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101. JuLöa, Donnerstag, den 3. Mai 1900. 27. Jahrgang.

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*> Soziale Ausgaben der Gemeinde im Submijsionswesen.

Die Unterbietungen im Submissionswesen sind vielfach für die kleineren Handwerker zu einer schweren Schädigung geworden. Hier und da haben die Handwerker selbst begonnen, sich durch kleingewerbliche Kartelle gegen diese Nach­theile zu wehren. Neuerdings fangen aber auch manche Gemeindeverwaltungen hinsichtlich der Ver­gebung städtischer Arbeiten an, dieser Seite der Handwerkerfrage ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und eine bessere Regelung des Submissionswesens anzubahnen. In der That ist es eine wichtige soziale Aufgabe der Gemeinde, eine Be- nachtheiligung der Submittenten durch allzu weit­gehende Unterbietungen nach Thunlichkeit zu ver­meiden, ferner die einheimischen Gewerbe­treibenden möglichst zu berücksichtigen, endlich die Betheiligung kleiner Gewerbetreibenden an Submissionen zu ermöglichen rc. Unter Berück­sichtigung dieser Aufgaben haben in den letzten Jahren von größeren deutschen Städten Karls­ruhe, Osnabrück, Stuttgart, Mannheim und Frank­furt Normativbestimmungen für die Vergebung städtischer Arbeiten aufgestellt.

Nach einer jüngst herckusgegebenen Schrift des Verbandes ,Arbeiterwohl' über „die Thätig- keit der Gemeinden auf sozialem Gebiete" (von Rechtsanwalt Trimborn-Köln und Dr. O. Thissen- M.Gladbach. — Verlag I. P. Bachem, Köln 100 S.) sei z. B. die 1897 in Osnabrück er­folgte Regelung des Submissionswesens aufge­führt : Restektirende und leistungsfähige Handwerker werden in eine Liste eingetragen; kleinere Arbeiten (von 75—300 Mk.) werden nach der Reihenfolge dieser Registrirung freihändig vergeben. Um­fassendere Lieferungen werden in mehrere Loose zerlegt. Die Lieferungsfristen werden so gestellt, daß auch kleinere Gewerbetreibende sich betheiligen können. Angebote, die 25 pCt. oder mehr unter dem Anschlag bleiben, werden nicht berücksichtigt.

In Karlsruhe wurden 1897 folgende Grund­sätze für die Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen aufgestellt: Nicht grundsätzlich soll Ver­gebung an den Mindestfordernden erfolgen, sondern die Leistungsfähigkeit der Submittirenden beim ausgesetzten Preis berücksichtigt werden. Auch sollen einheimische Firmen in erster Linie Berück­sichtigung finden, wenn dies nicht erheblichen öffent­lichen Interessen widerstreitet. Die Vergebung soll thunlichst an solche Firmen stattfinden, die die Arbeiten im eigenen Betrieb aussühren; die Liefe­rungsziele sollen möglichst weitgestreckt sein, und nicht pressante Arbeiten in arbeitsstillen Zeiten vergeben werden, zur Förderung regelmäßiger Be­schäftigung und Vermeidung von Arbeitsüber­häufung. Stuttgart bestimmte 1898 versuchs­weise für das städtische Bauwesen, daß kleinere Arbeiten (sogen. Jahresbauarbeiten) ohne Abgebote zu Preisen feststehender Preislisten im Turnus an die ansässigen Meister zu vergeben seien, im Nebligen von Fall zu Fall entschieden werde, ob Abgebote nach Prozenten zu machen oder Einzel­preise durch die Meister einzusetzen seien. In Mannheim sollen nach einem letztjährigen Ge­meindebeschluß Lieferungen bis zu 500 Mk. stets, wahlweise auch solche von 500—1000 Mk., in regelmäßigem Turnus an mindestens 2 Jahre an­sässige Gewerbetreibende nach alljährlich neu zu genehmigendem PreiSverzeichniß freihändig ver­geben werden. Bei ausgeschriebenen Lieferungen von 500—5000 Mk. soll Vergebung zum Mittel­preis erfolgen; Angebote, die nach oben oder unten um 20 pCt. vom Voranschlag abweichen, bleiben in diesem Falle unberücksichtigt. Nur bei Liefe­rungen über 5000 Mk. soll Zuschlag in der Regel zum niedrigsten Angebot stattfinden.

Es handelt sich also bei diesen Vorgehen der genannten Städte jedenfalls um beachtenswerthe Versuche einer besseren Regelung des Submissions- wesens, und es wäre erfreulich, wenn die An­regung, die der Verband Arbeiterwohl in der erwähnten Schrift durch Sammlung und Mit­theilung der verschiedenen Maßnahmen kommunaler Sozialpolitik geben will, auch auf dem in Rede stehenden Gebiete nicht ohne Erfolg bleiben würde. Schon auf der lchtjährigen General­versammlung des Verbandes Arbeiterwohl (Kre­feld, Dezember 1899) hat der Mitverfasser, Rechtsanwalt Trimborn-Köln, als Referent zu dem Thema Kommunale Sozialpolitik u. A. darauf hingewiesen, daß den Interessen der einheimischen und kleineren Gewerbe­treibenden im kommunalen Submissionswesen Rechnung getragen werden müsse. Als Beispiel führte er bei der Gelegeriheit die oben­erwähnten Städte an. Die nunmehr veröffent­lichte Schrift, welche u. A. Herrn Trimborn's

Referat enthält, bietet Veranlassung, ausdrücklich zu betonen, daß — mit Recht — auch diese Seite der kommunalen Sozialpolitik von Herrn Trimborn gebührend berücksichtigt wurde. Es ergibt sich daraus, daß die Bestrebungen, welche auf dem Gebiete der kommunalen Sozialpolitik verfolgt und vom Verband Arbeiterwohl durch die damaligen Verhandlungen und die jetzige Veröffentlichung unterstützt werden, nicht nur das wirthschaftliche und soziale Wohl der Arbeiter, sondern auch anderer Stände be­treffen. Der Vorwurf, der hier und da wohl in Handwerkerkreisen gegen die kommunale Sozial- Politik sich erhebt, daß sie einseitig sei und nur den Arbeiter kenne, ist also durchaus hin­fällig.

Freilich sind bei der Regelung des Submis- sionswesens auch die Interessen der Arbeiter zu berücksichtigen, und hiergegen können am aller­wenigsten die Handwerker etwas einzuwenden haben, die sich zu ihren Gunsten mit Recht gegen einseitige kommunale Sozialpolitik wehren. Die Fürsorge der Gemeinde ist auch auszudehnen auf die Arbeiter derjenigen Betriebe, welche für die Stadt Lieferungen oder Arbeiten übernommen haben oder von der Stadt konzesstonirt worden sind. Diesen Arbeitern gegenüber muß sich die Stadtgemeinde als mittelbarer Arbeit­geber fühlen und darf daher nicht nur nicht gestatten, daß die zu ihr in Dienst- oder Ver- tragsoerhältniß stehenden Gewerbetreibenden die Ueberlegenheit, welche sie in Bezug auf die Ge­staltung der Arbeitszeit, Arbeitslöhne und sonsti­gen Arbeitsbedingungen haben, ausnutzen, sondern muß andererseits bestrebt sein, ihren Einfluß auf eine gute Gestaltung auch dieser Arbeitsoerhält- niffe möglichst zu sichern. Auf diesem Gebiete sind die englischen, französischen, holländischen und belgischen Städte viel eifriger thätig gewesen.

Die Kommunalverwaltungen Deutschlands sind dagegen in sieser Hinsicht noch sehr zurück. In Karlsruhe z. B. wurde 1897 festgesetzt, daß bei Submissionen solche Firmen nicht berücksichtigt werden sollen, welche im Verdacht stehen, daß sie in Bezug auf Arbeitszeit, Lohn und Behand­lung ihrer Arbeiter diese unbillig halten. Ein anderes vereinzeltes Beispiel bietet das Städtchen Mengen in Württemberg; hier müssen bei Ver­gebung städtischer Arbeiten die Handwerksmeister sich stark machen, ihre Lehrlinge zum Besuch der gewerblichen Fortbildungsschule, sowie möglichst zur Ablegung der Lehrlingsprüfung zu verpflichten. Zugleich werden die Meister- und Gesellenlöhne festgesetzt.

Wie auf allen Gebieten der kommunalen Sozialpolitik sollen auch im Submissionswesen hie sozialen Aufgaben der Gemeinde darin gipfeln, die Interessen der verschiedenen Berufsstände unter den Gemeindeangehörigen möglichst mit einander in Einklang zu bringen und gleichmäßig zu berücksichtigen.

Römische Briese.

XXVII.

O Rom, 30. April 1900.

Unser internationaler Kongreß für christliche Archäologie ist nunmehr beendet. Ec hat in allen seinen Theilen den besten und glänzendsten Verlauf genommen. Die Thätig- keit des Kongresses erkennt man am besten aus den zahlreichen Resolutionen, welche in dm ein­zelnen Sektionen desselben beschlossen und dann von der Plenarversammlung genehmigt wurden. Diese sogenannten Voti erstrecken sich nur auf das ganze weite Gebiet christlicher Archäologie; sie suchen in erster Linie dem Studium und der Verbreitung desselben neuen Ansporn zu geben, und das Interesse weiterer Kreise dafür wach­zurufen. Gleichwohl müssen viele der auf dem Kongreß verkündeten Wünsche als todtgeboren angesehen werden, denn sie werden voraussicht­lich an den vielen Hindernissen scheitern und nicht in letzter Linie an denjenigen finanzieller Natur. Immerhin haben die christlichen Archäologen ihre Wünsche und Meinungen bekannt gegeben und die Einstimmigkeit, mit welcher dies geschah, wird gewiß für die Zukunft die besten Früchte tragen.

Die Betheiligung von Seiten der deutschen Gelehrten ließ leider, der Anzahl nach, zu wünschen übrig, wenn auch speziell Oesterreich durch seine hervorragendsten Professoren gut ver­treten war. Besonders erfreulich war die ge­meinsame Arbeit der katholischen und prote­stantischen Gelehrten, zwischen welchen auf dem Kongresse die vollste und herzlichste Kollegialität herrschte. Von letzteren wurde der Berliner Universitätsprofessor Dr. Nikolaus Müller, so- wie seine Kollegen Bormann-Wien, dieBrüver Fick er-Straßburg und Halle; Wiegand-Er­langen, Dr. Klostermann-Kiel, Pastor von Hase-Löwenberg, sowie Dr. Vopel und Dr. Grämen, beide in Rom, besonderSausgezeichnet. Prof. Müller wurde zum Vizepräsidenten des Kongresses erwählt, und in den Vorständen der Sektionen herrschte das deutsche Element vor. Es ist für uns eine höchst erfreuliche Thatsache, daß dem deutschen Element die führende Rolle in der christlichen Archäologie — seit dem Ab­leben des Altmeisters Rosst — zugefallen ist. Das ist das nicht genug anzuerkennende Verdienst Anton de Waal's und feiner Gelehrtenschaar vom deutschen Campo Santo, sowie des hervor­ragenden Katakombenforschers Joseph Wilpert und vieler anderer, deren Namen ich hier un­möglich alle anführen kann. UnioersitätSprofeffor Kirsch-Fribourg, P. Grisar, P. Janssens und der gelehrte P. de Santi, sie alle brachten Interesse und Leben in die Verhandlungen der Sektionen und des Plenums, und Professor Marucchi leitete die komplizirten Geschäfte des Generalsekretariats mit vieler Umsicht. Als nächster Versammlungsort für 1905 wurde Kar­thago bestimmt.

Am Donnerstag fand in der Animakirche ein feierlicher Trauer-Gottesdienst für den Kardinalfürsterzbischof Haller von Salz­burg statt. Der neue, hier an der Spitze der böhmischen Pilgerschaft anwesende Fürsterzbischof von Prag pontificirte mit Assistenz der Alumnen des Kollegium Germanicum. Der Rektor der Anima und die Kapläne derselben assistirten im Chor. Unter den Anwesenden bemerkte ich den österreichischen Botschafter Grafen Revertera, den ehemaligen Ministerpräsidenten Grafen Thun, Msgr. von Mantel sowie mehrere Ordensgeistliche und viele Laien. Der Führer der österreichischen Aristokratenpilger, Kanonikus Graf zur Lippe aus Wien assistirte ebenfalls im Chor. Diese letzteren Pilger erregen hier viel Aussehen durch ihre lange Reihe herrschaftlicher Equipagen, in welchen sie ihre Kirchenbesuche und diejenigen der Sehenswürdigkeiten der Stadt erledigen. Unter ihnen befinden sich Liechten­steins, Kinsky's und viele andere hochklingende Namen Oesterreichs. Man kann mit vollem Rechte sagen, daß der Pilgerbesuch nunmehr feinen Höhepunkt erreicht hat. Fast täglich empfängt der hl. Vater, sei es in der Peters- kirche, sei es in den Räumlichkeiten des Vatikans. Gestern waren es die Ungarn und eine riesige Anzahl italienischer Pilger, welche dem Papste in der gewaltigen Basilika begeisterte Ovationen darbrachien. Der greife neunzigjährige Papst erträgt alle diese Aufregungen und naturgemäßen Anstrengungen mit dem besten Erfolge und ohne die geringsten Folgen für feine Gesundheit.

Der König und die Königin find in Neapel und werden dort sehr gefeiert.

Vermischtes.

* Münster, 2. Mai. Eine BureaukratenI- leistung. Unser Mitbürger Herr Gutsbesitzer Jos. Hütte hatte die Absicht, eine große Stiftung zu errichten. Sein 1300 Morgen umfassendes, im Kirchspiel Amels­büren belegenes Gut Heidhorn mit herrlichem Holz- bestande sollte zu einer Familienstiftung gemacht werden, welche die Ausnahme und Verpflegung der durch Krank­heit oder Altersschwäche arbeitsunfähig gewordenen Barmherzigen (Clemens-)Schwestern und weiter etwaiger unbemittelter, alleinstehender Mitglieder der Familien Hütte und Primavesi, (weich' letzterer Frau Hütte ent­stammt) bezweckte; soweit die für Angehörige dieser Familien bestimmten Pfründnerstellen nicht in Anspruch genommen würden, sollten auch dürftige und würdige Angehörige anderer katholischen Familien unserer Stadt Ausnahme finden. Die mit der königlichen Re­gierung wegen Genehmigung der so beabsichtigten Stiftung gepflogenen Verhandlungen haben indeß zu einem Ergebniß nicht geführt; der StiftungS- urkunde in der von Herrn Hütte gewollten Gestalt wurde die Genehmigung versagt. Der Versuch, den bischöflichen Stuhl zu Münster zum Träger der Stiftung mit der angegebenen Zweckbestimmung zu machen, ist gleichfalls Schwierigkeiten und Weiterungen von feiten der staatlichen Behörde begegnet, welche der .Köln. Bztg.' zufolge Herrn Hütte veranlaßt haben, die Verhandlungen abzubrechen und die königliche Re­gierung wissen zu lassen, daß er nunmehr auf die beabsichtigte Stiftung verzichte und über sein Eigcn- thum b ei Leb zet ten in einer ihm geeignet erscheinenden, jeder Einflußnahme der Regierung ent­zogenen Weise verfügen werde.

s? Da» erste deutsche Seekabel «ach New-Uork.

Sbtatw»

Am 1. Mai hat die Legung des erften deutschen, den nördlichen otlantischen Ocean in seiner ganzen Breite durchquerenden nutersee- tschen Kabels begonnen, welches eine direkte Verbindnnstjwisch.m )em deutschen Seehafen Emden und Newyork Herstellen soll. Es ist dies ein sehr beachtenswerther Vorgang, da bisher nur englische, amerikanische und französische Kabel zwischen Europa und Norbamerika vorhanden sind.

In welcher Anzahl diese Krbel gelegt sind und welchen Verlauf die- elben haben, zeigt unsere beistehend, Karte, bezüglich bereu Eintragungen auf die Zeichenerklärung links im Bilde verwiesen sein mag. England resttzt sieben, säirmilich von derjSüd- westspitze Irlands ausgehende Kabel nach Nordanlerika, Frankreich nur zwei, von denen eins erst vor etroo' Jahresfrist gelegt wurde, Amerika iat vier nach Europa führende Kabel.

Deutschland besitzt nur drei von denen eins noch Lowestoft an der Ostküste Englands, eins nach Valencia in Irland und eins nach Vigo in Spanien führt. Alle drei Kabel, die nur kurze Strecken umfassen, gehen von Emden aus, und auch das neue deutsche Kabel soll den- elben Ausgangspunkt haben. Dasselbe führt so- )ann zunächst nach den Azoren, woselbst es in dem Hafen Fayal eine Station erhält; ron hier aus geht es in westlicher Richtung etwa auf dem 39. Grade nördlicher Breite quer durch den Atlan­tischen Ocean nach Newyork.

Bis jetzt ist, abgesehen von einer großen dänischen Gesellschaft, deren Kobel von Kopen­hagen durch Rußland bis nach Wladiwostok und dann längs der ostasiatischen Küste und durch die ostasiatische Inselwelt sich erstreckt, England fast das einzige Land, das kabellegende Gesellschaften und Schiffe im Werthe von vielen Millionen be­sitzt. Es setzt 14 große oceanische Kabel in Tätig­keit, von denen nenn ihm allein gehören. In Indien besitzt es 93 Linien und 50 in Kanada, Australien u. s. w. Deutschland setzt 45 mehr oder weniger bedeutende Kabel in Thätigkeit,

besitzt jedoch nur ein einziges weitreichendes, das bereits oben erwähnte von Emden nach Vigo. Frankreich dagegen hat 52 besondere Oceankabel, von denen einige zu den mächtigsten her Welt gkhören; Italien besitzt 38 von meist wenig inter­nationalen Werth; Spanien hat Miteigenthums- recht an 9, Rußland hat 8, Brasilien 22 Kabel. Alle übrigen Länder besitzen das ausschließliche ober thellweise Eigenthumsrecht an einigen unbe- beutenben Kabeln an ihren Küsten ober in ihren Jnlandsgewässern.

7!