Einzelbild herunterladen
 

Erschein! täglich, m. Ausnahme der ©ernt' und geier» tage. Bierteljährl.

preis ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulde und auS» WSrt«1M.b0Pf.

FuloaerMZeimna

jnietait: $W einspaltige P etil» «eile oder Deren Raum15Pfg.,Re» tiamen die Petit» jeite 25 Pfg.; bei Wiederholungen wird »ntsprechent^ y.abati gewahrt.

»rftmteortli»: AS» Me XeMtia* 3«t- »ixe, fU Maatt 3. »ail«Uci tx Axlsa.

mit Ilnterhaltungs -ILeilage „Iüuflrirte Sonntags-Zeitung" Vet«r!»»aSe ll». s (tariaom*

Jtl 98. JuLöa, Dienstag, den 30. April 1901.

28. Jahrgang.

Q Die soziale Bedeutung des Für­sorgeerziehungs-Gesetzes,

«eiche» mit dem 1. April d. I. in Kraft getreten und al» eine der größten sozialen Thaten unserer Zeit bezeichnet worden ist, beruht vor allem darin, daß e» dem Verbrechen an die Wurzel gehen, die wachsende Kriminalität, na­mentlich der Jugendlichen, durch Vorbeugung bekämpfen will.

Da» bisherige Zwangserziehungsgesetz vom Jahre 1878 hat sich deshalb als unzulänglich ge­zeigt, weil es nur die Kinder umfaßte, die sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht hatten, nicht aber die weit größere Mehrheit der ver- «ahrlosten Jugend, die dem Verbrecherthum zu- jreibt, ohne schon direkt mit dem Strafgesetzbuch itX Konflikt gekommen zu fein. Wurden diese «ünder dann 12 Jahre alt, also strafmündig, so : konnte man nach § 56 des Reichsstraf-Gesetz­buches nur bei solchen Kindern die Zwangser­ziehung anwenden, die beim Begehen einer straf­baren Handlung die zur Erkenntniß ihrer Straf­barkeit erforderliche Einsicht nicht besessen, was natürlich den meisten nicht nachzuweisen war. In der Mehrzahl der Fälle wurde nur aus kurze Freiheitsstrafen erkannt, dem besten Mittel, die Jugend dem gewerbsmäßigen Verbrecher­thum entgegenzuführen.

Ausgehend von dem Gedanken, daß Straf- thaten der Jugend ein sicheres Kennzeichen mangelhafter Erziehung sind, die richtige Gegenwirkung gegen dieselben also nicht auf dem Gebiete strafrechtlicher Sühne, sondern einer richtigen Erziehung liegt, soll nun das neue Fürsorgeerziehungs-Gesetz nicht nur, wenn Strafthaten begangen, sondern auch schon, wenn solche zu befürchten sind, zur Anwendung kommen. Es soll also (§ 1) zunächst da eingreifen, wo die „Unzulänglichkeit der erziehlichen Ein­wirkung der Eltern oder sonstigen Erzieher oder der Schule zur Verhütung des völligen sittlichen Verderben« de» Minderjährigen eine solche Maß­regel nothwendig" macht. Aber nicht nur, wenn schon Anzeichen sittlicher Verwahrlosung bei dem Kinde vorltegen, soll das Gesetz zur Geltung kommen, sondern auch dann schon, wenn die Vor­aussetzung de» § 1666 des bürgerlichen Gesetz­buches, aus welchem da» iganze Fürsorgeerziehungs- Gesetz hervorgegangen ist, vorliegt. Letzteres trifft dann zu, wenn „das geistige oder leibliche Wohl des Kinde» dadurch gefährdet wird, daß der Vater dar Recht der Sorge für das Kind mißbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich eine» ehrlosen oder unsittlichen Verhalten« schuldig macht." Darauf beruht die große soziale Bedeutung de» neuen Gesetze«, daß er die Quellen verstopft, au» denen das Verbrechen hervorgeht, indem e« ge­wissenlosen oder zur Erziehung ihrer Kinder un­fähigen Eltern diese entzieht.

Bei diesen erweiterten Aufgaben der Fürsorge­erziehung steigern sich naturgemäß auch die er­forderlichen finanziellen Opfer. Die Motive zum Gesetz rechnen allerdings nur mit einer Ver­doppelung der Zahl der Zwangrzöglinge auf Grund des neuen Gesetze». Rach den z. B. in Elsaß- Lothringen gemachten Erfahrungen, wo ein ähn­liches Gesetz bereit» seit Jahren segensreich wirkt, hat man nach einem Aufsatz in Nr. 3 der Leit­schrift für Sozialwiffenschaft' mit einer vier- bis fünffachen Zahl wie bisher zu rechnen. Demnach würden 40-50000 sittlich gefährdete Kinder auf öffentliche Kosten zu erziehen fein, was auf 8—12 Mill. Mk. zu stehen käme, wovon zwei Drittel der Staat und ein Drittel der Kommunal-Verband zu tragen hat. Angesichts der großen Wirkungen, die «an von dem Inkrafttreten des Gefetzes für das Gesammtwohl erhofft, kann diese Summe als eine besonders große nicht angesehen werden, zumal ihre Anlage gegenüber anderen einer Kultur­aufgabe vornehmlichster Art dient.

Eine allgemeine und unterschiedslose Anwendung des Gesetzes könnte die Gefahr mit flch bringen, daß das Gefühl der Verant­wortlich leit der Eltern für ihre Kinder abge­schwächt wird, wenn nämlich durch das Gesetz den ersteren es zu leicht gemacht wird, die Sorge und Kosten der Erziehung auf Staat und Kom­munal - Verbände abzuwälzen. Dem gegenüber soll die Anwendung des Gesetzes nur erfolgen, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Maßnahmen, eine geordnete Erziehung herbeizu- führen, versagen. Rach denLusführungs-ve- stimmungen ist, „bevor die Maßregel in Au-ficht genommen wird, daher sorgfältig »n Prüfe», ob nicht durch Anwendung anderer Maßnahmen, der kirchlichen Einwirkung, der Echulzucht, Armen» pflege, fretwLiger Sieberthtttgke« »der »armund-

schaftlicher Anordnungen, für welche der § 1666 deS bürgerlichen Gesetzbuches den weitesten Spiel­raum gewährt, der Verwahrlosung vorgebeugt oder ihr Fortgang aufgehalten werden könne." Anderseits wird die Furcht vor der Anwen­dung deS Gesetzes vermuthlich noch mehr wirken, als eine Anwendung desselben selbst. Die Ausstcht, daß solche Heranwachsende Kinder, von denen sie Verdienst erhoffen, ihnen ent­zogen werden können, wird manche Eltern nach­drücklich an eine bessere Erfüllung ihrer Eltern- pflichten erinnern, und auf eine zuchtlose Jugend dürfte in vielen Fällen allein das Wort: Fürsorge-Erziehung, welche zuletzt doch einer Zwangs - Erziehung gleichkommt, eine ab­schreckende Wirkung nicht versihlen.

Die fegens- und erfolgreiche Durchführung deS Gesetzes stellt an die ausführenden amtlichen Organe hohe Anforderungen; die Prüfung der­jenigen Maßnahmen vornehmlich, welche vor einer tatsächlichen Anwendung des eigentlichen Gesetzes in Betracht kommen können, verlangt ein nicht geringes pädagogisches Gefühl. Diesen Anforderungen werden die in Betracht kommenden Organe der Justiz und Verwaltung um so eher genügen können, wenn sie durch eine organisirte Vereinsthätigkeit unterstützt werden. Letztere würde sich in der Weise herber- sühren lassen, wenn z. B. der Vormundschafts­richter «n die Geistlichen, Lehrer, Gemeindever­treter, Polizeibehörden und Vorstände geeigneter Vereine, sowie an Privatpersonen aller Art seines Bezirkes die Aufforderung richtete, sich zu einem Gesammtverein für die Ausführung des Fürsorgeerziehungs-Gesetzes zusammen zu schließen. Auf katholischer Seite finden die Vincenz- und namentlich auch die Elisabeth- Vereine hier ein dankenSwerthes Feld für ihre Liebesthätigkeit, indem fie einmal zur rechten Zeit der zuständigen Stelle Anzeige von der Ver­wahrlosung eines Kindes machen, andererseits an der Gewinnung guter Familien und Anstnlten Mitarbeiten, in denen die Zöglinge untergebracht werden.

Wird das Gesetz sachgemäß angewendet und durchgesührt, so ist zu hoffen, daß es eine Hand­habe bieten wird, die stetig wachsende Krimina­lität, Verwahrlosung und Verrohung unter der Jugend zu bekämpfen und diese auf die rechte Lebensbahn zu bringen.

Aus dem Landtage.

•qp Nsgesrd»«1«-a»-. — 61. Sitzung vom 29. April.

Ohne Debatte wird in erster und zweiter Be- rathung angenommen die Novelle zum CH äusser - gelb - Tarif, ebenso nach kurzen Bemerkungen der Abgeordneten ArSmer (natl) und Dr. A«Ser (Ctr.) der Gesetzentwurf über die Abänderung von AmtSgerichtSbeztrken.

Sodann folgt die Berathung des Antrages der Abgeordneten Dr. Marth (freisinnige Bereinigung) und Wirmer (freisinnige Volkspartei): Die Regierung zu ersuchen, eine Abänderung der Gesetzes vom 27. Juni 1860 über die Feststellung der Wahlbezirke für das Abgeordnetenhaus und des Gesetzes vom 17. Mai 1867 entsprechend den in den letzten 40 Jahren eingetretenen Verschiebungen der . Bevölkerung in die Wege zu leiten.

Abgeordneter Dr. Marth führt in d-r Begründung seines bereits bekannten Antrages aus, seit 1860 habe sich die preußische Bevölk rung um 60 v. H. vermehrt, aber in den einzelnen Orten sehr ungleich. In Berlin habe sich die Bevölkerung vervierfacht, andere große Städte haben daS Doppelte und Dreifache ihrer da­maligen Einwohnerzahl aufzuweisen. Die Gegnerschaft des Antrages beruhe nur auf der Furcht deS Verlustes an Mandaten. Wenn man schon an dem Dreiklassen- Wahlsystem festhalte, sollte man es auch ganz durch­führen um den Kreise» mit stärkerer Einwohnerzahl diejenige Wahlberechtigung zu sichern, die ihnen zukommt nach dem Gesetze. Der Redner äußert dir Hoffnung, daß daS Centrum seinen Antrag gutheißen werde. Im vorigen Jahre habe doch Abgeordneter Dr. Porsch die grundsätzliche Berechtigung des An­trages anerkannt. Die Zusammensetzung des Abgeord­netenhauses nennt der Redner ein Zerrbild der Volks­meinung und dieses zu beseitigen liege auch im Jn- terefle der Regierung.

Der konservative Abgeordnete Dr.' v. Keydevrand empfiehlt Ablehnung deS Antrages. Dieser letztere sei gar nicht vereinbar mit der Bersaffung, da diese die Zahl der Wahlkreise fefisetzt und eine Aenderung nicht vorsteht.

Aus demselben Grunde spricht der freikons. Abg. Hraf Momstorf gegen den Antrag.

Die Nationalliberalen stehen dem Anträge, wie Abg. Mike au» führt, freundlich gegenüber.

Nach einigen empfehlenden Ausführungen deS freis. Abg. Dr. Wirmer erklärt

Abg. Dr. Kchmitz im Namen de» Centrums: Das Ltebeswerben der Antragsteller um das Centrum ist vergebens. Unser» Hauptgrund gegen den Antrag hnt im Borjahre Abg. Dr. Porsch bereit» dargelegt: wir wünschen die Beunruhigung zu vermeide», die mit einem solchen Gesetze verbunden sein würde. Daß die Berhältniffe sich bessern, wenn wir eine stärkere Ver­tretung der Liberalismus erhalten, bezweifel» wir »ach de» Beobachtungen, die wir a» de» liberale» Btabtver- tretunge« machen könne». Mae Revifia» der Wahl­bezirke wirbt nur zu einer nach größer» Benorzuguxg der «tibte führe», aber kein richtige» Bild »an de» wahren Berhiltniffe» de» Lande» geben. Da» Tentruw elbst wirde »»» einer falche» Rwlftan der Wahlbezirk» tr seinen parlamentarischen Besitzstand nicht« zu be- irchten haben.

Die Debatte wird geschlossen. Der Antrag des natl. Abg Wölk» auf Verweisung an eine Kommission wird sbgelehnt. Der Antrag Barth-Wiener selbst wird ebenfalls abgelehnt mit allen Stimmen gegen diejenigen der Freisinnigen und Polen.

Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr: Kleine Borlagen. Interpellation wegen der Tarife für Futter» und Streumittel.

Aus dem Berichte über die Ver­waltung der Stadt Fulda.

XXVIII.

Gaswerk.

Die Entwickelung unseres Gaswerkes ist in den letzten zehn Jahren sehr günstig gewesen. Der Gaskonsum ist auf etwa das Dreifache ge­stiegen und zwar hauptsächlich durch Zunahme be» Konsurne» bei den Privaten und für Heiz- und Kochga«. Natürlich machte eine so starke Zunahme be» Verbrauch» Erweiterungen der Änstalt noth­wendig. Im Jahre 1896 erstattete deshalb die Gaskommiffion den städtischen Körperschaften ein Memorandum (S. 201—203).

Daraufhin beschlossen dann die städtischen Körperschaften ein neue» Retortenhau», jedoch vor­erst nur mit 3 Oefen (statt ber ursprünglich in Aussicht genommenen 4 Oefen) nebst Kohlen­schuppen zu erbauen, bas Reinigungshaus in ber vorgeschlagenen Weise zu verlegen und umzubauen und die erforderlichen Apparate zu beschaffen. E» wurde dies alles noch im Jahre 1896 bewerk­stelligt. Die Kosten des Reu- und Umbaues ein­schließlich der Apparate betrugen 78163,95 Mk., welche theilweise durch eine Anleihe in der Höhe von 45000 Mk. ausgenommen und jährlich mit 10 °/0 amortifirt werden, sodaß dieselbe sich schon auf 22 500 Mk. vermindert hat.

In den nächsten Jahren wurde dann noch eine Theergrube angelegt (1897), der Hof höher ge­legt und gepflastert (1897), ein Regenerirschuppen erbaut (1899), da« Dach des ApparatenhauseS neu eingedeckt (1897) und schließlich (1900) ein neuer Gasmotor und eine große Centesimalwaage beschafft. Alle diese Bauten und Anschaffungen wurden aus laufenden Mitteln der Gasanstalt ge­deckt.

Die innere Stadt wurde durchweg mit Gas­glühlicht versehen. Auch diese Kosten wurden der Betriebsverwaltung entnommen.

Schließlich wurde im Jahre 1899/1900 eine vollständig neue Straßenleitung von der Gas­anstalt bis zum Restaurant Hohenzollern in der Leipzigerstraße ausgeführt, da die alte feit 1863 liegende Leitung viel zu klein war, nicht einmal mehr für den vorhandenen Konsum ausreichte und noch viel weniger eine Erweiterung zuließ. Die hierfür aufgewendeten Kosten in der Höhe von rund 50000 Mk. wurden durch Aufnahme einer Anleihe gedeckt.

Inzwischen ist der Gaskonsum schon wieder be­deutend gestiegen.

Es wurden nämlich (jeweils vom 1. Novem­ber bis 1. November berechnet) produzirt:

Jahr

Prodution in cbm

Also mehr gegen das Vorjahr in cbm

Steigerung in Prozenten

1894/95

373828

—

—

1895/96

434336

60 508

16,18

1896/97

494990

60654

13,96

1897/98

570386

75396

15,23

1898/99

631488

61102

10,71

1899/1900

749914

118426

18,75

Es ist also innerhalb dieses Zeitraumes von 5 Jahren eine Steigerung um das Doppelte ein­getreten, und die Folge hiervon ist, daß einmal Die Gasometer nicht mehr ausreichen, um den Tagesbedarf in den Wintermonaten zu decken und auch anderseits die Zahl der Oefen zu gering ist, um den Konsum bei der stärksten Inanspruch­nahme deS Gaswerks zu decken.

Der Direktor deS Gaswerks machte hierauf iu zwei Schreiben vom 16. November 1900 aufmerksam und regte die Erbauung einer neuen Gasometers sowie die Vergrößerung des Re­tortenhauses und Erbauung von weiteren Oefen an.

Der Magistrat veranlaßte hierauf den Di­rektor des GaS-, Elektrizitätr- und Wafferwerkes zu Greiz-Mollberg, zur Abgabe einer Gutachters in dieser Frage.

DaS ausführliche Gutachten (S. 204 — 208) gipfelt in dem Urtheil, daß die Anlage im jetzigen Umfang als absolut ungenügend sich erweist.

ES werden nunmehr die städtischen Körper- schäften darüber zu entscheiden haben, in welchem Umfange die durchaus naflwenbige Vergrößerung der Gasanstalt »atgenemmex werden fall.

Die Zahl der Straßenlaternen betrug: 1895/96 .... 239 1896/97 .... 260 1897/98 .... 268 1898/99 .... 288 1899 .... 326

I» Folge der vermehrten Zunahme in allen Zweigen des Gaswerksbetriebes wurde im Jahre 1897 die Anstellung eines Assistenten für das Gaswerk beschlossen.

Dem Leiter des Gaswerkes Schramm wurde anläßlich feines 25 jährigen Dienst­jubiläums der Titel „Direktor des städtischen Gaswerks" verliehen.

Die Dienstwohnung des Direktors entsprach schon feit Jahren nicht mehr den aller- bescheidensten Ansprüchen, da sie einmal sehr klein und sodann durch das direkt daranstoßende ReinigerhauS auch ungesund ist. ES wurde deshalb vom Magistrate die Erbauung eines Dienstgebäudes auf dem der Gasanstalt gegen­überliegenden, im Besitze der Stadt befindlichen Eckgrundstücke der Kapuzinerstraße beantragt. Nach mehrfachen Umänderungen des Projektes haben die Stadtverordneten tm Februar 1901 ihre Zustimmung hierzu gegeben und wird mit dem Bau noch in diesem Frühjahr begonnen werden. Die Kosten des Neubaues werden etwa 30700 Mark betragen. In diesem Ge- däude sollen bann zugleich die Bureauräumlich­keiten sowie ein Raum zur Ausstellung und zum Verkauf von Gas-, Koch-, Heiz- und Leucht­apparaten untergebracht werden.

In den letzten Jahren wurde auch mehrfach die Errichtung eines Elektrizitätswerkes erwogen. Es geschah dies hauptsächlich auf Veranlassung der Königlichen Elfenbahnbirektion zu Frankfurt a. M., welche den Wunsch hegt, den hiesigen Bahnhof statt wie bisher mit Gas, durch elektrisches Licht zu erleuchten. Es wurden deshalb von verschiedenen Firmen Gut­achten, Projekte und Kostenanschläge für ein städtisches Elektrizitätswerk eingezogen, allein schließlich scheiterte die Weiterbehandlung der Frage daran, daß die Elsenbahndirektion für das Kilowatt nur 17—18 Pfennig zahlen wollte, während dasselbe der Stadt selbst zirka 25- Pfennig kosten würde. Man konnte sich nicht entschließen, der Eisenbahn die Elektrizität nicht r.ur ohne jeden Nutzen, sondern sogar noch mit einem Schaden für die Stadt abzugeben und sah deshalb von der Errichtung eines Elektn- zitätswerkes, das etwa 300 000 Mark kosten würde, vorerst ab, da im Allgemeinen dem Lichtbedürf- niß durch unsere Gasanstalt genügt werden kann und andere vordringlichere Arbeiten die Zurückstellung des Projektes wünschenswerth erscheinen ließen. Voraussichtlich wird aller­dings die Eisenbahn nunmehr ein eigenes Elektrizitätswerk für den hiesigen Bahnhof an» legen.

Vermischtes.

(*) Ateiwe Nachrichten. Leipzig Nach lang­jährigen Bemühungen ist es nunmehr gelungen, über die Herstellung eines gemeinsame» preußisch-sächsischen Centralbahnhofes zwischen den beteiligten Ver­waltungen ein Einvernehmen zu erzielen. — Buer (Westfalen). Durch einen Brand wurde in dem be­nachbarten Dorfe Polsum ein Schulgebäude und sechs Wohnhäuser eingeäschert. De» Feuerwehren von Dorsten, Buer und Marl gelang es, eine weitere Aus­dehnung de» Brandes zu verhüten, und insbesondere auch von der Kirche, welche bereits Feuer gefangen hatte, die Gefahr abzulenken. Ein Handwerker auS dem Orte wurde durch herabfallendes Gestein getroffen und sofort getöbtet. — Erlangen. Geheimrath ßeinecke hier ist gestorben. — Haag. Sin all- gemeiner Kongreß der St. Bineenzkonferenzen in Holland wird in den Tagen vom 5. biS 8. August int Haag abgehalten werden. — Lille. Findige Zollbeamte. In Saint Souvre wurde dieser Tage von Zollbeamten ein Karouffel beschlagnahmt, deffen Be­sitzer in hölzernen Pferden zweitausend Kilo Tabak ein­zuschmuggeln versuchte. — Bern. Eine Versammlung von Vertretern der Presse und deS BerkehrsvereinS in Bern hat beschloffen, den diesjährigen Jnternati»- nalen Preß-Kongreß zu übernehmen. Derselbe würde im Herbst (etwa Mitte September) in Ber» stattfinden. — Budapest. Der bekannte Kliniker UniversitätSprofesior Dr. Karl Laufenauer ist plötzlich am Herzschlag gestorben. — Benedig. Die inter­nattonale Kunstausstellung wurde durch den Herzog der Abruzzen als Bertreter des Röntg» eröffnet. — Newvork. In Dittsburg, Pa., ist der aus Lübeck stammende Gründer deS weit bekannten Stabliffement» für Eisen- und Brückenwerke, der „Schultz Bridge Co.-, Herr Karl Schultz, 73 Jahre alt, gestorben.

Reklame«- «ud A«zeige«theil

^MYRRHOLIN-SEIFE

„Sie macht die Haut Weich xnb geschmeidig »nd dürfte Leute», Welche an sdrider, z»m Anffpringm neigender Meier Haut leiden, sehr z» emdfehlm sei»", ist die Ansicht eine» «fahrmen Arzte». Meierei, auch in dm Apachrkm, erhiimich.