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X Seekriegsrecht.

Von Br. jur. Richard Wrede.

(Rachdruck verboten.)

Wild und stürmisch, regellos und unberechen­bar wie der Charakter des Meeres war die Kampfweise im Seekriege. Erst sehr spät ist man daran gegangen, die allgemeinen Grund­sätze von Menschlichkeit und Billigkeit, die für Landkriege anerkannt und auch beachtet werden, im Seekriege zur Geltung zu bringen. Es war das keine ganz leichte Ausgabe und auch heute ist sie noch nicht völlig gelöst, noch immer kann der Seekrieg seinen Ursprung als Raub- und Plünderungskrieg nicht verleugnen.

Erst die Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. April 1856, ein internationaler völker­rechtlicher Vertrag, hat das Seebeuterecht für das Privateigenthum friedlicher Unterthanen feindlicher oder neutraler Staaten aufgehoben. Die Pariser Deklaration bestimmt: 1. Die Kaperei ist und bleibt abgeschafft; 2. die neutrale Flagge deckt die feindliche Waare, mit Aus­nahme der Kriegskontrebande; 3. die neutrale Waare kann, mit Ausnahme wieder der Kriegs- kontrebande, auch auf feindlichem Schiffe nicht weggenommen werden. Es bleibt also nur noch erlaubt die Wegnahme feindlicher Schiffe, sowie seindlicher Waaren auf feindlichen Schiffen; beides, Schiffe wie Waaren, auch wenn sie Privateigenthum sind. Aber dieser böse Rest aus Seeräuberzeit wird heftig bekämpft, und eigentlich alle Seemächte, mit Ausnahme Eng­lands wollen, daß das Privateigenthum, falls es nicht Kriegskontrebande ist, in jedem Falle und auf jedem Schiffe geschützt sei. Man muß zugeben, daß diese Forderung an sich durchaus berechtigt ist und ihre Durchführung auf den Ausgang des Krieges ohne Einfluß ist. Es führen ja doch nicht der Herr Meier oder Schulze den Krieg, sondern der Staat, dem sie durch Geburt oder freie Wahl angehören, sie find vielleicht ganz friedliche Kaufleute, die den Krieg aufs Bitterste beklagen; es wird immer nur sie persönlich treffen, wenn ihre Waaren, Erzeugnisse ihres Fleißes, geraubt werden. Kleinliche Chikanen und zwecklose Schädigungen find derartige Kapereien, denn ein Seekrieg zwischen großen Mächten wird dadurch nicht ent­schieden, noch nicht einmal in erheblichem Maße beeinflußt. Es steht zu hoffen, daß Wiffen- schaft und Rechtsgefühl hier gegenüber der rohen Gewalt und Uebermacht zum Siege gelangen.

Einzelne Staaten haben auf Gegenseitigkeit beruhende Bestimmungen erlassen für den Fall des Krieges, daß Handelsschiffe, die Unter­thanen des feindlichen Staates gehören, nicht aufgebracht od-r weggenommen werden sollen; fo z. Z. Preußen, Oesterreich, Italien bei Beginn des Krieges 1866, aber nicht als Aus­nahme, sondern als allgemein anerkannter Rechts- satz muß die Unverletzlichkeit jedes Privateigen- thums angestrebt werden. Sehen wir von diesem letzten Falle, dem der Seebeute, wo es sich also um Schiffe ober Waaren von Angehörigen einer der kriegführenden Mächte handelt, ab, ss ist der springende Punkt bei der Beschlagnahme

Der Strudelkopf.

«oüserzählung von M. S ebaldus-Aug.Butscher. 19 ------ (Nachdruck verboten.)

Am meisten machten ihr die beiden jungen Männer zu schaffen, denen, wie auch Doktor Schwertmann und seiner Tochter so große Ehre widerfahren. Aber — und daS war gerade zum Ersticken — alle, denen so unerhörte Auszeichnung geworden, waren so gut wie fremd hier, das stellte ja das alte Herkommen förmlich auf den Kopf. Doch mußte eben damit gerechnet werden. Dem dichtenden Stationsvorsteher, dem die zu rettenden Mädchen nur jo zuflogen, stand jeden­falls eine Beförderung bevor, er konnte — in «iefer verkehrten Welt war ja alles möglich — wit der Zeit sogar Verkehrsminister werden, und sein Vater war ja wie ein Prinz behandelt wor­den; das gab wieder zu denken.

Lag es dann nicht sehr nahe, Helene, die ja ui ihm jetzt ebenfalls den Lebensretter verehren Ulußte, und die ihm von früher her nicht abge- fleW schien, nach dieser Seite zu dirigiren? Wenn er schließlich auch dichtete, mußte dies eben Ertragen werden. Und zudem blieb er ja wohl Euum in Winkelstadt. Es dämmerte ihr sogar einen Augenblick die dunkle Ahnung auf, als ob M Herr Gemahl doch nicht so ganz auf der Höhe der Zeit stehe und sich so ein ganz klein wenig blamirt habe.

»Also das wäre wohl das nächste", so kalku- llrte sie, denn mit dem ledigen Minister war es ^ne etwas ungewöhnliche Sache.

JuLöcr, Freitag, den 19. Januar 1900.

27. Jahrgang.

von Schiffen der, ob sich Kriegskontrc- bande an Bord befindet, d-nn nur hiergegr?. ist den Kriegführenden ein Einspruch gestattet.

Unter Kriegskontrebande versteht man nun im Allgemeinen diejenigen Sachen, die direkt oder indirekt für Zwecke der Kriegführung be­stimmt sind; die Frage, ob eiwas als Kriegs­kontrebande anzusehen sei oder nicht, ist bisweilen recht schwer zu lösen; bei Gewehren, Pulver, Militäreffekten wird wohl ein Zweifel nicht be­stehen, aber Kohlen, Schwefel, Salpeter, Pferde werden vom Gegner sicher als Kontrebande an­gesehen, vom Handelsherrn jedoch, der sie ver­sendet, nur unter dem Gesichtspunkt der gewöhn­lichen Waare betrachtet werden. Man hat sich denn dazu gezwungen gesehen, um aus diesen Schwierigkeiten herauszukommen, Verträge darüber adzuschließen, was außer der „eigentlichen" Kontre­bande noch als „uneigentliche" anzusehen sei, aber es hängt die Beantwortung der Frage viel von thatsächlichen Verhältniffen, die oft zu rasch wechseln, ab. Also auch hierüber keine festen Rechrssätze, sondern die Willkür des Stär­keren ist meist das entscheidende. Wenn näm­lich ein neutrales Handelsschiff verdächtig ist, Kriegskontrebande an Bord zu führen, so kann es daraufhin durchsucht werden.

Dieses Durchsuchungsrecht der Krieg- sührenden ist im Prinzip zugestanden, aber in verschiedener Hinsicht beschränkt. So darf in den Küstengewässern eines neutralen Staates, ebenso Schiffen gegenüber, d zwischen zwei neutralen Häfen verkehren, das Durchsuchungsrecht nicht ausgeübt werden, also weder zwischen Ham­burg und Helgoland, noch Hamburg und Alexandrien oder einem portugiesischen Hafen in Afrika dürfen z. Zt. deutsche Schiffe von den Engländern durchsucht werden. Glaubt nun der SchiffSbefehlshaber eines Kriegsschiffes hinreichen­den Grund zum Verdacht zu haben, so läßt er das neutrale Handelsschiff anhalten durch Ab- geben eines Kanonenschusses, prüft dann die Ladepapiere und läßt, wenn er der Richtigkeit nicht traut, oder die Mannschaft widersetzlich ist, durch seine Offiziere aie eigentliche Durchsuchung vornehmen. Stellt sich die Grundlosigkeit des Verdachts heraus, so ist das Schiff nicht weiter zu belästigen; ist Kontrebande vor­handen, so wird diese beschlagnahmt, und der Fall kommt nun zur ordentlichen Verhandlung vor das Prisengericht, denn ganz ohne den Schein und die Formalien der Gesetzmäßigkeit glaubt man doch nicht auskommen zu können, aber das Prisengericht ist doch eine nun recht fragwürdige juristische Erscheinung.

Die Prisengerichte sind für die Dauer des Krieges von den kriegführenden Staaten einge­setzt und richten nun über die innerhalb ihres Gebietes vorgekommenen Aufbringungen und Be­schlagnahmen von neutralen ober feindlichen Schiffen. Das Urtheil des Prisengerichts kann nun entweder auf Freigabe lauten, wenn anerkannt wird, daß zur Aufbringung kein genügender Grund vorlag, aber das Schiff sich verdächtig gemacht hat, war letzteres nicht der Fall, so kann außer- dem noch eine Entschädigung zu gebilligt werden; oder daS Urtheil lautet auf therlweise ober gänz­liche Verurtheilung von Schiff und Ladung.

Aber — der Gedanke kam ihr siedend heiß — war Helene nicht geduldig wie em Lammlein, waS sonst gar nicht ihre Art war, dem ange- drohten Fluche deS VaterS auS dem Wege ge­gangen und hatte den Assistenten gelaffen wie ein Butterbrot) angenommen? Und der freche Mensch hatte ja heute die Hände ihrer Tochter wie in einem Schraubstock gehalten und fie hatten sich dabei angeschaut, so — so — nun eben, wie sie selbst vor Zeiten den jetzigen Bürgermeister ange- schaut hatte. Und bann den Händedruck deS Ministers! Er konnte noch vielsagender sein, als der andere. Wer solche Herren zu Freunden hat, kann seine Kuchen in anderer Leute Salz baden. Und zudem konnte man nicht wissen, ob nicht Leopold und Melanie heimlicherweise sich nahe standen und den Leuten nur einen blauen Nebel vormachten. Die Welt war ja zu schlecht heut­zutage. Er hatte ihr ja schon als Kind das Leben gerettet, war dick Freund mit ihrem Vater und jedenfalls auch ein verkappter Demokrat, sonst hätte er ganz gewiß über die hohe Obrig­keit von Winkelstadt nicht so lästerlich losgezogen. Auch lag der Gedanke nicht ferne, daß die zwei Freunde und die zwei Freundinnen schließlich närrisch genug sein konnten — solche „Strudel- köpfe" waren ja zu allem fähig —'sich gegenseitig einander abzutreten!

An diesem eigenartigen Gedanken würgte sie eine ganze Weile und sand sich erst jenseits der Brücke in die volle Wirklichkeit zurück.

Doch wir müffen zu den anderen zurück- kehren und dürfen über dm Winkelstädter Ange­legenheiten die hohen und höchsten Herrschaften nicht ganz auf die Seite setzen, wenn sie auch

Wie nun auch das Urtheil ergehen mag, und wie persönlich ehrmwerth die Richter im einzelnen Falle sein mögen, schweren Bedenken, die erhoben werden, wird man sich nicht einfach ablehnend gegenüberstellen können. Die Unparteilichkeit fehlt einem Prisengerichtshofe, denn Kläger und Richter fallen ja eigentlich zusammen; man richtet ferner Über angebliche Feinde; und da die Regeln für Beweisführung, Umfang der Beweisaufnahme auch nicht fest bestimmt sind, sondern von den Richtern nach freiem Ermessen normirt werden, so wird der Beweis für die Unschuld bisweilen kurz abgeschnitten, zumal die Konfiskation der angeblichen Kontrebande recht gewinnbringend ist. Diese Bedenken sind schon alt: Friedrich der Große hat sie Mitte des 18. Jahrhunderts in einer Denkschrift England gegenüber vertreten, Diplomaten und Gelehrte haben immer wieder darauf hmgewiesen; erstere allerdings nut so lange, als ihr eigener Staat nicht die Prisengerichte arbeiten ließ. Die Wissenschaft hat gefordert, daß entweder ein gemischter Gerichtshof, zusam­mengesetzt aus Mitgliedern des kriegführenden Staates und der neutralen Mächte, oder das Schiedsgericht eines dritten unbetheiligten Staates den Fall entscheiden solle, und schließlich auch die Haager Friedens-Konferenz hat in ihrem Schluß- Protokoll folgenden Punkt den Regierungen zur Genehmigung zu unterbreiten beschlossen: „Außer­dem hat die Konferenz, abgesehen von einigen Delegirten, welche sich der Stimmabgabe enthiel­ten, einstimmig den Wunsch ausgedrückt, den Vorschlag, welcher bezweckt, das Privateigenthum im Seekriege für unverletzlich zu erklären . . ."

Hoffen wir, daß im neuen Jahrhundert bald das SeekriegSrecht in diesem Sinne geregelt und in feste, von allen Semächten anerkannte Rechts­sätze gezwängt wird.

Deutsches Deich.

Berlin, 18. Januar.

* Der .Reichsanz/ schreibt: „Se. Maj. der Kaiser und König haben am heutigen Tage im Kapitel-Saale des hiesigen König!. Schlosses ein Kapitel des Hohen Hebens vom Schwarze« Atter abzuhalten geruht. Diesem ging im Ritter­saale die Investitur der schon früher ernannten Ritter, zunächst Sr. König!. Hoheit deS Herzogs Nikolaus von Württemberg, sodann des General-Adjutanten, Generals der Kavallerie und kommandirenden Generals des XIV. Armeekorps v. Bülow, voraus, worauf die neu inoestirten Ritter an diesem Kapitel theilnahmen." — Bei der Feier wurde, wie bie,@ermania' schreibt, der übliche Glanz entfaltet. In großer Gala fuhren die Mitglieder des Königl. Hauses auf, ebenso die sürfllichen Ritter, und im Innern des dreifach beflaggten Schlosses standen die Posten der Schloß­wache und der'Krongarde an den Eingängen zu den Prunkgemächern im Parade - Anzuge. Der Einzug der bereits inoestirten Ritter wurde von Fanfaren-Geschmetter empfangen. Hierauf folgte der Einzug der Hofpagen mit den Ordensketten auf rothsa-nmeten Kissen, dann der Ordens-Schatz- meister, Geh. RegierungSrath M i e ß n e r, weiter der Ordens-Sekcetür, Vize-Oberceremonienmeister v. d. Knesebeck, der die Ordens-Statuten in

fremd hier waren. Die Herren schienen sich an­fänglich nicht schlecht zu amüstren, und besonders der Minister des Innern, der behäbig seinen grauen Spichart kämmte, kam aus dem Lächeln gar nicht mehr heraus.

Das machten die originellen Inschriften des Bürgermeisters, die alle gelesen wurden, und unter deren Eindruck sich einige Herren vor Lachen förmlich schüttelten.

Der Dichter, der ein wenig im Hintergrund einherschritt, konnte nicht recht begreifen, was die Herren so heiter stimmte, und wußte nicht, sollte er das als ein Kompliment nehmen — oder zu­geben, daß er tbeilweise wenigstens ausgelächelt werde. Immerhin beschloß er, ehe das letzte er­wiesen war, das elftere anzunehmen.

Dann fuhr ihm auf.einmat der Einfall in den Kopf, ob er nicht feine „Sternschnuppen", die jetzt im Selbst vertag gedruckt Vorlagen, den hohen Herrschaften überreichen solle, dann konnte ihm ja eine Auszeichnung keinensalls fehlen. Dieser Gedankenblitz machte ihn auf einmal ganz hell­auf und brachte ihn sogar zu dem Entschluß, die Novelle „Der Strudelkopf", die er nach den letzten bitteren Erfahrungen auf die Seite ge­worfen hatte, weiterzuführen. Der junge Mann, der jetzt zum Lebensretter seiner Tochter aoancirt war, spann ja den Faden seiner Lebensgeschichte so ziemlich romanhaft weiter.

Und bann kam er ganz ungesucht auf die gleichen Kombinationen wie feine Gemahlin, die ihm in der „Fixigkeit" stets um einige Nasen­längen vorausgewesen war.

Seine gute Laune wäre übrigens nicht von langer Dauer gewesen, wenn er den unwirschen

rothsammetnem Einbande tragt, daraus der Or­dens - Ceremonienmeister Graf Kanitz mit dem Stabe, ihm sich anschließend die Ritter, nach dem Patent die jüngsten voran. Die Höhe erreichte der Zug in der Person des Ordens- Großmeisters, des Kaisers. Heber der ge­stickten Generalsuniform trug der Monarch den parpurfammtnen Mantel, um die Schultern die Kelte. Die Fanfaren dauern während des Ein­zuges fort und schloffen mächtig und kraftvoll ab, nachdem der Kaiser die drei Stufen des Throne- hinangestiegen war und sich das Haupt bedeckt hatte. Das Kapitel wurde wie alljährlich bet verschlossenen ThÜren abgehalten. Die Auffahrt zum Schlosse hatte das Straßenbild im Lust­garten und vor dem Schloß dies Ma! sehr wenig beeinflußt. Das unfreundliche Wetter mit Regen und leichtem Schneefall vermischt, machte den Aufenthalt auf den Straßen nicht gerade an­genehm.

• Der engere Ausschuß für die Aeichs- Ha»dekssteKe ist auf morgen nach Berlin ein­berufen worden. In dieser Sitzung soll die in­zwischen vorbereitete bibliographische Uebersicht der Literatur über ähnliche Einrichtungen im In- und Auslande zur Vorlage gelangen, ferner eine ver­gleichende Zusammenstellung über die Verwaltung derartiger Einrichtungen und endlich ein Grund­plan für die Errichtung einer deutschen Reichs­handelsstelle.

* Am 31. Januar d. I. werden 50 Jahre verflossen sein seit dem Inkrafttreten der pren- ßifche« Derfassrrng. Mit Recht fragt man nun, welche besondere Veranstaltung zur festlichen Begehung des Erinnerungstages getroffen wird. Eine Antwort darauf kann noch nicht gegeben werden. Es ist Sache der preußischen Staats­regierung, darüber ein Einvernehmen mit der Volksvertretung herbeizuführen. Eine Anregung dieser Art wird zwar erwartet, ist aber bis heute noch nicht an das Präsidium des Abgeordneten­hauses herangetreten. Wir meinen, gerade dieses Jubiläum zu feiern, habe die Bevölkerung Preußens mehr Anlaß, als manche andere Jubel­feste, die dem Herzen des Volkes ferne liegen.

* Die Kinkommenstener hat nach den dem neuen Etat beigefügten Erläuterungen im Rech­nungsjahr 1898/99 eine Jsteinnahrne von 146,334,473 M. ergeben gegenüber einer solchen von 134,885,381 Mk. im Jahre 1897/98 und 126,874,741 im Jahre 1896/97. ES hat also im letzten Jahre eine Steigerung um 11,45 Millionen Mark stattgefunden gegenüber einer solchen um 12,01 Millionen im voraufgegangenen Jahre. Das Sollaufkommen der Einkommen­steuer ist nach der Veranlagung für das Jahr 1899 abermals um rund 12,80 Millionen Mk. gestiegen, so daß der Etat für 1900 als muth- maßliche Einnahme den Betrag von 159 Mill. Mark aus der Einkommensteuer einstellen konnte gegenüber einem solchen von 145 Millionen Mk. im Etatsjahr 1899; die Mehreinnahme beträgt hiernach 14 Millionen Mk. Die Ergänzung- - ft euer bat im Jahre 1898/99 eine Jsteinnahrne von 31,744,000 Mk. und ist damit gegenüber dem voraufgegangenen Jahre um rund 200,000 Mark zurückgeblieben. Da aber nach der neue« Veranlagung für die Jahre 1899/1901 das

Ausdruck des Fürsten vor dem „Eiserne« Ritter", wo zu Mittag gespeist wurde, gehöick hätte, einen Ausdruck, der aus dem eben em­pfangenen Eindruck entsprungen war.

Der hohe Herr sagte, laut genug, daß einige lange Ohren, und auch die besonders fein ge­arteten des Assistenten, es auffingen, zu dem Minister des Innern:

„Ich habe mich jetzt vollständig überzeugt, daß Ihre Darstellung noch hinter der Wirklich­keit zurückbleibt. Anstatt eines einfachen Em­pfanges ein derartiger Aufwand, eine solch' sinn­lose Verschwendung! Aber all' dieser unnatürliche Glanz setzt erst recht die Armuth und Verkom­menheit dieser Stadt ins rechte Licht, freilich in ein trauriges. Wie Sie mir aus den beste« Quellen rnittheilten, Exzellenz, sind nur einige Manner hier, die ein Herz für die Armuth und das Elend haben, und die Höherem nachstrebe«, als blödem Firlefanz, der mehr zum Weinen, al- zum Lachen ist. Hier muß allerdings Wandckl geschaffen werden. Sie haben recht."

Und bann zog ber hohe Herr, der Augm und Ohren und auch das Herz am rechten Fleck zu haben schien, sich in „seine Gemächer zurück".

Auch die Minister hielten sich nicht mehr in dem „Eisernen Ritter" auf, hatten aber in der Schnelligkeit noch einiges zu besorgen. So leb z. B. ber Minister des Innern den poetische« Bürgermeister ein, chn am Nachmittage in feinem Zimmer aufzusuchen, ebenso den Assistenten, aber jeden für sich, was ein wenig auffallend war. Immerhin erhellte sich das Gesicht des Stadt- vorstanDes, der etwas von einer Ordensaus­zeichnung witterte, während ber Assistent leise