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JuLöa, Donnerstag, den 20. Dezember 1900.
27. JahrgMg.
AWe mw KchwwiMsMt« in Mich« PnßP noch rntMmpn de» SbeloeriMttnngs-mPs, Bon Rechtsanwalt und Notar W. Hohl.
------ (Nachdruck verboten.)
Da Steuerveranlagung und Steuererklärung für das kommende Jahr wieder unmittelbar bevorstehen, so wird es von allgemeinm Interesse sein, an Beispielen aus den Entscheidungen des OberoerwaltungsgerichtS zu ersehen, was eigentlich abzugsfähig ist und was nicht. Das Einkommensteuergesetz sagt zwar in § 9 ausdrücklich, was in Abzug zu bringen und was nicht abzugSfähig ist, in der Praxis ergeben sich aber doch vielfach, wie die nachfolgenden Beispiele ersehen lassen, Bedenken darüber, was unter jene Bestimmungen fällt, undwasnicht.
AbzugSfähig sind die von den Steuerpflichtigen zu zahlenden Schuldenzinsen und Renten, sowie die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden dauernden Lasten.
Verpflegungsgelder an die geschiedene Ehefrau auf Grund gerichtlichen Unheils find abzugsfähig, da fie sich als eine von den Steuerpflichtigen zu zahlende Rente darstellen. Auf allgemein gesetzlicher Verbindlichkeit beruhende Leistungen find dagegen nicht abzugSfähig. Dahin gehören: Geleistete Unterstützungen an Ellern, die Alimentirung eines außerehelichen Kindes, den Unterhalt, den Eltern ihren Kindern, sowie Geschwister einander verabreichen, Erziehungsgelder, die Alimentation einer von dem Steuerpflichtigen getrennt lebenden Ehefrau und ihres KindeS. Alle diese Ausgaben stellen.sich als auf besonderen Rechtstiteln beruhende Last auch dann nicht dar, wenn fie vertragsmäßig festgestellt find. Für die Abzugsfähigkeit dauern- der Lasten kommt es nicht darauf an, ob die Last, die Verpflichtung freiwillig übernommen worden ist, sondern darauf, ob die Uebernahme der Last auf einem besonderen RechtStitel beruht und nicht etwa der Ausfluß einer sonstigen z. B. auf Gesetz beruhenden Verpflichtung ist. Ein Vertrag, der lediglich die aus dem allgemeinen Gesetze folgende Verbindlichkeit wiederholt, ist kein besonderer Rechtsgrund.
Ausgabe „an die Armen" ist keine dauernde und abzugsfähige Last; Zuwendungen an Stiftungen, deren Einrichtung von dem freien Willen der Steuerpflichtigen abhängen, find nicht abzugsfähig. Die an die Gemeinden zu zahlende Grundsteuer, Gebäudesteuer und Gewerbesteuer sind nicht abzugSfähig, letztere auch nicht unter dem Gesichtspunkte, daß sie zu den Geschäftsunkosten zu rechnen sei. Die genannten Steuern sind nicht mehr Staatssteuern. Alle auf einem verpflichtenden Titel des öffenrlichen Rechtes beruhenden Leisi ungen an öffentliche Verbände, z. B. Kirchen- und Schulgemeinde- Verbände mit Ausnahme der Deichlastrn sind nicht abzugsfähig.
Auf der anderen Seite bildet ein Ausgedinge (Altentheil) eine nach Maßgabe der bestehenden Verpflichtung mit seinem vollen Werthe von dem Gesammteinkommen der Verpflichteten in Abzug zu bringende Last. Zulagen, die die Offiziere, Fähnriche und Offiziersaspiranten auf Grund der von ihren Vätern gegenüber der Militärbehörde übernommenen Verpflichtungen beziehen, sind von den Einkommen der Väter in Abzug zu bringen. Dagegen ist vom Oberverwaltungsgericht entschieden worden, daß Auf-
Wendungen sür den Unterhalt eines in der Ausbildung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst begriffenen Sohnes in Erfüllung oer gesetzlichen Unterhaltungspflicht des Vaters geschehen, also nicht in Abzug zu kommen haben.
Schuldenzinsen sind ausnahmslos abzugsfähig, auch die Zinsen von den Spekulattons- geschästen aufgenommenen Kapitalien und die Zinsen von Kaufgeldern für zu dergleichen Zwecken erworbenen Grundstücken. Schuldenzinsen find nach ihrem Betrage für das Steuerjahr zu berechnen. Rückständige Zinsen aus früheren Jahren sind nicht zu berücksichtigen.
Beiträge zu Krankenkaffen sind nur soweit, als fie der Steuerpflichtige für seine Person entrichtet, abzurechnen. Unfallverficherungsbei- träge, die an Aktiengesellschaften u. dergl. zu entrichten find, können vom Einkommen als vertragsmäßige Beiträge in Abzug gebracht werden. Zu den vom Einkommen eines steuerpflichtigen Mündels in Abzug zu bringenden Ausgaben gehört auch das Honorar, das ein Vormund für die Verwaltung des Vermögens empfängt. Die Ausgaben für Versicherung des Haushaltungsmobiliars gegen FeuerSgefahr sind nicht abzugS- fähig. Ebenso nicht die Kosten sür die Haltung eines Dienstmädchens zur Führung des Haus- Halles, selbst wenn die Ehefrau daran verhindert ist. Ausgaben für die Erhaltung der Gesundheit einer Steuerpflichtigen, z. B. Badekuren, fallen nicht unter die abzugsfähigen Ausgaben. Die Erbschaftssteuer ist von dem Einkommen nicht in Abzug zu bringen.
Alle Geschäftsunkosten sind abzugSfähig. Richt abzugSfähig find dagegen Verwendungen zur Verbefferung des Vermögens, zu Geschäfts- erweiterungen, Kapitalanlagen oder Kapitalabtragungen. Wenn ein Hausbefitzer sein reparaturbedürftiges Dach durch ein neuer ersetzen, dem Hause einen neuen Anstrich geben läßt, so stnd die Ausgaben dafür abzugSfähig« Geschäftsunkosten; läßt er dagegen einen neuen Stock auf sein HauS bauen, so ist daS für Jemand, der sein HauS vermiethet, eine Geschäftserweiterung, und für den, der selbst darin wohnt, eine Kapitalanlage; die Kosten für den neuen Stock sind also nicht abzug-fähig. Die Unkosten für Herhaltung der Geschäftsräume, die Gehälter für Angestellte und Gehilfen im Geschäft, die Kosten der zu Geschäftszwecken gemachten Reisen, die Beträge sür Anschaffung von Handwerkszeug und Geschäftsgeräthen, sür Frankirung, sür Ankauf der Geschäftsbücher und zu verwendender Pack- und Schreibpapiere, der Federn und der Tinte, alle die sind abzugsfähig. Der Hausvermiether zieht seine Hausverstcherung, der Landwirth seine Feuer- und Hageloerficherung mit Recht ab.
AbzugSfähig sind endlich Versicherungsprämien, welche für Versicherung der Steuerpflichtigen auf den Todes- und Lebensfall gezahlt werden, soweit dieselben den Betrag von 600 Mark jährlich nicht übersteigen.
Hiermit find selbstverständlich alle möglichen Abzugsfälle nicht erschöpft. Eine erschöpfende Darstellung kann auch nicht der Zweck dieser Zeilen sein. Es sollten nur eine Reihe von Beispielen zur Klarlegung der Grundsätze gegeben werden, um dadurch zu eigenem Nachdenken bei der Steuererklärung anzuregen.
Weihnachten.
Skizze von Friedrich Castelle.
(Schluß.)
Und in der fernen Stadt, nahe der Grenze, wo er sich ansiedelte, ward er einsam, und über den stolzen Mann, der nie Lebenssorgen gekannt.
KSiligsdklM (TliifipHfn i'iittfrif.
Bekanntmachung
Tüchtige Gteiuschläger aus hiesiger Stadt zur Herstellung von Bafaltsteinschlag im städt. Steinbruch am Kalvarienberge gegen hohen Akkord sofort ge- sucht.
Anmeldungen nimmt das Stadtbauamt entgegen. [5589
Fulda, am 18. Dez. 1900.
Der Magistrat.
______Dr. Antoni____
Wer Stelle sucht verlange unsere „Allgemeine Uakanzenliste". W. Hirsch Vertag, Mannheim.
^^iejenigen Geschäftsleute, welche Forderungen -v an uns haben, werden gebeten, ihre Rechnungen bis zum 21. d. M. an «nS einzusenden.
Fnlda, den 17. Dezember 1900.
Fuldaer Aktirudrackrrei.
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kamen Stunden, wo er verzweifeln mußte an sich selbst, verzweifeln an seinem Gott und seinem Beruf. Und dennoch blieb sein Herz weich, und bald liebte die ganze Stadt den menschenfreundlichen, tüchtigen Arzt. Doch wenn er dann de« Abend» in seinem behaglichen Arbeitszimmer saß, dann überkam ihm die große Einsamkeit seine» Herzen», da» zu stolz gewesen, sich in Demuth dem Geschick zu beugen, bann stiegen Bilder au» alter Zeit vor seinen Augen auf, er sah die stattliche, schöne Mutter, den ernsten Vater, dann rang sich oft ein Name von seinen zuckenden Lippen, den die nimmermüde Sehnsucht mit der Erinnerung an einstige» Glück immer von Neuem au» dem einsamen Herzen emportrieb: „Johanna!“ — Der alte, stille Medizinalrath war bald gestorben, und die bleiche Mädchenblüthe welkte ohne Halt und Hoffnung dahin, bis man sie zur Ruhr trug. Und wenn er so an Alle zurückdenkt, dann streckt er wohl die Arme aus, um eine der Schattengestalten festzuhalten, nur um ein fühlend Herz an sein vereinsamtes pressen zu können und zu vergessen, wa« vorbei, nur ein fühlend Herz, — und sei er auch der ernste, stille Vater.
Nenn Uhr schlägt e» dumpf von dem Thurme der nahen Stiftskirche. Drüben beim Major ist der Gesang verklungen, die Kinder haben sich über die Weihnachttschätze gemacht, und manchmal nur dringt ein leichter Jauchzen hinüber zu dem sinnenden Mann am Fenster. Er verscheucht die schweren Erinnerungen und schaut hinunter auf die Straße, wo die Flocken noch immer tanzen. Soeben biegt eine Droschke zweiter Güte um die Ecke. Der alte Schimmel kann sich in dem Schneegestöber kaum halten auf dem glatten Pflaster und kriecht schnaubend dahin.
Bei diesem Anblick steigt e« wie Galgenhumor in ihm auf, er dünkt sich selber fast so ein alter Klepper, der müde durch da« Leben kriecht, unbekümmert um Schnee und Regen, unbekümmert um dar Kirchen Lebenssonne.
Doch war soll da« ?! Der Wagen hält vor seiner Thür, der Kutscher hilft einer dicht verhüllten Gestalt aursteigen, langsam kommt er die Treppe hinauf, — vielleicht noch ein Patient, und da« am Weihnacht«-Abend? Doch schon nimmt er die Lampe vom Tisch und schreitet auf den Korridor hinaus. Langsam, keuchend zieht es sich am Geländer empor, nun steht er oben, da hebt sich ein müder Greisenhaupt, der grelle Schein der Lampe fällt in ein verdorrte», gelbe» Antlitz, und „Vater!" zuckt e» von den Lippen de« Arzte«.
Die Lampe zittert einen Augenblick in seiner Hand, doch schon saßt er sich, wie er sieht, daß der Grei« bald zusammenbrechen will vor Kraftlosigkeit, er nimmt ihn in den Arm und führt ihn auf dar Sopha im Arbeitszimmer. Einen Augenblick ist e« still, dann fragt er hastig: „Du hier, Vater, und bei mir?"
»Ja, Franz", kommt e« zitternd zurück, während die welke Hand den kalten Schweiß von der Stirn streicht, „ich bin e«, der vor Kurzem Freigelassene, der nirgends mehr eine Heimstätte hat und nur irgendwo sterben will, aber nicht sterben kann unter fremden Menschen."
„Ach, Vater, sprich nicht so, hier ist Dein Heim, hier will ich Dich pflegen, und Du sollst nicht sterben — dafür bin ich ja Arzt", fügte er fast schon scherzend hinzu.
Der Vater hat nicht daraus gehört, er fährt mit zitternder Stimme fort: „Acht Jahre habe ich unschuldig in Hast verbracht, nur um den Alsonr, den tüchtigen, aber leichtsinnigen Kaufmann, den ich leider Übermaßen geliebt, nicht in» Unglück zu stürzen. Leichtsinnig war er, und al« nicht viel mehr da war, fälschte er Wechsel mit meiner Unterschrift und floh mit dem (Selbe. Als e« heraurkam, sagte ich kein Wort gegen ihn, fottbern ich hatte ihn auf eine große Reise geschickt, nach England zur Brautschau. Ich aber duckte WSWMW>W^W>WWWMWvMiWEM!MMGMAWGWWWWWWWWW>WWWWW
mich vernichtet und herzzerfreffen hinter die Eisenstäbe und wäre am liebsten sofort gestorben. Nun bin ich wieder frei und — heimathlo»." Der Alte stöhnte auf, dann schluchzte und weinte er laut.
Franz hatte still und in sich gekehrt ihm gegenüber gesessen, wie ein ernster Vorwurf war sein ganze« Leben, all sein Grollen und Verzweifeln, sein kalte« Herz, da« ihn die heiligste Pflicht, die Kinderliebe, vergessen ließ, vorübergezogen. Und jetzt sitzt sein armer, alter Vater vor ihm und weint ix seiner Verlassenheit und Hilflostgkeit fein brechender Herz au«. Da steigt es in ihm auf, da« Bewußtsein, daß er Alle», — nein, nicht Alle«, aber doch Viele», — wieder gut machen kann und wieder gut machen muß. Er steht ans und tritt vor den Vater hin. Er nimmt ihm die Hände von den Augen, faßt fie fest in die seinen, und nun quillt da» Geständniß, da» große Ge- ständniß eine» vereinsamten Herzen» erst verhalten, dann in rascher Folge von den Lippen, bi« der Vater bei dem gepreßten „Vergib!" zu dem Sohne aufschaut, — und auf einmal tritt etwa« wie Freude und Stolz in seine alten Augen.
Mitternacht hat der Thürmer schon geblasen, und immer sitzen die beiden Männer noch in dem Zimmer. Die Bücher und Zeitschriften find in Hast auf einige Stühle gepackt und auf dem Tische steht eine dampfende Bowle. 68 ist der letzte Aufguß und eben bläst der Arzt die Spiritus- lampe aus.
Zwei Mensche» feiern Weihnachten im engsten Familienkreise, in den nur der Tod mehr treten kann, um zu stören. Nene Lebenskraft ist über den Greis gekommen, er hat vergessen. In den Augen der Sohnes aber glüht ein Feuer, eine jugendliche Sehnsucht »ach Glück, — wie einst, da er träumend und sinnend an der Mutter Knie lehnte, der stattliche», schönen Frau, auf die er so stolz war, — wie einst, da unter dem duftenden Weihnachtsbaum zwei junge Seelen in heißer Liebe sich fanden.
Vermischtes.
(•) jkteiwe Nachrichten. Dortmund. Im benachbarten Annen erschoß der Wirth Leisen den Bergmann Fischer. Dieser war bezecht und verlangte weitere Getränke; als ihm diese verweigert wurden, drang er auf den Wirth ein, der zum Revolver griff und dem Fischer eine Kugel durchs Herz schoß. F. war sofort tobt. — Hagen. In dem Etablissement der Hagener Textil-Judustrir brach Feuer aus. Das Waarenlager wurde vollständig eingeäschert. Der Schaden beträgt ca. 800000 Mark. Der Betrieb wurde nicht gestört. — Berlin. Im Grünewald hat sich am vorigen Freitag ein Herr v. Baren aus Mecklenburg, ein Majoratsherr von 32 Jahren, erschossen, der seit Kurzem mit feiner junge» Frau in einem hiesigen Hotel wohnte. — Der Mzekonsul Graf ».Hardenberg wurde zum Konsul vo» Sansibar ernannt. — Köln. Rechtsanwalt Dr. Dietrich hat sich erhängt. — Wetzlar. Der Kreistag hat sich für die Ernennung des bisherigen LandrathsamtSverwalterS Dr. Sartoriu» zum Landrath deS Kreises Wetzlar entschieden. — Leipzig. In zwei Sälen der Krystall- palasteS versammelten sich 6000 Leipziger Bürger und beschlossen nach Ansprachen der Burenführer Kommandant Joste und Kapitän Gebhard die Absendung einer Spmp athieadresse an de» Präsideute» Krüger. — Posen. Bei dem Abbruch eines alten Hauses stürzte ein Gewölbe ein, wobei 6 Arbeiter verschüttet wurden. Der Feuerwehr gelang eS, alle Verschütteten herauSzubefördern. Siner ist tobt, die anderen sind mehr oder minder schwer verletzt. — München. Der Professor der Akademie der bildenden Künste, Maler Eduard Ille, ist gestorben. — Würzburg. In da» UntersuchnngSgefängniß wurde der Rechtsanwalt Schott auS Marktbreit emge- liefert, der vor vier Wochen nach mehrfachen Unterschlagungen die Flucht ergriffen hat und steckbrieflich verfolgt worden ist. — P e t e r s b u r g. Si» amtlicher Bericht bestätigt den Ausbruch der Pest ix Sibirien im Gouvernement Saratow. Die Behörden trafen umfassende Maßregeln behufs Lokalifirung der Epidemie. — London. Die Metropolitanpolizer setzt eine Belohnung von 200 Pfd. auS für zweckdienliche Mittheilungen über denBerbletbder Nelson-Reliquien am JameS Gray, Newcourt Carey-Street London.
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D. Bangel, Lokalkaplan.