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27. Jahrgang.
Iuk-a, Mittwoch, dm 14. November 1900.
M 262.
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gestalten.
Literarisches
nur 10 Pfennig kostet.
Deutsches Keich.
Berlin, den 13. November.
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Der Erbschein und seine Kosten.
Von Amtsrichter a. D. Mantey.
(Nachdruck verboten.)
Nicht Jeder, der in rechtsgeschäftlichen Verkehr mit einem Erben tritt als Nachlaß-Schuldner oder um einen Erbschafts-Segensland zu er»
verhängnißvolle Verkettung einer ganzen Reihe unglücklicher Zufälle/ DaS Wort „Zufälle" ist in solchen Dingen nicht gut zu verwenden, und in einem geordneten Betriebe darf es „unglückliche Zufälle" eigentlich gar nicht geben. Das mag aber ans sich beruhen. Hier kommt es vor allen Dingen auf den Bau der Wagen und auf die Beleuchtung der Züge mitGaS an, das einem größere« Behälter entströmt. Mehrfach schon ist in der Presse die Forderung erhoben worden, es möchten nicht mehr Wagen mit nur je einem Ausgange an jedem Ende gebaut, es möchten vielmehr an jedem Wagen mehrere Thüren angebracht werden. Im Gegensatz hierzu wird nun in der halbamtlichen Berliner Darlegung gesagt, bei einem schweren Zusammenstöße würden „alle Thüren Schlösser ufw. vollständig verbogen" und dadurch unbrauchbar gemacht; es würde also nichts geändert werden dadurch, daß man mehr Thüren anbringen würde. Unbegreiflich! Es ist doch zweifellos klar, daß nicht bei allen Zusammenstößen alle Thüren und Schlösser unbrauchbar gemacht werden, und daß die Wahrscheinlichkeit, einige Thüren brauchbar | erhalten zu sehen, desto größer wird, je mehr Thüren es gibt. Die Forderung, mehr Thüren anzubringen, behält also nach wie vor ihre volle Berechtigung. Auf die kleine Vertheuerung, die der Bau der Eisenbahnwagen dadurch erfährt,
Von liztlichen Autoritäten glänzende Erfolge «rieh mk „Senatoren“. Ze haben hx Apotheken und Drogerien.
Beeer • vis, Bertie 80.16.
seiner praktischen Bedeutung in immer weiteren katholischen Kreisen erkannt werden und Eingang finden.
wirklich ist.
Neben der Gebühr für den Erbschein besteht .
jetzt, wie unter dem früheren Recht, eine weitere! lisch«n Vereins Deutschlands, die von Jahr
h. Ium SisevSaHuur-grück Bei Hffenvach bringt ein Berliner halbamtliches Organ eine Darlegung, die bemüht ist, jegliche Schuld der Eisenbahnverwaltung und der Betriebseinrichtungen abzuleugnen. Gern nimmt man die Mittheilung entgegen, daß keinen der bethei- ligten Beamten eine Schuld an dem Unglücke treffe; im übrigen genügt es nicht zur Aufklärung, mit dem Offiziosus zu sagen, die „Verun-
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gefährliche Gasbeleuchtung der Eisenbahnzüge durch eine andere zu ersetzen, die besser und weniger gefährlich ist.
* Der Iwei-u«der1miMotte«fonds zum Auskaufen der polnischen Besitzungen erweist sich immer mehr als ein Fehlschlag. So wird jetzt offiziös in den ,Berl. Pol. Nachr/ Klage darüber erhoben, daß polnische Güter nicht mehr käuflich sind in Folge der nationalen Zähigkeit und Entschlossenheit,^ mit welcher die Polen selbst unter schwierigen wirthschaftlichen Verhältnissen an ihrem Besitz festhalten, nament- lich, wenn er andernfalls in deutsche Hände über- zugehen droht. Bedauerlicherweise seien umgekehrt die Fälle nicht selten, in denen Großgrundbesitz aus deutschen in polnische Hände selbst um verhältnißmäßig geringen Gewinn übergeht. Weiter wird dann auSgeführt, daß die Gründung jenes Fonds nur die nationalen Gegensätze gesteigert und dem Polenthum eine
Widerstandskraft verliehen hat, welche sich stärker erweist, als die finanziellen Angriffsmittel gegen
Gebühr für die in dem Verfahren abzugebende eidesstattliche Versicherung, die zwar stets von dem ganzen Betrage des reinen Nachlasse- berechnet wird, ober zu einem geringeren Satze, als die Erbscheinsgebühr selbst. Auch kann sie unter der Herrschaft deS neuen Rechts ganz fortfallen, wenn das Nachlaßgericht die eidesstattliche Versicherung nicht für erforderlich erachtet. Das wird z. B. dann der Fall fein, wenn mehrere Erben vorhanden find, um die Angaben des einen durch die der anderen unterstützt werden und hiernach auch ohne Bestärkung durch eine eidesstattliche Versicherung zuverlässig erscheinen.
So kann das regelmäßig recht theure Erbscheinverfahren ausnahmsweise auch billig sich
Vermischtes.
• AudervergLoouekamp in den Drope«. Schon seit vielen Jahren ist die gute Wirkung bekannt, die der bekannte Underber,-Boonekamp auf da? Wohlbefinden der Bewohner und Reisenden in Ländern mit heißem Klima auSübt. Neuerdings ist nun wiederum ein außerordentlich günstiges Urtheil in dieser Hinsicht gefällt worden, welches um so werthvoller ist, als eS von einem sachkundigen höheren Beamten, der im Auftrage der deutschen Regierung nach China gesandt war, herrührt: Derselbe schreibt: „Ihrem Underberg-Boonekamp ist eS in erster Linie unzweifelhaft zu danken, daß ich mich seit meiner Ankunft in Tsingtau dauernd einer ausgezeichneten Gesundheit zu erfreuen habe. Sie können mit gutem Gewissen den Underbera-Boonekamp als ein unfehlbares Mittel gegen Malaria, TyphuS, Dysentherie und alle sonstigen chinesischen Epidemien empfehlen. Er hat übrigen? nicht nur auf mich, sondern auch auf meinen ganzen hiesigen Bekanntenkreis einen gleich gün-
roerben, wird so vorsichtig sein, sich zunächst einen Erbschein vorlegen zu lassen zwecks Prüfung, ob der andere Theil auch wirklich der Erbe ist. Und doch verschafft erst dies vom Nachlaß - Gerichte ausgestellte Zeugniß für den redlichen Verkehr die Gewißheit hierüber. Dagegen gibt die bloße Vorlegung einer amtlich eröffneten Testaments - Urkunde noch keinen sicheren Ausweis dafür, daß die nach dem Inhalte dieser Urkunde gewollte Erbfolge auch verwirklicht ist. Denn es kann z. B. das Testament mit Erfolg angefochten oder eine Erbentsagung seitens des TestamentS-Erben geschehen oder noch fraglich sein, ob er Erbe werden will. Somit bedarf also auch der durch Testament oder durch Erbvertrag berufene Erbe des Erbscheines zum Ausweise über seine wirkliche Erbberechtigung, während das bisherige - ., - . - • .. .
preußische Recht regelmäßig nur dem gesetzlichen glückung" (!) set herbelgeführt worden durch „eme Erben dies gerichtliche Zeugniß enheilte. L .....""""
Daraus ergibt sich, daß unter der Herrschaft des B. G.-B. die Legitimation des testamentarischen Erben im Vergleich zu bisher umständlicher und kostspieliger ist, da nicht allein jedes Testament durch das Nachlaßgericht eröffnet, sondern überdies ein Erbschein erwirkt werden muß, zum wenigsten wenn man sich vor dem Grundbuchamt, der Hinterlegungsstelle, dem Handelsregister, dem Reichs- oder Staatsschuld- buch als Erbe auszuweifen hat.
Allerdings, falls es sich um Grundbuchoperationen handelt und die Erbfolge auf einer Verfügung von Todeswegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, so kann es genügen, wenn an Stelle des Erbscheins diese Verfügung von Todeswegen und daS Protokoll über ihre Eröffnung vorgelegt wird. Aber abgesehen davon, daß auch in diesem Falle das Grundbuchamt sich hiermit nicht zu begnügen braucht, wird jetzt die früher auf das Gebiet des rheinischen Rechts beschränkte privatschriftliche Form der letztwilligen Verfügung immer häufiger angewendet, und der Erbe aus solch einem holographischen Testament bedarf stets zu seinem Ausweise vor dem Grundbuchamt des
Erbscheins.
Die Höhe der Kosten des Erbscheins, die sich nach dem Betrage des reinen Nachlasses bestimmt, hatte nun schon unter dem früheren preußischen Recht zu lebhaften Klagen Anlaß gegeben, zumal wenn der Werth des im Grundbuch zu regelnden Rechtsverhältnisses in außerordentlichem Mißverhältnis zu dem Nachlaßwerth stand, also z. B. wenn der Erbschein nur zur Löschung einer geringfügigen Hypothek erforderlich war, während der Nachlaß selbst einen hohen Werth hat.
Diese ungerechtfertigte Härte ist nunmehr durch Abänderung des preußlschen Gerichtskosten- gesetzes dahin gemildert: Wird dem Nachlaßgerichte glaubhaft gemacht, daß der Erbschein nur zur Verfügung über ein Grundstück oder ein im Grundbuch eingetragenes Recht gebraucht werde und wird beantragt, die Ausfertigung des Erbscheins dem Grundbuchamte zur Aufbewahrung bei dessen Akten zu übersenden, so wird die Gebühr für die Ertheilung des Erbscheins nur nach dem Werthe des Gegenstandes, über den verfügt werden soll, berechnet. Beziffert sich also der reine Nachlaß etwa auf 50 000 Mk., während der Erbschein nur zur Löschung einer Hypothek von 2700 Mk. erforderlich ist, so ist in solchem Falle der Erbscheins- gebühr nur von 2700 Mk. mit 5,40 Mk. statt von 50,000 Mk. mit 45 Mk. in Ansatz zu bringen.
Freilich ist aber bann auch eine anderweitige Benutzung des Erbscheines ausgeschloffen; er bleibt vielmehr bei den Grundakten. Wird demnächst die Ertheilung einer Ausfertigung oder einer Abschrift des Erbscheins beantragt, so hat der Antragsteller die nach dem Werth deS reinen Nachlasses berechnete Gebühr nach Abzug »es bereits gezahlten Betrages nachzuentrichten. Immerhin liegt ein lediglich für eine bestimmte Grundbuchoperation erteilter Erbschein bei den Grundakten nicht vergraben. Vielmehr kann Jeder, der Einsicht von den Grundakten nimmt, bei dieser Gelegenheit sich leicht Kenntniß vom Inhalt des Erbscheins verschaffen und so auch ohne Zahlung einer Gebühr sich vergewiffern, ob derjenige, der Erbe zu sein behauptet, eS auch
Die Welt (Berlin, Verlag der Germania). Heft 7 des II. Baydes ist soeben erschienen und bietet wiederum den zahlreichen Freunden dieser weitverbreiteten illustrirten Wochenschrift allerlei von überallher. Die Kaisertage in Hildesheim sind in Wort und Bild (5 Illustrationen) eingehend geschildert, besonderes Interesse wird die photographische Reproduktion des Kreuzes aus dem Holz des tausendjährigen Rosenstockes erregen, welches der greise Bischof Wilhelm dem Kaiserpaar als Geschenk überreichte. Der Rücktritt des Fürsten Hohenlohe gab die Veranlassung, den Stammsitz dieses altberühmten Geschlechtes, Schloß Schillingsfürst in Mittelfranken, im Bilde vorzuführen. Die Porträts des in Transvaal verstorbenen Prinzen Christian Viktor von Schleswig-Holstein und des berühmter Oxforder Sprachforschers Max Müller, der soeben dem Verkehr übergebene neue Centralbahnhof in Danzig vervollständigen den ersten Theil: Das Neueste aus aller Welt. Zwei größere reich illustrirte Artikel sind zwei Kunstjubilaren gewidmet: Dem im Jahre 1700 von Andreas Schlüter geschaffenen Denkmal des großen Kurfürsten in Berlin und dem am 3. November 1500 geborenen großen Altmeister;ber Goldschmiedekunst Benvenuto Cellini. Moderne Porzellanmuster (drei Jllustr.) ist ein Artikel betitelt, der vielen als Ergänzung zu früheren Artikeln der Welt willkomuien sein wird. Eine hübsche kleine Rosen , die lustige Ecke und aus der Welt allerlei Wissenswerthes für Mode und i Haus bilden den Schluß des Heftes, das bei 22 Bildern
zu Jahr bemerkenSrnerthe Fortschritte eufweift. i Bereits hat der Volksverein 27 Millionen soziale Schriften der verschiedensten Art verbreitet, über 6000 Volks-Versammlungen, 8 prakttsch-soziale Kursus mit je 700 bis 1500 Theiknehrnern abgehalten, die Gründung von 25 VolkSbureaus unterstützt, eine Soziale Auskunftstelle und Sozialwiffenschaftliche Bibliothek in M.-Glabbach errichtet, viele soziale Vereine und Veranstaltungen unterstützt; wöchentlich versendet er an die gesummte katholische Presse eine sozialpolitische Korrespondenz rc. Der Volksverein muß sich natürlich darauf beschränken, zu praktischer Thätigkeit, Schaffung von sozialen Einrichtungen durch Belehrung in Wort und Schrift anzuregen und anzuleiten, ihre Gründung und Wirksamkeit zu unterstützen. DaS ist auch durch finanzielle Unterstützung geschehen. Größere Geldsummen wurden zur Unterstützung sozialer Vereine und Veranstaltungen aufgewendet. Die Zentralstelle stellte außerdem ihre Kräfte in weitgehendem Maße den christlichen Gewerkoereinen, den Handwerkerinnungen, den Arbeiter- und Gesellenvereinen zur Verfügung, ebenso der Förderung der Wohnungsbaugenossenschaften, der katholischen Mäßigkeitsbestrebungen, der charitativen und Volksbildungsbestrebungen. Sie gab Stipendien an junge Geistliche und Laien zur Unterstützung beS Studiums der Nationalökonomie. So finden also die Vereinsbeiträge (1 Mark pro Jahr) praktische Ver- wendung. — Jedem Stande wandte der Volksverein seine Thätigkett zu. Man lese in den Jahresberichten nach, mit wie vielfältigen Mitteln derselbe die Organisation deS Handwerks zu fördern bestrebt war und man wird dann den Ausspruch eine« weitverbreiteten Handwerkerblattks gerechtfertigt finden: mehr wie von einer anderen Seite fei vom Volks- verein geschehen zur Förderung der Organisation deS Handwerks. Auf dem Gebiete der Arbeiterfrage ist die öffentliche Meinung für den Ausbau der Arbeitergesetzgebung gewonnen, sind hoffnungsvolle christliche Arbeiterorganisationen in den christlichen Gewerkvereinen geschaffen, welche auch der Sozialdemokratie Respekt einflößen. Dem Volksverein gebührt mit an erster Stelle das Verdienst daran. Die Nothlage der Landwirthschaft hat in allen Ständen beim katholischen Volke Anerkennung gesunden und den Willen gezeitigt, ihr gesetzlichen Schutz an- : gedeihen zu lasse«. Gleichzeitig hat baS lanb» wirthschastliche Genossenschaftswesen sich in ben , letzten Jahren fast verdoppelt. Die JahreS- : berichte geben Auskunft, wie der Volksverein in ■ vielfältigster Weise auch nach dieser Richtung ; hin zum Besten der Landwirthschaft zu wirken ! suchte. Ebenso oft und eingehend sind auch die ! Fragen bei Kaufmannsstandes behandelt worden. , Jedem Stande, jedem sozialen Bedürfnisse dient i also der Volksserein mit feinen zahlreichen ; Mitteln. Möchte nur der Verein in dieser
Landwirth sch astkich es.
* Verwendung von Knochenmehl. Die Verwendung des Knochenmehls zur Düngung unserer Felder ist uralt und eine in manchen Gegenden brs zum heutigen Tage mit großem Bortheil angewendete Düngungsart. Wenn daher die Resultate von Dün- gungsversuchen, welche von den landwirthsch^stnchen Versuchsstationen durchgeführt worden find und welche eine geringere Wirkung der Knochenmehlphosphorsaure erweisen sollen, nicht mit den praktischen Erfahrungen übereinstimmr», so ist das unter Umständen sehr wohl begreiflich. Die Phosphorsäure des Knochenmehls ist schwerer löslich/wie die im Superphosphat und Thomasmehl, darüber besteht kein Zweifel. Soll daher das Knochenmehl zur Wirksamkeit gelangen, so darf es nicht auf schweren, unthätigen Böden, wo die Zersetzung nur sehr langsam erfolgt und zu Früchten, die die Phosphorsäure schnell und in kurzer Zeit brauchen, wie alle Sommergewächse, benutzt werde». Aber auf allen leichten Böden für Winterfrüchte ist das Knochenmehl bei feiner Mahlung auch heute noch ein ausgezeichnetes Düngemittel, welches langsam aber sicher und nach- 0 wirkt. Hauptbedingung ist allerdings, daß das enmehl unverfälscht ist, daß es wie gesagt, fein gemahlen und möglichst trocken ist. Seine Wirkung beruht dann auf einem Phorphorsäure- und Stickstoffgehalt. Man kaufe stets nur nach diesem Gehalt und lasse sich denselben garantiren.
Algernon Beöthy theilt der Pesther Lloyd folgendes ?Ue~
Geschichtchen mit: Ein reicher Großwardeiner Geizhals bemerkte e »mal, er würde sich gern die Herrlichkeiten der Hauptstadt ansehen- es sei ihm jedoch um die Reisespesen leid. »Wer wird aber auch eine Eisenbahnkarte zahlen," erwiderte Beöthy. »Wir Freimaurer fahren gratis. Wir geben dem Stationsrassirer d,s Freimaurerreichen und er folgt u»s unentgeltlich ein Billet auS." Auf endloses Flehen und Bitte» des Sparmeisters verrirth ihm Beöthy da? Geheimniß. „Du gehst zum Schalter und klopfst dreimal mit dem Zeigefinger auf die recht» Sette der Nase." Eine halbe Stunde vor Abgang des ZugeS stand der Seizhalz beim Schalter und gab das verabredete Zeichen. Der Gifenbahn- kasfirer, dem Beöthy die Kosten einer Fahrkarte erster Klasse bereit? entrichtet und den rr entsprechend infor- mirt hatte, folgte wortlo? da? Billet au?, und hochbe- I glückt bestieg der Sparmeister den Pesther Zug. Bei j »er Rückreise wollte die Sache natürlich nicht tteppen. I Der Pesther Gisenbahnkasstrer sah mit Erstaunen einen Herrn am Schalter, der eine Fahrkarte erster Klaffe nach Großwardein verlangte, sich verzweifelt auf die Nase tippte, jedoch keine Miene machte, die Fahrtaxe zu bezahlen. Die nachdrängende Menge murrte, der
das Polenthum.
□ Iie Aohre»verichte tze* N-rk»verei«» für la« üalhelischr De«tsch»a«b, deren neuester auch als Aufruf erschiene« und von ber Zentralstelle in M.-Gladbach unentgeltlich in jeher Zahl zu beziehen ist, geben ei« interessantes Bild von ber Vielseitigkeit und Intensität ber Thätigkeit dieses bebeutenbften katho-
beim Schalter wachhaltende Konstabler intervenirte, und mit Ach und Weh mußte fich der Großwardeiner dazu bequemen, sein Billet zu bezahlen. Zu Hause angelangt, machte er Beöthy die heftigsten Borwürfe über den „Aufsitzer", „Aufsitzer?" erwiderte Beöthy mit der unschuldigsten Miene von der Welt. „Wie hast du denn die Fahrkarte -erlangt?" „Sanz einfach", war dre Ant- wort, „ich tippte dreimal, waS sage ich, dreimal drerßrg- mal dreimal auf die rechte Nasenseite . . ." »Jetzt, Schafskopf, sehe ich klar", bemerkte Beöthy ernst. „Du weißt ja, auf der Hin reise ist die rechte Nasenselte zu tippen. Auf der Rück reise hättest du die linke Seite der Nase berühren müssen."
* Pekepsiougespräche Sei Yacht. I» Berlin be. steht diese Einrichtung seit Jahresfrist. Durchschnittlich wurden während einer Nacht bei den Berliner Fernsprechämtern 208 Gespräche vermittelt. Wie verschwindend klein diese Zahl ist, erhellt daraus, daß an sedem Tage in Berlin etwa 650,000 Gespräche durch den Fernsprecher vermittelt werden. ...
' Huker Yorwand. „Lieber Oskar, sei mcht böse, aber ich muß auf vierzehn Tage verreisen." „Ja, warum denn, Schatz?" „Denk' Dir, meine Schneiden» hat mich falsch verstanden und mir statt eines Promenade»' kleides ein Reisekostüm geschickt." r . r .
♦ Kühner Wink. Schusterjunge (der bei seiner Meisterin sehr schmal gehalten wird): „Meesterm, sollte ick in meinen reiferen Jahren mal die Fettsucht kriegen, dann werd' ick statt nach Marienbad mal wieder 'n paar Monate zu Ihnen kommen!"
* Gute Erklärung. Gast: „Kellner, hier schwimmen ja Haare auf der Bouillon!" Kellner: „Pardon, das sind ja nur die Wimpern zu den Fettaugen."
* Die richtige Antwort. Herr (zu seinem Diener, den er überrascht, wie er aus einer Flasche trmkt): „Aber Johann, was ist das?" — „Rauenthaler, Herr Baron l"
kann eS wahrhaftig nicht ankommen. Durch baS plötzliche und gewaltsame AuSströmen beS GaseS auS bem befchabigtrn Behälter ist schon so häufig schweres Unglück angerichtet worben, baß eS jetzt nicht genügt zu sagen: bie Einführung beS elektrischen Lichtes in Eisenbahnzügen sei „eine keineswegs einfache Sache". Wenn baS Denken beS EifenbahnfiSkuS ba aufhörte, wo bie „keineswegs einfachen" Sachen anfangen, bann müßte eS mit unserem Eisenbahnbetriebe und mit feiner Sicherheit sehr schnell rückwärts gehen. DaS reisenbe Publikum hat vielmehr volles Recht barauf, baß bie Eisenbahn alles aufbiete, um bie lebens-