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Jutöa, Freitag, dm 15. März 1901.

28. Jahrgmlg.

£ Unterwühlung des Börsen­gesetzes.

Die BestimMungen des Börsengesctzes über den Terminhandel lassen an Klarheit und Deut­lichkeit nichts zu wünschen übrig. Der börsenmäßige Terminhandel in Ge­treide und Mühlenfabrikaten ist verboten, ebenso derselbe Terminhandel in Antheilen von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen. Diese Bestimmung deS Börsengesetzes beruht auch nicht etwa auf dem Beschlüsse einer Zufallsmehrheit im Reichstage oder auf dem Beschluffe einer knappen Mehrheit; der entsprechende Beschluß ist gefaßt worden in der zweiten Brrathung des BörsengefetzrS mit 200 gegen nur 39 Stimmen. Nur die beiden freifinnigen Fraktionen, die süd­deutsche Volkspartet und Sozialdemokratie stimmten dagegen; alle übrigen Parteien stimmten ge­schlossen dafür. Der Beschluß beruht also auf einer sehr starken Mehrheit der Volksvertretung und entspricht damit benf Willen einer ganz überwiegenden Mehrheit deS deutschen Volkes. Daß dieser Beschluß noch keine fünf Jahre alt ist, weiß Jedermann; ein Einwurf in dem Sinne, daß das Verbot den Verhältniffen nicht mehr entspreche, ist also von vorn herein voll­kommen ausgeschlossen.

Weiter ist bei der richtigen Beurtheilung des Verbotes zu bedenken, daß das wirkliche handelsrechtliche Lieferungs-Geschäft gar nicht von dem Verbote berührt wird. Gegen dieses find auch noch niemals und von keinem Menschen Einwände erhoben worden. Man kann darum nicht recht begreifen, warum der freikonservative Abgeordnete Gamp am letzten 20. Februar im preußischen Abgeord- netenhause die Aeußeruug that: das Verbot des Terminhandels habe dahin geführt, daß durch die Gesetzgebung auch die legitimen Lieferungs- geschäste in Futter- und Düngemitteln, die die Landwirthe machen, von dem Verbote betroffen würden. Solche Geschäfte können voll­kommen unbehelligt zwischen Landwirtben, Kauflcuten und Müllern fortgesetzt abgeschloffen werden.

Dieses wirkliche Lieferungs-Geschäft schließt ab mit der Lieferung der Maare; dasselbe ist eine wirthschaftliche, völlig un­angefochtene Nothwendigkeit und beruht auf höchst reellen kaufmännischen Grundsätzen. Das verbotene Termingeschäft aber befaßt sich in den allermeisten Fällen gar nicht erst mit der wirklichen Maare; dar ist ein Spekulations­spiel, endet nicht mit Waarenlieserung, sondern mit der Berechnung und Auszahlung der in- zwischen eingetretenen Preisunterschiede.

Den Spekulanten war da« Verbot der Termin­geschäfte« natürlich unangenehm. Die Termin­geschäfte waren für die sehr gewandten und ge­schäftserfahrenen Spekulanten eine ziemlich sichere Gewinnquelle, nämlich bei dem Abschlüsse solcher Geschäfte mit Leuten, die darin weniger erfahren find. Aber gerade au« der Theilnahme dieser weniger gewandten Leute, nämlich des Privat­publikums, entwickelten stch die allerschlimmsten Mißstände, und scheu deswegen mußte dagegen eingeschritten werben, ganz abgesehen von dem schädlichen Einflüsse, den der Terminhandel auf «WMMMwmaWSSSSSSSSSSWSSMW^ ।1 . ii J JJ! .! !

Won Stufe zu Stufe.

Roman aus dem Wiener Leben.

•on L. v. Neideg,.

18 ------ (Nachdruck verboten.)

Anna hörte entrüstet zu, die blauen Augen wurden immer größer und dunksler, endlich alle Selbstbeherrschung verlierend, rief fte aus: „O pfui! So über die Großmutter zu reden!"

„Pfui, hast Du Dich zu sagen erfrecht!" fuhr Stephanie auf.

Herr von Urbach hielt sich die Ohren zu und murmelte: „Bauernblut!"

Seine Frau legte eine Hand auf Anna's Schulter: „Kleine Mädchen sollen nie laut reden," verwies sie sanft; „sollten auch jeden- falls nur im Scherz gesprochene Worte nicht mißverstehen, am allerwenigsten stch Ungezogen­heiten herausnehmen. Komm Annerl, ich will Dich ans Gartenthor begleiten. Du gehst dann allein nach Hau« und bringst der guten Groß­mutter meinen Gruß "

In Thränen aufgelöst hatte Anna von ihrer Beschützerin Abschied genommen. Langsam kehrte diese nach Hause zurück; die Töchter hatten sich eiligst wieder auf den LawntenniSplatz begeben, sie aber, ermüdet, fühlte das Bedürsmß, sich für einige Augenblicke wenigstens »on Stephanies Gegenwart frei zu machen. Selbst für die­jenigen, die stilles Ertragen gewohnt find, können Augenblicke kommen, in denen alle Kürnrnrrniß ihres Lebens, zu einer unerträg-

bie Getreidekäufe der Landwirthfchaft und auf die Getreidekäufe von Müllereien und ähnlichen Ge­schäftsbetrieben ausübte. Darüber find von Fach­leuten so zahlreiche und so unanfechtbare Beweis­stücke geliefert worden, daß jeglicher Zweifel daran ausgeschlossen ist.

Die Börsenfpekulation hat stch aber niemals darum gekümmert, ob durch ihr Treiben Volks­kreise geschädigt werden oder nicht. Nur der Ge­winn ist für sie der maßgebende Gesichtspunkt, und so wurde der Versuch gemacht, das Bör­sengesetz mit seinem Verbote des Ter­minhandels zu umgehen. Man führte das „Handelsrechtliche Lieferungs-Geschäft" und das „Kassa - Kontokurrent - Geschäft" ein, um unter anderem Namen genau dieselben Geschäfte abzu­schließen, die durch das Börsengesetz verboten sind. Daß sich das wirklich so verhält, beweisen mehr­fache Entscheidungen des Reichsgerichtes.

Dem Börsengesetze — so heißt es in einem Erkenntnisse des Reichsgerichtes vom 12. Oktober 1898 — unterliegen auch diejenigen Börsen­geschäfte, deren Form bet im § 48 gegebenen Kennzeichnung der Börsen-Termingeschäfte nicht entspricht, welche aber bie gleiche wirth­schaftliche Wirkung wie biefe haben, benen die Kontrahenten die abweichende Form also nur zu dem Zwecke gegeben haben, sie den Vorschriften des Gesetzes zu entziehen, also das Gesetz zu umgehen.

Und ein weiteres Erkenntniß des »bersten Ge­richtshofes liegt vom 1. Dezember 1900 vor: . . . daß es sich . . . trotz der angewandten Form des handelsrechtlichen Lieferungsgeschäftes doch dem Wesen nach um ein Börsentermingeschäft handelt, und daß solche Geschäfte (nämlich in Bergwerkspapieren) überhaupt nichtig sind.

Die Umgehungsversuche der Börsenspekulation scheitern also an der klaren Rechtsprechung. Nichts­destoweniger will sich bie Börsenspekulation aber auch baiet nicht beruhigen, sondern macht nun neuerdings Versuche, eine Aenderung des Börsengesetzes selbst herbeizuführen, um dennoch ihren Willen durchzusetzen. Bisher hat man angenommen, daß solche Versuche cheitern müßten an dem Widerstande der Regienu.g. Aber der preußische Handelsminister Brefelt- hat am 20. Februar im preußischen Abgevrd! eienhause eine Erklärung abgegeben, die in überrei chender Weise den Argwohn erweckt, als sei die Regierung doch nicht so ganz fest in diesem, im wirthschaft- lichen Interesse der Allgemeinheit durchaus noth- wendigen Widerstande. „Ich will — so äußerte sich der Handelsminister — eine freie Kommission berufen . . . und die Frage erörtern, in welcher Richtung eine Remedur de« Börsengesetzes mög­lich sein wird, ohne Grundgedanken und Tendenz de» Gesetze« zu berühren ... Ich habe mich mit diesem Gedanken an die Reichrregierung gewandt, weil ich meine, daß man ihr den Vortritt lassen muß."

Eine „Remedur" des Gesetzes müßte doch aber gerabe „Grunbgebauken unb Tendenz" des­selben ändern. Die Termingeschäfte sind ver­boten, ober nicht verboten; ein Mittelding gibt es nicht. Die „Remedur" müßte also unbedingt diese kurz vorher allgemein als schädlich aner­kannten Spekulations- und Glücksspielgeschäften wieder Thür und Thor öffnen. In einem

lichen Last zusammengedrängt, sie in den Boden zu drücken scheint. Frau von Urbach befand stch in dieser Stmmung; was sie während ihrer Ehe an Kränkungen, an Lieblosigkeit erfahren, all das erwachte jetzt in ihr in qualvoller Deut­lichkeit. In heißem Ringen mit der Erbitte­rung, die übermächtig sich regte, lag sie mit ge­schloffenen Augen auf ihrem Ruhebette.

Sie sollte jedoch nicht zum Frieden kommen. Stimmen schlugen an ihr Ohr. Es war ihr Mann, der im Gespräch mit Stephanie näher kam unb sich schließlich mit ihr auf einem der zwischen Gruppen von Glashausgewächsen an­gebrachten Ruhesitze unmittelbar unter den Fenstern seiner Frau niederlüß.

Die Unterhaltung, anfänglich harmlos, drehte stch um Masing, wobei das Thema der keifenden Schwiegermutter breit getreten wurde. Dann aber fingen Beide von Men und von früheren Tagen zu reden an, und nun enthüllte sich vor Frau von Urbach ein wahrer Abgrund von Ge­meinheit. Schaudernd hörte sie bie ersten Worte bieses intimen Gesprächs an, sprang auf, eilte an's Fenster, schloß es, und ging bann aus dem Zimmer, bie Thüre geräuschvoll hinter sich schließend.

„Bei Gott! sie war da oben und hat uns gehört!" murmelte Urbach grimmig." Was zum Teufe! hatte sie auch in ihrem Schlafzimmer zu thun!"

„Sie wirb mir bie Thüre weisen;" wimmerte Stephanie.

„Das wollte ich ihr nicht rathen!" stieß er zwischen den zusammen gepreßten Zähnen hervor.

„Sie wirb es nicht, ihr ist Alles verhaßt, was einem Skanbal gleich sieht," beruhigte er sich selber; und unwillkürlich zollte er ber Frau, die er so oft beleidigt, die Anerkennung, baß Alles, was an Gemeinheit streifte, ihrem Wesen fremb war. „Ruhig Blut; lassen Sie sich nichts an- merken," rebete er weiter; „vielleicyt ist's auch nur bie Kammerjungfer gewesen."

Sie suchten bie jungen Leute auf, bie sie am Teiche fanden, beschäftigt die Schwäne zu füttern. Marburger trieb allerlei Possen, welche bie Mäd­chen belachten; Franz und Holzer zogen den Dicken auf, der gelassen ihren Spott über sich ergehen ließ. Die Hausfrau fehlte; sie erschien erst beim Abendessen wieder und war dabei un­gewöhnlich einsilbig.

Dennoch gewann Stephanie nach und nach ihre Kaltblütigkeit wieder, und sagte sich auf« athmend, daß nunmehr für sie nichts zu be­fürchten fei. Als sie jedoch, Abschied zu nehmen, sich Frau von Urbach näherte, bemerkte diese: sie wollten einander lieber gleich Lebewohl sagen, da ja Frau Buschmann b»ch halb abreife.

„Ich . . . ich komme jedenfalls noch meinen Abschiedsbesuch zu machen;" stotterte Stephanie faffungSlos.

„Sehr freundlich; .... ich habe aber in nächster Zeit so mancherlei vor, daß Sie sich wohl umsonst bemühen würden . . ."

„Ida!" unterbrach ihr Mann tadelnd.

Ste schien ihn nicht zu hören: „Bitte, richten Sie Ihrer Schwiegermutter meine Grüße ans!" fuhr sie ruhig fort. „Udieu, leben Sie wohl."

Als Urbach, der Frau Buschmann hinunter­

andern Satze hat der Minister auch ganz offen angebeutet, daß er ein Gegner des „Börsen­registers" ist, daß er also diesen Termingeschäften wieder allgemein freie Bahn schaffen möchte. Man sollte eS nicht glauben, wenn es nicht so offen gesagt wäre; die Regierung er­wägt, wie sie sich dem schädlichen Treiben der Börsenspekulation dienstbar machen, wie sie die eben erst auf ger i chteten Schranken für deren Neigung, das Publikum aus­zubeuten, wieder einreißen könnte.

Die beffere Einsicht kehrt hoffentlich noch zu rechter Zeit ein; und diese beffere Einsicht muß umgekehrt dazu führen, Strafbestimm­ungen festzufetzen für Uebertretungen und ab­sichtliche Umgehungen der Gesetzes, nicht aber alte Uebelstände wieder heraus zu beschwören, die soeben erst zur allgemeinen Freude und Ge° nugthuung beseitigt worden find!

Deutsches Reich.

Berlin, den 14. März.

+ Dsr Tokrrarrz-AAckrag des Kestrunrs ist am heutigen Donnerstag von ber zuständigen Kommisfivn des Reichstages (9. Kommission) be- rathen worden. Die Berathung wurde mit einer Generaldebatte beginnen, bie heute noch nicht zu Ende geführt würbe, sondern «m Freitag fortgesetzt werden foll. In der heutigen Generaldebatte han­delte es sich namentlich um die Frage der Zu­ständigkeit des Reiche«, in die kirchengesetz­lichen Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten einzugreifen. Von nationalliberaler Seite wurde diese Zuständigkeit des Reiches al« nicht v»r- handen bestritten. Nach Schluß der General­debatte werden wir genauer über den Verlauf derfelben berichtet werden.

• Die U-r e'tz««« des Schwarze« Adker- ordens a« F»ed Aoverts beschäftigt noch immer die Press'. Auffallend ist, daß der Reichsanzeiger di« Orbensverleihung noch immer nicht publizirt ! ot. In einzelnen Blättern, wie ber ,Rhein.-Westi. Ztg/ taucht die Bermuthuna auf, baß bie m- ttiche Publikation unterbleiben und baburch bela ßet werden solle, baß biefe OrbenSverleihung keine politische Bebeutung habe, wie bas Graf Bülow im Reichstage ja erklärt hat. Wir glauben nicht, so schreibt bte «Frei­sinnige Zeitung', daß Graf Bülow die Haar- fpalterei des Fürsten Bismarck zwischen Ordens­verleihungen, die im Reichsanz<iger publizirt werden, und selchen, bie nicht publizirt werden und daher eine politische Bedeutung nicht haben, sich aneignen wirb. Im Uebrigen hat ja Graf Bülow bereits im Reichstage bie Ordensver­leihung zu vertheibigen gesucht.

® Die Hßerferie« des Akeichstazes werben mit bem 22. März beginnen. Daß vorher nur der Etat und der Nachtrags-Etat erledigt werben sollen, ist bereits bekannt. Wann das preußische Abgeordnetenhaus bie Osterpause in feinen Berathungen eintreten lassen will, ist noch nicht bestimmt.

* Die IketchsSemk hat im Jahre 1900 einen Umsatz von 189,091 Millionen Mark gehabt ober 9458 Millionen mehr als im Vorjahre. Der

Umsatz im Giroverkehr betrug 163,639 Millionen gegen 155,992 Millionen im Vorjahre. Nicht rechtzeitig würben eingelöst von ben zur Zahlung vorgelegten angekauften Platzwechseln 35,084 Stück über 22,299,362 Mk„ insgesammt 192,724 Stück über 92,588,427 Mk. (Die Summe ber wirklich in's Stocken gerathenen Wechsel beträgt nur 583,727.91 Mk., die Reserve für zweifelhafte Wechselforderungen 448,200 Mk.) Die Verwal­tungskosten haben im Ganzen 12,76 Mill. Mk. gegen 11,67 Mill, im Vorjahre betragen. Der Gesammtgewinn beziffert sich auf 51,88 Mill. Mk.

+ BieLe«te«oLH ans dem Lande nimmt noch immer zu. Man kann diese bedauerliche Thatsache von neuem aus bem soeben erschienenen Geschäftsberichte des Arbeits-Amtes der Lanbwirthfchasts- Kammer der Provin'z Branbenbnrg entnehmen. Das Amt ist wäh­rend des letzten Jahres von den landwirth schäft- lichen Arbeitgebern stärker in Anspruch genommen worben als je zuvor; es wurden im Jahre 1908 nicht weniger als 3982 Aufträge erthetlt gegen 2795 im Jahre 1899, unb es meldeten sich im Ganzen genommen nur — 378 Arbeiter. Die Nachrichten von der Arbeitslosigkeit in ber In« bustrie veranlaßten bas Arbeits-Amt, um diese überschüssigen Arbeitskräfte zu werben. Diese Bemühungen blieben aber ohne Erfolg. Es mel­deten sich größtentheils nur ganz ungeeignete, heruntergekommene Personen, Landstreicher und bergl. Bon ben erteiltest Aufträgen konnten etwa 80 v. H. erlebigt werden, und dies geschah fast ausschließlich durch Heranziehung von Arbeits­kräften aus anderen Gegenden und aus dem Aus­lande, und zwar ünter Aufwendung großer Kosten. Eine neue Erscheinung auf diesem Gebiete ist bie Heranziehung von deutschen Arbeitern aus bem süolichen Ungarn.

• Wie Wem-Kommtsfiott des Keichs- tages hat defchloffen, bem ersten Absatz des vierten Paragraphen folgende Gestalt zu geben: „Es ist verboten die gewerbsmäßige Her­stellung ober Nachahmung von Wein unter Ver­wendung 1) eines Aufgusses von Zuckerwaffer ober Wasser auf ganz oder theilweise entmostete Trauben — 2) eines Ausgusses von Zuckerwaffer auf Hefen — 3 von getrockneten Früchten (auch in Auszügen ober Abkochungen) ober eingedickten Moststoffen, unbeschadet ber unter Kontrolle er» folgenben Verwendung bei ber Herstellung von solchen Weinen, bie als Dessert- ober Süd- roeine ausländischen Ursprunges in den Verkehr kommen."

+ Ghesrie nud Araxis Sei de« Irei- st««ige«. Gegen eine Erhöhung der Getreide­zölle, obwohl dieselbe ganz unumgänglich noth- wendig ist, wenn bie deutsche Landwirthschast nicht aufs schwerste geschädigt werden soll, sträuben sich die Freisinnigen. Al« Vorwand muß ihnen dabei die noch unerwiesene Behauptung biene«, daß da« Brod dadurch »erneuert werben würde; mau weiß ja, daß eine solche Vertheuerung de« Brodes nicht ringetteten ist, al« Ende der siebziger Jahre zum ersten Mal die Getreidezölle bei uns eingeführt wurden, unb man hat auch keine Verbilligung de« Brodes gespürt, als die Getreidezölle herabgesetzt wurden. Aber wenn die Freisinnigen selbst da« Heft in Händen haben, lassen sie mit ihrer Praxi» diese ihre Theorie vollkommen bei Seite liegen- begleitet, zurückkehrte, sand er seine Frau nicht mehr im Wohnzimmer. Er suchte sie in ihrem Zimmer auf, wo sie nachdenklich faß, den Kopf in die Hand gestützt.

„Darf ich fragen, was dies eigenthümliche Benehmen bedeutet?" fuhr Urbach seine Frau au.

„Ich habe mein Hausrecht gewahrt;" ent­gegnete sie sehr ruhig. „Mir wie ben Kinbern war ich es schuldig, diese Frau nicht mehr zu empfangen." Nichts in ihrer Stimme verrieth bie innere Aufregung. Sich kühl und gemessen zeigen blieb biefem Manne gegenüber immer noch das Beste, wenn es in ihrem Inneren auch glühte.

„Ach die Kinder!" Er lachte grell auf. „So­bald eine Frau diese vorschiebt, weiß man, daß sie eines Deckmantels für die eigene Selbstsucht bedarf. Ich hätte gemeint, das Wort Christi, daß man aif niemand den Stein werfen solle, müßte für euch Betschwestern maßgebend fein. Auch eine leere Phrase wie manche andere^ Möchte wissen, zu was ber da Dir überhaupt bient?" , „

Er wies nach einem Kruzifix, bas in ihrem Zimmer hing.

Tief traurig, ohne zu erwidern, schaute sie ihn an. In ihrem Herzm aber tönte die Ant­wort auf seine Frage: „Mit Geduld ertragen zu können, und ben Muth nicht zu verlieren, unser« broffen weiter zu beten, vornehmlich für Dich."

10. Kapitel.

Der Landes-Gerichts-Präsident Kästner ver- entfaltete eine musikalische Gesellschaft. Ein großer