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Juküa, Freitag, den 9. März 1900.
27. Jahrgang.
Der vom Abg. Herold (Fulda) verfaßte
Stricht da Mschdktcha»-Ll>AaisßM da Liichstagts
ist am letzten Dienstag fertiggestellt worden, wobei ein Kommissar des Bunkesraths durchblicken ließ, daß, wenn auch hinsichtlich der übrigen Paragraphen eine Einigung mit den verbündeten Regierungen wohl möglich sei, gegen den § 14 in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung die allerschwersten Bedenken vorlägen, so daß es fraglich sei, ob auf einer solchen Grundlage das Gesetz zu stände kommen werde.
Die Kommission hat nämlich dem entscheidenden § 14 folgende Gestaltung gegeben:
Die Einfuhr von eingepökeltem oder ähnlich zubereitetem Fleisch, ausgenommen Schweinefleisch und Speck, von Fleisch in Büchsen oder anderen Gefäßen, von Würsten und sonstigen Mengen aus zerkleinertem Fleisch in das Zollinland ist verboten. Im Uebrigen' ist die Einfuhr von Fleisch in das Zollinland bis zum 31. Dezember 1603 Unter nü^khenden Bedingungen gestattet: Frii»ps Fleisch darf in das Zollinland nur in ganzen Thierkörpern, die bei Rindvieh ausschließlich der Kälber und bei Schweinen in Hälften zerlegt fein können, eingeführt werden. Mit den Thierkörpern müssen Brust- und Bauchfell, Lunge, Herz, Nieren, bei Kühen auch das Euter im natürlichen Zusammenhang verbunden fern; der Bundesrath ist ermächtigt, diese Vorschrift auf weitere Organe auszu- dehnen. Zubereitetes Fleisch darf nur eingeführt werden, wenn nach Art seiner Gewinnung Gefahren für die menschliche Gesundheit erfahrungsmäßig ausgeschlossen find, oder die Unschädlichkeit für die menschliche Gesundheit in zuverlässtger Weise bei der Einfuhr sich feststellen läßt. Nach Ablauf des in Absatz 2 bezeichneten Zeitpunktes ist die Einfuhr von Fleisch, ausgenommen Schweineschmalz, Speck, reine Oleomargarine und Därme, verboten. Das in das Zollinland eingehende Fleisch unterliegt bei der Einfuhr einer amtlichen Untersuchung unter Mitwirkung der Zollbehörden. Ausgenommen hiervon ist das nachweislich im Jolande bereits vorschriftsmäßig untersuchte und das zur unmittelbaren Durchfuhr bestimmte Fleisch. Die Einfuhr von Fleisch darf nur über bestimmte Zollämter erfolgen. Der BundeSrath bezeichnet diese Aemter, sowie diejenigen Zoll- und Steuerstellen, bei denen die Untersuchung des Fleisches stattfinden kann.
Sonach ließ die Reichsregierung der Kommission andeuten, man möge den Bogen nicht zu sehr anspannen, da man sonst Gefahr laufe, daS Zustandekommen des Gesetzes in Frage zu stellen. Demungeachtet wurden die von der Regierung bekämpften Anträge mit 12 Stimmen angenommen. Die Kommission hat also auch durch das Abbrechen der schwebenden Handelsvertrags-Verhandlungen mit Deutschland von Seiten der Washingtoner Regierung nicht sich schrecken lassen. Man weiß ja auch gar nicht, wie weit diese Verhandlungen überhaupt vorgeschritten waren. Solche Verhandlungen schweben ja zwischen beiden Staaten schon seit sehr langer Zeit, ohne daß bisher irgend ein Ergebniß erzielt worden wäre; daher werden dieseBerhundlungen auch schwerlich schon so weit gediehen sein, daß das Zustandekommen eines für uns befriedigenden Handelsvertrages in Aussicht stand. Sollten also die V-rhandlungen von Seiten Amerikas in der That abgebrochen worden sein, so könnte dies gar nicht viel auf sich haben, und auf keinen Fall besteht für den Reichstag ober die Reichsregierung irgend eit e Veranlassung, durch fcC'8 Vorgehen der Amerikaner irgendwie in ihren gesetzgeberischen Maßnahmen hinsichtlich der Fleischetnfuhr sich beeinflussen zu lassen. Die Reichsregierung ist in ihrer Nachgiebigkeit gegenüber der amerikanischen Handelspoliltk ohnehin schon recht weit gegangen; noch weiter wird sie hoffentlich nicht nachgeben. Insbesondere wird sie, wie wir hoffen, nicht jenen Stimmen Gehör schenken, welche den Abbruch der Vertragsverhandlungen mit Amerika als einen Schlag hinstellen wollen, der uns mehr treffe, als die Vereinigten Staaten. Wir sind in unserer Fleischbeschaugesetzgebung, besonders Amerika gegenüber, ganz frei; wenn die Regierung zu Washington beliebt, uns zu drohen, und die Verhandlungen, welche ohnehin schwerlich einen Erfolg verheißen, abbricht, so darf man einer solchen Drohung nicht so viel Bedeutung beimeffen, daß daraufhin innere gesetzgeberische Berathungen und Entschließungen des Reichstages und der verbündeten Regierungen in ganz andere Bahnen gelenkt würden. Läge die Sache umgekehrt, so würde die Washingtoner Regierung um eine derartige Drohung Deutschlands nicht im geringsten sich kümmern; das haben die Vereinigten Staaten durch ihre Zollgesetzgebung und durch die Nichtbeachtung der zahlreichen deutschen Einsprüche gegen die den bestehenden Verträgen ins Gesicht schlagende Differentiirung deutscher Erzeugnisse schon zur Genüge bewiesen.
Auf einem anderem Brett steht die Frage, ob vielleicht unser eigenes wirthschastltchesInteresse mildere Bestimmungen des Fleischbeschaugesetzes verlangt. Die Reichsregierung hegt, wie sie in der Kommission erklären ließ, die größten Bedenken dagegen, daß vom 1. Januar 1904 ab jede Fleischeinfuhr, mit Ausschluß von Speck-
feiten und Schmalz, unbedingt verboten fein solle. Ob bis dahin die deutsche Landwirthschaft im Stande sein werde, unseren gesammten Fleischbedarf zu decken, sei zum mindesten zweifelhaft. Die Gefahr einer Fleischtdeuerung, wie sie vor nicht langer Zeit bei nahezu vollständiger Oeffnung der Grenzen für die Fleischeinfuhr nahegerückt war, werde durch ein so weitgehendes Einfuhrverbot naturgemäß erheblich verschärft Wenn aber unter der Herrschaft eines solchen Verbotes die Fleischpreise einmal eine die Volksernährung gefährdende Höhe erreichen sollten, so würden die Grenzen für die Vieheinfuhr geöffnet werden müssen, wodurch die Landwirthschaft einer erhöhten Seuchengefahr sich ausgesetzt sähe. Nach dieser Seite hin verdient dte Angelegenheit also wohl noch einaehende Prüfung. (K. V.)
Deutsches Keich.
Berlin, den 8. März.
© Der Kaiser stattete heute (Donnerstag) ! Nachmittag dem Reichskanzler in dessen Amtswohnung emru liieren Besuch ab und nahm daselbst den Vortrag desselben rmgCgC".
h Die Mililärattachv-Noste« der Drei- v««d Mächte iv ^eris sollen angeblich nach der Meldung eines Wiener Blattes jetzt wieder besetzt werden. Die Posten sind, wie bekannt, seit dem letzten Herbste nach gemeinsamer Verabredung der Dreibundmächte unbesetzt geblieben. Die seitdem verlaufene Frist ist recht kurz, und wahrscheinlich mit vollem Rechte bezweifelt die Berliner,Post', daß die Meldung des Wiener Blatüs richtig fein sollte.
+ Di« Aeuriheisung der Irage der Kostendeckung in der Flottenangelegenheit nach den vom Centrum angegebenen Grundsätzen macht immer mehr Schule, neuerdings auch in den Reihen der Nationalliberalen. „So schreibt jetzt auch der ,Hann. Kurier': „Ein sorgfältiges Eingehen auf die Deckungsfrage ist unerläßlich." Und außerdem bekundet nun auch das genannte nationalliberale Blatt ein sehr dringliches Interesse für das Verdienst der Firmen Krupp und Stumm an den Panzerplatten: „Man darf sich — so schreibt der ,Hann. Kurier' — keiner Täuschung darüber hingeben, alle Welt bekundet ein begreifliches, ungewöhnliches Interesse, Genaues darüber zu erfahren, wie viel die Firma Krupp und Stumm an den Panzerplatten verdienen . . . Das Reichsmarineamt möge sich über den Eindruck, den die Erörterung dieser Angelegenheit im ganzen Lande gemacht hat, nicht täuschen. Das Reichs- marineamt hat unter allen Umständen die materielle und moralische Verpflichtung diesen Punkt rücksichtslos und vollkommen klar zu stellen."
Km Iwicksner Kohkevrevier haben die Bergwerksunternehmer einen lobenswerihen Schritt gethan: sämmiliche Kohlenwerke im Zwickauer Revier haben eine allgemeine Lohnerhöhung aller Bergarbeiierklassen im Zwickauer Revier beschlossen. Das ist die richtige Maßnahme im rechten Augenblicke und die einzig richtige Antwort darauf, daß die Kohlenbergleute nach dem künstlich von außen her erzeugten Streik freiwillig wieder zur Arbeit zurückkehrten.
V N"lr«, 8. März Der Kaiser besuchte beute nach dem Vortrag des KlisgSminiÜers von Goßler die Kasernen der vier Ber in er Kavallerie- Regimenter, der Garde - Ulanen, der zwei Garbe- Dragoner-Regimenter und der Kürassiere. In allen vier Kasernen wohnte er den Reitübungea der Offiziere bei. Am Nachmittag stattete der Kaiser dem Reichs- kanzler einen längeren besuch in dessen Amtswohnung ab. — Zur Rekrutenvereidigung wird der Kaiser nua- mehr am Somabeab in Wilhelmshaven eintreffen. — Die gestrige Sitzung des Staatsministeriums dauerte von 3 bis 7 lUr Aus der Theilnahme der Staatssetretäre PosadowSky, v. Thielmann und Tirpitz wird geschloffen daß es sich um die Deckung der Kosten für die Flottenvorlage gehandelt habe. Die ,D. Tagesztg/ erklärt, daß die Stellung der Regierung zum Fleischschau- gesitz festgelegt worden ist. Wolffs Bureau theilt auch mit, daß der sächsische Staatsminister von Metzfch nach Berlin geeilt ist wegen des Fleischschaugesetzes. — Der Präsident des Abgeordnetenhauses Herr v. Kröcher gab gestern ein parlamentarisches Essen in den Präsidial-Räumen Zu demselben waren Reichskanzler Fürst Hohenlohe, mehrere Minister und Shlreiche Abgeordnete auS verschiedenen Parteien er= jenen. — Im .Reichsanzeiger' wird eine Uebersicht über die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiete in der zweiten Hälfte des Monats Februar und in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Februar ds. Js. veröffentlicht. Danach wurden in der ersten Hälfte deS Monats Februar eingeführt: 219,555 Doppelzentner Weizen, 101,874 Roggen, 106,041 Hafer, 238,013 Gerste, 9626 Weizenmehl und 490 Roggenmehl. Die Ausfuhr betrug: Weizen 149,390 Doppelzentner, Roggen 22,331, Hafer 69,360. Gerste 11,351, Weizenmehl 5568 und Roggenmehl 12,494. — Tie Zahl der im Berliner Tischlerausstande bisher ausgesperrten Arbeiter wird von den Arbeitgebern auf mehr als 15000 beziffert. Die Mitglieder der freien Bereinigung der Holzindustriellen sind mit der Anrufung des Einigungsamts nicht einverstanden, sie fordern die bedingungslose Aufnahme der Arbeit.
□ Ireivurg t. Ar., 8 März Die Vorbereitungen Mm deutschen Pilgerzuge nach
Rom sind in bestem Gange. Nach der stets wachsenden Zahl der Anmeldungen zu schließen, dürfte die Wallfahrt recht imposant werden. Auch die Theilnahme wenigstens zweier hochwürdigster Bischöfe, nämlich des Herrn Erzbischofs von Freiburg und des Herrn Bischofs von Limburg steht in sicherer Aussicht. Ersterer hat so- ebcn in einem warmen Ausschreiben die Pilgerwallfahrt seinen Diözesanen empfohlen. Die Abreise des Zuges von Freiburg ist nunmehr seitens des Komitees definitiv^aufHMontag, 30. April, Morgens früh festgesetzt. Am ersten Tag geht die Fahrt bis Mailand, woselbst übernachtet wird. Am zweiten Tag (1. Mai) ist kurze Besichtigung Mailands, Aufenthalt in Bologna und dann Nachtfahrt nach Loreto, wo Morgens Gottesdienst mit deutscher Predigt stattfindet und Gelegenheit geboten ist, die hl. Sakramente zu empfangen. Am dritten Tag (2. Mai) Weiterfahrt nach Assisi, wo wieder übernachtet wird. Darauf folgt am 3. Mai daselbst Besuch des Grabes des hl. Franziskus, der hl. Klara und der Portiuncula- Kirche und SStttSg? Lörriss mch Rom. oer Zug gegen Abend eintreffen trnr'h. — Jo Rom hat das deutsche Pilger komitee die Besorgung der Wohnungen und die Führung der Pilger übernommen. Dasselbe übernimmt auch mit dem Circolo San Pietro die Garantie, daß die für Kost und Logis schon jetzt vereinbarten Preise (3. Klasse täglich 5—6 Lire, 2. Klasse 8 Lire, 1. Klasse 9—16 Lire für vollständige Kost und Wohnung) streng eingehalten werden so daß die Pilger keine Uebervortheilung zu fürchten brauchen. Es ist jedoch nothwendig, daß die noch ausstehenden Anmeldungen nunmehr bei der Zentralstelle für die deutsche Pilgerwallfahrt, Herrn Geistl. Rath Dr. Werthmann in Freiburg i. B. erfolgen, da die Namen der Theilnehmer vier Wochen vor der Ankunft in Rom dem Komitee mitgetheilt werden sollen. Anmeldeformulare und nähere Mittheilungen erbitte man von eben genannter Zentralstelle. Auch die Redaktion der ,F u l d a e r Z e i t u n g' ist in der Lage, nähere Auskunft über die Wallfahrt, Fahrpreisermäßigung usw. zu ertheilen.
Parlamentarische Nachrichte«.
X K«r lex Keivtze und zu den Hetzereien gegen das Zustandekommen des Gesetzes schreibt treffend die agrarisch-konservative .Deutsche Tageszeitung': „Man entfacht einen künstlichen Ent- rüstungrsturm, man drängt sich aufdringlich nicht etwa an die verfassungsmäßigen Vertreter des Volkes heran, sondern an die Regierung, ja an den Monarchen. Mehr oder weniger deutlich wird der Kaiser aufgefordert, der lex Heintze, wenn sie vom Reichstage angenommen werden sollte, die Genehmigung zu versaaen. Ganz abgesehen davon, daß nach der Reichsverfassung nur der Bundesrath nicht aber der Kaiser das Recht der Abl-hnung hat, ist ein derartiges Heranziehen der kaiserlichen Person zudringlich, verfassungswidrig und unwürdig. Die Nachricht, daß das preußische Staatsministerium am Mittwoch bindende Stellung zur lex Heintze genommen habe, ist unbegründet. Unseres Wissens hat sich das Staatsministerium schon früher mit der Angelegenheit beschäftigt." Die Sitzung des preußischen Staatsministeriums am Mittwoch, die vier Stunden währte, war, wie verlautet, dem Gesetzentwurf über die F l e i s ch- beschau gewidmet.
x Der Ktat für Kiavtfcho« war an die Budget-Kommission zurückoerwiesen worden und wurde heute (Donnerstag) von dieser Kommission ohne Weiteres nach den Ansätzen der Regierung angenommen. Auf mehrere Anfragen ertheilte Staatssekretär v. Tirpitz ausführliche Auskunft über die Gesundheits Verhältnisse in Kiaut- schou, wobei er von dem Grundsätze ausging, daß man diese Verhältnisse nicht mit denen Deutschlands, sondern mit denen im übrigen China vergleichen müsse. Der Generalarzt der Marine legte ferner dar, daß im zweiten Jahre plötzlich eine TyphuS - Epidemie ausgebrochen, aber nach einigen Monaten wieder erloschen sei. Seit dem 11. Dezember 1899 sei kein Todesfall mehr in Kiautschou vor^ekommen. Es werde auch kein Typhus mehr auftreten von dem Augenblicke an, wo die Wassers«forgung vollkommen geregelt sein werde. Malsriafalle seien vorgekommen in Folge der umfangreichen Erdarbeiten; derlei habe man aber auch in Deutschland beobachtet, beispielsweise in Wilhelmshaven. Staatssekretär v. Tirpitz fügte hinzu, in Wilhelmshaven sei die Malaria schlimmer gewesen als in Kiautschou. Die Presse sollte doch nicht durch übertriebene Berichte un- nöthige Beunruhigung Hervorrufen. Abg. Dasbach (Centr.) fragte an, ob die Sühnekirchen für die Ermordung der Missionäre schon gebaut seien und verliest einen Brief des Bischofs Anzer vom 1. Dezember 1899, aus dem hervorgeht, daß feit der Besetzung von Kiautschou durch
Deutschland die Schwierigkeiten für die Missionen sich vermehrt haben; es fehle den Misstonen ein wirksamer Schutz. Die Christenverfolgungen seien heftiger geworden, ein großer Theil der chinesischen Christen habe ihre Existenz verloren. Abg. Gröber (Centr.) wies darauf hin, daß ja die Verfolgungen der Missionen in China schon sehr alt sind. Im übrigen sei es fraglich, ob völkerrechtlich ein deutsches Protektorat über christliche Chinesen möglich sei. Auch erscheint es dem Redner zweifelhaft, ob deutsche Soldaten verpflichtet sind, in China Dienste zu thun. Die Verwendung von Freiwilligen erscheint ihm besser. Staatssekretär Tirpitz meint, es könne gar nicht zweifelhaft sein, daß Marinetruppen im Auslande verwendet werden dürfen. Abg. Gröber beantragte eine Resolution, wonach „die im Schutzgebiete Kiautschou zu verwendenden Truppen thrrn- li chst auf Grund freiwilliger Meldungen zusammen- gestellt werden sollen". — Graf Stollberg (kons.) fügt folgenden Zufütz dazu: „und auf eine Verstärkung der Chinesenkompagnie Bedacht zu nahmen." Gegen den Widerspruch des Staatssekretärs Tirpitz wurde die Resolution Grö- ber-Graf Stollberg angenommen. Mit der Anregung des Abg. Prinzen Arenberg, möglichst christliche Chinesen in die Chinesenkompagnie einzustellen, erklärte sich der Staatsminister einverstanden.
Aus -em Reichstage.
162. Sitzung vom 8. März 1900.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des MkeischVeschan-HefeHes.
Nach Paragraph 1 sollen Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Hunde, zum Genuffe für den Menschen vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden. Bei Nothschlachtungen darf hie Untersuchung vor der Schlachtung unterbleiben. — In Verbindung damit werden zur Berathung gestellt die Paragraphen 2 (Milderungen der Bestimmungen für Hausschlachtungen) und 14a bis 14d. Paragraph 14a enthält das von der Kommisston vorgeschlagene Einfuhrverbot für fremdes Fleisch vom 1. Januar 1904 ab; 14 b schreibt die amtliche Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches vor: 14 c überläßt dem BundeSrakhe die Anwendung des Gesetzes auf Wild und Federvieh; 14 d ermächtigt den Bundesrath, noch weitere Einfuhrbeschränkungen vorzuschreiben.
Ein sozialdemokratischer Antrag (Albrecht und Gen.) will die Paragraphen 2 und 14 a bis 14 d streichen und die Bestimmung die Regierungsvorlage wieder Herstellen, die für ausländisches Fleisch die amtliche Untersuchung vorschrieb und die Anordnung zuließ, daß die Einfuhr auf bestimmte Wege beschränkt werde.
Abg. AeckÜ-Koburg (freis.) beantragt, im § 2 die Milderung für Hausschlachtungen und auf daS wirklich im Haushalte verwendete Fleisch zu beschränken, den Verkauf des nicht untersuchten Fleisches aber zu untersagen.
Abg. Dr. Herstenüerger (Ctr.) bittet um die Ab- lehnung der beiden Anträge und Annahme der Kom- misstonsvorschläge und führt im übrigen etwa folgendes auS: Die Vorschläge der Kommisston wahren allein in richtiger Weise die Interessen der Landwirthschaft, ohne daß der industrielle Arbeiter dadurch zu Schaden kommt. Namentlich die HauSschlachiungen darf man nicht unter schärfere Kontrolle stellen, als die Kommission vorschlägt. Bei den Verhältniffen auf dem Lande liegt dazu gar keine Nolhwendigkeit vor. Auch das Ei fuhrverbot muß beibehalten werden. Es liegt eine große Gefahr für die Fleischverbraucher vor, wenn das ausländische Fleisch anders behandelt werden darf als das inländische. Denn die Voruntersuchung kann man für ausländisches Fleisch nicht erzwingen, und allein die Nachuntersuchung gewährt nach der Auskunft des Reichsgesundheitsamtes keine Gewähr gegen die Einschleppung von Seuchen. Man handelt also durchaus im Interesse der inländischen Le- völkeruna, wenn man ihre Versorgung mit gesundem Fleische sicherstellt. Die Rücksichtnahme auf das Ausland kann tue Lmdwinhschast nicht verstehen ; den Einsprüchen einiger Handelskammern gegen das Einfuhrverbot kann man kein großes Gewicht betleg-m. Die Handelskammern haben sich von jeher als die schlechtesten Kenner land- wirthschaftlichee Dinge erwiesen. Bergeltungsmaßregeln Amerikas braucht man nicht zu fürchten. Amerika wird nicht in das eigene Fleisch schneiden wollen, da es großes Interesse an der deutschen Einfuhr hat. Vie deutsche Landwirthschaft ist doch mehr der Berücksichtigung werth als das Ausland. (Beifall rechts und im Centrum.)
Adg. Ares« (freif. Berg, der Vertreter der Stadt Bremen) befürchtet Nachtheile für Handel, Industrie und Schifffahrt, wenn die Vorschläge der Kommission angenommen werden. Das Einfuhrverbot könne uns sehr schnell in einen Zollkrieg mit Amerika verwickeln; die deutsche Landwirthschaft werde aber keinen Nutzen davon haben. Amerika werde sicherlich nicht mit Gegenmaßregeln zögern. Redner erblickt sogar tn der Annahme der Kommisfionsvorschläge eine Gefahr für die Floltenvorlage; denn auf diese Weise werde man die Quellen verstopfen, aus denen man allein aus größere Einnahmen für die Lösung der Frage der Kostendeckung rechnen könne. . ,
Abg. Hraf LikiuLowströ« (kons.) tritt durchaus für die Vorschläge der Kommisston ein, die der Redner 'nicht agrarisch, sondern politisch, patriotisch und gerecht" nennt. Bon den Agrariern könnte tat Kommission eher der Vorwurf gemacht werden, daß sie der Kommission zu weit entgegengekommen fei. Die Angftmeierei vor Amerika findet Redner geradezu beschämend. Deutschland müsse seine Gesetze doch allem nach seinen Interessen machen, das Ausland aber habe sich nachher darein zu fügen . , , ...
Abg. Wurm (sozd.) begründet die sozialdemokratischen Anträge und bezeichnet es al» ganz ungerechtfertigt, die Hausschlachtungen milder zu behandeln. Den Vorschlägen der Kommisston würden die Sozialdemokraten niemals zustimmen.
Der natl. Abg. Sieg spricht für btt Vorschläge der Kommission. Redner schließt sich den Ausführungen der Nbgg. Gerstenberger und Graf Klinckowström vollkommen