Einzelbild herunterladen
 

Erscheint täglich, m. Ausnahme der Sonn- und Feier­tage. Vierteljährl. F»,ug«pr»i« ahne Bringerlohn und Bestellgeld in Fulda und aus­wärts IM. 50 Pf.

Kuldaer-MIeikmg

Inserat»: Die ein spalt. Garmond­zeile oder bereit Raum 15 Pf., Re­klamen die Petit- Seile 25 Pf.; bei Wiederholungen wird entsprechens, Rabatt gewährt

M 72.

Julöa, Mittwoch, den 28. März 1900.

MW

Deutsches Keich

wendet; wenn insbesondere die Reden der Eltern

Der Finanzminister, von Miquel.

Dem» «nd Verla, de» Snldae» Acttendnukerei Peter«,affe Nr. 2 lLarmonie).

zu glauben. Denn die Vereinigten Staaten haben im Jahre 1898 in Deutschland Waaren abgesetzt im Werthe von 156,272,177 Dollars, und einen solchen Absatzmarkt setzt man nicht so ohne wei­teres aufs Spiel. Die deutsche Einfuhr nach den Vereinigten Staaten ist lange nicht so groß; chrem Werthe nach betrug sie im Laufe desselben Jahres kaum mehr als halb so viel, nämlich nur 84,225,777 Dollars. Ein Zollkrieg zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika würde also diesen den größer« Schaden bringen, und Angstmeierei vor Amerika ist des­wegen ganz und gar nicht am Platze.

Außerdem aber muß immer von neuem darauf hingewiesen werden, daß man innerhalb mr Unionstaaten selbst noch einer wirksamen Gesetzgebung gegen den Verkauf gesund­heitsschädlicher Nahrung s mittel trachtet. Dem Kongreß der Vereinigten Staaten liegt em Gesetzentwurf in diesem Sinne gegenwärtig vor, und in diesem Entwürfe ist sehr stark die Noth wendigkeit betont, die Vereinigten Staaten auch gegen die Einfuhr ungeeigneter Nahrungs-'

äußerliches Treiben dazu beiträgt, die Kinder jenen Tag vergessen zv machen;

2. wenn Eltern ihnen in dieser Zeit weltliche Zerstreuungen und Vergnügungen bieten;

3. wenn sie die Aufmerksamkeit der Kinder, statt sie ganz und ausschließlich auf den göttlichen Heiland selbst zu richten, auf Nebenumstände bei der hl. Kommunion hinleiten: auf die Entlassung aus der Schule, auf die Kleider, welche für diesen Tag bereitet, auf die Geschenke, welche ihnen ge­spendet werden; oder gar, wenn sie hauptsächlich nur davon reden, daß nun endlich bald die Zeit kommt, wo sie dieselben zur Arbeit und zum Geldverdienst brauchen können.

vorbereitet wird. Möchtet ihr da, noch mehr wie sonst, alle Hinderniffe der innigsten Vereinigung mit Jesu entfernen. Solche Hindernisse entstehen:

1. wenn schon die ganze Einrichtung des Hauses und des Familienlebens die Aufmerksam-

4. In einzelnen zu meiner Kenntniß gelang, ten Fällen sind die Steuerklärungen desselben Pflichtigen mehrere Jahre hintereinander all- jährlich von neuem beanstandet worden, obwohl seine Angaben sich in den Vorjahren im Beanstandungs- oder Rechtsmitteloerfahren als zutreffend erwiesen hatten. Derartige wieder- holte und zwecklose Beunruhigungen von Steuerpflichtigen sind durchaus zu ver- meiden.

So sehr ich die Pflichttreue und Hingebung anerkenne, mit der die zur Durchführung der Steuergesetze berufenen Behörden und Beamten ihrer schwierigen Aufgabe gerecht zu werden suchen, kann ich doch nicht umhin, mit demselben Nachdruck zu weit gehende Maßnahmen einzelner Organe zu rügen, die geeignet sind, berechtigte Beschwerden hervorzurufen.

Sie wollen durch entsprechende Anweisung der Vorsitzenden der Veranlagungs - Kommissionen Ihres Bezirks Mißgriffen der angedeuteten Art für die Zukunft thunlichst Vorbeugen, das Verfahren der Ihnen Nachgeordneten Organe auch nach dieser Richtung hm fortlaufend über­wachen und bei gegebener Veranlaffung nölhigen- falls rechtzeitig in der geeigneten Weise ein­greifen.

Zur Einkommensteuerverankagung veröffentlicht das preußische Finanzministerium in der Donnerstags-Nummer des .Reichsanzeigers" Folgendes:

Auch in diesem Jahre sind aus den Kreisen der Steuerpflichtigen wieder zahlreiche Be­schwerden über die Ausübung des Fragerechts von Seiten der Einkommensteuer-Veranlagungs- bedörde zum Zwecke der Prüfung der Steuer­erklärungen laut geworden.

Soweit derartige Beschwerden davon aus- gehen, daß die Fragestellung zu dem angegebenen Zwecke überhaupt unstatthaft oder daß jede Rück­frage gegenüber der nach bestem Wissen und Ge-1 wissen erstatteten Steuererklärung für den Steuer­pflichtigen verletzend sei, entbehren sie der Be­gründung. Im Einkommensteuergesetz ist die „ge­naue Prüfung« der Steuererklärungen der Ver- anlagungskommisston und dem Vorsitzenden der­selben zur Pflicht gemacht, und die Stellung be­stimmter Fragen an die Steuerpflichtigen zur Be­hebung der bei der Prüfung sich ergebenden Be­denken ausdrücklich vorgesehen. Auch ist die An­wendung dieses Hilfsmittels geboten, weil nach den vorliegenden Erfahrungen die Angaben zahl­reicher Steuererklärungen, sei es in Folge Un- kenntniß oder Nichtbeachtung der maßgebenden Veranlagungsgrundsätze, sei es in Folge der irrigen Berechnungen, sei es aus anderen Grün- den, sehr erhebliche Fehler enthalten, ohne daß die Fehlerquelle aus den summarischen Angaben erkennbar ist.

Obwohl hiernach auf di« sorgfältige Prüfung der Steuererklärungen trotz der damit für die Steuerpflichtigen allerdings verbundenen Unbe­quemlichkeiten im Interesse einer gerechten und gleichmäßigen Veranlagung nicht verzichtet wer­den kann, ergeben doch andererseits die zu meiner Kenntniß gelangten Beschwerdefälle, daß da­bei nicht immer nach richtigen Gesichts­punkten verfahren wird. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, auf einige neuerdings häufiger vorgekommene Mißgriffe zur künftigen Vermeidung hinzuweisen.

Hierher gehört beispielsweise die hier und da an Gewerbetreibende ergangene Aufforderung, ihre Ausgaben zur Bestreitung des Haushalts und der persönlichen Be­dürfnisse nach den einzelnen Verwen­dungszwecken zu spezifiziren. Allerdings wird von Gewerbetreibenden erfahrungsmäßiq nicht selten die Vorschrift § 9 II Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes außer Acht gelassen, wo­nach bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens Ausgaben der bezeichneten Art nich in Abzug gebracht werden dürfen. Zur Be­seitigung eines in dieser Hinsicht etwa bestehenden Zweifels muß aber in der Regel eine Aeußerung des Steuerpflichtigen darüber genügen, ob jene Vorschrift beachtet ist, und verneinenden Falls die summarische Angabe des zu Unrecht ab­gezogenen Betrages.

Nicht zu billigen sind ferner die mehr­fach an kaufmännische Angestellte er­gangenen Rückfragen über solche Neben- emolumente, die ihnen offenbar aus be­sonderer Veranlassung (z. B. Jubiläumsfeier) geschenkweise oder zur Bestreitung gewisser im Interesse des Prinzipals geleisteter Auf­wendungen gewährt und deshalb dem steuer­pflichtigen Einkommen überhaupt nicht zu­zurechnen sind.

1. Wie bereits in der Verfügung vom 16. Februar 1899 (Mitth. Heft 38 S. 14) betont ist, darf die Beanstandung einer Steuererklärung nur erfolgen, wenn gegen die Richtigkeit ihres Inhalts Bedenken obwalten und des­halb nicht etwa ausschließlich darauf gegründet werden, daß der Steuerpflichtige den Ertrag der einen oder anderen Einnahmequelle ohne weitere Aufklärung höher als im Vorjahre angegeben hat. Dies wird hiermit nachdrücklich in Er­innerung gebracht, weil in verschiedenen Veran- lagunasbezirken auch in diesem Jahre dagegen verstoßen ist.

Ich erwarte, daß solche Verstöße fortan nicht mehr vorkommen.

2. Wiederholt, zuletzt in der Verfügung vom 18. Oktober 1898 (Mitth. Heft 38 S. 8) ist für alle irgend geeigneten Fälle der bewährte Weg I der mündlichen Verhandlung zur Beseitigung bestehender Bedenken empfohlen.

Die Erledigung mittels Schriftwechsels ist, falls der Steuerpflichtige sich nicht etwa der mündlichen Verhandlung entzieht, in der Regel nur angebracht, sofern die zu erörternden Punkte sich in klare und bestimmte Fragen einkleiden lassen, die vom Steuerpflichtigen ebenso klar und bestimmt ohne weitläufige Darlegungen beant­wortet werden können. Hiermit steht es nicht im Einklänge, wenn in einzelnen Veran­lagungsbezirken zu Rückfragen an Steuerpflichtig« umfangreiche, schematisch entworfene Fragebogen verwendet werden, die nicht den Besonderheiten des Einzelfalles angepaßt, sondern auf alle überhaupt möglichen Fälle eingerichtet sind und den Steuerpflichtigen nicht selten ohne genügenden Anlaß nöthigen würden, seine ge, sammten Vermögens- oder Einkommensoerhält- niffe ausführlich auseinanderzufetzen.

Der art ige Formula re sind nicht weit er zu verwenden.

3. Unter allen Umständen sind entbehrliche Rückfragen (vergl. die Verfügung vom 25. Febr. 1897, Mitth. Heft 34 Seite 7) überhaupt zu ver­meiden und die nach Lage der Sache erforderlichen Erhebungen nach Umfang und Inhalt streng auf das zur Erreichung des Zweckes im Einzelfall gebotene Maß zu beschränken. Nach meinen Wahrnehmungen wird hierauf nicht immer ge- । nügend Bedacht genommen. Wiederholt sind zu meiner Kenntniß Fälle gelangt, in denen die Ver­handlungen auf ganz nebensächliche oder । geringfügige Punkte oder ohne erkennbaren i Zweck auf Einzelheiten erstreckt werden, deren I Erörterung für den Steuerpflichtigen peinlich ist. I

Ein bischöfliches Wort au dir Eltern -er lieben Erfllrommnuikantrn.

H Zum Fleischbeschau-Gesctz.

Der bayerische Landwirthschafts- rath hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Fleischbeschau-Gesetz beschäftigt und einstimmig auf den Vorschlag seines Präsidenten, Frhrn v. Soden, den Beschluß gefaßt, daß der Inhalt der von der Reichstags-Kommission ergangenen Vorschläge im allgemeinen den Beschlüffen ent­spricht , die der deutsche Landwirthschaftsrath darüber gefaßt hat. Deswegen ersucht der bayerische Landwirthschaftsrath die bayerische Staatsregierung, dem Gesetzentwürfe in seiner gegenwärtig vorliegenden Fassung zuzustimmen.

Diese Stellungnahme des bayerischen Land- wirthschastsrathes ist deswegen wichtig, weil dieser ebenso wenig wie der deutsche Landwirth- schaftSrath zu den Körperschaften gehört, von denen man anzunehmen geneigt ist, daß sie „ein­seitig agrarische Interessen" verfolgen. Im übrigen heißt es hier abwarten, was schließ­lich aus den Geheimniffen herauskommen wird, mit denen sich gegenwärtig die Reichsregierung in dieser Sache umgibt. Aber gegen eine Be­hauptung muß man immer wieder sich wehren nämlich gegen die, daß Deutschland aus Beso-g- niß vor Vergeltungsmaßregeln der Vereinigten Staaten von Amerika hier etwas unterlassen müßte, das von den sachverständigen Autoritäten als noth wendig erachtet wirb" im Interesse der Allgemeinheit der deutschen Fleischoerbraucher. In den Vereinigten Staaten selbst nimmt man im allgemeinen die aus Deutschland dorthin gelangten Schilderungen recht kühl auf, wonach in Deutschland bereits mit dem Verluste des amerikanischen Marktes gerechnet werde und deswegen bei uns in Deutschland an­geblich große Aufregung herrsche. Die Ameri­kaner, das geht aus allen zuverlässigen Berichten deutlich genug hervor, sind vernünftig genug, an die Wahrheit dieser Sensationsnachrichten "nicht

Soweit die in einzelnen Bezirken etwa in Gebrauch befindlichen Formulare mit den vor- stehenden Anordnungen nicht im Einklänge stehen, sind dieselben alsbald außer Anwendung

________________27. Jahrgang.

bte sonst übliche Zeit, nach Beginn eines neuen Jahres, die Zahlung ihrer Rechnungen an die Handwerker und Gewerbetreibenden zu besorgen, sondern denselben möglichst sofort nach ge­schehener Dienstleistung ihren Lohn zu­kommen zu lassen. Der Reiche hat dadurch keinen Schaden, der arme Handwerker aber einen bedeutenden Gewinn. Ohne Zweifel würde dann manche berechtigte Klage verstummen, manche Thrane getrocknet oder vielmehr ver­hindert, mancher geheime Wunsch erfüllt und das Loos des kleinen Mannes wesentlich er­leichtert. — Zu wünschen wäre auch, daß die Innungen zu dieser Sache Stellung nehmen und darauf dringen, daß vierteljährlich oder monatlich Rechnungen ausgestellt werden. Bei gemeinsamem Vorgehen der Handwerker ist auch hier eher etwas zu erreichen.

Berlin, 27. März.

Q Ktrvas zur Kaudwerkerfrage. Viele Handwerker wie kleinere Gewerbetreibende über­haupt gehören zu der Klaffe der Menschen, die, wie man zu sagen pflegt, aus der Hand in den Mund leben, d. h. gerade so viel verdienen, daß es binreicht, um ihren Lebensunterhalt zu be- chaffen. Man kann daher begreifen, daß der Handwerker die Bezahlung der Rechnungen eitens der Kunden recht bald zu erwarten und zu verlangen genöthigt ist. Hat doch auch er mit seiner Familie während eines ganzen Jahres eine Lebensbedürfnisse befriedigen müffen und rabei sind ihm die gebratenen Tauben keineswegs o ohne weiteres in den Mund geflogen. Viel­leicht mußte er die Lebensmittel und die zahl-

"ut! er, bald so viel in Händen zu bereitet wird, um bei diesem Mahle zu erscheinen, i T ^MU e tselbst keine Hindernisse auf zwischen ihren und meinem

m Dazu kommt, Herzen. O, möchtet ihr auf diesen Ruf Jesu

w? ??b"ten ru können, das hören, so oft ihr das unbeschreibliche Glück habet,

und m^Ä.nA've'idlge Material daß eines eurer Kinder zur heiligen Kommunion

und dergleichen vom Großhändler beziehen mußte,1 ■ • - ------ ■ y

den er dann erst bezahlen kann, wenn ihm selbst der Lohn für seinen Fleiß und seine Be­mühungen von den Kunden zu Theil geworden

«Emt es nun aber vor, daß er . uuu uc» (yummemeuens oie AUsmerr,am- Prasentiren der Rechnung bei seinen keit des Kindes von dieser heil. Handlung ab- $U£ban »mi^er freundliches" wendet; wenn insbesondere die Reden der Eltern Eann er noch gleichgiltig und Hausgenossen, wenn ihr ganzes weltliches, ymnehmen, wenn er nur bald die Zahlung ■' ■ - •...... --

sich verwirklichen sieht. Leider ist es aber auch schon der Fall, daß solche Kunden, die keinen Mangel an irdischen Gütern haben, die eingelaufene Rechnung achtlos bei Seite legen und in der Erfüllung ihrer Pflicht zu zahlen sich als sehr saumselig erweisen, ja monatelang damit warten. Der in trauriger Lage sich befindende Handwerker wird dadurch verbittert und gegen den reichen Kunden aufge­bracht, er empfindet um so schmerzlicher sein häufig nicht beneidenswerthes Loos und zwar um so mehr, als er dadurch gehindert wird, den auf Zahlung drängenden Großhändler zu be­friedigen. Seine Saumseligkeit im Zahlen aber kann in manchen Fällen eine Entziehung des Kredits beim Großhändler zur Folge haben, von dem er bis dahin gutes Material bezog, und das bedeutet im Gewöhnlichen eine I Schädigung seiner Interessen. In der Macht der Vermögenderen liegt es, in diesem Punkte Wandel zu schaffen, indem sie mit großer Be- reitwilligkrit den für sie arbeitenden Handwerkern und Geschäftstreibcnden wenigstens um die übliche Zeit ihren Lohn zahlen, und zwar, ohne ihren berechtigten Forderungen, wie dies leider nur zu oft geschieht, durch ungerechte Abzüge entgegenzutreten. Im Interesse der kleinen Handwerker und Gewerbetreibenden dürst- gewiß an die besser Situirten auch die ernste Mahnung gerichtet werden, nicht nur um |

araz«M?«bie»m- SÄ

üebriaens sind in'Amerika nitrh hpyeito -Kn* Kindern, welche zur heiligen Kommunion vorbe- verständiqe au getreten d?e reitet werden, besondere Gnaden in reichem Maße

sFÄäswJ swe

" zur ersten heiligen Kommunion obliegen.

I Ihr, liebe Eltern, müßt daher erstens dafür Sorge tragen, daß in der Vorbereitungszeit zu der größten und heiligsten Handlung des Lebens nichts, weder in eurem Benehmen, noch in der ganzen Hausordnung vorkommt, was den Zug der Gnade Gottes hemmen könnte. Mit voller Berechtigung kann ich euch in dieser Beziehung die so liebevollen Worte Jesu zurufen, die er zu den Jüngern sprach, als diese die Frauen ab­halten wollten, ihre Kinder zu ihm zu bringen, damit er sie segne: „Lasset die Kleinen zu mir kommen und wehret es ihnen nicht, denn ihrer ist das Himmelreich." So redet auch Jesus in dieser Zeit zu euch, liebe Eltern: lasset diese Kinder, die ich mehr liebe, wie ihr sie lieben könnt, denen ich in diesem Gastmahle den größten Beweis meiner Liebe geben will, lasset sie zu mir kommen und wehret es ihnen nicht; richtet in dieser Zeit, wo ihnen das Hochzeitskleid zu-

4. Hindernisse sind alle Unarten der Kinder, alle verkehrte Neigungen deS Herzens, alle irdische, weltliche Gesinnung, zu der die Eltern selbst durch ihre verkehrte" Behandlung Veran­lassung bieten;

5. insbesondere alle Arten von Aergernissen, welche sie selbst, oder Geschwister und Hausge­nossen den Kindern geben.

> Durch alle diese Hindernisse wird der Einzug Jesu in des Kindes Herz gehemmt, durch die­selben wehren die Eltern ihren Kindern, zu Jesus zu gehen______________________________

Vermischtes.

+ Wriesöienen. Seit einiger Zeit stellt ein ena- lischcr Bienenzüchier Versuche an, seinen Pflegebcftch- lenen das Briefbestellen beizubringen; er will also die

mit Nnterflattungs-Meitage „Illuflrirle Sonnlags-Ieitung"