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Jfä 16. JuLöcl, Samstag, den 19. Januar 1901. 28. Jahrgang.

Allerhöchste Kundgebungen anläßlich der Zweihundertjahr-Fsier des Königreichs Preußen.

Eine Sonderausgabe des »Deutschen Reichs, und Staatsanzeigers' bringt an der Spitze die Urkunde betreffend die Stiftung des Verdienstordens der Preußischen Krone. Dieselbe lautet:

Wir Wilhelm, von GotteS Gnaden König von Preußen re.

haben beschlossen, aus Anlaß des zweihundertjährigen Jubiläums des Königreichs Preußens einen Orden zu stiften. Derselbe soll den Namen .Verdienstorden der Preußischen Krone" führen, aus einer Klasse bestehen und zwischen dem Schwarzen Adlerorden und dem Großkreuz des Rothen AdlerordenS rangiren. Die Abzeichen deS Ordens sollen ein an einem blauen gewässerten, an jeder Seite mit einem goldenen Streifen versehenen Bande von der linken Schulter zur rechten Hüfte zu tragendes Kreuz, und ein achtspitziger, auf der linken Brust zu tragender Stern nach den von UnS genehmigten Mustern bilden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter­schrift und beigedrucktem Königlichen Jnfiegel.

Gegeben Berlin, Schloß, 18. Januar 1901.

(LS.) Wilhelm R.

Graf von Bülow, von Miquel, von Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld. v. Goßler. Graf v. Posadowsly. v. Tirpitz.

Studt. Freiherr von Rheinbaben.

Ferner bringt der,ReichZanzeiger' einen Er­laß an die Marine, wonach auf dem Koppel- und Echärpenschloß de: Namenszug des Kaisers zu tragen ist. Des Weiteren wurde der Marine „als ein erneutes Zeichen meines Wohlwollens" das broneene Standbild seines Urahns des Großen Kurfürsten zum Geschenk gemacht. Dasselbe soll in Kiel an der Gartenseite der Marineokademie demnächst Auf­stellung finden. Und dann wurde der Marine verliehen der Holländische Threnmarsch für Trommler und Pfeifer mit der Maßgabe, daß die Marinetherle allein berechtigt sein sollen, diesen Marsch an Bord und am Lande stets zu spielen.

In den Fürstenstand erhoben wurde der Wirkliche Geheime Rath Graf Guido Henckel von Donnersmarck in Neudeck als Graf Henckel Fürst von Donnersmarck.

In den Grafenstand wurden erhoben die Kammerherren Karl von Alten zir Linden bei Hannover und Werner vom Nlvensleben auf Neugattersleben.

Der erbliche Adel wurde verliehen an 16 Herren, «. A. dem ordentliche« Profeffor in der medizinischen Fakultät der Universität in Marburg, Geheimratkr Medizinalrath Dr. Beh- ring, dem Bankier Karl Metzler zu Frankfurt am Main, dem Bankier Albert Metzler eben­daselbst und dem Vizeadmiral a. D. Reinhold Werner zu Wiesbaden.

Das erbliche Recht auf Sitz und Stimme in dem Herrenhause wurde an drei Herren verliehen.

, IIIW"" ■um......

Dermsch aufwärts.

Roman von L. v. Neidegg.

12 ------ (Nachdruck verboten.)

Dennoch lächelte sie Karl ganz freundlich an, als ec sie anrief. Sie nannte ihn bei sich oft unbedeutend und phllisterhast, ärgerte sich, daß er an ihr zu tadeln und zu nörgeln fand — immerhin blieb er der einzige Mensch, dem sie ohne Scheu ihre oft recht krausen Gedanken offenbaren konnte. Wenn er sie auch gar häufig deshalb ausfchalt, sie sprach sich damit doch eine Last von der Seele weg, und daS that un­endlich wohl.

Ei« Blick in sein' Gesicht zeigte ihr, daß Außergewöhnliches sich ereignet habe» müsse und sie freute sich darüber. Ein jeder Sturm, der die stehenden Wasser ausrührte, konnte nur wohlthälig wirken; ob die Veränderung zum Guten oder zum Schlimmen auSschlug — sie unterbrach das ertödtende Einerlei.

Karls Mrttheilung erregte sie tief. „Greif' zu! Greif' zu!" rief sie mit glänzenden Äugen. „Ueber die Grenze und rasch, Du Glücklicher! Noch heute reiste ich an Deiner Stelle ab."

Ec hatte sich unterdessen ganz in LinaS Ge- dankevgang hineingedacht. „Ihb das Geschäft? Und der Vater?" wies er die Schwester zurecht. „Was soll werden, wenn nack mir einer kommt, der sich nicht alles gefallen läßt?"

„Mag der Vater es verantworten! Das eine weiß ich, daß mir jede Veränderung will­kommen wäre, daß ich nach einer jeden Stelle mit Freuden greifen würde. Sieh Dich in

AuS besonderem allerhöchsten Vertrauen zu Mitgliedern des Herrenhauses auf Lebenszeit wurden zwölf Herren berufen, darunter: der Erbtruchseß im Fürstenthum Münster, Graf Droste zu Vischering auf Schloß Darfeld im Kreise Coesfeld, der Ge- neralsuperintendevt für die Kurmark, Ober- hosprediger D. Dryander in Berlin, der Geheime Kommcrzienrath von Guaita in Frankfurt a. M , der Erbmarschall im Herzog- thum Gelder» Graf und Marquis von und zu HoenSbroech auf Schloß Haag bei Geldern, der Generaladjutant, Generaloberst der Kavallerie Freiherr von LoL, der Kammerhrrr und Vorsitzende der Landwirthschaftskammer für die Rheinprooinz Dr. Freiherr von Schor- lemer in Lieser (Mosel) und der Bischof von Hildesheim Dr. Sommerwerk ge­nannt Jakobi in Hildesheim.

Hohe Ordensauszeichnungen erhielten u. A. noch folgende Bischöfe: Se. Eminenz Kardinal Kopp, Fürstbischof von Breslau den Rothen Adlerorden 1. Klaffe, Armeebischof Aßmann in Berlin den Stern zum Rothen Adleroröen 2. Klaffe mit Eichenlaub, Bischof Endert von Fulda und Bischof Willy von Limburg den Kgl. Kronenorden 2. Klaffe.

Von jetzigen und früheren Mitgliedern der Centrumsfraktion des Reichs- und Landtages erhielten Orden: Graf Hompesch (Rothen Adler­orden 2. Klasse), Reichsgerichtsrath Spahn und ReichstaMbgeordneter Rich. Müller-Fulda (Rothen Adlerorden 4. Klaffe), der Vizepräsident des Abgeordnetenhauses Frhr. v. Heereman (Kronenorden 2 Klasse), Landesrath a. D. Fritzen-Borken (Kronenorden 3. Klaffe), der Alterspräsident des Reichstags, Abg. Lingens (Kronenorden 3. Klaffe), Graf Droste zu Vischering und Graf Landsberg-Vehlen (Kronenorden 2. Klaffe).

Die ganze Liste der Ordensauszeichnungen aus Anlaß des KrönungSjubtläums umftßt auf 14 Seiten der Extraausgabe des ,Reich?anz.' nicht weniger als 42 Drucklpalten. V> ,c non diesen 14 Seiten sind an gefüllt mit den Namen von Empfängern des Allgemeinen Ehre pichens. Im Ganzen sind verliehen worden: Der - hwarze Adlerorden 1 mal, das Großkreuz zum Nöthen Adlerorden 6 mal, der Rothe Adlerorden 1 Klaffe 11 mal, der Rothe Adlerorden 2. Klaffe bezw. Ster» und Krone zu dieser Kiasse 151 mal, der Rothe Adlerorden 3. Klaffe bezw. Krone und Schleife zu dieser Klaffe 230 mal, der Rothe Adlerorden 4 Klaffe gegen 1400 mal, der Kronen­orden 1. Klass« 10 mal, derselbe 2. Klaffe vezw. sein Stern rc. 128 mal, der Kronenorden 3. Klasse 254 und 4. Klosse rund 400 mal. Der Hohen- zolleni-Hausorden bezw. seine verschieden?» Ab- zeichen wurden 55 mal verliehen; zusammen 3732 Orden gegen 2514 im vorigen Jahre.

O Haftbarkeit ausständiger Arbeiter.

Das Reichsgericht hat eine außerordentlich inte­ressante Entscheidung getroffen über die Hasibarkeit für angerichteten geschäftlichen Einnahme-Ausfall bei solchen Arbeitern, die ohne berechtigten Grund und vertragswidrig die Arbeit im Stiche lassen.

Frankreich nach irgend einer Stelle — als Buch­halterin etwa — für mich um "

„Für Dich!" rief er erschrocken. „Du kannst und darfst nicht fort. Was sollte der Vater, was sollten die Schwestern ohne Dich?"

„Ja freilich," versetzte sic bitter, ihre früheren Rathschlä^e vrrgeffrud, „ich bin nur ein Weib, darum soll ich hier aushalten und verkümmern. Du machst es Dir leicht und gehst fort."

„Noch bin ich hier, Helene, und wenn ich gehe, so wird es nur geschehen, wenn man mir die Thüre weist."

„Das sind so Deine gewöhnlichen Redens­arten," gab sie trotzig zur Antwort. „Den wahren Grund Deines Hierbleibens will ich Dir nennen; Du magst von Deiner Nähmamsell nicht lassen."

„Gei so gut und laß Lina Rudhart aus drm Spiel," mahnte Karl, bleich geworden ior Aerger. „DaS ist ein Punkt, in dem ich sehr empfindlich bin."

Aber Helene ließ sich nicht beirren. „Wäre sie wenigstens noch hübsch," fuhr sie fort, „aber so ein unbedeutendes, gewöhnliches Ding: beinahe wie eine unserer Fabrikarbeiterinnen!"

„Thörichtes, abgeschmacktes Urtheil! Lina ist mehr werth, als wir alle. An ihrer Selbst­losigkeit könnten sich manche ein Beispiel nehmen. Obwohl es gegen iHv Interesse ist, daß ich mich hier um geringen Lohn ab quäle, wo ich keinen Pfennig zurücklegen kann, redet sie mir doch zu, hier zu bleiben — des Vaters wegen."

„Dann ist sie einfach einfältig. DaS eigene Interesse zu wahren, bleibt die erste Pflicht gegen sich selbst."

Der Fall, um den es sich dabei handelt, hatte sich in Zuffenhausen (Württemberg) in einer dort befindlichen Eisengießerei abgespielt. Einige Gießer weigerten sich, mitGußsormen aus derWolf'schen Fabrik in Heilbronn zu arbeiten, weil in dieser letztgenannten Fabrik gestreikt wurde. Natürlich kümmerte sich die Fabrikleitung nicht um diesen Widerspruch, und darauf hin versammelten sich am Abend die Gießer und traten am nächsten Morgen mit der Erklärung auf den Plan, ihre Versammlung habe beschlossen, es dürfe mit den Heilbronner Modellen auf keinen Fall gearbeitet werden. Natürlich machte auch das auf die Fabrik­leitung keinen Eindruck, und nun verließen 20 Gießer, ohne weiter ein Wort zu sagen, die Fabrik. Trotz öffentlich angeschlagener Aufforderung, die Arbeit wieder aufzunehmen, thaten sie das nicht und wurden nunmehr ohne vorher erfolgte Aufkündi­gung entlassen. Der Besitzer der Eisengießerei klagte gegen die 20 Arbeiter auf Schadenersatz im Gesammtbetrage von 2043 A, und jetzt hat das Reichsgericht als oberste Instanz diese Schaden­ersatz-Ansprüche als berechtigt anerkannt.

Man kann — so führen die Entscheidungr- gründe sehr folgerichtig aus — dem Fabrikunter­nehmer nicht zumuthen, daß er sich in dieser Weise der rechtswidrigen Arbeitsverweigerung seiner Ar­beiter fügt; denn es könnte unter solchen Um­ständen von einem ordnungsmäßigen Geschäfts­betriebe nicht mehr die Rede sein. Es handelt sich hier vielmehr um die vorzeitige Auflösung eines bereits bestehenden ArbeitSverhältniffer, die von dem Arbeiter verschuldet ist und für deren nach­theilige Folgen er deshalb zu haften hat. Gegen die Verklagten ist die Anklage wegen arglistiger Vermögensschädigung begründet; dieselben wollten mit vereinten Kräften durch rechtswidrige Weige­rung der Arbeit ihren Arbeitsherrn zwingen, sich ihrem Willen zu fügen ... Die Arbeitsweigerung war nicht Selbstzweck, sondern nur das Mittel, um unter dem D ucke des durch die kündigungs­lose gemeinsame .'lrbeitseinstellung dem Kläger drohenden Schar, z ihren Willen durchzusetzen. Jeder von ihnen Mußte, daß der Kläger durch ihr Vorgehen geschätzt werden würde.

Jeder verständige Laie muß diesem Urtheil ohne Weitere- be vflichten. Höchstens könnte man den Ausdruck „Fad kherr" bedauern anstatt Unter­nehmer oder Arbeitgeber; denn der Unternehmer steht zu den Arbeitern nun einmal nicht mehr in dem Verhältnisse eine« Herrn zu seinem Knechte, wie es die Herren Freiherr von Stumm und Ge­nossen noch immer haben möchten, sondern in einem VeitragSverhältnisse. Aber wenn zwei Theile einen Vertrag mit einander abschließen, dann müssen sie denselben auch halten. Und wenn der eine Theil vertragsbrüchig wird ohne jeglichen Grund, nur um den anderen Theil gewaltsam unter seinen Willen zu beugen, und dadurch in bewußter Weise den anderen Theil auch noch schwer schädigt, dann muß dieser Vertragsbrüchige Theil für den angerlchteten Schaden verantwort­lich sein, oder es würde kein Recht mehr auf der Welt geben.

Den Gießern in Zuffenhausen ging es in ihrem Vertragsverhältuiffe nicht schlecht, sondern gut. DaS eS ihnen gut ging und sie ent­sprechende und geregelte Arbeit fanden, war in

„Lina denkt anders und besser. Zu handeln wie man soll, betrachtet sie als die erste Pflicht . . ."

Helene ließ den Bruder nicht auSreden.

„Verschone mich mit Linas WeiSheilssprüchen. Von Dir rede ich, der Du besondere Privilegien sür euch Männer gern beanspruchen möchtest, während wir Frauen wie Maschinen sein sollen, die mau aufzieht. Arbeiten — dienen — immer dienen — und —"

„So eifrig, Fräulein Helene?" rief eine lachende Stimme hinter ihnen.

Der Weg, den sie gingen, zog sich zwischen dem Fluß und einer Abdachung hin, auf der von Obstgärten umgebene Häuser zerstreut lagen. Zwischen den Gärten führten schmale, lauschige, von lebenden Hecken eingefaßte Wege zum Flußufer herunter. Einen derselben kam Julius Merk gegangen. Von hohem Gesträuch halb verborge«, war er unbemerkt in unmittelbare Nähe der Geschwister gekommen.

Würde er sich ihnen anschließen, würde er nach kurzer Begrüßung vorübergehen? so fragte sich Helene und zürnte dem thörichten Herzen, das so hoch ausschlug, als es diese Möglichkeiten erwog. Seit dem Tode der Mutter war sie dem jungen Manne bei der alten Rrgine nicht mehr begegnet, hatte ihn nur von ferne in der Kirche oder auf der Straße gesehen. Es lief ihr heiß und kalt über den Nacken herab, als er jetzt, nachdem er einen Händedruck mit Karl auSgetauscht hatte, an dessen Seite weiterging.

„Ich habe Sie unfreiwillig belauscht, Fräu­lein Armbruster, jedoch nur einen Augenblick; habe nur zugehört, wie Sie sich energisch gegen

dem Unternehmen ihres Arbeitgebers begründet- Daß sie nun auf gemeinsame Verabredung hin ihren Unternehmer zu Schaden brachten, oh« daß dieser ihnen das allergeringste Leid zugefügt hatte, war nicht nur unrecht, sondern auch un­moralisch, und deswegen hat die Entscheidung der Gerichte durchaus recht, wenn sie von arg­listiger Vermögensschädiguvg spricht. Wenn das Verfahren der Zussenhausener Gießer als richtig gelten sollte, dann würde es in Zukunft wiederum in den Fabriken kein Vertrags- verhältniß mehr zwischen zwei gleich berechtigten Parteien geben, sondern wiederum nur das Verhältniß zwischen Herren und Knechten. Di« Herren würden die Arbeiter, die Knechte di« Arbeitgeber sein. Und wie man nicht mehr will, daß die Unternehmer als Herren gelten sollen gegenüber ihren Arbeitern als Knechten, so darf man auch nicht znoeben, daß die Unternehmer in ihrem frien Willen beschränkt werden durch gemeinsame Verabredungen der Arbeiter.

Jeder der beiden Theile muß innerhalb des abgeschlossenen Arbeitsvertrages, so weit dieser in allen seinen Bedingungen erfüllt wird, thun und lassen können, was ihm beliebt. Der Ge­brauch der Heilbronner Modelle ging die Gießer in Zuffenhausen gar nichts an. Oder soll etwa jeder Fabrikunternehmer gehalten fein, sofort alle Erzeugmffe einer andern Fabrik, die bei ihm in Gebrauch find, auf den Gckutthaufen zu werfen und in unbeschränktem Maße ander« Werkzeuge anzuschaffen, weil in jener andern Fabrik ein Streik ausgebrochen ist? Der Un­sinn und die Ungerechtigkeit liegen sür jeden verständigen Menschen klar zu Tage. Die Ent­scheidung des Reichsgerichte' in dem Falle von Zuffenhausen aber möge allen, die es etwa- angeht recht fest imGedächtnifse haften,

Deutsches Reich.

Berlin, den 18. Januar.

* Während der gestrigen Sitzung des Reichs­tages erschien im Sitzungs-Saale ein Reichs« tagS-Diener mit einem großen, wohlgefüll« ten Geldsack. Aber keine gewöhnlichen Münzen barg dieser Sack. Sein Inhalt bestand vielmehr aus lauter Intzitäums - Münze». Fü f- und Zweimarkstücke mit den Köpfen des ersten und des jetzigen preußischen Königs, welche Münze» bekanntlich in beschränkter Anzahl zur Feier des 200jährigen Bestehens des Königreichs Preußen geprägt worden find. Jeder Abgeordnete hatte das Recht, zwei dieser Fünf- und fünf dieser Zwei­markstücke sich einzuwechsiln. Bon diesem Rechte wurde eifrig Gebrauch gemacht, und eine ganze Zeit lang begleitete das Klappern der auf die Pulte aufgezählten Silbermünzen die mehr oder weniger schönen sozialpolitischen Ausführungen der Redner.

* Obwohl zur Zweihundertjahrfeier bei den Truppenrheilen entsprechende Festlichkeiten, mit besonderer Bewirthung der Mannschaften, statt- gesunden haben, soll auf Veranlassung von höchster Stelle an den üblichen Festveranstal­tungen zum 27. Januar, Kaisers HeSurts- kag, keinerlei Schmälerung eintreten. ÄuSdrück- allcs Dienen äußerten. Weshalb denn nur? Wer ist auf dieser Welt, der nicht auf irgend eine Meise dienen müßte?"

„Ein jeder Mensch, der nicht den unschätz­baren Vorzug genießt, reich zu fein. Von dem Zwang, dienen zu müssen, wissen Sir freilich nichts, Herr Doktor," entgegnete Helene bitter.

„Wie? Ich, ein Arzt, soll vom Dienen nichts wissen? Ich diene ja einem jeden, der bei Tag oder bei Nacht an meiner Hausglocke zieht."

„Das thun Sie freiwillig, können es aber ebenso gut unterlassen. Welche Härte im Wört­chen ,muß' liegt, ahnen Eia deshalb gar nicht."

„Und ich behaupte im Gegentheil, es fei ein erlösendes Wort. Er ist der Wegweiser, den uns Sott gibt, um uns auf dem richtigen Platz im Leben festzuhalten. Wem genau vorgezrichmt ist, was er zu thun hat, bleiben viele Kämpfe erspart, sofern er seine Aufgabe gewissenhaft durchführt. Aber die Wahl, Fräulein Helene, die Wahl — die kann oft schwer drücken! Der Zweifel, ob dasjenige, waS man erstrebt, auch das für uns Richtige ist; ob man durchführen kann, was man sich vorgenommen hat: das alles quält ganz anders, als daß arme Wörtchen ,muß'." _ ,

Er sprach wie zu sich selbst, den Kepf ge- senkt, mir nach innen g-k-hrtem Blick. Helene sah befremdet zu ihm hinüber. Was meinte er nur mit den Worten? Eie klangen gar räthsel- hrft und mißverständlich, Blitzschnell hatten ihre Gedanken sie cuf mannigfache Weise ausgelegt, bis sie endlich, hoffaungsfreudig, bei der Möglich­keit stehen blieb.

Karl bezog die Worte auf seinen eigenen Fall.