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27. Jahrgans«

IuLöa, Montag, den 31. Dezember IE

M 299.

f- Ein sozialpolitischer Rückblick

Vermischtes»

DienStag, 1. Januar. Dom. Nachts 12 Uhr

zu richten. ,

Ein plastisches Nährmittel ist der Alkohol nicht. Als respiratorisches Nähr­mittel kann er sich erst dann geltend machen, wenn er in solchen Mengen genoffen wird, die beim gewohnheitsmäßigen Genuß schwer schädigend wirken. Es ist'deshalb auch kein zweck­mäßiges respiratorisches Nährmittel j behufs Zuführung von Kohlenhydraten. Um so mehr ist zu bedauern, daß der Alkohol als un ! zertrennlicher Begleiter der Kar^"-'

Nahrung erscheint. Bei dem großen gebalt der Kartoffel ist eine große Menge er-

sich zu führen.

Im Kampfe gegen den Alkoholismus kann darum erfolgreich nur in ähnlicher Weife uorge- nangen werden, wie beim Kampfe gegen die Vergnügungssucht, die sich als eine andere Erscheinung bei Befriedigung des menschlichen Genuß- und Erholungsbedürfniffes darstellt. Wie hier nichts thörichter und erfolgloser ist, als unter­schiedsloses Moralisiren und Klagen über die menschliche Verderbtheit und bedingungsloses Ver- urtheilen des Vergnügens, vielmehr Ersatz des groben niedrigen Vergnügens durch feineres, ] höheres Vergnügen und Beschränkung des Ver­gnügens im Rahmen des Maßes zu erstreben ist, das den Zweck des Vergnügens, die körperliche Erholung und geistige Erfrischung noch gewährt, besten Ueberschreitung aber körperlich schwächt und geistig niederdrückt, so ist in gleicher Weise auch bei der Bekämpfung des Alkoholismus vorzugehen. Demgemäß ergeben sich folgende Forderungen: ,

1. Die Außenwelt (Lebenshaltung in Nahrung, Kleidung, Wohnung, Arbeitsart und Arbeitsbedingungen, gesellschaftliche Stellung, Fa­milienleben und geselliger Verkehr, Ermöglichung geistiger Genüste) ist so zu gestalten, daß die nähere Umgebung dem Menschen möglichst viele Lustgefühle erweckt und Unlustgefühle erspart, und ] in Folge besten auch narkotische Mittel, wie Alkohol, zur Herbeiführung euphorischer Wirkungen nur gelegentlich und möglichst selten nothwendig : sind. Hier liegt vor allem eine Aufgabe für t die Sozialpolitik.

2. Unter den narkotischen Stoffen sind jene Mittel zu wählen, welche weniger schäd­lich sind, also Bier und leichter Wein statt Branntwein; ferner nach Möglichkeit anstatt der alkoholischen Getränke sogenannte Ersatzge-

ter Nahrung.

Als euphorisches Genußmittel muß der Alkohol aus seiner herrschenden Stellung verdrängt werden. Ihn ganz zu verdrängen, ist unmöglich, da das Bedürfniß nach narkotischen, unabhängig non der Wahr­nehmung der Außenwelt auch Lustgefühle er­weckenden Stoffen bei der mit dem Kultur- sortschrttt gesteigerten Genußfähigkeit einerseits und anderseits der damit wachsenden Empfind­lichkeit für die zahllosen peinlichen Eindrücke des ! täglichen Lebens, besonders in den unteren Klaffen, eher steigt als fallt.

Ersatzmittel für den Alkohol, bte dem allgemeinen menschlichen Bedürfniß nach euphorisch wirkenden Stoffen im vollen Maße genügen können, sind nicht gefunden und wohl auch nicht zu finden, wenn sie die eigenthümliche Wirkung des Alkohols ersetzen sollen, ohne dabei gleiche Schädlichkeiten bei nicht mäßigem Tenuffe mit

Die genannten schweren Schädigungen können I durch rasch aufeinanderfolgende Rauschexcesse, 1< aber auch durch regelmäßigen Genuß be- I trächtlicher Mengen hervorgerufen werden. Welche Mengen schon schädlich wirken, ist nach Alter, Geschlecht und Körperkonstitu. tion verschieden zu bestimmen. Ganz falsch ist, das Maß nach der Menge zu bestimmen, die einer glaubt „vertragen zu können". Der tägliche Genuß von 30 bis 45 Gramm av- i Muten Alkohol ('/- Liter leichten Wein ober ein Liter Bier) dürfte für normal starke er­wachsene Männer noch als unschädlich er­scheinen. Nicht normal starke, besonders körper­lich und noch mehr geistig minderwerthige > Personen haben dies Maß nach ärztlichem i Ermessen herabzusetzen. Besonders ist dabei zu beachten, ob nicht etwa die gerade durch den Alkoholgenuß besonders angegriffenen Organe an Krankhaftigkeit oder Minderwrrthigkeit leiden. Oft kommen auch bei einem Krankheitsausbruche plöklich die bisher latenten Alkoholwirkungen zum Vorschein. Für Frauen dürfte die I Hälfte des für Männer zulässigen Maßes statt­haft erscheinen. Für Kinder und Jugendliche ist Enthaltsamkeit von regelmäßigem Genuß zu fordern. Der bloß gelegentliche Genuß kleiner Alkoholgaben ist unschädlich, laßt zugleich aber auch die ersreulichen Wirkungen ; des Alkohols am ersten zur Geltung kommen. , Als Heilmittel wird der Alkohol tn manchen Krankheitsfällen vom Arzte mit Ratzen ' angewandt. Der Alkoholgenuß hat sich dann aber stets genau nach ärztlichen Angaben

forderlich, um die nothwrndigen Kohlenhydrate dem Körper zuzuführen; im Alkohol dagegen indet sich eine gleiche Menge schon bet einem weit geringeren Maße. Die Kartoffel ist zudem chwer verdaulich, in ihrer gewöhnlichen mangel- haften Zubereitung wenig schmackhaft und ver­langt daher nach der Beigabe eines Reizmittels, das der breiten Maffe des Volkes außer im Kaffee konzentrirt und verhältnißmäßig billig sich im Branntwein bietet. Derselbe verdrängt darum auch in weitem Maße als Beigabe zur Nahrung den Kaffee, der bloß em Reizmittel und zwar ein schwaches ist, während der Branntwein stark euphorisch wirkt und zugleich Kohlenhydrate zusührt, zwar nicht ohne auch gleichzeitig schwere Schädigungen herbelzuführen, die der Kaffeegenuß nicht verursacht.

Als respiratorisches Nährmittel sollte der Alkohol darum verbannt werden; dies ist zwar nur erreichbar durch einen Ersatz an guter, gehaltvoller und schmackhaft zubereite-

darum nicht bei allen Mahlzeiten genoffen werde« kann. Alle diese Schattenseiten fehlen dem Thee, der, allerdings auch ohne Nährwerth, belebend und Wohlbehagen verbreitend wirkt, aber weniger das Ermüdung«- und Hungergefühl betäubt auch bei allen Mahlzeiten zu genießen ist. Er bildet darum dar beste Ersatzgetränk. Neuerding« sind andere Ersatzgetränke: alkoholfreie Weine und Biere, Fruchtsäfte, Mineral- und Sodawässer, Limonaden, Milch - auch saftige« Obst gehört hierzu - viel­fach empfohlen werden, die jedoch nur geringe Verbreitung gefunden haben. E» bleibt abzu­warten, ob sie geeignet find, bte bei den alkoho­lischen Getränken ausschlaggebende euphorische Wirkung hervorzurufen und damit sich einzubürgern außerhalb jener Kreise der Mäßigkeitsfreunde, bte diese Getränke wohl zunächst au« Begeisterung für die gute Sache trinken, und überdies durch ihren Genuß bloß Erfrischung bezwecken, nicht aber Anreiz der Lustgefühle. Die große Masse der Be­völkerung hat aber Bedürfniß nach kräftig kuphomsch wirkenden Getränken, die ohne narkotische Mittel nicht herzustellen sind. Immerhin aber bleibt e« dringend wünschenswerth, daß die Ersatzgetranke möglichst weiten Boden gewinnen und daß die ge­steigerten Genußbedürfnisse, die nur in alkoholischen Getränken ihre Befriedigung finden, durch die Verbreitung der Ersatzgetränke herabgemindert werden. (8- !•)

Miißigkeitsbestrebungen.

(Fortsetzung.)

II.

Der Werth und Uimtrth des Alkohslgennsses.

meIb*t,3(e))pta< Ausstattung. Regisseur (zum Direk­tor): „M heutigen Stück muffen drei Flaschen Sekt getrunken werden, ich bitte um fünf Pfennig zu Brause- pUlD«t giobcrn. Köchin (im Modistenladen): „Ich möchte einen Hut, aber diesmal nur etwas Gewöhn­liches, ungefähr so einen, wie meine Gnädige hat.

* Schildmaler: „Die Tafel ist für den Namen und die Wohnung des Advokaten zu groß, was setz ich da noch hin?" - Hab's schon: „Hier ist guter Rath theuer."

* Selbsterkenntnis?. „Du, Inste, warum hast Du denn Deiner Herrschaft jekündigt?" — „Na, weeßt De, an fo'ne Herrschaft, die 'n Mädchen, wie mich, so lange behält, kann doch nichts dran sein."

* Druckfehler. Nach dem Schweineschlachten blickte er mit Befriedigung ans sein fettiges Werk.

länger al« nöthig offen halten. Hierhat die ein­heitliche Regelung Besserung geschaffen, die sich andererseits aber auch für die Geschäfte.mcht nach­theilig erweifen wird; es wird nach wie vor dar- selbe gekauft werden müssen, und das Publikum gewöhnt sich schnell an?eine derartige Neuordnung. Für den KaufmannSstand sind durch diese Gewerbe­ordnungsnovelle manche Mißstände und Auswüchse beseitigt, denen der Einzelne vielfach machtlos gegenüber stand. — Zu erwähnen ist hier noch der gesetzliche Schutz der kleineren und mittleren kauf­männischen Geschäfte durch da« preußische Wa aren- haussteuergefetz, welchem bereits in früheren Jahren in Sachsen (wü die Ausführung freilich den Städten überlassen ist) und Bayern ähnliche Gesetze vorangegangen sind. Wenn auch au, diesem Wege allein keine durchgreifende Erfolge zu er­zielen sind, so ist doch der Versuch gemacht, dem Kleinhandel die Anpassung an die veränderten neu­zeitlichen Konkurrenzverhältnisse erleichtern zu helfen.

Was sodann den Handwerkerstand und dir Landwirthschast angeht, so ist freilich für ersteren im letzten Jahre kein neues sozial- politisches Gesetz zu verzeichnen. DaS wichtige Handwerkerschutzgesetz von 1897 harrt ja auch noch zum großen Theil feiner Ausführung durch die Handwerker felbst. Jndeß hat das Jahr 1900 den Handwerkern die Ausführung einer der wichtigsten Bestimmungen jenes Gesetzes ge- bracht, die Einrichtung der Handwerks­kammern, welche sich für den Stand um so förderlicher erweisen werden, je mehr bte Orga- nifation in Innungen rc. vorauschreiten und aus- . gebaut werden wird. — Für die Landwirth- , schäft stellt bte Zurückdrängung ber unlauteren , Konkurrenz von minberwerthigem ausländischem

Fleisch, welche durch das neue Fleischbeschau- aesetz erzielt wird, ein immerhin beachtens- wertheS Hilfsmittel in ihrer gegenwärtigen schwierigen Lage dar. „ _

So sind im verflossenen Jahre für alle Er- werbsstände mehr oder minder bedeutende Fort­schritte erzielt worden. Aus der anderen Seite ist freilich die Liste der berechtigten und dring- lieben Forderungen recht groß und die sozial­politischen Neujahrswünsche dürften da­rin gipfeln, daß baS neue Jahr an gesetzgebe- ris chen, wirthsckastlichen und sozialen Reformen hinter dem verflossenen^!» mindesten nicht zu­rückstehen möge.

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sssk ew» «S* IfUOff.

* Aarmen, 30. Dez. Der «erleget der ,West- deutschen Zeitung-, B. D. Wiemann therlt den Abonnenten und Lesern der Zeitung mit, daß dte Mestd. Ztg.- nach 2öjährigem Bestehen Ende diese« Monats aufhöre zu erscheinen. So lange die Thümmeler ging, machte das Blatt sich sehr breit; es ist em erfreu­liches Zeichen des gesunden Sinnes selbst im Mucker- thale, daß ein so widerwärtiges Preßerzeugmß der Schwindsucht erliegt. Bravo!

* L««do«, 29. Dez. Der Sturm an der englischen Küste hat 3 Tage gedauert. Der regelmäßige Dampfer- verkehr auf dem Kanal war zwischen Doper und Calais sowie zwischen Folkestone unv voulogne eingestellt, i Schifftunglücksfälle und Verluste an Menschen- leben werden von verschiedenen Punkten der Küste ge-

ant Schlüsse des Jahres 1900 ergibt eine ; aanze Reihe bemerkenswerther Erfolge und ge- fetzlicher Verbesserungen. Wir dürfen dies mit um so größerer Besriedizung verzeichnen, als vor allem der Centrumsfraktion an all diesen Erfolgen ein hervorragender Autheil gebührt.

In erster Linie ist an die bedeutsame Reform der beiden großen Versicherungsgefttze, der In- validen- und Unfallversicherung, zu er­innern. Die Resorm der ersteren ist allerdings schon 1899 vollendet worden, trat aber am 1. Januar 1900 in Kraft, und brachte an wichtigen Verbesserungen u. a. Erhöhung ber Renten, Vrr- kürzung ber Wartezeit und Erleichterungen für die Rentenbewegung. Nicht minder Mstige Neuerungen brachte in diesem Jahre die Resorm der Unfallversicherung, von denen wir nur einige wenige »och einmal hervorheben wollen. Die Unfallverficherungs pflicht ist weiter ausgedehnt und die Bestimmungen über die Bemessung der Unfallrenten sind günstiger gestaltet worden. Der | Unfallrenten-Bewerber hat ferner, ebenso wie derjenige, welcher auf eine Invalidenrente An­spruch erhebt, die Möglichkeit und daS Recht er­matten, bei der unteren Verwaltungsbehörde sich persönlich auSzusprechen, während bisher alles meist auf schriftlichem Wege erledigt werden mußte. Sodann ist die Errichtung großer ein­heitlicher Schiedsgerichte für Invaliden- und Unfallansprüche beschlossen worden, be, deren Verhandlungen stets Aerzte als Sachverständige Mitwirken sollen.

Außer diesen Verbesserungen in der Jnvaliden- unb Unfallversicherung ist für den Arbeiter- stand zunächst wichtig die Verhütung bez«. Be­seitigung ungünstiger gesetzlicher Bestimmungen. Die fug. Zuchihausvorlage ist vom Reichs­tage mit großer Mehrheit verworfen worden und damit eine schwere Beeinträchtigung des Kvalltionr- rechte« der Arbeiter abgeschlagen, sowie eine Ge­fahr für den sozialen Frieden beseitigt. Es hat sich gezeigt, daß für eine Gewaltpolitik nach dem Muster de« Sozialistengesetze« keine Stimmung im Reichstage vorhanden ist. Das Centrum war ein­stimmig in der Verwerfung der Zuchthaurvorlage. Ferner ist da« Verbindungsoerbot aufge­hoben, eine Frucht der geschickten Taktik bei Be- rathung be« Bürgerlichen Wuje«. ®ie Auf­hebung be« Verbindungsverbote« ist nicht so sehr für politische Vereine, al« ebenfall« für bte Ge­werkschaftsbewegung von größerer »ebeutung. - Auch ber Arbeiterschutz ist im verflossenen Jahre in mehrfacher Hinsicht verbessert worben, so durch bte Bestimmungen ber (am 1. Oktober in Kraft ge­tretenen) Gew erb eord nun gsno veile über | bte Konzessionspflicht der Stellenvermittler unb Gesinbevermiether, Lohnzahlungsbücher für mim er- jähriae Fabrikarbeiter, Lohnbücher oder ArbeitS- zettel für die Heimarbeiter bestimmter industri­eller Gewerbe, insbesondere der K eiber- und Wäschekonsektion, sowie strengere und einheitlichere Durchführung der Sonntagsruhe. Die gesetz. lichen Schutzbestimmungen für;ugrndliche Ardeiter und Arbeiterinnen in Fabriken find auf Werk Hätten mit Motoren ausgedehnt worden, ausgenommen Handwerker - Werkstalten mtt । weniger als 10 Arbeitern, wo jene Bestimmungen auf jugendliche Arbeiter keine Anwendung finden. I — Endlich ist die Gewerbetnspektion verbessert, indem seit 1. April 1900 dieGe- werbeinspektoren von den sie übermäßig be- lastenden Kesselreoisionen befreit find; 3£T’ suchsweise find in einigen Bundesstaaten auch «skiftentimien in der Gewerbeinspektion äuge»

-i« f«r bie. ff-iblich- schatt bemerkenswerthe Neueinrichtung. ^ Gesetzliche Fortschritte von grund­legender Bedeutung sind «n letzten ^afare sür die Handelsangestellten in offenen Ladengeschäften erzielt, worden, und zwar ebenfalls durch di- Gewerbe ordnungsnovelle. Regelung d« Arb-itSze , Betriebsstättenschutz m gesundheitlicher und sttt lieber Hinsicht, welcher neuerdings durch be sondere BundesrathSverordnung betreffend Sitz- । aeleaenbeit ergänzt ist, ferner Vorschriften über gesundheitsgemäße Wohn- und Schlafräume und über Förderung der Fortbildung find die Haupt- sächlichen Verbesserungen sür die betreffenden kaufmännischen Angestellten.

cs.".«. m« f elbständigen Kausleuie, welche Inhaber offener Ladengeschäfte sind, ist die mit der Regelung der Arbeitszeit der Angestellten ver- bmb« Al» Beschränkung b-r r-d-u. zeit ebenfalls von sozialer Bedeutung insbesondere für das Familienleben. Früher wußten manche schon au« Konkurrenzrücksichten ihre Geschäfte

tränke.

Als solcher kommt nach deutscher Gewohnheit zunächst der Kaffee in Betracht. Derselbe bringt nicht wie der Alkohol Erschlaffung, führt auch beim Genuß großer Mengen nur selten zu Schädigungen, I neigt nicht so sehr zur Steigerung der gewohn- heitrgemäß genossenen Menge. Anderseits hemmt er nicht bte intellektuelle Thätigkeit. verbreitet ein Gefühl de« Behagens, drängt das Gefühl der Müdigkeit und des Hunger« zurück. Gerade au« letzterem Grunde aber ermöglicht er die Ueber- anstrengnng über da« durch das naturgemäße Ermüden angezeigte Maß der unschädlichen Höhe der Arbeitsleistung; ferner täuscht er hinweg über die Unterernährung, die sich im Hunger kund-1 . chU 8md"7 Usr heil^Messen, 8 Ühr Pfarr- gibt, ohne zugleich, wie der Alkohol, respiratorisches v l/,10 Uhr Kathedralamt, 12 Uhr

Nährmittel zu sein. So wächst ein Reiz im I m Messt, i1/« Uhr Andacht, 4 Uhr Andacht, 7 Uhr Organismus heran, der früher oder später nur K°bfs?^ühr A°chN"und

mehr im Branntwein seine Befriedigung findet, d«h M«ns bis 12 Uhr Mittags - Stadt- Reicher Kaffeegenuß ist darum in den untersten "»Ekirchr. 5". Uhr hl. Messt und Predigt, 6 und 7 Uhr Klaffen erfahrungsgemäß der Weg zum Brannt- Messen, s Uhr Amt und Predigt 91» Uhr Hochamt weingenuß. Bei den nicht Überangestrengtenund ^rc8bi$r^ mi‘t‘

ils un- vor allem gut ernährten mittleren und oberen I AM-. V($£rg 5< .*7 unb 8 Uhr hl. Messen, tof fel- Klassen zeitigt der Kaffee diese Erscheinung nicht, 9 feierliches Amt. Von 12 Uhr Nachts bis 12 Uhr Waffer- bat aber auch hier die Üble Folge, daß er die Mittags Anbetung des Allerheiligsten. 2 Uhr Predigt

Geschmacksrichtung der Konsumenten beeinflußt und I und Andacht für die Terzraren

Himmelserscheinungen im Januar.

Gegen 10 Uhr Abends findet man um die Mitte des M. (zu Anfang d. M. um 11, zu Ende um S Uhr) fast im Zenith den Fuhrmann, von hier aus nörd­lich den kl. Bären und Drachen, nordwestlich Per­seus, Kassiopeia und Andromeda, westlich Ple;aden, Widder und Walfisch, südwestlich den St,er mit den Hvaden, südlich den Orion und gr. Hund mit Srrrus, südöstlich den kl. Hund, östlich Zwillinge, Krebs und gr. Löwen, nordöstlich dm gr. Bären und Jagd­hunde. Die Milchstraße zieht sich von Südosten nach Nordwesten. m .

Bon den Planeten ist Abends und dre Nacht hindurch nur Mars im großen Löwen zu sehen. Sem ziemlich helles, rothes Licht läßt ihn leicht erkennen. Bis zum 14 entfernt er sich langsam von dem hellsten Stern dieses Sternbildes, dem ReguluS, alsdann nähert er fich demselben wieder. E- geht im Anfang d. M. nach S, zu Ende schon um 7‘/« Uhr un Osten auf. Des Morgens sind Venus, Jupiter und Saturn nur in der Dämmerung zu sehen. Venus geht zuerst noch 2, zuletzt aber nur 1 Stunde vor der Sonne auf; Ju­piter wird in den letzten zwei Dritteln deS Monats im Schützen am Südosthorizont sichtbar, Saturn nur m den letzten 6 Tagen d. M. tief im Ostsüdosten. Am 16. in der Morgendämmerung (ungefähr zwischen 6 und 7 Ubr) erscheinen BenuS und Jupiter dicht nebenem- einander, eine Konstellation, die bei klarem Wetter nie­mand mit dem Opernglas« zu beobachten versäumen möge. In den Nächten vom 1. zum 3. kreuzt ein Sternschnuppenschwarm die Erdbahn. — An den Abenden nach dem 8. ist im Westen etwa eme Stunde nach Sonnenuntergang das Zodiakallrchl zu beobachten. _______

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Gottesdienstordnung i« Fulda.

Fuldaer

mit Niüeryakkmgs-Aella-e „Illnstrirte KomLags-Munsi