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27. Jahrgang.

Jutöa, Donnerstag, den 15. MäH 1900.

M61

der

Abg.

A«s Sem Reichstage.

-V 167. Sitzung vom u. März 1900, 1 Uhr.

heutigen Nummer deS .Reichs- und EtaatsanzeigerS' wird eine Nachweisung der Einnahme an Wechsel­tempelsteuer im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. April 1899 bis zum Schluß des Monats Februar 1900 veröffentlicht Danach betrug die Einnahme im Reichs- postgebiet nebst Bayern und Württemberg im Februar 965,336 Mk. — Durch Corpsbefehl ist in sämmtlichen Kantinen des 12. Armeekorps, welche durchschnittlich pro Bataillon und Jahr 5000 Mk. Pacht bringen, den Pächtern daS Feilhalten von Rum, Cognac und anderen Branntweinen verboten.

wenn in Folge mangelnden Erkenntniffes das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit fehlt, dann sollte auch eine strafrechtliche Ahndung der Thal aus­geschloffen sein.

Bei anderen Arbeitern wird die Grkenntniß des begangenen Unrechtes dagegen vorhanden sein; und wenn dann diese von einer Strafe ge­troffen werden, so geschieht ihnen recht. Aber im ganzen genommen steht man sofort, daß die Be­handlung dieser Frage ganz ungemein schwierig ist undvermuthlich niemals zu einer Entscheidung wird gebracht werden können, die alle Theile befriedigt. Die anderen drei Gesichts­punkte der Resolution des Oekonomie-Kollegiums werden voraussichtlich allgemein als unanfechtbar anerkannt werden.

Ein Gesetz gegen den Vertragsbruch länd- licher Arbeiter besteht von allen deutschen Bundesstaaten bisher allein im Herzogthum Anhalt. Ein entsprechender Entwurf, der kürzlich dem braunschweigischen Landtage zuge­gangen ist, ist noch nicht als Gesetz verabschiedet worden und übrigens dem anhaltischen Gesetze nachgebildet. Auch in diesen Gesetzen ist das Hauptgewicht gelegt auf die Bestrafung von Unternehmern, die wiffentlich Vertragsbrüchige Arbeiter in Arbeit nehmen oder gar selbst fremde Arbeiter zum Vertragsbrüche verleiten, um sie dann selbst zu beschäftigen; und damit ist auch in Anhalt und Braunschweig anerkannt, daß man sich dort ebenfalls von der Bestrafung Ver­tragsbrüchiger Arbeiter selbst wenig verspricht und den Grundsatz einer solchen Bestrafung nur in beschränktem Maße als berechtigt anerkennt. Wollen andere Bundesstaaten dem Beispiel des Herzogthums Anhalt folgen, so werden sie nicht umhin können, die dort gemachten Erfahrungen auch für sich zu verwerthen und hier ausnahms­weise schwerere Strafen einzuführen gegen die Verleitung zum Vergehen als gegen das Vergehen selbst.

klärt fich sprechen für denselben

£2 Vertragsbruch ländlicher Arbeiter.

Zu den häufigen Klagen der landwirthschaft- lichen großen und kleinen Unternehmer gehören seit Jahren die Klagen über die Vertragsbrüche der Arbeiter. Arbeiter und Gesindeleute verein­baren mit dem Unternehmer vertragsmäßig den Tag ihres Antrittes im neuen Arbeits- und Dienst- verhältniß; aber wenn der vereinbarte Tag kommt, dann fehlen die Arbeiter. Sie haben inzwischen andere Arbeitsgelegenheit gefunden, die ihnen besser gefällt, oder aber sie sind durch gewerbsmäßige Stellenvermittler oder auch un­mittelbar durch andere Unternehmer ihrem vorher geschloffenen Vertrage abspenstig gemacht worden und machen sich nun gar kein Gewissen daraus, ihren zuerst geschloffenen Vertrag zu brechen und jenen andern Unternehmer im Stiche zu laflen. Das ist ohne Zweifel unrecht gehandelt, ebenso unrecht, als wenn Arbeiter aus freien Stücken oder in Folge von Bearbeitung von außenher plötzlich das bereits angetretene und vorher ver­tragsmäßig abgeschlossene Arbeitsverhältniß vor der abgemachten Zeit verlassen, um an anderer Stelle in Arbeit zu treten. Die Handlung an fich ist unrechtmäßig; und gerade zu gegenwärtiger Zeit, in der es ohnehin und überall auf dem Lande in so außerordentlich hohem Maße an Ar­beitskräften fehlt, kann sie den Unternehmer in schweren Schaden bringen. Deswegen ist es nur erklärlich, daß die landwirthschaftlichen Unternehmer darnach streben, wirksame Maßregeln ausfindig zu machen und durchzuführen, um dieser Häufung von Vertragsbrüchen ländlicher Arbeiter ein Ziel zu setzen.

In diesem Sinne hat das preußische Lan­des - Oekonomie - Kollegium am letzten Dienstag einen Beschluß gefaßt, in dem die preußische CtaatSregierung „darum ersucht wird, den Erlaß eines Gesetzes zur Bekämpfung des Vertragsbruches herbeizuführen". Nach dem Beschluffe der genannten Körperschaft soll das gewünschte Gesetz Strafbestimmungen ent­halten gegen den landwirthschaftlichen Arbeiter, der widerrechtlich die Arbeit verläßt oder das Arbeitsverhältniß nicht antritt — gegen den Arbeitgeber, der widerrechtlich dasVertrags- verhältniß mit dem Arbeiter bricht — gegen den Arbeitgeber, der wiffentlich Vertragsbrüchige Ar­beiter in Arbeit nimmt — gegen den Arbeit­geber, die Dienst- und Arbeitsgenoffen, sowie sonstige dritte Personen wegen Verleitung zum Vertragsbrüche.

Diese vier Gesichtspunkte erschöpfen ohne Zweifel den Stoff vollkommen. Sie umfaffen alles, das gesetzgeberisch überhaupt auf diesem Gebiete geleistet werden könnte. Aber man darf nicht vergeffen bei der Beurtheilung dieses Stoffes, daß ein" großer Theil der ländlichen Arbeiter schwerlich im Stande sein dürfte, der Rechts­widrigkeit eines solchen Vertragsb-uches sich be­wußt zu werden; namentlich nicht solche fahrende Elemente unter den ländlichen Arbeitern wie die soaenannten „Sachsengänger" und dergleichen Leute mehr, oder wie die Arbeiterscharen, die durch Vermittler für die Arbeit in Deutschland, in Galizien und Polen angeworben werden. Und

Dentfches Keich.

Berlin, den 14. März.

+ Aög. Iryr. v. Aneme, der Präsident der preußischen Central-GenoffenschaftSkaffe, ist in Goffensaß in Tirol heute (Mittwoch) Morgen sanft verschieden. Wie bekannt, hatte derselbe vor mehreren Wochen Berlin verlaffen, um Stärkung für seine Gesundheit in einem anderen Klima zu suchen; leider aber hat sich bald der Gesundheitszustand des nunmehr Verschiedenen zum Schlimmeren statt zum Besseren ge­wandt. Frhr. v. Hoiningen gen. o. Huene war seinem Geschlechte nach Schlesier. Das Stamm­gut der Familie ist Großmahlendorf in Schlesien. Der Verblichene war indessen in Köln geboren als Sohn eines höheren Offiziers, der damals in Köln stand. Frhr. v. Huene erblickte das Licht der Welt am 24. Oktober 1837 und besuchte dann das Gymnasium zu Koblenz, zusammen mit Eugen Richter, ahnungslos, daß diese beiden Männer einstmals als Gegenfüßler in denselben parlamentarischen Körperschaften wirken würden. Die parlamentarische Thätigkeit des Verblichenen begann im Jahre 1877 im preußischen Abgeord­netenhaus?. Dem Reichstage gehörte Frhr. von

fücieit

Äbg. Stadthage« (sozd.) beantragt einen Zusatz zu 181b, wonach der Polizei die Befugniß abgesprochen werden soll, anzuordnen, daß Prostituirte in bestimmten Stadttheilen, Straßen usw wohnen.

Nach längerer Diskussion wird § 180 in der Fassung der 2. Lesung gegen die Stimmen der Sozml- demokraten angenommen. Die Anfügung desF 181b an denselben wird abgelehnt, ebenso der Antrag Stadt- Hagen. § 181b wird gegen die Stimmen der Mehrhe« den Rationalliberalen und der Freisinnigen a b g e l e h n t. Die Paragraphen 181 und 181a (schwere Kuppele, und Zuhälterwesen) gelangen debattelos zur Annahme.

Paragraph 182 handelt von dem Schutz­alter für unbescholtene Mädchen. In zweiter Lesung hat daS Haus dasselbe von 16 Jahren aus 18 Jahre heraufgesetzt. Nach dem neuen Kompromißantrag soll es bei 16 Jahren verbleiben Nach einer kurzen Erklärung des Abg. A-eren, daß feine Freunde mit diesem Kompromisse nur dem Drucke der Regierung welchen, die daS erhöhte Schutzalter auf kerrwn Fall annehmen wollte, wird einstimmig nach dem Kompro­mißantrage beschlossen. , .. «...

Es folgt § 182a, der sogenannte Arbeitgeber- paragraph. Buch dieser in der 2. Lesung angenom­mene Paragraph soll nach dem Kompromiß aus dem­selben Grunde wie der vorausgegangene Paragraph ge­

Huene von 1884 bis 1893 an. Dem preußischen Abgeordnetenhause hat er bis zuletzt angehört als Vertreter deS oberschlestschen Wahlkreises Neu­stadt-Falkenberg. Die Thätigkeit deS Verblichenen ist so allgemein bekannt, daß jeder Centrums­mann sie kennt, und viel zu umfaffend gewesen, als daß man sie in kurzen Worten würdigen könnte. Mit dem Namen des Verstorbenen ist für immer daS Gesetz vom 14. Mai 1895 ver­bunden, wonach der auf Preußen entfallende An- theil aus dem Ertrage der Getreide- und Vieh­zölle nach Abzug eines Betrages von 15 Mill. Mark den Kommunalverbänden für ihre eignen Zwecke überwiesen wird. Es ist daS die „lex Huene!" In dem Frhr. v. Huene verlieren die deutschen Katholiken einen ihrer verdienstvollsten Vorkämpfer! R. I. P.!

© Staatssekretär chras Mkow ist heute (Mittwoch) zum Vortrage beim Kaiser nach Kiel gereist. Dort wird der Staatssekretär an der Taufe des jüngsten Sohnes des Prinzen Heinrich von Preußen theilnehmen.

O Die Ikotten-Dorkage wird von der Budgetkommission des Reichstages in der nächsten Woche in Angriff genommen werden. Doch soll vor Ostern nur eine Gederaldebatte stattfinden. Die Einzelberatyung soll erst nach den Osterferien beginnen, und alsdann können natürlich auch erst die entscheidenden Ab­stimmungen vorgenommen werden, vorausgesetzt, daß es bei diesem Arbeitspläne bleibt.

h Das Ikeifchvescha« Gesetz hat heute (Mittwoch) das preußische Staatsministe­rium beschäftigt. Der Inhalt und das Ergeb- niß der Berathungen entziehen fich natürlich der öffentlichen Kenntniß.

x Die Audgetkommisfio« des Aeichs- ta-es hat heute (Mittwoch) nachträglich noch zwei übrig gebliebene Posten des Reichseisenbahn­etats erledigt. Es wurden für den Bahuhofs- bau in Mülhausen (Elsaß) die geforderten 500,000 Mk. bewilligt, dagegen für den Bahn­hof in Colmar statt der ausgesetzten 800,000 Mark nur 650,000 Mk. für Grunderwerb be­willigt, da der Bau noch auf ein Jahr hinaus- geschoben werden soll. Der danach berathene Etat des Bankwesens wurde unverändert nach der Regierungsvorlage genehmigt. Am Donners­tag sollen die noch übrigen Reste des Etats er­ledigt werden.

/, AerN«, 14. März. Der Kaiser ist gestern Nachmittag von Bremen nach Kiel gereist und dort um 7*/a Uhr Abends eingetroffen. Am Bahnhofe bestieg der Kaiser an der Seite des Prinzen Heinrich eine offene Hofequipage und begab fich unter den Hurrah- rufen der die Straßen KielS füllenden Menge nach dem Schloß. Die im Hafen liegenden Schiffe feuerten den Salut. — Wie verlautet, hat der Kaiser dem Finanz­minister den Rath gegeben, er möge einen mehr­monatlichen Urlaub zur vollen Wiederherstellung seiner Gesundheit nehmen. Miquel hat darauf dem Kaiser gedankt und gesagt, daß er sich auch ohne einen solchen Urlaub bald in der Lage zu fühlen hoffe, den Anfor- ferungen an seine Kräfte in vollem Umfange zu entsprechen. Die feierliche Eröffnung des Elb-Travekanals ist auf den 16. Juni festgesetzt. Der Kaiser hat seine An­wesenheit bei der Feier zugesagt. — Das Staats­ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr unter dem Vorsitz des Fürsten Hohenlohe im Reichstagsgcbäude zu einer Sitzung zusammen. Wie in parlamentarischen Kreisen verlautete, standen die in zweiter Lesung vom Reichstag gefaßten Beschlüsse über das Fleischbeschau- gesetz auf der Tagesordnung. — In der Beilage zur

Aus -em Landtage.

ASgeordueteuha«». — Abendsitzung vom 13. März.

Die Berathuugdes Kapitels„E l e m e n ta rs ch u len" (KultuS-Etat) wird bei dem Titel „Kreisschulin- spektoren" fortgesetzt. Nach einer Debatte von etwa drei Stunden wird in namentlicher Abstimmung mit 178 gegen 104 Stimmen der Antrag der Kommrstro» angenommen, fünf von den geforderten sechs Jnspektor- stellen zu streichen. „ _

Abg. Görke (Centrum) und Graf von LimSnra- Stirnm (kons.) treten nochmals für die Schulaufsicht durch Geistliche im Nebenamte ein.

Die Abgg. Aickert (freis. Bgg.). Mopsch (freff. Vp.) und Dr. Iriedverg (natltb.) sprechen für dle Aus­übung der Kreisschulmspektion im Hauptam'e durch weltliche Inspektoren. Bei dieser Gelegenheit bringt Ada Graf Limvnrg-Stirnm von neuem die Roth- wendigkeit eines allgemeinen Volksschulgesetzes zum Ausdrucke. ____

strichen werden. , ....

LteSerman« von Sonuenverg (antss.) er« für Beibehaltung des Paragraphen; ebenso für denselben die sozd. Abg. AeSet und £*<«<• Schließlich wird indessen auch dieser Paragraph ad- gelehnt gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Antisemiten. m

Um 6’/* Uhr Abends wird bte Weiterberathung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.

Die dritte Berathung der lex H ei ntze wird mit Einzelberathung derselben fortgesetzt.

Die Paragraphen 180und 181b werden glerch- zeitig berathen. Der erstere verschärft die Strafe für zervohnheitsmäßige Kuppelei. Der andere bestimmt, daß das Bermiethen von Wohnungen an Dirnen nicht als Borschubleistung im Sinne des § 180 gelten soll, wenn damit nicht eine Ausbeutung des unsittlichen Erwerbe- der Mietherin verbunden ist.

Ein Kompromißantrag will § 181b streichen. — Der freis. Abg. Merkih-Koburg beantragt, diesen Paragraphen als besonderen Absatz dem § 180 anzu-

Das Mückskinb.

Erzählung von Irene von Hellmuth.

§ ------ Nachdruck verboten.

Seine Frau betrachtete Böhler nur als lästige Zugabe ihres Geldes, und doch vermuthete alle Welt in ihm den zärtlichen Gatten, so daß Au­relia vielfach beneidet wurde.

Unzählige Male hatte Böhler es versucht, seine Frau dahin zu bringen, daß sie den ausgestellten Schein von Röschens Mutter zurückverlange, allein weder durch Drohungen, noch durch Schmeicheleien vermochte er etwas auszurichten, — sie blieb bei ihrem „Nein", und er gab es schließlich auf, in Aurelia zu dringen, und verlegte ferne Aufmerk­samkeit auf Röschen selbst. Argwöhnisch beobachtete er alle ihre Schritte, er sann und grübelte Tag und Nacht, wie es wohl anzustellen wäre, das Mädchen von jedem Verkehr mit jungen Herren fernzuhalten. Er drang deshalb lebhaft in ihre Mutter, das Mädchen Ordensschwester, eine barm­herzige Krankenpflegerin werden zu lassen, und schilderte ihr den Segen eines solchen Berufes.

Allein die Mutter wollte durchaus keinen Zwang auf ihr Kind ausüben, und meinte, daß Röschen hier allein zu entscheiden habe, nur wenn ihr freier Entschluß eine solche Wahl träfe, würde sie gern und freudig ihre Einwilligung geben.

„Sehen Sie sich doch das sonnig-heitere Ge­schöpf, das den ganzen Tag singt wie eine Lerche, einmal genau an und sagen sie selbst, ob sich das für den von Ihnen gewollten Beruf eignet," sagte Frau Mathilde, als Böhler immer wieder auf seinen Liebltngsplan zu sprechen kam.

„Wohl, das gestehe ich gerne zu, es ist ein schöner, segensreicher Beruf," fuhr sie fort, „aber man muß vor allen Dingen dazu beanlagt sein, man muß den Drang dazu im eigenen Herzen fühlen, sonst bringt es weder Glück für sich selbst, noch für andere.".

Mathilde war weit entfernt, den wahren Grund Böhlers zu ahnen, da er stets den väter­lichen Berother herauskehrte, anderntheils aber auch, weil er oft davon sprach, was er mit seinem Kapital schon für schönen Gewinn erzielt habe, und weil sie ihren Schwager deshalb für sehr reich hielt, und keine Sorge hegte, daß er das für Röschen ausgemachte Kapital nicht leicht heraus­zahlen könne.

Indessen hatte die erste Liebe — Einzug in Röschens reines Herz gehalten.

Frau Mathilde kränkelte seit einigen Tagen, so daß das besorgte Töchterchen einen Arzt zu Rath zog.

Der Arzt, ein erst seit kurzem in der Stadt ansässiger, junger Mann, kam, da er noch keine große Praxis besaß, ost zweimal des Tages, um nach der Patientin, — die anscheinend nur einen starken Brustkatarrh hatte, — zu sehen. Röschen merkte gar bald, daß sich die Aufmerksamkeit des jungen Arztes mehr auf sie, als auf die Mutter bezog. Zarte Röthe huschte jedes Mal über das schelmische Gesichtchen, wenn sie den elastischen Schritt draußen auf der Treppe hörte.

Der junge Doktor drückte ihr immer so warm und herzlich die Hand, — seine Augen, die sich so lief in die ihrigen senkten, redeten eine Sprache, die dem unerfahrenen Mädchen so süß dünkte, wie nichts anderes in der Welt.

Weiter hatte sie keine Beweise seiner Zunei­gung, und doch wußte und fühlte sie deutlich, daß er ihr eines Tages etwas sagen würde, was das Herz mit ungeahnter Wonne und Seligkeit er­füllen mußte.

Einmal, als bet junge Mann sich verab­schiedete, drückte er Röschen einen Zettel in die Hand, den sie, ungesehen von der Mutter, in der Tasche ihres Hauskleides barg. Als fein Schritt auf der Treppe verklungen war, eilte das ahnungs­lose Mädchen in ihr Zimmer, holte das knisternde Papier hervor, und las unter heftigem Herzklopfen die wenigen Worte:

„O, dürfte ich einmal Dir nur sagen.

Wie Du unendlich lieb mir bist.

Wie Dich, so lang mein Herz wird schlagen,

Auch meine Seele nicht vergißt"

Jubelnd zog sie den kleinen Zettel an die Lippen, ihn dastn wieder in der Tasche bergend, kehrte sie zur Mutter zurück, die ihr heute so stilles Töchterchen aufmerksam beobachtete.

Röschen konnte es kaum erwarten, bis der Geliebte wieder kam. Die Stunden dehnten fich ihr zu einer kleinen Ewigkeit aus. Horch, — Schritte, — er ist es.

Wie seine Augen blitzten hinter den funkelnden Brillengläsern! Einen Moment scheint er zu ver­gessen, daß außer Röschen auch die Mutter sich im Zimmer befindet. Ungestüm erfaßt der junge Doktor die Hände des erröthenden Mädchens, und wendet sich Frau Mathilden zu, die lächelnd die beiden jungen Menschenkinder beobachtet hat.

O glückliche Jugendzeit, mit Deinem goldenen Schimmer, wie bist Du schön! —-

Die Mutter bedeckte das Gesicht mit den Hän­

den. Mächtig quoll die Erinnerung an ihre eigene Liebe empor. „„ , ,, , , ,

Einst war auch sie ein schönes, vielbegehrtes Mädchen gewesen, verwöhnt, verhätschelt, aus Händen getragen von ihren Angehörigen. Bald würde nun auch Röschen sie verlassen, Waldemar, der Bruder, weilte seit kurzem auf der Universität, und dann war sie allein und vergessen. —

Ganz vertieft in ihre traurigen Gedanken, konnte sie nicht sehen, wie Röschen abermals em Briefblatt in Empfang nahm. Doch entging ihr der verständnißinnige Blick nicht, den die Beiden mit einander tauschten. .

Diesmal war es ein richtiger Brief, den der Doktor in die Hände des Mädchens legte, er lautete: . .

„Geehrtes Fräulein!

Zürnen Sie mir nicht, daß ich diesen Weg gewählt, mich Ihnen verständlich zu machen. Nicht schreiben, nein, — sagen möchte ich Ihnen, wa8 mir das Herz bewegt, um bann die beglückende Antwort aus Ihren schönen Augen zu lesen, von Ihren Lippen zu hören. Sollte es Ihnen möglich fein, sich frei ja machen, so kommen Sie gegen 3 Uhr zur alten Kapelle. Schenken Sie mir nur eine einzige Viertelstunde.

In glücklicher Erwartung

Ihr ergebenster

Dr. Hermann Pächtner." * *

Die alte Kapelle lag frei auf einer kleinen Anhöhe ganz nahe der Stadt und bot einen malerischen Anblick dar. Der Ort war von