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Bnt und verlas der Lnldaer Aciiendruckeret pelersgaste Nr. - (Larmonie).
JuLöcl, Samstag, den 15. Dezember 1900.
27. Jahrgang.
Die Entmündigung wegen Verschwendung und Trunksucht.
Aon Recht'amvalt und Notar W. Hohl.
(Nachdruck verboten.)
Die Entmündigung ist nach dem B. G.-B. zu- lässtg wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche, wegen Verschwendung und Trunksucht. Wegen der ; Heiden letztgenannten Gründe, die hier besprochen i werden sollen, ist bestimmt: „Entmündigt kann werden: Wer durch Verschwendung sich ober i -seine Famil'e d r Gefahr des Nothstands aussetzt", s und „wer in Folge von Trunksucht seine An-j Gelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder sich oder ; seine Familie der Gefahr des Nothstands aussetzt. oder die Sicherheit Anderer gefährdet".
Cohn in seinem Buche: „Das bürgerliche Recht ’ in Sprüchen' sagt:
.Trinken ist verboten nicht;
-Doch dreierlei ist Trinkers Pflicht: Sieh nach dem Deinen, Gefährde Keinen
Und setze Dich, sowie Dein Haus s
"Nicht der Gefahr des Nothstands aus".
Für die Zulassung der Entmündigung wegen i Verschwendung, die übrigens im größten Ttzeile i Deutschlands bisher schon zugelassen war, ist neben ; der Rücksicht auf das Interesse des Verschwenders; selbst die Fürsorge für seine Familie und mittel- i bar für da« öffentliche Wohl bestimmend gewesen.
Das Gesetz selbst gibt keine Erklärung dafür, z was unter einem Verschwender zu verstehen da-.j gegen geben die Motive einige allgemeine Gesichts- > punkte, welche für die Behandlung einer Person z als V-rschwender maßgebend sein können. Nicht Jeder, den man im gewöhnlichen Leben mit dem l "Namen eines Verschwenders belegt, soll Gefahr i laufen, wegen Verschwendung entmündigt zu we den. $ -E« genügt nicht, daß eine Person einen übermäßigen,! zu ihrem Vermögen in erheblichem M ßverhälintffe stehenden Aufwand macht. Das Moment, auf das es ankommt, ist, daß die Person einen dauernden, eingewurzelten Hat^g zur zweck- und nutzlosen Vermögensverschleuderung besitzt, welcher die Besorgniß begründet erscheinen läßt, daß sie durch ihr entsprechend an den Tag gelegte« Verhalten sich und ihre Familie dem Nothstand preisgibt. Gleich- Ö ist, ob da« die wtrthschaftliche Existenz be-
, mde Gebühren in unmäßigem Geldaurgeben ober unbesonnenem Schuldenmachen besteht. Erforderlich ist auch nicht, daß die Person Vermögen besitzt; selbst der mittellose Schuldenmacher kann entmündigt werden. Ebensowenig ist erforderlich, daß bereit« ein bedeutender Theil vorhandenen Vermögen« durchgebracht sei: fruchtlose Besserungsversuche, die erfahrungsmäßig nur dazu führen, daß die Entmündigung erst in einer Zeit erfolgt, in welcher sie wenig mehr nützt, bilden gleichfalls feine Vorbedingung. Maßgebend ist lediglich der Hang zur Vergeudung.
Die Einführung der Entmündigung wegen Trunksucht durch da« B. G.-B. stellt einen bedeutenden sozialen Fortschritt dar. Die Trunksucht ist eine ernste Krankheit de« Volktkörper« und die Kodifikation de« bürgerlichen Recht« tennte sich gegenüber dem Verlangen der öffentlichen Meinung nach gesetzlicher Bekämpfung diese« Hebel« nicht entziehen. Der Trinker wird durch sein Laster ein nicht nur unnütze«, sondern schädliches Glied der Gesellschaft. Da« zeigt der erwiesene Einfluß der Trunksucht auf die Zahl der strafbaren Handlungen. Der Trinker gefährdet feine Familie sowohl wirthschaftlich al» persönlich, ebenso dritte Personen und fällt schließlich der Armenpflege zur Last.
Trunksucht ist ein krankhafter Hang zum Genuß alkoholhaltiger Getränke; welche« Getränk bevorzugt wird, ist gleichgiltig. Nicht jeder an den regelmäßigen Genuß von Branntwein, Bier m. bergt Gewöhnte, sondern nur der „Trunksüchtige" soll entmündigt werden können, d. h. derjenige, der einer in der Regel oder doch häufig unwiderstehlichen „Sucht" zum Trinken verfallen ist, und selbst dieser nur dann, wenn er in Folge dieser Trunksucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag, sich ober seine Familie ber Gefahr dek NothstandaS aus setzt, oder die Sicherheit Anderer gefährdet. Die Entmündigung deS Trinkers ist das geeignete privatrechtliche Mittel, um seine zwangsweise Unterbringung in einer Heilanstalt zu ermöglichen; fie ist da« einzige Mittel zur Besserung, damit eine Wohlthat für den Trunksüchtigen selbst, namentlich gereicht sie aber der Frau und ihren Kindern zum Schutze.
Auch der sogenannte Quartalsäufer, dessen Zustand keineswegs weniger gefährlich für die wirthschaftlichen und Familienverhältniffe deS Betrcfftnden ist, als andere Formen der Trunk
sucht, kann entmündigt werden. (Bericht der ReichsuagSkommisfion S. 4)
Sbie Entmündigung ist in beiden Fällen, ebenso wie bei den Geisteskranken, nicht auf Volljährige beschränkt. Es liegt auch hier die Roih- roenbigteit vor, den unmittelbaren Anschluß deS Entmündigungszustandes au das Aufhören der Minderjährigkeit zu ermöglichen.
Wegen Verschwendung oder Trunksucht Entmündigte erhalten einen Vormund und stehe« in Ansehung der Geschäftsfähigkeit während der Dauer der Entmündigung den Minderjährigen, welche das 7. Lebensjahr vollendet haben, gleich, sie sind in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Der Ettmü digte bedarf zu einer Willenserklärung, durch bte er nicht lediglich, wie z. B durch An- nabms ci.-ei Schenkung, einen rechtlichen Vor- theii erlangt, der Einwilligung seines Vormundes. Fehlt dieselbe, so ist das einseitige Rechtsgeschäft (z. B. der Entmündigte verschenkt eine Sache) nichtig, der Vertrag' (;. B. der Entmündigte kauft einen Gegenstand) zwar giftig, feine Wirksamkeit aber von der nachlrägttchen Zustimmung des Vormundes bezw. nach Wieberaufhebung der Entmündigung von der Genehmigung deS früher Entmündigten selbst abhängig.
Personen, welche wegen Verschwendung ober Trunksucht entmündigt find, sind unfähig zum Amte eines Vormundes, eines Gegenvormuudes, eines Mitgliedes deS Familienrathes und eines Pflegers, sie können Testamente nicht errichten. Die Sntmündisung des Mannes berechtigt die Frau zur Zurückbehaltung des von ihr geschuldeten Beitrages zum ehelichen Aufwand zur eigenen Verwendung, sowie zur Klage auf Aushebung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes und der Ecrmrgenschafts-Gemeinschast. ©sintünbigung des Mrsne- wegen Verschwendung (nicht auch wegen Trunksucht) berechtigt die Frau zur Klage auf Aufhebung der allgemeinen Gütergemeinschaft und ber Fahrniß-Grmeinschaft.
Die Entmündigung wegen Verschwendung ober wegen Trunksucht erfolgt durch Beschluß des Amtsgerichtes, brr nur auf Antrag zu erlassen und öffentlich bekannt zu machen ist. Der Antrag kann von dem Ehegatten, einem Verwandten ober btmjeHgeii gefttzsichen Vertreter des zu Entmstn- bigeabtn gestellt werden, welchem die Sorge für die Person zusteht. In Preußen kann die Ent- mfinbigung wegen Verschwendung oder wegen Trunksucht auch von dem Armenvrrbande beantragt werden, dem die Fürsorge für den zu Eut- müodigenden im Falle seiner Hilfsbedürftigkeit obliegen würde. Das Gericht hat die nötigen Erhebungen anzustellen, auch den zu Entmündigenden zu hören. SS ist demselben Gelegenheit zu geben, Beweismittel zu bezeichnen.
Die Entmündigung ist wieder aufzuheben, wenn der Grund derselben wegfällt. Den Antrag hierzu kann der Entmündigte selbst stellen und derjenige gesetzliche Vertreter desselben, welchem die Sorge fttt die Person zusteht.
Römische Briese.
Lin.
□ Rom, 10. Dezember 1900.
In dieser »ergangenen Woche hieß es wieder einmal, daS Befinden Leo Xlll. laffe viel zu wünschen übrig und Einige behaupteten sogar, daß eine neue Operation am greifen Papste vollzogen wäre. Die antivatikanischen Blätter setzten diese Nachrichten zuerst in Umlauf, — sie wurden, wie immer, aufgebauscht und viel Sensationelles hinzugefügt, so daß eis Londoner Blatt sogar die Nachricht brachte, Leo XIII. fei bereit« gestorben! Die Wahrheit ist nun die, daß dem Papste eine silberne Lampe (nach Anderen ein Briefbeschwerer), welche er zum Geschenk erhalten hatte — auf den Fuß fiel. Der Leibarzt hielt eS bei dem hohen Alter seiner Pattenten für gerathen, den berühmten Chirurgen Dr. Mazzoni zu ersuchen, sich die kleine Quetschung anzusehen. DaS Erscheinen dieser beiden Aerzte in den Zimmern Leo XIII. gaben nun den Anlaß zu all' diesen bunten Gerüchten, welche auch in Rom erst zu verstummen an fingen, als Se. Heiligkeit am Freitag Mittag in der PeterSkirche erschien, um den dort versammelten 7000 Pilgern den apostolischen Segen zu ertheilen. Bei dieser Gelegenheit wurde Leo XIII. von 120 Matrosen deS in Neapel vor Anker liegenden nord- amerikanischen Kriegsschiffes „Dixie" begrüßt, welche in Begleitung ihrer Offiziere nach Rom gekommen waren. Dieselben waren bereits in Rom und zwar kurz vor Ostern. Damal« nahm sich der Rektor deS Bonifatianeum, Mur. Schmitz, der Amerikaner in besonderer Weise an, begleitete sie bei ihren Jubllämnsandachten und schließlich nach Neapel, wo er mit den jungen Amerikanern geistliche Ex>rzitien abhielt und mit ihnen da« Ostersest an Bord der
„Dixie" feierte. Am Ende der Audienz in St. Peter hatte der Kölner Weihbischos Dr. Hubert Fischer die Ehre, vom Papste durch eine Ansprache ausgezeichnet zu werden. Auch die nach Rom gekommene Deputation deS Ordens vom hl. Grabe in Jerusalem war zugegen. Später empfing Leo XIII. einige Ursulinerinnen, welche zur Abhaltung eines Generalkapitels zur Wahl einer neuen Oberin nach Rom gekommen waren.
Am Dienstag wshitte Leo XIII, mit dem ganzen Kardinalskollegium und allen denjenigen, welche zur Kapella Papale gehören, der elften AdventSpredigt des Kapuzinerpaters Paul della Pieve bei. Bei der Anfangs der vergangenen Woche abgehaitenen Sitzung der Ritenkongregation wurde Über die im Gange befindlichen H eilig - bezw. Seligsprechungsprozesse von 3 Franzosen, 2 Italienern und 1 Spanier verhandelt.
Wie der Erzbischof von Mailand in einem eigenen Hirtenbriefe mitcheilt, hat Leo XIII. der dortigen Diözese die L'-ftrung fämmtiichrr Materialien zur Vermauerung der Porta Sarcta der PeterSkirche übertragen, waS als ein bedeutendes Privilegium angesehen wird. Die Mauersteine, welche dabei zur Verwendung kommen, sind versilbert oder vergoldet und tragen in der Regel das Wappen der betreff nden Spender ober eine diesbezügliche Inschrift. — Im Parlament schleppen die Verhandlungen sich nur mühsam vorwärts und das moralisch bereits tobte Ministerium Sarocca wird verwuth- lich noch bis zum Wiederbeginn der parlamen- tanschen Arbeiten rach den Weihnachtsferien weitrrofgetiren. Täglich bieten sich neue Angriffspunkte aus das Kabinett dar, brsonders aber droht der jüngste Preßfkandal zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Direktor der ,Opinrone' größere Dimensionen anzunehmen. Sarocco hatte sich nämlich plötzlich geweigert, die „autzbedungenen" monatlichen 2000 Lire dieser Zeitung weiterzubezahlen und wurde deshalb von dem Blatte verklagt. Wegen einiger Nchnrumstände vertagte der Gerichtshof die Verhandlung auf den 14. Januar. Diese Rrpttlien- geschichte kann unter Umständen der ganzen M-.ßwirthschaft mit den geheimen Dispositionsfonds ein Ende machen.
Prinz Georg von Griechenland, der Oderkommiffar von Kreta, ist unverrichteter Sache von hier in feine Heimath zurückgekehrt, nachdem er verschiedene Konferenzen mit dem Minister deS Auswärtigen gehabt und mit dem Könige Höflichkeitsbesuche ausgetauscht hatte. — Bei der genaueren Besichtigung der durch die letzte Ueberschwemmung herbeigeführten Schäden hat sich heranSgestellt, daß diese be- deutender find, alS anfangs angenommen wurde. Außer der bereits eingestürzten TibereinsaffungS- mauer bei der Tiberinfel, deren Wiederherstellungskosten auf 5—8 Millionen Lire berechnet werden, sollen auch die übrigen TiberquaiS sich in Gefahr befinden und über kurz oder lang einzustürzen drohen. Dann wären also die 110 Millionen, welche man für die Tiberregulirung ausgesetzt hat, buchstäblich ins Wasser geworfen. ES hat sich nachttäglich HeranSgestellt, daß, wenn daS Hochwasser im Pantheon nur noch um 60 Zentimeter gestiegen wäre, dasselbe den Sarg König HumbettS fortgetragen haben würde!
Der Festtag des 8. Dezember, der Ge- dächtnißtag der unbefleckten Empfäng- niß Mariä, wurde hier großartig gefeiert. Die größte Marienkirche, Santa Maria Maggiore, war Abends glänzend iBuminirt. Der Kardinal- Erzpriester hielt ein feierliches Hochamt ab. In der Jesuitenkirche celebrirte ein Titularerzbischos unter Assistenz der Alumnen des Collegium Ger- manicum. Eine sehr große Menschenmenge wohnte dem Gottesdienste auch in den vielen anderen Marienkirchen bei. — Der König setzt seine unangemeldeten Morgenbefuche in den Kasernen und öffentlichen Instituten fort und er» theilt feit einigen Tagen zahlreiche Audienzen.
Im Verlage von Andreas Göbel in Würzburg erschien in 2. Auflage „Der Sklavenjäger von Sansibar", poetische Erzählung aus Afrika von G. M. Schuler. Das prächtige Goldschnittbändchen (geb. 2 Mk.) darf allen Freunden der neueren epijchen Dichtkunst warm empfohlen werden; die Sprache ist gewählt und bilderreich, ver Versbau leicht und tadel- lo«. Ein tief christlicher Hauch weht über dem Ganzen. Auch die „Feierglocken zu heiligen Freudentagen" von Cordula Peregrina (Goldschnittband 3 Mk.) seien als finniges Festgeschenk namentlich für EH» kommunikanten nochmals allen katholischen Familien an's Herz gelegt. Bon P. Dostler's „Heiligen und seligen Kindern" (Kinderlegende) erschien das 16. bi« 20. Tausend (geb 35 Pfg.)
Der Verlag von B. Wehberg in Osnabrück legte uns als Neuheit die billige Volksausgabe von Newman's „Kallista", dem Seitenstück der „Fabiola" von Wiseman vor (beide geb. ä 1.50 M), ferner das religiöse Volksbuch „Alles für Jesus" von P. F. W. Faber (geb. 1.50 Mk.). Aus demselben Verlage seien die Jugend- und Volkserzählungen von Conscience (3 Bände L 1.50 Mk.), die Erzählungen des Gesellenvaters Kolping (2 Bändr ä 1.50 M), Schaching's prächtiger historischer Roman „Widukind" (geb. 4 Mk.), Stifter's „Studien" (2 Bände 4 Mk.) und „Bunte Steine" (2 Mk.) hervorgehoben. Mehrere Romane und eine Reihe billiger religiöser Meisterwerke, wie Rippel, Cochem, wurden wiederholt besprochen.
In letzter Stunde erhielten wir noch ein sehr geschmackvoll ausgestattetes, mit dem Bilde der berühmten „Welserin" geschmücktes Goldschnittbändchen aus der Feder von Akinda Jacoby: „Philippine Welser", episch-lyrische Dichtung. Verlag von Kranzfelder in Augsburg (geb. 3 Mk.). Die Liebesund Leidensgeschichte der schönen Augsburger Patrizierstochter, die sich mit dem Erzherzog Ferdinand von Oesterreich vermählte, ist, wie uns mehrere Stichproben zeigten, in hochpoetischer Form wirkungsvoll und spannend dargestellt.
Im Verlage von Georg Weiß iu Heidelberg erschienen ausgewählte Stücke aus den Schwarzwaldgeschichten von Heinrich Hansjakob, die wir al» Jugendlektüre in vielen Händen sehen möchten. „Im Schw arzWald" heißt der Titel dieses hübschen Bändchens (geb. 1 Mk.), aus dem auch die Jugend den kernigen, knorrigen Sinn und den goldenen Humor Hansjakob's kennen lernen kann.
Der Verlag von Ignaz Schweitzer in Aachen bietet wieder eine Reihe von Neuheiten. Wer Italien wirklich oder im Geiste besuchen will, dem sei da» Bändchen „Vier Wochen in Italien" (Führer nach Rom, Neapel und Pompeji) von I. Kohl van Wersch empfohlen (geb. 90 Pfg.). Eine kräftige und gediegene Abfertigung des Atheismus enthält das Büchlein von P. M. von der Hagen „Hüte ab vor den Gottesleugnern" (geb. 30 Pfg.). In zweiter Auflage erschien gleichfalls das „Vade- mecum“ für Ordensfrauen von P. Boone (geb. 40Pfg.) sowie „Die Augustiner-Abtei Klosterrath" (geb. 1.50 Mk.) von Jos. Lennartz, der auch das vorstehende Büchlein in's Deutsche übertrug.
Die Bereiusdruckerei in Limburg a. d. Lahn bringt eine Reihe neuer „Erzählungen für Schulkinder", herausgegeben vom Verein katholischer deutscher Lehrerinnen von Hedwig Dransfeld. Die besten Namen sind in diesen gefällig ausgestatteten Hestchen (ä 5 P-g.) vertreten. Die III. Serie zu je 12 Heftchen ist jetzt vollständig geworden. Im gleiche« Verlage ist ein „Leben Jesu", mit Anmerkung«» und Erwägungen von Ehrendomherrn Dr. Gapp ix Hagenau, ein vortreffliches Volksbüchlein (geb. 50 Pfg.) erschienen.
Herzwarme, für sein Vaterland begeisterte, neue Tirolergeschichten schrieb Sebastian Rieger unter dem Titel „In Tirol brinn'". Der Verlag de» Kath.-politische« Preßvereins in Brixeu hat da» Bändchen passend ausgeschmückt (geb. 3 Mk.). Im gleichen Verlag erschien ein Buch zur geistigen Aufrichtung der Kranken von Dr. Siegm. Weitz: „Christus und die Kranken" (geb. 4.40 Mk.)
Die Marcellus-Druckerei in Ratibor legte un» zwei auch durch ihr prächtiges Aeußere als Geschenl- werke gekennzeichnete Bände vor, Gedichte von H. SchafferunterdemTitel„FürTreu und Glauben" (Prof. Dr. Kirsch hat diese Gedichte im „Historischen Jahrbuch" sehr günstig beurtheilt) und eine Geschichte der Schlesischen Liebfrauengilde seit de« Jahre 1344 (von dem gleichen Verfasser) vor. Al» letzten Beitrag zur diesjährigen Weihnachtsschau erwähnen wir noch die Erzählungen in schlesischer Mundart von Herm. Bauch, drittes Bändchex „Juchhe" und „O weh" aus dem Verlage von Franz Goerlich in Breslau (geb. 2.25 Mk.)
Dr. L. Weihnachtsbücherschau 1900.
X. (Schluß.)
------ (Nachdruck verboten.)
Der Verlag der Fuldaer Aktiendruckerei bietet in diesem Jahre ein sehr originelles, in schöner alter Schrift mit rothen Einfassungslinien gedrucktes Büchlein, die Lebenschronik eines alten Mönches von Ludwig Rübling, unter dem Titel „Das Lied von der Glückseligkeit". Der Verfasser hat den alten Chronikenstil vorzüglich getroffen; seine Darstellung verbindet Anschaulichkeit und schlichte Einfachheit mit tiefer Empfindung und glücklichem Humor (Preis 80 Pfg.). Desselben Verfassers „Jxhäuser Geschichten" für die Jugend und ihre Freunde (I. Folge) sind gleichfalls sehr zu empfehlen. Wiederholt bringen wir „Das Leben des Generals de Sonis", nach dem Französischen von Heemstede, ix Erinnerung (elegant geb. 4 Mk.)
8it gilt Äiliity ui» ihr StiSg.
Folgende schöne Erzählung geben wir au« Trautw annS herrlichem Volksküche: „Herzog Christoph« Abenteuer". Dieselbe spielt im Jahre 1450, wo man in München an der großen Liebfrauenkirche baute, also ix dem „finsteren Mittelalter". Wir geben fie in der so anmuthenden Sprache jener Zett.
Mittlerweil an Unser Lieb Frauen Dom gebaut wurde, ging zu Zeiten daS Geld au«. E« währte aber nit zu lange, so war wieder etwa« beisammen, denn der Herzog Sigmund selber, seine Brüder, sondern auch Herzog Christoph, steuerten nach Kräften bei und die Münchener alle miteinander, dann und wann einen Geizhals ausgenommen, waren auch stets bet de