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27. Jahrgang.
Iuküa, Dienstag, den 27. Februar 190k
Bürgerlichen Gejetzbnche
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Bon Amtsrichter a. D. Mantey.
Nachdruck verboten.
nannten Diktaturparagraphen, dem § 10 des Ge- Die gesetzliche Erbfolge Nach dem setzes für Elsaß-Lothringen vom 31. Dezember । » ™ .
1871, der dem Statthalter die Befugmß verleiht: „bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit alle Maßregeln ungesäumt zu ergreifen, die er zur Abwendung der Gefahr für erforderlich halt . Im Namen der Konservativen, die gegen die Aushebung dieses Diktaturparagraphen stimmten, erklärte Abg. von Levetzow, daß auch sie kerne Freunde dieser Bestimmung seien und nur noch dies Mal für den Paragraphen stimmen wollten, der Reichsregierung aber alle Verantwortung
verheirathet, ersterer strrdt ohne Testament nach seinen Eltern, aber vor seiner Frau und einer Schwester, der Tante ferner Frau. Die Frau erhält als solche */ä deS Nachlasses und von dem Rest als Verwandte der zweite r Ordnung ebenfalls im Ganzen also »/. des Ser^ FiSkus oder eine ihm landesgesetzlich gleichgestellte juristische Person wird nur dann Erbe, wenn weder ein testamentarischer noch em gesetzlicher Erbe vorhanden ist.
18 Sohne erbt das Kind, das ein vorverstorbener ° Sohn in der Ehe mit seiner Nichte (Tochter einer Tochter des Erbl.) erzeugt hat, als Urenkelin sowohl auf den Theil seines Vaters wie auf den seiner vorverstorbenen Mutter und
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vor sich.
Von selbst versteht sich, daß, wer in der ersten, der zweiten oder der dritten Ordnung verschiedenen Stämmen angehört, den in jedem
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Eine Stunde später kamen ein Herr und eine Dame, Freunde von Lady Davement, zu Frau Coggle mit dem Auftrage, die Tochter der Lady zu übernehmen und in eine größere Erziehungsanstalt zu bringen. Sie hielten sich, wie sie sagten, zu diesem Zwecke nur einen Tag in London aus und wollten Anna Davement gleich mit-I nehmen. Frau Coggle sollte sie an ihrem neuen Aufenthaltsort, so oft eS ihr beliebe, besuchen, .und von Lady Davement als lebenslängliche -Rente die für ihr Kind bezahlte Pension forlbe- Hiehen. Lady sei glücklich, auf diese Art sich dankbar bezeigen zu können. „Für Lebenszeit", das war freilich mehr, als die Wittwe gehofft chatte. Das waren gute Nachrichten, aber etwas befürchtete sie, würde Hanna, wenn diese gerade zu Hause märe, nicht Schwierigkeiten machen?"
Roth aber ist die Mutter der Erfindungen. Frau Coggle bat di« Herrschaften, einen Augenblick zu warten, nahm ein Kelchglas, ging zu tanna in die Küche und bat diese mit erregter timme:
„Ach, id) bin so unwohl, liebe Hanno, gehe doch zum Arzt und lasse mir die Medizin gleich machen, roatte jedoch darauf, denn ssnst bringt sie mir der Bckenjunge erst morgen."
„Hanna kam dieser Aufforderung sofort nach. Frau Coggle ging zu ihren Gästen Md fragte,
ob sie Frl. Davement sehen wollten. „Ja, wir möchten sie gleich mit uns nehmen und ihr Gepäck holen laffen "
,-Gleich?"
„Ja, wir müffen darum bitten, denn unsere Zeit ist sehr kurz, und wir möchten Davements Wünsche gern erfüllen." ,
„Ich hoffe, daß sie nicht weinen und schreien wird, denn so was macht mich krank-, fügte die
(Schluß.)
3. Die dritte Ordnung umfaßt die Großeltern, sowie an Seitenverwandten die Geschwister der Mutter und die Geschwister des (ehelichen) Vaters des Erblassers, schließlich die Abkömmlinge dieser Seitenoerwandten. Die Berufung als Erbe ist fo geordnet: Leben zur Zeit noch alle Großeltern (regelmäßig 4 dagegen nur 2, wenn der Erblasser em uneheliches Kind ist und nur 1 — Großmutter — wenn überdies auch die Mutter des Erblassers em uneheliches Kind ist), so erben sie allein und zu gleichen Theilen. Lebt von dem einen oder dem anderen Großelternpaare der Großvater oder die Großmutter nicht mehr, so treten an die Sklk des Verstorbenen dessen Abkömmlinge. Smd Abkömmlinge nicht vorhanden, so fällt der An- theil des Verstorbenen dem anderen Therle des Großelternpaares und, wenn dieser nicht mehr lebt, dessen Abkömmlingen zu. Lebt das eine Großelternpaar nicht mehr und sind auch Abkömmlinge deffelbeu nicht vorhanden, so erben I die anderen Großeltern oder ihre Abkömmlinge allein Soweit Abkömmlinge an die Stelle ihrer Eltern oder ihrer Voreltern treten, finden die für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften Anwendung. ,
4. Die vierte Ordnung ist die der (regelmäßig 8) Urgroßeltern des Erblaffers und der Abkömmlinge solcher, soweit sie nicht schon m uia w—....... - ...
den früheren Ordnungen in Betracht kamen. Ge- ' _. unb <te rtni) kinderlos mit einander langt von den Urgroßeltern auch nur einer zur ......
Erbfolge, so sind die Seitenverwandten ausge- schloffeu. Der Grundsatz, daß an Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Vorfahren deffen Abkömmlinge treten, ist hier aufgegeben. Mehrere Urgroßeltern erben immer zu gleichen Theilen, auch wenn sie verschiedenen Linien angehören. Kommen Urgroßeltern selbst nicht in Frage, so erbt von ihren Abkömmlingen her, welcher mit dem Erblaffer dem Grade nach am nächsten verwandt ist. Mehrere ihm gleich nahe Verwandte erben zu gleichen Theilen.
6 Genau nach dem Vorbilde der vierten Ordnung geht die gesetzliche Erbfolge entfernterer Voreltern des Erblaffers und der Abkömmlinge solcher in der fünften und in ferneren Ordnungen
mit Zlnterhattmtgs-Beilage „Muffrirte tzomüags-Mftmg'/
Deutsches $<1^
Berlin, 26. Februar.
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täglich, znahme der und Feier- PierteljLhrl. «g'p"i» aerlohn gelb in «afba und and- AriSlM.bVPf.
M 47. __________
q Deutschland, Frankreich und der I
Diktaturparagraph.
Im Sommer des verfloffenen Jahres wurden allerhand Stimmen laut, Deutschland und Frankreich gehörten auf der See zusammen im Bunde mit dem Zarenreiche gegen das „Britannien, das auf den Wogen herrscht . Kaiser Wilhelm besuchte ein französisches Schulschiff im Hafen der alten norwegischen Handelsstadt Bergen; ein französisches Kriegsschiff kehrte für die Dauer einer Woche in Bremerhaven ein, und deutsche und sranzösische Seeoffiziere tauschten mit einander Liebenswürdigkeiten aus, wahrend ftanzöfische Marineleute blondzöpfige deutsche Mädchen im Tanze schwangen. Leicht erregbare «emüther sahen bereits die Revanche für immer begraben und die Morgenröthe dauernder Freundschaft über Frankreich und Deutschland
Gatten geht neben Verwandten der ersten Ordnung auf ein Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung auf die Hälfte der Erbichaf. Neben den zur dritten Ordnung gehörenden Großeltern wird er mindestens zur Halste Erbe. Treffen jedoch mit Großeltern noch Abkömm- linqe von Großeltern zusammen, so erhält er auch von der anderen Hälste noch den Antheil, der nach den dargestellten Grundsätzen der dritten Ordnung diesen Abkömmlingen zufallen würde. Außerdem gebührt dem Gatten neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern - nicht also neben Abkömmlingen d s Erblaffers — ein nach Vermächtnißgrundsatzen zu behandelnder Voraus, bestehend in den Hochzeitsgeschenken und den zum ehelichen Haus- halt gehörenden Gegenständen, soweit diese nicht Zubehör eines Grundstücks sind. Sind weder Verwandte erster noch Weiter Ordnung, noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Gatte die ganze Erbschaft.
Voraussetzung des gesetzlichen Gattenerbrechts ist eine gütige und zur Ze't des Todes des Erblassers nicht etwa schon durch Scheidung gelöste I ober durch Richterspruch bezüglich der ehelichen Gemeinschaft aufgehobene Ehe. Doch ist das Erbrecht des überlebenden Gatten sowie das Recht auf den Voraus bereits dann au^- geschloffen, wenn der Erblasset zur Zett fernes Todes auf Scheidung wegen Verschuldens des I Gatten zu klagen berechtigt war und die Klage auf Scheidung ober Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft erhoben hatte.
Gehört der überlebende Gatte zugleich zu „ den erbberechtigten Verwandten des Erblaffers, rt so erbt er zugleich als Verwandter. Beispiel.
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Marianne.
Dem englischen Originale der Lady Fullerton «acherzählt.
Von M. Röhr.
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Vor allen Dingen aber befindet sich die I stämme zufallenden Antheil erhält. Reichsregierung mtt ihrer Beibehaltung des Bit- =ftr bie et»e Ordnung: neben einem
taturparagraphen wieder einmal im ausgespro- @ . ?rbt chenen Gegensätze zu der gefammten Be- oölkerung des ganzen Reiches, und vor allen Dingen in schädlichem Widerspruche zu der Einwohnerschaft von Elsaß'Lothringen selbst. Aus diese Weise wird es am allerwenigsten gelingen, die Herzen der Elsaß-Lothringer in frei gewähltem LiedeSbunde an Altdeutschland zu fesseln!
leuchten.
Aber Frankreich ist das Land der sähen Stimmungswechsel, und vor wenigen Wochen hat es der Präsident der französischen Deputirten- fammer fertig gebracht, an einem öffentlichen Orte eine Rede zu halten, die nur so triefte von Revanche-Gedanken. Im Reichstage aber hat am letzten Mittwoch Reichskanzler Fürst Hohenlohe von „unseren erregbaren Nachbarn" gesprochen:
Unsere Nachbarn sind erregbar. Unsere Be- wölkerung (in Elsaß-Lothringen) steht noch an vielen Orten in Beziehungen zu ihren früheren Landsleuten. Es ist immerhin möglich, daß mt von etwaigen im Nachbarlande austretenden Erschütterungen nicht unberührt bleiben. Allerdings sind unsere Beziehungen zu der französischen Regierung int denkbar besten, und auch im Lande ist die Stimmung für «ns fr rundlich er als in früheren Jahren. Aber eine Gewähr für die Dauer der Stimmung kann niemand geben. Deshalb müffen wir für alle Eventualitäten vorbereitet fern und dürfen die Mittel nicht aus der Hand «eben, deren nur zur Sicherung unseres Besitzes bedürfen. Wir haben Elsaß-Lothringen nicht durch Volksabstimmung, sondern mit Waffengewalt erworben und wollen das wieder gewonnene Land behalten..."
Ein ernüchternbes Sturzbab für bie überschwänglichen Hoffnungen aller solchen Leute, bie bie Zukunft bereits im rosigen Lichte eines Freunbschaftsbunbes zwischen Deutschlanb unb Frankreich erstrahlen sahen. Die Franzosen hatten es so gern gesehen, daß bas starke Deutschland an bie Spitze eines englanbfeindlichen Festland- bunbes trete — deutlicher ausgedrückt, baß es gegen Britannien den Franzosen die Kastanien aus dem Feuer hole. Seitdem sie die - eigentlich selbstverständliche! Erfahrung gemacht haben, daß Deutschland für solche gefährliche unb für sich selbst höchst unzweckmäßige Pläne nicht zu haben ist, ist bas Thermometer der sreunbschaftlichen Gesinnungen „unserer erregbaren Nachbarn" für Deutschlanb um mehrere Grab gesunken, und wer weiß, was sich noch ereignet, wenn am Ende das Waffenglück im Burenkriege doch noch den Engländern günstig sein sollte. Dann kann es leicht kommen, daß man in Paris in gar nicht ferner Zeit bie englische Freunbschaft no ch höher im Preise schätzt als kurz vorher die beutsche.
Trotz alledem stand der Reichskanzler Fürst Hohenlohe im Reichstage fast allein ba mit feinem grunbsätzlichen Festhalten an dem soge-
überließen dabei.
Reichskanzler Fürst Hohenlohe hat den Gegnern des Paragraphen selbst neue Waffen bagegen in bie Hand gedrückt, ohne Äoncht, wohl sogar gegen seine Absicht, weil eben alles gegen bie Beibehaltung dieses Paragraphen spricht. Im Reichstage find viele Beweismittel gegen denselben beigebracht worden. Nur ein wichtiger Punkt ist dabei unberührt geblieben.
Gerade in Regierungskreisen hört man häufig bie Klage äußern, daß fo wenig Al t- beutfche in Elsaß-Lothringen sich ansiedeln. I Aber wer sucht gern ein neues Heim in einem Lande, das unter der Herrschaft eines wichen Ausnahmegesetzes steht, eines „gesetzgeberischen Ungeheuers", rote der elsässische Abgeordnete Von bersch eer sehr treffend sich ausbrückte? Der Statthalter kann, wenn es ihm beliebt, nach diesem Diktaturparagraphen sofort jedermann aus Elsaß-Lothringen hinausweisen, Eingeborene des Landes unb Altdeutsche genau ebenso wie Ausländer. Wer setzt sich gern der Gefahr ans, plötzlich durch solche Maßregeln bedacht zu werden? Man sage nicht, das könne nicht Vorkommen. Wahrscheinlich ist es nicht. Aber wer die Geschichte unseres Polizetspitzelthums genauer kennt, der weiß, daß auf diesem Gebiete mit unter das ganz Unwahrscheinliche zum Er- eigniß wird; und jedenfalls wünscht der, ber einen neuen Herb sich bauen will, bas in einem Sanbe zu tbun, das nicht von Beamtenwillkür beherrscht wirb. Die Regierung schadet also durch das starre Festhalten an dem Diktaturparagraphen ihren eigenen Plänen ganz erheblich; und gleichzeitig trägt sie dazu bei. dadurch tn Frankreich nach wie vor der Anschauung Nahrung zu geben, daß Elsaß-Lothingen noch immer nicht von Deutschland als ein Stück von sich selbst angesehen wird, sondern als eine noch nicht ganz sichere Eroberung, die sestgehalten werden müsse mit Ausnahmebestimmungen und Gewaltmitteln.
Dame noch hinzu.
„Ich will Ihnen einen Vorschlag machen , sagte Frau Coggle, „nehmen Sie das Mädchen unter dem Vorwande einer Spazierfahrt mit, und morgen werde ich sie mit Hanna besuchen. Sie fährt nicht oft und doch fo gern spazieren und wird mit Freuden darauf eingehen. Wenn Sie sie nun in Richmond laffen, so sagen sie ihr vielleicht, daß wir morgen bestimmt zu ihr kommen."
„Ja, so wird es am besten sein."
Wenige Minuten später kam Polly, freudig erregt über den schönen Wagen, worin sie fahren sollte. Frau Coggle hielt mit Mühe ihre Thronen zurück, aber bie Furcht vor Hanna ließ sie selbst zur Eile treiben. „Es ist ja nicht lange," tröstete sie sich selbst, als sie in der Thürs stand, unb dem Wagen nachblickte. , , x
Oft fühlt man, daß man Unrecht hat, unb handelt doch nicht anders, weil man glaubt, man müsse die Sache ihren eigenen Weg gehen taffen. Polly konnte ja ebenso gut Anna Davement, wie Polly Yates fein. Frau Coggle halte es ja immer behauptet, unb bie eigene Mutter hätte nur ihr Kind verlangt, um eine Lady aus ihm zu machen unb ihm eine elegante Erziehung zu geben. Sie I ging hierauf hin und packte brr ®#i»ber und übrigen
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spalt. GarmorA zelle oder der« Raum 15 Pf., Ks- Namen die Petit- zell, 25 Pf.; M Wiederholung«« wird entsprechend. Rabatt grwühÄ
• Landralh a. D. K-rste«, einer bet gemaßregelten konservativen Kanalgegner aus dem vorigen Jahre, ist bekanntlich von ber Stabt Thorn zu ihrem Oberbürgermeister erwählt worben. Man war begierig daraus zu erfahren, ob er nun sein Manbat zum preußischen Abgeord- netenhause niebetlegen werbe ober nicht. Jetzt wirb berichtet, daß er dies zu thun gedenke, da bie Stadt Thorn ihn als ihren Vertreter im Herrenhause zu präsentiren gedenke. Sonderlich erbaut wird diese letztere nicht davon sein. Aber es wird ihr kaum etwas Anderes übrig bleiben, als in den säuern Apfel der Bestätigung zu
Großmutter. , , v
II. Durch das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten wird bas Erbrecht ber Verwandten beschränkt, in den entfernteren Ordnungen sogar ausgeschlossen. Das Erbrecht des Sachen des Kindes ein. Frau Coggle wurde bei dieser Arbeit immer trauriger unb war, als sie Hanna's Stimme hörte, fo erschrocken, als hätte sie das Kind ermordet. Sie wußte gar nicht, was sie ihrer Magd eigentlich sagen sollte.
Als bie arme alte Frau hörte, baß Polly fort sei, als sie endlich verstand, daß das Kind einer armen, eingekerkerten katholischen Mutter in eine protestantische Erziehungsanstalt gebracht worden fei, daß es, anstatt nun bie erste heilige Kommunion zu erhalten, unb bieS war ber Zielpunkt ihres zehnjährigen unausgesetzten Flehens unb Betens, zu einer anderen Religion übertreten sollte, fand sie in ihrer Herzensangst nur die Worte: „Möge Gott ihnen verzeihen!" und ihr Gesicht zeigte einen Ausdruck, der die Witwe aufs Höchste erschreckte.
O Hanna, Du wirst doch nicht sterben?" „Nein, so Gott es gefällt, werde ich leben, um Polly zu retten."
Sie versank in tiefe Gedanken unb überließ sich ganz ihrem bitteren Kummer, benn sie war sich ber Unmöglichkeit bewußt, das Kind anders als durch ihr inständiges Gebet zu retten sei. Hanna besaß so viel gesunden Menschenverstand, daß sie nie etwas Nutzloses unternahm, ebenso wenig Nutzloses unternahm, ebenso wenig aber das Mögliche ungethan ließ. Sie klagte, aber sie schalt nicht in ihrem Kummer und ihrer Aufregung. Sie verhielt sich still unb ging am nächsten Tage ruhig zu Polly, die sich in tbre I Arme warf unb flehentlich bat, doch wieder nach Hause genommen zu werden, denn sie wolle eine Katholikin bleiben. Hanna hinderte diesen Ge- I sühlsmksbruch nicht, aber flüsterte dem Mädchen
Aas neue Ikeischveschau-Aesetz und bie Vereinbarungen darüber in bet Kommission einige Worte zu, bie ihr Herz heftig schlagen ließen, Worte, wie sie Gott ben DemÜthigen und Gäubigen in den Mund legt, roenn sie gleich Schutzengeln die Seelen von der ihnen auferlegten Last befreien.
10. Kapitel.
Es war an einem schönen Nachmittage des englischen Sommers. Was ist schöner als Rich- mond? Sein blofer Name erweckt in unferm Geiste ein Bild, daS weder durch Kunst noch Natur übertroffen werden kann: Gefilde, so weit das Auge reicht, — der fauste blaue Himmel, die weißen Wolkev, die ihre Schatten übet Ströme und Wiesen werfen — jedesmal, wenn man diese blühende, lachende Scenene sieht, übet- tascht unb entzückt sie uns von neuem.
Frau Dimple's Schule lag zwischen einer Wiese und einem Flusse. Es wat ein großes Haus im Rohbau; im Garten standen lange Alleen und ein Labyrinth war dort angelegt, welches das Entzücken der jüngeren Schülerinnen hervorries. An einem schönen Juni-Nachmittage saßen in einem großen Zimmer einige ber altem Schülerinnen mit Nähen beschäftigt, .jn jener Beit wurde auf diese Kunst noch mehr Gewicht gelegt, als heutigen Tages. Die Zungen ruhten nicht, während die Finget thätig waren, unb benutzten so Frau Dimple's Abwesenheit. Fanny Maybank fragte Jane Galdwell, ob sie ein ebenso großes Packet mit Kuchen unb Süßigkeiten von ihrer Tante erhalten habe, wie Emma Robson. Dies gab bann zu ber Bemerkung Veranlassung, baß Mädchen, deren Verwandte auf dem Lande lebten, meistens die besten Geschenke erhielten.
(Fortsetzung folgt.)