28. Jahrgang.
IuLöcr, Donnerstag, den 7. März 1901
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B»aiidv»rtll»: 38» di« Rrdaktio« I«s. Zita, für JnteraU 2.p«»z«lle» tu Aulda.
v»u« und v«»l«r Ix» Sulda«» M<-ttrabra4«»«l p-tersg-r« H». a (Harmonie).
Roman aus dem Wiener Leben.
Bon L. o. Neid eg g.
------ (Nachdruck verboten.)
Deutsches Keich.
Berlin, den 6. März.
h Nochmals die Aeichstags Iiäke«. Die Gegner der Gewährung einer Geldentschädigung an die Mitglieder des Reichstages machen gegen dis Durchführung dieses Vorschlages unter anderem auch geltend, die Zahlung von Anwesen- heitsgeldern sei des Reichstages unwürdig. Tie stellen sich so an, als müsse die Gewährung von Anwesenheitsgeldern zu ähnlichen Zuständen, wie in der Klippschule führen: die jedesmal vor- zunehmende Feststellung der Anwesenheit müsse als eine ganz erbärmliche Kontrolle von den Mitgliedern des Reichstages empfunden werden, und außerdem würde sie zu kläglichen Schwänz- mar.ömn Veranlassung geben. Es würden die Abgeordneten in den Sitzungssaal kommen, ihre Anwesenheit feststellen und dann wieder verschwinden, um die gut geschriebenen zwanzig Mk. in allerhand wohlschmeckenden und erheiternden Dingen anzulegen. Mit Leuten, die die Sache so auffaffrn, ist schwer zu rechten. Man sollte doch aber daran denken, daß Männer, dir vom Volke zu Rerchstagsabgeordneten gewählt werden, nicht mehr die Geschmacksrichtung junger Leutnants oder feuchtfröhlicher Studenten Haden. Und sollte es ja einmal Vorkommen, daß jemand nur zu dem Zwecke in den Reichstag sich wählen ließe, um einige Zeit in Berlin auf des Reiches Kosten fidel zu leben, so würde ein solcher Fall unbedingt außerordentlich vereinzelt blecken; tm Ernste sollte man solche Dinge nicht Vorbringen gegen den wähl gemeinten Vorschlag, durch die Zahlung non Anwesenhüitsgeldern den Kreis derjenigen Männer zu erweitern, die ein Mandat zum Reichstage annehmen können. Gerade solche albern; Einwürfe sind des Reichstages unwürdig. Es ist doch ganz selbstverständlich, daß die Zahl der Besucher ver Sitzungen mit 6er Ziffer der überhaupt rn Berlin anwesenden Mitglieder des Reichstages zunehmen muß, und auch die Antragsteller Haden selbstverständlich mit ihrem Anträge nicht eine schulmäßige Besuchs-Kontrolle im Reichstage beabsichtigen wollen. Auch im preußisch en Ad- geordnetcnhause erdalt das Mitglied des Hauses dann keine Diäten, wenn es beurlaubt ist, und gerade darum, weil dem Abgeordneten, der keinen Urlaub hat, Diäten gezahlt werden, gilt es als ganz ungehörig, längere Zeit ohne Urlaub zu fehlen. Man will die Diäten nicht einheimsen, auf die man kein Recht hat. Und ganz ähnlich würden sich diese Dinge.auch im Reichstage ge- stallen. Der Vorschlag, den ein liberales Blatt macht, klingt ganz annehmbar, daß man in die Geschäftsordnung des Reichstages noch die Bestimmung einfügen könnte, daß ein Abgeordneter zur Nachsuchung des Urlaubes verpflichtet sei, wenn er länger als einige Tage von Berlin ab» wesend zu sein wünscht. Wenn daS Ding nur recht angesaßt würde, bann würde von einer lMgen öder gar unwürdigen Beaufsichtigung der Mitglieder des Reichstages in Folge der Diätrn- zahlung niemals und in keiner Weise die Rede sein.
* Verschiedene Aeuderuuge« der Mehr» ordnung vom 22. November 1888, die meistens aus inzwischen erfolgten Umgestaltungen in den militärischen Verhältnissen nothwendig geworden sind, Haden die Zustimmung des Kaisers
her Herrn von Urbachs Thun bestimmt. Schon seine Fran, die Tochter eines Frldmarschall- Leutnav.ts, hatte er nur um deswillen gebeirathet, weil sie vornehmeren Kreisen angehörte, als er selbst. Und die vornehme, feinfühlig- Natur dieser anspruchslosen Frau, die nichts aus sich machte, und in seinem bürgerlichen Kreise zu verbleiben wünschte, paßte so ganz und gar nicht zu der seinen, daß der Gleichgiltigkeit, die er sür sie empfunden, gar bald Abneigung folgte. So lange ihr Vater lebte, an dem fie eine mächtige Stütze hatte, gab er sich noch Mühe, dieses Gefühl zu verbergen. Von deffen Tode an kannte aber seine Rücksichtslosigkeit keine Grenzen mehr. Das Riesenvermögen, das ihm nach dem Tode seines als Arzt und Operateurs berühmten Onkels zugefallen, suchte er gründlichst zu genießen, zugleich war er aber bestrebt, jede Erinnerung an den arbeitsamen Gelehrten, dem er es verdankte, sich fernzuhalten.
„Mein Onkel . . . oh . . . ah. . hm . . . war ein auffallend häßlicher Mann . . . würde mit seiner Büste leine Ehre einlegen,“ erwiderte er sichtlich verstimmt, und führte den Doktor durch die lange Zimmerreihe zur Kranken zurück, wobei er nicht unterließ, ihn auf die prunkvollen Gegenstände aufmerksam zu machen, womit er sie angefüllt.
Anna hatte still im Schreibzimmer der Frau von Urbeck gesessen und ihre Augen an den schönen Dingen geweidet, womit nicht die Liebe, wohl aber d;e Eitelkeit ihres Mannes jene Frau umgäbe». Sie fror in dem nassen Mäntelchen, das sie sich nicht abzulegen traute; dennoch, im
Der Doktor fing an ungeduldig zu werden, als endlich Herr von Urbach auf der Schwelle erschien. Er war ein schlanker, noch jugendlich aussehender Mann, den man hübsch hätte nennen müssen ohne die vorstehenden wasser- blauen Augen und den unbeschreiblich blnstcten Gesichtsauödruck, welchen der näselnde schleppende Tonfall ergänzte, so daß Auge wie Ohr gleich beleidigt wurden durch diese unleidliche Verzerrung der Männlichkeit. Er reichte dem Arzte mit gönnerhafter Miene die Hand.
„Sie hier, Dr. Weingärtr er? Franz scheint wieder einmal viel Lärm um nichts gemacht zu haben.“
„Durchaus nicht, Herr von Urbach, dir gnädige Frau ist recht krank."
„Nervöse Frauen sind nie glücklicher, als wenn sie mit eingebildeten Leiden Staat machen können, namentlich wenn sie ein gläubiges Publikum finden, wie Franz eines ist."
„Um eingebildete Leiden handelt fich's hier nicht," war die trockene Erwiderung. „Hätte man mich gestern berufen, beffer noch vorgestern, wäre es klüger gewesen."
„Sehen Sie Gefahr?" fragte Herr von Urbach, ohne seine gleichgiltige Miene im geringsten zu verändern.
Wiederherstellung des Freiherrn von Stumm kaum mehr vorhanden.
* Wie der,Reichsanzeiger' meldet, wurde dem Centrumsabgeordneten Herrn Ar. Lieöer zu Berlin die Erlaubniß zum Anlegen des ihm verliehener- Komthurkreuzes mit dem Stern des Päpstlichen Piusordens ertheilt.
+ Ais deutsche« SHutzgeSists beschäftigen gegenwärtigen die Budget kommission des Reichstages und zwar in erster Reihe die afrikanischen Schutzgebiete. In dem Etat für Deutschostafrika wurden die Ansätze der Regierung fast ohne Abänderung gutgeheißen. Es wurden nur 58000 Mark gestrichen und nur 60000 anstatt 118000 Mark wie gefordert, genehmigt, für die Bereitstellung eines eisernen Bestandes an Nusrüstungsgegenständen für die Schutztruppe. Ebenso wurde die entsprechende Forderung für Kamerun um 13000 Mark gekürzt, d. h. anstatt der geforderten 53 000 nur 40000 Mark bewilligt. Bei dieser Gelegenheit theilte Kolonialdirektor St übel mit, daß gegen den bekannten Hauptmann Besser wegen seiner Ausschreitungen gegenwärtig ein gerichtliches Verfahren eingeleitet sei, und daß die früheren Schwierigkeiten bei der Rskrutirung der Schutztrupppen behoben seien. Der kriegerische Araberhäuptling Rase ist gefallen; aber die Unruhen sind noch nicht vollkommen unterdrückt. Mit 12 gegen 11 Stimmen wurde dir geforderte Summe von 50000 Mark für eine Expedition nach dem Tschadsee genehmigt, gegen einen freisinnigen Antrag auf Streichung der Summe. Sonst wurden auch für Kamerun alle Ausgaben und Entnahmen nach dem Anschläge der Regierung gut geheißen. Der Etat ist ab- geglichen mit einer Summe von 3788000 Mk., der Reichszuschuß beträgt 2192800 Mark.
h. Was ist Wsi«? Eine juristische Bestimmung des Begriffes „Wein" fehlte bisher; und doch ist es von großer Wichtigkeit in allen möglichen Gerichtsverhandlungen, in denen Wein eine Rolle spielt, eine solche Bestimmung in ganz klarer Fassung zu besitzen. Die Reichstagskommission für das Gesetz über den Verkehr mit Wein hat nun am heutigen Mittwoch beschlossen, an die Spitze dieser Gesetzes die nachfolgende Begriffsbestimmung zu stellen: „Wein ist das durch alkoholische Gärung aus dem Safte der Weintrauben hergestellte Getränk." Alles Andere also, das nicht aus dem Safte der Trauben herstammt, ist kein Wein! Am Donnerstag verhandelt die Kommission über das Verbot der gesundheitsschädlichen Zusätze.
X Aie ASä«der««gss»träge z«m Wei«- gesetze liegen nunmehr vor. Sie sind unterzeichnet von 14 Mitgliedern der Weingesetz-Kommission der Reichstages, nämlich den Abg. Saumann, Biesenbach, Darbach, Lurz, Schüler, Frhr. von Thüne- feld und Wallenborn vom Cenlrum, Licke, Dr. Rösicke und Schrempf von den Konservativen, Dr. Blankenhorn, Deinhard, Fritz, Frhr. Heyl zu Herrnsheim von den Nationalliberalen. Er handelt sich dabei um eine ganze Reihe neuer Bestimmungen. Nach den Anträgen soll als eine Verfälschung des Weines nicht angesehen werden die anerkannte Kellerbehandlung und die Haltbarmachung des Weines, auch wenn dabei geringe Mengen von mechanisch wirkenden Klärungsmitteln (Eiweiß,
Trfchriut täglich, M. Ausnahmeder Sonn- und Feiertage. Bierteljährl. z»,«g»prei» ohne Bringerlohn und Bestellgeld in Hulda und aus« würtSIM.SOPf.
xnsrralr: DN einspaltige Petit» teile oder deren. Raum 15 Pfg.,Reklamen die Petitzeile 25 Pfg.; bet Wiederholungen wird entsprechend. Rabatt gewahrt,.
Gelatin, Hausenblase und bergt.), von Tannin, Kohlensäure, schwefeliger Säure oder daraus entstandener Schwefelsäure in den Wein gelangen — die Haltbarmachung von ausländischen Süd weine und inländischen Ausfuhrweinen durch Zusatz von Alkohol — die Vermischung von Wein mit Wein (Verschnitt) — die Entsäuerung mit reinem, gefälltem, kohlensaurem Kalk, — der Zusatz von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker, technisch reinem Stärkezucker, auch in wäfferiger Lösung; jedoch darf dieser Zusatz nur erfolgen, um den Wein zu verbeflern, nicht um ihn zu vermehren. Als Naturwein darf aber Wein mit solchen Zusätzen nicht feilgeboten und verkauft werden. Die Wein-Kommission des Reichstages hat die von den Antragstellern beantragte Begriffsbestimmung, was Wein ist, bereits angenommen. (Vergl. oben!)
* SsrmtsgsrirHe. Dem Bundescathe ist der Entwurf von Bestimmungen über die Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung von Ausnahmen auf Grund des § 105z Absatz 1 der Gewerbeordnung zugegangen. Der Entwurf beschränkt sich darauf, diejenigen Grundsätze allgemein festzusetzen, von denen die Landeszentralbehörden in Sachen der gewerblichen Sonntagsruhe bereits übereinstimmend aus« gegangen sind. Die allgemeinen Bestimmungen lauten:
1. Die höheren BerwaltungSbeamtkn haben für die im § 105 e Absatz 1 der Gewerbeordnung bezeichnete» Gewerbe nur soviel Sonntagsarbeit zu gestatten, al8 nach den örtlichen Verhältnissen geboten erscheint. In der Regel wird einBedürfmß sür Sonntagsarbeit nicht anzuerkennen sein, wenn und so weit sie bisher nicht üblich war. 2, Die Regelung der Ausnahmen für ein bestimmtes Gewerbe braucht nicht für den ganzen Verwaltungsbezirk einheitlich zu erfolgen. 3. Für den ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingftseier- t a g sind Ausnahmen nicht oder nur in thunlichster Beschränkung zuzulassen. 4 Für Betriebe mit Tag- und Nachtarbeit kann die Zulassung einer beschränkten Arbeit an Sonn- und Festtagen davon abhängig gemacht werden, daß während bestimmter Stunden an diesen Tagen der Betrieb ruht. 5. Für nicht ununterbrochen arbeitende Betriebe, denen Ausnahmen von den im § 105 b Absatz 1 der Gewerbeordnung getroffenen Bestimmungen bereinigt werden, ist die Ruhezeit gemäß § 105 c Absatz 3 zu regeln, sofern deren Durchführung ohne erhebliche Beeinträchtigung möglich erscheint; anderenfalls ist die Beschäftigung der Arbeiter an Gonn- und Festtagen von der Freigabe eines Nachmittags an einem Wochentage und der Gewährung der Gelegenheit zum Besuche des Gottesdienstes mindestens an jedem dritten Sonntag abhängig zu machen. 6. Arbeiter, welche mit Sonntagsarbetten beschäftigt werden, dürfenwenn nicht Gefahr im Verzug ist — während der ihnen ausbedungenen Ruhezeit weder zu Arbeiten, die in dem betreffenden Betrieb auf Grund deS § 105 c Absatz 1 zulässig find, noch zu Arbeiten in dem etwa mit dem Betriebe verbundenen Handelsgewerbe herangezogen werden. Abweichungen können für bestimmte Gewerbe von der höheren Verwaltungsbehörde zugelaflen werden. Für Betriebe mit Wind oder unregelmäßiger Wasserkraft ist eine Reihe besonderer Bestimmungen angefügt.
* Das Arrrizirttsche Alniverfität;studnrm, das bisher schon als das thenerste und längste (5^2 Jahre) bekannt war, wird demnächst noch um VI* Jahre verlängert werden. Die Aus« di!dm>gsz?it vor dem Staatsexamen wird um ein Semester verlängert und, wenn dies be- sta den, die Srtheilung der Approbation von der Ablszung eines Assistenzjahres abhängig gemacht werden. Diese Verlängerung der ärztlichen Studienzeit war erforderlich, weil sich in Folge Anschauen der sie umgebenden Herrlichk- .ten verloren, dünkte ihr die Zsit sehr kurz.
Sie meinte kaum eine Minute da gesessen z« haben, als die Thür zum Schlafzimmer weit ge« öffnet wurde unb eine leise Stimme seufzte: „Luft . . . Luft! mir ist besser, aber ich brauche Lust!"
Anna blickte auf und sah auf ein großes Bett, in dem, von Riffen unterstützt, eine durchsichtig blaffe Frau mehr saß als lag. Die Dienerin, welche eben die Thstre geöffnet, kehrte mit kaum hörbarem Schritt an ihren Platz am Fruster zurück. Der Sohn stund cm Bette und sah zärtlich besorgt aus seine Matter.
„Leidest Du jetzt weniger, Mutterl?" fragte er.
Sie lächelte ihm zu, und Anna meinte, nie ein wohlwollenderes, hübscheres Lächeln gesehen zu haben.
„Mache Dir keine Sorgen, Fran,; es ist nicht der Rede werth. Wer ist denn aber da im Nebenzimmer?" Ihr Blick war eben auf Anna gefallen.
„Doktor Weingärtner's Enkelin."
„DaS arme Kind, das keine Mutter hat? Führe sie herein, meine Krankheit bringt ihr ja leise Gefahr."
Anna kam auf den Fußspitzen herange« schlichen. Wie sanft war doch die Stimme der Leidenden, welche Güte sprach aus ihrem Blick! Wenn Diejenige, die der Vater ihr als Mutter bestimmte, dieser glich, dann wollte sie nie wieder eine Regung der Abneigung in sich aufkommen
erhalten. So ist nunmehr in die Wehrordnung die Bestimmung aufgenommen, wonach auf Volks schullehrer und Kandidaten des Volksschulamtes, welche den Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienst erworben Huben, die für Einjährig-Freiwillige gegebenen Bestimmungen Anwendung finden. Die Zurückstellungen Militärpflichtiger auf Grund besonderer, nicht im Gesetze ausdrücklich vorgesehener Verhältnisse, die von der Ersatz-Behörde 3. Instanz verfügt werden können, sind jetzt auf einen dreijährigen Zeitraum beschränkt. Außerdem ist neu bestimmt, daß die Ersatz-Behörde 3 Instanz Zurückstellungen der zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten über die schon jetzt zulässige Frist bis zum 1. Oktober des siebenten Mrlitärpflichtjahres hinaus ausnahmsweise, tu der Regel von Jahr zu Jahr, bis zum 1. Oktober des neunten Mrlitärpflichtjahres genehmigen kann. Zurückstellungen Über alle diese und die sonst in der Wehrordmwg erwähnten Fristen hinaus können ausnahmZweise von der Ministerialmstanz genehmigt werden. Die Zahl der an einem Tage zu musternd en Militärpflichtigen, die bisher bis 200 angefetzt war, darf in Zukunft 150 nur ausnahmsweise übersteigen. Bezüglich des Musterungs- ge schasts ist neu bestimmt, daß die Rangirnng nach Laosnummern nach Ausstellung der Listen einstweilen unterbleiben kann; sie ist nachzuholen, sobald zur Deckung des Rekrutenbedarfs der betreffende Jahrgang nicht voll in Anspruch genommen wird. Wahrend bisher dem Militär- vorfitzenden ohne weitere Erläuterung die Bestimmung überlaffen war, ob eine Entkleidung der Militärpflichtigen nothwendig sei, ist jetzt an« geordnet, daß von einer solchen der Militärvor- sttzsndr absehen kaffen darf, wenn es sich um Leute mit auffallendem Mindermaß, augenscheinlichen Gckrechen und Fehlern der Augen und Ohren handelt, welche die dauernde Untauglichkeit der MilitSrpstichtigen zum Dienste im Heere, im Landsturm und in der Marine ohne Weiteres bedingen. — Die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten haben die Pflicht, den Zeitraum der ihnen gewährten Zurückstellung innezuhalten. Thun sie das nicht, so verlieren sie die Berechtigung; erlangen sie sie auch nicht wieder, so sind sie zum gewöhnlichen aktiven Dienst einzustellen. Es wird jetzt jedoch eingefügt, daß BolkSschullehrer und Kandidaten des VolkS- schulamtS, in diesem Falle nur zu einer einjährigen aktiven Dienstzeit heranzuziehen sind. Das Gleiche gilt für die Volksschullehrer, welche auS Mangel an Mitteln von dem erworbenen Berechtigungsschein keinen Gebrauch machen können. — Hebungen von Reservisten, welche bei den FrÜhjahrs-Koutrolloersammlunzen zur Landwehr versetzt werden, müffen am 1. Nov des Dorangegangenen Jahres beendet sei«. — Schließlich haben auch noch verschiedene Muster, so die der Rekrutirungsstammrolle, der Erklärung des gesetzlichen Vertreters zu dem Dienstrintritt als Einjährig-Freiwilliger usw. Aenderungen erfahren.
ASKeordueler Irsitzerr vov Stumm ist, wie bekannt, schwer erkrankt. Sein Befinden gab in der jüngsten Zeit Anlaß zu schlimmen Befürchtungen, und leider ist eine Hoffnung auf die
„Gott fei Dark, bis jetzt nicht. Ader größte Vorsicht ist nothwendig ... Ich hätte ein Rezept zu schreiben, wo kann das geschehen?"
„Kommen Sie in die Bibliothek, dort finden Sir das Nöthige. Ruf einem Wecker-Schreibtisch fehlt es immer."
Verächtlich blickte er nach dem Tische seiner Frau und führte den Doktor nach der Bibliothek, einem weiten, wie alle Räume dieses Hauses mit schreiendem Luxus ausgestattetem Gemach.
Ans den Gestellen, welche die Wand entlang liefen, prangten Bücher in kostbaren Einbänden. Büsten mehr oder weniger berühmter Männer waren auf den Wandschränken ausgestellt. In der Mitte des Zimmers stand ein langer Tisch, worauf eine reiche Auswahl von Mappen, Karten und BÜderwerken, sowie alles nur WünschenS- wnthe an Schreibsachen — funkelnagelneu, glänzend, prunkvoll alles, worauf das Auge blickte.
„Sie werden hier einen großen Abstand finden gegen ehemals," bemerkte der Hausherr selbstbewußt zum Doktor, als dieser, nachdem er fein Rezept geschrieben, ausstand und sich im Zimmer umsah.
„Einen gewaltigen. Bei Ihrer Vorgängerin, der seligen Baromn, war es Überaus einfach. Aber etwas vermtffe ich hier; unter den Büsten fehlt die Ihres verstorbenen Onkels. Bei Brunner habe ich einmal eine vortreffliche gesehen."
Der Doktor hatte mit den Worten — ganz unabsichtlich bei seiner Gutmütigkeit — sozusagen in ein Wespennest gestochen.
Eitelkeit und Großmannssucht halten von je- ■