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|| Drittes Matt. | |

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4. Juni 1400.

Am nächsten Pfingstdienstage sind es 500 Jahre her, daß bei dem ungefähr 10 Kilometer von Fritzlar entfernten Dorfe Klein.Englis der Herzog Friedrich von Braunschweig von dem Grafen Heinrich von Waldeck, den Rittern Friedrich von Hertinghausen und Kunzmann von Falkrnberg, welche hier im Hinterhalte lagen, überfallen und ge- tödtet wurde. Lediglich der äußere Umstand, daß diese Herren zugleich Mainzer Amtsleute und Dienstmannen waren, gab dem Volke Ver­anlassung, den Erzbischof Johann II. von Mainz als den Anstifter zu bezeichnen. Fried­rich von Braunschweig — so legte es sich die Sache zurecht — hätte zu Frankfurt an Stelle Wenzels, der die Reichsgeschäfte sehr vernach­lässigte, zum deutschen Könige gewählt werden sollen, der Erzbischof Johann aber, der die Wahl Ruprechts von der Pfalz wünschte, sei da­gegen gewesen; Friedrich sei deswegen von Frank­furt abgereist und der Erzbischof habe ihn nun unterwegs als einen unliebsamen und lästigen Thronkandidaten durch seine eben genannten Dienstmannen umbringen lassen. Diese Meinung hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten. Nun haben aber in neuerer ZeitDr. Otto Felsberg sowie auch Dr. Egon Huckert durch ihre auf Grund der Reichstagsakten jener Zeit (zusammen­gestellt bei Weizsäcker, Reichstagsakten III, IV und V) angestellten Untersuchungen dargethan, daß der Erzbischof mit der ganzen Sache nichts zu thun hat und von jeder Schuld frei zu sprechen ist. Denn Friedrich stand gar nicht auf der Kandidatenliste, der Erzbischof war also sicher, daß er nicht gewählt wurde. Es läßt sich auch keine Spannung oder gar Feind­schaft zwischen dem Herzog und dem Erzbischof nachweisen, vielmehr bestand auch in Frankfurt noch das beste Einvernehmen zwischen beiden. Ein Grund zur Beseitigung des Herzogs war also gar nicht vorhanden. Auch war der Erz­bischof, der als „viel zu schlau und berechnend im höchsten Grade" bezeichnet wird, nicht der Mann, ohne den zwingenden Grund eine That zu begehen, dessen Folgen so unheilvoll für ihn werden konnten. Die rächste Folge des Mordes mußte die fein, daß er den ganzen welfischen Anhang, gegen sich aufbrachte. Wenn er aber auch die That gewollt hätte, so würde er gar keine Zeit dazu gehabt haben, den Grafen von Waldeck zu benachrichtigen, der seinerseits seine Mannen' erst Härte sammeln und mit ihnen nach Fritzlar reiten müssen. Das war bei den da­maligen mangelhaften Verkehrs-Verhältnissen in höchstens 3-4 Tagen unmöglich. Der Erz­bischof hat sich denn auch durch einen Eid- schwur von der Mitwissenschaft an der That reinigen können.

Selbst für solche Geschichtsforscher, welche auf diesen Reinigungseid des Erzbischofs kein Gewicht legen, steht es jetzt fest, daß die That bei Klein-Englis keine politische Ursache .hatte, sondern eine reine Privatangelegen­heit des Grafen von Waldeck war. Sein Groß­vater hatte eine Prinzessin (Mechtild) von Lüne­burg geheirathet. Als Mitgift oder vielmehr als Entschädigung für Verzichtleistung auf das Erb­recht, wonach ihr die zweite Hälfte Lüneburgs hätte zufallen müssen, waren ihr und dem Grafen von Waldeck 100,000 Mark Silbers zugesichert worden, die aber nicht gezahlt wurden, auch dann Nicht, als die Grafen wuderholt klagbar beim Kaiser geworden und ihnen diese Summe gericht­lich zuerkannt worden war. Der Gras Hein­rich IV. von Waldeck wollte nun die günstige Gelegenheit, daß die Herzoge von Braunschweig und Lüneburg auf ihrer Rückreise von Frankfurt un der Grenze seines Landes her kamen, benutzen und den Herzog von Lüneburg gefangen nehmen Und so lange gefangen halten, dis die Schuld- sorderung beglichen fei. Als nun die Herzoge uebst anderen Fürsten und Rittern gegen Mittag

5. Juni 1400 (damals der Sonnabend vor Pfingsten) in die Nähe des Dorfes Klein-Eng­els kamen, wurden sie, die sorglos und zerstreut vahin Reitenden, von dem Grafen Heinrich und °sn oben genannten Rittern vom Hinterhalte weser aus überfallen und in die Flucht ge­lugt, wobei Herzog Friedrich, ohne daß es Je- wand beabsichtigt hatte, im Kampfgewühl getödtet wurde. Durch diese Tödtung des Herzogs war

27. Jahrgang,

JuLöcr, Samstag, den 2. Juni 1900.

nun der ganze Plan des Grafen Heinrich von Waldeck vereitelt worden.

Durch ein Schiedsgericht, welches der König aus zwölf angesehenen Männeril zusammensetzte, wurden die beiden Ritter, welche den Herzog erschlagen hatten, dazu verurtyeilt, eine ewige Messe 'und einen Altar im Stifte zu Fritzlar zu stiften, wovon ein ehrbarer Priester wohl leben könnte, mit einem Gehalt von min­destens 40 Gulden jährlich.

An der Stelle, wo die Ermordung des Herzogs Friedrich von Braunschweig geschehen, steht jetzt noch ein steinernes Kreuz, besten Inschrift aber unleserlich geworden ist. Es war mit einem hölzernen Gitter umgeben, das, alt und unschön geworden, vor einigen Jahren vom Hessischen Geschichtsverein durch ein eisernes ersetzt worden ist. Das Kreuz wird von zwei Linden beschattet und ist abgebildet in dem Büchlein: „Die Vorzeit". Ein Taschenbuch für das Jahr 1824. Marburg und Kastel bei I. C. Krieger & Komp.

Wenn später der Erzbischof in der Er­wartung, daß es zu einem Kriege kommen werde, mit dem Grafen von Waldeck fowie auch mit den beiden Rittern ein Bündniß schloß, und wenn Johann am 8. Juni 1403 dem Hoch­stifte Fulda, das sich ihm anvertraute, den Kunzmann von Falkenberg zum obersten Amt­mann, Verweser und Schirmer gegen jeden Feind einsetzte und. sich am 17. Januar 1410 in die Gesellschaft zum Luchs aufnehmen ließ, welcher neben dem Abt von Fulda und andern auch Heinrich von Waldeck und die beiden Ritter angehörten, so ist das alles auch ohne die Annahme einer Schuld Johanns an dem Tode Friedrichs erklärlich.

Fritzlar. F. Ludorf.

9. Miks Ml dtt WckWßM- 1900.

Von unserem Spezialkorrespondenten.

(Nachdruck verboten:) Paris, 30. Mai.

Noch einige Winke für Ausstellungs- befucher. Die Tickets.

Die Eintrittskarten zur Ausstellung kann man nicht, wie der deutsche Leser es eigentlich für selbst­verständlich hält, an den Eingangsschaltern des Ausstellungsgeländes kaufen. Diese Arbeit macht sich die Ausstellungsleitung nicht, sondern sie über­läßt das den Billethandlern, erwachsenen und un­erwachsenen, Männlein und Weiblein, welche zu Hunderten in der Nähe der Eingangspforten sich umhertreiben und den Besucher schon von weitem zum Kauf eines „Tickets" (Einzelbillets) oder eines „Bons" (20 Einzelbillets mit allerlei Vergünsti­gungen) einladen und gleichzeitig auch ihre Führer und Karten für die Ausstellung anpreisen. Die Camelots, die Händler selbst erstehen und ver­treiben die Billets ganz börsenmäßig zu wechselndem Preise. Der Preis en groa auf der Nachmittags von 1 bis 2 Uhr neben der Börse stattfindenden Ticketbörse beträgt gegenwärtig 47—50 Frks. für das Hundert, während der aufgedruckte Nominal­preis 1 Frk. für das Einzelbillet ist. Der Kurs wechselt täglich und oft mehru.als am Tage. Kürz­lich berichtete ein Redakteur des „Matin“ über seine Erfahrungen, die er, als Camelot verkleidet, während eines Tages gemacht hatte. Er kaufte 100 Tickets für 50 Frks. Am Abend hatte er, obgleich vollkommener Neuling im Fache, alle bis auf 10 verkauft, und nachdem er diese noch zu dem Einkaufspreise an einen der neuen „Kollegen" losgeschlagen hatte, 56,50 Frks. gelöst, also 6,50 Frks. Profit gemacht. Ein einigermaßen „ge­rissener" Camelot soll es aber auch ganz gut aus 20 Frks. und manchmal auch auf 50 bis 60 Frks. pro Tag bringen können.

Charakteristisch auch für das Gebühren fast aller kleinen Pariser Geschäftleute ist eine Ant­wort, welche ihm einer dieser Kollegen gab. Er fragte, was er für das Ticket verlangen solle, und erhielt die Antwort: „Que tu es böte!“

„Q’ie tu es bese!“ „Was bist Du ein Dumm­kopf !" „Dian nimmt, was man bekommen kann, 12, 15, auch 16 sous, manche geben auch 20 SOUS."

Der Franzose rechnet bekanntlich meist mit Sous (5 Centimes), so wie der Berliner heute noch mit seinem „Jroschen" und der Westfale mit „Kaflemäunken" (2l/« alte Silbergroschen = 25 Pfg.) 20 Sous sind 1 Frks., entsprechen also nur dem aufgedruckten Normalpreis des Billets. Wer diesen aber bezahlt, ist über's Ohr gehauen, und für die Camelots ist deshalb der Fremde, der den Rummel noch nicht kennt, immer ein bevorzugtes Opfer seiner Zudringlichkeit. Man kann solche Tickets auch einzeln in vielen Bank-, Cigarren- unb anderen Geschäften kaufen, thue es aber nur in solchen, in welchen der Preis angeschlagen ist, wenn man nur dieselbe Behandlung erfahren will, wie von den Camelots auf den Straßen. „Der

Fremde kommt doch nicht wieder", heißt die Ent­schuldigung für solches Geschäftsgebahren.

Die Ausstellungs-Bons.

Am besten thut man, wenn man sich vor dem Besuch der Ausstellung einen Bon mit Tickets, augenblicklich im Kurse von 17 Frks. kauft. Der­selbe gewährt folgende Vortheile:

erstens: 20 Tickets;

zweitens: Theilnahme an noch 5 Verloosungen, (Gewinne von 100—100 000 Frks.) ;

drittens: nach Wahl des Inhabers, ent­weder:

a) 25°/o Ermäßigung auf den Eintrittspreis aller attraktions innerhalb des Ausstellungsplatzes, oder d) Ermäßigung auf den Preis zweier einfacher Billets zu Reisen von einer Station der Bahnen der großen französischen Eisenbahngesell­schaften nach Paris und zurück umeinDrittel.

Für Norddeutschland kommt hier vornehmlich die Grenzstation Jeumont in Betracht. Da diese Station weniger als 500 km von Paris entfernt ist, hat der Inhaber des Bons ein Recht auf jene Ermäßigung für 2 Reisen nach Paris und zurück. Giltigkeitsdauer der Billets 10 Tage, Tag der Abreise und Tag der Ankunft eingeschlosien. Die Bons müffen vorher an den Sta­tionschef des Nordbahnhofes in Paris ein­geschickt werden und find dann bis zur Er­schöpfung der Reisevergünstigung unübertragbar.

Da die Reisevergünstigung von der Grenze aus für den deutschen Besucher nur echt p oble- matische Bedeutung hat, thut der Fremde besser, sich für die Vergünstigung beim Besuche der Attraktions zu entscheiden.

Zeiteintheilung für den Besuch der Weltausstellung.

Die Zeit ist kostbar im allgemeinen, doppelt kostbar auf Reisen, hier in Paris, wo viele Hotels ihre Preise schon weit über das Doppelte, Theater, Konzerte rc. die ihrigen um einen be­deutenden Prozentsatz gesteigert haben, dreifach kostbar. Da heißt es also die kurzen Tage zu Rathe halten, um nichts zu versäumen. Vor allem also eine gute Ordnung beim Besuche der vielen Sehenswürdigkeiten.

Zuerst verschaffe man sich einen Gesammt- überblick, indem man das ganze Ausstellungs­gelände an der Hand eines guten Planes (zu empfehlen der Plan Taride 30 Cts., mit festem Deckel J50 Cts.) durchwandert, ohne in eines der Ausstellungsgebäude einzutreten. Man fahre etwa mit dem Seine-Dampfer (rechte Seite) bis zur Alma-Brücke, durchwandere den Trocadäro (gute Uebersichten der Terrasse des Trocadsro- palastes) gehe dann durch All-Paris durch die rue de Paris zu den elysäischen Feldern, von dort Über die Brücke Alexander III. nach der Jnvalidenesplanade, dann durch die Völkerstraße und an dem Palast der Streitkräfte zu Wasser und zu Lande vorbei zum Marsfelde. Einen herrlichen Ueb erb lick nicht allein über die Ausstellung, sondern auch über ganz Paris hat man hier vom ersten Stock des E:ffelthurmes aus. Diesen soll man sich also nicht entgehen lasten. Dann gehe man jenseits des Marsfeldes stromabwärts zur Pasty-Brücke und kehre auf einem Seine-Dampfer (linkes Ufer) zurück.

Viel schwieriger als auf dem freien Ausstel­lungsfelde, ja ich möchte fast sa^en in ganz Paris, ist die Orientirung im Innern der gewalti­gen Ausstellungs-Paläste. Ohne guten Plan und ohne Führer kann man sich da noch verlau­fen, wenn man schon ein halbes Dutzend und mehrere Male darin gewesen ist. Kurz merke man sich jedoch Folgendes:

Um sich nicht zu übermüden, gehe man nicht von dem Erdgeschoß zum ersten Stockwerk, und umgekehrt von Gruppe zu Grupp?, sondern nehme das eine ober das andere ganz durch. Sowohl die Paläste der Invaliden-Esplanade wie die des Marsfeldes sind äußerlich durch Stil und archi­tektonische Abhebung von einander geschieden. Im Innern laufen ab<r die Gruppen und Gallerten durch, und sie Gruppen halten sich keineswegs innerhalb der Paläste, welche ihren Namen tragen, sondern greifen in andere Paläste über und um­gekehrt.

Im Uebvgen heißt es, die Augen aufhalten, und wenn mar sich auch mal verlaufen hat, eilten Ausgang gibt es immer, wo man wieder frische Lust schöpfen oder an irgend einer Attraktion oder Sehenswürdigkeit die Nerven etwas auf- frischen kann. Abwechselung ist bei solchen Strapazen das nothwendigste — gerade wie beim Schreiben von Ausstellungs-Briefen.

Der Elektrizitätspalast.

Der Ehrenplatz in der Ausstellung ist dee jüngsten Form, in welcher die Wissenschaft dir Naturkräfte dem Menschen dienstbar gemacht hat, der Elektrizität eingeräumt worden. Ihr Palast bildet den Mittelpunkt und Schlußstein der Aus­

stellungspaläste des Marsfeldes. In der Ver­längerung einer von dem Mittelpunkt der Rotunde des Trocadäro-Palastes über die Jena-Brücke auf die Mitte des weiten bogenförmigen Fußes des Eiffelthurmes gelegen, bildet es das Hauptmotiv für die Ausstattung dieses Ausstellungsplatzes. Vor ihm die prächtigen mit Blumenbeeten reich geschmückten Gartenanlagen des Marsfeldes, welche von den Hauptfacaden der Paläste für Ingenieur- und Transportwesen und für Wiffeu- schaft und Kunst links, der für Textilindustrie und für Minen und Metallbearbeitung rechts umfaßt werden; dahinter der Eiffelthurm und durch deffen Fußbogen hindurch sichtbar jenseits der Jena-Brücke die Ausstellung auf dem Tro- cadöro, die Kaskaden des Palastes und dieser selbst — ein großartiger Anblick! iDm Haupt­schmuck des Elektrizitätspalastes bildet das Wasserwerk (Chateau d' Eau) in seiner Mitte. Dieses bildet eine halbkreisförmige Nische mit lichter Oeffnung von 33 m und einer Tiefe von 11 m. Vorn ist eine große Bogenöffnung im Stile der Epoche Ludwigs XV. In dem Hinter­gründe der Nische sind eine ganze Anzahl große Becken angebracht, aus welchem sich eine mächtige Kaskade in ein Becken vor der Nische ergießt. Die höchsten Becken sind 11 m über dem Bassin angebracht, also so hoch wie ein dreistöckiges Haus. Die untersten ergießen eine gewaltige Waffermaffe in einer Breite von 18 m. Ueberall in der Nische sind Thiergestalten und Najaden vertheilt, welche Waffer in Sprudeln, Garben, Strahlen aus- stoßen. In der Mitte ein Springbrunnen, wel­cher einen 30 m hohen Strahl auswirft. Dieses Wasserwerk kann in einer Stunde 41/» Millionen Liter Wasser liefern, welches zur Speisung der Dampfmaschine benutzt wird.

Hinter dem Wasserfall ist eine Grotte ange­bracht, welche gestattet, durch den Wasserfall in das vorliegende Gebäude zu sehen. Rings um die Nische herum laufen Säulenhallen, in welchen sich Restaurants befinden und welche die Ver­bindung mit den Seitenpalästen des Marsfeldes Herstellen. In dem Bassin vor der Nische steht eine Gruppe, welche die Menschheit durch den Fortschritt geführt darstellen soll, liebet bem Thorbogen der Nische erhebt sich ein Medaillon, die Jahreszahl 1900 tragend, überragt durch eine den Genius der Elektrizität darstellende Bild­säule, auf einem Wagen stehend und die Fackel des Fortschrittes schwingend. Medaillon und Statue gehören schon zu dem hinter dem Wasser­werk sich erhebenden Elektrizitätspalast, welcher mit ihm gewissermaßen ein Ganzes bildet. Das Dach desselben hat die Form eines aus vielen kleinen von Säulen getragenen Kreisbogen be­stehenden großen, mit Zacken versehenen Bogen. Sein Dachfirst besteht aus durchbrochenem, mit farbigen Glas- und durchsichtigen farbigen Thon- scheiden geschmückten Zinkwerk. Auf der 70 m hohen Sp tze erhebt sich eine Sonne, von der zahllose farbige Flammen hervorzüngeln. Das ganze Palais ist aus getriebenem Zink, Glas und durchsichtigem Thon hergestellt.

Schon bei Tage gewährt das Elektrizitäts­palais mit dem Wasserwerk einen unvergeßlichen Anblick. Geradezu zauberhaft aber ist der Ein­druck zur Nachtzeit, ro;nn eine elektrische Be­leuchtung stattfindet. Aehnlich wie bei der letzten Weltausstellung, aber nach einem sehr vervoll­kommneten Verfahren macht man die Wasser- massen der Kaskade und des Springbrunnens in verschiedenen Farben erglühen. Außerdem wird alsdann das Elektrizitätsgebäude, namentlich das Dachwerk und die Sonne über demselben durch 5000 farbige Glühlampen, 8 Bogenlampen mit Scheinwerfern in farbigem Glas und 4 Bogen­lampen mit Reflektoren, das Wasserwerk durch 1100 Glühlampen erleuchtet. Der Blick, welchen man alsdann von der Terrasse des Trocadöro- palastes genießt, dürfte auf der Welt seines Gleichen nicht haben. _________

Die neuen Bestimmungen der Gewerbeordnung.

(Zum Aufbewahren!)

Das nunmehr vom Reichstage verabschiedete Gesetz betreffend die Abänderung der Gewerbe­ordnung ist bekanntlich für die Inhaber offener Ladengeschäfte ebenso wie für dar große Publikum von größter Bedeutung, weshalb es angezeigt erscheint, die neuen, in dieser Hinsicht ge­troffenen Gesetzesbestimmungen zusammenzustellen. Da ist zunächst ein neuer § 41b, wonach auf An­trag von mindestens zwei Dritteln der be- theiligten Geschäftsinhaber für eine Gemeinde oder mehrere örtlich zusammenhängende Gemünden durch die höhere Verwaltungsbehörde bestimmt werden darf, daß in Barbier- und Friseur­geschäften an Sonn- und Festtagen ein Ge­schäftsbetrieb nur soweit stattfinden darf, als eine Beschäftigu«g von Gesellen und Lehrlingen ge­staltet ist. Weiter kommt in Betracht, der in