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fUlda, Donnerstag, den 31. Dezember 1903.

30. Jahrgang.

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Zweites Blatt

ßtjküungtu auf das L (Quartal 1904 der »Fuldaer Zeitung^ werde« fort* währe.»d von allen Poftanstalten, Land- briefirlgern und von unserer Expedition (Harmonie) entgegeugenomme».

3 Das Neujahrsfest in China.

Kulturhistorische Skizze von ®. v. 93 ob man.

------ (Nachdruck verboten.)

। Gruppen, die irgend etwas Sehenswertes be wundern. Die Straßen selbst sehen vollständig verändert aus. Alles trägt einen festläg'ichen Anstrich. Die Türen und Fenster der Läden, obgleich geschloffen, sehen reinlich und gesäubert aus; die Einwohner selbst, welche sonst keines, wegs im Uebermaße der Reinlichkeit huldigen, haben ihre Festtagskleider angelegt und man rüütoe schwerlich auf den Gedanken kommen, sich m einer schmutzigen, rauchigen und mit über, inebenem Geschäftseifer beseelten Stadt zu be­finden. Am folgenden Tage stndet das allgemein gebräuchliche Besuchen statt, welches mit unseren europäischen Neujahrsbesuchen große Aehnlichkeit | Einzelne Läden werden geöffnet und ein mehr geschäftsmäßiges Treiben stellt sich unter der Bevölkerung ein, welches, je mehr man dem Ende des zehnten Tages, welcher der Schließtag der ganzen Festlichkeit ist, nähert, immer mehr und mehr zunimmt, bis zuletzt der gewöhnliche Lärm seine Herrschaft wieder antritt.

Dre sogenannten „Ya-nums" oder Gouverne- menlsgebäude werden zehn Tage vor Reujahr geschloffen und erst zehn Tage nach demselben wieder geöffnet. Die Schließung jener Gebäude ist mit einer eigenen Zeremonie verbunden. Die großen Tore werden nicht nur allein verfchloffen, sondern auch versiegelt, indem breite Zerrgstreifen über dieselben geklebt werden, auf welchen das Saturn verzeichnet ist, an welchem die Türen wieder geöffnet werden dürfen. Alle öffentlichen Autorstäien feiern während der genannten Zeit und alle Gonvernementsgeschäfte, seien sie von noch so großer Wichtigkeit, werden erst nach Verlauf dieser Frist geordnet. Auch der Brief­verkehr unterliegt einem Stillstände und deshalb ist das lebhafte Treiben während der zehn Tage vor Neujahr leicht erklärlich. 8 y 9

Die Mandarinen dürfen zwar alle Tempel der Stadt besuchen, doch s nd dieselben genötigt, an einem bestimmten Tage sich im großen Kostüm lm dem Tempel, welcher dem Kriegsgotte geweiht n • versammeln. Hier wird auch zu gleicher Zeit der Gottesdienst zu Ehren des Kaisers ab.

Elllfcheiöungen auf -cm Geblete der Jnoaltöen» unö Unfallversicherung.

Die Nr. 12 der .Amtlichen Nachrichten des Reichsvorsicherungsamtes' vom 1. Dezember 1903 enthält auf dem Gebiete der Unfalloersicherung (Abschnitt A) ein an die Vorstände sämtlicher land» und forstwirtschaftlicher Berufsgenossen- schaslen und an den Vorstand der Tiesbau- genosteuschaft gerichtetes Rundschreiben vom 28. Oktoi-ir 1903, betreffend die Anwendung deS § 1 A- satz 8 des Unfalloersicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Juni 1900 aus gärtnerische Betriebszweige, welche eigene Bodeul-ewirtschaftung überhai pt nicht oder nicht als Hauptunlernehmen betreiben, und ferner fol­gende Rekursentscheidungen:

E'ne der Zuständigkeit der Instanzen der Unfolloersicherungsgesetze entzogene Streitigkeit zwischen den „Beteiligten" im Sinne des § 26 Abs. 2 des Gewerbeunfalloerstcherungsgesetzes liegt auch vor, wenn der Rentenberechtigte gegen­über der Btrufsgenossenschaft Widerspruch gegen die Ueberweisung von Rentenbeträgen an einen Ersatz^erechliglen erhebt.

Der Grundsatz, wonach bei ungerechtfertigter Weigerung eines Verletzten, sich einem ihm von der B-rufsgenoffenschaft bezeichneten Arzt zur UnteV (chung zu stellen, der für den Verletzten ungünstigste Schluß bezüglich des Eintritts einer Besserung feines Zustandes gezogen werden kann, soweit die Verhältnisse des Falles dies zulassen, ist dui'h die jetzt geltende Gesetzgebung nicht geändert.

Jll innerhalb der 5jährigen Frist des § 88 Absatz 3 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes (8 01 Absatz 3 des Unfullversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft) ein Antrag auf Erhöhung der Rente bei der Berufsgenoffenschaft gesul'i, so wird die Zuständigkeit der Berufs- genoste.ischaft zur Bescheidserteilung nicht dadurch wie er aufgehoben, daß inzwischen die Frist ab» gelaufen ist.

I ersten Ehe verwendet sind, deren Erstattung aber nach der ersten Eheschließung nicht beantragt worden ist.

Der Ablauf der Antragsfristen in BeitragS- erstattungs fachen wird im Falle der Geschäfts­unfähigkeit der erstattungsberechtigten Person entsprechend der Vorschrift des § 206 des Bürger­lichen Gesetzbuches, also auf 6 Monate nach Bestellung eines Pflegers, aufgeschoben.

Ist eine Altersrente nach Bewilligung der Invalidenrente irrtümlich weiter gezahlt worden, so können die Jnvalidenrentenbeträge gemäß § 55 Abs. 2 des JnvalidenversicherungSgesetzes auf die zu Unrecht gezahlten Altersrentenbeträge auf | gerechnet werden. Zu diesem Zwecke dürfen die ersteren zum vollen Betrage einbehalten werden, wenn der Rentenberechtigte damit einverstanden ist; anderenfalls darf die Invalidenrente bei der jedesmaligen Monatszahlung nur bis zu einem Drittel eiichehalten werden. I

Der vollen Namensunterschrift des Schieds- gerichtsvorsihenden bedarf nur die als Festsetzung im Sinne des § 20 Absatz 1 der Schiedsgerichts­ordnung vom 22. November 1900 geltende Zu» sammenstelluug der schiedsgerichtlichen Kosten, die der Schiedsgerichtsvorsitzende nach Abschnitt IV -8'ffer 4 Absatz 2 der Bestimmungen des R.-V.-Ä. vom 29. Januar 1902 den Ver­sicherungsträgern zu übersenden hat. Dagegen bedürfen die einzelnen Kostenbeläge nicht der be­sonderen Namensunterschrift.

I lediglich durch die Chinesen selbst bewerkstelligt wird, was auf den Verkehr der Straßen un­gemein störend einwirkt.

All dieses Leben und Treiben vermehrt sich auffallend, je näher der bewußte Tag heranrückc und erreicht seinen Höhepunkt am letzten Abend des allen Jahres oder unserer Sylvesternacht. Sobald jedoch die achte Stunde des Abends an­gebrochen ist, hört wie durch einen Zauber gebannt aller Handel und alle Geschäftstätigkeit auf, denn die Einwohner bereiten sich zu einer gemeinschaft­lichen Wallfahrt nach den verschiedenen Tempeln vor. Bald darauf werden die Straßen abermals belebt. Unzählige Chinesen m ihren Festtags» klewern drängen sich durcheinander und Jeder trägt ein Bündel Stöcke, ein Paket Silberpapier und einige bunte Kerzen. Mit diesen Gegen­ständen versehen umgehen sie die meisten Tempel, welches eine der ersten Zeremonien der Neuiahrs- sestlichkeit ist. Auch die Tempel sind an jenem Abende ringsum mit Laternen behangen, welche ihr buntes Licht auf die massenhafte Anzahl Vorübergehender werfen. Das Innere der chine­sischen Gotteshäuser bietet alsdann einen gar wunderlichen Anblick. Bis zum Aeußersten mit Andächtigen gefüllt, ist die Luft mit dem Geruch von Räucyer» und abgebranntem Feuerwerk ge­schwängert. An allen Säulen hängen bunte Laternen und alles drängt sich nach einer kleinen Erhöhung im Hintergründe des Tempels hin, auf welcher eine Art Altar errichtet ist, vor dem einige chinesische Priester stehen und den Gottes­dienst leiten.

gehalten. Das letztere ist eine ungemein imposant» Zeremonie und für den Fremden wohl der Mühe wert, mit anzusehen. In einer großen Stadt ist die Anzahl der Mandarinen ziemlich bedeutend und müssen sie bei diesem geistlichen Akte ihrer Rangordnung nach vor der sogenannten kaiser­lichen Tafel niederknieen. Diese Tafel besteht aus einem gewöhnlichen Brette, welches in einem aus Drachen bestehenden und vergoldeten Rahmen eingefaßt ist und sechs mal die Worte: .Lange lebe seine kaiserliche Majestät" trägt. Die höchsten Beamten nehmen die vordersten Reihen der Knieenden ein, während die anderen sich der Reihenfolge nach hinter denselben scharen und auf diese Weife ein Quadrat bilden.

Wenn alles beendigt ist, so erheben sich die Mandarinen gemeinschaftlich auf ein gegebenes Zeichen und der allgemeine sechs mal wiederholte Nus: „Lange lebe seine kaiserliche Majestät!" hallt durch die Räume des Tempels. Alsdann entfernen sie sich, indem abermals den höheren Beamten der Vortritt gelassen wird. Die Man- darinen tragen bei dieser Gelegenheit die prächtigsten Kleider aus Seide, Ailas oder Pelz und ein Zeder ist mit seiner Amtsmütze und dem be­treffenden Knopf, welcher den Grad seine Stellung an^eigt, versehen. Sie führen außerdem noch gold- oder silbergestickte Kiffen bei sich. Deren sie sich beim Niederknieen bedienen.

Auf diese Weise wird in China die Neujahrs­festlichkeit begangen, und obgleich für den Europäer manches Lächerliche und Absurde darin ruht, so ist die Ordnung und Feierlichkeit, mit der jene Zeit ihren Verlauf findet, sicherlich rühmenswert.

Die öffentliche Zustellung gemäß § 155 Abs. 3 des Gewerbeunfallgesetzes setzt für ihre Anwendung voraus, daß die gewöhnlichen Mittel, die nach Lage des Falles zur Ermittelung des Auft nlhaltS führen können, erschöpft find.

, Auf dem Gebiete dec Invalidenversicherung (Abichmtt B) werden zunächst die Vorschriften verösftntlicht, die das Reichsversicherungsamt unter dem 26. November 1903 üo<r die Ver­nichtung der ihm ausschließlich unterstellten Landerversicherungsanstalten erlassen hat. So- dann werden folgende Revisionsentscheidungen witgeteilt:

Unter „derselben Gegend" im Sinne des § 5 Absatz 4 des JnvalidenversicherungSgesetzes »st ein räumliches Gebiet zu verstehen, innerhalb dessen für gleichartige Arbeiter int allgemeinen, gleiüo. ußige Lohnverhältniffe bestehen. Bei An- j wendong dieses Grundsatzes auf den Kohlenberg­bau in Oberschlestcn sind dort zwei Gegenden mit stcichmäßigen Lohnverhältniffen zu 'unter* scheiden, Tas Hauptkohlengebiet, umfassend ungefähr die Bergreviere Süd- und Ost-Beuthen, Nord K rttowitz, Königshütte, Zabrze (jetzt Nord- und Sud Gleiwitz), Tarnowitz, sowie Teile des Bergtriers Süd Kattowitz, und das südliche Kohlk t; ebiet, umfassend das Bergrevier Ratibor und i i größten Teil des Bergreoiers Süd- Katti rr tz.

B.i der Bestimmung des Mindestverdienstes gentäü Z 5 Absatz 4 des Jnoalidcnversicherungs- gesetz-s ist auch eine vor dem Inkrafttreten der Tersilir rungtpflicht ausgeübte Tätigk-it zu be» rücksi-bfigen. Maßgebend ist für diese Be­stimm un; derjenige Beruf, den der Renten- beroerber zuletzt bei einer im wesentlichen unge- schwäckn?n Arbeitskraft ausgeübt hat.

Hi-1 in schließen sich noch folgende Bescheide und Schlüsse:

Boi einem nach Eingehung einer zweiten Ehe | geltend gemachten Erstattungsanspruche gemäß I § 42 des Jnoalidenversicherungsgesetzes sind auch dir L: rüge zu erstatten, die vor Eingehung der.

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i- l ujtttet in Zulda. wsch-ubtilage: „Illustrierte Sonntagzzeittmg

6ottesi>len|torönnng in Klwa, ,, „ Freitag,!. Januar 1904. (Neujahr). Dom. «r6eöt6atU”?innhr®elL ^effen' 8 Ubr Pfarramt u“

Ubr Kathedralamt, 12 Uhr HI. Messe. VI* U^c Andacht, 4 Uhr Abendandacht, 7 Uhr Andacht mit Segen in der Marienkapelle. - Stadtpfarrkirche 51/« 8 nrhr hr3™ s Predigt, 6 und 7 Uhr hl. Messen, 8 Hb Meffe und Predigt, 9-/. Uhr Amt und Predigt' Andacht. — Pfarrkirche zum hl. Grifte. 8 Andacht mit Segen. r*9r sorgens bis 6 Uhr abend» S rbtä asten zur Anbetung des göttl. Herzens Jesu. Heil. M-ffen von 8 bis 7 Uhr; 8^Uhr Roseukranzmeffe, 9 Uhr feierliches Amt, 2 Uhr fetetL «««pet und Komplet, 4 Uhr feierliche Schlußandacht. riiarenDet ammtU”8 $ auf nächsten Sonntag

„ Nachrichten. Rüdesheim. Die

Natronalfestspiele auf dem Niederwald, welche mtl so großen Hoffnungen vor einigen Jahren ins Leben gerufen wurden, haben das Zeitliche bereits gesegnet. Das hiesige Lokalkoautee des Schenkendorfschen Ber. ein» zur Abhaltung von Nationalfestspielen auf dem Nrederwald hat seineAuflösung beschlossen. Der gering^ ^rtb5Rn?fab S’q rurGründung eine» Lokaloerein» für Volks- und Jugendspiele bestrmmt. — Düssel­dorf. Das Kriegsgericht in Mülheim a. d. Ruhr verurteilte den Unteroffizier Finkenstep vom 150. »ie0tment wegen Mißhandlungen Untergebener in über L, 3ä Dent Jahr Gefängnis. - Nürn.

Zentralbahnhofwurden amDtenslag vormittag f^eLy ^,a,r.e,ter Don e,n2m ausfahrenden Zuge über» fahren, a,S sie einem ernfchrenden Zuge aus weichen ?eic einf ™an: lofort tot, der andere erlitt eine fdjroere Kopfverletzung. - Mannheim. Eine «er- käufenn in einem Reftegeschäft auf den Planken wurde wegen fortgesetzter Entwendung von Waren in Last genommen. Helfershelferin oei diesem groben Ber» roar «ne von ihrem Manne getrennt lebende Gattin eines Hauptmannes a. D. Auch die Frau Hauptmann wurde nach vorgenommener Hau»« AÜ^le ein ziemlich großes Hau».

Munster. Am Ketteler-Denkmal im wchloß- garten sind, w,e der ,Wests. Merk.- meldet, von unbe- kannter Hand mehrere Teile deS einen Bronzerelief­abgebrochen worden. - Bocholt. Die hier unter den Kinde,n herrschende Scharlach -und Masern»

Hernie hat in ben letzten Tagen zahlreiche Opfer gefoidert. In der Zeit von Sonntag bis Montag iinb rote ber -Wests. Merk.' berichtet, in der von ber Epwemie ^^brftendelroffenenLiebfrauen Pfarrei nicht weniger a!s 2d ©terbefälle von Kindern zu verzeichnen KinbernbeUerMfltäflll<? "?rd-n bort im Durchschnitt fünf Sxiee- ?*brdigt. In einigen Straßen ist mehr als die Hälfte ber Kinder erkrankt. — Hürde. Beim Schlitt­schuhlaufen brachen fünf Knaben ein. Zw^ er. u amen.

. * Ans der Schule. L.hrer (zum Schülers- ES

s,^/.bas Geld fruchtbringend an; wie ist da» ju verstehen? - .Er kaufte sich einen Obstgarten

Gegen 3 Uhr morgens verlaffen die Chinesen ihre Tempel und nun beginnt ein unaufhörliches Abbrennen des Feuerwerks. In manchen Städten,

I In China sind bekanntlich die Monate gänz-1 Sen^ir^“ba°fi' „TS; ^se Sitte einen sZZNWWDMkMZL ^MZZMZMZMM G-Id «-Id-iw-Z °um R-chl.

£E«2?!ä äSÄSS )"sb, MWWMMWD Tages an ein fast ohrenzerreißender Lärm von den unzähligen Feilschenden, Kaufenden und Der» kaufenden heroorgebracht wird, denn die Vor­bereitungen zu dem Feste erfordern die mannig­faltigsten Einkäufe, da der Chinese, obgleich er das ganze Jahr hindurch einfach und sparsam lebt, während seiner Feiertage einen großen Auf­wand sowohl in Speisen, Getränken, rote auch in seiner Kleidung zu entfalten pflegt. Enten,

I Hühner, Gänse, Schweinefleisch, Fische, Wein und wie die anderen Delikatesten der Chinesen alle heißen mögen, werden eingekauft; Pelzjacken, Kleider von Seide, Atlas oder Tuch werden beim Pfandverleiher eingelöst oder neu gekauft; Stiefel und Schuhe, Mützen und Pantoffeln werden angeschafft — kurz alle Bedürfmffe für das kommende Jahr scheinm in diesen wenigen Tagen befriedigt zu werden. Ein bedeutender Handel wird um jene Zeit mit allen Arten von Feuerwerk getrieben. Dieses dient teilweise, um die bösen Geister zu vertreiben und um das Fest zu verherrlichen. Silber- und Goldpapier, ge­färbte Kerzen und Papierlaternen werden mit großem Lärm auf den Straßen feilgeboten. Mit den letzigenannterr Artikeln pflegen die Chinesen die Gräber ihrer Familien und die Altäre, welche sie ihren Hausgöttern errichtet, zu schmücken, ein Verfahren, welches am Neujahrstage allgemeiner Gebrauch ist. Namentlich sind es auch die Läden der Tapezierer, welche stark besucht werden, denn mit dem Schluffe des Jahres werden die meisten Zimmer mit neuen Papier- oder Seidentapeten versehen, mit denen in China ein großer Luxus getrieben wird. Tausenderlei Sachen, von denen nur der Chinese einen Begriff bekommen kann, müssen in Erwartung des Neujahrstages in Ordnung gebracht werden und läßt sich das Leben und Treiben, welches hierdurch in den Straßen entsteht, schwerlich beschreiben. Hierzu muß noch in Betracht gezogen werden, daß in China zum Versenden der Waren keine Wagen noch Lasttiere benutzt werden, sondern daß dieS

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