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KuldaerMZeitung
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ssi» 3*f^faU3.p«*3t^tf tx »Uta.**’ •mit Zlnterhatümgs-Meilage „Illusirirte Sonntags-Zeitung!'
M 102.
JuLöcr, Freitag, den 4. Mai 1900.
Sf*« «X» Verla, bei fixlbaet XdieuinttM Petevtfage ll». i Cfcarmonit).
27. Jahrgang.
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Reklame«, und Auzeigeutheil.
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herein ist es daher unerläßlich, einen tüchtigen Techniker zu Rathe zu ziehen. Als Bausystem ist jedenfalls am empfehlenswerthesten, kleine Einoder Zweifamilienhäuser zu bauen. Das ist heute aber in der Regel nur durchführbar, wenn die Baugrundstücke außerhalb der geschloffenen Ortschaften gewählt werden können. Innerhalb derselben wird man wegen der hohen Bodenpreise meist hohe Häuser von 4—6 Wohnungen Herrichten müssen; jedoch sollen auch diese wenigstens völlig von einander abgetrennt sein. Wo die Mittel einer
vortheilhaften und schön wirkenden Austheilungs- plan. Wegen des Bauplanes rc. muß mit der Gemeindebehörde verhandelt werden. Von vorn-
Zur Gründung von Bau- genoffenschasten.
Schlachtviehpreise «ach Lebendgewicht auf Grund amtlicher Marktberichte zusammengestellt und nach eigenen telegraphischen Berichten bearbeitet von der Aentralstetke für Dieyverwerthuna btt preußische» Land wirkst sch aftsllammer« Merkt« W„
* Keine Bierverfälschung mehr!
Wollte man nach schweizer Muster in dem Bezirke der norddeutschen Brauereigemeinschaft eine Volksabstimmung darüber anstellen, ob nach dem Anträge der Abgg. Roesicke und Dr. Hermes die Verwendung von Surrogaten bei der Bierbereitung verboten werden soll, so würde ohne Zweifel eine ganz riesige Mehrheit ihre Stimmen dafür abgeben. Denn der, der sein Bier bezahlt, will gutes und unverfälschtes Bier haben, nicht aber Gefahr laufen, daß er sich mit allerhand verdächtigen Getränken den Magen verdirbt; und er hat volles Recht darauf. Man sieht und weiß doch auch allgemein, daß in Bayern daS Verbot der Surrogate längst besteht, daß dabei in Bayern doch das Bier billiger ist als in Norddeutschland und gleichzeitig auch in Bayern die Brauereien glänzende Geschäfte machen. Also man kann platterdings nicht einsehen, warum man nicht endlich und endlich auch im Bereiche der norddeutschen Brauereigemeinschaft ein Ende macht mit der elenden Bierpantscherei. Die guten und soliden norddeutschen Brauereien müssen das auch selbst wünschen. Denn wenn die Anwendung von Surrogaten erlaubt ist, so sind die gewissenlosen Brauereien, die reichliche Anwendung dieser Surrogate machen, im Vortbeil vor den guten Firmen, denen ihre Redlichkeit und Ge- wissenhaftigkeit das verbietet. Die heutigen Zu» stände fördern also geradezu die Schwindelwirth- schaft im norddeutschen Brauereigewerbe.
Und dennoch will die preußische Regierung von dem Anträge Rösicke-Hermes nichts wissen! Soeben ist der Bericht der 12. Kommission des Reichstages erschienen, die mit der Vorberathung dieses Antrages sich beschäftigte, und in dieser Kommission hat ein Vertreter des Reichsschatzamtes die erstaunliche Erklärung abgegeben, daß der preußische Finanzminister die Ansicht hege, die Sache sei noch nicht spruchreif, bedürfe vielmehr noch weiterer Klärung. Der Herr Finanzminister sei der Meinung, es dürfe an den Erlaß eines Surrogat-Verbotes nur dann herangetreten werden, wenn es möglich sei, dabei die davon betroffenen Kleinbetriebe zu sichern . . . Dabei hat aber eine Umfrage, die der Bund der mittleren und kleineren Brauereien im Gebiete der norddeutschen Brauerei - Gemeinschaft veranstaltete, das Ergebniß geliefert, daß 70 v. H. aller eingelaufenen Antworten für das Surrogat- Verbot sich aussprechen.
Zum Glück hat sich die Kommission des Reichstages an diese unbegreiflich rückständigen Einwände nicht weiter gekehrt, sondern der beantragten Resolution folgende Fassung gegeben:
„die verbündete» Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage baldigst einen Gesetzentwurf
*) Kälber- und Schafe - Notiz vom 27. April. Doppel- ender über höchste Notiz bezahlt.
Borstehende Preise verstehen sich für 100 Pfund Lebendgewicht; auf die Notizen für Schweine rechnet Berlin 20 pCt., die übrigen Märkte ca. 20—22 pDt. Tara ab.
Insoweit nicht Marktnotirungen nach Lebendgewicht vorliegen, sind die Schlachtgewichtpreise mtttelS der angegebenen Schlachtprozente umgerechnet.
' Vorbeugung. „Warum stopfen Sie sich Watte in die Ohren, Herr Professor?" — „Wegen der schreienden Farben."
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vorzulegen, durch welchen unter gleichzeitiger Herabsetzung der Steuern für die kleineren und mittleren und entsprechender Erhöhung für die größeren Brauereien („Staffelung" der Steuer nach bayerischem Muster! D. Red.) bestimmt wird, daß zur Bereitung von Bier, welches nicht nachweislich für den Export bestimmt ist, andere Stoffe als Malz, Hopfen, Hefe und Wasser nicht verwendet werden dürfen..."
Während einer UebergangSzeit von drei Jahren soll bei der Bereitung von obergärigen und sogen, einfachen Bieren der Zusatz von Stärkezucker, Stärkesyrup und Zuckerkouleur gestattet sein, wenn er beim Verkaufe solchen Bieres ausdrücklich kenntlich gemacht wird.
Es ist nur zu wünschen, daß der Reichstag noch Zeit finde, diese volkswirthschastlich wichtige Sache noch vor dem Schluffe seiner Verhandlungen zu erledigen. Die kleinen Betriebe finden ihren Schutz in der Verschiedenheit der Besteuerung. Nur dann, wenn der Reichstag den entsprechenden Beschluß faßt, werden die verbündeten Regierungen sich weiter um die Sache kümmern.
Pfei£fef&DilleftXiffc^d.K2iK ist als Kaffee-Zusatz fast jedem Haushalt unentbehrlich geworden, (Original-Marke in Dosen).
* Die Zeit des Honiggenuffes zücket näher und wir wollen nicht verfehlen, auf die überaus heilsamen Wirkungen dieses Naturerzeugnisses hinzuweisen. Bor allen Dingen sollte der Honig niemals den Kindern vorenthalten werden. Ist doch fleißiger Honiggenuß die sicherste Grundlage für das fröhliche Gedeihen derselben. Kinder, welche rasch wachsen und dabei wie blutarm aussehen, zeigen großes Verlangen nach Süßigkeitden. Unbewußt zeigt die Natur den Weg, auf welchem das Fehlende ersetzt werden soll. Es ist naheliegend, daß unter allen zuckerhaltige» Stoffen demjenigen der Vorzug gegeben werden muß, welcher von der Schöpfung in seiner vollsten Naturreinheit dargeboten wird, das ist der Nektar aus den Blüthen — der Honig. Nicht mit Zucker und Bonbons macht man die Kinder gesund und rothbäckig, wohl aber mit reinem, unverfälschtem Honig. I» größerer Menge genossen, wirkt der Honig auf den Darmkanal gelinde reizend und Stockungen auflösend, weshalb er auch be- onders Denen empfohlen werden kann, die an Ber- topfungen leiden. Mit etwas Ingwer oder Mus- ätnuß nehmen ihn solche, welche zur Diarrhöe geneigt ind. Honig mit Gerstenschleim gemischt, ist eines der >esten Mittel bei Bronchialkatarrh- Bei Fieberkrankheiten, die fast alle mit Magenkatarrh verbunden sind, bildet zwei- bis fünfprozenttges Honigwasser ein äußerst nahrhaftes und erfrischendes Getränk. Auch äußerlich ist der Honig ein gutes, gelinde reizendes und erweichendes Mittel, welches zur Heilung frischer Fleischwunden mit und ohne Quetschung vielfach angewendet wird. Freilich sind derartige heilende Wirkungen nur von gutem reinem Honig zu erwarten. Und woran erkennt man diesen? Guter, reiner Honig muß einen eigenthümlichen, angenehmen, durchdringenden Geruch, einen lieblichen süßen, zwar etwas scharfen, aber nicht säuerlichen Geschmack besitzen und eine weißliche oder goldgelbe Farbe haben. In flüssigem Zustande muß er krystallisch rein und durchsichtig sein, sodaß man z. B. Drucksachen durch ein kleines, honig- gefülltes Glas hindurch lesen kann. Er darf beim Genüsse nicht die Kehle reizen und muß wenn er unter Speisen gemischt wird, leicht durch seinen eigenartigen Honiggeschmack wahrzunehmen sein. Obgleich flüssig, muß er doch dick sein, darf aber nicht wässerig, auch nicht zähe, zu schwer, noch trübe sein. Der reine Honig kandirt wenige Monate nachdem er von den Bienen gesammelt wurde, manche Honigsorten sogar schon nach wenigen Wochen. Dieses Krystalisiren ist ein sicheres Zeichen seiner Echtheit, denn verfälschter Honig bleibt immer flüssig. Ist der Honig trübe oder zeigt sich ein Bodensatz, so hat man ihn mit anderen Dingen verfälscht. Ganz zu verwerfen ist Honig von bitterem oder säuerlichem Geschmack oder schimmeligem Geruch. Sogenannter Kunsthonig kanus niemals den reinen Bienenhonig ersetzen, dafür ist Letzterer aber auch entsprechend theurer als , der aus Rübenzucker in Verbindung mit verschiedenen Säuren hergestellte Kunsthonig. Man kaufe den Honig nur von solchen Personen, die selber Bienenzucht treiben, am besten von den Jmkervereinen, die für bie1 Reinheit des Honigs Sicherheit gewähren.
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— nur echt, wenn direkt von mir bezogen — schwarz, weiß und farbig, von 75 Pfg. bis Mk. 18.65 per Meter. Au Jedermann franko und verzollt ins Haus. Muster umgehend. G-Henneien, Seiien-FMant (k.u.k. em.) ZnricL
eine genügende Zahl von____ö________ ....
gezeichnet und einen Aufstchtsrath gewählt hat, sowie die Genoffenschaft beim Amtsgericht eingetragen ist, kann ihre Thätigkeit beginnen.
Die Aufbringung der Mittel für die Baugenoffenschaft muß mit besonderer Energie und auf breitester Grundlage erfolgen. Genossen- schaftSantheile müffen gezeichnet werden von den Arbeitern und anderen Interessenten, aber auch von den Arbeitgebern und wohlhabenden Bürgern. Die Beiträge der ersteren, (etwa ein GenossenschaftSantheil von 200 Mk., auf einmal oder in monatlichen Raten von 10 Mk., bei Unvermögen durch wöchentliche Beiträge von wenigstens 50 Pfg. einzuzahlen) genügen natürlich nicht, um erheblich, Geldmittel zum Bauen oder Kaufen von Häufrrn zu beschaffen. Daher darf die Maximalzahl der GenoffenschaftSantheile, die ein einzelner erwerben kann, nicht zu niedrig gegriffen werden, und nicht ausgeschloffen sein, daß ein wohlhabender Bürger sich mit 10000 bis 20000 Mk. in Genossenschaftsantheilen be- i theiligt. Auch die Gemeinde soll man womöglich zur Zeichnung von Antheilen veranlassen; aus der Stellung, welche eine gemeinnützige Baugenossenschaft gegenüber dem öffentlichen Interesse einnimmt, ist ein solches Verlangen leicht zu begründen. Die Gemeinde speziell hat übrigens die soziale Aufgabe, sich auch noch in anderer Weise an den genossenschaftlichen Bestrebungen zu betheiligen, z. B. durch Garantie- leistung für Hypothekenschuld der Genossenschaft, Ueberlaffung von billigem Baugrund, Anpassung der baupolizeilichen Vorschriften an die Bauweise kleiner Häuser, Ermäßigung der Straßen« ec. Kosten.
Wenn wohlhabende Bürger und die Gemeinde nicht als Genossen gewonnen werden können, so muß man wenigstens versuchen, von ihnen auf längere Zeit Darlehen zu erhalten, wofür Obligationen ausgegeben werden können. Bezüglich hypothekarischer Beleihung der Häuser kann man sich ferner an die Sparkassen oder die JnvaliditätS- und Altersversicherungsanstalten wenden. Sodann nehmen die Baugenossenschaften in der Regel auch jederzeit kündbare Spareinlagen an; dies sollte jedoch seitens der Genossen erst dann geschehen, wenn die Antheile ganz gezahlt sind, solange wenigstens sollten die Spareinlagen nicht verbaut werden, denn andernfalls kann die Genossenschaft wegen Rückzahlung der letzteren in Verlegenheit gerathen. Aus demselben Grunde soll die Kündigungsfrist für die Rückzahlung der verbauten Geschäftsantheile eine thunlichst lange sein. Dringend ist ferner eine regelmäßige Schuldentilgung geboten; bei sachgemäßem Betrieb ist die Genoffenschaft wohl in derLage,auf ihre Hypothekenschulden oder Obligationen jährliche Abzahlungen zu machen. Während des Baues gibt die preußische Centralgenossenschaftskasse Vorschüsse.
, Was nun den Wohnungsbau selbst angeht, so ist vor allem wichtig, bei Wahl des Baugrundstückes Rücksicht zu nehmen auf Trockenheit des Baugrundes, Wafferleitung, Wasserabfluß, Anschluß an bestehende Wege, auf sparsamen, hygienisch
Uermtfchtes.
* Das erste Erscheine« der Habet. Im Jahre 1895 waren es 90u Jahre, seitdem in Westeuropa die Gabel zum erstenmale austauchte. 995 vermählte sich ein Sohn des venetianischen Dogen Pietro Orseolo mit der byzantinischen Prinzessin Argila, die bei der Hochzeitstafel einen goldenen Löffel und eine silberne Gabel hervorbrachte. Das wurde nun von den großen Familien Venedigs nachgeahmt, aber es dauerte 360 Jahre, ehe die Gabel nur bis Florenz vordrang, 1297 tauchte sie in Frankreich aus, es bedurfte aber noch einer Reihe von 250 Jahren, ehe sich das nützliche Geräth in weiteren Kreisen Europas eingebürgert hatte. Noch vor 100 Jahren war die Gabel bei der ländlichen Bevölkerung vielfach ein ziemlich unbekanntes Geräth.
* Mi« viele Ghiere gibt es? Dir Wissenschaft kennt und nennt 400,000 Arten Thiere, während sie knapp 150,000 Pflanzenarten aufzuzahlen vermag, und zwar liefert die Jnsektenwelt allein 280,000 Arten zu der immerhin beträchtlichen Zahl, 120,000 Käfer, 50,000 Schmetterlinge, 38,001 Hautflügler usw. Vogel kennt man 13,000 Arten, Fische 12,000 Reptilien 8300, wovon 1640 Schlangenarten (ungefähr 300 giftige). Weiter kennt man 1300 Amphibienarten, 20,000 Spinnen, 50 000 Mollusken) 8000 Würmer usw. Das Berliner natur- wiffenschaftliche Museum besitzt eine ISammlung von 200,000 Thierarthen, die durch 1,800,000 Exemplare vertreten werden.
a)vollfl^ige, ausgemästete h. Schlacht- werthes, h. 6 I. alt (mind. 12. Etr. Lbg.) d) junge, fleisch., nich: ausgemäst. und ältere ausgemästete . . . c) mäßig genährte junge u. gut genährte ältere d) gering genährte jed.
Alters.....
Nulle«.
a) vollfleischige, höchst. Schlachtwerth.,mind. 15 Ctr. Lbg. . . . d) mäßig genährte jüng.
u. gut genährte ältere o) gering genährte. .
Iärse« ««d Kühe.
a) vollfleisch.auSaemäst. Fürs, hchst. Schlachtwerth, (wenigstens 11 Etr. Lba.) ....
b) oollfleisch.äüSgemäst. Kühe höchst. Schlacht» werth., bis zu 7 Jahr., mind. 12 Ctr. Lbg. .
c) alt. ausgemäst. Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen . . .
d) mäßig genährte Kühe und Färsen . . .
e) gering genährte Kühe und Färsen . . .
Kälber.
a) feinste Mast- (Bollmilchmast) und beste Saugkälber (mind. 220 Pfd. Lbg. . .
b) mittlMastkälber und gute Saugkälber . .
c) gering. Saugkälber . d) älter, gering genährt.
Jungvieh (Fresser) .
Schafe.
a) Mastlämmer u. jüng. Masthammel v. mind. 95 Pfd. Lbg. . . .
b) ältere Masthammel. c) mäßig gen. Hammeln.
Schafe (Merzschafe). d) Holst. Niederungs - schüfe und Lämmer (n. Lbg.) ....
Schwei«,.
a) vollst, der fein. Raffen u. deren Kreuzungen bis zu 1',« J.,v.220b. 300 Pfd. Lbg. . . .
b) Käser.....
o) fleischige . . . . d) gering entwickelte. . e) Sauen u. Eber. . .
Erfreulicherweise nimmt die genossenschaftliche Selbsthilfe zur Verbesserung derWoh- nungsverhältnisse stets zu, und es dürste daher wohl angebracht erscheinen, auf einige wichtige Grundsätze für Baugenossenschaften wieder einmal hinzuweisen. Vielleicht bildet dieser Hinweis dann auch für manchen eine neue An- Genossenschaft zunächst nicht ausreichen, um eigene regung, ver Frage näher zu treten. Die Haupt- Häuser zu erbauen oder zu erwerben, mag versuche bei der Gründung und Bildung einer Bau- sucht werden, eine Anzahl von Häusern auf längere genoffenschaft ist jedenfalls zunächst, daß eine Zeit und zu einem Gesammtpreis von den Haus- thatkräftige und uneigennützige Persönlichkeit die befitzern zu miethen, in Reparatur zu halten und Sache in die Hand nimmt. In einer allgemeinen die einzelnen Wohnungen an die Genossen zu ver- oder zunächst auf einen kleineren Interessenten- miethen. — Die Bau-(Wohnungs-)genossenschasten kreiS beschränkten Versammlung von Arbeitern । find frei von Stempelgebühren und, sofern ihr und sonstigen „kleinen Leuten" werden die ört-1 Geschäftsbetrieb nicht über den Kreis ihrer Mit- lichen Wohnungsverhältnisse besprochen, Zweck glieder hinausgeht, von Staats- und Einkommen- und Ziel einer Genossenschaft dargelegt, und die steuer.
Stimmen für Errichtung einer solchen gesammelt. . Mit der bloßen erstmaligen Beschaffung von Dann empfiehlt es sich, eine Kommission zur billigeren und befferen Wohnungen sind freilich 'Vorbereitung des Statuts und der weiteren zur die Aufgaben der Genoffenschaft noch lange nich Gründung erforderlichen Schritte von den In- erfüllt; es erwachsen ihr noch weitere Aufgaben, tereffenten wählen zu lassen. Diese vorbereitende um die Erreichung ihrer Zwecke dauernd sicher Thätigkeit ist heute um so mehr erleichtert, als iu stellen. Doch würde eine Erörterung hierüber schon viele praktischen Erfahrungen auf diesem "sehr Gegenstand eines anderen Artikels fein, btt Gebiete gesammelt sind; im Westen bemühen sich hier hauptsächlich für die Gründung und ersten namentlich der .Rheinische Verein zur Förderung praktischen Schritte einer Baugenossenschaft Winke des ArbeiterwohnungswesenS in Düsseldorf" und und Anregungen gegeben werden sollten. Zur ein Verein zur Förderung deS Arbeiterwohnungs- Erleichterung der Einrichtung und Geschäfts» wesenS in Frankfurt a. M., diese Erfahrungen führ uv g der Genossenschaften tragen manche bett Interessentenkreisen zugänglich zu machen, segensreich wirkende Vereine, wie im Westen die Nachdem nun ein Statut endgiltig beschlossen ist, Vereine zur Förderung des ArbeiterwohnungS»
Mitgliedern sich ein» wesens in Düsseldorf und Frankfurt a. M., :ath gewählt hat, I vieles bei; dieselben versenden z. B. Musterstatuten, Geschäftsordnungen für Aufsichtsrath und Anweisungen für den Vorstand nebst Formularen für den Verkehr mit dem Amtsgericht, für Buchführung rc.
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Kerllu am 28. 4.
Köln -. Kd. am*) 30. 4.
Franks, a. yte am 30. 4.
Minder . . .
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Schafe . . .
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