Erscheint täglich, «.Ausnahme der gönn- und Feier« tage.Bierteljährl.
-e,ug»prei» zhne Brmgerlohn and Bestellgeld in «ulda und auS« värtSlM.5OPf.
FuldaerMZeitung
Inserate: Die et» spalt. Garmond- -eile oder deren Raum 15 Pf., Reklamen die Petit- »eile 25 Pf.; be! Wiederholungen wird entsprechend. Rabatt gewährt
für Inserate 3. Parzelle» in Allda. mit Anterhattungs-Meilage „Issustrirte Sonntags-Zeitungs'
JS 89. JuLöcl, Donnerstag, den 19. April 1900. 27. Jahrgang.
Einladung
zur Beschickung der mit der 47. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands in Bonn verbundenen
Attssteikttttg von chegevflävder» der christliche« Kunst sowie des christliche« Knust- geweröes.
Gemäß dem Beschlüsse der im Jahre 1872 zu Breslau abgehaltenen 22. General-Versammlung der katholischen Vereine Deutschlands, womöglich mit jeder künftigen Generalversammlung eine christliche Kunst- und christliche Kunstgewerbe- Ausstellung zu verbinden, soll auch mit der diesjährigen hier in Bonn abzuhaltenden 47. Generalversammlung der Katholiken Deutschlands eine Ausstellung von Gegenständen der christlichen Kunst, sowie des zu ihr gehörenden Kunsthandwerkes und Kunstgewerbes verbunden werden.
Diese Ausstellung wird/vom 29. August bis 6. September inklusiverdauern. Dieselbe findet statt in den zu diesem Zwecke besonders geeigneten Räumen des neuen städtischen Gymnasiums (Burgstraße-Kapuzinerstraße-Hunds- gaffe).
Es ergeht daher an alle Künstler und Kunsthandwerker, welche für die Kirche und ihre Kunst thätig sind, die ergebenste Einladung, die beabsichtigte Ausstellung zu beschicken.
Das unterzeichnete Komitee wird sich angelegen sein lassen, die Herren Aussteller nach Kräften zu unterstützen, um deren Erzeugnisse zur vollen Wirkung gelangen zu lasten und so den Besuchern der General-Versammlung, die aus allen Gegenden Deutschlands und den benachbarten Ländern nach Bonn kommen werden, ein möglichst vollständiges und anschauliches Bild des gegenwärtigen Standes der christlichen Kunst für Kirche und Haus zu bieten.
Um es den Herren Ausstellern hierbei zu ermöglichen, sich neue Absatzgebiete zu erschließen, wird die unterzeichnete Kommission die Vermittlung von Aufträgen gern übernehmen.
Die Ausstellung soll alle Zweige christlicher Kunst der Gegenwart umfaffen, jedoch werden Erzeugnisse der Vergangenheit, insofern sie als Muster für die Gegenwart gelten können, nicht ausgeschlossen sein.
Insbesondere soll sich die Ausstellung erstrecken auf die Produkte folgender Künste und Kunstgewerbe jeder Stilgattung:
A. Künste.
1. Architektur, sowohl Zeichnungen als Modelle.
2. Kirchliche Plastik in Metall, Stein, Elfenbein und Holz, ausgeführt oder in Modell.
3. Kirchliche Malerei jeder Art, und zwar sowohl Ausführung, als Karton und Skizze, Zeichnungen religiöser Bilder.
4. Graphische Künste: Holzschnitte, Kupferstiche, Radirungen rc.
B. Kunsthandwerk und Kunstgewerbe.
1. Kunstschreinerei und Holzbildschnitzerei.
2. Kunstschlosserei und Schmiedekunst.
3. Glockengießerei, Gelbgießerei, Kupferschmiedekunst, Klempnerei rc.
4. Goldschmiedekunst, Emaillirung, Gürtlerei, Gravir- und Ciselirkunst rc.
6. Orgelbau und Verwandtes.
6. Dekorative Malerei.
7. Paramentik: Weberei, Stickerei, Spitzen» klöppelet, kirchliche Gewänder, Fahnen, Tapifferien rc.
8. Buchdruck und die graphischen Künste, insofern sie denselben unterstützen, (liturgische und religiöse Bücher, Werke über christliche Kunst rc. von hervorragender Ausstattung).
9. Buchbinderei, soweit sie in den Rahmen der ' christlichen Kunst fällt.
lO. Kirchliche Keramik: Gefäße und Geräthe aus Thon, Porzellan, Glas, Cristall rc. Majoliken Fließe und Bodenbelag.
O. Kon den sogen, vervielfältigenden Künsten werden nur jene zugelaffen, welche eine künst- wnsche Selbstthätigkeit voraussetzen. Alle Surrogate und Imitationen aus Gyps und Maffe, ^Uirende Oeldrucke, mechanisch hergestellte bunte vknsteroerhänge u. s. w. sind nach ausdrücklichen ^schlüssen früherer General - Versammlungen ^geschloffen.
a Die Bedingungen für die Beschickung der Ausstellung sind:
t. § 1. Anmeldungen werden baldigst erbeten: .^uach dem 20. Juli haben keinen Anspruch Berücksichtigung.
2. Die Anmeldungen für die Ausstellung 0 richten an den Vorsitzenden der Kom
mission Herrn C. Henry, Bonn, Schillerstraße 12 und ist auf die Briefadresse der Vorbemerk: „Christliche Kunstausstellung" bei- zusügen.
§ 3. Jeder Aussteller hat bei der Anmeldung anzugeben, wie viel Quadratmeter Boden- oder Wandfläche er für seine Gegenstände beansprucht, welch' letztere ihm bei rechtzeitiger Meldung miethfrei zur Verfügung gestellt werden. Glasschränke, Tische, Postamente usw. welche zur Ausstellung der Gegenstände erforderlich sind, müffen von den Ausstellern selbst besorgt werden.
Bei Gegenständen, welche einen größeren Raum erfordern, oder ein bedeutendes Gewicht haben, muß zeitig vor Absendung ein detailirter Bericht an die Ausstellungs-Kommission eingesandt werden.
§ 4. lieber die Zulässigkeit der Ausstellungsgegenstände im einzelnen entscheidet die Ausstellungs-Kommission.
§ 5. Jeder Aussteller wird gebeten, seine Gegenstände mit seinem Namen und dem event. Verkaufspreise zu versehen und hat außerdem dem Ausstellungskomitee den Versicherungswerth anzugeben.
§ 6. Kollektiv - Ausstellungen mehrerer Aussteller sind zulässig. Dieselben haben indeß die nöthigen Vereinbarungen unter sich zu treffen und für den Verkehr mit dem Ausstellungs- Komitee einen gemeinsamen Vertreter aus ihrer Mitte zu beauftragen.
§ 7. Das Einschicken der auszustellenden Gegenstände findet zwischen dem 15. bis 22. August statt. Eme Verlängerung dieser Frist ist unzulässig.
§ 8. Die Sendungen selbst erfolgen an die Adresse: „Christliche Kunstausstellung in Bonn."
§ 9. Die Gruppirung der Ausstellungs- Gegenstände behält sich die Ausstellungs-Kommission vor.
§ 10. Das Komitee übernimmt die Bewachung und Versicherung gegen Diebstahl und Feuersgefahr für die ausgestellten Gegenstände. Der Aussteller hingegen übernimmt die portofreie Zusendung und Aufstellung der Gegenstände und ebenso die Verpackung und Rücksendung der Objekte.^Das Ausstellungs-Komitee ist indessen auf Wunsch des Ausstellers bereit, die Aufstellung und die Rücksendung für dessen Rechnung und Gefahr zu besorgen.
§ 11. Die Aussteller oder deren Vertreter erhalten für die Dauer der Ausstellung Legitimationskarten zum persönlichen freien Eintritt.
§ 12. lieber den Verlauf der Ausstellung wird ein eingehender Bericht erstattet und den Verhandlungen der 47. General-Versammlung beigegeben.
Bonn, im April 1900.
Das Komitee
A. A:
Der Uorfchende der Kunst AusstellungsKommission Carl Henry.
© Berussverbrecher.
Berufsverbrecher ist eine böse Bezeichnung. Und dennoch verdienen diese Bezeichnung leider viel mehr Menschen, als man sich gemeinhin vorstellt. Man wendet sie nur an auf solche Leute, die nicht nur vereinzelte, wenn auch wiederholte Verstöße gegen die Rechtsordnung begangen haben, von denen man sich vielmehr eines andauernden Verhaltens von der Art zu versehen hat, daß ihr ganzes Leben und Wirken als „antisozial", als gemeinschädlich betrachtet werden muß.
Die ersten Erhebungen über die Zahl und die Art dieser Berufsverbrecher sind in den Strafanstalten vorgenommen worden, die dem preußischen Staatsministerium des Innern unterstehen. Sie umfassen die Berufsverbrecher, die am 1. Oktober 1894 in den bezeichneten Strafanstalten saßen und von dem genannten Tage an bis zum 31. März 1897 in dieselben eingeliefert wurden. Da hat man denn die schlimme Zahl von 18049 Berufsverbrecher zuiammengebracht, 15539 männliche und 2 510 wchbliche. Am stärksten sind an dieser Zahl be- theiligt diejenigen preußischen Provinzen, die sehr starke Bruchtheile nicht deutscher Bevölkerung aufzuweisen haben, also Posen, Westpreußen und Schlesien; und ebenso liefern die großen Städte sehr viele Berufsverbrecher. Namentlich ist das bei Berlin der Fall, auf das allein 736 von der Gesammtsumme entfallen. Dann aber übt die Berufsthätigkeit einen großen Einfluß aus. Nach der Berufszählung von 1895 entfielen im Staate Preußen auf die landwirthschaftliche Berufsabtheilung (Landwirth- schaft, Gärtnerei, Thierzucht, Fischerei) 36,11 vom Hundert der gesummten Bevölkerung, auf die industrielle Berufsabtheilung (Bergbau und Hüttenwesen, Industrie und Bauwesen) nur
35,91 v. H. Zu der Gesammtsumme von 18049 Berufsverbrechern aber stellte diese industrielle Berufsabtheilung nicht weniger als 9075 Personen, also die starke Hälfte, nämlich 8478 Männer und 597 Weiber. Nach den vorgenommenen Erhebungen wird das Verhältniß besonders ungünstig, wenn auch schon die Väter dieser industriellen Berufsgruppe angehört haben oder noch angehören.
In derselben Weise wächst die Verhältnißzahl der Berufsverbrecher mit der Einwohnerzahl der Gemeinden. Die kleinen und ländlichen Gemeinden stellen die wenigsten Berufsverbrecher: die Gemeinden von weniger als 2000 Einwohnern waren wenig mehr als halb, die mittleren und großen Städte von 20,000 und mehr Einwohnern fast doppelt so oft der Schauplatz der Thätigkeit von Berufsverbrechern, als nach ihrer Bevölkerungsziffer im Durchschnitte zu erwarten gewesen wäre. Wenn man aus allen diesen Ziffern das gemeinsame Facit zieht, so würde man auf dem Wege rein akademischer Berechnung dazu gelangen, große Industriestädte mit vielen polnischen, ihrer Hrimath und ihrer Kirche - entrissenen Arbeitern als diejenigen Bezirke anzusehen, in denen das Berufsverbrecherthum am stärksten vertreten ist. Wer die Verhältnisse einigermaßen kennt, der weiß, daß die Thatsachen dieser theoretischen Berechnung vollkommen entsprechen.
Sehr bedenklich ist die Höhe des Bruchtheils, den die Jugendlichen unter den Berufsverbrechern ausmachen. Die Altersgruppe von 18 bis 21 Jahren ist bereits mit 366 männlichen und 42 weiblichen Sträflingen vertreten, die nächste, auch noch sehr jugendliche Gruppe im Alter von 21 bis 25 Jahren sogar mit 1663 männlichen und 196 weiblichen Sträflingen. Man erhält, wenn man diese beiden Ziffernpaare zusammenzählt, unter den Berufsverbrechern also einen Prozentsatz von rund 18 jugendlichen Leuten unter 25 Jahren! Beinahe ein Fünftel aller unverbesserlichen, gemeinschädlichen Verbrecher find noch nicht 25 Jahre alt! Kaum kann eine Zahl deutlicher als diese von 'der Zunahme der Verrohung unserer Jugend reden.
Von allgemeinem Interesse ist auch der Umstand, daß die ledigen Leute ein großes Ueber- gewicht unter den Berufsverbrechern haben. Unter den 18049 Berufsverbrechern, von denen in dieser Statistik die Rede ist, waren nicht weniger als 10306 ledig. Man ersieht auch hier, daß die Ehe einen guten Einfluß auf unser Volksleben ausübt. Von ungünstigem Einflüsse erweisen sich nach dieser Zusammenstellung früher Verlust der Eltern und natürlich auch unmoralischer Lebenswandel der Eltern.
Zu bedauern ist, daß bei den berechneten Ziffern die Angabe fehlt, in welcher Provinz, in was für einem Bezirke die letzte Strafthat begangen wurde. Man würde, wäre dies geschehen, sicherlich den Aufschluß daraus erhalten, daß die meisten der Berufsverbrecher polnischer Abstammung aus ihren heimathlichen Verhältnissen herausgerissen und nach einer anderen Gegend verpflanzt wurden, namentlich nach den westdeutschen Jndustriebezirken, in denen die Anzahl der Polen bekanntlich von einem Jahre zum anderen sehr erheblich und ständig wächst. Jrn ganzen genommen gehört rund ein Fünftel aller der in Preußen in dem vorher angegebenen Zeiträume gezählten Berufsverbrecher der polnischen Nationalität an und es ist ganz und gar nicht anzunehmen, daß diese polnischen Berufsverbrecher der Mehrzahl nach in ihren heimischen Bezirken ländlicher Gestaltung geblieben seien.
Diese traurige Erfahrung ist eine neue und ganz außerordentliche dringliche Mahnung, doch a mehr Sorgfalt als bisher auf die Seelsorge unter den Polen zu legen, die ihrer Heimath entrissen wurden, und vor allen Dingen für die Pastoration dieser Polen in ihrer Muttersprache o viel wie nur irgend möglich zu sorgen. Die kirche hat diese Nothwendigkeit längst erkannt. Die Staatsbehörden sind es, die ständig der Aus- ührung dieser Nothwendigkeit Hindernisse in den Weg legen. Deren Pflicht ist es nunmehr, diese Statistik auch in diesem Punkte genau nach ihrer Bedeutung zu würdigen und schleunigst alle kirch- ichen Maßregeln zu fördern und zu unterstützen, die darauf abzielen, den aus ihrer Heimath aus- jeroanberten Polen so viel wie nur irgend mög- ich die Wohlrhat der Seelsorge, namentlich der Beicht in ihrer Muttersprache zu verschaffen.
Uermischtes.
* Merlin, 17. April. Eine internationale Kaninchen- Ausstellung, die neunte ihrer Art, hat der Centralverein deutscher Kaninchenzüchter, der den Gesandten Baron von Kramm und Männer der Wissenschaft, wie Prof. Nehring zu seinen Mitgliedern zählt, bei Buggenhagen am Moritzplatz eröffnet. Die intereffante Schau ist aus Berlin und der Mark, aus den Provinzen Schlesien, Sachsen, Hannover und Westfalen, aus Lübeck und Hamburg, aus Thüringen und dem König
reich Sachsen — und vor Allem auch aus der Schweiz von 72 Züchtern mit 292 Nummern beschickt worden.
* Kafernenhofüküthe. Feldwebel: (zu einem fein Jahr abdienenden Redakteur, der sich beim Springen ausgleitend, in den Sand setzt): „Einjähriger — Sitzredakteure können wir hier nicht gebrauchen!"
Schlachtviehpreife «ach Lebendgewicht auf Grund amtlicher Marktberichte zusammengestellt und nach eigenen telegraphischen Berichten bearbeitet von der Kentrakstelle für Miehverwerthung der preußischen LaudwirthschaftsKammeru Merlin W., Köthener Straße 39.
Kerliu am 14. 4.
Köln «. Kham*) 17. 4.
Franks. a.M. am 17. 4.
Auftrieb:
Minder Aälver Schafe. Schweine
Minder Mwer Schafe. Schweine
. . .
4050 1305 6292 4622 längs, schlepp, schlepp, längs.
997 1806 804 1266 längs, zl. lebh zl. lebh längs.
840 177 185
1115 mittlm. mittlm. mittlm. mittlm.
Tendenz:
Hchse«.
a) vollfleischige, ausgemästete h. Schlacht- werthes, h. 6 I. alt (mind. 12. Ctr. Lbg.) b) junge, fleisch., nicht ausgemäst. und ältere ausgemästete . . .
c) mäßigfgenährte junge u. gut genährte ältere ä) gering genährte jed.
Alters.....
Nullen.
a) vollfleischige, höchst. Schlachtwerth.,mind. 15 Ctr. Lbg. . . .
b) mäßig genährte jung.
u. gut genährte ältere o) gering genährte . .
Dürfen und Kühe.
a) vollfleisch.ausgemäst. Fürs, hchst. Schlachtwerth. (wenigstens 11 Ctr. Lbg ) ....
b) vollfleisch.ausgemäst. Kühe höchst. Schlacht- werth., bis zu 7 Jahr., mind. 12 Ctr. Lbg. .
c) ält. ausgemäst. Kühe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen . . .
d) mäßig genährte Kühe und Färsen . . .
e) gering genährte Kühe und Färsen . . .
Kälver.
a) feinste Mast- (Vollmilchmast) und beste Saugkälber (mind. 220 Pfd. Lbg. . .
b) mittl Mastkälber und gute Saugkälber . .
c) gering. Saugkälber . d) älter, gering genährt.
Jungvieh lFresfer) .
Schafe.
a) Mastlämmer u. jung. Masthammel v. mind. 95 Pfd. Lbg. . . .
b) ältere Masthammel. c) mäßig gen. Hammel u.
Schafe (Merzschafe).
d) Holst. Niederung? - fchase und Lämmer (n. Lbg.) ....
Schweine.
a) vollst, der fein. Rassen u. deren Kreuzungen biszulV4J.,v.220b 300Pfd.Lbg. . . .
b) Käser.....
o) fleischige .... d) gering entwickelte. . e) Sauen u. Eber. . .
Schlacht- proc. au' 100 Pfd Lbg.
61
54
50
46
60
52
48
56
52
50
44
42
65
60
54
44
50
48
42
M.
38-40
30-32
26—27
22—24
34—37
28-29 23-25
27—28
24-25
20-21
18
45—47
38—41
30—32
21
29—30
24—27
19-21
46
44—45
42—43
40—42
M.
42
35-36
30—31
26
37
30
24-27
84
29-30
26
22
19-20
49
42-43 35-36
22—24
la 40
35
82
24-25
50
47-48
44-46 «8-44
M.
41—43
33-36
26—29
32—38
26—27
32—84
27—28
20-21
46-48
43-45
32-34
30-31
23—25
50
49
*) Kälber- und Schafe - Notiz vom 12. April. Doppel- ender über höchste Preise Notirung bezahlt
Vorstehende Preise verstehen sich für 100 Pfund Lebendgewicht; auf die Notizen für Schweine rechnet Berlin 20 pCt., die übrigen Märkte ca. 20—22 pCt. Tara ab.
Insoweit nicht Marktnotirungen nach Lebendgewicht vorliegen, sind die Schlachtgewichtpreise mittels der angegebenen Schlachtprozente umgerechnet.
Reklame«» und A«zeige«theil.
A: Braut-Seidenstoffe in unerreichter Auswahl, als auch das Neueste in weißen, schwarzen und farbigen Seidenstoffen jeder Art. Nur erstklassige Fabrikate zu billigsten Engros- Preisen metcr- und robenweisc an Private Porto- und zollfrei. Tausende von Anerkennungsschreiben Von welchen Farben wünschen Sie Muster? Doppeltes Briesporto nach der Schweiz.
Seidenstoff-Fabrik-Union
AM Wer & Cie., Äh (sw,
Kgl Hoflieferanten.