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FuldaerMZeitung

Inserate: Die et» spalt. Garmond- -eile oder deren Raum 15 Pf., Re­klamen die Petit- »eile 25 Pf.; be! Wiederholungen wird entsprechend. Rabatt gewährt

für Inserate 3. Parzelle» in Allda. mit Anterhattungs-Meilage „Issustrirte Sonntags-Zeitungs'

JS 89. JuLöcl, Donnerstag, den 19. April 1900. 27. Jahrgang.

Einladung

zur Beschickung der mit der 47. Generalversamm­lung der Katholiken Deutschlands in Bonn ver­bundenen

Attssteikttttg von chegevflävder» der christ­liche« Kunst sowie des christliche« Knust- geweröes.

Gemäß dem Beschlüsse der im Jahre 1872 zu Breslau abgehaltenen 22. General-Versamm­lung der katholischen Vereine Deutschlands, wo­möglich mit jeder künftigen Generalversammlung eine christliche Kunst- und christliche Kunstgewerbe- Ausstellung zu verbinden, soll auch mit der dies­jährigen hier in Bonn abzuhaltenden 47. General­versammlung der Katholiken Deutschlands eine Ausstellung von Gegenständen der christlichen Kunst, sowie des zu ihr gehörenden Kunsthand­werkes und Kunstgewerbes verbunden werden.

Diese Ausstellung wird/vom 29. August bis 6. September inklusiverdauern. Die­selbe findet statt in den zu diesem Zwecke be­sonders geeigneten Räumen des neuen städtischen Gymnasiums (Burgstraße-Kapuzinerstraße-Hunds- gaffe).

Es ergeht daher an alle Künstler und Kunst­handwerker, welche für die Kirche und ihre Kunst thätig sind, die ergebenste Einladung, die beab­sichtigte Ausstellung zu beschicken.

Das unterzeichnete Komitee wird sich an­gelegen sein lassen, die Herren Aussteller nach Kräften zu unterstützen, um deren Erzeugnisse zur vollen Wirkung gelangen zu lasten und so den Besuchern der General-Versammlung, die aus allen Gegenden Deutschlands und den be­nachbarten Ländern nach Bonn kommen werden, ein möglichst vollständiges und anschauliches Bild des gegenwärtigen Standes der christlichen Kunst für Kirche und Haus zu bieten.

Um es den Herren Ausstellern hierbei zu er­möglichen, sich neue Absatzgebiete zu erschließen, wird die unterzeichnete Kommission die Vermitt­lung von Aufträgen gern übernehmen.

Die Ausstellung soll alle Zweige christlicher Kunst der Gegenwart umfaffen, jedoch werden Erzeugnisse der Vergangenheit, insofern sie als Muster für die Gegenwart gelten können, nicht ausgeschlossen sein.

Insbesondere soll sich die Ausstellung er­strecken auf die Produkte folgender Künste und Kunstgewerbe jeder Stilgattung:

A. Künste.

1. Architektur, sowohl Zeichnungen als Modelle.

2. Kirchliche Plastik in Metall, Stein, Elfenbein und Holz, ausgeführt oder in Modell.

3. Kirchliche Malerei jeder Art, und zwar sowohl Ausführung, als Karton und Skizze, Zeich­nungen religiöser Bilder.

4. Graphische Künste: Holzschnitte, Kupferstiche, Radirungen rc.

B. Kunsthandwerk und Kunstgewerbe.

1. Kunstschreinerei und Holzbildschnitzerei.

2. Kunstschlosserei und Schmiedekunst.

3. Glockengießerei, Gelbgießerei, Kupferschmiede­kunst, Klempnerei rc.

4. Goldschmiedekunst, Emaillirung, Gürtlerei, Gravir- und Ciselirkunst rc.

6. Orgelbau und Verwandtes.

6. Dekorative Malerei.

7. Paramentik: Weberei, Stickerei, Spitzen» klöppelet, kirchliche Gewänder, Fahnen, Tapifferien rc.

8. Buchdruck und die graphischen Künste, in­sofern sie denselben unterstützen, (liturgische und religiöse Bücher, Werke über christliche Kunst rc. von hervorragender Ausstattung).

9. Buchbinderei, soweit sie in den Rahmen der ' christlichen Kunst fällt.

lO. Kirchliche Keramik: Gefäße und Geräthe aus Thon, Porzellan, Glas, Cristall rc. Majoliken Fließe und Bodenbelag.

O. Kon den sogen, vervielfältigenden Künsten werden nur jene zugelaffen, welche eine künst- wnsche Selbstthätigkeit voraussetzen. Alle Surro­gate und Imitationen aus Gyps und Maffe, ^Uirende Oeldrucke, mechanisch hergestellte bunte vknsteroerhänge u. s. w. sind nach ausdrücklichen ^schlüssen früherer General - Versammlungen ^geschloffen.

a Die Bedingungen für die Beschickung der Ausstellung sind:

t. § 1. Anmeldungen werden baldigst erbeten: .^uach dem 20. Juli haben keinen Anspruch Berücksichtigung.

2. Die Anmeldungen für die Ausstellung 0 richten an den Vorsitzenden der Kom­

mission Herrn C. Henry, Bonn, Schiller­straße 12 und ist auf die Briefadresse der Vorbemerk: „Christliche Kunstausstellung" bei- zusügen.

§ 3. Jeder Aussteller hat bei der An­meldung anzugeben, wie viel Quadratmeter Boden- oder Wandfläche er für seine Gegenstände beansprucht, welch' letztere ihm bei rechtzeitiger Meldung miethfrei zur Verfügung gestellt werden. Glasschränke, Tische, Postamente usw. welche zur Ausstellung der Gegenstände erforderlich sind, müffen von den Ausstellern selbst besorgt werden.

Bei Gegenständen, welche einen größeren Raum erfordern, oder ein bedeutendes Gewicht haben, muß zeitig vor Absendung ein detailirter Bericht an die Ausstellungs-Kommission eingesandt werden.

§ 4. lieber die Zulässigkeit der Ausstellungs­gegenstände im einzelnen entscheidet die Aus­stellungs-Kommission.

§ 5. Jeder Aussteller wird gebeten, seine Gegenstände mit seinem Namen und dem event. Verkaufspreise zu versehen und hat außerdem dem Ausstellungskomitee den Versicherungswerth anzugeben.

§ 6. Kollektiv - Ausstellungen mehrerer Aus­steller sind zulässig. Dieselben haben indeß die nöthigen Vereinbarungen unter sich zu treffen und für den Verkehr mit dem Ausstellungs- Komitee einen gemeinsamen Vertreter aus ihrer Mitte zu beauftragen.

§ 7. Das Einschicken der auszustellenden Gegenstände findet zwischen dem 15. bis 22. August statt. Eme Verlängerung dieser Frist ist unzulässig.

§ 8. Die Sendungen selbst erfolgen an die Adresse: „Christliche Kunstausstellung in Bonn."

§ 9. Die Gruppirung der Ausstellungs- Gegenstände behält sich die Ausstellungs-Kom­mission vor.

§ 10. Das Komitee übernimmt die Be­wachung und Versicherung gegen Diebstahl und Feuersgefahr für die ausgestellten Gegenstände. Der Aussteller hingegen übernimmt die porto­freie Zusendung und Aufstellung der Gegenstände und ebenso die Verpackung und Rücksendung der Objekte.^Das Ausstellungs-Komitee ist indessen auf Wunsch des Ausstellers bereit, die Auf­stellung und die Rücksendung für dessen Rechnung und Gefahr zu besorgen.

§ 11. Die Aussteller oder deren Vertreter erhalten für die Dauer der Ausstellung Legiti­mationskarten zum persönlichen freien Eintritt.

§ 12. lieber den Verlauf der Ausstellung wird ein eingehender Bericht erstattet und den Verhandlungen der 47. General-Versammlung beigegeben.

Bonn, im April 1900.

Das Komitee

A. A:

Der Uorfchende der Kunst AusstellungsKommission Carl Henry.

© Berussverbrecher.

Berufsverbrecher ist eine böse Bezeichnung. Und dennoch verdienen diese Bezeichnung leider viel mehr Menschen, als man sich gemeinhin vor­stellt. Man wendet sie nur an auf solche Leute, die nicht nur vereinzelte, wenn auch wiederholte Ver­stöße gegen die Rechtsordnung begangen haben, von denen man sich vielmehr eines an­dauernden Verhaltens von der Art zu ver­sehen hat, daß ihr ganzes Leben und Wirken als „antisozial", als gemeinschädlich betrachtet werden muß.

Die ersten Erhebungen über die Zahl und die Art dieser Berufsverbrecher sind in den Strafanstalten vorgenommen worden, die dem preußischen Staatsministerium des Innern unterstehen. Sie umfassen die Berufs­verbrecher, die am 1. Oktober 1894 in den be­zeichneten Strafanstalten saßen und von dem ge­nannten Tage an bis zum 31. März 1897 in dieselben eingeliefert wurden. Da hat man denn die schlimme Zahl von 18049 Berufsverbrecher zuiammengebracht, 15539 männliche und 2 510 wchbliche. Am stärksten sind an dieser Zahl be- theiligt diejenigen preußischen Provinzen, die sehr starke Bruchtheile nicht deutscher Bevölkerung aufzuweisen haben, also Posen, Westpreußen und Schlesien; und ebenso liefern die großen Städte sehr viele Berufsverbrecher. Namentlich ist das bei Berlin der Fall, auf das allein 736 von der Gesammtsumme entfallen. Dann aber übt die Berufsthätigkeit einen großen Einfluß aus. Nach der Berufszählung von 1895 entfielen im Staate Preußen auf die landwirthschaftliche Berufsabtheilung (Landwirth- schaft, Gärtnerei, Thierzucht, Fischerei) 36,11 vom Hundert der gesummten Bevölkerung, auf die industrielle Berufsabtheilung (Bergbau und Hüttenwesen, Industrie und Bauwesen) nur

35,91 v. H. Zu der Gesammtsumme von 18049 Berufsverbrechern aber stellte diese in­dustrielle Berufsabtheilung nicht weniger als 9075 Personen, also die starke Hälfte, nämlich 8478 Männer und 597 Weiber. Nach den vor­genommenen Erhebungen wird das Verhältniß besonders ungünstig, wenn auch schon die Väter dieser industriellen Berufsgruppe angehört haben oder noch angehören.

In derselben Weise wächst die Verhältnißzahl der Berufsverbrecher mit der Einwohnerzahl der Gemeinden. Die kleinen und ländlichen Ge­meinden stellen die wenigsten Berufsverbrecher: die Gemeinden von weniger als 2000 Einwohnern waren wenig mehr als halb, die mittleren und großen Städte von 20,000 und mehr Einwohnern fast doppelt so oft der Schauplatz der Thätigkeit von Berufsverbrechern, als nach ihrer Bevölke­rungsziffer im Durchschnitte zu erwarten gewesen wäre. Wenn man aus allen diesen Ziffern das gemeinsame Facit zieht, so würde man auf dem Wege rein akademischer Berechnung dazu gelangen, große Industriestädte mit vielen polnischen, ihrer Hrimath und ihrer Kirche - entrissenen Arbeitern als diejenigen Bezirke anzusehen, in denen das Berufsverbrecherthum am stärksten vertreten ist. Wer die Verhältnisse einigermaßen kennt, der weiß, daß die Thatsachen dieser theoretischen Be­rechnung vollkommen entsprechen.

Sehr bedenklich ist die Höhe des Bruchtheils, den die Jugendlichen unter den Berufsver­brechern ausmachen. Die Altersgruppe von 18 bis 21 Jahren ist bereits mit 366 männlichen und 42 weiblichen Sträflingen vertreten, die nächste, auch noch sehr jugendliche Gruppe im Alter von 21 bis 25 Jahren sogar mit 1663 männlichen und 196 weiblichen Sträflingen. Man erhält, wenn man diese beiden Ziffernpaare zusammenzählt, unter den Berufsverbrechern also einen Prozentsatz von rund 18 jugendlichen Leuten unter 25 Jahren! Beinahe ein Fünftel aller unverbesserlichen, gemeinschädlichen Verbrecher find noch nicht 25 Jahre alt! Kaum kann eine Zahl deutlicher als diese von 'der Zunahme der Ver­rohung unserer Jugend reden.

Von allgemeinem Interesse ist auch der Um­stand, daß die ledigen Leute ein großes Ueber- gewicht unter den Berufsverbrechern haben. Unter den 18049 Berufsverbrechern, von denen in dieser Statistik die Rede ist, waren nicht weniger als 10306 ledig. Man ersieht auch hier, daß die Ehe einen guten Einfluß auf unser Volksleben ausübt. Von ungünstigem Einflüsse erweisen sich nach dieser Zusammenstellung früher Verlust der Eltern und natürlich auch un­moralischer Lebenswandel der Eltern.

Zu bedauern ist, daß bei den berechneten Ziffern die Angabe fehlt, in welcher Provinz, in was für einem Bezirke die letzte Strafthat be­gangen wurde. Man würde, wäre dies ge­schehen, sicherlich den Aufschluß daraus erhalten, daß die meisten der Berufsverbrecher polnischer Abstammung aus ihren heimathlichen Verhält­nissen herausgerissen und nach einer anderen Gegend verpflanzt wurden, namentlich nach den westdeutschen Jndustriebezirken, in denen die Anzahl der Polen bekanntlich von einem Jahre zum anderen sehr erheblich und ständig wächst. Jrn ganzen genommen gehört rund ein Fünftel aller der in Preußen in dem vorher angegebenen Zeiträume gezählten Berufsverbrecher der pol­nischen Nationalität an und es ist ganz und gar nicht anzunehmen, daß diese polnischen Berufs­verbrecher der Mehrzahl nach in ihren heimischen Bezirken ländlicher Gestaltung geblieben seien.

Diese traurige Erfahrung ist eine neue und ganz außerordentliche dringliche Mahnung, doch a mehr Sorgfalt als bisher auf die Seelsorge unter den Polen zu legen, die ihrer Heimath ent­rissen wurden, und vor allen Dingen für die Pastoration dieser Polen in ihrer Muttersprache o viel wie nur irgend möglich zu sorgen. Die kirche hat diese Nothwendigkeit längst erkannt. Die Staatsbehörden sind es, die ständig der Aus- ührung dieser Nothwendigkeit Hindernisse in den Weg legen. Deren Pflicht ist es nunmehr, diese Statistik auch in diesem Punkte genau nach ihrer Bedeutung zu würdigen und schleunigst alle kirch- ichen Maßregeln zu fördern und zu unterstützen, die darauf abzielen, den aus ihrer Heimath aus- jeroanberten Polen so viel wie nur irgend mög- ich die Wohlrhat der Seelsorge, namentlich der Beicht in ihrer Muttersprache zu verschaffen.

Uermischtes.

* Merlin, 17. April. Eine internationale Kaninchen- Ausstellung, die neunte ihrer Art, hat der Central­verein deutscher Kaninchenzüchter, der den Gesandten Baron von Kramm und Männer der Wissenschaft, wie Prof. Nehring zu seinen Mitgliedern zählt, bei Buggen­hagen am Moritzplatz eröffnet. Die intereffante Schau ist aus Berlin und der Mark, aus den Provinzen Schlesien, Sachsen, Hannover und Westfalen, aus Lübeck und Hamburg, aus Thüringen und dem König­

reich Sachsen — und vor Allem auch aus der Schweiz von 72 Züchtern mit 292 Nummern beschickt worden.

* Kafernenhofüküthe. Feldwebel: (zu einem fein Jahr abdienenden Redakteur, der sich beim Springen ausgleitend, in den Sand setzt): „Einjähriger — Sitz­redakteure können wir hier nicht gebrauchen!"

Schlachtviehpreife «ach Lebendgewicht auf Grund amtlicher Marktberichte zusammengestellt und nach eigenen telegraphischen Berichten bearbeitet von der Kentrakstelle für Miehverwerthung der preußischen LaudwirthschaftsKammeru Merlin W., Köthener Straße 39.

Kerliu am 14. 4.

Köln «. Kh­am*) 17. 4.

Franks. a.M. am 17. 4.

Auftrieb:

Minder Aälver Schafe. Schweine

Minder Mwer Schafe. Schweine

. . .

4050 1305 6292 4622 längs, schlepp, schlepp, längs.

997 1806 804 1266 längs, zl. lebh zl. lebh längs.

840 177 185

1115 mittlm. mittlm. mittlm. mittlm.

Tendenz:

Hchse«.

a) vollfleischige, ausge­mästete h. Schlacht- werthes, h. 6 I. alt (mind. 12. Ctr. Lbg.) b) junge, fleisch., nicht ausgemäst. und ältere ausgemästete . . .

c) mäßigfgenährte junge u. gut genährte ältere ä) gering genährte jed.

Alters.....

Nullen.

a) vollfleischige, höchst. Schlachtwerth.,mind. 15 Ctr. Lbg. . . .

b) mäßig genährte jung.

u. gut genährte ältere o) gering genährte . .

Dürfen und Kühe.

a) vollfleisch.ausgemäst. Fürs, hchst. Schlacht­werth. (wenigstens 11 Ctr. Lbg ) ....

b) vollfleisch.ausgemäst. Kühe höchst. Schlacht- werth., bis zu 7 Jahr., mind. 12 Ctr. Lbg. .

c) ält. ausgemäst. Kühe und wenig gut ent­wickelte jüngere Kühe und Färsen . . .

d) mäßig genährte Kühe und Färsen . . .

e) gering genährte Kühe und Färsen . . .

Kälver.

a) feinste Mast- (Voll­milchmast) und beste Saugkälber (mind. 220 Pfd. Lbg. . .

b) mittl Mastkälber und gute Saugkälber . .

c) gering. Saugkälber . d) älter, gering genährt.

Jungvieh lFresfer) .

Schafe.

a) Mastlämmer u. jung. Masthammel v. mind. 95 Pfd. Lbg. . . .

b) ältere Masthammel. c) mäßig gen. Hammel u.

Schafe (Merzschafe).

d) Holst. Niederung? - fchase und Lämmer (n. Lbg.) ....

Schweine.

a) vollst, der fein. Rassen u. deren Kreuzungen biszulV4J.,v.220b 300Pfd.Lbg. . . .

b) Käser.....

o) fleischige .... d) gering entwickelte. . e) Sauen u. Eber. . .

Schlacht- proc. au' 100 Pfd Lbg.

61

54

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60

52

48

56

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65

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M.

38-40

30-32

26—27

22—24

34—37

28-29 23-25

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M.

42

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26

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84

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26

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42-43 35-36

22—24

la 40

35

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50

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44-46 «8-44

M.

41—43

33-36

26—29

32—38

26—27

32—84

27—28

20-21

46-48

43-45

32-34

30-31

23—25

50

49

*) Kälber- und Schafe - Notiz vom 12. April. Doppel- ender über höchste Preise Notirung bezahlt

Vorstehende Preise verstehen sich für 100 Pfund Lebendgewicht; auf die Notizen für Schweine rechnet Berlin 20 pCt., die übrigen Märkte ca. 20—22 pCt. Tara ab.

Insoweit nicht Marktnotirungen nach Lebendgewicht vorliegen, sind die Schlachtgewichtpreise mittels der an­gegebenen Schlachtprozente umgerechnet.

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