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FuldaerMZettung

SiHrint täglich.

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Weine«

27. Jahrgang

IuLöa, Samstag, den 3. März 1900.

Jto 51.

-,,»r»,rri« shneBrinaerlohn snb Bestellgeld in Kuida und au*- ÄärtSlM.bVPs.

spalt. Sarwsfc «ile oder der« Raum1üPf.,Rs- klamen die Petit» teile 25 Pf.; 6< Mederholunges wird entsprechet. Rabatt gewährt

"TMr.Ä'Ä"* mit Ilnterhaklungs-Aeitage „Iffustrirte Sormlags-Ieitungk

[] Rußland und England in Mittelasien.

Bor hundert Jahren schrieb Friedrich von Schiller sein bekanntes Gedicht zum Wechsel des Jahrhunderts und sprach darin von „zwei gewal­tigen Nationen", die „um der Welt alleinigen Besitz ringen". Das waren Frankreich und Ruß­land. Wie sehr haben sich im Laufe dieses Jahr­hunderts die Verhältnisse geändert: es gibt keine Macht mehr, die ihre Gedanken auf eine Welt­herrschaft richten könnte, und in langer, langer Zeit wird es auch keine geben können; am aller­letzten könne Frankreich in diese Lage kommen. Aber etwas ist im ganzen neunzehnten Jahrhundert gleichgeblieben: der Wettbewerb zwischen Rußland und England um die Macht in Asien.

Damals als Schiller sein Gedicht schrieb zum vorigen Jahrhundertwechsel, hielten die Ruffen den Marsch nach Indien für keine allzuschwere Sache. Im Jahre 1801 faßte Kaiser Paul den Beschluß, einen solchen Vorstoß nach Indien zu wagen; er meinte, 22000 Kosaken würden hin­reichen dazu. Aber Zar Paul starb, ehe der Plan ausgeführt war; und unter dem Sturme der nachfolgenden gewaltigen Kriegsereignisse geriet!) der ganze Anschlag wieder in Vergessenheit. Da­mals würde es den Kosaken des Zaren wahrschein­lich wirklich nicht sehr schwer geworden sein, ihre Pferde im Ganges zu tränken. Aber nachher setzten sich die Engländler in verhältnißmäßig kurzer Zeit in Indien fest und immer fester; und als die Russen wieder an Indien zu denken an- siugen, da wußten sie auch bald, daß es mit den indischen Kosakenritten vorbei war. Wahrscheinlich wird auch um das Jahr 2000 noch kein dänischer Reiter spinen Gaul an den Usern des Ganges getummelt haben.

Nichtsdestoweniger zieht sich das Bestreben, in Asien vorzudringeu und so viel wie möglich von asiatischen Ländern unter russische Herrschaft zu bringen, wie ein rother Faden durch die russische Politik des neunzehnten Jahrhunderts, und fast stets im Gegensätze zu Großbritannien. Und zumal in neuerer Zeit tritt dieser Gegensatz je länger, desto schärfer hervor; denn die russischen und die englischen Jntereffenkreise stoßen an zwei Stellen aufeinander: in Dftaften und in Mittelasien.

Nur mit dem letzteren haben wir es heute zu thun. Die Einlösung der persischen, ursprüng­lich in London gemachten Anleihe mit russischem Gelds — die Nachrichten, Rußland strebe mit aller Gewalt nach einem festen Hafen am per­sischen Meerbusen — die probeweise Mobil­machung von russisch» n Truppen an der Grenze von Afghanistan — der angebliche Vorschlag des russischen Kriegsministers Kuropatkin, Herat zu besetzen: das alles sind Thatsachen, die der aller- jüngsten Zeit angehören; und faßt man sie alle zusammen ins Auge, so sieht man klar, daß gegenwärtig Rußland eine außergewöhnliche rege Thätigkeit entfaltet in der Betreibung seiner innerasiatischen Plane. Unwillkürlich verfällt man in ein leises Lächeln, wenn man damit die drollige Versicherung eines Londoner Blattes vergleicht, daß nämlich der Zar seinem Kriegs­minister zürne, weil dieser die Besetzung von Herat vorgeschlagen habe, und deswegen zürne, weil es des Zaren überzeugungstreue Absicht fei, dis strengste Neutralität während des Buren­krieges zu beobachten trotz aller Sympathien des russischen Volkes für die Buren.

Wie unermüdlich thätig Rußland in Mittel­asien ist, das geht nun von neuem recht deutlich hervor aus einer Meldung, die erst während der letzten Tage nach Deutschland gelangte: der Emir von Buchara hat an Rußland unentgeltlich größere Landstriche am Oberläufe des Amu Darja abgetreten mit der Erlaubniß, diese Landstriche nicht nur mit russischen Auswanderern zu besie­deln, sondern auch auf diesem neuen russischen Gebiete Militärbauten für die Verlegung von russischen Truppen dorthin zu errichten. Das ist eine sehr bedeutungsvolle Nachricht. Der Amu Darja bildet in seinem Oberlaufe die natürliche Grenze zwischen Buchara und Afghanistan auf eine lange Strecke hin; und wenn nun, wie selbstverständlich, die Russen schleunigst von der ihnen ertheilten Erlaubniß des Emirs von Buchara ausgiebigen Gebrauch gemacht haben werden, so werden sie damit einen neuen und sehr wichtigen Stützpunkt für zukünftige Operationen in Jnnerasien und namentlich gegen Afghanistan gewonnen haben — oder auch für Feldzugsplane im Verein mit Afghanistan.

-Afghanistan hat sich im Laufe der letzten Zeit zu einem recht beachtenswerthen Feind oder Bundesgenoffen entwickelt. Nach niedrigster

Schätzung beträgt die Kriegsmacht der Afghanen jetzt etwa 27 000 Mann Infanterie, 6000 Reiter und 4000 Artilleristen. Gegenwärtig neigt der Emir von Afghanistan wohl mehr nach der russischen Seite hin. Sollte er einmal zu wählen haben zwischen dem unbedingten An­schlüsse an einen der beiden Nebenbuhler und sich Rußland in die Arme werfen, so daß dieses Kerat, Kabul und Kandahar in seine Gewalt bekäme, bann würde doch der Augenblick gekom­men fein, in dem Indien ernstlich von Rußland bedroht sein würde. Und dann würde Rußland schwerlich lange zögern damit, die Politik des langsamen Vorrückens und Diplomatisirens in diejenige der kriegerischen Gewalt umzuwandeln.

Deutsches Reich.

Berlin, den 2. März.

x Politik tt#b „freie" Gewerkschaften. Die sogenannten „freien“ Gewerkschaften sind nach ihrem Statut politisch vollkommen neutral. Jedem ohne Rücksicht aus Partei und Religion steht darnach der Eintritt in dieselben frei. Wie verhält es sich aber in Wirklichkeit mit dieser Neutralität. Wirft man einen Blick in ihre Fachorgane und die Verfammlungsberichte, so muß man immer wieder eine offene Parteinahme für die Sozialdemokratie und ihre Bestrebungen feststellen. Thatsächlich bilden die „freien" Gewerkschaften eine Vorschule für die Sozial­demokratie; Gewerkschaften und Sozialdemokratie gehören auf das innigste zusammen. Hierfür nur einige Beispiele. ,Der Tabakarbeiter" das Fach­organ des Deutschen Tabakarbeiterverbandes bringt in einem Artikel, betitelt „Sozialdemokratie über­all", in Nr. 49 vorigen Jahres einen Triumph­gis an g auf die Ausbreitung der Sozialdemokratie und in diesem u. a. folgende Stellen: „Mit einer diabolischen Geschicklichkeit, dessen können die Gegner versichert fein, werden die politischen und ökonomischen Institutionen unferenGeist, den Geist der Sozialdemokratie einhauchen. Und Staat und Gesellschaft werden sich im sozia­listischen Sinne umgestalten. Eine Weltenwende wird sich vollziehen, die „Idee des Arbeiterstandes" wird, .wie Lassalle prophetisch verkündete, zur Herrschaft gelangen". — Und in der letzten Nr. 50 fordert das Blatt offen zur Wahl sozialdemo­kratischer Kandidaten auf: „Das beste, was die Arbeiter thun können, um dieses widerwärtige Spiel (gemeint ist die Berathung der Gewerbe­novelle) zu durchkreuzen, ist, daß sie eben nur Sozialdemokraten wählen". — Der Bericht des sozialdemokratischen Parteivorstandes auf dem letzten Parteitage ist der Ansicht, daß die Weber­bewegung am Niederrhein und die Bergarbeiter­bewegung im Ruhrrevier werthvolle Früchte für die sozialdemokratische Partei bringen werde, und der Textilarbeiter', Organ des Deutschen Tertilarbeiterbandes, sprach bei Gelegenheit des letzten Parteitages seine Zustimmung dazu aus, daß der Parteitag es bei der Expropiaiion belassen hätte, da nur eine grundstürzende Aende- runq der Produktionsbedingungen (also die Verwirklichung des Programms der Sozial­demokratie) die Arbeiter retten könne. Schon diese Proben lassen erkennen, daß die Behaup­tungen, die Gewerkschaften seien politisch neutral, nichts als eiteler Vorwand sind. Die Gewerk­schaften gehen darauf hinaus, die Arbeiter politisch vor den sozialdemokratisch en Parteikarren zu spannen. Arbeiter, die auf politische Selbst­ständigkeit etwas geben, werden sich für solche Hcindlungsdienste bestens bedanken.

△ ZLsstreS»«ge« zur KeSrmg des Kaudwerks behandelt die Sozialdemokratie bekanntlich stets mit Hohn und Spott und be­zeichnet dieselben als Jnnungszöpfe, die dem Hand- werk doch nichts mehr nützen könnten. Die wirthschaftliche Entwickelung der bürgerlichen Ge­sellschaft führe, wie es in ihrem Erfurter Pro- aramm heißt, mit Naturnothwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes, der durch immer kolossaleren Großbetrieb verdrängt werde, bis die Produktionsmittel in den Händen weniger Ka­pitalisten monopolifftt seien. Dieser Behauptung, für welche in ihrer Allgemeinheit auch die bis­herigen Ergebnisse der Gewerbestatistik keine stichhaltigen Belege bieten, sind häufig Urtheile der pra ktischen Erfahrung über die Lebens­fähigkeit des Handwerks entgegengestellt worden. Unter diesen ist auch dasUrtheil des Gewerbe­raths für Pommer n beachtenswerth, welches sich in den Berichten der preußischen Fabrikin- spektoren für das Jahr 1898 findet. Ausgehend von dem Lehrlingsmangel, erklärt der Gewerbe­rath, daß an demselben viel Schuld trügen die in manchen Blättern immerfort wiederholten Be­hauptungen, daß das Handwerk seine Berechtigung verloren habe und demnächst ganz von der wachsenden Großindustrie verdrängt werden würde. „Diese Behauptung ist durchaus

falsch. Das Handwerk lebt noch recht kräftig und wird niemals durch die Großindustrie be­seitigt oder ersetzt werden können; wohl aber ind die geistigen und künstlerischen An­orderungen, welche an das Handwerk gestellt werden, gewachsen, und ein Tischler oder ein Schlosser, der die Fortbildungsschule nicht mit Erfolg besucht hat, wird nur geringe Aussicht haben, weiter zu kommen. Das steht fest: ein Handwerker, der fein Geschäft versteht und den Anforderungen entspricht, welche die fortge­schrittene allgemeine Wohlhabenheit und der aus­gebildetere Kunstgeschmack stellen, wird stets in allgemeiner Achtung stehen und der klin­gende Lohn wird ihm nie fehlen." Es liegt also, wie hier wieder einmal mit Recht gesagt wird, zum größten Theile am Handwerk selbst, wenn es aus weiten Gebieten gewerblicher Thätigkeit seine Lebensfähigkeit erhalten und be­weisen will. Das thut es, wenn es z. B. seine Mitwirkung leiht für die Errichtung und Ver­waltung von Veranstaltungen, wie Gewerbe- und Fachschulen, Fortbildungskurse, Fachbibliotheken, Sammlungen von Zeichnungen und Mustern, Ausstellung mit Prärniirung der besten Leistungen, dauernde Ausstellungen (Gewerbemuseen), Muster­werkstätten mit Anwendung und Ausprobirung der neuesten Methoden und Maschinen. In dieser Beziehung wird sich durch die Hand­werkskammern und Innungen manches schaffen lassen, wie dies vor allem in Süddeutsch­land und Sachsen, bereits meistens durch gewerb­

liche Vereinigungen geschehen ist.

* Kok«, 1. März. In einer am 15. Febr. hier stattgehabten KoNferenz der Iiözefau- präfides der katholischen Arbeitervereine von Münster, Paderborn und Köln und der Ver­treter katholischer Arbeitervereine in den Diözesen Trier und Fulda wurde die Gründung eines Verbandes der katholischen Arbeiter­vereine Westdeutschlands beschloßen. Zweck desselben ist laut ,Westd. Arbeiterztg/ die Förde­rung und Verbreitung der katholischen Arbeiter­vereine in Westdeutschland. An der Spitze steht ein Verbandsausschuß von Vertretern der einzelnen Diözesen. Den einzelnen Arbeitervereinen wie auch den Diözesanverbänden läßt der Verband vollständige Selbständigkeit. Als Mittel zur Er­reichung des obengenannten Zweckes sind in Aus­sicht genommen: 1. gemeinsame Stellungnahme zu wichtigen sozialpolitischen Fragen; 2. Schaffung und Verbreitung von gemeinsamen Einrichtungen zur geistigen und wirthschaftlichen Hebung des Arbeiterstandes (Soziale Unterrichtskurse, Ver­mittelungskommissionen , Arbeitervertretervereine, Krankengeldzuschuß- und Sterbekaffen rc.); 3. Ver­breitung eines Verbandsorgans; 4. Veranstaltung von Verbandstagen der Präsides und Delegirten der Arbeitervereine. Die Konstituirung des Ver­

bandes wird in der nächsten Zeit in den einzelnen Diözesen Westdeutschlands durchgeführt und ein Arbeitsprogramm aufgestellt werden. In der gen. Konferenz wurde als das wichtigste Bindeglied des Verbandes ein Arbeiterblatt als Verbands­

organ mehr

anerkannt. Bis jetzt ist der Beitritt von als 300 Arbeitervereinen schon gesichert.

□ SkschWe brr Lochttllj btt kvbmrth- schcstlichru LittussgenossriWsteu Skutlchlanbs.

I. Die am 15. Februar er. in Berlin versammelten Berufsgenossenschaften Deutschlands geben ihrem Be­dauern darüber Ausdruck, daß ihnen vor Ausar­beitung der jetzt dem Reichstag vorliegenden Novelle zu den Unfallversicherungsgesetzen keine Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden ist.

II. Die Konferenz stellt fest, daß die Aenderungen der Novelle überwiegend im Interesse der Versicherten gehalten sind, ohne die gebotene Rücksicht auf bte Leistungsfähigkeit der Versicherungstrager. Das ist bei der heutigen Lage der Landwirthschaft um so mehr zu beklagen, als schon jetzt die Belastung durch die Beiträge zur landwirthschaftlichen Unfallversicherung das seiner Zeit bei Einführung der landwirthschaftlichen Unfallversicherung vorausgesehene Maß weit übersteigt und einen Umfang anzunehmen droht, dem d ie finan­zielle Kraft der Betriebsunternehmer auf die Dauer nicht gewachsen ist. Diese finanzielle Bedenken müssen umsomehr ins Gewicht fallen, als die bisherigen an sich schon geringen Leistungen des Reichs zur Unfallversicherung durch den Wegfall der Vorschuß­zahlungen seitens der Post und die Einführung von Vorauszahlungen seitens der Berufsgenossenschaften noch verringert werden sollen.

III. Die landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften können auf Grund der bisherigen Entwickelung der ver­schiedenen Zweige derArbeiterversicherung eine innere Berechtigung für die unterschiedliche Heranziehung der Betheiligten bei der Unfallversicherung im Gegen­satz zu der Kranken- und Jnvaliden-Bersicherung nicht anerkennen, halten vielmehr eine gesunde Grundlage für die Weiterentwickelung der gelammten Arbelter-Vsr- stcherungs-Gesetzgebung nur gegeben durch eme thunlichfl gleichmäßige Mitheran zrehung der Arbeit­nehmer, sowie des Reichs zu den Lasten aller Zwerge der Arbeiterversicherung, insbesondere auch der Unfall­versicherung. .

IV. Immerhin erachtet die Konferenz, in Anerkennung der mannigfachen und erheblichen Verbesserungen der Novelle gegenüber dem jetzigen Gesetze, die vorliegenden Gesetzänderungs-Entwürfe für annehmbar, wenn zumMindesten die nachfolgenden Ausstellungen undWunsche noch Berücksichtigung finden:

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Als verfehlt muß bezeichnet werden die vielfach unter Abweichung von dem bisherigen Zustande in das Belieben derBerussgenofscnschaften gestellte UebernahmevonMehrleistungen(VerficherunghauS- wirthschaftlicher Verrichtungen von Personen, die nicht im Betriebe beschäftigt sind, welche die Be- triebsstätte nur gelegentlich besuchen oder der Be- rufsgenossenschaftals Beamteangehören, Zulassung von Renten an unverschuldet Arbeitslose, an Re- konvaleseenten, an Witwer u. s. w.).

Eine solche Regelung kann nur zu einem uner­freulichen gegenseiligen Ueberbieten der Berufsgenossenschaft führen und die einzelnen Ver­sicherungsträger in den Augen der Versicherten mit einem verschiedenen Maße von Wohlwollen erfüllt erscheinen lassen. Das bisher gesetzlich be­stehende Gleichmaß muß durchaus gewahrt bleiben. Die Gewährung von einmaligen Kapitals­abfindungen an Stelle der Renten von 20'7. und weniger steht im Widerspruch mit dem Grundsätze der Unfallversicherungs-Gesetzgebung, für den Ausfall an Erwerbsfähigkeit eine fort­laufende Entschädigung zu geben Wenn, wie die amtliche Begründung der Novelle besagt, den Renten von 20°/» und weniger „ein wirthschaft- licher Werth kaum beizumessen ist", so führt das mit Nothwendigkeit zur gesetzlichen Beseitigung dieser Renten. Die Konferenz erklärt daher wiederholt die Gewährung einer Unfall-Ent­schädigung erst bei einer Verringerung der Er­werbsfähigkeit des Versicherten um '/- für an-

Dre Konferenz hält nach wie vor an der An­schauung fest, daß Kinder unter 7 Jahren als Arbeiter nicht zu betrachten sind und deshalb einen Anspruch auf Unfallentschädigung nicht haben; daß ferner bei Unfallverletzten noch schul­pflichtigen Kindern die Rentenzahlung für die Dauer der Schulpflicht zu ruhen hat.

Die Konferenz hält dafür, daß die gesetzliche Frist für die Geltendmachung von Unsallentschädigungs- ansprüchen des Verletzten auf 1 Jahr und der Hinterbliebenen eines Rentenempfängers auf 6 Monate verkürzt werden muß.

Gegen die anderweitige Regelung der m Aussicht genommenen Erschwerung des Renten-Herab- setzungs- und Aufhebungs-Verfahrens legen die landwirthschschaMchen Berufsgenossenschaften aus das Entschiedenste Verwahrung em. Die bisherige Geschäftsführung der landwirthschaft- lichen Berufsgenossenschaften gibt nach deren Ueberzeugung keinen Anlaß zu einer derartigen Mißtrauens-Bezeugung, wie sie in den fraglichen Vorschlägen der Novelle erblickt werden muß. Insbesondere ist auch in der amtlichen Be­gründung keinerlei Beweis für die Nothwendig­keit der Aenderung der seither geltenden Vor- schriften erbracht, vielmehr können die dort an­geführten Zahlen nur für die Beibehaltung des bisherigen Zustandes sprechen

Von der Zulassung der Haftpflichtversicherung durch die Berufsgenoffenschaften sind diese nur dann Gebrauch zu machen in der Lage, wenn ihnen gestattet wird, für ihren Bereich diese Ein­richtung zwangsweise durchzuführen.

Noch wichtiger aber erscheint die Beseitigung der bisherigen, auch in der Novelle wiederkehrenden Bestimmungen, wonach die Betriebsunternehmer für fahrlässige Handlungen m der Aus­übung ihres Berufs den Berufsgenossenschaften gegenüber haftpflichtig sind.

Die in der Novelle für die Sektionen vorgej chlagene Befugnißerweiterung ist mit einer einheitlichen und ordnungsmäßigen Geschäftsführung der Ge­nossenschaftsoorstände nicht vereinbar. Esmußdie Möglichkeit erhalten bleiben, auch für dre Ge- nossenschasten, welche in Sektionen emgethe.lt find, die geiammte Entschädigungsfestsetzung bei sich zu vereinigen. Würden die Sektionen über die Fest­setzung von Sterbegeld und die Einleitung des Heilverfahrens allein zu befinden haben, so würden ihre Entscheidungen den Entschließungen des Ge- nossenschastsvorftandes über die Rentendewilligun, vorgreifen und die Einlegung des Rekurses aus­

schließen. _

8 ©in Eingreifen des Reichsvers.cherungs- amts in rechtskräftige Entscheidungen und eine Berechtigung des Reichsverficherungsamts über die zu gewährende Entschädigung nach fretewt Ermessen, ohne an die Anträge der Parieren gebunden zu sein, entscheiden zu dürfen, ,st un­vereinbar mit anerkannten Grundsätzen des Pro-

9 Es erscheint dringend nothwendig, bei der in Bälde erwünschten Abänderung des Kran­kenversicherungsgesetz «s Borschrrften auf­zunehmen, welche alle der landwirthschaftl.chen Unfallversicherung unterworfenen Personen m eine reichsgesetzlich geregelte Krankenversicherung ßinbciicbcn»

10 Ein Inkrafttreten der Novelle mit dem Zeitpunkt der Verkündung, wie es jetzt im Wesentlichen vor­gesehen ist, erscheint im Hinblick auf die Unmög­lichkeit, die Bestimmungen der Statuten rechtzeitig mit den neuen Gesetzesvorschriften m Emklang zu bringen und auf die mit der Einführung der neuen Vorschriften ohnehin verbundenen Schw.e- riokeiten derart sachwidrig, daß vielmehr auf die Einsetzung einer angemessenen Uebergangs- und A o r b e r e i t u n g s s r i st gedrungen werden muß. ___

Reklame»- Auzeigentheil.