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Ircköa, Samstag, den 5. Mai 1900.

für Insnmte^. Parzelle» tu ^l»a. mit Unterhaltungs-Beilage „Zssustrirtc Sonntags-Zeitung!'

Druck und verlas der Fulda«» «ctiendruckereS peterasaS« Nr. 2 (varuumiet.

27. Jahrgang.

Unpsändbare Gegenstände nach der neuen Civilprozeßordnung.

Von Dr. jur. Ketschendorf.

-—— Nachdruck ver! -•'*•

In aller Stille hat unsere bisherige Ctvtl- prozeßordnung durch die Neuregelung vom 17. Mai 1898, die am 1. Januar 1900 in Kraft getreten ist, äußerst wichtige Abänderungen erfahren, in denen auf die wirthschaftlich Schwächeren wesentlich größere Rücksicht ge­nommen wird.

So lautet z. B. der neue § 721: Wird auf Räumung einer Wohnung erkannt, so kann das Gericht auf Antrag dem Schuldner eine den

Wochen-Rundschau.

(Nachdruck Verbote«.)

X Fulda, 5. Mai.

Ein Lichtschimmer der Klärung ist in die Wirrnisse der Flottenvorlage gefallen. Der Herr Schatz­sekretär Frhr. v. Thielmann war nach dem schönen .Italien gereist, um Erholung zu suchen von den An­strengungen des Winters, und so war es gekommen, daß die Entwürfe über einige neue Steuern für die Deckung der Kosten der Flottenvermehrung im Reichs­schatzamte ausgearbeitet worden waren. Da griff der Centrumsabgeordnete Müller-Fulda als guter Genius in die Speichen des Rades der parlamen­tarischen Geschichte, ließ sich das Material von dem weniger fleißigen Schatzamte geben, und bald, ehe man sich eigentlich recht versah, waren die neuen Steuer- worlagen im Entwürfe fertig, und der Herr Schatz­sekretär stellte in der Budgetkommisfion des Reichs­tages fest, daß Herr Müller „in Fühlung mit dem Reichsschatzamte gearbeitet habe". Die Steueranträge des Abg. Müller und gleichzeitig An­träge des ntl. Abg. Bassermann auf Erhöhung einiger Zölle bewegen fich gänzlich auf dem Boden der vorher vereinbarten Grundsätze, daß die schwächeren Steuerschultern vollkommen von der Tragung der neuen Flottenlasten verschont bleiben sollen. Die von Herrn Müller beantragten höheren Steuern treffen Börsengeschäfte, Aktien, die Lotterien, Antheilscheine an Bergwerken, Schiffsfrachten (Konossemente) und Schiffsfahrkarten nach dem Auslande; die Zölle, die vom Abg. Bassermann beantragt worden sind, fallen auf inländische und ausländische Schaumweine und vom Auslande her eingeführte Liköre, Schaumweine, Cigarren und Cigarretten, also nur Luxusartikel für Leute, die „es haben können". Diese Steuern reichen aus zur Deckung der Kosten derjenigen Flottenver­mehrung, die dem eingeschränkten Flottenantrag des Centrums entspricht, also für 12 Kreuzer weniger, als die Regierung ursprünglich verlangt hatte. In diesen Tagen war die Budgetkommission des Reichs­tages in Arbeit, nächstdem wird das Plenum des Reichstages selbst seine Arbeit beginnen, um sich über die Flottenvorlage in zweiter Lesung schlüssig zu machen.

Vorher aber ist im Reichstage schon die zweite Berathung der hochwichtigen Unfallversiche­rungsgesetze in Angriff genommen und zum Theil schon erledigt worden. Wenn nicht wieder einmal die Sozialdemokraten durch absichtliche Verschleppungs- Politik beweisen wollen, daß sie alles Mögliche thun, um die sozialpolitische Reformarbeit im Jntereffe der Arbeiterschaft zu hemmen und aufzuhalten, dann darf man hoffen, daß auch diese bedeutungsvollen Entwürfe noch vor dem Schluffe dieser Tagung des Reichstages zu Gesetzen werden.

Eine sehr wichtige Berathung hat auch das Preußische Abgeordnetenhaus hinter sich: am letzten Montag ist die Novelle über die Verände- , ruttg des Gemeindewahlrechtes mit starker « Mehrheit nach den Anträgen der Kommission an­genommen worden. Nur die Nationalliberalen und ein Theil der Freikonservativen machen der höchst nothwendigen Reform Schwierigkeiten, die dem bür­gerlichen Mittelstände wieder zn seinem Rechte ver­helfen soll gegen das übermächtig in den Kommunal­verwaltungen werdende Großkapital. Ihr Widerstand wird aber vergeblich bleiben; denn Centrum, Konser­vative und Freisinnige — eine seltene Zusammen­setzung l — halten an den Beschlüssen dieser zweiten Lesung fest, mit denen auch die Regierung einversian- ten ist.

I» Bayern soll die Tagung des Landtages am 15. Juni geschlossen werden. Vermuthlich wird cs nöthig sein, im Herbste den Landtag wieder zu einer außerordentlichen Tagung einzuberufen, die dann hoffentlich nicht so lange dauern wird wie die letzte außerordentliche Tagung, die den ganzen Winter und das Frühjahr noch dazu in Anspruch nahm.

In diesen Tagen hat Bayern auch den Geburts­tag des bedauernswerthen Königs Otto begangen durch amtliches Beflaggen der öffentlichen Gebäude, Paraden und Gottesdienst: 52 Jahre ist der unglück­liche König geworden. Gleichzeitig wird die Meldung verbreitet, daß sein Befinden nicht gut sei infolge eines entstandenen Nierenleidens. .Sonst ist keine Aenderung ringetreten in dem einsamen Gefängnißschlosse Fürsten­ried. König Otto verbringt ohne Aenderung seine Tage im dumpfen Dahinbrütcn mit unausgesetztem Rauchen. Nur ab und zu bringt eine Spazierfahrt Abwechselung in das ewige Einerlei.

Dem w ürttember gisch en Landtage wer­ben in dieser Tagung die Steuervorlagen nicht Aehr zugehen, so hat Minister von Mittnacht «» Namen der Staatsregierung in diesen Tagen in «r württembergischen zweiten Kammer selbst erklärt. Tie Regierung glaubt nicht an eine Annahme dieser Vorlagen und will damit warten, bis die Neuwahlen Prr zweiten Kammer vollzogen sein werden. Diese Neuwahlen müssen noch im Laufe dieses Jahres statt- »wden. Ein Antrag des volksparteilichen Abg. Hauß- vann, die Regierung zur Vorlage der Entwürfe noch m dieser Tagung aufzusordern, wurde mit allen stimmen gegen diejenigen der Volkspartei abgelehnt.

Für die Bischofswahl in Paderborn hatte z* Domkapitel fünf Nameo in Vorschlag gebracht. Adon hat die preußische Regierung zwei ^gestrichen.

geblieben solle» sein die Namen der Herren

Meihbischof Dr. Gockel, Domprobst Prälat Dr. Schneider und Bisthumsverweser Prälat Wigger. Die Wahl soll am 10. Mai stattfinden.

lieber die Errichtung einer katholisch-theo­logischen Fakultät an der Universität Straßburg ist noch keine Entscheidung getroffen. Abg. Freiherr v. Hertling ist vor einigen Tagen aus Rom nach München zurückgekehrt, ohne die von ihm betriebene Entscheidung erzielt zu haben. Es wird aber berichtet, daß damit die Verhandlungen noch nicht abgebrochen seien, sondern zu gelegener Zeit wieder ausgenommen werden sollen.

Eine Ersatzwahl zum Reichstage hat im Wahlkreise Aurich stattgefunden. Der Wahlkreis war vorher durch den nationalliberalen Abg. Dr. Kruse vertreten; diesmal ist der ebenfalls nationalliberale Dr. Semler gewählt worden. An dem Berhältniß der Parteien im Reichstage zu einander wird also durch diese Wahl nichts geändert.

Am 8. Mai soll der österreichische Reichs­rath wieder mit seinen Sitzungen beginnen. Es ist noch unbestimmt, ob Minister v. Körber dem Reichs- rathe das neue Sprachengesetz vorlegen wird. Es hängt dies von dem Ausfall der vertraulichen Ver­handlungen ab, die vorher mit den Führern der ein­zelnen Parteien angeknüpft worden sind: Die sogenannte Verständigungs-Aktion zwischen Deutschen und Tschechen ist ja, wie leider kaum anders zu erwarten war, aus­gegangen wie das Hornberger Schießen. Die Tschechen poltern und lärmen in alt gewohnter widerlicher. Weise. Aber ehe sie, wie sie wiederum drohen, von neuem mit der parlamentarischen Obstruktion beginnen werden, werden sie sich die Sache sicherlich noch mehr als einmal überlegen.

Eine interessante Gerichtsentscheidung ist in Wien gefallen: der Kassationshof hat das Urtheil im Kuttenberger Prozeß aufgehoben, wonach der jüdische Schlächter Hilsner unter dem Verdachte des Mordes 'an der Anna Hruza zum Tode verurtheilt worden war. Viele, und auch die Geschworenen, nahmen dabei bekanntlich an, daß es fich in diesem Falle um einen sogenannten Ritualmord handele. Der genannte oberste Gerichtshof ordnete die Einleitung eines neuen Verfahrens vor einem anderen Kreis­gerichte an.

Russische Juden dürfen nach einem jüngst er­gangenen Ukas nicht mehr nahe an der Grenze des russischen Reiches wohnen, sondern müssen ihr Heim mindestens 40 Werst (gleich etwa ebenso viel Kilo­metern) von der Landesgrenze entfernt aufschlagen. Gerade die russischen Handelsjuden an der Grenze find die leidenschaftlichsten und abgefeimtesten Schmugg­ler, zum Theil im trauten Verein mit bestochenen Grenzbeamten, und deswegen ist diese Verordnung erlassen worden. Hoffentlich ist nicht die Folge davon eine Massenauswanderung der von dem Ukas be­troffenen Leute nach Deutschland und Oesterreich.

Im europäischen Orient ist in diesen Tagen ein Berkehrs-Ereigniß besonders gefeiert wor­den: am 1. Mai ist zum ersten Mal der Orientexpreß­zug Berlin-Budapest-Konstantinopel in der türkischen Hauptstadt eingetroffen. Der Oberbürgermeister von Budapest richtete zur Feier dieses Ereignisses eine Drahtung an den Oberbürgermeister von Berlin. Die bulgarische Regierung fing die Insassen des Zuges am Bahnhofe von Sofia ab und bewirthete sie festlich, wobei Minister Radoslawow eine schwungvolle Rede auf Deutschland hielt; und ebenso festlich gestaltete sich der Empfang in Konstantinopel.

Ohne die geplante Rundreise in die europäischen Hauptstädte unternommen zu haben, ist die G e s a n d t- schaft der Buren von Holland unmittelbar nach Washington abgereist. Der ständige Vertreterder Republik Transvaal in Europa, Dr. Leyds, begleitet seine Landsleute auf ihrer Reise über den Ozean. Die besten Wünsche aller Deutschen begleiten die Gesandt- chaft ebenfalls. Leider find die Aussichten für einen Lrfolg ihrer Bemühungen nicht besser geworden als rüher. In der Kriegslage in Südafrika elbst ist kaum eine Veränderung zu verzeichnen. Der Guerillakrieg dauert fort. Die Buren machten keine Fortschritte, erlitten aber auch keine Niederlagen, und Mafeking wird nach wie vor belagert von den Buren. Aber in Portugal wächst die Entrüstung darüber, daß die Regierung die Neutralität gebrochen hat: Die Stu- dentender Universität Oporto haben beschlossen, energische Verwahrung einzulegen gegen den Durchzug von britischen Truppen durch den portugiesischen Hafen Beira nach Rhodcsia.

Die Nachricht von neuen Niedermetzelun gen katholischer Chinesen in der Provinz Schan- tung hat sich nicht bestätigt. Es ist, wie spätere Depeschen meldeten, nichts derartiges vorgekommen. Hoffentlich macht die Ermahnung der Mächte in Peking dauernden Eindruck, so daß auch künftig alle olche Scheußlichkeiten von der chinesischen Regierung im Keime erstickt werden.

Umständen nach angemeffene Frist zur Räumung gewähren. In der Begründung wird ausdrück lich hervorgehoben, daß diese neue Vorschrift den Zweck verfolgt, die bei sofortiger Voll­streckung des Räumungsurtheils sich ergebenden Härten zu vermeiden. In Zukunft wird also eine vom Gerichtsvollzieher auf die Straße ge­setzte Familie ein selteneres Bild sein als bisher.

Folgende Sachen sind nunmehr nach der neuen Fassung der Pfändung nicht unterworfen: (die Abweichungen sind gesperrt gedruckt).

1) Die Kleidungsstücke, die Betten, die Wäsche, das Haus- und Küchengeräth, ins- besondere die Heiz- und Kochöfen, soweit diese Gegenstäudefür den Bedarfdes Schuldners oder zur Erhaltung eines angemessenen Hausstandes unentbehrlich find.

Da die Bestimmungen über die Unpfänd­barkeit öffentlich-rechtlicher Natur find, so kann der Schuldner nicht rechtswirksam darauf ver­zichten. Um Zweifel zu vermeiden, ist die Wäsche ausdrücklich hinzugefügt, ebenso die weiteren gesperrten Worte. Nach der Be­gründung gehören zu dem Haus- und Küchen- geräth auch die Möbel.

2) Die für den Schuldner, seine Familie und sein Gesinde auf vier Wochen erforderlichen Nahrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungs- mittel oder, soweit solche Vorräthe auf zwei Wochen nicht vorhanden und ihre Beschaffung für diesen Zeitraum auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geld­betrag.

Neu hinzugefügt find Beleuchtungsmittel und der Geldbetrag; ferner ist die Frist von zwei Wochen auf vier erhöht. Analoges hat bei der folgenden Nummer stattgefunden.

3) Eine Milchkuh oder nach der Wahl des Schuldners statt einer solchen zwei Ziegen oder zwei Schafe nebst den zum Unterhalt und zur Streu für dieselben auf vier Wochen erforder­lichen Futter- und Streuvorräthen oder, soweit solche Vorräthe aufzwei Wochen nicht vorhanden, dem zur Beschaffung erforderlichen Geldbeträge, wenn die bezeichneten Thiere für die Ernährung des Schuldners, seiner Familie und seines Gesindes unentbehrlich sind.

4) Bei Personen, welche Landwirthschast be­treiben, das zum Wirthschafls-Betrieb erforder­liche Geräthe und Vieh nebst dem nöthigen Dünger, sowie die landwirthschaftlichen Erzeug­nisse, soweit sie zur Fortführung der Wirthschaft bis zu derZeit erforderlich sind, zu welcher gleiche oder ähnliche Erzeugnisse voraussichtlich gewonnen werden.

Hier ist namentlich hervorzuheben, daß nicht mehr unentbehrliche Gegenstände, sondern nur erforderliche verlangt werden.

5) Bei Künstlern, Handwerkern, gewerb­lich en Arbeitern und anderen Personen, welche aus Handarbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur persönlichen Fortsetzung der Erwerbsthätigkeit unentbehrlichen Ge­genstände.

Sehr wichtig ist hier die Erweiterung der vor Pfändung in gewisser Hinsicht geschützten Personen­kreise, denn früher waren nur Künstler, Hand­werker, Hand- und Fabrikarbeiter genannt. Auch steht Erwerb statt Beruf, so daß in Zukunft auch >er Nebenberuf geschützt wird.

6) Bei den Wittwen und denminder- ährigen Erben der unter Nr. 5 bezeich­neten Personen, wenn sie daS Erwerbs­geschäft für ihre Rechnung durch einen Stellvertreter fortführen, die zur per- önlichen Fortführung des Geschäftes durch denStellvertreter unentbehrlichen Gegenstände.

Diese Nummer ist ganz neu eingefügt. Wittwen und dergl. werden also in Zukunft auch geschützt, älls sie das Erwerbsgeschäft nicht selbstthätig be­treiben.

7) Bei O fizieren, Deckoffizieren, Beamten, Geistlichen, Lrhrern an öffentlichen Unterrichts- Anstalten, Nooren, sowie Aerzten und Heb­ammen, die Verwaltung des Dienstes oder Ausübung btv . erufes erforderlichen Gegenstände, oroie anständige Kleidung.

8) Bei Offizieren, Militärärzten, Deckoffizieren, Beamten, Geistlichen, bei Aerzten und Lehrern an öffentlichen Anstalten ein Geldbetrag, welcher dem der Pfändung nicht unterworfenen Theile des Diensteinkommens oder der Pension für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Termine der Gehalts- oder Pensionszahlung gleichkommt.

9) Die zum Betriebe einer Apotheke unent­behrlichen Geräthe, Gefäße und Waaren ;

10) Die Bücher, welche zum Gebrauche der Schuldners und feiner Familie fci der Kirche oder Schule oder einer sonstigen Unter­

richtsanstalt oder bei der häuslichen Andacht bestimmt sind.

11) Die in Gebrauch genommenen Haushaltungs- und Geschäftsbücher, die Familienpapiere, sowie die Trauringe, Orden und Ehrenzeichen.

In Nr. 8 sind die Aerzte neu eingeführt. Sehr zu billigen ist es, daß die alte Streitfrage, ob Trauringe pfändbar sind, endlich durch die Novelle im Sinne des allgemeinen Rechtsbewußt» seins beantwortet ist.

Ganz neu sind die folgenden Nummern.

12) Künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Ge­brechen nothwendige Hilfsmittel, so­weit diese Gegenstände zum Gebrauche des Schuldners und seiner Familie be­stimmt sind.

13) Die zur unmittelbaren Verwen­dung für die Bestattung bestimmten Gegenstände.

Hiernach Rui) also künstliche Gebisse, Rollstühle für Kranke usw. in Zukunft nicht mehr pfändbar.

Sehr wichtig ist auch, daß § 812 folgende» bestimmt:

Gegenstände, welche zum gewöhn­lichen Hausrathe gehören, undimHau«- halte des Schuldners gebraucht werden, sollen nicht gepfändet werden, wenn ohne weiteres ersichtlich ist, daß durch deren Verwerthung nur ein Erlös er­zielt werden würde, welcher zu dem Werthe außer allem Verhältnisse steht.

Dieser Paragraph ist ebenfalls ganz neu und wird sich hoffentlich von den segensreichsten Folgen erweisen. Aermliche Wohnungseinrichtungen, die gepfändet wurden, brachten oftmals kaum die Kosten, während sie für den Schuldner unersetzlich waren.

Uebrigens hat die Novelle nicht nur einseitig die Rechte der Schuldner wahrgenommen, sondern auch die der Gläubiger gebührend berücksichtigt. So wird von jetzt au von den Amtsgerichten ein Verzeichniß derjenigen Personen geführt, die den Offenbarungseid geleistet haben. Dieses Berzeich- niß ist Jedermann zugänglich.

Vermischtes.

* Hauke Abonnenten. In einem amerikanischen Blatt ist folgende drastische Notiz zu lesen: Ein Mann mag eine Warze tm Genick als Kragenknopf benutzen, fich hinten auf die Puffer der Eisenbahn aufsetzen, um Geld zu sparen, bis der Kondukteur herunter kommt, seine Uhr Nachts stehen lassen, um sie nicht abzunutzen, die i oder t ohne Punkt oder Strich zu laffen um Tinte zu sparen, das Grab seiner Mutter bebauen des KorneS halber, und kann trotz alledem noch ein Gentleman bleiben im Bergleiche zu dem, der eine Zeitung zwei, drei Monate regelmäßig annimmt, und wenn eS bann zur Zahlung kommt, sie einfach mit dem Bemerken zu­rücksendet : „Verweigert".

+ Ein alter Kriegsdampfer. Die amerikanische Kriegsmarine besitzt einen Dampfer auS Eisen, welcher ein respektables Alter aufweist. Derselbe ist nach einer unS zugegangenen Mittheilung des Patent- und tech­nischen Bureaus von Richard Lüders in Görlitz in den Jahren 1841 bis 1844 erbaut worden und wird zu Zeit nach dem Erie - See geschafft. Er besitzt noch seine alte Maschinerie mit Ausnahme der Kessel, welche erneuert wurden. Die Maschienen, zwei an der Zahl, arbeiten direkt und treiben Schaufelräder von 6,50 Meter Durch­messer. Das Schiff ist über 55 Jahre ununterbrochen im Dienst, aber trotz seiner 6 Sechspfünder, 2 Schnell­feuergeschütze von 10 Zentimeter Kaliber und seiner 2 Mitrailleusen dient es schon seit langer Zeit nur zur Instruktion der Milizen.

+ Die schwedischen Zündhölzer verschwinden allmählich aus dem Handel; wenigstens so weit man unter schwedischen Zündhölzern solche auS schwedischem Holze versteht. Es wird nämlich in absehbarer Zeit den schwedischen Zündholzfabriken an schwedischem Holze fehlen, da der Nachwuchs sich gegenüber den Lichtungen der Wälder nicht rasch genug entwickelt. Schon zur Zeit wird von den Zündholzfabrikanten Schwedens viel Holz aus Rußland und Finnland eingeführt, so daß also der Borzug, den die „Schweden" bisher gegenüber an­deren Fabrikaten durch ihr vorzügliches Brennholz hatten, nach und nach verloren geht. Nach einer uns zuge­gangenen Mittheilung des Patent- und technischen Bureaus von Richard Lüders in Görlitz wurden im letzten Jahre für die Zündholzerzeugung etwa 30,000 Kubikmeter Holz aus den genannten Ländern eingeführt.

* Kaum glaublich. „Hast du gehört unser Freund Wilhelm soll ja tobt sein “ — „Jh, laß dir doch das nicht vorreden. Ein solcher Lede-Mann!"

* Anonnce. Radfahrunterricht ertheilt, auch brief­lich, H. Umbug.

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