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mit Zückerhattungs-ZSeilage «Mustrirte Smmtags-Zeiümgi'

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27. Jahrgang.

Iut-a, Freitag, dm 17. August 1900.

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stehenden und aus preußisch-offiziösen Quellen schöpfenden Berichterstatters von dem Rücktritte des Reichskanzlers wird von verschiedenen Seiten für unbegründet erklärt. Wie mehrere natio­nalliberale Organe betonen, soll es sich bei jener Meldung wieder einmal um „Machinationen jener reaktionären Clique handeln, deren Herzenswunsch der Rücktritt des Reichskanzlers Fürsten Hobenlohe ist".

* Der Magistrat der Stadt Zsterki« hat wieder einmal einen Beweis seiner konfessionellen Engherzigkeit und Intoleranz gegen die Karho- liken gegeben. Eine Vereinigung von katholischen Männern und Frauen in Berlin hat sich die Rettung solcher Mädchen, die zum ersten Male Opfer der Verführung geworden sind, zum Ziel gesetzt in der Weise, daß solche Mädchen unter sicheren Schutz gestellt werden. Zur Förderung dieses Zweckes suchte der Verein bei der städti« schen Verwaltung eine Beihilfe nach. Der Magistrat aber hat das Gesuch abgelehnt und die Ablehnung damit begründet, „daß Unter­nehmungen mit demselben Zwecke bereits sehr reichlich aus städtischen Mitteln unterstützt wür­den, und daß es anderseits nicht rathsam sei, die in der genannten Richtung arbeitenden Kräfte zu zersplittern". Also protestantische Unternehmungen werden sehr reichlich aus städtischen Mitteln unterstützt, die Katholiken erhalten nichts!

X Die Kintragrmg in das Aörfer»- register wird von dem Gros der Bank- und Börsenwelt bekanntlich hartnäckig verweigert, weil sie darin, thöricht genug, einen Angriff auf ihre kaufmännische Ehre erblicken wollen — als ob andere Berufe sich nicht auch den für sie erlaffenen Spezialgesetzen fügen müßten! Run aber gewährt die Eintragung in das Börsenregister den einzigen Schutz vor der Erhebung des sog. Difserenz- einwandes durch solche Geldleute, die sich beim Werthpapiergeschäft verspekulirt haben. Bisher glaubten die Börsianer und Bankiers jedoch, das Solidaritätsgefühl werde mindestens die Mitglieder ihres eigenen Berufs davon abhalten, den Diffe­renzeinwand zu erheben und so aller Verbindlich­keiten ledig zu werden. Kürzlich aber hat ein an­gesehenes Bankhaus in schwieriger Lage dennoch von dem Differenzeinwand Gebrauch gemacht, um sich zu retten. Darob großes Zetermordio in der ganzen Börsenwelt! Verschiedene Bankfirmen, be­sonders in Berlin, haben deshalb nun doch sich entschloffen, ihre Eintragung ins Börsenregister zu bewirken. Die Andern wackeln zum Theil noch, der Rest der „Unentwegten" dagegen ist über die „Streikbrecher" höchlichst entrüstet und erhebt die Hand zum Schwure: Run erst recht! In diesem Sinne haben denn auch die Nürnberger und Fürther Mitglieder des Vereins bayerischer Bankfirmen eine Resolution beschloffen. Das bedenkliche Fernbleiben der Bankfirmen der anderen bayerischen Städte, die auch eingeladen waren, sucht man sich dadurch mundgerecht zu machen, daß man meint, die Ver­sammlung sei zu schleunig anberaumt worden. In Wahrheit wird der Widerstand der streikenden Börsianer von Tag zu Tag schwächer.

E Regelung des Prüsungswesens im Handwerk.

Der Minister für Handel und Gewerbe hat die Aufsichtsbehörden der Handwerkskammern an« gewiesen, für die Regelung des GesellenprüfungS« wesens die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Hierbei sollen im Wesentlichen folgende Grund« sähe beachtet werden:

I. Allen im Handwerk — nur dieses kommt in Betracht — beschäftigten Lehrlingen ist nach Ablauf der Lehrzeit Gelegenheit zur Ab­legung der Lehrlingsprüfung zu geben, und zwar unabhängig davon, ob für die betreffenden Hand­werkszweige im Handwerkskammerbezirk Innungen bestehen oder nicht.

II. Bei den Zwangsinnungen müffen Prüfungsausschüsse bestellt werden, deren Vor­sitzende von dem Vorstande der Handwerkskammer ernannt und deren Beisitzer von der Jnnungs- versammlung und von dem GesellenauSschuffe ge­wählt werden. Solange bei einer Zwangsinnung kein Gesellenausschuß besteht, ist daS Bedürfniß durch Errichtung eines anderen Prüfungsaus­schusses zu decken. Bei ZwangsinnuNgen, welche mehrere verwandte Gewerbe in sich schließen, ist die Zahl der Beisitzer so zu bemessen, daß aus jedem der vertretenen Handwerkszweige erforder- lichenfalls mindestens je ein Vertreter zur Prüfung hinzugezogen werden kann. So können z. B. der Vorsitzende und die Mitglieder des Prüfungsaus­schusses einer Zwangsinnung, deren Bezirk für eine Stadt beschränkt ist, zugleich zu Vorsitzenden -und Mitgliedern der von der Handelskammer für -die umliegenden Landbezirke gebildeten Prüfungs­ausschüsse bestellt werden.

Der Prüfungsausschuß der Zwangsinnung ist lediglich für den dieser zugehörigen Bezirk zustän- idig, jedoch können Mitglieder der Zwangsprü- 'fungsausschüsse, wenn das praktische Bedürfniß es erfordert, von der Handwerkskammer in die von ihr gebildeten Prüfungsausschüsse berufen werden.

HI. Bei freien Innungen darf ein Prü- fungsausschuß nur dann gebildet werden, wenn ihnen die Ermächtigung zur Abnahme von Prü­fungen seitens der Handwerkskammern ertheilt wird. Innungen ohne Gesellenausschuß, sowie -allen gemischten Innungen, d. h. solchen, welche miteinander nicht verwandte Handwerkszweige in sich vereinigen, kann diese Ermächtigung nicht et» Iheilt werden. Falls Innungen, in denen mehrere verwandte Handwerkszweige vertreten find, das Prüfungsrecht ertheilt wird, so ist die Mitgliederzahl deS Prüfungsausschusses in gleicher Weise wie bei den Zwangsinnungen (oergl. II) -zu ordnen.

Die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses einer freien Innung ist aus die Lehrlinge der Jnmmgsmitglieder beschränkt; sie darf innerhalb des Jnnungsbezirks auf alle daselbst vorhande­nen Lehrling« der betreffenden Gewerbe nur dann ausgedehnt werden, wenn zwei Drittel der be- thetligten Handwerker des Jnnungsbezirks, welche Lehrlinge halten, der Innung angehören. Eine weitere Ausdehnung der Zuständigkeit des Innungs- Prüfungsausschusses, insbesondere über den Jnnungsbezirk hinaus, ist unzulässig. Dagegen

üit Tuchler der Khrmms.

Roman von O. Elster.

35 ------ (Nachdruck verboten.)

Wie ganz anders war dieses Bild, als jenes, welches Karl vor Kurzem vor dem Altar gesehen! Hier das Erbarmen, die reine Menschenliebe — damals der fanatische Haß — die wilde Rach­sucht!

Kar! streckte die Hand nach dem Muttergottes- bilde aus und schleppte sich zu den Stufen des Altars. Dort sank er nieder, das brechende Auge auf das stille, schmerzensreiche Antlitz der Jung­frau gerichtet. Da plötzlich kommen ihm auch die Züge einer lieblichen Mädchengestalt in den Sinn, die er beinahe vergessen. Er dachte an die blauen, lieben Augen und an die herrlichen, goldenen Locken, mit denen seine Hände früher oftmals ge­spielt.

„Gesine . . .", flüsterten seine zuckenden Lippen und der Schmerz um die verlorene Geliebte seiner Jugend war stärker, al« der Schmerz der Wunde; er barg sein Gesicht in die Hände und ächzte leise auf. Dann wollte er sich erheben — sein Blick siel wieder auf das milde, stille Antlitz der heil. Jungfrau — er erhob die Hände zu ihr — er flüsterte ihren Namen — dann schwanden seine Sinne und er sank auf den Stufen des Altars nieder.

Todtenstill war es in der Kathedrale. Auch in der Stadt herrschte Todtenstille. Nur von den Wällen drang zuweilen ein klirrender Laut.

Da öffnete sich eine verborgene Thür im Hintergründe der Kirche und die verhüllten Ge­

steht nichts im Wege, die Mitglieder desselben, wenn das praktische Bedürfniß eS erfordert, in einen von der Handelskammer zu bestellenden Prüfungsausschuß zu berufen.

IV. Den Prüfungen der im § 129 Abs. 4 und § 131 Abs. 2 der Gewerbeordnung erwähn­ten Lehrwerkstätten, gewerblichen Unter­richtsanstalten und Prüfungsbehörden, welche vom Staate für einzelne Gewerbe oder zum Nachweise der Befähigung zur Anstellung in staatlichen Betrieben eingesetzt find, kann seitens des Ministers für Handel und Gewerbe die Wirkung der Gesellenprüfungen in der Weise beigelegt werden, daß von den mit Erfolg ge­prüften Personen die Ablegung einer Gesellen­prüfung nicht weiter verlangt zu werden braucht. Unter welchen Bedingungen das zulässig sein wird, ist weiterer Entscheidung vorbehalten. Jedenfalls kommen diese Prüfungen als allgemeiner Ersatz für die Gesellenprüfungen nur vereinzelt in Betracht.

V. Bei der Errichtung von Prüfungs­ausschüssen durch die Handwerks­kammer ist es als Ziel zu bezeichnen, daß jedem im Handwerkskammerbezirk vorhandenen Lehrling Gelegenheit gegeben wird, in nicht zu weiter Entfernung von seinem Wohnort vor einem seinem Fache entsprechenden Prüfungs­ausschuß die Gesellenprüfung abzulegen. Als Bezirk der Prüfungsausschüsse kommt für die Regel der Kreis in Bettacht. Die Zahl der zu bildenden Prüfungsausschüsse hängt in erster Linie von der Zahl der im Handwerkskammer­bezirk gehaltenen Lehrlinge des betreffenden Ge­werbes ab. Wenn einerseits unter Umständen die Bildung mehrerer Prüfungsausschüsse für einen Kreis ewpfehlenswerth erscheint, so ist andererseits bei einer ganzen Reihe von Hand- werkern die Vereinigung mehrerer Kreise zu einem Bezirk zulässig. So kann die Zusammen­legung des Stadtkreises mit dem umliegenden Landbezirk oder Theilen desselben sich oft als praktisch erweisen. Im Uebrigen kommen als Sitze der Prüfungsausschüsse in erster Linie Orte mit guter Verkehrsverbindung (z. B. Markt« orte, Eisenbahnknotenpunkte rc.) in Betracht, so­wie Orte, in denen das betreffende Handwerk am meisten vertreten ist. Den Lehrlingen der im Handwerkskammerbezirk nur gering vertretenen Handwerkszweige ist wenigstens durch Errichtung je eines Prüfungsausschusses innerhalb des Handwerkskammerbezirks Gelegenheit zur Ab­legung der Gestllenprüfung zu geben. In Aus­nahmefällen — für Handwerkszweige, die im Bezirke nur ganz vereinzelt vorkommen — wird die Einrichtung eines vereinigten Prüfungs­ausschusses mit einem ständigen Vorsitzenden und je nach dem Fache der Prüflinge wechselnden Beisitzern als zulässig erachtet werden können.

Deutsches

Berlin, den 16. August.

* Der ZÜeichskauzker Iürst Kohenkohe wird noch nicht von seinem Amte zurücktreten. Die gestern von uns mit Vorbehalt wiedergegebene Nachricht eines den konservativen Kreisen nahe- flotten mehrerer Nonnen traten ein. Suchend und forschend beugten sie sich über die Erschlagenen, ob noch Leben in ihnen wäre. Vergebliches Suchen — die Dolche der Spanier hatten nur zu gut ihr Werk gethan.

Da kamen die Nonnen auch zum Altar und fanden Karl.

„In ihm ist noch Leben", flüsterte die Oberin, eine würdige, weißhaarige Erscheinung. „Hebt ihn auf und bringt ihn in das Kloster, daß wir ihn pflegen."

Die sanften Hände der Nonnen hoben ihn empor und trugen ihn fort. Die Thür schloß sich hinter ihnen und tiefe Stille herrschte wieder in dem weiten Gotteshause.

18. Kapitel.

Der Todt enstille, welche unmittelbar nach der Erstürmung der Festungswerke in der Stadt ge­herrscht, folgte ein wilder Lärm, der sich sturmes- gleich durch die Straßen fortwälzte. Von allen Seiten rückten die Truppen in die eroberte Stadt. Spanische Guerrillabanden und Bauern aus der Umgegend drangen in die geöffneten Thore und begannen mit der Plünderung der zunächst lie­genden Häuser und Läden. Als ein englischer Generalstabsoffizier Wachen zum Schutze des Eigenthums ausstellen wollte, weigerten fich die Soldaten. Einige Burschen traten mit gespannten Gewehren aus den Reihen.

„Herr — kennt Ihr nicht Lord Wellingtons Ordre, daß die Stadt unser sein soll?" rief einer der Burschen. „Geht Eurer Wege — dorthin!" und er wies mit der Hand nach dem Thore.

Der Offizier erwiderte nichts. Er kannte die

Arrslarrd.

♦ London, 16. Aug. In Belfast ist gestern ftüh zwischen Katholiken und Protestanten

Ordre, wenn er sie auch nicht billigte, und ritt schweigend davon.

Das Losungswort für die Plünderung war nun gegeben. Mit rasender Schnelligkeit löste fich alle Ordnung auf. Gleich einem reißenden Strome tobte es durch die Straßen. Ein Cognac- Magazin, welches an dem Hauptplatze lag, wurde erstürmt, die hochaufgelagerten Fässer erbrochen, indem man in die Fässer hineinschoß. Das be­rauschende Getränk wurde in den Tschakos auf- gefangen und unter wildem Jauchzen Der» theilt. Dann eilte man weiter, von Haus zu Haus, von Laden zu Laden.

Ein zweites Bataillon sollte Posten aufstellen, aber auch diese wurden in dem Getümmel mit fortgerissen und nahmen nach kurzer Zeit an der allgemeinen Plünderung theil.

Die Einwohner flohen erschreckt davon ober versteckten sich in Kellern und anderen Schlupf­winkeln. Die Kirchen und Klöster füllten sich mit jammernden, betenden Weibern und Kindern, aber auch selbst die Kirchen und Klöster waren nicht sicher vor der Zerstörungswuth der entfesselten Soldateska.

Mehr und mehr füllten sich die Straßen mit Soldaten, marodirender spanischer Guerrillos und Bauern. Die Trunkenen zogen durch die Straßen, schossen ihre Gewehre ab, daß es wie ein un­unterbrochenes Pelotonseuer durch die Stadt prasselte, und jauchzten und tobten wie eine Schaar Besessener.

Wehrlose Bürger wurden erschossen, einzelne Frauen und Kinder fielen der sinnlosen Wuth zum Opfer. Wo man Wein und Spirituosen fand, berauschte man fich und zerschlug die Fässer,

ein Krawall ausgebrochen, der in verflossener Nacht fich wiederholte. Bei demselben rourbett vier Protestanten gehörige Läden und eine von einem Katholiken betriebene Schenke demolirt und die darin befindlichen Gegenstände auf der Straße verbrannt. Die Konstablermannschaft griss mehrere Male ein und wurde durch einen Steinhagel zurückgetrieben. Hierauf zog sie Verstärkungen an sich, wurde jedoch aufs neue zurückgeworfen und mußte sich in ihre Kaserne zurückziehen. Der Krawall dauerte bis gegen Mitternacht fort; alsdann zerstreute sich Der Volkshaufen.

* Konstantinopel, 16. Aug. In Folge der Vorstellungen des englischen Botschafters hat die Pforte die Behörden in Van angewiesen, die Kurden, welche den englischen Vizekonsul in Van auf einer Reise im Vilajet angegriffen hatten, energisch zu verfolgen.

» New zz-rk, 16. August. Aus Lake Bhrissie (Süokarolina) wird berichtet: Ein Volkshaufe von 5000 Weißen schaartt sich zusammen und griff die Negerbevölkerung an, um den Tod des Pollzeibeamten zu rächen, der am Sonntag von den Schwarzen getödtet wurde. Die Polizei zerstreute schließlich die Un« ruhestifter. Etwa 20 Ruhestörer wurden oer« wundet. Die Polizeistationen find ooll oon Ge­fangenen.

Der Krieg in Südafrika.

Vom südafrikanischen Kriegsschau­plätze meldet der »Daily Telegraph' Dom Montag aus Durban, daß General Buller auf dem Marsche nach Barberton ist.

Dewet befindet fich nach einer „Reuter"« Meldung aus Krügers oorp oom Mittwoch jen­seits oon Ventersdorp und marschirt gegen Norden, um Delarey die Hand zu reichen. Delarey steht in Rustenburg, Kitchener und die übrigen Generale folgen Dewet auf dem Fuße.

Die Truppen Bullers find in Twfe- laar eingetroffen (20 Meilen südlich Wonder» fontein) und stießen auf keinen wirklichen Wider­stand. 800 Buren mit 6 Geschützen befinden sich in der Nähe.

Marschall Roberts meldet offiziell, daß die Garnison oon Elandsrioer noch aushält. Die Verluste betragen 67 Mann. — Marschall Roberts klagt die Buren an, den englischen Obersten Helyar ermordet zu haben. Zwei Buren, welche der That oerdächtig find, werden oot das Kriegsgericht gestellt werden. Von den Generalen Kitchener und Methuen, welche sich oon der Telegraphenlinie entfernt haben, liegen keine Nachrichten oor. — In Durban, Natal, ist die ganze Ladung des Transport­dampfers „Twickenham" bestehend aus mehreren Tausend Tonnen Proviant und Kriegsmaterial für die englische Regierung, auf der Werft oerbrannt.

Die Wirren in China.

Peking ist erreicht. Das ist die große Neuigkeit, die gestern Nachmittag der ostasiatische Telegraph meldete. Nach einer Meldung des welche man nicht leeren konnte. Der beste Wille der Offiziere genügte nicht, um die Disziplin auf­recht zu erhalten. Die rachedurstige Schaar Manfos, an ihrer Spitze Manuela, feuerte die Soldaten stets zu neuen Exzessen an.

Die Soldaten, die Bajonette mit Schinken und Speck bespickt, ächzten unter der Last der geraubten Gegenstände; sie wußten nicht, was sie behalten, was sie fortwerfen sollten.

Gegen Abend brach an mehreren Stellen Feuer aus und eine dichte Dampfwolke lagerte sich über die unglückliche Stadt. An Löschen der Feuers dachte Niemand.

Erst als Lord Wellington mit seinem Stabe in die Stadt einritt, gelang es einigermaßen, wieder Ordnung herzustellen. Wachen wurden ausgesetzt. Die disziplinlosen Bataillone und die spanischen Guerrillos ans der Stadt gezogen und die portugiesischen und spanischen Bauern hinaus- gettieben — dumpfe Todtenruhe lagerte über der Stadt.

Am Nachmittage des folgenden Tages rückten einige deutsche Bataillone in die Stadt, welche an der Erstürmung und Plünderung der Stadt nicht theilgenommen hatten. Das vierte Bataillon der deutschen Legion besetzte den Marktplatz und der alte Hans Heinrich schlug seine Marketenderei im Vorhofe des Klosters „Zum blutenden Herzen der Mutter Gottes" auf.

Mit Schaudern blickte Gesine auf die Spuren der Verwüstung. In den Straßen, auf den Plätzen lagen die Erschossenen, die Kirchen waren mit Verwundeten angefüllt. Jammernde Weiber suchten nach ihren Männern, weinende Kinder nach ihren Eltern. (F- t«)