M 103.
Ilulöa, Samstag, den 5. Mai 1900.
27. Jahrgang
In derselben Angelegenheit find uns verschiedene Zuschriften zugegangen, die wir im Interesse der guten Sache vorläufig zurücklegen wollen.
mit IlnterHakkmgs-Meilage „Zffustrirte Sonntags-Kettungs
Erweist stch bei solchen Gelegenheiten die Mitbenutzung des rothen Saales als nothwendig, so hat der Pächter denselben ebenfalls zur Verfügung zu stellen, jedoch soll ihm in der Regel 14 Tage vorher Mittheilung gemacht werden.
Wird ein Wirthschaftsbetrteb für eine solche Benutzung nicht gewünscht, so steht dem Pächter für die Reinigung des Saales, Heizung und Beleuchtung, sowie für das Stellen und Wegräumen des Mobiliars eine bei Beginn des Pachtverhältnisses unter Anhörung des Pächters vom Magistrate festzusetzende Entschädigung zu.
§ 4. Falls größere Festlichkeiten stattfinden sollen, der denen der ganze Schloßgarten und der Kaisersaal mttbenutzt werden, behält stch der Magistrat ebenfalls nicht nur besondere Genehmigung, sondern auch noch weiter das Recht vor, auch anderen Personen Wirth- schaftskonzesstonen für den Schloßgarten und Kaisersaal, jedoch unter Ausschluß der Orangerie des neuen Saalbaues und der dazu gehörigen Terrasse zu er- theilen.
§ 5. Der Pachtzins ist in vierteljährigen Theil- beträgen voraus zahlbar an die Saalbaukasse zu entrichten.
Dieser entgegenkommende und versöhnliche Beschluß des Arbeitgeberverbandes wurde seitens der Organisation, ohne irgendwelche Gründe dafür anzugeben, einfach verworfen.
Diese kurze Handlungsweise der Organisation veranlaßte den Arbeitgeberverband zu dem Beschluß, die Resolution der Maurer an die Lohnkommission derselben dahin zu beantworten, daß die zu erwartenden Kündigungen angenommen würden; da außerdem eine weitere Erhöhung der Löhne für die bis jetzt übernommenen Bauten unmöglich sei, wäre eine Verhandlung über diese Frage vorläufig zwecklos.
Hierbei sei erwähnt, daß die alljährlich gesetzlich einzureichenden Lohvnachweisunqen bestätigen daß die Lohnerhöhungen der Bauhandwerker mindestens gleichen Schritt mit dem baulichen Aufschwünge unserer Stadt gehalten haben. Die Löhne sind in den letzten vier Jahren von 2.80 auf 3.51 bezw. 3.74 Mark, bei Vorarbeitern auf über 4 00 Mark gestiegen. Mit diesen Löhnen steht Fulda, gegenüber anderen Städten mit gleicher Einwohnerzahl, oben an. Großstadtlöhne lassen sich für die Maurer Fuldas ebensowenig plötzlich einführen, wie der Aufschwung unserer Stadt nicht plötzlich in großstädtischem Maßstabe zur Durchführung gebracht werden kann.
Wiederholt wird deshalb darauf hingewiesen, daß die gegenwärtige Lohnforderung der Maurer die hiksigen Berhältniffe weit übersteigt, daß die Bewegung nur durch Agitation künstlich heroor- gerufen ist und zwar von denselben Genoffen, welche sich nicht scheuten, nach echt sozialdemokratischem Vorbilds auch bereits eine hiesige Brauerei mit der Biersperre bedrohten. Nach solchen Vorgängen bedarf es keiner Verwunderung, daß auch biejeiiigeti Herren, welche sich s. Z. näher für die Organisation inteteffixten, von der verkehrten Anwendung ihres Wohlwollens überzeugt, zurücktraten.
Der Arbeitgeberverband hat alles gethan, was ihm unter den für Fulda gegebenen Verhältnissen möglich war und sieht deshalb ruhig und fest den Dingen entgegen, die da kommen sollen, um so mehr, als trotz falscher Blättermeldungen nicht sämmtliche, sondern nur ca. lls der Bauarbeiter gekündigt haben und verschiedene Kündigungen bereits wieder zurückgezogen worden sind.
Sollte trotzdem für die nothwendigsten Kasernenbauten ein Arbeitermangel entstehen, so wird demselben binnen Kurzem durch die Heranziehung der sich gemeldeten hessischen und bayerischen Akkordkolonnen vorgebeugt sein."
Jmnttiwrtii»: Ft, dir XHetiKs 5«!.Ziaa, fit 3»tnatt te SxlU.
£ Zur Lohnbewegung der Bauhandwerker Fuldas
jmg n> ihrfiea dr? iWm XmtelflmtewE firtmgals 0». S dbcraonUi.
Eine drollige Geschichte mit einem Hecht und einem Jesuiten.
Vor ungefähr 10 Jahren ereignete sich in Berlin, der Residenzhauptstadt, folgende drollige Geschichte, die gerade an den verflossenen 1. Sonntag nach Ostern erinnert.
Zur Zeit des großen Priestermangels hielten sich mehrere Jesuiten in Berlin auf und halfen wacker in der Seelsorge aus.
Eines Abends, es war Samstag vor dem ersten Sonntag nach Ostern, erhielt der eine Jesuitenpater den unerwarteten Auftrag, anderen Tags in der Herz-Jes u-Kapelle auf der Ferbellin- straße Predigt und Hochamt zu halten. Am Abend nach dem Essen noch eine Predigt vorzubereiten, ging nicht an, da der betreffende Pater leicht von Schlaflosigkeit beimgefucht wurde. Die Sache wurde also begreiflicher Weise auf den folgenden Morgen verschoben.
Am Sonntag Morgen nun überlegte der Pater auf dem ungefähr 20—25 Minuten weiten Weg zur Kapelle, worüber er denn eigentlich predigen sollte. Manches Thema ging ihm durch den Kopf, aber erst 10 Minuten vor dem Eingänge zur Kapelle erinnerte er sich an das Evangelium des Tages, 1. Sonntag nach Ostern, wo von der göttlichen Einsetzung der hl. Beichte die Rede ist, und nun stand sofort der Entschluß fest, „Du predigst über die Osterbeichte als gottes- und menschenwürdige Sache." „Aber", so rief sich der Pater wiederholt zu, „mach' die Beichte den Berlinern möglichst anziehend und einladend, weil da sicher viele unter den Zuhörern sind, die lange nicht mehr gebeichtet haben und denen das Beichten schwer fällt aus gewisser Scheu und Furcht."'
Mit diesen und ähnlichen Gedanken beschäftigt, war der Pater an den Eingang zur Kapelle gelangt. Dieselbe war kurz zuvor ein großes Restaurant gewesen, ein großer Saal mit anstoßendem Zimmer. Ringsherum ein Garten mit Akazienbäumchen bewachsen, der von den Gästen im Sommer besetzt war. Ueber dem Eingänge, zu dem verschiedene steinerne Stufen hinaufführten, standen noch zu beiden Seiten die Laternen mit
erläßt der «Lokal-Arbeitgeberverband für Fulda und Umgegend" folgende Erklärung :
„In den letzten Versammlungen des Bauarbeitgeberverbandes stand der bekannte Massenkündigungsbeschluß der Maurer zur Berathung. Derselbe war dem Verbände schriftlich zugegangen und wurde durch einen ablehnenden Bescheid an die Lohnkommission beantwortet.
Zur Klarstellung der Verhältnisse und um den vielfach verbreiteten falschen Behauptungen zu begegnen, sieht stch der Arbeitgeberverband ungern veranlaßt, seine Zuflucht in die Oeffentlichkeit zu nehmen und die ganze Wahrheit entsprechend zu beleuchten.
Die gegenwärtige Unzufriedenheit unter den Bauhandwerkern ist eine durch gewisse Agitatoren künstlich geschürte. Die Bewegung wurde sozialdemokratisch ins Leben gerufen, nach ausgebliebenem Erfolg steckte sich der Wolf ins Schafskleid und entwickelte dieselbe auf christlicher Grundlage, wobei sogar die Person des Einberufers nicht gewechselt wurde.
Sämmtliche Arbeitgeber haben damals eine Organisation auf christlicher Grundlage sympathisch begrüßt, zumal als deren Hauptzweck, in der kon- stituirenden Versammlung seitens eines Berliner Redners in erster Linie bessere fachmännische Schulung angegeben wurde, um dadurch Anspruch auf höheren Lohn zu haben und auf diese Weise die wirthschaftliche Lage zu verbessern. Derselbe Redner hat die Arbeitnehmer zum besten Einvernehmen mit den Arbeitgebern ermahnt und wiederholt sehr ernstlich vor Unbesonnenheit, unerfüllbaren Forderungen oder gar Ausschreitungen gewarnt.
Entgegen diesen programmmäßigen Bestrebungen hat die Organisation der Maurer ibre Thätig- keit damit eröffnet, daß dieselbe acht Tage nach dem Submissions-Termine für die Kasernenbauten den Unternehmern einen Tarif zusandte, in dem u. A. Abschaffung der gesetzlich geregelten Kün- digungSfrist, Abschaffung jeglicher Akkordarbeit und eine Lohnerhöhung von lO Pfg. pro Stunde, d. i. eineMark pro Tag, gefordert wurde. Ob und welche Arbeit als Gegenleistung geboten werden soll, darüber schwieg sich der Tarif vollkommen aus.
»hneBringerlshn sr.b Bestellgeld in Fulda und nut« särttlM.bVPf.
□ Zur Verpachtung des neuen Saalbaues.
Bekanntlich hat dieStadtoerordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 19. April d. I. über die Bedingungen berathen, unter denen Vie Verpachtung der Orangeriesäle und des damit verbundenen neuen Saalbaues erfolgen soll. Da diese Sache für die gejammte Bürgerschaft von Interesse ist, geben wir nachstehend den Wortlaut der Bedingungen :
11, Pachtobjekt find die Oraugeriesäle (weißer Mittelsaal und rother Saal), sowie der damit in Ber- dtndung stehende neue Saalbau nebst Bühne, Künstler- K Mmer, Küche und Spülküche, Keller, Garderobe, 3 kleineren Kimmern hinter dem Mittelsaal und der über dem östlichen Flügel der Orangerie gelegenen Wohnung (drese ,edoch voraussichtlich erst vom 1. Oktober l. IS. ad), sowie die Zenaffe vor und neben der Orangerie wr °uf welcher die Flora steht und der
Wrrthschastshof hinter der Orangerie.
. . § 2. Zum Betriebe der täglichen Wirthschaft sind »er sogenannte rothe Saal, der weiße Mittelsaal (dieser fbbdch nur in Nothsällen), die Zimmer hinter demselben und dre Terrasse bestimmt.
. § 3. Der weiße Mittelsaal, sowie mindestens eines oer hinter demselben liegenden Zimmer sind stets für den allgemeinen Wirthschaftsoerkehr frei zu halten und r*>erd«l n,‘^t an 8eW°ffent Gesellschaften vermiethet
Der neue Saalbau nebst Bühne und Künstlerzimmer 'st nur für größere Festlichkeiten vorgesehen.
sro Die Gestaltung zur Benutzung desselben hat der Magistrat m jebem einzelnen Falle zu ertheilen. DaS etwa zu erhebende Entgelt fällt der Stadtkasse zu.
»uJkr Pächter ist berechtigt und verpflichtet, die s^I^schnst im Saalbau zu übernehmen, falls eine 'dtche stallfinden soll.
Da die Existenz der Arbeitgeber auch etwas berücksichtigt werden muß, hatten diese maßlosen Forderungen selbstverständlich den sofortigen Zusammenschluß sämmtlicher Bauarbeitgeber Fulda's und deren Anschluß an den Deutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe (Centralstelle Berlin) zur Folge. Von dem Arbettgeber-Verband wurde zu dem viel besprochenen Tarif, der von interessirter Seite öffentlich als Unfiun bezeichnet wurde, in keiner Weise Stellung genommen, nur wurde jede Verhandlung mit dem Vorstande der Organisation, well die Person des Vorsitzenden uns keine Bürgschaft für eine sachgemäße Verhandlung bot, abgelehnt.
Sagegen beschloß der Arbeitgeberverband eine Lohnerhöhung von 22 Pfennigen pro Tag freiwillig eintreten zu lassen und wird dieser Be- schluß bereits seit Ende März ausgeführt. Weiter hatte der Arbeitgeberverband beschlossen, durch die Poliere, als die berufensten und geeignetsten Mittelspersonen, Wünsche und Beschwerden der Arbeiter entgegen zu nehmen, um unter Berück- sichtigung derselben eine normale Arbeitsordnung für die sämmtliche» hiesigen Baugefchäfte auS- zuarbeiten.
§ H. Der Pächter hat die ihm verpachteten Räumlichkeiten stets peinlich sauber und in gutem Zustande zu erhalten und nach Ablauf des Pachtverhältnisses in gutem Zustande und vollständig gereinigt abzuliefern.
Kommt Pächter diesen Verpflichtungen nicht nach, so kann die Stadt unbeschadet der Bestimmung in § 7. I. 2. die Reinigung und die etwa nothwendigen Reparaturen auf Kosten des Pächters durch eigene Arbeiter "uruehmen lassen und die entstehenden Kosten ohne Werteres an der Sicherheit in Abzug bringen.
§ 12. Die Heizung der sämmtlichen benutzbaren Räumlichkeiten mit Ausnahme der Wohnung erfolgt durch Centrolheizung.
Die Beleuchtung geschieht durch Elektrizität.
.Bedienung sowohl der Heizung als auch der ^ktrischen Anlage geschieht durch Personen, welche vom Magistrate hierzu gestellt werden.
Der Pächter hat dafür zu sorgen, daß die sämmt- lichen benutzten Räumlichkeiten sowie die Aborte und Zugänge ordentlich beleuchtet werden.
Die durch die Heizung und Beleuchtung (auch einer etwaigen Nothbelruchtung) entstehenden Kosten hat derselbe auf Grund einer monatlich aufzustellrnden Berechnung zu bezahlen.
Nach Ablauf eines Jahres ist es zulässig, eine Pauschalsumme für die Heizung und Beleuchtung oder nur für erstere oder letztere zu vereinbaren.
§ 13. Das von dem Pächter in der Wirthschaft oder seiner Wohnung verbrauchte Wasser aus der tädtischen Wasserleitung hat der Pächter nach den fierübrr jeweils bestehenden allgemeinen Bestimmungen i« bezahlen. Der Pächter hat für die ordnungsmäßige Einhüllung der Wasserleitung im Winter zu sorgen und haftet der Stadt für jeden Schaden, der bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift aus dem Einfrieren der Wasserleitung oder ferner durch Vernachlässigung oder Beschädigung der Wasserleitung durch seine Schuld »der diejenige seines Personals entsteht.
§ is. Ebenso hat der Pächter jeden Schaden zu ersetzen, der durch Verletzung der HeizungS- »der
BeleuchlungSeinrichtungen entsteht, so weit er selbst oder sein Personal sie absichtlich oder sabrlässig verschuldet hat, auch hat er diejenigen baulichen Reparaturen zu bezahlen, welche durch sein oder seines Personals absichtliches oder fahrlässiges Verschulden erforderlich werden.
§ 15. Der Pächter muß mindestens ein hiesiges Bier führen, es ist ihm gestaltet, auch auswärtige Biere auszuschänken.
Die Festsetzung der Preise für die zu verabreichenden Speisen und Getränke unterliegt der Genehmigung des Magistrats.
Die Wein- und Speisekarte muß jederzeit in mehreren Exemplaren ausliegen.
§ 16. Der Pächter ist verpflichtet, die Tische stets mit reinen Tischtüchern zu belegen und zwar bei besonderen in den Sälen stattfindenden Festlichkeiten mit weißen, im übrigen mit bunten Tischtüchern. Zu den warmen Speisen müssen stets weiße Servietten gegeben werden.
§ 17. Der Pächter hat Bedienstete, welche zu Klagen seitens des Publikums Veranlassung geben, aus Beschluß des Magistrats zu entlassen.
§ 18. Der gesummte Wirthschafksbetrieb untersteht der Aufsicht des Magistrats und der einzusetzenden gemeinschaftlichen Kommission.
Der Pächter hat den Anordnungen des Magistrats oder der Kommission sofort Folge zu geben und insbesondere Vorgefundene Mißstände sofort zu beseitigen.
Dem Magistrate und der Kommission steht jederzeit der Zutritt zu sämmtlichen verpachteten Räumlichkeiten offen. Ebenso ist den städtischen Beamten zum Zwecke der baulichen Untersuchung der Gebäude stets der Zutritt zu allen Räumlichkeiten zu gestatten.
§ 4 Zur Sicherung der richtigen Zahlung des Pachlpreises, sowie der Erfüllung sämmtlicher in diesem Vertrage enthaltenen Verbindlichkeiten und Verpflichtungen hat der Pächter bei Beginn des Pachtverhältnisses eine Sicherheit von 3000 Mark im städtischen Verwahr zu hinterlegen.
Der Magistrat ist berechtigt, etwaige Forderungen, welche sich aus dem Pachtverträge gegen den Pächter ergeben, ohne Weiteres von der Sicherheit in Abzug zu bringen
§ 7. Die Dauer der Pachtzeit beträgt 4,/t Jahre. Dieselbe beginnt am 1. Juli 1800 und endet am 1. April 1905.
Auch vor Ablauf der Pachtzeit kann der Magistrat das Pachtverhältniß lösen und zwar:
l. mit vierteljähriger Kündigung:
1) bei Verletzung der Haus- und feuerpolizeilichen Vorschriften,
2) bei Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen,
3) im Falle der Pächter mit Tod abgeht;
II. mit der Wirkung sofortigen Aufhörens des Pachtverhältnisses :
1) beim Konkurs über das Vermögen des Pächters,
2) bei gänzlicher oder theilweiser Zerstörung des M-ietbsvbjektes,
3) wenn der Pächter wegen eines Vergehens oder Verbrechens in Untersuchungshaft genommen oder ohne solche gerichtlich verurtheilt wird,
4) bei polizeilich oder gerichtlich augeordneter Schließung der Wirthschaft ober bei Entziehung ber Konzession,
5» bei Nichtbezahlung des fälligen Pachtzinses nach erfolgloser 14 Tage vorher erfolgter Mahnung,
6) b ei grober Vernachlässigung bcs Inventars und des Pachtobjektes ober einzelner Theile desselben.
§ 8. Der Pächter hat den Betrieb der Wirthschaft sofort mit Annahme des Pachtverhältnisses zu beginnen und bis zum Schluffe der Pachtzeit durchzuführen. Thut er dies nicht, so kann die Stadt für jeden Tag, an welchem die Wirthschaft geschloffen ist, eine Vertragsstrafe von 10 Mark von ber Sicherheit ohne Weiteres in Abzug bringen.
§ 9. Das zum Betriebe der Wirthschaft vom Magistrate für erforderlich erachtete Mobiliar (an Tischen und Stühlen,Garberobeständern und Spiegeln.Borhängen, Büffettischen, Schränken und die Bühneneiurichtung) erhält der Pächter beim Beginn der Pachtzeit überliefert. Es wird hierbei sowohl die Stückzahl als auch der Werth des Mobiliars auf Grund der Rechnungen fest- gestellt und hierüber ein Protokoll ausgenommen.
Das überlieferte Mobiliar ist von dem Pächter während der Pachtzeit in gutem Zustande zu unterhalten und am Schluffe ber Pachtzeit in gleichem Zustande zuruckzugeben.
Für fehlende ober beschädigte Stücke hat der Pächter den bei Beginn des Pachtverhältnisses festgefiellten Werth zu erietzen.
§ 10. Für die Gartenwirthschaft dürfen nur die Gartenmöbel benutzt werden.
Sollten doch einmal durch die Gäste die für die innere Wirthschaft bestimmten Tische und Stühle in den ©arten verbracht worben fein, so hat ber Pächter unter eigener Haftung bafür zu sorgen, daß dieselben sobald als möglich und jedenfalls bei Regen und zur Nachtzeit wieder m die Wirthschaftslokale oder den Saal zurückgebracht werden.
FuwaerMZeilung v
△ Der Verein der Vereine.
In nahezu 200,000Exemplaren gehen acht Mal im Jahre kleine rosafarbige Heftchen in's Land hinaus, um in allen Kreisen die Gedanken praktischer Sozialreform anzuregen und falsche Bestrebungen zur Verbefferung der wirthschaftlichen und sozialen Zustände zu bekämpfen. Diese Heftchen bilden das geistige Bindeglied unter den 'Mitgliedern des Volksvereins für das katholische Deutschland; für alle Stände unter feinen Mitgliedern, namentlich für die durch die heutigen sozialen Berhältniffe am meisten Bedrängten, bieten diese Heftchen stets praktische Erörterungen und Rathschläge, wie ein Jeder am besten zur Verbefferung seiner Lage Mitwirken könne. Was in großen öffentlichen Versammlungen des Volksvereins gesagt wird, aber dort natürlich nicht so oft und so eingehend wiederholt werden kann, das wird den Lesern der Volksvereinshefte in klaren und deutlichen Worten in die Erinnerung gerufen. Und wenn sie am Feier- labend nach mühsamer und vielleicht verhättniß- mäßig zu wenig lohnender Arbeit zum Nachdenken aufgelegt sind, dann schlägt wohl mancher noch einmal das neueste Heft seines „Volksvereins" auf und findkt hier einen treuen Rathgeber. Ja, das hat man wohl schon oft gehört, was hier geschrieben steht, und immer gedacht: „Es hilft ja doch nichts". Aber hier wird es mit solcher Bestimmtheit wied-rholt, hier ist nichts von unklaren und phantastischen, in weiter Ferne liegenden Plänen, das sind nüchterne, klare Rathschläge, deren Ausführbarkeit und Erfolg man leicht einsehen kann. „Ob es doch etwas hilft?" Und dann spricht man einmal mit einem guten R.- kannten darüber; der ist auch Mitglied des Volksvereins. „Wie wär's mit einer Darlehnskassr? Oder wie wär's, wenn wir Handwerker diese oder jene Genoffenschast gründeten? Wie wär's, wenn wir Arbeiter eine Zahlstelle des christlichen Gewerkoereins errichteten; unsere Arbeitskollegen da und dort haben doch schon manchen Erfolg erzielt?" — Unberechenbar sind die Erfolge, die der Volksverein auf diese Weise erreicht hat; wie viele Mitglieder mag er durch seine unausgesetzte Wirksamkeit in Wort und Schrift den einzelnen Etandesvereinen und Organisationen zugeführt haben, welche die soziale Kleinarbeit ausführen, zu der der Volksverein schulen und sortgesetzt anregen will! Der Volksoerein für das katho- ltsche Deutschland ist also wahrlich der „Verein der Vereine", ein Verein, der den andern, Bauern-, Arbeiter-, Handwerkervereinen und wie sie heißen mögen, keine Konkurrenz macht, sondern sie unterstützt, und daher auch neben ihnen Ü b e r a l l u n d i m m e r gepflegt werden muß. Er bildet nicht nur das Fundament, sondern gewissermaßen auch die Bedachung des sozialen Vereins- wesens, indem er vor allem dafür sorgt, daß die Bestrebungen der einzelnen Stände in Einklang < mit einander bleiben, daß Jntereffengegensätze — das größte Hinderniß der Sozialreform — ver- ' mieden werden. 1