie Abg. Mike au» führt, freundlich gegenüber.
Nach einigen empfehlenden Ausführungen deS freis. Abg. Dr. Wirmer erklärt
Abg. Dr. Kchmitz im Namen de» Centrums: Das Ltebeswerben der Antragsteller um das Centrum ist vergebens. Unser» Hauptgrund gegen den Antrag hnt im Borjahre Abg. Dr. Porsch bereit» dargelegt: wir wünschen die Beunruhigung zu vermeide», die mit einem solchen Gesetze verbunden sein würde. Daß die Berhältniffe sich bessern, wenn wir eine stärkere Vertretung der Liberalismus erhalten, bezweifel» wir »ach de» Beobachtungen, die wir a» de» liberale» Btabtver- tretunge« machen könne». Mae Revifia» der Wahlbezirke wirbt nur zu einer nach größer» Benorzuguxg der «tibte führe», aber kein richtige» Bild »an de» wahren Berhiltniffe» de» Lande» geben. Da» Tentruw elbst wirde »»» einer falche» Rwlftan der Wahlbezirk» tr seinen parlamentarischen Besitzstand nicht« zu be- irchten haben.
Die Debatte wird geschlossen. Der Antrag des natl. Abg Wölk» auf Verweisung an eine Kommission wird sbgelehnt. Der Antrag Barth-Wiener selbst wird ebenfalls abgelehnt mit allen Stimmen gegen diejenigen der Freisinnigen und Polen.
Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr: Kleine Borlagen. Interpellation wegen der Tarife für Futter» und Streumittel.
Aus dem Berichte über die Verwaltung der Stadt Fulda.
XXVIII.
Gaswerk.
Die Entwickelung unseres Gaswerkes ist in den letzten zehn Jahren sehr günstig gewesen. Der Gaskonsum ist auf etwa das Dreifache gestiegen und zwar hauptsächlich durch Zunahme be» Konsurne» bei den Privaten und für Heiz- und Kochga«. Natürlich machte eine so starke Zunahme be» Verbrauch» Erweiterungen der Änstalt nothwendig. Im Jahre 1896 erstattete deshalb die Gaskommiffion den städtischen Körperschaften ein Memorandum (S. 201—203).
Daraufhin beschlossen dann die städtischen Körperschaften ein neue» Retortenhau», jedoch vorerst nur mit 3 Oefen (statt ber ursprünglich in Aussicht genommenen 4 Oefen) nebst Kohlenschuppen zu erbauen, bas Reinigungshaus in ber vorgeschlagenen Weise zu verlegen und umzubauen und die erforderlichen Apparate zu beschaffen. E» wurde dies alles noch im Jahre 1896 bewerkstelligt. Die Kosten des Reu- und Umbaues einschließlich der Apparate betrugen 78163,95 Mk., welche theilweise durch eine Anleihe in der Höhe von 45000 Mk. ausgenommen und jährlich mit 10 °/0 amortifirt werden, sodaß dieselbe sich schon auf 22 500 Mk. vermindert hat.
In den nächsten Jahren wurde dann noch eine Theergrube angelegt (1897), der Hof höher gelegt und gepflastert (1897), ein Regenerirschuppen erbaut (1899), da« Dach des ApparatenhauseS neu eingedeckt (1897) und schließlich (1900) ein neuer Gasmotor und eine große Centesimalwaage beschafft. Alle diese Bauten und Anschaffungen wurden aus laufenden Mitteln der Gasanstalt gedeckt.
Die innere Stadt wurde durchweg mit Gasglühlicht versehen. Auch diese Kosten wurden der Betriebsverwaltung entnommen.
Schließlich wurde im Jahre 1899/1900 eine vollständig neue Straßenleitung von der Gasanstalt bis zum Restaurant Hohenzollern in der Leipzigerstraße ausgeführt, da die alte feit 1863 liegende Leitung viel zu klein war, nicht einmal mehr für den vorhandenen Konsum ausreichte und noch viel weniger eine Erweiterung zuließ. Die hierfür aufgewendeten Kosten in der Höhe von rund 50000 Mk. wurden durch Aufnahme einer Anleihe gedeckt.
Inzwischen ist der Gaskonsum schon wieder bedeutend gestiegen.
Es wurden nämlich (jeweils vom 1. November bis 1. November berechnet) produzirt:
Jahr
Prodution in cbm
Also mehr gegen das Vorjahr in cbm
Steigerung in Prozenten
1894/95
373828
—
—
1895/96
434336
60 508
16,18
1896/97
494990
60654
13,96
1897/98
570386
75396
15,23
1898/99
631488
61102
10,71
1899/1900
749914
118426
18,75
Es ist also innerhalb dieses Zeitraumes von 5 Jahren eine Steigerung um das Doppelte eingetreten, und die Folge hiervon ist, daß einmal Die Gasometer nicht mehr ausreichen, um den Tagesbedarf in den Wintermonaten zu decken und auch anderseits die Zahl der Oefen zu gering ist, um den Konsum bei der stärksten Inanspruchnahme deS Gaswerks zu decken.
Der Direktor deS Gaswerks machte hierauf iu zwei Schreiben vom 16. November 1900 aufmerksam und regte die Erbauung einer neuen Gasometers sowie die Vergrößerung des Retortenhauses und Erbauung von weiteren Oefen an.
Der Magistrat veranlaßte hierauf den Direktor des GaS-, Elektrizitätr- und Wafferwerkes zu Greiz-Mollberg, zur Abgabe einer Gutachters in dieser Frage.
DaS ausführliche Gutachten (S. 204 — 208) gipfelt in dem Urtheil, daß die Anlage im jetzigen Umfang als absolut ungenügend sich erweist.
ES werden nunmehr die städtischen Körper- schäften darüber zu entscheiden haben, in welchem Umfange die durchaus naflwenbige Vergrößerung der Gasanstalt »atgenemmex werden fall.
Die Zahl der Straßenlaternen betrug: 1895/96 .... 239 1896/97 .... 260 1897/98 .... 268 1898/99 .... 288 1899 .... 326
I» Folge der vermehrten Zunahme in allen Zweigen des Gaswerksbetriebes wurde im Jahre 1897 die Anstellung eines Assistenten für das Gaswerk beschlossen.
Dem Leiter des Gaswerkes Schramm wurde anläßlich feines 25 jährigen Dienstjubiläums der Titel „Direktor des städtischen Gaswerks" verliehen.
Die Dienstwohnung des Direktors entsprach schon feit Jahren nicht mehr den aller- bescheidensten Ansprüchen, da sie einmal sehr klein und sodann durch das direkt daranstoßende ReinigerhauS auch ungesund ist. ES wurde deshalb vom Magistrate die Erbauung eines Dienstgebäudes auf dem der Gasanstalt gegenüberliegenden, im Besitze der Stadt befindlichen Eckgrundstücke der Kapuzinerstraße beantragt. Nach mehrfachen Umänderungen des Projektes haben die Stadtverordneten tm Februar 1901 ihre Zustimmung hierzu gegeben und wird mit dem Bau noch in diesem Frühjahr begonnen werden. Die Kosten des Neubaues werden etwa 30700 Mark betragen. In diesem Ge- däude sollen bann zugleich die Bureauräumlichkeiten sowie ein Raum zur Ausstellung und zum Verkauf von Gas-, Koch-, Heiz- und Leuchtapparaten untergebracht werden.
In den letzten Jahren wurde auch mehrfach die Errichtung eines Elektrizitätswerkes erwogen. Es geschah dies hauptsächlich auf Veranlassung der Königlichen Elfenbahnbirektion zu Frankfurt a. M., welche den Wunsch hegt, den hiesigen Bahnhof statt wie bisher mit Gas, durch elektrisches Licht zu erleuchten. Es wurden deshalb von verschiedenen Firmen Gutachten, Projekte und Kostenanschläge für ein städtisches Elektrizitätswerk eingezogen, allein schließlich scheiterte die Weiterbehandlung der Frage daran, daß die Elsenbahndirektion für das Kilowatt nur 17—18 Pfennig zahlen wollte, während dasselbe der Stadt selbst zirka 25- Pfennig kosten würde. Man konnte sich nicht entschließen, der Eisenbahn die Elektrizität nicht r.ur ohne jeden Nutzen, sondern sogar noch mit einem Schaden für die Stadt abzugeben und sah deshalb von der Errichtung eines Elektn- zitätswerkes, das etwa 300 000 Mark kosten würde, vorerst ab, da im Allgemeinen dem Lichtbedürf- niß durch unsere Gasanstalt genügt werden kann und andere vordringlichere Arbeiten die Zurückstellung des Projektes wünschenswerth erscheinen ließen. Voraussichtlich wird allerdings die Eisenbahn nunmehr ein eigenes Elektrizitätswerk für den hiesigen Bahnhof an» legen.
Vermischtes.
(*) Ateiwe Nachrichten. Leipzig Nach langjährigen Bemühungen ist es nunmehr gelungen, über die Herstellung eines gemeinsame» preußisch-sächsischen Centralbahnhofes zwischen den beteiligten Verwaltungen ein Einvernehmen zu erzielen. — Buer (Westfalen). Durch einen Brand wurde in dem benachbarten Dorfe Polsum ein Schulgebäude und sechs Wohnhäuser eingeäschert. De» Feuerwehren von Dorsten, Buer und Marl gelang es, eine weitere Ausdehnung de» Brandes zu verhüten, und insbesondere auch von der Kirche, welche bereits Feuer gefangen hatte, die Gefahr abzulenken. Ein Handwerker auS dem Orte wurde durch herabfallendes Gestein getroffen und sofort getöbtet. — Erlangen. Geheimrath ßeinecke hier ist gestorben. — Haag. Sin all- gemeiner Kongreß der St. Bineenzkonferenzen in Holland wird in den Tagen vom 5. biS 8. August int Haag abgehalten werden. — Lille. Findige Zollbeamte. In Saint Souvre wurde dieser Tage von Zollbeamten ein Karouffel beschlagnahmt, deffen Besitzer in hölzernen Pferden zweitausend Kilo Tabak einzuschmuggeln versuchte. — Bern. Eine Versammlung von Vertretern der Presse und deS BerkehrsvereinS in Bern hat beschloffen, den diesjährigen Jnternati»- nalen Preß-Kongreß zu übernehmen. Derselbe würde im Herbst (etwa Mitte September) in Ber» stattfinden. — Budapest. Der bekannte Kliniker UniversitätSprofesior Dr. Karl Laufenauer ist plötzlich am Herzschlag gestorben. — Benedig. Die internattonale Kunstausstellung wurde durch den Herzog der Abruzzen als Bertreter des Röntg» eröffnet. — Newvork. In Dittsburg, Pa., ist der aus Lübeck stammende Gründer deS weit bekannten Stabliffement» für Eisen- und Brückenwerke, der „Schultz Bridge Co.-, Herr Karl Schultz, 73 Jahre alt, gestorben.
Reklame«- «ud A«zeige«theil
^MYRRHOLIN-SEIFE
„Sie macht die Haut Weich xnb geschmeidig »nd dürfte Leute», Welche an sdrider, z»m Anffpringm neigender Meier Haut leiden, sehr z» emdfehlm sei»", ist die Ansicht eine» «fahrmen Arzte». Meierei, auch in dm Apachrkm, erhiimich.