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JuLöa, Mittwoch, den 10. Oktober 1900.

27. Jahrgang.

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Inhalt md Skdkntmg dtt Gmndr- ndMW-NMlle mm 30. Imi 1900.

IV.

Schuh der Gesundheit und Sittlichkeit (Lrtriebr- stättenschuh) in offenen Merk aufs stellen.

Schon im Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 sind eine Reihe von Bestimmungen zum Schutze von Gesundheit und Sittlichkeit ausge­nommen. Der Prinzipal wird verpflichtet, in der Einrichtung der Geschäftsräume, sowie im Be­triebe selbst alle Vorsichtsmaßregeln zu treffen, die zum Schutz von Gesundheit und Leben erforderlich sind. So ist für genügende Lüftung und Beleuchtung zu sorgen. Ebenso kann eine angemeffene Heizung im Winter beansprucht werden, soweit die Waaren solche zulassen, eventuell soll für einen gewärmten Nebenraum gesorgt werden. Es muß auch — so wurde in der Kom­mission ausdrücklich festgestellt — Sitzgelegen­heit für die freie Zeit geboten werden. Treppen, Kellerräume, Leitern, Transporteinrichtungen usw. müssen so eingerichtet fein, daß Unfälle und Verletzungen,möglichst ausgeschlossen sind. Auch für Verhütung von Brandunglück muß eventuell durch feuerfeste Treppen, Nothautgänge, Nothleitern usw. Vorsorge getroffen werden. Ins­besondere dürfen die jugendlichen und weiblichen Arbeiter nicht mit Arbeiten belastet werden, die über die Kräfte hinausgehen oder deren Verrichtung zur Verhütung von Gefahren solche Vorsicht und Uebung erfordern, wie sie diesen Personen noch nicht eigen ist. Auch die Ar beitr- zeit darf nicht über die Kraft des Gehilfen hinaus­gehen. In allen diesen Richtungen haftet der Prinzipal für den Schaden an Leben und Gesund­heit. Zieht sich z. B. der Gehilfe in Folge von Uebermüdung durch eine unverhältnißmäßig lange Arbeitszeit resp. Mangel an Ruhe eine Verletzung oder einen Unfall zu, so kann der Prinzipal haft­pflichtig gemacht werden.

Auch für den Schutz von Anstand und Sittlichkeit hat der Prinzipal zu sorgen. Wenn Gehilfen gegen Anstand und Sitte verstoßen, so soll der Prinzipal denselben mit Ernst und Nach­druck entgegentreten.

Ist der Gehilfe in die häusliche Gemein­schaft des Prinzipals ausgenommen, so hat letzterer auch bezüglich der Wohn- und Schlaf­räume, bezüglich der Verpflegung, der Ruhe- und Arbeitszeit allen Bedingungen der Gesundheit Rücksicht zu tragen. In gleicher Weise fol Religion und Sittlichkeit geschützt werden.

Wenn der Prinzipal trotz Beschwerde oder

Aufforderung des Gehilfen die zum Schutz von Gesundheit und Sittlichkeit erforderlichen Ein­richtungen oder Anordnungen zu treffen sich

weigert, so ist der Gehilfe zum sofortigen Austritt — unbeschadet der Rechts auf Fort­zahlung des Gehalts bis zum Ablauf der Kündigungsfrist — berechtigt.

Es bestimmt:

§ 62. Der Prinzipal ist verpflichtet, die Seschäfts- räume und die für den Geschäftsbetrieb bestimmten Vorrichtungen und Geräthschaften so einzurichten und zu unterhalten, auch den Geschäftsbetrieb und die Arbeitszeit so zu regeln, daß der SandlungSgehilfe gegen eine Gefährdung seiner esundheit, soweit die Natur deS Betriebes es gestattet, geschützt und die Aufrechterhaltung der guten Sitte und des Anstandes gesichert ist.

Ist der Handlungsgehilfe in die häusliche Ge­meinschaft ausgenommen, so hat der Prinzipal in Ansehung deS Wohn- und SchlafraumeS, der Verpflegung, sowie der Arbeits- und Er- holungSzeit diejenigen Einrichtungen und Anordnungen zu treffen, welche mit Rücksicht auf die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Religion deS Handlungsgehilfen erforderlich sind.

Erfüllt der Prinzipal die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Handlungsgehilfen obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadenersätze die für uner­laubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechende Anwendung. Die dem Prinzipal hiernach obliegenden Verpflichtungen können nicht im Voraus durch Ver­trag aufgehoben oder beschränkt werden.

(Fortsetzung folgt.)

19. Kries m der ItkltoHssg 1900.

Von unserem Spezialkorrespondenten.

(Nachdruckverboten.) Q Paris, 4. Oft.

Noch ein Wort über die Kunst auf der Weltausstellung.

Vor Eröffnung der Ausstellung hegte man hie und da große Erwartungen mit Bezug auf die Anregungen, die nicht nur die Technik, sondern auch das künstlerische Streben auf dem

großen Weltjahrmarkte erhalten würden. Die Hoffnungen wurden schon sehr herabgestimmt, als man die verschiedenen Gebäulichkeiten sah. Der neue Stil, nach dem man allenthalben strebt, ist noch nicht erfunden. Was vor Allem die französischen eigentlichen Ausstellungsgebäude au- geht, so enttäuschten dieselben allgemein durch ihre platte Bedeutungslosigkeit in künstlicher Be­ziehung. Die Kunst muß sprechen durch Formen; aber was man da sieht, sagt über­haupt nichts. Nur einige Figuren oder Friese etc. geben in oft sehr weit hergeholten allegorischen Hinweisen eine Andeutung von dem Zwecke, dem die Gebäude dienen. Der Gipfel der Geschmack­losigkeit scheint mir erreicht in den beiden Fi­guren der großen Eingangspforte an der place de la Concorde. Dieselben sollen die Räthsel darstellen, welche das beginnende 20. Jahrhundert der Menschheit aufgiebt. Man hat es deshalb zweifelhaft gelassen, ob sie Marn? oder Weib find. Nur das ist klar, daß ihre mumienhafte Steifheit mit den ägyptischen Anklängen manches Kopfschüttelu verursacht hat. Diesen beiden mo­dernen Sphinxen liehen bezüglich Geschmacklosig­keit nur wenig nach die zahlreichen nackten Figuren, die an vielen Stellen paarweise in geradezu ent­setzlicher Symmetrie als Träger von Laternen u«d dergl. verwendet find. Manchmal sieht man fie dastehen in strengster, militärischer Strammheit, manchmal sogar auf den Fußspitzen stehend, daß man schon beim Beschauen Waden­krämpfe bekommen möchte.

Auch die fremden Nationen haben zur Schaffung eines neuen, sieghaften Stiles nur wenig beigebracht. Am glücklichsten sind alle diejenigen gewesen, die auf alte Muster zurück­gegriffen haben. Davon zeugt vor Allem die „Völkerstraße". Auch die Kunstausstellung im engeren Sinne, die alten Werke im kleinen Pa­lais und gegenüber die neuen im großen Palais, zeigt, daß die Neuzeit sowohl in Kraft der Er- findnng wie in der Kunst der Darstellung frühere« Glanzperioden noch lange nicht gleichgekommen ist. Das einzige, worin wir Fortschritte gemacht haben, ist die Technik, die handwerksmäßige Be­arbeitung des Materials. Aber das macht das Wesen der Kunst nicht aus.

Sehr schwer dürfte es sein, die Leistungen der einzelnen Nationen auf dem Gebiete der Kunst zusammenfassend zu charakieristren. Unsere heutige Bildung ist zum großen Thkil inter­national, dir Kunst ist es in noch höherem Grade. Einzelne Merkmale lassen sich aber doch selbst von dem Laien auf dem Gebiete der Kunst herauSfiuden. Die Italiener zeichnen sich aus durch eine gewisse Ueberschwänglichkeit, um nicht zu sagen Ausschweifung der Phantasie bei Kon­zipierung ihres Sujets. Ein sprechendes Beispiel haben wir in der großen Gruppe „Niedergang Roms" im großen Palais, wo fast ein Dutzend Figuren des verschiedensten Typs, kahle Götzen­priester und junge Dirnen, der wilde Szythe< neben dem Senator oder der Matorne in bacchan­tischem Rasen Arm in Arm dahinstürmen Die Behandlung des Materials ist dabei ganz meisterhaft.

Der Franzose ist immer galant, auch in der Kunst. Die französischen Arbeiten, besonders die kleineren, zeichnen sich aus durch eine gewisse Glätte und einschmeichelnde Gefälligkeit. Nur verfällt der Franzose gar zu leicht in den Fehler der Ueberladung und besonders im Kunstgewerbe in den Fehler der Symmetrie. — Die Engländer verstehen es, ihren Gemälden einen gewissen Glanz und eine Farbenwirkung zu geben, in der sie vor allen anderen Nationen kenntlich sind.

Wir Deutsche haben auch auf dem Kunst­gebiet den großen Vortheil der Beschränkung ge­habt, die von oben her von vorn herein vor­geschrieben war. In den Anlagen der Champs Elyfees stehen eine Reihe von Kunstwerken unserer Koryphäen, die berechtigtes Aussehen bei allen Besuchern erregten. Auch in den Gemäldesälen des großen Palais findet sich verhältnißmäßig viel Hervorragendes ausgestellt, wobei man keines­wegs nur Werke allerneuesten Datums zuließ. Eine besondere Stärke scheinen unsere Künstler zu haben, wo sie sich direkt an die Wirklichkeit wenden. Verschiedene Porträts, darunter das von den Franzosen stets mit einer Art sympathi­scher Scheu oder scheuer Sympathie betrachtete Bild Wilhelm II. von Koner, weisen auf eine hohe Meisterschaft, welche die Deutschen gerade auf diesem Gebiete errungen haben. Ebenso treten die Darstellungen historischer Vorgänge be­sonders hervor. Vor allem sind bekanntlich die deutschen Gebäude auf der Ausstellung Gegen­stände des Staunens gewesen, sowohl das deutsche Haus in der rue des nations, wie das Gebäude der Schifffahrt und das leider etwas versteckt ge­legene und deshalb auch von unseren Landsleuten lange nicht genug gewürdigte Gebäude, in welchem die Werke der religiösen Kunst, die Schwarz­wälder Uhren 2c. untergebracht sind. Woran liegt

das? Ich schreibe das allein dem Umstande zu, daß diese drei Gebäude wie keine anderen auf der ganzen Ausstellung ihren Zweck aus­drückt en, ihre Idee verkörperten. Die großen Ausstellungsgebäude konnten jedes für sich ebenso gut schwere Eisenmaschinen bergen, wie Seide und Baumwollfäden. Man brauchte blos die Auf­schrift und die vorgesetzten Männchen zu ändern. „Es gibt aber kein wahres Kunstwerk, wenn es nicht eine Idee verkörpert, nicht einen Zweck aus­drückt, wenn es nicht die von diesem Standpunkte aus gestellten Fragen beantworten kann", so schreibt einmal der jüngst verstorbene Professor Altum in seinem Buch über den Bogel und sein Leben. Das deutsche Haus war ein lebenswahres Stadthaus, wie es sich hundert Mal auf deutschen Marktplätzen heute noch findet; das SchiffS- gebäude stellte einen Leuchtthurm vor, das Ge­bäude der kirchlichen Kunst hatte die Fassade einer Waldkaprlle. So hatte jeder Beschauer und Besucher die richtige Stimmung. Es konnte gar nichts anderes darin sein, als was darin war. In der lebenswahren Verkörperung ihrer eigen- thümlichen Idee, darin lag die Stärke dieser Kunstwerke. Weil unsere Kunst im allgemeinen von diesen Grundsätzen abgewichen ist, weil sie in die Irre geht und leeren Phantastereien nach- hängt, deshalb liegt sie darnieder.

Am wenigsten hat mir übrigens bei dem Ge­bäude für religiöse Kunst gefallen, daß diese Kunst selbst so mangelhaft vertreten ist. Besonders aus Nord- und Westdeutschlaud hatten sich nur sehr wenig Aussteller eingefunden, und das Ausgestellte war auch kaum das Beste, was wir sonst bieten können.

Viel reicher beschickt, als die deutsche, war natürlich die französisch- Abtheilung der religiösen Kunst. Aber auch hier glaube ich, wie ander­wärts, die Beobachtung gemacht zu haben, daß die religiöse Kunst heute noch nicht auf der gleichen Höhe steht wie die profane. Der An­zahl und Masse der Werke nach steht sie auch in Frankreich gewaltig zurück. Daß es in früheren Jahrhunderten umgekehrt war, zeigt die herrliche Ausstellung der alten Kunstwerke im kleinen Palais. Sache der berufenen Kräfte wird es sein, wenigstens auf Herstellung des Gleich­gewichts auf diesem Gebiete auch in unseren Tagen wieder hinzuwirken.

Deutsches Meich*

Berlin, den 9. Oktober.

* Von Zeit zu Zeit wurden in amtlichen und halbamtlichen Blättern, wahrscheinlich um die Seelust unter den Landratten zu wecken, die Ae- dizrguvgeA des Kiutrttls i« die Marine veröffentlicht. Auffällig ist eine besonders strenge Verpflichtung, die von den Schiffsjungen ein­gegangen werden muß. Die Jungen müssen sich von vornherein zu einer drei- bis vierjährigen Lehrzeit und zu einer neunjährigen aktiven Dienst­zeit, insgesammt also auf zwölf bis dreizehn Jahre, verpflichten. Ferner heißt es:

Wer auf seinen eigenen Antrag und mit Einwilli­gung seines Vaters oder Vormundes wieder entlassen zu werden wünscht, muß zuvor die auf ihn verwendeten Kosten im Bekäme von Ml. 540 für das Jahr oder Mk. 45 für den Monat zurückzahlen.

Diese Klausel fesselt die Jungen vollends und zwingt sie in eine Abhängigkeit, die an das Werbe­system früherer Zeiten und anderer Länder er­innert, als man die Seeleute mit Handgeld, Rum und sonstigen Nachhilfen für die Flotte preßte. Heutzutage wendet man bei uns freilich zivilisirtere Mittel an. Aber die Bedenken gegen die Schuld­knechtschaft, in die manche Jungen auf diese Weise gerathen, können selbst durch die Erwägung, daß die Marine sich gegen flukiuirende Elemente sichern will, nicht beseitigt werden. Unehrliche Jungen werden sich übrigens auch nicht an die Klausel kehren, sondern bei der ersten Gelegenheit in einem ausländischen Hafen entweichen.

D Ueber den Zweck mtb die Bedeutung der LotzrkzahkrmgsSüHer, die mit dem 1. Oktober in den Fabriken zur Einführung ge­langt sind, scheint noch in weiten Kreisen Unklar­heit zu herrschen. Ihr wesentlichster Zweck ist der, den Eltern eine wirksame Kontrolle des Ver­dienstes ihrer Kinder zu ermöglichen. Wohl in allen Fabriken wird der von den jugendlichen bezw. minderjährigen Arbeitern verdiente Lohn diesen selbst, nicht den Eltern ausbezahlt. So liegt die Versuchung nahe, den Eltern einen Theil des Verdienstes vorzuenthalten. Die Lohn zettel („Lohnblasen") können gefälscht, die Ziffern geändert, alte Lohnzettel (mit geringeren Summen) unterschoben, Formulare gekauft und durch Mitarbeiter ausgefüllt werden rc. Die Folgen solcher Lohn-Unterschlagungen liegen auf der Hand. Die Kinder werden leicht zum Betrügen und leichtsinnigen Geldausgeben ver­leitet. Um diese mit der direkten Lohnaus­zahlung an die minderjährigen Arbeiter verbunde­

nen Nachtheile zu verhüten, erhält von jetzt an jeder minderjährige Arbeiter ein solches Lohn­zahlungsbuch, in welches bei jeder Auslöhnung der Betrag des verdienten Lohnes eingetragen werden muß. Dieses Buch wird ihm, oder falls sein Vater oder Vormund es verlangt, diesem bei jeder Lohnzahlung eingehändigt mit der Ver­pflichtung, es vor der nächsten Lohnzahlung wieder an die Fabrik zurückzugeben. Im Übrigen gelten für die Lohnzahlungsbücher dieselben Be­stimmungen der Gewerbeordnung wie für die Arbeitsbücher. Das Lohnzahlungsbuch ermög­licht dem Vater und Vormund wenigstens die Kontrolle. Wirkungsvoller wird es sein, wenn der Fabrikherr die Unterschrift des Vaters oder Vormundes als Quittung, sei es jedes­mal, sei es in regelmäßigen Terminen (etwa vierteljährig) verlangt, und nicht eher weiteren Lohn ausbezahlt, als bis die Unterschrift bei­gebracht ist. Um Fälschungen zu vermeiden, muß einmal die Unterschrift zuverlässig eingeholt oder unter Kontrolle gegeben werden. Dieser Ouittungszwang kann auch durch statutarische Bestimmungen einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbandes vorgeschrieben werden. In einer großen Zahl von Fabriken ist folgende Be­stimmung in die Arbeitsordnung ausgenommen: „Die Auslöhnung findet an Minderjährige selbst nur mit Einwilligung der Eltern statt. . . Die­selbe erfolgt auf Grund eines Lohnbuches, welches vom Vater oder Vormund alle vierzehn Tage zu unterschreiben ist. Das Lohnbuch muß zwei Tage vor der Schlußlöhnung dem Meister zurückgebracht werden." Solche Lohnzahlungs­bücher find auf Empfehlung der Düsseldorfer Regierung hin namentlich im Handelskammer­bezirk M.Gladbach vielfach eingeführt „und haben sich Schwierigkeiten bei Durchführung dieser Einrichtung," wie der Ausschuß und Vorstand des linksrheinischen Vereines für „Gemein­wohl" in Empfehlung derselben feststellt, „nicht ergeben, vielmehr find die Eltern für die Ein­richtung dankbar".

Vermischtes.

(*) Kleine Nachrichten. Nürnberg. Wie die ,Fränk. Tagespost' berichtet, haben die Metallschlä­gerin särnmllichen hiestgen Werkstätte die Arbeit nieder­gelegt. — Ein nach Bamberg abgehender Personen­zug stieß beim Verlassen des Centralbahnhofes mit einem Rangirzuge zusammen, der mißverständlich in Bewegung gesetzt war. Drei Reisende, der Zugführer und der Schaffner erlitten leichte Verletzungen. Der Materialschaden ist unbedeutend. — Mannheim. Radwettfahren. Im Dauerfahren (10,000 Meter) siegte C. Jorrns (Kaiserslautern) in 13 Minuten 55 Se­kunden. Zweiter war Herty (Kleinsteinheim), Dritter Koch (Mainz). — Düsseldorf. Ein Majestätsbelei­digungsprozeß besonderer Art fand hier statt. Der Angeklagte war ein Taubstummer, der zu vier Monaten Gesängniß verurtheilt wurde. Die Verhand­lung fand hinter verschlossenen Thüren statt. — Kiel. Die Abnahmeprobefahrt des verlängerten Küsten­panzers „Hagen", deren Ausfall für den Umbau der übriger Küstenpanzer bestimmend ist, ergab gute Resul­tate. — Petersburg. Die .Nowoje Wremja' meldet aus Moskau: Die Verwaltung t er der Regierung gehörigen MoSkau-JaroSlawer Eisenbahn machte beim dortigen Bezirksgericht eine Schuldforderung von 6,500,000 Rubel gegen de» Millionär Ssawa Mamontow anhängig. — Paris. Die Bud getkommisston trat heute Nachmittag zusammen und bewilligte 1,400,000 Francs zur Beschleunigung der SchiffSbauten sowie einen Zusatz­kredit von 1,200,000 Francs, der durch das Steigen der Kohlenpreise erforderlich geworden sei. — Prag. Nach einem Telegramm aus Dux in Böhmen ist in der Nähe des Amalienschachies deS Duxer Kohlen-Reviers eine Frau beim Kartoffel-Ausgraben auf dem abgebauten Terrain durch dessen plötzlichen Zusammenbrechen in die Tiefe gesunken. Sie ist spurlos verschwunden.

* Auf dem St. ISerutzard ist jetzt zur Erinnerung an den Bernhardinerhund Barry ein Denkmal errichtet worden. Barry hat im Verlaufe von zehn Jahren 40 Personen, die auf dem Berg sich verirrten, das Leben gerettet. Seine tapferste That war die folgende. Er fand ein vierzehnjähriges Kind in dem verhängnißvollen Schlaf, der dem Tode vorangeht, im Schnee liegen. Barry erweckte das Kind aus dem Schlaf Als ihm dies gelungen war, legte er sich neben dem Kinde nieder und lud es offenbar ein, oufzustehen und zu reiten. Das Kind that eS auch und wurde von Barry nach dem Kloster getragen. Der Tod des HundeS erfolgte durch die Furchtsamkeit eines Unbekannten, der durch Barrys offenes Maul sich bedroht glaubte. Er zielte daher auf den Hund und tödtete ihn. Diese beiden Ereignisse sind auf dem Denkmal erwähnt; eS stellt den Bernhardiner dar, wie er das Kind auf dem Rücken trägt, bavunte'r stehen die Worte: „Der heldenmüthige Barry rettete vierzig Personen das Leben und wurde von der einundvierzigsten getödtet."

* Koste« überseeischer Telegramme. Bon den außerordenilichen Kosten, die aus den überseeischen Tele­grammen erwachsen, könnncn folgende Zahlen aus dem AuSgabeetat der ,Times' eine Vorstellung machen- Im vorigen Jahre kostete ein einziges Telegramm aus Colombo 32 000 Mk., in demselben Jahre gab der Ko.respondent in Alexandria 480 000 Mk aus. Bor drei Wochen etwa wurden für ein Telegramm aus Peking 6400 Mk. be­zahlt. Seit dem Beginn der chinesischen Wirren hat Dr. Morrison, der bekannte Korrespondent in Peking, mehr als 200 000 Mk. ausgegeben, während die Depeschen aus Shanghci, Tientsin und Tokio über 250 000 Mark gekostet haben.

* Erklärt. „Moriz — sag' mir eine hervor­ragende Eigenschaft des Wassers!" — Moriz: „Wenn man sich drin wäscht - - werd's schwarz!"