Jutöa, Samstag, den 27. Januar 1900.
27. Jahrgang.
ganzen feierlichen Handlung. Die prächtige Cor- stnische Kapelle konnte die Theilnehmer nicht fassen, obwohl diese selbst einer Kirche in ihren Dimensionen gleichkommt. Hier erwartete der ryerrung, die man in den Vereinigten! putsche Kardinaldiakon S t e i n h u b e r mit geist. Staaten von Amerika dem englischen Vorgehen "chem G-folge seine andächtigen Landsleute. -----«.i. m— . •' ~ - - Msgr. de Waal hielt eine längere Ansprache, in welcher er auf die Bedeutung des Tages, als Fest der hl. Familie von Nazareth hinwies. Nach Aussetzung des allerheil. Altarssakramentes, während welcher von den Chören deS Genua
I beiden Rektoren der Nationalstiftungen, Dr. Franz Naql und Anton de Waal.
Unsere Stadt zeigt schon ganz und gar das Gepräge des Jubiläumsjahres. Weniger als in den gewöhnlichen Saisons sieht man den Engländer, welcher in den anderen Jahren auch hier die Situation zu beherrschen pflegt Dagegen tritt der Deutsche besonders zahlreich auf, obgleich die deutschen, österreichischen und schweizer Pilgerzüge erst später kommen werden. Die Franzosen scheinen sich den Besuch Roms zum kommenden Mai aufsparen zu wollen, in welchem Monate Leo XIII. die Heilig- und Seligsprechung ihrer beiden Landsleute verlegt hat. Da auch die Beatifikation der Erescenzia von Kaufbeuren wahrscheinlich im Mai stattfinden wird, so würde auch die bereits aus Bayern angemeldete Pilgerschaft um diese Zeit hier eintreffen.
Rom zeigte besonders in den letzten Tagen eine sehr lebhafte Phystonomie durch die ligurischen Pilger und durch das fortwährende Kommen und Gehen kleinerer italienischer Ab- theilungen, welche aus allen Theilen des Königreichs nach Rom kommen. Das milde, sonnige Wetter trägt auch viel zum guten Besuch der Hauptstadt bei. Viele Italiener machen sich auch die bedeutenden Preisermäßigungen auf den italienischen Eisenbahnen zu Nutze, um eine Erholungsreise zu unternehmen und gleichzeitig ihren religiösen Pflichten in Betreff des heiligen Jahres zu genügen. Und dabei blüht gegenwärtig die römische „Jubiläumsindustrie", so daß ihre Blüthen oft ganz wunderlicher Art sind. Viele Gegenstände werden als Andenken an das hl. Jahr verkauft, welche mit demselben absolut nichts zu thun haben. Cigarrentaschen, Rauchservice und Olivenholzarbeiten, Alles muß dem hl. Jahre dienen. Man sieht, der Römer ist ein gar nicht so schlechter Geschäftsmann, wenn es sich darum handelt, den frommen oder nicht frommen Fremden das Geld aus der Tasche zu locken.
Im deutschen Reichstage ist auf die auS- tvärtige Politik dann wieder die innere und nament- «ch noch einmal die Sozialpolitik gefolgt, nämlich bei der Berathung des Etats des Reichskanzlers und der Reichskanzlei. Noch einmal find die Konservativen Sturm gelaufen gegen den Reichskanzler und gegen den Staatssekretär Grafen Posadowsky wegen der Aufhebung des Verbindungsverbotes für politische Vereine; aber es ist schwerlich anzunehmen, daß die «"gegriffenen dadurch sonderlich in ihrer Rede gestört worden find. Der fieikonservative Abg. von Kar- borff mußte es sogar erleben, daß er nachträglich von der konservativen .Kreuz-Zeitung' abgekanzelt
nikums und der Gesellschaft des göttl. Heilands einige Gesänge ausgeführt wurden, ertheilte Kardinal Steinhuber den feierlichen Segen, worauf der Zug die Basilika wieder verließ und sich darauf im Portikus wieder auflöste.
Wie vor wenigen Wochen in der Peters- kirche, so haben auch gestern die Deutschen durch diese überaus imposante Demonstration ihrer Zusammengehörigkeit im AuSlande Ausdruck gegeben, wie bisher noch keine andere Nation es zu Stande gebracht hat. Diese würdige Manifestation wird auch nicht verfehlen, den gebührenden Eindruck auf die Römer zu machen und somit das Ansehen der Deutschen, Oesterreicher und Schweizer noch erhöhen.
Unsere deutsche Nation sollte daher den hiesigen Landsleuten Dank wissen für ihr eifriges Benehmen — auch abgesehen vom religiösen Standpunkt — mit welchem dieselben hier den Namen und die Würde ihres Vaterlandes hochhalten.
Dieser Dank gebührt aber insbesondere den- jeiligen, welche unablässig und trotz mancher sich ihnen entgegenstellenden Hindernisse bemüht find, die Jnüiative dazu zu ergreifen, nämlich den |
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I wurde als „minder glücklich" in seinem Angriffe gegen den Kanzler.
In die Etatsberathungen ist die neue Novelle zum Unfallversicherungsgcsetze hineingeschoben worden. Dieselbe wurde einer besonderen Kommission von 28 Mitgliedern zur Vorberathung überwiesen. Nachher folgte die sogenannte „lex Heintze", über deren Berathung im Reichstage in der nächsten Wochenschau berichtet werden soll.
Auch das preußische Abgeordnetenhaus hat nunmehr die zweite Etatsberathung in Angriff genommen und hat außerdem einen freisinnigen Antrag berathen und abgelehnt, der eine neue Ein- theilung der preußischen Wahlkreise vorgenommen wissen wollte. Nicht das thut noth, sondern eine Reform des preußischen Landtags-Wahlrechts. Die Freisinnigen aber dachten, wie immer, nicht an die Allgemeinheit und ihre Bedürfnisse, sondern nur an sich und ihre versinkenden Schifflein: eine Annahme ihres Antrages würde die Freisinnigen vermuthlich sehr viel zahlreicher im preußischen Abgeordnetenhause gemacht haben. Der Antrag wurde aber mit erdrückender Mehrheit abgelehnt.
Einen für die Landwirthschaft sehr wichtigen Beschluß hat die bayerische Abgeordnetenkammer gefaßt: mit 119 gegen 5 Stimmen hat die Kammer den Gesetzentwurf angenommen über die Gründung einer staatlichen Pferdeversiche- rungs-Anstalt.
Oesterreich hat sein neues Ministerium des Herrn von Körber. Das neue Kabinet ist aus tüchtigen und kenntnißreichen Herren zusammengesetzt und ist von der Presse aller Parteien recht freundlich begrüßt worden. Die Anbahnung eines Ausgleiches zwischen Deutschen und Tschechen ist, tote bekannt, die erste und schwierigste unter allen den schwierigen Aufgaben, die ihnen zufallen; bereits zum 29. Januar ist die erste Verständigungs-Konferenz nach Wien einberufen worden. Die Konferenz wird von Deutschen und von Tschechen beschickt werden. Ob sie Erfolg haben wird, muß man abwarten.
Römische Briese.
XVI.
□ Rom, 22. Januar 1900.
Der altehrwürdige Lateran war gestern Nachmittag der Schauplatz einer imposanten Jubiläumsfeier Seitens der kath. Deutschen in Rom. Einer Einladung der beiden Rektoren der deutschen Nationalstiftungen folgend, hatten sich im Portikus der mächtigen Basilika etwa 2000 Deutsche, Oesterreicher uud Schweizer eingefunden, um in feierlicher Prozession ihren Einzug durch die Porta Santa zu halten. Mit deutscher Pünktlichkeit setzte sich der Zug in Bewegung. Es nahmen an demselben theil: die Geistlichen des Campo Santo und der Anima, die Zöglinge des Germanischen Kollegiums, die Kongregation des göttlichen Heilandes, die deutschen Barmherzigen Brüder, fast alle Nonnen und Mönche unserer Nationalität, die Bruderschaft des Campo Santo, der Gesellenoerein u. A. Eine endlose Reihe von Herren und Damen bildete den Schluß des Zuges. Der bei feinen Landsleuten so allgemein beliebte Monsignor de Waal leitete persönlich die Anordnungen und wurde dabei durch seine Kapläne aus das Wirksamste unterstützt. In Folge dessen herrschte eine hier in I alten doppelt wohlthuende Ordnung während der Prozession, als auch während der
Deutsches Deich.
Berlin, den 26. Januar.
X Als Beitrag zur katholisch-soziale« Literatur stellt sich besonders diesmal der B e- richt über die letztjährige Generalversammlung der Katholiken Deutschlands in Neisse dar, welcher vor kurzem erschienen ist. Die meisten der hier gesammelten Reden der öffentlichen Versammlungen behandeln Fragen, welche allgemein von hohem sozialem Interesse find. Hervorzuheben sind die Reden von Prvf.
! hat, muß sie auch vollenden; nur wer die Hinfahrt gemacht, kann auch die Rückfahrt verlangen. Durch diese Bestimmungen der Eisenbahngesellschaften verliert der Fahrschein den Charakter als echtes Jnhaberpapier, man nennt ihn ein unvollkommenes, hinkendes Inhaber- oder Legitimationspapier.
In Theorie und Praxis hat man diese Erwägungen nicht immer gebilligt, und es bedurfte des ausdrücklichen Vermerks auf den Rückfahrkarten „Nicht übertragbar (f. Tarif.)" Man ging von allgemeinen Erwägungen aus; so, es fei doch ganz gleichgiltig, ob nun Müller von Frankfurt nach Hamburg zurückfahre, oder ob er an Schulze seine Karte verkaufe; die Bahngesellschaft müsse einen Platz zur Verfügung stellen, wer darauf sitze, sei ganz gleichgiltig; es sei für Hin- und Rückfahrt bezahlt, und das Bezahlte müsse auch ausgenutzt werden können. Man kann derartigen Erwägungen eine gewisse Berechtigung nicht absprechen, unser Billigkeitsgefühl möchte ihnen gerne zustimmen, aber sehen doch wir einmal genau zu. Rückfahrkarten sind verhältniß- mäßig billiger als die Hin- und Rückfahrkarten einzeln; die Bahnverwaltung gewährt dem Reisenden eine Vergünstigung, weil er in kurzer Zeit dieselbe Strecke hin- und zurückfährt; an sich hat der Reisende auf diese Vergünstigung keinen Anspruch, und wenn die Bahngesellschaft überhaupt nur einfache Billets verkaufen würde, wenn sie es ablehnte, über Hin- und Rückreise zusammen gleich einen Beförderungsvertrag abzuschließen, so wären sie nicht dazu zu zwingen. In Oesterreich-Ungarn werden Rückfahrkarten zum Theil nicht ausgegeben und für die IV. Klaffe sind sie bei uns ja auch noch nicht eingeführt. Wenn nun die Bestimmung der Unübertragbarkeit der Rückfahrkarten aufgehoben würde, so könnte sich leicht ein Handel mit letzteren entwickeln, es würden in der Nähe der Bahnhöfe sich der eine oder der andere findige Kopf Retourbilletgeschäfte eröffnen, in denen man derartig unbenutzte Karten billiger kaufen könnte als am Bahnschalter; das wäre aber zweifellos eine, wenn auch nicht erhebliche, so doch prinzipiell zu verwerfende Schädigung der Eisenbahngesellschaften. Die Erfahrung müßte erst lehren, einen wie großen Umfang, dieses Unterhändlergeschäft annehmen würde, das jetzt schon von Hotelportiers betrieben! wirb, und welche weitere Mißstände, wie Betrügereien der Schaffner, eS zeitigen könnte.
Ist heute Jemand nicht in der Sage feine gelöste Rückfahrkarte auch zur Rückfahrt benutzen zu können, so wird ihm die Differenz zwischen der Rückfahrkarte und der einfachen Karte auf Antrag zurackerstattet; daß dieses Verfahren noch etwas umständlich ist, soll nicht geleugnet werden, aber der Reisende erleidet doch keinen Schaden an seinem Geldbeutel.
Man hat auch wohl gesagt, die Eisenbahn- verwaltung kann gar nicht kontrolliren, ob die Rückfahrkarte nicht doch von einem Anderen benutzt wird; das Verbot der Uebertragbarleit steht auf dem Papier, hat aber gar keine praktische Bedeutung; dieser Einwand läßt sich hören, kann aber nur vom eisenbahnbetriebstechnischen Standpunkte gewürdigt werden.
Also nach den jetzt herrschenden Bestimmungen und juristischen Erwägungen darf ich meine Rückfahrkarte nicht verkaufen; es fragt sich schließlich nur noch: ist der Verkauf strafbar, oder könnte die Bahnoerwaltung nur Schadenersatz, d. h. Nachzahlung verlangen? Es kann sich nur um den § 263 des Reichsstrafgesetzbuchss handeln, durch den der Betrug bestraft wird. DaS große Publikum wird die Benutzung der Rückfahrkarte stets für zulässig halten, aber der Jurist muß doch sagen, daß § 263 hier Anwendung finden muß: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher ober burch Entstellung ober Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Jrrthum erregt, wirb wegen Betrug- mit Gesängniß bestraft." Alle ThatbestanbSmerkmale hierfür finben sich in ber Benutzung einer Rückfahrkarte, die als unübertragbar auSbrücklich bezeichnet, bennoch von einem Anberen zur Rückfahrt benutzt wird. DaS ist auch die Ansicht des Reichsgerichls, ber wir unS an« schließen müssen.
△ Dars ich meine Rückfahr-Karte verkaufen?
Von Dr. jur. Richard Wrede.
(Nachdruck verboten.)
Wer sich an den Eisenbahn - Schalter begibt und dort eine Fahrkarte löst, ober wer feinen Diener nach einem der großen Reise-Bureaus von Cook, Gaze, Stangen rc. schickt, um dort Billet und Platzkarte schon vorher besorgen zu lassen, schließt mit der Bahn - Gesellschaft einen Vertrag ab. Das Wesen dieses Vertrages besteht nicht darin, daß ich das kleine, farbige, bedruckte Stück Karton (dieFahrkarte) kaufe, sondern erst die Rechte, die mir aus dem daraus gedruckten Texte zustehen, sind das Wichtige. Wenn ich ein Programm für ein Konzert ober Theater kaufe, so kommt es mir auf das Programm als solches an, ich will wissen, was daraus steht, wer auftritt und was gespielt wird, und wenn sich der Inhalt meinem Gedächtnisse eingeprägt hat, hat das Programm eigentlich keinen Werth mehr für mich; es hat seinen Zweck erfüllt. Anders die Eisenbahn-Fahrkarte; bet ihr bezahle ich nicht die Herstellungskosten und die Kenntniß des aufgedruckten Textes, sondern ich bezahle die Rechte, welche mir auS ber Karte zustehen.
Die Eisenbahn-Fahrscheine zählt man juristisch zu ben Inhaber-Papieren, b. h. nicht nur der „Käufer" ber Karte, der als solcher weiter gar nicht mehr intereffirt, sondern jeder Inhaber, jeder, der im Besitze des Fahrscheines ist, darf ihn benutzen, darf Rechte daraus geltend machen, insbesondere die auf dem Scheine angegebene Beförderung verlangen. Wenn z. B. ber „Käufer" feinen Fahrschein verloren hat, so würbe ber Finder nunmehr als „Inhaber" die Beförderung für sich verlangen können. Anders ist eS mit dem Eigenthumsrecht, das vom Besitze ber Fahr- | karte scharf zu trennen ist; ersteres bleibt bei dem Verlierer, aber das Recht auf Beförderung kann nur durch den Besitz, durch bas Vorzeigen geltend gemacht werden.
Mit Antritt der Reise, also meist in dem Augenblick, roo der Fahrschein durchlocht wird, wird das Verhaltniß zwischen Reisendem und Bahngesellschaft genauer bestimmt, der Reisende erkennt die „Verkehrsordnung" als für ihn bindend an, und muß nun deren einzelne Bestimmungen gegen sich gelten lasten. Hierher gehört, daß Rückfahrkarten nicht übertragbar sind. Die Bahn-Gesellschaft, von dem auch juristisch berechtigten Gesichtspunkte ausgehend, daß die Beförderung auf der ganzen Strecke untheilbar ist, daß man nicht auf einer Zwifchenstation auS- steigen und einen Freund nun bis an das Ende weiter fahren lassen kann, hält auch den Vertrag über Hin- und Zurückbeförderung eines Reifenden für einen einheitlichen. Wer die Reise begonnen
-vstratrrDirM- spalt. Garmond »eile ode-- deren Raum 1b Pf., Reklamen die Petitzeile 25 Pf.; bei Wiederholungen wird entsprechen». Rabatt gewährt.
Lrfjeint täglich, * Ausnahme der «önn-und Feier- ^qe. Lierteljährl. «5,ug«prei, ohne Bringerlohn und Bestellgeld in »ulda und auswärts IM. 50 Pf.
See recht zu schaffen, ungetheilten Beifall gefunden.
Der Krieg in Südafrika selb st wird von aller Welt mit ganz ungewöhnlichem Interesse ver- folgt; und er verdient diese Aufmerksamkeit auch. Ist es doch das bedeutendste militärische Ereigniß, das England seit dem Krimkriege erlebt hat. Jetzt kann man wohl sagen, daß der Krieg in die zweite Entwickelungsstufe eingetreten ist, von der neulich an dieser Stelle die Rede war; die zweite und vielleicht auch schon entscheidende Entwickelungsstufe. Am Modderflusse und am Tugela-Strome sollen die Würfel fallen. Die Engländer haben große Truppenmassen auf dem Kriegsschauplätze vereinigt uud ohne Zweifel schwebt das bisher siegreiche Burenvolk in sehr großer Gefahr. Die Engländer haben den Tugela-Strom überschritten und sind aus den Angegriffenen zu den Angreifern geworden; trotz aller überraschenden Kriegstüchtigkeit der Buren kann man sich immer noch nicht an den Gedanken gewöhnen, daß das kleine Volk der Buren durch seine Tüchtigkeit und Besonnenheit stark genug sein sollte, um auf die Dauer der riesigen Uebermacht zu widerstehen.
In diesen Tagen weilte in Berlin Herr Bernaert, der Präsident der belgischen zweiten Kammer und -frühere Ministerpräsident. Er steht persönlich dem Könige der Belgier nahe, und es wurde bei feiner Ankunft in Berlin das Gerücht verbreitet, Herr Bernaert komme im Auftrage des Königs der Belgier und der Königin der Niederlande, um dem deutschen Kaiser Vorschläge zu unterbreiten über die Einleitung einer Vermittelung zwischen England und Transvaal. Dem Gerüchte folgte aber alsbald der Widerspruch, daß dasselbe unwahr sei; und am letzten Dienstag hat auf eine Anfiage in der belgischen Kammer Herr Favereau, der belgische Minister des Aeußern, die Antwort gegeben, Herr Bernaert habe keinen solchen Auftrag mit nach Berlin genommen, sondern sei nur deswegen nach Berlin gereist, um Verhandlungen für den K o n g o st a a t zu führen. Es handelt sich dabei um die Regelung gewisser, noch immer unklarer Grenzfragen zwischen dem Kongostaate und dem deutschen Besitze in Westafrika.
Von großer Bedeutung und den Engländern wahrscheinlich am unangenehmsten unter allen unangenehmen Dingen ist die völlig abfällige Beur- theilung, die man in den Vereinigten
gegen die Buren angedeihen läßt. Sogar im Senate der Vereinigten Staaten hat diese Mißstimmung gegen dte „angelsächsischen Vettern" jenseits des atlandischen Weltmeeres öffentlichen Ausdruck gefunden, und eine große Stadtverttetung nach der anderen drückt in förmlichen Beschlüssen den Buren ihre Sympathien aus. Sollte es den Engländern einfallen, vielleicht auch noch einige amerikanische Schiffe zu beschlagnahmen, so würde wahrscheinlich in Amerika ein allgemeiner Sturm der Entrüstung losbrechen.
England steht ganz vereinzelt da und hat es einzig und allein der strengen Neutralität der europäischen Mächte zu danken, daß ihm aus den Schwierigkeiten in Südafrika nicht noch viel größere Ungelegenheiten erwachsen. Was wollte es anfangen, wenn Rußland in Mittelasien mobil machte und Frankreich mit einigen Armeekorps über den Kanal schiffte und in Großbritanien einrückte? Es würde wehrlos dastehen und verlassen sein — das „stolze
Wochen-Rundschau.
(Nachdruck verboten.)
+ Fulda, 27. Januar.
Die englischen Zeitungen donnern und wettern zwar gegen den Staatssekretär Grafen Bülow, weil dieser die Interpellation im deutschen Reichstage wegen der Schiffsbeschlagnahmen beantwortet hat. Aber auch in England gibt es vernünftige Leute, die einsehen, daß die deutsche Reichsregierung recht und nicht unrecht hat; und die Engländer handeln — was die Hauptsache ist! — nach den Wünschen der deutschen Regierung. Der englische Ministerpräsident Lord Salisbury hat versprochen, ähnliche Uebergriffe für die Zukunft zu verhindern; und wirklich ist ein deutsches Segelschiff „Marie", das Mehl von Australien nach Transvaal geladen hatte, sofort nach der erfolgten Beschlagnahme neuerdings wieder frei gegeben worden. Gleichzeitig hat die britische Regierung in einer an die Vereinigten Staaten von Amerika gerichteten Erklärung zugestanden, daß Nahrungsmittel nur dann als Kriegskontrebande angesehen werden können, wenn sie unmittelbar für die Streitkräfte des Feindes bestimmt sind; und auch das müßte erst nachgewiesen werden. In allen anderen Ländern ist die Rede des Grafen Bülow günstig be- urtheilt worden; namentlich haben seine Ausführungen über die Notwendigkeit, ein internationales
mit Zlnterhatlungs-Meilage „Illustrirte Sonntags-Zeitung!'
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