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Erscheint täglich, m. Ausnahme der Sonn- und Feier­

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sL» Inserate 3. Parzelle, ix Jutta. mit Ztnterhattungs-Beilage „Muflrirle Sonntags-Zeitung" •"

M 242.

JuLöcl, Samstag, den 20. Oktober 1900,

27. Jahrgang.

Ill Drittes MattTI

Inhalt «ad SkdkatMg der Smnbr- akdaMgs-Naaklle am 30. Imi 1900.

X.

IV. Ausdehnung der Sonntagsruhe bezüglich der Arbeiten ?ur Kefrirdigung täglicher Kedürfnisse und für Krtriebe mit Mind und uurrgrtmSßiger Wasserkraft (§ 105 e).

1. Für Gewerbe, welche zur Beftiedigung tagtäglicher oder am Sonntag besonders hervor­tretender Bedürfnisse dienen (Barbiere, Bäcker, Konditoren, Blumengeschäften re.), sowie für Be­triebe, welche mit durch Wind oder unregelmäßige Wasserkraft bewegten Triebwerken arbeiten, können durch die höhere Verwaltungsbehörde Ausnahme von der Sonntagsruhe gewährt werden (§ 105 e). Hier wird nun vielfach über eine unterschiedliche, willkürliche Durchführung geklagt. Zwar haben sich die Einzelstaaten nach Erlaß der Arbeiter­schuh-Novelle von 1891 in gemeinsamen Konfe­renzen auf gewisse Normatiobestimmungen frei­willig geeinigt, aber ohne jede gegenseitige Ver­pflichtung, diese nun auch innezuhalten. That- sächlich sind denn auch manche Verwaltungsbe­hörden weit über diesen Rahmen hinausgegangen. Insbesondere führen die Papierfabriken deS Westens Klage, daß, während sie die 24stündige Betriebsruhe Sonntags innehalten, in anderen Bezirken Deutschlands auf Grund der § 105 e weitgehende Sonntagsarbeit stattfände. Ebenso haben die Erhebungen der Kommission für Ac- beiterstatistik über die Arbeitszeit und Sonntags­ruhe in Getreidemühlen die größten Verschieden, heilen ergeben. Die Erfüllung des vom Reichs­tage angenommenen (Crntrums-) Antrages: dem Reichstage eine Zusammenstellung der be­züglichen Verordnungenvorzulegen(1897), scheiderte am Widerspruch mehrerer Bundesstaaten. Auf (Centrums-) Antrag in der Kommission ist nun in dem § 105 e:

Für Gewerbe, deren vollständige oder theil- weise Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen be­sonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölke­rung erforderlich ist, sowie für Betriebe, welche ausschließlich oder vorwiegend mit durch Wind oder unregelmäßige Wasserkraft bewegten Triebwerken arbeiten, können durch Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde Ausnahmen von den im § 105 b getroffenen Bestimmungen (betreffend das Verbot der Sonntagsarbeit) zugelaffen werden. Die Regelung dieser Aus­nahmen hat unter Berücksichtigung Der Be­stimmungen des § 105 c Abs. 3 (Ruhe des zweiten resp. drillen Sonntags) zu erfolgen.

Das Verfahren auf Anträge wegen Zulassung von Ausnahmen für Betriebe, welche aus­schließlich oder vorwiegend mit durch Wind oder unregelmäßige Wasserkraft bewegten Trieb­werken arbeiten, unterliegt den Vorschriften der §§ 20 und 21 (Zulassung des VerwaltungS- streitverfahrens).

als Absatz 2 eingefügt:

Der Bundesrath trifft über die Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung von Ausnahmen nähere Bestimmungen; dieselben sind dem Reichstage bei seinem nächsten Zu­sammentritte zur Kenntnißnahme mitzutheilen.

Die Ausnahmen selbst trifft die höhere Verwaltungs-Behörde (in Preußen der Regierungs-Präsident); der BnndeSrath setzt nur die Bedingungen und Grenzen fest, inner­halb welcher die höhere Verwaltungs - Behörde sich zu halten hat. Die BundeSraths-Verordnung beschränkt sich übrigens nicht blos auf die Be­triebe, welche Wind und unregelmäßige Waffer- kraft als Betriebskraft verwenden, sondern auch auf die Gewerbe zur Befriedigung täglicher Be- dürfniffe.

2. Die Bestimmungen betr. die Sonntags­ruhe in der Gewerbe-Ordnung (§§ 105 a—105 i) haben zunächst nut den Schutz der Arbeiter zum Zwecke. Es ist deshalb auch nur die Be­schäftigung der Arbeiter, nicht die Selbstbeschäfti­gung des Arbeitgebers verboten. Für die Arbeit­geber gelten nur die landespolizeilichen Be­stimmungen, welche die äußere Feier des Sonntags zu schützen bestimmt sind und sich des­halb auf das Verbot öffentlicher, geräusch­voller Arbeiten beschränken. Nur für das Han­delsgewerbe ist die Gewerbe-Ordnung über den Rahmen des „Arbeitetschutzes" hinauszegan- gen, indem hier während der Zeit, wo die Ge­hilfen nicht beschäftigt werden dürfen, der ganze Geschäftsbetrieb ruhen muß (§ 41a). So

ist einerseits die Gleichheit der Konkurrenz- Bedingungen gewahrt, anderseits ist auch dem Prinzipal und seiner Familie die Sonntagsruhe gesichert. Diese Erwägung hat verschiedene Ver­bände derBarbiere undFriseure zu Petitio­nen an Reichstag und Bundesrath veranlaßt, daß auch die Sonntagsruhe für ihr Gewerbe in gleicher Weise geregelt werde. Dieser Anregung folgend, ist nun vom Reichstage (auf Centrums-Antrag) neu ausgenommen:

§ 41b. Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der betheiligten Gewerbetreiben­den kann für eine Gemeinde oder mehrere örtlich zusammenhängende Gemeinden durch die höhere Verwaltungs-Behörde vorgeschrieben werden, daß an Sonn- und Feiertagen in bestimmten Ge­werben, bereit vollständige oder theil- weise Ausübung zur Befriedigung täg­licher oder an diesen Tagen besonders hervor­tretender Bedürfnisse der Bevölkerung erfor­derlich ist, ein Betrieb nur insoweit statt­finden darf, als Ausnahmen von den im § 105 b Abs. 1 getroffenen Bestimmungen zugelassen sind.

Inmitten des Straßenqewühls der Reichshaupt­stadt erregen die Bau-, FundirungS- und Unter­grundarbeiten der Berlin über und unter der Erde quer durchschneidenden elektrischen Stadt­bahn das allgemeinste Interesse. Wir bieten des­halb unseren Lesern in beistehender Abbildung sowohl eine kartographische Darstellung der Linien- führung der Bahn als auch der Durchschnitt einer interessanten Haltestelle an dem Endpunkte einer Linie, welche als Untergrundbahn geführt wird, dar.

Zu dem unteren Theil der Zeichnung, dem Lageplan, ist zu bemerken, daß in denselben die bestehende, bekanntlich als Hochbahn aufgemauerten Viadukten von Südsüdost nach Nordnordwest quer durch die Stadt geführte Stadtbahn, eine Eisen­bahn normaler Art, sowie Theile der Ringbahn, und außerdem die von Berlin abgehenden Fern­bahnen enthalten stick» (vergl. die Zeichenerklärung rechts in der Karte); sodann ist tue hier in Rede stehende elektrische Stadtbahn durch eine starke Strichlinie ausgezeichnet; bei dem Theil der­selben, der als Hochbahn über die Straßenzüge geführt wird, ist die starke Linie durch zwei feine Strichlinien begleitet, während der al« Unter­grundbahn zu führende Theil als einfache schwarze Linie sich darstellt. Die Haltestellen sind durch Kreise bezeichnet, die vom Potsdamer Platze statt­findenden Abzweigungen nach Norden, von denen eine nördlich der Leipzigerstraße, eine andere nörd­lich des Neichstagsgebäudes sich östlich wendet, sind zunächst nur projektirt.

Die Bahnlinie ist durchgehend normalspurig und doppelgeleistg, auf besonderem Bahnkörper, unabhängig von dem Straßenverkehr hergestellt.

Al« höchste Fahrgeschwindigkeit find 50 Kilo­meter pro Stunde vorgesehen. — Die Gesammt- länge der Bahn beträgt 10,4 Kilometer.

Der Bundesrath ist befugt, Bestimmungen darüber zu erlassen, welche Gewerbetreibende als betheiligt anzusehen sind, und in welchem Verfahren die erforderliche Zahl von Ge­werbetreibenden festzustellen ist.

Es kann also auf Antrag von Zwei­dritteln der betheiligtenGewerbetreibenden in allen Gewerben, welche der Befriedigung tagtäglicher Bedürfnisse dienen und des­halb an Sonntagen für bestimmte Stunden arbeiten lassen dürfen, der Geschäftsschluß angeordnet werden; also dahin gehören neben den Barbieren und Friseuren Bäcker, Metzger, Photo­graphen, Blumenbindereien, Zeitungs­druckereien rc. In sonstigen Fabriken und Werkstätten, in welchen dieser Theil des § 105 e nicht zur Anwendung kommt, ist ein solcher An­trag zur Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf den Arbeitgeber wirkungslos, aber auch weniger nöthig.

Heber die zweckmäßige Art des Vorgehens rc. vergl. die früheren Ausführungen des fakultativen Ladenschlusses.

(Fortsetzung folgt.)

Die Ausführung der gesummten Bahnanlage erfolgt durch die Firma Siemens und Halske, Aktiengesellschaft, auf Grund eines Kostenanschlages, der sich einschließlich des für einen jährlichen Ver­kehr von 23 Millionen Fahrgästen vorgesehenen Betriebsmaterials usw. auf 151/« Millionen Mk. belaust.

Was den Betrieb anbetrifft, so sollen nicht lange Lokomotivzüze in längeren Zwischenräumen verkehren, wie auf der Stadteisenbahn, sondern Gruppen von zwei bis sechs elektrischen Wagen, welche aus einer elektrischen Krafterzeugungsstätte ununterbrochen mit dem erforderlichen Strome ver­sorgt, im übrigen vollkommen unabhängig von einander und selbstbeweglich verkehren. Diese Wagengruppen sollen einander in kurzen Zwischen­räumen von 2—3 Minuten folgen. Sie können beliebig aus zwei oder mehreren Wagen bestehen und im Laufe des Tages während des Betriebes durch Anhängen oder Abkuppeln einzelner Wagen gekürzt oder verlängert werden. Mit Hilfe solcher aus lauter Maschinenwagen bestehenden Wagen­gruppen kann sich der Betrieb dem Verkehr voll­kommen anschmiegen und allen Schwankungen des letzteren ohne Weiteres folgen. Die Leistungs­fähigkeit einer derart betriebenen elektrischen Stadt­bahn ist eine außerordentlich große.

Im oberen Theile unserer Zeichnung geben wir einen Querschnitt der Unterpflasterbahn am Reichstagsufer. Hier zieht sie sich läng« der Spree an der Ufermauer hin, die über der Hochwasserlinie in eine Reihe von offenen Bögen umgebaut wird, um der Bahn von der Spreeseite aus Luft und Licht zu verschaffen. Unser Bild zeigt diese interessante Anlage in so deutlicher Wiedergabe, daß es einer eingehenderen Be­schreibung nicht bedarf.

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* Karis, 19. Okt. Nunmehr ist auch hier in Paris ein katholischer kaufmännischer Verein ge­gründet worden. In vielen Großstädten Deutschlands und des Auslandes haben sich thatkräftige Vereine für katholische Kaufleute gebildet, um in diesem Sinne zu arbeiten. Nur in Paris, diesem bedeutenden Handels­und Verkehrsplatze, fehlte bisher ein solcher Verein. Im Juli d. I. ist es nun auch dort gelungen, einen Verein für junge deutsche katholische Kaufleute (Union de Jeunes gens de commerce) zu gründen. Derselbe ist dem Verbände katholischer kaufmännischer Bereinigungen Deutschlands als hospitirendes Mitglied angeschloffen. SämmUiche Anfragen, Mittheilungen usw. sind zu richten an den: "Katholischen kaufmännischen Verein, 214, Rue Lafayette, Paris."

(*) Kleine Nachrichten. Frankfurt a. M. Ein eigenartiges Weber-Verbot wird aus Frank­furt a. M. gemeldet. Dort verbot die Polizei die Auf­führung von Hauptmann's „Webern" an Sonntagen und in sogenannten Bolksvorstellungen. — Wernige­rode. Keine Goethe-Halle auf dem Brocken! Nach dem ,Berl. Tagbl/ hat der Fürst zu Stollberg Wernige­rode die Genehmigung zur Errichtung der genannten Goethe-Halle auf dem Brocken nicht ertheilt; er hält das Projekt für völlig verfehlt. — Berlin. Der „Verein Berliner Presse" wählte am Mittwoch Abend den Geheimen Justizrath Ernst Wichert zum ersten Vorsitzenden wieder, Herrn Bollrat zum zweiten, Herrn Heinrich Rippler zum dritten Borsttzenden. — Brom­berg. In Gegenwart des Regierungsprästdeaten, der Vertreter der Stadt und des historischen Vereins wurde auf dem evangelischen Kirchhofe das Grabdenkmal für Gottlieb Hippel, den Verfasser des Aufrufes „An mein Volk" vom Jahre 1813 enthüllt. — Deutsch - Eylau. Hier wird am 5. November er. eine Reichs­banknebenstelle eröffnet werden. — Dresden. Der seit 17 Jahren im Starrkrampf liegende Bremser Diettrich, dessen Fall in der deutschen Aerztewelt viel besprochen wurde, rst heute mit durchschnittener Kehle tobt aufgefunden worden; seine Frau erhängte sich. — Elberfeld. Der Milchhändler Schmahl aus Neviges erschoß heute Vormittag feine hier seit Kurzem ver- heirathete Tochter und dann sich selbst. — Eine feucht­fröhliche Sitzung der Stadttverordneten-Ver- sammlung zu Elberfeld, die letzte im alten Rath- hause, hat im Beisein des Oberprästdenten der Rhein- prooinz und des Regierungspräsidenten Holleufer stattgefunden. Der einzige Punkt der Tagesordnung war: „Probe des von der Firma Himmelmann - Poth- mann gestifteten Ehrentrunkes für den Kaiser". — Mühlheim a. Rh. Die Typhusepidemie, die in der hiesigen Garnison herrschte, ist in der Abnahme be­griffen. Ei« Drittel der Kranken konnte aus dem Lazareth als geheilt entlassen werden und im Oktober sind neue Erkrankungsfälle nicht mehr vorgekommen. — M.-Gladbach. Durch Betrügereien des Taxators wurde die städtische Leihanstalt von M.-Gladbach um 60000 Mark geschädigt. Der Taxator gab minder- werthtge Goldsachen als echte aus; diese wurden dann zum Schaden der Anstalt entsprechend hoch beliehen und niemals eingelöst. — Pardubitz. Die hiesige A k t i e n- brauerei ist «ammt allen Borräthen bis auf das Sud- Maschinenhaus abgebrannt. — Brienz. Am Mittwoch v e r u n g l ü ck t e der Oekonom Adam Kehl von Riedheim bei Mainz, geboren 1874, der sich auf der Hochzeitsreise befand, indem er in den Kessel der Gießbachfälle stürzte. Seine Leiche wurde nach erheblichen Schwierigkeiten ge­borgen. — Lüttich. Infolge eines Erdrutsches in der Grube Surmont wurden zwei Bergarbeiter ver­schüttet. Der eine wurde als Leiche hervorgezogen, während der andere schwere Verletzungen davontrug. — Budapest Der in der bekannten Affaire der Prinzessin Louise von Koburg zu achtjähriger Festungsstrafe verurtheilte Oberleutnant Mattasich Keg- lovich hat den Abgeordneten Polony zum Kurator ge­wählt und ihn mit der Revision seines Prozesses be­traut. — Triest. Heute legten ungefähr 500 bis 600 Magazinarbeiter der Südbahn die Arbeit nieder. Die Ausständigen verlangen Abschaffung der Akkord­arbeit. — Petersburg. Nach Berichten des russischen Medizinaldepartements aus Afghanistan war dort int Juni die Cholera ausgebrochen. Sie verbreitete sich schnell in vielen Städten, sodaß selbst der Emir Abdur- haman die Residenz Kabul mit Familie verließ. In Kabul starben über 45C0 Personen.

* Falsch verstanden. Bewerber: „Ich erlaube mir also nochmals die Frage — kann ich Ihre Tochter als Frau erhalten?" — Vater: „Ja, lieber Herr, das müssen Sie doch selbst am besten wissen, ob Sie eine Frau erhalten können oder nicht."

Gottesdienstordnuttg i« Fulda.

Sonntag, 21. Oktober. Dm». 5-/-, 6, 6»,« und 7l/i Uhr hl. Messen, 6»/« Uhr hl. Messe «.Kommunion der Schulkinder in der Marienkapelle, 9 Uhr Umgang, Amt und Predigt, 11 Uhr Christenlehre, 12 Uhr hl. Messe, l1/« Uhr Andacht und Christenlehre, 4 Uhr Predigt und Sakraments-Bruderschaft, 7 Uhr Andacht in der Marien­kapelle. — Stadtpfarrkirche. 51/« Uhr hl. Messe und Predigt, 6 Uhr heil. Messe und Kommunion der Mitglieder des Müttervereins, 7 Uhr hl. Messe, 8 Uhr hl. Messe, Predigt und Kommunion der Schulkinder, 9>/, Uhr Amt und Predigt, 11 und 1 Uhr Christenlehre, 2 Uhr Predigt und Andacht für den Mütterverein, 3 Uhr Bruderschaft vom Hochwürdigsten Gute, 7’/s Uhr Rosenkranz. — Wichaelsattchr. 10 Uhr hl. Messe. — Pfarrkirche -um hl. «eiste. 8 Uhr Hochamt mit Predigt, 4 Uhr Andacht mit Seyen. — Frauenberg. 5, */»7 und 8 Uhr hl. Messen, 9 Uhr Hochamt, 2 Uhr Predigt und Andacht mit Umgang für die seraph. Bruderschaft. — 4.-8. 2 U. Mutterhaus.

KvangeNscher Hottesdienst. Borm. 9'/- Uhr: Herr Pfarrer Ruhl. Abends 6 Uhr: Herr Pfarramts­kandidat Kie nzler.

Reklame«- «nd Anzeigeulheil.

^Unwiderruflich 29. Oktober ZlehongV ■FKönigsberger 6240

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