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mit Itnlerhaktungs-Meilage „Illustrirte Sonntags-Zeitung!' petrr»zaS« Bf. 8 (Dämonie).
Julöa, Montag, den 28. Mai 1900.
M 121.
Zweites Blatt.
27. Jahrgang.
O Die Obstruktion im Reichstage und die Regierung.
Zum erstenmal hat der Reichstag daS unerquickliche Schauspiel der Obstruktion erlebt. Deswegen war es ein politisches Ereigniß ersten Ranges, daß diese neue Erscheinung am deutschen Parlamentshimmel sichtbar wurde; und dennoch schwiegen die Offiziösen dazu, die doch sonst an Redseligkeit nichts zu wünschen übrig lasten, schwiegen mit einer Beharrlichkeit, als gehe sie das ganze deutsche Parlament mitsammt seinen unliebsamen neuen Eigenschaften keinen Pfifferling an. Es konnte nicht fehlen, daß dieses auffällige Schweigen so ausgelegt wurde, als habe die Reichs- regierung alles Interesse für die lex Heinze verloren, ja als wünsche fie sogar den Sieg der Obstruktion über die Mehrheils, Parteien, die das von den verbündeten Re, gierungen eingebrachte Gesetz vertheidigten; und ein Mitglied des Reichstages, das persönlich einer im Reiche höchst einflußreichen Persönlichkeit sehr nahe steht, hat mehrfach Gelegenheiten benützt, um in der Wandelhalle des Reichstages gesprächsweise zu versichern, daß der Kaiser von dem Gesetze nichts wissen wolle, daß der Bun des- rath nicht seine Zustimmung dazu geben werde, auch wenn es Annahme finden sollte, und was der agitatorischen Andeutungen noch mehr waren. Das alles zusammengenommen hat bei sehr vielen Politikern den Eindruck hervorgerufen, als sei in den oberen Regionen der Heinzegesetz-Wind umgeschlagen zu Ungunsien der Annahme des Gesetzes, und schwerlich wird es jemand im Ernste leugnen können, daß damit dem Eindrücke der Obstruktion Vorschub geleistet wurde, namentlich bei schwankenden Gestalten der Rechten. Gekennzeichnet wurde diese Thatsache am besten durch die vielfach angeführte und mit vollem Rechte bespöttelte Notiz der konservativen .Kreuz- Zeitung', die in dieses Blatt angeblich „aus Versehen" hineingekommen war und absonderlicher Weise zur Aufgabe mehrerer Paragraphen des Gesetzentwurfes rieth, die bereits die dritte Lesung im Reichstage durchgemacht hatten und angenommen waren.
Jetzt erst, nachdem gemeldet worden ist, daß das preußische Staatsministerium seine Zustimmung zu dem vom Reichstage erledigten Gesetzentwürfe gegeben hat, ist den Offiziösen die Sprache wiedergekommen. Die ministerielle ,Berl. Korresp.' erscheint mit der in der ,Fuld. Ztg.' schon mitgetheilten Kundgebung auf dem Plane, die die Ueberschrift trägt „Die Obstruktion im Reichstage" und nun, recht kräftig post festem, zu der nicht mehr ganz neuen Entdeckung gelangt, daß „die Vorgänge der jüngsten Zeit doch ihre tiefgehende und ernste Bedeutung für unsere ganze parlamentarische Zukunft haben". Jetzt endlich ist dem Herrn Osfiziofus die Erkenntniß dafür aufgegangen für die „Gefahr, daß der einmal beschrittene verhängnißvolle Weg der Obstruktion auch bei anderer Gelegenheit und auch Gesetzentwürfen gegenüber eingeschlagen werden könnte, die geradezu vitale Interessen des Reiches und des Staates berühren"; und nun endlich fühlt sich der Osfiziofus zu dem höchst weisen Ausspruche veranlaßt: „innerhalb des deutschen Par- lamentes wird mithin, wie erwartet werden darf, die Ueberzeugung immer mehr erstarken und sich vertiefen, daß derartige Vergewaltigungen der Mehrhett durch die Minderheit für die Zukunft ausgeschlossen sein müssen".
Heber das Wie der Ausführung sch w e i g t sich der Herr Verfasser dieser tiefsinnigen Sätze natürlich vollkommen aus. Aber es ist immerhin der Anerkennung werth, daß nun endlich auch ausgesprochene Regierungsorgane Worte finden dafür, die ganze Widerwärtigkeit und Gefährlichkeit des Obstruktionsverfahrens zu kennzeichnen. Das ist deshalb auch besonders nöthig, weil die Obstruktionslust bekanntlich auch schon die National- liberalen anzustecken begann, so daß diesen eia großer Theil der Schuld daran zufällt, daß das Heinzegesetz in dritter Lesung nicht in der Form der Beschlüsse der zweiten Berathung zu Stande kam. Und bis zuui heutigen Tage finden nationalliberale Blätter ein Vergnügen daran, Herrn Lugen Richter und seiner .Freisinnigen Zeitung' den Unsinn nachzuschreiben von der „papiernen Mehrheit", die nur anstatt einer wirklichen Mehrheit für da« Gesetz vorhanden gewesen wäre. Eine „leibhaftige Mehrheit", so meint die nationalliberale .National- Zeitung', könne „jede Obstruktion überwinden".
DaS find Flausen und lächerliche Ausflüchte. Entweder ein Gesetzentwurf hat im Reichstage eine Mehrheit für sich, oder er hat sie nicht. Ein Drittes gibt es nicht. Und die lex Heinze hatte eben die Mehrheit, eine Mehrhett, die für einen von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf und namentlich für den Schaufenster- Paragraphen fich abmühte, der so recht eigentlich
ein Werk der verbündeten Regierungen war. Der Vertreter Bayerns im BundeSrathe, Graf Lerchenfeld, hat ja doch ausdrücklich festgestellt, daß dieser Paragraph vornehmlich auf daS Betreiben der bayerischen Regierung im BundeSrathe dem Gesetzentwürfe eingesügt worden ist. Wenn es also den Regierungen ernst damit ist, daß fie in der Vergewaltigung parlamentarischer Mehrheiten durch Obstruktionsmehrheiten eine ernste Gefahr
Am 24. Mai begannen in Oberammergau jene Festspiele religiösen Inhalts, deren Ruf sich über die ganze Welt verbreitet hat und stets eine nach Zehntausenden zählenden Zuschauermenge anzieht. Unseren Lesern führen wir im Bilde zunächst das Schauspielhaus vor, welches eigens für die Zwecke der Aufführungen erbaut worden.
Dort, wo die liebliche Amper aus den bayerischen Alpen ihren bisherigen östlichen Lauf plötzlich scharf nach Norden wendet, dann in die weite Hochebene hinabschlängelt, welche von dort bis München sich dehnt, liegt inmitten eines Halbrundes schön bewaldeter Berge das malerische Dörfchen Oberammergau. Alle zehn Jahre wird dieser stille Erdenwinkel hineingeriffen in das Weltgetriebe und eine wahre Völkerwanderung ergießt fich auf seine anmuthigen Wiesengründe. ES ist das weitberühmte Passionsspiel, welches diese plötzliche Wandlung veranlaßt. Ehemals nur von den umliegenden Ortschaften und benachbarten größeren Städten, wie München, Augsburg, Innsbruck u. s. w. besucht, strömen etwa seit 1850, wo der hochangesehene Dramaturg Eduard Devrient zuerst mit berufener Feder auf die Eigenart dieser Veranstaltung hinwieS, Zuschauer aus aller Herren Länder herbei. Das ganze Leben in diesem merkwürdigen Orte ist sozusagen auf die genannten Aufführungen zugeschnitten, welche ihren Ursprung einem von der dortigen Gemeinde anläßlich der anno 1633 wüthendenPest gethanenen Gelübde verdanken.
Das in unserer Zeichnung dargestellte Schauspielhaus versetzt den Zuschauer in das alt- griechische Theaterwesen. Daran erinnert namentlich die Bühne, die an den beiden äußeren Seiten als ständige, stets offene Dekorationen den Einblick in je eine Straße von Jerusalem und ihre dahinter sich öffnenden Seitengäßchen zeigt. Die Mitte nimmt ein aus Holz errichteter Palastbau
für unsere Zukunft erblickt, so ist ihnen nur das Eine recht dringend zu rathen, daß sie bei nächster Gelegenheit diese ihre Anschauung zu rechter Zeit und mit der rechten Entschiedenheit zum Ausdrucke bringen, anstatt die Hände in den Schoß zu legen und ungehindert falsche Nachrichten ausstreuen zu laffen über ihre Meinung und Haltung.
ein, welcher zu beiden Seiten eine Pforte und darüber einen Balkon hat, dessen Mitte, durch einen Vorhang verdeckt, die eigentliche Bühne im engeren Sinne birgt, welche je nach Bedürfniß mit neuen Dekorationen einen neuen Schauplatz darstellt. Hinter den vordersten Pfeilern des Proszeniums tritt der Chor hervor, der sich auf dem Vordergründe des ganzen, sehr weiten Bühnenraumes bewegt.
Die szentsche Einrichtung ist von überraschender Großartigkeit und geht zum Theil über das hinaus, was die größten Bühnen zu bieten pflegen. Die wechselnden Dekorationen find mit Verständniß und Geschmack arrangirt; vor Allem sind lebende Gewächse überall da, wo die Handlung int Freien vor sich geht, sehr sinnig und geschmackvoll verwandt worden. Die Kostüme zeigen eine überraschende Mannigfaltigkeit, sie sind getreu und zum Theil sehr kostbar, so daß sie der größten Bühne Ehre machen würden.
lieber die Entstehung des Oberammergauer Passionsspiels berichtet das offiziöse Spielbüchlein, das den Titel führt: „Das große Versöhnungsopfer auf Golgatha ober die Leidens- und Todesgeschichte Jesu nach den vier Evangelisten mit bildlichen Vorstellungen aus dem alten Buche zur Betrachtung und Erbauung", Folgendes: „In der allgemeinen Roth, welche eine Pest in dem Jahre 1633 über das Thal brachte, suchte die Gemeinde bei dem Allmächtigen Hilfe mit einem feierlichen Gelübde, alle 10 Jahre die Leidensgeschichte Jesu zur dankbaren Verehrung und erbaulichen Betrachtung öffentlich vorzustellen, als ein heilsames Mittel, das Leiden und Sterben des Erlösers allen kommenden Geschlechtern des Amperthakes'tief einzuprägen, heilige Entschlüsse in ihnen zu wecken und auf die Besserung ihres Lebens zu wirken".
In ben diesjährigen Pasfionsspielen wird der Hafnermeister Lang von Oberammergau zum ersten Male den Wettheiland geben und wir beeilen un», da» Porträt de« Darsteller« nnseren
Lesern zu reproduziren. Da« Aeußere Lang« macht ihn in trefflicher Weise jur Darstellung der Roll« geeignet, »l« Spielhonorar erhätt der Christuüarsteller 3000 Mark.
Zu den Festspielen in Oberammergau.
Aas Schanfptekhans.
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□ Der Plan einer Wittwen- und Waijenversicherung
der Arbeiter ist bei Gelegenheit der Rom» misstonsberathung der Flottenvorlage wieder Gegenstand der öffentlichen Erörterung geworden. Es bedarf wohl keines Nachweises, daß eine solche Versicherung für die deutsche Arbeiterschaft sehr segensreich sein würde, da heute die Wittwen und Waisen von Arbeitern in sehr vielen Fällen völlig der Armenpflege anheimfallen. Während die nun schon bestehenden Arbeiterversicherungen darauf abzielen, dem Arbeiter auch in den Tagen der Erwerbsunfähigkeit ein stetiges Einkommen zu sichern, so wäre es Aufgabe der Wittwen- und Waisenversicherung, auch nach dem Tode des Ernährers den Hinterbliebenen eine kräftige Beihilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. So lobenswerth auch der Gedanke einer solchen Versicherung ist, so schwierig ist seine Ausführung wegen der damit verbundenen Kosten. In der „Zeitschrift für Sozialwiffenschaft" werden die Grundzüge und Kosten einer solchen Versicherung erörtert. Man berechnet au der Hand der letzten Berufszählung, daß die Zahl der oerheiratheteu zur Alters- und Invalidenversicherung verpflichteten Arbeiter 3415090 beträgt. Nach eingehenden Rechnungen treten jährlich 52 880 Arbeiterfrauen in den Wittwenstand und es bleiben nach Abzug der fich wieder verheirathenden 49771 versicherungsberechtigte Wittwen für daS erste Jahr der Versicherung. Im zweiten Jahre beträgt die Zahl nach Abzug der inzwischen Verstorbenen 98385, steigt dann stetig, bis sie im 68. Jahre mit 1145914 den Höhepunkt erreicht. In ähnlicher Weise wird die Zahl der Arbeiterwaisen berechnet, die etwa bis zum 14. Jahre mit Renten auszustatten wären. Die Zahl der zu unterstützenden Kinder würde im 1. Jahre 93000, im 5. 407160 und im 14. 751010 betragen. Der Versicherung müßten alle Wittwen und Waisen derjenigen Arbeiter unterliegen, die bei Lebzeiten der Alters- und Jnvaliden-Ver- sicherung angehörten. Die Wittwenrente sollte 80 M. betragen, in besonderen Fällen wäre ein Zuschlag zu gewähren. Für jedes Kind wird eine Rente von 4O M. vorgeschlagen, doch sollten die Gesammtrenten 200 Mk. für die Familie nicht übersteigen. Nach Abzug der von der Unfallversicherung aufzubringenden Renten würde die Zahl der rentenberechtigten Wittwen betragen im 1. Jahre nach Einführung des Gesetzes 45 771, im 60. 1053Z53, der Waisen im 1. Jahre 84854, im 14. etwa 620000. Für diese wären an Renten zu zahlen im 1. Jahre 7043 840 Mk., im 60. Jahre 111272240 Mk. Damit würde dann ein Stillstand im Steigen der Ausgaben eintreten, und jährlich die gleiche Summe von 111272 240 Mk. erforderlich sein. Die Summe ist gewiß ganz gewaltig. Was nun die Aufbringung der Kosten anbetrifft, so müßten wohl in erster Linie die Arbeiter selbst für die Versorgung von Frau und Kind nach ihrem Tode entsprechende Beiträge zur Versicherung leisten; daneben würden sich auch die Arbeitgeber gewissen Aufwendungen nicht entziehen können. Endlich wären noch der Staat und vor allem die Gemeinden zu den Kosten heranzuziehen, well gerade die Wittwen- und Waisen- Versicherung eine bedeutende Verminderung der Ausgaben für daS Armenwesen in ihrem Interesse herbeiführen würden. Jedenfalls gewinnt nach vorstehender Berechnung der Plan einer Wittwen- und Waisenversicherung greifbare Gestalt, die zu einer weiteren Erörterung dieses Problems anregt.
Die elterliche Gewalt der Mutter.
Von Dr. jur. Weyer.
------ Nachdruck verboten.
Nach den Vorschriften deS Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1684 ff.) geht, von Ausnahmen abgesehen (z. B. wenn die Mutter selbst ge» schäftsunfähig — minderjährig — geisteskrank — ist oder die elterliche Gewalt aus einem sonstigen Grunde ruht — wenn fie eine neue Ehe eingeht — wenn fie die ellerliche Sewatt verwiest hat — wenn es sich um ein uneheliches Kind handelt — wenn einem bestellten Beistände von dem VormundschaftSaericht die Vermögensverwaltung übertragen wird), die elterttche Ge» watt über minderjährige vaterlose Kinder ohne WettereS auf die Mutter Über, und der letzteren steht, ohne daß eS einer gerichtlichen oder behördlichen Bestallung bedarf, die gesetzliche Vertretung der Kinder zu. ES ist also jetzt einerseits die Bestellung eines Vormundes — wie nach dem bisherigen preußischen und gemeinen Rechte — für den Minderjährigen nicht mehr erforderlich, falls die Mutter deS Kindes noch lebt und keiner der erwähnten AuSnahmefälle bei ihr