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mit AnterHakümgs-Aeiülge „IDtstrirle Sonntags-Zeitungs

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75-JuLöa, Samstag, den 31. März 1900. 27. Jahrgang.

Wochen-Rundschau.

(Nachdruck »erboten.)

X Fulda, 31. März.

Die Berathung der Flottenvorlage hat begonnen; zwar noch nicht im Plenum des Reichstages, aber in seiner Budgetkommission. Diese hat in dreitägiger Berathung eine Generaldiskussion abgehalten, in der den Vertretern der verbündeten Regierungen eine Reihe von sorgfältig überlegten und ausgearbeiteten Fragen politischer und wirthschaftlicher Natur vorge­legt worden sind; z. B.: welche Ereignisse find einge­treten, die eine Aenderung des soeben erst beschloffenen Zlottengesetzes vom 10. April 1898 nothwendig mach­ten? wie stark find die Flotten der anderen Staaten? wie sind unsere politischen Beziehungen zu den anderen Staaten? wollen die verbündeten Regierungen eine Höchstgrenze vereinbaren für die Zahl der in Marine und Landheer eingestellten Mannschaften? und welche Maßregeln beabsichtigt die Regierung zu treffen zum Schutze der Landwirthschaft? Man ersieht aus diesen Fragen, die dem unermüdlichen parlamentarischen Fleiße des Centrumsabgeordnelen Müller-Fulda entspringen, daß die Mehrheit der Kommission unter der Führung des Centrums durchaus nickt gesonnen ist, sich in irgend einem Punkte ein X vor ein U machen zu lassen. Leider aber hat man wenig und nichts aus den Antworten erfahren, die die Vertreter der verbündeten Regierungen auf diese Fragen ertheilt haben, namentlich nicht aus den interesianten Ant­worten politischer Natur; denn auf das Betreibender Staatssekretäre Graf Bülow und Tirpitz ist völlige Geheimhaltung dieser Antworten beschlossen worden. Das gibt der ganzen Sache diesmal einen besonderen Anstrich; und doch wollen böse Menschen wissen, die Herren Staatssekretäre hätten nichts ge­sagt, das einem Berufspolitiker nicht längst bekannt wäre und nicht auch schon einmal in irgend einer Zeitung gestanden hätte. Nach den Osterferien des Reichstages wird dann die Kommission die Einzel- berathung der Vorlage vornehmen und zwei Lesungen derselben abhalten. Die Berathung geht genau nach dem vom Centrum vorgeschlagenen Plane vor sich. Man möge daraus ersehen, daß das Centrum sehr genau weiß, was es mit der Flottenoorlage an- fangen will.

Die Hetzerei gegen die lex Heintze scheint leider wirklich bei der Regierung nicht ohne Eindruck ge­blieben zu sein. Aus Berlin und aus München liegen ganz unzweifelhafte Aeußerungen halbamtlicher Organe darüber vor, daß in den Kreisen der verbündeten Re­gierungen Schwanken und Unentschlossenheit um sich gegriffen hat, und daß man den verschwisterten Sozial­demokraten und Freisinnigen ganz gern einige Zuge­ständnisse machen möchte. Natürlich würde man durch eine solche klägliche Haltung wiederum Entrüstung er­zeugen bei der Mehrheit des Reichstages, und es ist durchaus nicht ausgeschlossen, daß die Regierungen auf anderen Gebieten die ^Früchte dieser ihrer zweifel­haften Haltung in dem Kampfe wider die Unsittlichkeit ernten.

Der Reichstag hat vor dem Beginne seiner Osterpause noch die neue Seemannsordnung in' erster Lesung durchberathen und an eine Kommission ver­wiesen und außerdem die dritte Berathung des Etats erledigt. Bei dieser letztern ist eine Resolution mit großer Mehrheit angenommen worden, die verlangt, «S möchte den Mitgliedern des Reichstages Anwesen­heitsgelder und Reisevergütungen gezahlt werden. Auch ein großer Theil der Rechten hat für diese Resolution gestimmt, die die zehnte Kundgebung dieser Art im Reichstage ist. Hoffentlich besinnen sich nun endlich die verbündeten Regierungen und machen durch An- vahme des Reichstagsbeschlusses den gegenwärtigen un­haltbaren Zuständen ein Ende.

Politische Bedeutung wird der Verlobung des Prinzen Max von Baden mit der Prinzessin Marie Luise von Cumberland zugeschrieben. Die amtliche !,Karlsruher Zeitung' nannte die Ver­lobung „ein weiteres Zeichen der Annäherung des Welfenhauses an das deutsche Reich" und dafür, daß „der Herzog von Cumberland . . . den aufrichtigsten Wunsch nach völliger Aussöhnung mit den staatsrecht­lichen Verhältnissen hegt." ES wäre ja recht schön, wenn diese Kennzeichnung zuträfe. Sollte sie aber nicht ein wenig zu rosig ausgefallen sein?

Im belgischen Senat hat Senator Keesen ter allgemeinen Volksstimme Ausdruck verliehen, als «r in diesen Tagen dort ausführte, das Werk der internationalen Friedenskonferenz im Haag sei mißlungen; denn unmittelbar, und noch dazu nur um den Besitz von ein wenig Gold, sei ihr ein Krieg gefolgt, der eine so große Zahl von Menschen­opfern fordert. Es war keine Widerlegung dieser leider nur zu wahren Kennzeichnung, daß gegen Herrn Keesen Minister Favereau behauptete, die Haager Uebereinkunft werde in Wahrheit erst dann bestehen, wenn der Austausch aller Urkunden zwischen den Mächten erfolgt sein werde. Denn das ist doch nur «ine äußerliche Form, die immer nur Form bleiben wird, wenn der nöthige friedliebende Geist fehlt.,

Und an dem fehlt es leider noch immer. Die Buren wenden sich an eine Macht nach der andern mit der Bitte um Friedensvermittelung zwischen ihnen und England; aber überall sehen sie als Antwort zuckende Achseln; und auch die Republik der Schweiz hat auf das Ansuchen keinen anderen Bescheid gehabt als das unangenehme Achselzucken, desgleichen Oester­reich und Italien. So wird das voraussichtliche

Ende schwerlich anders ausfallen als in vollkommener Unterwerfung der Burenrepubliken unter die Hoheit des britischen Riches; denn wenn auch das Vordringen der Engländer langsam von statten geht und die Buren neuerdings wieder Bortheile mit den Waffen errungen haben, namentlich gegen den General Gatacre und seine Truppen, so werden sie eben schließlich doch der Uebermacht weichen müssen. Daß Deutschland mit den Vereinigten Staaten von Amerika Verhand­lungen angeknüpft habe über geeignete Schritte zum friedlichen Eingreifen, wie vereinzelt behauptet worden ist, wird vom Berliner auswärttgen Amte so ent­schieden in Abrede gestellt, daß man glauben muß, es bestehen solche Unterhandlungen nicht. Aber es ist kein gutes Zeichen für den Geist unserer Zeit, daß ein mächtiger Staat so ohne weiteres zwei kleine Ländchen aus Beutegier unter die Füße treten kann.

Das italienische Parlament ist von neuem der Schauplatz wüster Angriffe. Eine ganz kurze Zeit war es gelungen, die Obstruktion der Sozialdemo­kraten und Radikalen im Schach zu halten. Aber schlimmer als je hat diese Obstruktion nunmehr von neuem ihr Haupt erhoben und macht alle parlamen­tarischen Arbeiten unmöglich; noch mehr: man kann sagen, feit das neue Königreich Italien besteht, ist es noch niemals von einer so heftigen Krise bedroht wor­den wie eben jetzt. Das ist nicht mehr ein Kampf gegen ein mißliebiges Ministerium; das ist ein wilder Verfassungsstreit, an dem das ganze Land in leiden­schaftlicher Weise theilnimmt, der leicht dahin führen kann, daß nur noch die Wahl zwischen zwei Dingen bleibt: Staatsstreich von oben oder Revolution von unten. Zur Verwickelung der Lage trägt noch die schlechte wirthschaftliche Lage in Italien bei und die Unzufriedenheit, die durch diese beim Volke erzeugt wird; kurz und gut, es ist sehr vieles faul im Staate Neu-Italien, und die Möglichkeit liegt vor, daß der Staat sich eines Tages in Wohlgefallen auflöst.

Große Aufmerksamkeit widmet gegenwärtig die englische Presse den Vorgängen in Marokko: dort scheint Frankreich in aller Stille, aber desto emsiger daran zu arbeiten, daß ihm die reife Frucht des alten, überlebten Staates Marokko als Beute in den Schooß falle. Wunderlicher Weise muthen englische Blätter den Deutschen zu, diesen französischen Einflüssen ge­meinsam mit England entgegen zu arbeiten. Deutsch­land wird sich schön hüten!

G Ergebnisse der bedingten Begnadigung.

Aus dem Neichsjustizamte ist dem Reichstage eine Denkschrift zugegangen, die Aufschluß gibt über die Ergebnisse der bedingten Begnadigung. Diese ist, wie man ja weiß, etwas Anderes als das System der bedingten Verurtheilung und dem Deutschen Reiche eigenthümlich, genauer ausgedrückt einer Reihe deutscher Bundesstaaten. In fremden Staaten hat man bisher nur die bedingte Verur­theilung eingeführt, zu allererst im nordameri­kanischen Vereinsstaate Massachusetts im Jahre 1869. Die bedingte Begnadigung gibt es in Deutschland seit 1896 und ist in der großen Mehrheit der Bundesstaaten in Kraft, aber nicht überall in derselben Form. Die verschiedenen Bundesstaaten haben verschiedene lEinzelbestim- mungen, und somit kann man aus den Mitthei­lungen der Denkschrift, so interessant sie sind, noch keine endgiltigen Schlüsse ziehen. Bei der Ver­schiedenartigkeit der geltenden Bestimmungen bedarf es dazu der Erfahrung längere Jahre.

Die Gesammtzahl der Fälle, in denen im Deutschen Reiche die bedingte Begnadigung ange­wandt wurde, beträgt bis zum Ende des Jahres 1899 mehr als 25000. Davon entfallen allein auf das letzte Jahr mehr als 7000; das heißt, die Häufigkeit der Anwendung hat im Laufe des letzten Jahres eine beträchtliche Steigerung erfahren. Mehr als drei Viertel der Fälle entfallen auf das männliche Geschlecht, und naturgemäß zum größten Theil auf Vergehen, nicht aus Verbrechen. Dennoch gibt es nicht weniger als 961 Fälle, in denen die bedingte Begnadigung auch bei Ver­brechen angewandt wurde. Gefängnißstrafe von weniger als einer Woche hat in Cer Mehrzahl der Fälle vorgelegen.

Die Aussetzung der Strafvollstreckung wird nach der Persönlichkeit des Verurtheilten be­messen. In der Regel erstreckt sie sich auf einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren, selten auf mehr als drei Jahre. Und nun kommt daS Interessanteste unter den von der Denkschrift aufgesührten Ergebnissen, nämlich das Verhält- niß der Rückfällixkeit oder aber der vollkommenen Begnadigung zu der Dauer der Zeit, für die die bedingte Begnadigung ausgesprochen wurde. Das Ergebniß wird nämlich in demselben Grade ungünstiger, wie eine längere Frist der beding- ten Begnadigung festgesetzt wurde: von den­jenigen Verurtheilten, bei denen die endgiltige Entscheidung auf weniger als zwei Jahre aus­gesetzt wurde, wurden endgiltig 83 vom Hundert begnadigt; nur noch 77 vom Hundert finden endgiltige Begnadigung bei denen, für die die Frist auf zwei bis drei Jahre bemessen war; wo aber die Probezeit auf 3 Jahre und mehr festgesetzt wurde, hatten zum Schluß nur noch 58 vom Hundert der Fälle eine solche Führung

aufzuweisen, daß die Begnadigung aus der be­dingten eine endgiltige werden konnte. Im Ganzen genommen beträgt die Summe der end- gütigen Begnadigungen bis zum Jahre 1899 mehr als zwei Drittel aller Fälle, und das rst sicherlich ein erfreuliches Ergebmß.

Die Denkschrift sagt (auf Seite 6): „Die Vorschriften der deutschen Bundesstaaten über die bedingte Begnadigung zeigen Verschiedenheiten nur in einigen weniger erheblichen Punkten." Diese Behauptung ist indeffen recht anfechtbar. Denn es ist siche, lich kein weniger erheblicher Punkt, daß in einem Bundesstaate, wie z. B. in Baden, nur Jugendliche berücksichtigt werden, in anderen Bundesstaaten aber, wie namentlich in Hamburg, Jugendliche und Erwachsene in gleichem Maße. Deswegen hätte die Denkschrift nach den Ergeb- mffen einzelner Bundesstaaten auch Zahlen darüber geben sollen, wie sich die bedingte Begnadigung in ihren Wirkungen bei Jugendlichen und bei Erwachsenen zeigt; sie hat daS aber leider nicht gethan, und eS ist durchaus zu wünschen, daß dieses Versäumniß bei späteren Gelegenheiten ein­mal nachgeholt werde. Die Unterschiede der An­wendung und Wirkung bei jugendlichen und er­wachsenen Verurtheilten ist erheblich interessanter, als beispielsweise der von der Denkschrift durch- gesührte Vergleich zwischen männlichen und weib­lichen Verurtheilten.

Die Zunahme in derMnwendung der be­dingten Begnadigung im Jahre 1899 entfällt namentlich auf Preußen; da hat sie in dem ge­nannten Jahre 31 v. H. betragen. Eine Ver­minderung der Ziffer zeigen Hamburg, Württem­berg, Baden, Elsaß-Lothringen und von Bayern die Bezirke der Oberlandesgerichte Augsburg und München.

Es ist nur zu wünschen, daß von der be­dingten Begnadigung in der Folgezeit überall reichlicherer Gebrauch gemacht werde als bisher. Denn soviel kann man aus den bisher gemach­ten Erfahrungen bestimmt lernen, daß zum Zwecke der Besserung von Verurtheilten mehr erreicht wird durch die Abschreckung ohne so­fortigen Strafvollzug, als wenn man Leute, namentlich junge Leute, sofort bei der ersten Verurtheilung mit dem Gefängnisse und gleich­zeitig mit den schlechten Elementen Bekanntschaft machen läßt, die diese bevölkern.

Römische Briese.

XXII.

□ Rom, 26. März 1900.

DaS Jubiläumsjahr, dieses Schmerzens­kind deS radikalen und antiklerikalen Italiens „geht ausgezeichnet". Darüber sind sich selbst die liberalen Blätter einig. Noch nie hat Rom eine solche Glaubensdemonstration inter­nationaler Art in seinen ehrwürdigen Mauern gesehen. Noch nie trat das offene Bekenntniß mehr, auch im Römer selbst, hervor, als in diesen Tagen, in denen die Basiliken, die Heiligthümer von Lobgesängen in allen Idiomen widerhallen und auch die Straßen unserer Stadt eine eigene Phyfionomie zeigen. Gegen­wärtig ist der Bischof von Brünn, Mgr. Bauer, mit seinen Landsleuten hier, welche heute um die Mittagsstunde vom hl. Vater empfangen wurden. Nach dem aufgestellten Programme wird ein Theil von ihnen am Freitag eine Wallfahrt zum Heiligthum von Pompeji amreten, während die übrigen in ihre Heimath zurückkehren werden. Sie alle machen hier, namentlich den Italienern gegenüber, den besten Eindruck durch ihre tiefe Frömmigkeit, ihre Andacht und ihren Eifer, mit welchem sie, gemeinsam mit ihrer hochw. Geistlichkeit, ihren religiösen Pflichten nachkommen.

Wie das Centralkomitee in Bologna be­kannt macht, werden wir hier in den ersten Tagen des kommenden September einen Kongreß sämmtlicher katholischen Vereine und Verbindungen haben. Derselbe soll sich in erster Linie mit der wichttgen Frage der Wohlthätigkeitsanstalten, sowie mit einer Art Statistik über die Zunahme der katholischen Bewegung in Italien befassen. — Unmittelbar nach demselben dürfte dann der in ter- nationale Kongreß der christlichen Jugend abgehalten werden.

Der von Papst Leo XIII. mittelst Billets vom 15. d. Mts. zum Bischof von Nepi und Sutri ernannte P. Bernhard Döbbing, 0. 8. Fr., dürfte am Ostermontag ober am weißen Sonntag vom Erzpriester der Laterans- bafilika, Kard. Satolli, konsekrirt werden. Bischof Döbbing ist am 8. Juli 1855 in Münster in Westfalen geboren und trat am 13. Juni 1874 in den Franziskanerorden ein. Während des Kulturkampfs ging Döbbing nach den Vereinig­ten Staaten und wurde 1879 zum Priester ge­weiht. Im Jahre 1881 ging er nach Deutsch­

land und darauf nach Belgien. Seit 1883 endlich gehörte er dem Kollegium von St. Isidor in Rom an. Papst Leo XIII. ernannte den inzwischen zum Präsidenten dieses Kollegium- aoanctrten Pater im Jahre 1897 zum Konsultor der Index Kongregation.

Die Enthüllung eines Garibaldi-Denk­mals in Dijon hat das ganze liberale Italien wieder einmal in Jubel gebracht und die schon halb vergessene Erinnerung an den alten National- Heroen wieder aufgefrischt. Mtt seinem Stand­bilde in Nizza hat der alte Giuseppe nunmehr zwei Monumente in Frankreich, während auf das von ihm „befreite"Italien mindestens einige hundert kommen dürften. Und dabei gibt es fast kem Dorf, welches nicht einen Platz, einen Korso ober eine Straße nach dem patriotischen Blousen- manne benannt hätte. Einige Zeitungen ber be­treffenden Färbung fingen Jubelhymnen wegen btefer neuesten Völkerverbrüderung zwischen Frank­reich und Italien und prophezeien von ihr alle Glückseligkeit für die gefammte civilifirte Welt.

Der hier am 17. April beginnende inter­nationale Archäologen - Kongreß ver­spricht großartig zu werden. Anmeldungen find auch ans Deutschland, Oesterreich und der Schweiz zahlreich erfolgt. Im vorbereitenden Komitee fitzen bekanntlich die Monsignori de Waal, Wilpert und derP. Grisar, sowie andere hervorragende französische und italienische Gelehrte, darunter an erster Stelle der als Autorität auf dem Gebiete der Katakomben- und Inschriften - Forschung be­kannte Direktor im vatikanischen Museum, Prof. Horaz Marucchi.

Das Wetter läßt leider in diesen letzten Tagen sehr viel zu wünschen übrig. Regen wechselt mit einigen Winden ab und fast jeoen Tag ent­ladet sich über unserer Stadt ein Gewitter mit Hagelschlägen. Dies ist nun gar nicht nach dem Geschmacke der vielen Fremden und der vielen Pilger, welche in der Regel bis auf die Haut durchnäßt am Abend in ihre Heimstätten zurück- kehren. Dabei ist unsere sonst so fünfte Tiber hoch angeschwollen und droht mit ihren verheeren- den Ueberschwemmungeu.

Frischen soll r« Oster« i« die Schirle S-H-«!

Die,flöht. Volksztg.' plaudert: Seitdem es feststeht, daß Fritzchen zu Ostern dieses Jahre­in die Schule gehen soll, sind bei uns mannig­fache Aenderungen im Hauswesen entstanden. Der kleine Schlingel wird von der ganzen Familie noch mehr verzärtelt, als dies bis jetzt schon geschehen war. Jeder Wunsch wird ihm erfüllt, jede Ungezogenheit darf er sich erlauben, denn alles wird mit der Thatsache entschuldigt, die goldene Zeit der Freiheit höre ja nun bald für iHv ruf. — So ungefähr klagte mir neulich eine Freündin, und wie es bei dieser zugeht, so ist dies leider in sehr vielen Familien der Fall. Dem Kinde wird die Schule nicht wie ein freundlicher Aufenthalt geschildert, der ihm Ein­blick in manche künftige Freude gewähren soll, sondern wie eine Strafanstalt, in welcher der Lehrer der Gefangenenaufseher ist und in der eS außer der allgemeinen Strafe der Einkerkerung noch andere fürchterliche Zuchtmittel alltäglich gibt. ES ist keine Schmeichelei für die deutsche Lehrerwelt, wenn man auf der Straße einmal im Sommer die Kinder Schule spielen steht, welches dann darin zu bestehen hat, baß sich die Kinder gegenseitig durchprügeln, wobei derjenige, der prügelt, ber Lehrer und diejenigen, die Prügel bekommen, die Schüler vorstellen sollen, und dieses Bild, das die Kinder von der Schule haben, wird ihnen bevor sie noch die Schule aus eigener Erfahrung kennen zu leinen in der Lage find, im Elternhause oft so vargestellt. So bringt man ihnen unbewußt eine schlechte Meinung von dem Lehrer bei, der ja nicht der Feind der Kinder, sondern der Stellvertteter der Eltern bei denselben während der Schulzeit fein soll. Nur wenige Eltern suchen in zweckmäßiger Weise ihre Kinder auf den ersten Schulbesuch vo czudereiten. Ueberall hört man dann in der Zeit vordem ersten Schul­besuche: „Dieses oder Jenes muß aufhören, so­bald Du in die Schule gehst," anstatt daß man die Kinder schon vor ber Schulzeit an ein regel­mäßiges Leben gewöhnt, bamit sie bie strengere Zucht, sobald bie Schule beginnt, weniger schwer empfinben, bamit ihnen bie Schule in einem freundlicheren Lichte erscheint, als bies allgemein ber Fall zu fein pflegt. Es ist eine große Un­gerechtigkeit mancher Eltern gegen bie Schule so­wohl wie gegen ihre eigenen Kinber, biefen bie Schule als einen Ort ber Schrecken darzustellen, eine Ungerechtigkeit, die sich oft genug rächt. Mit Recht schwindet daher auch immer mehr und mehr die z.B. in Dresden noch vielfach oerbreitete böse Sitte, den Kindern den llebertritt aus dem Fa­milien- in daS Schulleben durch Riesenzuckerdüten zn versüßen, denn die Kinder müssen gar nicht